Protokoll der Sitzung vom 12.12.2014

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Herr Minister.

Ich kann gleich vorn stehen bleiben.

Nein, noch einmal nicht. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Steppuhn! Ich beantworte die Frage namens der Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes durch die Stadt Thale ist keine Folge der Polizeistrukturreform, sondern eine Maßnahme der Stadt Thale, die sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entschieden und umgesetzt hat.

Zur Frage 2: ein schlichtes und einfaches Nein.

Vielen Dank, Herr Minister. Das „noch einmal nicht“ bezog sich nur auf Thale. Ansonsten dürfen Sie noch öfter - und jetzt dürfen Sie gleich, weil Herr Steppuhn eine Nachfrage hat.

Herr Minister Webel, ich würde gern eine Nachfrage anschließen. Ich würde gern wissen, wie Sie persönlich als Mitglied der Landesregierung

(Oh! bei der CDU)

- ja - die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes durch den Bürgermeister der Stadt Thale bewerten und beurteilen.

Herr Steppuhn, Sie konnten in den Medien lesen, dass Herr Minister Stahlknecht diese Maßnahme nicht begrüßt hat. Es ist schlicht Aufgabe der Polizei, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit gegeben ist. Wir haben in Sachsen-Anhalt im Jahr 1990 durch Gesetz der Volkskammer die kommunale Selbstverwaltung eingeführt, und diese hat die Stadt Thale genutzt.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Gut. - Noch eine Nachfrage. Herr Steppuhn nutzt sein Recht. Die zweite darf er stellen.

(Unruhe bei der CDU)

Also, Herr Minister Webel, meine Nachfrage lautete, wie Sie persönlich als Mitglied der Landesregie

rung die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes finden und bewerten.

(Herr Jantos, CDU: Hat er doch gesagt! - Herr Schwenke, CDU: Zuhören!)

Herr Steppuhn, meine persönliche Meinung, nicht als Minister, sondern - sagen wir einmal - vielleicht als Landrat a. D.: Eine Kommune hat so etwas nicht nötig.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Frage 8 stellt der Kollege Weihrich. Er hat eine Frage zu dem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Weißenfels. Der zuständige Minister Herr Dr. Aeikens wird antworten. Bitte, Herr Weihrich.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drs. 6/1090 wurde im Verfahren zur Erweiterung der Kläranlage Weißenfels durch den Gutachter festgestellt, dass an der nächstgelegenen Wohnbebauung der Richtwert der GeruchsimmissionsRichtlinie überschritten werde.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ein aktuell vorgelegtes Gutachten der Stadt Weißenfels belegt die Grenzwertüberschreitungen der Geruchsimmissionen ebenfalls. Darüber hinaus nutzt die Firma Tönnies seit mehreren Jahren einen Lkw-Stellplatz ohne die erforderliche Baugenehmigung. Das Landesverwaltungsamt wollte die untere Bauaufsichtsbehörde auffordern, eine Nutzungsunterlassung für die betreffenden Flächen kurzfristig zu veranlassen. Auf meine mündliche Anfrage in der 19. Sitzung des Landtages teilte der Minister für Inneres und Sport mit, dass ein Bauantrag eingereicht sei und geprüft werde.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Anordnungen wird die Landesregierung treffen, um die rechtswidrigen Grenzwertüberschreitungen der Geruchsimmissionen zu beenden?

Ist hinsichtlich der Nutzung der Lkw-Stellfläche mittlerweile ein rechtskonformer Zustand hergestellt, und - falls die Fläche noch immer ohne Genehmigung genutzt wird - wie wird die Landesregierung tätig werden, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bitte, Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Weihrich wie folgt.

Ein aktuelles von der Stadt Weißenfels in Auftrag gegebenes Gutachten liegt seit März 2014 vor. Die Gutachter haben in dem Zeitraum von Dezember 2012 bis Dezember 2013 sogenannte Rasterbegehungen im untersuchten Gebiet durchführen lassen. Die Prüfer protokollierten dort nach einem definierten Verfahren, das in einer VDI-Richtlinie beschrieben ist, ihre Geruchswahrnehmung. Das aktuelle Gutachten lässt auf Handlungsbedarf, insbesondere gegenüber dem Schlachthof, schließen. Das Gutachten liegt seit September 2014 dem Landesverwaltungsamt vor und wird auch im Landesamt für Umweltschutz fachtechnisch geprüft.

Die Gutachter haben zwar während der Zeit der Rasterbegehungen einen kontinuierlichen Rückgang der Häufigkeit der Geruchswahrnehmungen festgestellt. Dies dürfte auf die zeitgleich im Laufe des Jahres 2013 vom Fleischwerk Tönnies bereits durchgeführten Maßnahmen zur Immissionsminderung zurückzuführen sein. Dennoch sind weitere Maßnahmen zur Geruchsminderung notwendig. Das sieht auch die Firma so.

Ungeachtet des Konsenses wird das Landesverwaltungsamt notwendige Schritte durch verbindliches Verwaltungshandeln umsetzen. Dem Schlachthof soll eine Anlagenprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen zur Feststellung weiterer und bisher noch nicht betrachteter Immissionsquellen aufgegeben werden.

Im Anschluss daran ist bis zum 31. März 2015 ein Sanierungskonzept zur Minderung der Gerüche aufzustellen, alle Sofortmaßnahmen aus dem Konzept sind umgehend zu realisieren. Formal hat die Firma bis zum 16. Dezember 2014 Zeit, sich zur beabsichtigten Vorgehensweise zu äußern.

Zur Frage 2: Was den von Herrn Weihrich angesprochenen Lkw-Stellplatz anbelangt, ist mitzuteilen, dass die Baugenehmigung für die Errichtung der Lkw-Stellplätze von der Stadt Weißenfels am 3. Juli 2012 erteilt wurde. Ergänzend teilte die Stadt Weißenfels mit, dass bisher keinerlei Beschwerden gegen dieses Vorhaben durch die Anwohner eingegangen sind.

Vielen Dank, Herr Minister.

Auch die Frage 9 beschäftigt sich mit der Ernährung, allerdings mit der flüssigen. Herr Czeke fragt zur Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Landesweingut Kloster Pforta. Minister Herr Dr. Aeikens antwortet.

Berichten der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 2. Dezember 2014 zufolge trennt sich das Bad Kösener Landesweingut Kloster Pforta zum Jahreswechsel von dem Geschäftsführer Christian Kloss. Über den Fortbestand des Landesweingutes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 26. November 2014 beraten. Dort erteilte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt, seines Zeichens auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt als Eigentümerin des Landesweingutes, Auskünfte.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe sieht die Landesregierung für die nicht erfolgte Verlängerung des Vertrages?

Warum hat der Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes, Herr Dr. Hermann Onko Aeikens, in der Sitzung des Ausschusses am 26. November 2014 die Mitglieder des Ausschusses über die Zukunft des Geschäftsführers nicht informiert?

Danke, Herr Czeke. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Herrn Abgeordneten Czeke wie folgt.

Zu 1: Der Anstellungsvertrag von Herrn Kloss war bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt ist der Gesellschafter des Landesweingutes Kloster Pforta GmbH. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt hat am 26. November 2014 im gegenseitigen Einvernehmen mit Herrn Kloss eine Vereinbarung zur Auflösung des Anstellungsverhältnisses zum 31. Dezember 2014 getroffen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gab als Grund für die Nichtverlängerung des Anstellungsverhältnisses Auffassungsunterschiede in der Unternehmensführung an. Dieser Grund ist für die Landesregierung nachvollziehbar.

Aufgrund der in der Antwort zur Frage 1 dargelegten Terminlage konnte ich am 26. November 2014 zur Sitzung des Ausschusses noch nicht über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses berichten.

Herr Minister, der Kollege Czeke hat eine Nachfrage.

Herr Minister, ist es bei einem befristeten Vertrag nicht üblicherweise so, dass man keine einvernehmliche Regelung braucht?

Man kann eine einvernehmliche Regelung treffen. Und diese einvernehmliche Regelung ist getroffen worden.

Frage 10 betreffend die finanzielle Vorsorge zur Umsetzung des „Staatstrojaners“ würde von Frau von Angern gestellt; sie ist aber nicht da. Ihre Frage und die Antwort darauf werden nach unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.

Damit kommen wir zur Frage 11. Diese stellt Herr Kollege Erben zum Handeln von Behörden und Einrichtungen der Polizei Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit dem Fund eines sogenannten Nebelfasses. Herr Minister Webel wird wiederum in Vertretung des Herrn Minister Stahlknecht antworten. Bitte, Herr Kollege Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im November 2014 wurde in der Elbe in der Nähe des Ortsteiles Steutz der Stadt Zerbst (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Gegenstand geborgen, bei dem es sich um ein sogenanntes Nebelfass deutscher Produktion aus dem Zweiten Weltkrieg handeln soll. Das Nebelfass wurde später in die Stadt Aken (Elbe) verbracht, zunächst von der Feuerwehr gesichert und in der letzten Woche als Kampfmittel entsorgt.

Ich frage die Landesregierung: