Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtages und des Landesbeauftragten für den Datenschutz darlegte. Des Weiteren lag ein Antrag auf eine Änderung und Ergänzung des Einzelplans vor. Auch in der Bereinigungssitzung gab es noch einmal Anträge.

Hier gab es eine recht intensive Diskussion zum Fortschritt der Baumaßnahmen, den Folgen für die Ausgestaltung des Plenarsaals und auch über die Gestaltung der Überbrückungsmaßnahme in der Johanniskirche. Insofern gab es einige Veränderungen bei Kapitel 01 01, insbesondere auch im Bereich der Ansätze für die Informations- und Kommunikationstechnik. Außerdem wurden Änderungen veranschlagt, die durch das noch zu verabschiedende Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes bedingt sind.

Zu Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - gab es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem sie eine zusätzliche Stelle beantragte, um die juristische Expertise in den Referaten 1 und 3, also in den Bereichen Innere Sicherheit, E-Government und Soziale Netzwerke, zu verstärken. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Änderungen bei dem Einzelplan sowie der Einzelplan insgesamt wurden einstimmig bestätigt.

Zu Einzelplan 02 - Staatskanzlei - gab es einige wenige Änderungen. So wird die Finanzierung der Netzwerkstelle Medienkompetenz mit der Ausbrin

gung einer Verpflichtungsermächtigung auch für die kommenden Jahre gesichert sein. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, einen neuen Titel zur Absicherung des Eine-Welt-Promotorinnenprogramms auszubringen, wurde abgelehnt.

Zur Beratung über den Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Innenausschusses mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE vor. Änderungen ergeben sich unter anderem bei Kapitel 03 10 - Landesverwaltungsamt -, bedingt durch Veränderungen in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Hier entfallen dann Einnahmen und andererseits auch Ausgaben.

Bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - wurde bei Titel 811 62 - Erwerb von Fahrzeugen - eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 11 Millionen € neu ausgebracht, um die Ersatzbeschaffung eines Polizeihubschraubers zu realisieren.

Ein Thema, das bei mehreren Einzelplänen eine Rolle spielte und auch die gesamten Haushaltsberatungen durchzog, war die Zukunft der Rechtsmedizin. Deshalb wurde im Einzelplan des MI der Ansatz bei Titel 511 61 - Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände - um 282 000 € verringert. Damit wird der Beitrag des Ministeriums für Inneres und Sport zur Finanzierung der Dienstleistungen der Rechtsmedizin für das Jahr 2014 gesichert.

Diskussionen gab es bei Kapitel 03 46 - Sport - über die Übertragung der Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden an Sportanlagen an die Investitionsbank. Umfangreiche Änderungen gab es auch bei Kapitel 03 63 - Asyl- und Ausländerwesen sowie Vertriebenen- und Spätaussiedlerangelegenheiten - aufgrund der wachsenden Zahl von Asylbewerbern. Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurden abgelehnt.

Bei Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - gab es einige wenige Veränderungen bei den Ansätzen für das Personal. Hierbei spielten unter anderem die Überführung des Personals, das in Altersteilzeit geht, in den Einzelplan 13 sowie die Diskussion zu dem Problem Altersteilzeit generell eine Rolle.

Zu Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und Soziales fünf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und zwölf Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die aber letztlich keine Mehrheit fanden.

Eine haushaltsrelevante Debatte gab es zu Kapitel 05 02. So wurde dann in der Bereinigungssitzung die Kürzung bei der Titelgruppe 61 zurück

genommen. Hierbei ging es um 350 000 € für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, da für das Jahr 2014 gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, bevor man hier eine langfristige strukturelle Kürzung vornimmt.

Eine Ansatzerhöhung gab es bei Titelgruppe 66 - Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Ansatz um insgesamt 1 Million € zu erhöhen, wurde abgelehnt.

Bei Kapitel 05 09 - Sonstige soziale Leistungen - wurden die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, die die Kürzung bei Titel 681 09 - Leistungen nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt - zurücknehmen wollten. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz für das Blinden- und Gehörlosengeld auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 3,5 Millionen € auf 12,05 Millionen € erhöht.

Bei Kapitel 05 13 - Gesundheitswesen - wird der Ansatz bei Titel 891 66 - Zuschüsse an öffentliche Krankenhäuser gemäß § 9 Abs. 1 KHG - um 1 Million € verringert und damit auf null gesetzt. Bei Titel 893 66 - Zuschüsse an freie, gemeinnützige und private Krankenhäuser gemäß § 9 Abs. 1 KHG - verringert sich der Ansatz um 2 105 100 € auf 894 900 €. Die Diskussion rankte sich um die Frage, ob die Bedarfe nicht mehr vorhanden sind. Es wurde dann erläutert, es gibt im Jahr 2014 keinen entsprechenden Bedarf für solche Zuschüsse.

Erhebliche Veränderungen gab es dann noch einmal während der Beratungen über Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie. Bei Titel 633 01 - Sonstige Zuweisungen an den Bund für den Fonds „DDR-Heimerziehung“ - erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2014 um 1 341 000 € auf 2 235 000 €.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Kürzungen im Bereich der Jugendpauschale und im Fachkräfteprogramm rückgängig zu machen, wurden abgelehnt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bei beiden Titeln eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt.

Heftig diskutiert wurde sowohl in der eigentlichen Sitzung des Finanzausschusses wie auch in der Bereinigungssitzung über die Finanzierung des KiFöG. Letztlich wurde der Ansatz bei Titel 633 63 - Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - um 3 105 100 € auf 205 077 300 € angehoben. Die ursprünglich geplante Kürzung bei Titel 684 68 - Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen - wurde ebenfalls zurückgenommen. Hier geht es unter anderem um die Familienbildungszentren. Der Ansatz für das Jahr 2014 erhöht sich um 350 000 €.

Auch zu Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wissenschaft und Forschung - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Hierzu gab es zunächst eine Diskussion über den Deckungsvermerk im Vorwort. Sowohl im Einzelplan 06 als auch im Einzelplan 07 und im Einzelplan 14 war eine sehr weitreichende gegenseitige Deckungsfähigkeit der einzelnen Hauptgruppen vorgesehen worden. Bei Einzelplan 06 betrifft dies die Kapitel 06 02, 06 03 und 06 21. Das reicht also von den allgemeinen Bewilligungen über die außeruniversitäre Forschung bis zu den Studentenwerken. Die Frage ist, inwieweit die Kapitel in einem sachlichen Zusammenhang stehen, um eine gegenseitige Deckung möglich zu machen. Letztlich gab es hier einige Einschränkungen. Das sehen Sie in der Beschlussempfehlung.

Bei Titel 685 06 - Fonds zur Unterstützung der Strukturanpassung der Hochschulen und medizinischen Fakultäten - wurde die Erläuterung geändert. Dazu gab es bereits im Fachausschuss ausführliche Diskussionen. Ursprünglich war hier die Kürzung der Eckwerte für den Einzelplan 06 um 50 Millionen € verankert. Die Erläuterung erhielt nun folgende Fassung: Zur Erleichterung von Umstrukturierungen wird ein Strukturanpassungsfonds für die Folgejahre eingerichtet und im Jahr 2014 mit 1 Million € ausgestattet.

Der Mittelansatz für das Institut für Hochschulforschung wurde um 125 000 € und der Ansatz bei der Titelgruppe 65 - Zuschüsse an die Stiftung Leucorea - um 209 800 € erhöht. Sie waren zuvor abgesenkt worden. Der Haushalt des Instituts für Hochschulforschung ist mit dieser Erhöhung aber noch nicht ausgeglichen.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Kürzung bei Titelgruppe 88 in Höhe von rund 10 Millionen € rückgängig zu machen, wurden abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung wurde dann auf Antrag der Koalitionsfraktion bei Titel 681 88 - Landesgraduiertenförderung - der Ansatz um 800 000 € auf 1,5 Millionen € angehoben. Außerdem wurde eine neue Titelgruppe 89 - Zuschüsse des Landes an die Hochschulen, medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika zur Unterstützung von Projekten außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation - ausgebracht. Diese Titelgruppe erhielt einen Ansatz von 8,2 Millionen €.

Bei Kapitel 06 05 - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Klinikum - und bei Kapitel 06 08 - Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Klinikum - wurde jeweils der Titel 533 02 - ge

meint sind Dienstleistungen des rechtsmedizinischen Instituts Halle/Wittenberg bzw. Magdeburg - mit 405 000 € bzw. 300 000 € untersetzt. Damit ist für das Jahr 2014 eine Lösung gefunden worden. Es handelt sich allerdings um eine einmalige Mitfinanzierung von MI und MJ. Für die Folgejahre muss im nächsten Jahr eine weitere Lösung gefunden werden.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Kürzung bei den Studentenwerken rückgängig zu machen, wurde abgelehnt. Allerdings wurde von den Koalitionsfraktionen eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2015 und 2016 ausgebracht.

Ich komme zu Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses, der eine Vielzahl von Änderungen vorschlug, lagen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen vor.

Es gab eine sehr intensive Diskussion zu vielen Themen, von denen ich nur einige wenige nennen kann. So wurde bei Titel 684 98 - Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen - der Ansatz um 734 000 € auf 1 679 200 € erhöht. Für das Jahr 2015 wurde eine VE ausgebracht, um bis zum Anlaufen der neuen EU-Programme diejenigen Stellen in der Schulsozialarbeit zu sichern, die bisher aus ESF-Mitteln finanziert wurden.

Bei Kapitel 07 06 - Landesschulamt - wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Stellenplan in Bezug auf die Rücknahme der Reduzierung der Stellenzahl für Referendarinnen und Referendare abgelehnt.

Auf Antrag des Ausschusses für Bildung und Kultur war die ursprüngliche Kürzung von 620 auf 420 Referendarstellen teilweise wieder rückgängig gemacht worden. Die Stellenzahl wurde auf 520 angehoben. Deswegen gab es in der Bereinigungssitzung noch eine Änderung des Baransatzes bei diesem Titel, um die 100 Stellen, die nicht berücksichtigt worden sind, aus dem Titel herauszunehmen.

Umfangreiche Diskussionen gab es bei Kapitel 07 76 - Stiftungen des Kulturbereiches. So wurde letztlich, nachdem entsprechende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden sind, bei Titel 685 57 - Zuschüsse an die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt - ein neuer Haushaltsvermerk ausgebracht, demzufolge 10 % des Haushaltsansatzes für das Jahr 2014 bis zur Vorlage eines Konzepts für das künftige Aufgabenprofil gesperrt bleiben.

Bei Titelgruppe 77 - Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt - werden Mittel aus dem Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum - umgesetzt, da

mit die Stiftung ihre inhaltlichen Aufgaben erfüllen kann.

Bei Kapitel 07 85 - Denkmalpflege und UnescoWelterbe - finden Sie bei Titel 883 62 - Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände - eine Erhöhung des Ansatzes um 450 000 €. Den passenden Einnahmetitel finden Sie im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 15 - Zuschüsse an Religionsgemeinschaften - mit der Erläuterung „Jährlicher Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis einschließlich 2017“.

Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - wurden generell abgelehnt, auch der Antrag auf Rücknahme der Kürzungen im Bereich der Theater- und Orchesterförderung bei Titel 633 64.

Allerdings wurde von den Koalitionsfraktionen ein neuer Titel 633 02 - Dynamisierung der Theater- und Orchesterverträge - mit einem Ansatz von 400 000 € ausgebracht. Dieses Geld ist für die Einrichtungen gedacht, die bereits Strukturanpassungen vorgenommen haben. Sie sollen für die Dynamisierung der Tarifverträge ab 2014 50 % der Kosten vom Land erstattet bekommen. Die anderen Einrichtungen können erst dann Geld erhalten, wenn sie die Strukturanpassungen abgeschlossen haben.

Zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die natürlich alle beschlossen worden sind. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich abgelehnt.

Neu ausgebracht wurde bei Kapitel 08 02 - Allgemeine Bewilligungen für den Bereich Wirtschaft - der Titel 671 04 - Kostenerstattung an die Investitionsbank - Hochwasserhilfe 2013 - mit einem Ansatz für 2014 von 929 400 €. Außerdem wurde bei Titel 685 01 - Zuschüsse an die Investitions- und Marketinggesellschaft mbH - der Ansatz um 500 000 € auf 5 455 000 € erhöht.

Zu Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - lagen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Mutterschafhaltung fördern sollte, wurde abgelehnt. Die Anträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen.

Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung

gab es einige Änderungsvorschläge. Darüber hinaus lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. In der Bereinigungssitzung wurden von den Fraktionen der CDU und der SPD Änderungsanträge gestellt.

Diskussionen gab es hier unter anderem zum Personal. Wie auch bei anderen Einzelplänen gab es eine Differenz zwischen der Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzepts und der Zielzahl des Personalmanagementkonzepts. Diese Differenz muss im nächsten Jahr diskutiert werden. Auch das Thema Altersteilzeit wurde erneut erörtert.

Bei Kapitel 11 20 - Budgetierte Einrichtungen - wird der Ansatz für 2014 bei Titel 685 05 - Zuschüsse für nicht budgetrelevante Ausgaben - um 423 000 € verringert. Hierbei handelt es sich um den Beitrag des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Absicherung der Rechtsmedizin im Jahr 2014.

Zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - lagen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Es kam zum Teil zu gravierenden Veränderungen einzelner Haushaltspositionen. Ausgehend von der November-Steuerschätzung 2013 erhöhen sich die Ansätze bei den Steuereinnahmen bei Kapitel 13 01 um 42 400 000 € auf insgesamt 5 708 004 000 €.

Eine spannende Debatte fand zu Titel 351 02 - Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve - statt. Hier hatte zunächst die Fraktion DIE LINKE den Antrag gestellt, der Steuerschwankungsreserve Mittel in Höhe von 55 Millionen € zu entnehmen, um diese in die Tilgung stecken. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung stellten dann die Koalitionsfraktionen den Antrag, der Steuerschwankungsreserve, der man zuvor noch 10 Millionen € zugeführt hatte, 50 Millionen € zu entnehmen und diese in die Tilgung zu stecken mit der verbindlichen Erläuterung, dass die Entnahme dann zulässig sei, wenn die Schuldentilgung nicht aus dem Jahresüberschuss 2014 geleistet werden könne. Bei Titel 911 01 - Zuführung an die Steuerschwankungsreserve - erhöhte sich der Ansatz von null auf 10 Millionen €.

Bei Titel 461 01 - Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben ohne Versorgung - verringert sich der Ansatz um 6 938 600 €. Dieses Geld wird unter anderem zur Deckung der Kosten aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Investitionsbank hinsichtlich der Hochwasserhilfe benötigt.

Bei Titel 462 01 - Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus - erhöht sich der Ansatz um