Protokoll der Sitzung vom 12.12.2014

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens. Gab es Planungen -entweder innerhalb der Polizei oder innerhalb des MJ -, die Ermittlungen an die Bundespolizei abzugeben? Falls ja: Was war das Ergebnis?

Zweitens. Warum ist nicht zuvor mit dem MJ und konkret mit der Staatsanwaltschaft Stendal gesprochen worden, bevor die Dinge vom Polizeirevier auf die Polizeidirektion übertragen worden sind? Diese Frage ist auch wieder vor dem Hintergrund meiner Vorbemerkungen zur Staatsanwaltschaft als eigentlicher Herrin des Verfahrens zu verstehen.

Zu internen Überlegungen der Staatsanwaltschaft kann ich nichts sagen. Darüber weiß ich nichts.

(Staatsminister Herr Robra schaut zu Minis- terin Frau Prof. Dr. Kolb)

Vielleicht könnten wir einen fliegenden Wechsel machen.

Wäre die Justizministerin in der Lage, diese Frage zu beantworten? - Sie hat nicht zugehört.

(Zuruf von der Regierungsbank: Es war akustisch nicht zu verstehen!)

Aber man hat Herrn Striegel auch schlecht verstanden. Selbst ich hier vorn habe mir Mühe geben müssen, ihn zu verstehen.

(Herr Hövelmann, SPD, steht am Mikrofon)

Ich frage Herrn Hövelmann, ob er eine Frage an den Staatsminister hat. - Offensichtlich.

Diese habe ich, Herr Präsident. - Herr Minister Robra, ich würde gern nachfragen. Sie haben explizit als eine von zwei Begründungen für die Verfahrensweitergabe vom Polizeirevier Stendal an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord angegeben, dass die Neutralität in der Bearbeitung gewahrt bleibt. - Das war der eine Grund.

Der andere Grund war, dass die Kompetenzen in der zentralen Kriminalitätsbekämpfung in der Direktion Magdeburg genutzt werden können.

Zur Neutralitätsfrage: Worin lag die Besorgnis begründet, dass dies durch das Polizeirevier Stendal nicht in einem neutralen Verfahren hätte erledigt werden können?

(Herr Borgwardt, CDU: Möglicherweise!)

Ich stelle die Frage aus einem konkreten Hintergrund; denn es ist unüblich, wenn es keinen kon

kreten Anhaltspunkt gibt - Sie haben in der Beantwortung der zweiten Frage davon gesprochen, dass es keinen konkreten Anhaltspunkt gibt -, dass die Verfahrensbearbeitung von einer Polizeibehörde auf eine andere Polizeibehörde übertragen wird.

Wie ich bereits dargelegt habe: Der eine Grund, dass es dem Bereich der zentralen Kriminalitätsbekämpfung übertragen wurde, ist die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens. Es ist ein Ermittlungsverfahren - wir haben es heute Morgen erlebt -, das im besonderen Fokus der Öffentlichkeit steht und bei dem mit Nachdruck und allergrößter Energie ermittelt wird. Wir haben großes Interesse daran - auch das ist heute Morgen schon erörtert worden -, dass der Sachverhalt möglichst schnell und umfassend aufgeklärt wird.

Die zweite Begründung ist, ein Höchstmaß an Objektivität und Neutralität in dem Ermittlungsverfahren sicherzustellen. Das habe ich bei der Beantwortung auf die Frage 2 in die Worte gekleidet: Man habe auch nur den Anschein einer Befangenheit oder einer mangelnden Objektivität bei der Führung der Ermittlungen vermeiden wollen.

Es ist ein alter beamtenrechtlicher Grundsatz, dass es auch den Anschein unlauteren oder befangenen Verhaltens zu meiden gilt. Das hängt auch damit zusammen, dass in der Öffentlichkeit solche Spekulationen aufgekommen waren. Um denen von vornherein entgegenzuwirken und gerade dieses Verfahren nicht auf Dauer mit solchen Spekulationen zu belasten - mögen sie berechtigt sein oder nicht berechtigt sein -, hat man sich entschlossen, es dem Bereich der zentralen Kriminalitätsbekämpfung zu übertragen.

Jetzt hat Herr Striegel noch eine Frage und danach Frau Dr. Paschke.

Ich benutze ein anderes Mikrofon in der Hoffnung, dass ich besser als vorhin zu verstehen bin und mir die Landesregierung - möglicherweise in Gestalt der Justizministerin - eine Antwort auf meine Frage geben kann.

Meine Frage noch einmal: Gab es Überlegungen innerhalb der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen aus Sachsen-Anhalt komplett herauszunehmen und an die Bundespolizei abzugeben? Falls ja: Warum ist dem nicht gefolgt worden?

Zweitens. Was sagt das Justizministerium dazu, dass die Entscheidung, es an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord zu übertragen, offensichtlich - so hat es Staatsminister Robra hier vorgetragen -

erst nachträglich an die ermittlungsleitende Staatsanwaltschaft getroffen worden ist?

Herr Robra, ich habe den Eindruck, Sie wollen darauf nicht antworten.

Nein.

Dann frage ich die Justizministerin, ob sie ad hoc darauf antworten will. - Bitte schön.

Herr Striegel, die erste Frage kann Ihnen nur die Staatsanwaltschaft in Stendal beantworten.

Zur zweiten Frage hat, glaube ich, Herr Robra umfassend dargestellt, dass es eine Entscheidung auf Polizeiebene war, die Ermittlungen von einer Ermittlungsbehörde auf eine andere zu übertragen. Die Staatsanwaltschaft hat das dann so umgesetzt. - Danke.

Frau Dr. Paschke wollte noch eine Nachfrage stellen.

Das hat sich erledigt.

Gut, das hat sich erledigt.

Dann kommen wir jetzt zu der letzten Frage, der Frage 13. Sie wird von der Abgeordneten Frau Hunger zum Stand der Anlage von Pendlerparkplätzen an der A 38 gestellt. Der Verkehrsminister wird darauf antworten. Bitte schön, Frau Hunger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort auf meine mündliche Anfrage vom 14. November 2013 in der Drs. 6/2570 hatte Herr Minister Webel dargestellt, welche Verfahrensschritte noch zu realisieren sind, und eingeschätzt, dass eine Fertigstellung nicht vor 2017 zu erwarten sei. In einem Vor-Ort-Termin im Juli 2012 hatte er sich gegenüber den Bürgern und der Presse allerdings sehr optimistisch zu baldigen Realisierungsmöglichkeiten geäußert.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Realisierungsschritte sind im vergangenen Jahr gegangen worden?

Wann kann mit der Fertigstellung des Parkplatzes gerechnet werden?

Vielen Dank, Frau Hunger. - Bitte, Herr Minister Webel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Hunger, ich beantworte Ihre Frage zum Stand der Anlage von Pendlerparkplätzen an der A 38 wie folgt:

In Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen der bundesweiten Erhebungen insgesamt Bedarfe von 66 Pendlerparkplätzen an 54 Anschlussstellen der Bundesautobahn festgestellt. Im Jahr 2013 erfolgte nach der Standortermittlung zunächst eine Einteilung in Prioritätengruppen. Dem Parkplatz bei Querfurt an der A 38 wurde hierbei eine herausgehobene Bedeutsamkeit von den insgesamt acht geplanten Mitfahrerparkplätzen mit hoher Priorität zugeschrieben.

Daher begannen im selben Jahr die Planungen für diesen Parkplatz. Von der Landesstraßenbaubehörde wurde versichert, dass ihrerseits alles getan wird, um diesen hochprioritären Mitfahrerparkplatzstandort schnellstmöglich zu realisieren.

Konkret bedeutet das, dass die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsvermessung für das Baugrundstück bereits abgeschlossen sind. Weiterhin wurde das Baugrundgutachten fertiggestellt. Die Gemeinde unterstützte die Vorbereitungen der LSBB durch bereits teilweise realisierten Grunderwerb.

Nach derzeitigem Planungsstand ist die Errichtung von 50 Stellplätzen mit einem Kostenaufwand für Planung und Bau in Höhe von ca. 120 000 € vorgesehen.

Bis zum Ende dieses Jahres soll die Entwurfsplanung einschließlich der landespflegerischen Begleitplanung abgeschlossen werden.

Nach der Prüfung sollen bis zum März 2015 die Unterlagen für das Baurechtsverfahren zusammengestellt sein. Derzeit stimmen sich die LSBB und das Landesverwaltungsamt ab, ob ein zeitlich aufwendiges Planrechtsverfahren erforderlich sein wird oder ob ein weniger Zeit beanspruchendes Plangenehmigungsverfahren oder ob sogar ein Planrechtsverzicht möglich ist.

Seitens der Straßenbauverwaltung wird ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 getroffen. In Abhängigkeit der unterschiedlichen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitvor

gaben für Planverfahren können nach der entsprechenden Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zeitlich konkretere Einordnungen der folgenden Vorbereitungsschritte bis hin zum möglichen Realisierungszeitraum gemacht werden.

Nach bisherigen Erfahrungen ist unter der Berücksichtigung weiterer Planungs- und Bearbeitungsschritte davon auszugehen, dass ein tatsächlicher Baubeginn frühestens Ende 2016/Anfang 2017 erfolgen kann.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Herr Präsident, darf ich noch zwei Sätze namens der Landesregierung sagen?