Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Für die Landesregierung antwortet der Herr Kultusminister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Markus Kurze namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Formal gesehen, muss man sagen, ist die Finanzierung der kontinuierlichen Fortsetzung der Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus momentan noch nicht gesichert. Die Betonung liegt auf „noch“.

Dazu muss man ein bisschen differenzierter in die Materie hineinschauen. Dann stellt man fest: Die Umschichtung der benötigten ESF-Mittel für das Schuljahr 2014/2015 ist durch die strategische Clearingstelle und den Begleitausschuss bestätigt worden. Sie wird mit dem nächstfolgenden Antrag zur Änderung des Finanzplans bei der EU-Kommission zur Zustimmung eingereicht. Grundlegende Probleme seitens der EU-Kommission werden nicht gesehen.

Die zur lückenlosen Fortsetzung der Schulsozialarbeit notwendigen Kofinanzierungsmittel des Landes stehen noch nicht zur Verfügung. Das ist also noch eine Aufgabe.

Zu 2: Sie haben nach den Summen für die Übergangsperiode gefragt. Für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 wurden folgende Mittel angemeldet: ESF-Mittel in Höhe von 10,9 Millionen €, Landesmittel in Höhe von 1,89 Millionen € zur Kofinanzierung in bar und Landesmittel in Höhe von 1,758 Millionen € zur Kofinanzierung in unbar. Mit „unbar“ sind die anzurechnenden Tätigkeiten von den Beratungslehrkräften gemeint, die wir hierfür in Ansatz bringen.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage.

Sehr geehrter Herr Minister, wie ich Ihren Worten entnehmen konnte, ist also die Fortführung bis Ende Juli 2014, bis zum Ende der Förderperiode gesichert. Dann geht es wieder um den Beginn der neuen Periode.

Wir wissen aufgrund der Erfahrung mit dem laufenden Programm, dass gerade die Anfangszeit schwierig war, weil sich der Beginn weit nach hinten verschoben hat. Wie ich Ihren Worten entnehmen kann, wollen Sie Anstrengungen unternehmen bzw. Sie sind schon dabei, diese Zeit finanziell abzusichern.

Inwiefern sind Sie denn mit dem Finanzminister im Gespräch, damit die notwendigen Kofinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden? - Wir wissen, wie die Situation an unseren Schulen ist. Unsere Schulen - nicht nur die Lehrer, sondern auch die Kinder - haben sich über den Einsatz der Schulsozialarbeiter sehr gefreut. Deren Einsatz ist für unser Schulsystem sehr wichtig. Wie weit sind Sie diesbezüglich konkret in Ihren Bemühungen?

Es ist so, dass wir nicht davon ausgehen, dass wir noch einmal diese Anlaufschwierigkeiten haben werden, weil wir ein bestehendes und, wie wir finden, sehr erfolgreiches Programm fortführen. Darüber haben wir auch im Bildungsausschuss gesprochen. Das heißt, wir haben die Personen; sie sind eingearbeitet und werden an den Schulen akzeptiert und anerkannt.

Es zeichnen sich erste Erfolge ab: Die Zahl der Schulabbrecher geht zurück und die Zahl der Klassenwiederholer verändert sich. All das sind Dinge, an die wir gern anknüpfen. Wir brauchen insbesondere im Bildungsbereich Kontinuität.

Mit dem Finanzminister bin ich immer im Gespräch. In der Regel sind das konstruktive Gespräche. Wir haben noch nicht in jedem Fall eine Lösung gefunden, aber der Haushalt ist demnächst in den Händen des Parlaments. Dann muss man sehen, dass wir gemeinsam eine Lösung hinbekommen.

Danke schön, Herr Minister. Es gibt noch eine zweite Nachfrage von der Abgeordneten Frau Bull.

Herr Minister, mich interessiert eigentlich nicht so sehr das Verhandlungsgeschehen. Mich interessiert vielmehr, wann eine Entscheidung darüber getroffen wird. Denn wir hatten diese Anfrage vor zwei, drei Monaten schon einmal gestellt und eine ähnlich ungewisse Antwort bekommen.

Sie wissen, dass das Programm bis zum 31. Juli 2014 noch abgesichert ist. Das heißt, wir müssen die Übergangsfinanzierung im Haushaltsplan für das Jahr 2014 und die folgenden Jahre verankern.

Frau Bull hat eine weitere Frage.

Werden Sie mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs eine Entscheidung vorschlagen oder

obliegt diese Entscheidung dann dem Landesparlament bei der Verabschiedung des Haushaltsplans?

Oh, damit bin ich jetzt überfragt. - Der Finanzminister sagt gerade - ich kann das laut wiederholen -: Die Veranschlagung der EU-Mittel wird noch aktualisiert. Wir warten in diesem Zusammenhang sicherlich noch den Bescheid der EU-Kommission ab.

Danke schön. - Nun noch eine Frage von Frau Dr. Klein. Bitte.

Danke, Herr Präsident. - Ich habe nur eine Verständnisfrage. Es gibt - er ist relativ neu - einen Bericht des Finanzministeriums in der Drs. 6/2254, in dem alle Förderprogramme des Landes aufgeführt und evaluiert worden sind. Auf Seite 130 ist das ESF-Programm genannt. Dort steht aber: Programmlaufzeit 2007 bis 2015.

Nun bin ich etwas irritiert. Ist das ein Druckfehler oder läuft das Programm wirklich bis 2015? Denn dann hätten wir die Mühe der Weiterführung in dem Sinne nicht. Wir könnten also zwei Jahre hinzurechnen.

Ich übergebe einmal an den Finanzminister. Der kann das vielleicht besser auflösen als ich, wenn er darf. Darf er?

Wenn er dazu sofort etwas sagen kann, würde ich aus sachdienlichen Gründen empfehlen, dass er jetzt antwortet. Ansonsten kann er es schriftlich nachreichen.

(Minister Herr Bullerjahn: Soll ich nach vorn gehen?)

- Ja, bitte.

Ich wollte schon immer einmal mit dem Kultusminister an einem Pult stehen.

(Beifall bei der SPD - Heiterkeit bei der CDU und bei der LINKEN - Herr Schröder, CDU: Das sieht man selten!)

- Wie Sie sehen, passt zwischen uns kein Blatt Papier, wie man zu sagen pflegt.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Einige Ab- geordnete fotografieren mit ihren Handys - Minister Herr Dorgerloh: Keine Fotos!)

- Das hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ich mit dem Kultusminister schon fast zusammengekettet auftrete.

Die Antwort, bitte.

Also Folgendes: Die Landesregierung - dafür hat sich das Parlament starkgemacht - hat sich prinzipiell dafür ausgesprochen, dass die Schulsozialarbeit fortgeführt wird. Wir haben jetzt schlichtweg ein technisches Problem. Wir haben mit Berlin besprochen, dass wir die Anmeldung der einzelnen Länderprogramme vorgenommen haben. Das hat sich verschoben.

Wir haben - das war eher ein Zufall - aus schwierigem Anlass gestern Herrn Lewandowski zu Besuch gehabt. Wir haben diese n+2-Regelung, das heißt, die Mittel laufen nach. Es wird sogar überlegt, in manchem Zusammenhang mit der Programmierung im Einzelfall eine n+3-Regelung anzuwenden. Das ist das Thema.

Frau Bull, sobald wir von Brüssel in Absprache mit Berlin die Ablaufraster für die nächsten Jahren bekommen, werden wir sie natürlich noch in den Haushaltsplanentwurf übernehmen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt bedeutete dies schlichtweg zu orakeln. Das Programm wird fortgeführt, darüber sind sich, so glaube ich, alle einig.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, und von Herrn Kurze, CDU - Minister Herr Dor- gerloh: Na bitte, vielen Dank!)

Die Frage scheint beantwortet zu sein. Ein dritter Minister wird nicht benötigt.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Es war ein schönes, wenn auch ungewohntes Bild.

Wir kommen nunmehr zur Frage 5 zum Thema kommunale Altfehlbeträge - Ausgleichsstock des Abgeordneten Swen Knöchel.

Die aufgelaufenen Altfehlbeträge sind eine Belastung für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden, Städte und Landkreise. Nicht selten werden vor Ort wichtige Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge infrage gestellt. Die Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredite) stiegen auch im Jahr 2012 in allen kommunalen Gruppen Sachsen-Anhalts an und lagen zum Ende des vergangenen Jahres bei über 1 Milliarde €.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für Kommunen, ihre Altfehlbeträge abzubauen, vor dem Hintergrund, dass mit dem FAG eine vollständige Anrechnung der Einnahmen je kommunaler Gruppe erfolgt und das angekündigte Programm Stark IV sich zeitlich verzögert bzw. durch die Landesregierung infrage gestellt wird?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Antwort auf Frage 1 hinsichtlich der Höhe der im Ausgleichstock bereitzustellenden Mittel für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen im Haushaltsjahr 2014 und in den darauffolgenden Jahren?

Ich hätte anstelle der Frage - denn ich weiß, das gibt es nicht - auch fordern können: Lösen Sie einmal den Knoten auf; denn es wird jetzt sehr viel diskutiert. Nun habe ich es in diese Form gebracht.

Vielen Dank. - Für die Beantwortung der Frage erteile ich Minister Herrn Bullerjahn das Wort.

(Frau Niestädt, SPD: Allein? - Heiterkeit bei der SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragestellung enthält schon die Behauptung, dass wegen der Altfehlbeträge bestimmte Teile der Daseinsvorsorge nicht gewährleistet werden könnten. Das ist so nicht richtig.

Ich weiß, dass es ein Problem gibt. Ich möchte aber, bevor sich das festsetzt, eines sagen: Es gibt in Deutschland kaum ein Bundesland, das sich um die Altfehlbeträge der kommunalen Ebene kümmert. Ich möchte nicht, dass sich aus einer gutgemeinten Absicht und aus einer politischen Mehrheit heraus die Meinung festsetzt, wir hätten die Pflicht, das zu tun.

Viele dieser Altfehlbeträge sind letztlich durch das Handeln vor Ort entstanden. Sie sind im Moment deshalb nicht so belastend für die Haushalte, weil die Kreditierung von den Zinsen her recht marginal ist. Aber es wird die Zeit kommen - das wissen wir heute schon -, in der aufgrund der Zinsentwicklung - dafür reichen bei bestimmten Volumina dann schon 3 oder 4 % aus - die kommunale Ebene vor unlösbare Aufgaben gestellt wird.