Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

der wird feststellen, wie sehr die Landesregierung der aktuellen Entwicklung hinterher hinkt. Darin wird nämlich auf das Basisjahr 2005 bezogen unterstellt, dass die C02-Emissionen sinken. Aber tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die CO2Emissionen sind seitdem gestiegen. Das muss endlich einmal zur Kenntnis genommen werden, Herr Dr. Aeikens.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Es gibt noch ganze viele weitere Punkte in diesem Klimaschutzprogramm, die man hier erwähnen kann. Man kann zum Beispiel das Bekenntnis zur Braunkohle und die Förderung des ÖPNV durch die Schließung von Bahnstrecken erwähnen, wie wir das heute Morgen gehört haben. Ein Konzept zur Stromspeicherung wurde versprochen, das nicht existiert. Der Radverkehr - da verweise ich nur auf den Evaluationsbericht, der kürzlich veröffentlicht wurde - verschlechtert sich, anstatt dass Verbesserungen herbeigeführt werden. Es gibt keine Contracting-Maßnahmen in Landesliegenschaften und ein Klimabündnis im Rahmen der Umweltallianz existiert auch nicht. So kann man keine überzeugende Klimaschutzpolitik machen, Herr Dr. Aeikens.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Kollege Lüderitz hat schon darauf hingewiesen, dass der Landesregierung noch nicht einmal die Akquirierung von Bundesmitteln gelingt. Wir liegen da ganz am Ende. Lediglich 21 Klimaschutzkonzepte in Kommunen konnten mit Bundesmitteln gefördert werden. Damit liegt SachsenAnhalt am Ende der Rangliste, weil wir uns natürlich nicht mit den Stadtstaaten vergleichen können.

Es besteht also aller Grund, sich für den Klimaschutz einzusetzen, den Klimaschutz zu verstärken und ein Klimaschutzgesetz zu beschließen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf eines möchte ich hier auch noch ausdrücklich hinweisen. Die Klimaschutzkonzepte, die das Gesetz auf kommunaler Ebene fordert, sind kein Selbstzweck. Sie sollen lediglich die Daten liefern, damit Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können. Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, mit finanzieller Förderung von bis zu 95 % von Bund und Land mehr für den Klimaschutz zu tun. Die Kommunen sollen die Potenziale erkennen, die im Klimaschutz stecken, nämlich auch die Potenziale zum Energiesparen.

Meine Damen und Herren! Klimaschutz bedeutet Energie sparen und Energie sparen bedeutet Geld sparen. Das ist ein Beitrag zur Haushaltssanierung.

(Herr Borgwardt, CDU: Das machen wir al- les!)

Klimaschutz zahlt sich aus. Dafür brauchen wir nicht zuletzt das Klimaschutzgesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Klimaschutz, so wie wir ihn verstehen, bedeutet auch keine Einschränkung für die Wirtschaft. Ganz im Gegenteil: Das Gesetz wird die Investitionstätigkeit in Sachsen-Anhalt stimulieren und nicht behindern; denn die vielen Maßnahmen, die in den Konzepten enthalten sind und deren Sinn von den Kommunen dann auch erkannt wird, werden Investitionen auf den Weg bringen, und das vor allem auch im Rahmen regionaler Wertschöpfungen. Dadurch werden vor allem Handwerksbetriebe und ansässige Firmen stärker mit Aufträgen versorgt.

Meine Damen und Herren! Investitionen in den Klimaschutz sind Zukunftsinvestitionen und die brauchen wir in Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Klimaschutz ist eine Zukunftsaufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Es ist die globale Herausforderung dieses Jahrhunderts. Gerade ein hochentwickeltes Land wie Sachsen-Anhalt muss mehr tun auf diesem Gebiet. Wir tragen Verantwortung. Wir müssten eine Vorreiterrolle spielen und aufzeigen, wie wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz Hand in Hand gehen können.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Wir brauchen klare Ziele und wir müssen schnell und ambitioniert handeln. Deswegen bitte ich Sie, heute das Klimaschutzgesetz für Sachsen-Anhalt zu beschließen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich. - Es ist keine Rache für die überzogene Redezeit, sondern es ist einfach eine Sache der Geschäftsordnung, dass ich Sie jetzt frage, ob Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 6/3656, die empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen, zustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt, der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3267

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3420

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt - Drs. 6/3658

Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD fand in der 72. Sitzung des Landtages am 18. Juli 2014 statt. Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung fand in der 73. Sitzung des Landtages am 18. September 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Bergmann. Herr Kollege, Sie haben das Wort, bitte.

Herr Präsident! Ich übernehme gern die Berichterstattung für den Umweltausschuss. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 72. Sitzung am 18. Juli 2014 zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD und in der 73. Sitzung am 18. September 2014 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung beraten. Zur federführenden Beratung und Beschlussfassung wurden beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Umwelt führte zu beiden Gesetzentwürfen am 22. Oktober 2014 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen waren. Der Einladung zur Anhörung waren zwölf Institutionen, Verbände und Vereine sowie Vertreter der Wissenschaft gefolgt.

Die erste Beratung zu den Gesetzentwürfen fand in der 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 5. November 2014 statt. Dazu lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Der Vertreter der SPD-Fraktion ließ wissen, dass sich die Koalitionsfraktionen die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für beide Gesetzentwürfe zu eigen machten. Die Koalitionsfraktionen erklärten, mit ihrer Novelle zum Naturschutzgesetz würden die Ziele verfolgt, das Ökopunktemodell zu stärken, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen, den zur Umsetzung des Gesetzes erforderlichen administrativen Aufwand ohne eine qualitative Beeinträchtigung zu senken sowie den Trägern von Vorhaben mehr Rechts- und Planungssicherheit zu geben.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolge das Ziel einer beschleunigten nationalrechtlichen Sicherung von Natura-2000-Gebieten. Mit der Gesetzesnovelle sollten alle rechtlichen Möglichkeiten der Unterschutzstellung von europäischen Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten eröffnet und bislang getrennte Zuständigkeiten im Hinblick auf die Ausweisung zusammengeführt werden.

Bezogen auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erklärte der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Anrechnung der Ökokontomaßnahmen von seiner Fraktion unterstützt werde. Gleichwohl sei zu prüfen, ob durch die Kompensationsmaßnahmen, die angerechnet würden, auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, also die Kompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz, im Rahmen der Eingriffsregelung erfüllt seien. Die Fraktion DIE LINKE schloss sich den Bedenken an.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Landesregierung kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen zur Ausweisung von Natura2000-Gebieten. Der Gesetzentwurf widerspreche eindeutig den Vorgaben der EU, so ein Vertreter der GRÜNEN.

Nach umfangreicher Diskussion erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die vorläufigen Beschlussempfehlungen. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimmte der Ausschuss in geänderter Fassung mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in geänderter Fassung mit 8 : 3 : 0 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 44. Sitzung am 26. November 2014 mit beiden Gesetzentwürfen befasst und sich den vorläufigen Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses mit 7 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat über beide Gesetzentwürfe in der 36. Sitzung am 28. November 2014 beraten. Der Ausschuss schloss sich sowohl der vorläufigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD als auch der vorläufigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung an und stimmte diesen jeweils mit 8 : 3 : 0 Stimmen zu.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Umwelt fand in der 45. Sitzung am 3. Dezember 2014 statt. Dazu lagen ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 1. Dezember 2014 vor. In dieser Synopse waren die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und der SPD und der Landesregierung zusammengeführt worden,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

um nicht gleichzeitig das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch zwei Änderungsgesetze zu ändern.

Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt unter Mitwirkung der Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 3 : 0 Stimmen, die Gesetzentwürfe zusammenzuführen und in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Kollege Bergmann. - Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Aeikens das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Parlament eingangs ausdrücklich für die zügige Beratung der Gesetzentwürfe. Die Änderung des Naturschutzgesetzes, die der Landesregierung die Möglichkeit gibt, mittels einer Landesverordnung eine neue Schutzkategorie Natura 2000 in Sachsen-Anhalt umzusetzen, ist eine notwendige Voraussetzung für das weitere Verfahren zur nationalrechtlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete.

Die Dringlichkeit des Verfahrens ergibt sich aus der inzwischen eingetretenen Fristüberschreitung bei der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete und der Ankündigung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die meisten Bundesländer sind in einer ähnlichen Situation wie Sachsen-Anhalt. Ich sage offen: Ich hätte mir seit 1992, seitdem wir mit dem Thema befasst sind, eine stärkere Koordinierungsfunktion des Bundes dazu gewünscht.

Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir bei der Umsetzung von Natura 2000 auch im Rahmen des neuen Rechts unter ausdrücklicher Wahrung der Beteiligungsrechte der Landeigentümer und -nutzer und der Umweltverbände agieren werden.

Die von den Regierungsfraktionen dankenswerterweise eingebrachten Änderungsvorschläge zum Naturschutzgesetz helfen uns in wichtigen Bereichen weiter. Angesichts der bisherigen Erfahrungen ist es zielführend, die Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen und den erforderlichen administrativen Aufwand zu senken sowie

den Vorhabenträgern mehr Rechts- und Planungssicherheit zu geben.

Mit der von den Regierungsfraktionen eingebrachten neuen Formulierung im Naturschutzgesetz wird darüber hinaus unterstrichen, dass in Sachsen-Anhalt auch nach Landesrecht Biosphärenreservate errichtet werden dürfen. Wir alle kennen den Hintergrund. Ich hoffe auch, dass im Ergebnis einer Vor-Ort-Bereisung der Weg der Unesco-Anerkennung weiter verfolgt werden kann, meine Damen und Herren.

Die vorliegenden Änderungen des Naturschutzgesetzes helfen uns, den Naturschutz in unserer Heimat Sachsen-Anhalt engagiert weiter voranzubringen. Ich wünsche mir die Verabschiedung der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich halte es für einen guten Weg, mit diesem geänderten Naturschutzgesetz den Naturschutz in unserem Bundesland weiter voranzubringen. Dabei bitte ich das Parlament auch weiterhin um Unterstützung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)