Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Schließen Sie sich uns einfach an. Wir sind auf einem guten Weg. Wir als SPD-Fraktion wollen den Antrag auch in den Ausschuss überweisen, um dort entsprechende Überlegungen anzustellen und zielführend zu diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Frau Kollegin Lüddemann, möchten Sie noch einmal erwidern? - Frau Lüddemann verzichtet. Dann sind wir am Ende der Debatte.

Wir stimmen über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2619 ab. Es

gab Übereinstimmung in der Auffassung, dass der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden soll. Ich frage deshalb direkt: Wer mit der Überweisung in den Sozialausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überweisen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 17.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf, Nutzung der Erkenntnisse des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zum Lebensmittelsystem. Hierzu liegen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2620 und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/2649 vor. Einbringer ist der Abgeordnete Herr Czeke. - Wo ist er?

(Herr Borgwardt, CDU: Jetzt hat er einmal die ungeteilte Aufmerksamkeit!)

- Genau. - Sind Sie damit einverstanden, dass wir den Tagesordnungspunkt 19 vorziehen?

(Zurufe: Ja!)

Dann stellen wir den Tagesordnungspunkt 18 zurück.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Zweite Verlängerung der Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2621

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Bergmann. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin damit einverstanden, dass der Punkt vorgezogen wird, aber überrascht war ich trotzdem.

Alle vier Fraktionen haben gemeinsam den Antrag gestellt, den zeitweiligen Ausschuss für geraume Zeit zu verlängern. Der Hintergrund ist folgender:

Die Ausschussarbeit war eigentlich schon mehr oder weniger abgeschlossen, als der Ausschuss, der von Frau Take sehr gut geleitet worden ist, wie wir alle im Juni 2013 vom Hochwasser überrascht wurde. Es gab den einen oder anderen Wunsch, die Auswirkungen des Hochwassers im Hinblick auf entsprechende Grundwassersituationen auszuwerten. Das wurde in zwei Sitzungen getan.

Weiterhin sind wir im Moment dabei, den Abschlussbericht vorzubereiten und zu erarbeiten. Auch dies ist nicht innerhalb weniger Tage möglich und musste, bedingt durch die starke Einbindung vieler aufgrund der Hochwassersituation, zunächst zurückgestellt werden. Wir brauchen also noch ein paar Tage, um den Abschlussbericht fertigzustellen.

Wir haben uns vorgenommen, in den Monaten Januar, Februar und März 2014 noch Sitzungen durchzuführen und den Abschlussbericht zum Ende zu bringen, damit er im Mai 2014 dem Landtag vorgelegt, in der gewohnten Routine von Frau Take vorgestellt und erörtert werden kann. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Es ist keine Debatte beantragt worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2621 ein. Wer der beantragten Verlängerung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.

Ich rufe letztmalig für heute den Tagesordnungspunkt 18 auf. Ist Herr Czeke anwesend? - Das ist nicht der Fall. Dann tut es mir leid.

Wir fahren jetzt fort mit dem Tagesordnungspunkt 20. Wir haben das Problem, dass dazu noch ein Änderungsantrag unterwegs ist. Sind alle anwesend, die dazu reden sollen? - Das ist offensichtlich der Fall.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Beratung

Keine Privatisierung des Goitzsche-Sees

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2622

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2655

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Lüderitz. Bitte sehr.

(Herr Czeke, DIE LINKE, betritt den Plenar- saal - Minister Herr Webel: Da kommt er! - Oh! bei der CDU - Minister Herr Webel: Lüderitz hat gewonnen!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist etwas verfrüht, aber doch, denke ich, zur rechten Zeit.

Die Goitzsche ist seit Dienstag in privater Hand. Aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion ist das einfach ein Skandal.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Unsere Kritik richtet sich zwar nicht nur, aber auch auf den Schnäppchenpreis von noch nicht einmal 2,9 Millionen €. Auch deshalb muss diese Form der Privatisierung des Goitzsche-Sees mit einer Fläche von ca. 1 150 ha und seiner Uferanlagen mit einer Fläche von 350 ha, wie es unter Punkt 1 unseres Antrags gefordert wird, verhindert oder, wie ich es heute formulieren würde, zurückgeholt werden.

(Minister Herr Webel: Das wird teuer!)

Um dies zu verstehen, muss man die Vorgeschichte der Problematik des Tagebaus Goitzsche zumindest skizzieren. Nach der Beendigung des Braunkohleabbaus Ende 1990 und der später beschlossenen Flutung des Tagebaus - damals war eine Gesamtfläche von 3 200 ha und eine Endwasserfläche von 2 600 ha vorgesehen - begann die Grundwassersituation der Stadt Bitterfeld, sich zu verändern.

Hinzu kamen die Kontaminationen des Grundwassers, insbesondere durch die chemische Industrie und durch diverse Deponien rund um Bitterfeld, aber auch die erhebliche Reduzierung der Grundwasserentnahme in der Region um ca. 80 Millionen m³ pro Jahr.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurde bereits im Jahr 1994 ein erstes Sanierungskonzept in der Verantwortung der LMBV - bekannt als Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH und zu 100 % in der Hand des Bundes - aufgestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist man von einer Wasserfläche von ca. 2 000 ha ausgegangen. Viele Projektteile entsprechen dem heutigen Stand.

Dann kam es im August 2002 zu einem dramatischen Einschnitt. Praktisch über Nacht war der Sanierungsplan Makulatur. Wir hatten einen Wasserstand im See erreicht, der so nicht geplant war und der vor allem die Stadt völlig unvorbereitet getroffen hat. Die Grundwassersituation war eine völlig andere; sie war kaum beherrschbar.

Nach dem Jahr 2002 begann man, das Projekt Chemiepark- und Stadtsicherung auf den Weg zu bringen, und zwar gemeinsam mit der Landesanstalt für Altlasten, der LMBV, dem Landkreis, der Stadt und der MDSE als Dienstleister. In all diese Maßnahmen zum Wassermanagement in der Region Bitterfeld sind seitdem mehr als 320 Millionen € geflossen, ohne den Goitzsche-See, aber wesentlich mit verursacht durch den See.

Insbesondere das Projekt Stadtsicherung ist wesentlich mit der Goitzsche verbunden. Allein in die Anpassung der Abstromverhältnisse der Fließgewässer werden Mittel in Höhe von 7,1 Millionen € investiert. Ich weise deshalb so konkret darauf hin, weil dadurch der enge Zusammenhang zur Bewirtschaftung des Sees deutlich wird. Beides, das Grundwassermanagement in Bitterfeld und die Seebewirtschaftung, ist auf das Engste miteinander verwoben.

Noch vor sechs Jahren vertrat die Landesregierung den Standpunkt, dass es nicht zu verantworten sei, den See und sein Ufer für ein spärliches Angebot von 3,3 Millionen € zu privatisieren. Es wurde der EBV, der Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche, einer hundertprozentigen Tochter von Landkreis und Stadt, übertragen.

Man hat dann gemeinsam mit der LMBV zumindest die bergbauliche Sanierung weiter vorangetrieben mit öffentlichen Mitteln in Höhe von ca. 300 Millionen €. Des Weiteren ist die Herstellung einer touristischen Infrastruktur vom Land mit mehr als 20 Millionen € gefördert worden. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen.

Angesichts der bisher ausgereichten Zuschüsse in Millionenhöhe - hinzu kommt noch ein Darlehen der Landgesellschaft in Höhe von 1 227 100,50 € - hält die Fraktion DIE LINKE auch jetzt die Privatisierung der Goitzsche für äußerst fragwürdig.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Außerdem mahnen wir an zu prüfen, ob die Zweckbindung der ausgereichten Mittel in dreistelliger Millionenhöhe das ganze Geschäft der Privatisierung nicht eigentlich unzulässig macht. Wir fragen ernsthaft, wo hier das Veto der Kommunalaufsicht geblieben ist. Eine solche Zurückhaltung kennen wir sonst nicht.

Offensichtlich wollte man sich nicht analog zu der von mir bereits erwähnten Stadtsicherung und zu der Chemieparksicherung über die Gesellschaft EBV auch daran direkt beteiligen. Warum eigentlich nicht? Man ist doch sonst nicht so zurückhaltend, insbesondere was Beteiligungen der MDSE betrifft.

Ich möchte nur an die Beteiligungen an der Deponie Reesen im Jahr 2012 erinnern, an die Biogasanlagen in Meerane und Nentzelsrode. Beide liegen nicht in Sachsen-Anhalt. Die eine befindet sich bekanntermaßen in Sachsen und die andere in Thüringen. Dann gibt es noch die Auslandsbeteiligungen in Indien und im Sultanat Oman - aber nicht an der Goitzsche, obwohl man dort schon aktiv ist und allein im Jahr 2012 Mittel in Höhe von immerhin 20,2 Millionen € im Auftrag der Landesanstalt für Altlasten verausgabt hat.

Die MDSE hat eigene Töchter, die genau zum Zwecke der Revitalisierung von solchen Flächen gebildet wurden. Warum wurde das nicht auch hier getan? Gleiches ließe sich für die Landgesellschaft sagen, die neben dem Darlehen unter anderem Flächen zur Entwicklung des MicroTechParks von der EBV für insgesamt 206 640 € kaufte. Auch diese könnte hier gemeinsam mit der Kommune tätig werden.

Außerdem hat der Gesetzgeber der Landesregierung im Wassergesetz eine Verordnungsermächtigung erteilt und ausdrücklich auf die Goitzsche abgestellt. Ich möchte an dieser Stelle § 4 Abs. 2 und 3 des Wassergesetzes zitieren. In § 4 geht es um Gewässer erster Ordnung. Für die nicht so Fachkundigen unter uns sei angemerkt: Das sind die Gewässer, die sich in Landesverantwortung befinden. In § 4 Abs. 2 heißt es dazu: