Bei Titel 462 01 - Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus - erhöht sich der Ansatz um
1 482 400 € auf insgesamt 15 982 400 €. Das ist neu. Das ist der neue Spitzausgleich im Haushalt. Bisher haben wir ihn nicht bei diesem Titel gefunden.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - gibt es drei wesentliche Änderungen. So werden die geplanten Erstattungen von Kommunen im Rahmen der Umstellung auf BOSDigitalfunk gestrichen. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 2 Millionen €.
Der Ansatz bei Titel 613 04 - Ausgleichsstock/Bedarfszuweisungen - wird um 4,6 Millionen € erhöht. Dabei geht es vor allem um den Ausgleich von Lasten durch die vermehrte Anzahl von Asylbewerbern.
Der Ansatz bei Titel 613 17 - Besondere Ergänzungszuweisungen - Kreisstraßen - wird um 378 600 € erhöht.
Bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - Titel 325 02 - Tilgung von Darlehen - erhöht sich der Ansatz um 50 Millionen €. Das sind die 50 Millionen € aus der Steuerschwankungsreserve, die jetzt für die Tilgung bereitgestellt werden.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden alle abgelehnt.
Zu Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - lagen neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Hierzu gibt es eine Vielzahl von Veränderungen. Sie finden diese auf den Seiten 96 bis 109 der Beschlussempfehlung. Dort gibt es ausführliche Tabellen, in denen dargestellt ist, welche Ansätze geändert worden sind. Darauf will ich nicht eingehen.
Eine gravierende Veränderung finden Sie bei Kapitel 14 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titel 331 61 - Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Hier ändert sich der Ansatz für 2014 um 23 955 000 €. Das hat natürlich Auswirkungen für die vom Entflechtungsgesetz betroffenen Titel; sie müssen dort entsprechend eingearbeitet werden.
Die Änderungen bei Kapitel 14 06 - Geoinformations- und Vermessungswesen - sind im Wesentlichen bedingt durch die Sanierung der Liegenschaft Neustädter Passage in Halle.
Zu Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - lagen neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses Än
derungsanträge der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor. Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Die Änderungen im Einzelplan basieren auf den Empfehlungen des Fachausschusses und den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen.
Eine Debatte, die sich letztlich nicht in Veränderungen im Haushalt niederschlug, gab es zur Personalerstattung des LHW. Hier befinden sich die Ministerien nach Aussage im Ausschuss immer noch in der Abstimmung.
Bei Kapitel 15 02 - Allgemeine Bewilligungen - wird eine Titelgruppe 70 - Maßnahmen i. R. der §§ 32 und 33 NatSchG LSA einschließlich entsprechender Prävention - neu ausgebracht und finanziell untersetzt.
Bei Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - gab es wenige Änderungen. Eine ist neu. Titel 533 01 - Dienstleistungen Außenstehender - wurde mit einem Ansatz für 2014 in Höhe von 34 800 € neu ausgebracht. Bisher wurden Gutachten, die der Landesrechnungshof in Auftrag gab, in Abstimmung mit dem Finanzministerium aus Einzelplan 13 finanziert.
Zu Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie - lagen Änderungsvorschläge vom Ausschuss für Umwelt sowie Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.
Die Änderung bei Kapitel 19 01 Titel 685 02 - Zuschuss Betrieb - ist verursacht durch den Angriff von Hackern auf das Landesportal. Hier musste eine Dienstleistung extern vergeben werden, damit das Landesportal zukünftig störungsfrei funktioniert.
Die Änderungen bei Kapitel 19 02 - Zentraler ITDienstleister des Landes Sachsen-Anhalt - sind dem Übergang zu Dataport geschuldet.
- Danke, wenigstens einige lauschen. - Bei Kapitel 19 13 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - sind drei neue Titelgruppen ausgebracht und finanziell untersetzt worden.
Zu Einzelplan 20 - Hochbau - gab es einige Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE.
Zu Kapitel 20 01 - Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung - gab es noch einmal eine Diskussion über das Mieter-Vermieter-Modell und dessen Auswirkungen auf die Bauunterhaltung. Die Abführungen des Landesbetriebs verringern sich um 299 600 €.
Bei Kapitel 20 03 - Ressortbau - gab es aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE eine Diskussion über die beabsichtigte Veranschlagung von Mitteln für eine JVA im Süden Sachsen-Anhalts. Der Antrag wurde abgelehnt.
Eingestellt wurde aber eine Verpflichtungsermächtigung bei Titel 518 62 - Mieten und Pachten - in Höhe von 5 321 000 € zur Sicherstellung der Finanzierung des Finanzamts Halle.
Bei Kapital 20 04 - Hochschulbau - wurde zunächst der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Mittel für die Zahnklinik Halle einzustellen, abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurde dann ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen.
Nun zum Haushaltsgesetz. Hierbei gab es einige wenige inhaltliche Änderungen, die im Verlauf der Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Anträgen der Koalitionsfraktionen eingearbeitet werden mussten.
Außerdem gab es bei der Beratung zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und einen sehr weit reichenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE deckte sich mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Es ging darum, § 18 des Haushaltsgesetzes - das ist der Paragraf, in dem der BOS-Digitalfunk verankert war, zu streichen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der unter anderem das Budgetrecht des Parlamentes stärken sollte, wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
In § 1 Abs. 1 in der Fassung der Beschlussempfehlungen wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 in Einnahmen und Ausgaben auf 10 714 146 900 € festgestellt.
In Absatz 2 wird die Summe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen auf 5 607 239 000 € festgestellt.
In § 9 Abs. 3 wird die Landesregierung ermächtigt, für den Fall, dass weitere Bundesmittel für den Hochwasserschutz frei werden, diese mit entsprechenden Landesmitteln kozufinanzieren.
In § 19 wird abweichend vom Gesetzentwurf eine Zuführung in Höhe von 10 000 000 € zur Steuerschwankungsreserve festgeschrieben.
Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Finanzen mit acht Jastimmen bei fünf Neinstimmen angenommen. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag die Annahme der Beschlussempfehlung.
Ihnen liegt in der Drs. 6/2612 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für das Haushaltsjahr 2014 vor. Hierzu gab es ebenfalls mehrere Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Koalitionsfraktionen.
Heftige Diskussionen gab es - ich glaube, das waren die heftigsten im ganzen Verlauf der Haushaltsberatungen - zu Artikel 2 - Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Streichung dieses Artikels wurde abgelehnt.
Mit Blick auf die Folgen des Artikels 2 wurde ein neuer Artikel 0/1 - Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt - geschaffen. Damit ist die Einführung einer Kostendämpfungspauschale in Höhe von 260 € für die Abgeordneten verbunden.
Zu Artikel 3 - Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land SachsenAnhalt - lagen Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die vorsahen, diesen Artikel zu streichen. Diese Anträge wurden abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen.
Ich bitte Sie jetzt, in der Beschlussempfehlung zum Haushaltbegleitgesetz bei Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - Sie finden das auf Seite 9 der Beschlussempfehlung - eine Änderung vorzunehmen. Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass die Formulierung so, wie sie gegenwärtig dort steht, missverständlich ist. Wir haben bei diversen Abgeordneten ein Probelesen vorgenommen, um zu prüfen, ob das jemand versteht.
Anstelle der in der Beschlussempfehlung aufgeführten Formulierung soll dort die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des geltenden Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld enthaltene Formulierung verwendet werden, die lautet:
Hierzu liegt auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktion in der Drs. 6/2652 vor, der die Streichung von Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb beinhaltet. Lesen Sie sich das zum Vergnügen ruhig noch einmal durch.