Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Die Online-Anhörung bleibt bis zum 15. Juli 2014 offen. Sie wird intensiv genutzt. Die Erkenntnisse, die wir dabei gewinnen, werden bei der Weiterentwicklung der Überlegungen zum Staatsvertrag berücksichtigt werden und in den Staatsvertrag einfließen. Ich hoffe, Anfang 2015 einen unter den Ländern abgestimmten Staatsvertragsentwurf vorlegen zu können, der hier im Landtag zu behandeln sein wird.

Was aus Anlass dieses Antrages noch an Meinungsäußerungen auf uns zukommt, wird natürlich ebenfalls berücksichtigt werden. Insofern bin ich auch auf die weitere Diskussion gespannt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Für die SPDFraktion ergreift Herr Felke als erster Redner das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir uns hier im Hause wieder mit dem Jugendmedienschutz befassen. Nach der gescheiterten Novellierung im Jahr 2010 ist die Grundlage nach wie vor der Jugendmedienschutzstaatsvertrag aus dem Jahr 2003. Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen.

In diesen elf Jahren hat sich die Nutzung von Medien durch Kinder und Jugendliche erheblich verändert, aber auch das technische Umfeld ist dynamisch weiterentwickelt worden.

Im Jahr 2010 haben wir uns intensiv - sowohl mehrfach hier im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss - mit dem Staatsvertrag befasst. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, bei der Vertreter vom Chaos-Computer-Club bis hin zum Lehrstuhlinhaber für Medienpädagogik zu Wort kamen.

Am Ende wurde der Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der Opposition in unserem Landtag beschlossen. Ein Entschließungsantrag, der eine Evaluation in einem Zeitraum von zwei Jahren vorsah, wurde einstimmig verabschiedet.

Gestoppt wurde das Verfahren letztlich in Nordrhein-Westfalen. Bis heute habe ich Zweifel daran, dass dabei wirklich die inhaltlichen Punkte den

eigentlichen Ausschlag für das Abstimmungsverhalten einzelner Fraktionen gegeben haben.

Nunmehr wird ein neuer Anlauf unternommen, um einen zeitgemäßen Gesetzesrahmen für den Jugendmedienschutz zu erarbeiten. Ein Eckpunkteentwurf wurde im Rahmen einer Online-Konsultation zur Diskussion gestellt und damit einem Kritikpunkt aus der Debatte im Jahr 2010 nach einer frühzeitigen Einbeziehung der Netzgemeinde entsprochen.

Inzwischen liegt ein erstes Zwischenfazit der Konsultation vor. Eine Überarbeitung des Eckpunktepapiers steht aber noch aus. Der Dialog über die Plattform soll auf jeden Fall weitergeführt werden. Erkennbar ist daran aber bereits jetzt, dass es noch ein längerer Weg hin zu einem belastbaren Entwurf sein dürfte.

In diese Phase hinein legt uns nun die Fraktion DIE LINKE mehrere Punkte vor, die im Staatsvertrag Beachtung finden sollten. Lassen Sie mich wegen der Kürze der Zeit nur auf einige wenige Punkte eingehen. Eine vertiefte Diskussion können und sollten wir im Ausschuss führen.

In Ihrem ersten Punkt schreiben Sie, dass Sie traditionelle Jugendschutzkonzepte, die an Regelungen des Hör- und Fernsehfunks angelehnt sind, für ungeeignet halten. Ich denke, gerade mit Blick auf jüngere Kinder sollte überdacht werden, ob man sich von solchen Zugangsbeschränkungen völlig trennen will. Die Praxis zeigt, dass vor allem die großen privaten Sendergruppen damit arbeiten und sich diese etabliert haben.

Der präventive Jugendmedienschutz soll gestärkt werden. Hier können wir Ihnen nur zum Teil folgen. Wichtig sind für uns nämlich beide Säulen: sowohl der restriktiv wirkende Jugendmedienschutz als auch die präventiv wirkende Medienkompetenzförderung. Den Fokus auf Prävention zu legen, weil technischer Jugendmedienschutz schleppend oder gar nicht funktioniert oder keine Akzeptanz bei Eltern findet, können wir nicht akzeptieren.

Ihrer Meinung nach soll mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag auf Jugendschutzprogramme, die als Webfilter dienen und insbesondere automatisiert nach Inhalten klassifizieren, verzichtet werden.

Die Diskussion um die von der KJM anerkannten Jugendschutzprogramme hat deren Schwächen deutlich gemacht. Unserer Meinung nach sollte es aber eher darum gehen, die Programme zu optimieren, langfristig zu finanzieren und für eine höhere Verbreitung zu werben, zumal diese Programme der einzige technische Schutz sind, der auch ausländische Angebote berücksichtigt.

In einem weiteren Punkt fordern Sie von der Landesregierung die Weiterentwicklung des präventiven Jugendmedienschutzes. Schön wäre es ge

wesen, wenn Sie auch als Opposition hätten anerkennen können, dass wir hier im Land schon eine Menge bewegt haben und andere Länder von Sachsen-Anhalt lernen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Die zweite Netzwerktagung zur Medienkompetenz im Herbst letzten Jahres hat dabei in besonderer Weise noch einmal die Arbeit des Medienkompetenzzentrums der MSA und der Netzwerkstelle präsentiert. Schon mit dem Haushalt für dieses Jahr haben wir Vorsorge getroffen, dass durch Verpflichtungsermächtigungen die Arbeit dieser Stelle bis 2018 gesichert ist.

Sie erklären in der Begründung zu Ihrem Punkt 6, dass die durch die Entwicklung in der LKJS im vergangenen Jahr entstandene Situation nicht zu einer Reduzierung des präventiven Jugendmedienschutzes führen darf.

Diese Gefahr sehe ich nicht. Eher ist durch die Auswahl des Jugendmedienverbandes fjp>media bei dessen Referenzen sowie aufgrund des verfolgten konzeptionellen Ansatzes eine Qualitätserhöhung beim Jugendmedienschutz zu erwarten.

Was bleibt, ist freilich weiterhin die Herausforderung der verbindlichen und nachhaltigen Etablierung von Medienbildung an allgemeinbildenden Schulen. Hier müssen wir dranbleiben.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Meine Damen und Herren! Die Vielschichtigkeit der Thematik verdient eine vertiefte Beratung im Ausschuss. Wir plädieren deshalb für eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Kollege Wagner, Fragen möchte ich eigentlich nicht beantworten. Ich habe heute mein Horoskop gelesen.

(Oh! bei der LINKEN)

Darin stand, dass ich mich heute vor Besserwissern in Acht nehmen sollte.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Insofern sollten wir die Diskussion vielleicht in den Ausschuss verlagern.

Ich weiß nicht, was unsere Geschäftsordnung zu Horoskopen sagt. Herr Wagner möchte intervenieren.

Dann stelle ich die Frage im Ausschuss. Ich muss aber intervenieren, um zu sagen, dass mir Wissen nicht peinlich ist.

Ich habe es akustisch nicht verstanden.

(Frau Budde, SPD: Das ist auch nicht schlimm! - Herr Thomas, CDU: Besserwis- ser!)

Aber das muss auch nicht sein. Jetzt ist auf jeden Fall für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Herbst schuld - -

(Heiterkeit)

- Unsinn! Der Kollege Herbst ist an der Reihe.

Mein Gedanke war, dass der Kollege Steinecke schuld ist, wenn er Sie abhält. - Sie sind jetzt auf jeden Fall an der Reihe. Bitte, Sie haben das Wort.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Mit 60 fängt das Leben an!)

Die Schuldfrage ist jedenfalls geklärt. Das gehört ja auch zu den wichtigen Dingen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie können wir für unsere Kinder im Netz den größtmöglichen Schutz gewährleisten, ohne dabei grundlegende Freiheiten einzuschränken? - Diese Frage muss bei der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages im Fokus der Verhandlungen stehen.

In Zeiten immer neuer Möglichkeiten der Aufbereitung und Verfügbarkeit medialer Inhalte ist Jugendmedienschutz wichtiger denn je. Jugendmedienschutz muss in erster Linie zweigleisig erfolgen: durch wahrgenommene Verantwortung der Inhalteanbieter auf der einen, aber besonders durch Medienkompetenz auf der anderen Seite. Prävention, meine Damen und Herren, hat daher oberste Priorität.

Eine Alterskennzeichnung der Inhalte ist nach unserer Ansicht von vielen kleineren und privaten Anbietern nicht zu leisten. Bislang wird der Jugendmedienschutz den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter nicht gerecht. Der internationale Charakter des Internets wird nicht ausreichend berücksichtigt. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen.

Angesichts dieser Herausforderungen, meine Damen und Herren, brauchen wir einen wirksamen und zugleich verhältnismäßigen Jugendmedienschutz. Es muss daher das Ziel sein, einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz zu gestalten, der alle Beteiligten in diesen Prozess einbindet, die verantwortlichen Institutionen des Jugendmedienschutzes reformiert und dabei die europäische und die internationale Dimension des Jugendmedienschutzes nicht aus dem Blick verliert.

Ich sage in aller Deutlichkeit: Der Aufbau einer Sperrinfrastruktur oder einer verpflichtenden Filterung von Inhalten im Internet ist nicht unser Weg. Das, meine Damen und Herren, lehnen wir als GRÜNE entschieden ab.

(Zustimmung von Herrn Wagner, DIE LIN- KE)

- Danke, dass ich dafür von der linken Seite Beifall bekomme.

(Herr Wagner, DIE LINKE: Ich höre dir zu!)

- Du hörst mir zu. Das ist gut.

Ein wirksamer Jugendmedienschutz, meine Damen und Herren, muss in erster Linie auf die Förderung und die Vermittlung von Medienkompetenz setzen. Hierbei kommt es darauf an, die Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz so zu gestalten, dass sie bei den Kindern, Jugendlichen, Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Lehrerinnen und Lehrern auch tatsächlich ankommt. Wir brauchen geeignetes Personal und geeignete Sachmittel, damit der Jugendmedienschutz bei den Jugendlichen ankommt und auch angenommen werden kann.