Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Abgelehnt wurde ebenfalls bei 5 : 6 : 0 Stimmen der Antrag der Fraktion DIE LINKE, in § 26 Abs. 4 des Gesundheitsdienstgesetzes und in § 14d Abs. 1 des Krankenhausgesetzes jeweils das Wort „barrierefrei“ einzufügen.

Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Änderung in § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes zu streichen, das heißt, den zweijährigen Turnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgaben beizubehalten, wurde in der 47. Sitzung bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die vorläufige Beschlussempfehlung lautete somit, den vorliegenden Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Sie wurde mit 6 : 5 : 0 Stimmen beschlossen und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.

Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 44. Sitzung am 26. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und sich dieser mit 7 : 4 : 1 Stimmen angeschlossen.

Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 41. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Dazu lag ihm auch ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs beinhaltete. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit einem Abstimmungsergebnis von 8 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte seine abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 48. Sitzung am 3. Dezember 2014 durch. Ihm lagen dazu ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Empfehlungen vor, welche mit den Ministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wissenschaft und Wirtschaft einvernehmlich abgestimmt wurden. Diese Empfehlungen waren überwiegend rechtsförmlicher Art und wurden vom Ausschuss einvernehmlich zur Beratungsgrundlage erhoben.

Neben den Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der die bereits in der ersten Beratung beantragten Änderungen in den Artikeln 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfes zum Inhalt hatte.

Bei jeweils 5 : 7 : 0 Stimmen wurde die Aufnahme eines zusätzlichen Satzes in § 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe sowie die Einfügung des Wortes „barrierefrei“ in § 26 des Gesundheitsdienstgesetzes und in § 14d des Krankenhausgesetzes abgelehnt.

Einstimmig angenommen wurde jedoch der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Änderung des § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes zu streichen, sodass nunmehr der zweijährige Turnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgaben beibehalten wird.

Der so geänderte Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Fassung, ausgenommen die Änderung in § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes - das betrifft Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzentwurfes -, beschlossen.

Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute mit der Bitte um Zustimmung vor. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung, Kollegin Dr. Späthe. - Es war vereinbart, keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu führen. Mir wurde jedoch signalisiert worden, dass Frau Zoschke für die Fraktion DIE LINKE einen sehr kurzen Beitrag vortragen möchte.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Dr. Späthe, wir halten uns auch daran. Ich möchte mich zunächst bei den Mitgliedern des Ausschusses dafür bedanken, dass unserem Antrag, den Planungszeitraum für die Krankenhausplanung bei zwei Jahren zu belassen, gefolgt wurde. Das wurde bereits in die Beschlussempfehlung eingearbeitet. Herzlichen Dank dafür.

Darüber hinaus möchte ich dem Hohen Haus mitteilen, dass wir unseren Antrag hinsichtlich der Zertifizierung von Kieferorthopäden und in Bezug auf die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Informationsmaterialien und anderen Dingen durch die Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser aufrechterhalten.

Es ist sehr wichtig, dass wir, wenn wir eine Entscheidung zur Zertifizierung von Kieferorthopäden treffen, genau wissen, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen einer vierjährigen Zertifizierungsmaßnahme in Vollzeit und einer Fortbildung im Rahmen einer zweijährigen Qualifizierung an Wochenenden. Das sollten Sie beachten.

(Zuruf von Herrn Rotter, CDU)

Wir denken zudem, dass, da wir als Land Sachsen-Anhalt der UN-Behindertenrechtskonvention sehr viel Raum eingeräumt haben, auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf die Chance besteht, Gesundheitsdienstleister und Krankenhäuser dazu zu bewegen, diese Konvention ebenfalls einzuhalten und die Informationsmaterialien und andere Dinge, die für Patientinnen und Patienten wichtig sind, barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Daher erhalten wir unseren Änderungsantrag aufrecht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Es liegt, wie bereits ausgeführt, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/3680 vor. Ich schlage vor, in bewährter Weise zunächst über den Änderungsantrag abzustimmen. - Ich sehe dagegen keinen Widerspruch.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3680 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über die einzelnen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung als Ganzes ab. Wer den Einzelbestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE. Damit sind die Einzelbestimmungen beschlossen worden.

Wir stimmen nun ab über die Artikelüberschriften und über die Gesetzesüberschrift. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Oppositionsfraktionen. Damit sind die Überschriften angenommen worden.

Wir werden jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit beschließen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Stabile Beschäftigungsverhältnisse, berechenbare Karrierewege und hervorragende Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchsetzen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1997

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3644

Die erste Beratung des Antrages fand in der 43. Sitzung des Landtages am 25. April 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Thiel.

(Unruhe)

Herr Dr. Thiel, Sie haben das Wort und die anderen nicht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 6/1997 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag in der 43. Sitzung am 25. April 2013 zur Beratung und

Beschlussfassung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.

Mit dem Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, im Rahmen der Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen darauf hinzuwirken, dass an den Einrichtungen eine aufgabengerechte Personalstruktur, stabile Beschäftigungsverhältnisse und berechenbare attraktive Karrierewege entwickelt werden können.

In diesem Sinne soll es zu den vereinbarten Aufgaben der Hochschulen gehören, atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Festlegung konkreter Zielzahlen zurückzudrängen.

Insbesondere zielt der Antrag auf die prinzipielle Anlage aller Stellen als Vollzeitstellen und auf eine Reduzierung der derzeitigen Teilzeitarbeitsverträge ab. Außerdem wird eine rechtzeitige Ankündigung der Möglichkeit des Abschlusses von Anschlussverträgen an befristete Arbeitsverträge angestrebt.

Des Weiteren sollen eine deutliche Reduzierung der Zahl der Lehrbeauftragten, die außerhalb sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen tätig sind, sowie eine angemessene Vergütung nebenamtlicher Lehrbeauftragter erreicht werden.

Schließlich zielt der Antrag auch auf ein gleichstellungsorientiertes Personalmanagement sowie auf eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung und Personalrekrutierung ab.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 31. Sitzung am 13. Februar 2014 mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor.

Darin teilte das Ministerium den aktuellen Sachstand mit und legte unter anderem dar, dass der neue Hochschulstrukturplan des Landes bis zum Ende des ersten Quartals 2014 erarbeitet werden sollte. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Ausschuss überein, erneut über den Antrag zu beraten, sobald die Hochschulstrukturplanung vorliegt.

Darüber hinaus verständigte sich der Ausschuss, eine Analyse der gegenwärtig vorzufindenden Situation zur Befristungspraxis an den Hochschulen abzuwarten, deren abschließende Bearbeitung bis Ende 2014 vorgesehen war.

In der Sitzung am 10. Juli 2014 befasste sich der Ausschuss erneut mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein weiterer Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor, der die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Situation erläuterte. Daraus ging unter anderem hervor, dass ein Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung erst im Herbst 2014 erwartet werde.

Die SPD-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellten im Rahmen der Beratung heraus, dass sie interessiere, wie der konkrete Zeitplan für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auszugestalten sei.

Im Anschluss an die Berichterstattung der Landesregierung warf die CDU-Fraktion die Frage auf, inwieweit die Fraktion DIE LINKE als Antragstellerin noch Erörterungsbedarf zu dem Antrag habe. Weiterhin schlug die CDU-Fraktion vor, den Antrag für erledigt zu erklären, da sich der Ausschuss mit der Hochschulstrukturplanung ohnehin weiter befassen werde.

Die Fraktion DIE LINKE brachte zum Ausdruck, dass sie bei dem Thema dringenden Handlungsbedarf sehe und es daher befürworte, den Antrag zur Beschlussempfehlung zu erheben. Im Ergebnis verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema nach der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2014 aufzurufen. Die CDU-Fraktion kündigte an, zur nächsten Beratung im Ausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Schließlich wurde die Drucksache in der Sitzung am 2. Oktober 2014 erneut aufgerufen. Im Rahmen dieser Beratung erhob die Fraktion DIE LINKE den Antrag zur Beschlussempfehlung und bat darum, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Die Landesregierung empfahl daraufhin, den Kabinettsbeschluss zur Hochschulstrukturplanung, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag, abzuwarten.

(Unruhe)

Herr Dr. Thiel, Sie sind zwar sehr laut, aber alle anderen sind noch viel lauter. Ich bitte um Ruhe im Haus.