Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

(Zustimmung von Herrn Thomas, CDU - Oh! bei der LINKEN - Frau Bull, DIE LINKE: Mensch, Leute!)

- Sie wissen doch, Sie kennen mich nun einmal.

(Herr Lange, DIE LINKE: Warten Sie mal ab, wie Sie das in der nächsten Legislaturperio- de machen werden!)

- Genauso, Herr Lange. - Vielleicht können Sie meiner Bitte entsprechen - wenn nicht bei diesem

Antrag, dann doch vielleicht bei kommenden Anträgen.

(Frau Bull, DIE LINKE: Das ist nicht Ihr Ernst!)

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Striegel, GRÜNE: Gut, dass Sie uns nicht aufgefor- dert haben!)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Quade.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin, ehrlich gesagt, froh, nicht in der Rolle zu sein, entscheiden zu müssen, wie damit verfahren wird.

Angesichts der sehr ausführlichen Einbringung durch den Kollegen Herbst und der dankenswerterweise ausführlichen Einlassung des Ministers zum Thema, für die ich ausdrücklich danken will, kann ich es tatsächlich kurz machen. Meine Fraktion begrüßt diesen Antrag ausdrücklich und wird ihm ebenfalls zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich will die Gelegenheit nutzen, um denjenigen, die im Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ in SachsenAnhalt tätig sind, womit das Bundesprogramm in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, sehr ehrlich und sehr herzlich zu danken.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Die Arbeit, die dort geleistet wird, ist sehr wertvoll, dringend notwendig, unglaublich aufwendig und wird mit großem persönlichem Engagement weit über reguläre Arbeitszeiten und -umfänge hinaus geleistet. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Signal, wenn heute nicht nur dieser Antrag die Zustimmung des gesamten Hauses findet, sondern von hier aus auch der Dank ausgesprochen wird.

Der Arbeit der Menschen in dem Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ ist es zu verdanken, dass Menschen, die als Flüchtlinge, Geduldete oder anderweitig Bleibeberechtigte hier in Sachsen-Anhalt leben, tatsächlich eine Anlaufstelle haben und konkrete Hilfe bekommen und dass einige von ihnen - Herr Herbst führte es aus -, tatsächlich in ein Arbeitsverhältnis gelangen konnten.

Dabei gilt es für diese Menschen, enorm viele Hürden zu nehmen und Umwege zu gehen, die das deutsche Rechtssystem für sie aufstellt. Das

Arbeitsverbot, die fehlende Möglichkeit der freien Wohnsitzwahl, die in weiten Teilen nicht vorgesehene Möglichkeit, Integrationskurse zu besuchen, weil Integration für diese Menschen von der Mehrheit der Politik nicht gewollt ist, oder auch den sogenannten nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt will ich als Stichworte nennen.

Um es ganz deutlich zu sagen, in den Augen meiner Fraktion wäre es besser, statt Wege zu finden, um diese Hürden zu umgehen, diese Hürden aus dem Weg zu räumen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das würde heißen, allen Menschen, die hier leben, die gleichen Rechte zuzusprechen, auch des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt. Da das allerdings nur mit einer sehr grundsätzlichen Änderung der bundesdeutschen Politik möglich wäre, ist das zunächst nicht zu erwarten.

Solange es diese Hürden gibt, so lange ist die Arbeit, die im Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ geleistet wird, unverzichtbar. Es tatsächlich absolut unverständlich, dass das Bundesprogramm nicht fortgeführt werden soll. Ich finde es sehr gut, dass hier im Haus offenkundig Einigkeit zu diesem Antrag herrscht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schindler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der engagiert vorgetragenen Einbringung von Herrn Herbst bedurfte es nicht grundsätzlich. Sie haben es gehört, dass wir von den Koalitionsfraktionen uns schon im Vorfeld verständigt haben, diesem Antrag zuzustimmen.

(Herr Striegel, GRÜNE: Das heißt, wir müs- sen gar keine Anträge mehr stellen! - Heiter- keit bei der LINKEN)

- Nein. Es war diese sehr überzeugende und anerkennenswerte Einbringung.

(Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

Egal, wen es betrifft: Es ist immer gut, Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen dadurch auch eine Zukunft zu geben. Deshalb und aus diesem Grunde begrüßen wir diesen Antrag und den Einsatz dafür, dass dieses Bundesprogramm fortgesetzt wird.

Ich setze die Hoffnung auf das, was der Minister vorgetragen hat, also dass es Chancen gibt, dass es doch weitergeführt wird, weil höchstwahrschein

lich doch dieser Bruch bei den EU-Förderprogrammen durch den Wechsel der Förderperiode entsteht.

Dieses Programm läuft deshalb so erfolgreich, weil Mittel aus der Europäischen Union hineinfließen und mit diesen Mitteln 50 % der teilnehmenden jungen Menschen in Arbeit gebracht werden konnten. Das ist ein guter Erfolg für so ein Programm.

Beides ist positiv zu bewerten: Das gibt zum einen die Chance für die jungen Menschen, hierdurch Arbeit zu erhalten und für sich eine Zukunft zu haben, und zum anderen natürlich auch für die Chance, für unseren deutschen Arbeitsmarkt Arbeitskräfte zu erhalten. Wir haben uns auch heute in diesem Haus schon mehrfach über den möglichen Fachkräftemangel in der Zukunft und die Chancen, die wir unseren Jugendlichen in Deutschland geben wollen, und darüber, welche Möglichkeiten dazu bestehen, unterhalten.

Der Sozialminister hat darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen jetzt verändert worden sind. Er hat darauf hingewiesen, dass überhaupt erst einmal die Voraussetzungen für Flüchtlinge und hier Asylsuchende, in den Arbeitsmarkt zu kommen, verbessert worden sind.

Erst am 1. Juli ist die Beschäftigungsverordnung verändert und sind einige Punkte speziell für diese Personengruppen verbessert worden, nämlich erstens der gleiche Zugang zu Beschäftigung ohne Wartezeit für alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, zweitens der gleiche Zugang für Geduldete und Asylbewerber nach einem Jahr Aufenthalt zur Berufsausbildung und nach vier Jahren Aufenthalt zur Beschäftigung. Eine Arbeitserlaubnis bei nachrangigem Arbeitsmarktzugang gilt seitdem als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit trotz vollständiger Angaben nicht innerhalb von zwei Wochen auf den Antrag reagiert.

Ich denke, Schritt für Schritt kommen wir diesen Vorstellungen, die wir hier viel diskutiert haben, immer näher.

Es ist wichtig, dass dieses Programm fortgeführt wird, weil neben diesen positiven Entwicklungen für die Betroffenen selbst deutlich wird, dass wir Zuwanderung wollen und diese fördern.

Wir lehnen uns an den Beschluss der Integrationsministerkonferenz an, mit dem Blick auf die Förderperiode 2014 diese Finanzierung zu unterstützen, und stimmen deshalb dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Kollegin Schindler. - Herr Kollege Herbst verzichtet nicht auf einen Beitrag.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich ein sehr, sehr gutes Signal und auch eine gute Entwicklung, dass wir hier im Hohen Hause bei einem solchen Thema Einigkeit erzielen und sozusagen eine breite Phalanx der Unterstützung organisieren können.

Ich glaube, das ist dem Thema angemessen; denn es geht hier um Menschen, es geht um sehr viele Menschen, die unter uns leben und die Bestandteil unserer Gesellschaft sind, für deren Organisation und Rahmenbedingungen wir Verantwortung tragen. Deswegen gilt Ihnen mein herzlicher Dank.

Ja, die engagierte Einbringung - vielen Dank für das Kompliment. Ich dachte, es wäre auch zu dieser Tageszeit dem Thema angemessen. Insofern vielen Dank für Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Debatte beendet.

Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2230. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 25.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 26:

Beratung

Sprachförderung im Elementarbereich

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2238

Das Wort hat für die Einbringerin Frau Abgeordnete Hohmann.