Daraufhin kam noch einmal ein bisschen Bewegung in die Sache. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen Bundesministerien und den Konferenzen der Ministerien der Länder, legte am 31. August 2015 einen sogenannten Vorschlag zur Schaffung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ vor. Neben grundsätzlichen begrifflichen Klärungen und Darstellungen zu den bestehenden Fonds und möglichen Formen eines neuen Fonds umfasst dieser Vorschlag auch drei Finanzierungsmodelle für einen Heimfonds-Ost.
Am 9. September 2015 gab es in Berlin eine Anhörung zu diesem Vorschlag, an der Betroffene und einschlägige Verbände teilnahmen. Alle drei vorgeschlagenen Finanzierungsoptionen scheiterten jedoch, weil mindestens ein Partner - Bund, Länder und Kirchen sind hierbei im Boot - nicht zugestimmt hat. Das Treffen endete ohne Einigung
und - das war, wie ich meine, zu erwarten - unter großer Kritik der eingeladenen Betroffenen. Der Zeitplan, den die Arbeitsgruppe avisierte, ist damit natürlich auch vom Tisch.
„Der Zeitplan ermöglicht es - eine Verständigung aller Beteiligten vorausgesetzt -, dass der Entscheidungsprozess zur Errichtung der Stiftung noch im Jahr 2015 abgeschlossen und mit der Ausführung des Vorschlags im Jahr 2016 begonnen werden kann.“
Da diese Verständigung ausblieb, ist, wie gesagt, auch dieser Zeitplan obsolet. Das Verfahren schlingert weiter und lässt die Betroffenen hilflos und resigniert zurück. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir GRÜNE so nicht hinnehmen. Ich zähle darauf, dass wir, ähnlich wie im Sächsischen Landtag, Zustimmung dafür in den anderen Fraktionen finden.
Lassen Sie uns also die Landesregierung auffordern, sich auf der Bundesebene für diesen zweiten Fonds einzusetzen und ihn finanziell zu unterlegen. Wir wollen einen Einsatz der Landesregierung für eine Fondslösung entsprechend dem bestehenden Fonds. Die nächste ASMK, die für den 18. und 19. November 2015 in Erfurt avisiert ist, böte eine gute Gelegenheit dafür. Dort sollte aus unserer Sicht ein klarer Beschluss für einen solchen Fonds gefasst werden.
Neben einer monetären Entschädigung braucht es aber auch die Aufarbeitung des Unrechts, das in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR stattgefunden hat. Daher wollen wir die Landesregierung des Weiteren auffordern, zusammen mit den anderen Ostländern eine Studie in Auftrag zu geben, eine Studie, die das System der Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR und die dortige Unterbringungspraxis aufarbeitet.
Dafür wären zumindest eine Sichtung bestehender Archive und die Durchführung von Interviews mit Betroffenen und Beteiligten nötig. Eine solche wissenschaftlich betriebene Aufklärung des damaligen Unrechts tut not. Es bedarf im Anschluss an das Vorhaben einer öffentlichen Debatte zu den Studienergebnissen. Die Ergebnisse könnte man beispielsweise in eine Ausstellung überführen.
Auf diesem Wege erreichen wir, wenn schon keine Wiedergutmachung - eine solche ist schlicht und ergreifend unmöglich -, doch zumindest eine öffentliche Würdigung der Opfer und ein Eingestehen der damals verübten Verbrechen an Kindern und Jugendlichen. Es geht um die Gewissheit der damaligen Opfer, dass ihr Einzelschicksal in einer gesellschaftlichen Geschichtsschreibung gewürdigt wird, dass am Ende die Täterinnen und Täter eben doch als solche begriffen und ihre Taten offiziell
als Unrecht bezeichnet werden. Wir erreichen auf diese Weise, dass die biografische Selbstbeschreibung offizielles Geschichtsverständnis wird, dass ihnen die Geschichte im Nachhinein Recht gibt.
Die umfassende Aufarbeitung des damaligen Unrechts macht es auch erforderlich, trotz der inzwischen vergangenen Zeit strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Zwar dürften die allermeisten Straftaten inzwischen verjährt sein, aber es ist nicht auszuschließen, dass die Todesfälle, die es unstrittig gab, durch damaliges Unrecht bedingt wurden. Das ist zweifelsfrei zu klären.
Verehrte Landesregierung, insbesondere natürlich der zuständige Minister Bischoff! Die Sächsische Staatsregierung wurde mit dem bereits erwähnten Beschluss vom 7. Oktober 2015 aufgefordert, noch vor der 92. ASMK auf die anderen Ostländer zuzugehen und die Möglichkeit einer gemeinsamen Studie zu eruieren. Ob das schon passiert ist, dazu werden Sie sicherlich etwas ausführen.
Den entsprechenden Landtagsbeschluss habe ich erwähnt. Ich hoffe sehr, dass über dieses Anliegen mit den Ostländern - unabhängig davon, was der Landtag heute beschließt - ergebnisoffen diskutiert wird. Es stünde uns allerdings gut zu Gesicht, wenn wir ähnlich wie in Sachsen eine gemeinsame Beschlussfassung hinbekämen. In diesem Sinne bitte ich um Abstimmung über unseren Antrag. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Einbringung, Kollegin Lüddemann. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Bischoff. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn der Rede grundsätzlich sagen: Der Respekt vor dem Schicksal der Betroffenen in den Einrichtungen macht es erforderlich, dass wir in dieser Frage sachlich und mit der gebotenen Würdigung darüber diskutieren, was angemessen ist und was machbar ist.
Das ist eigentlich meine größte Sorge. Ich bin trotz meiner Herkunft ein großer Skeptiker - nicht hinsichtlich der Betroffenen. Diese haben nicht nur Respekt verdient, sondern auch ein Stück weit entweder symbolische Wiedergutmachung oder adäquate Wiedergutmachung. Aber ich bin absolut dagegen - dagegen kämpfe ich zurzeit auch auf der Bundesebene -, dass den Betroffenen etwas versprochen wird, was man nicht einhalten kann.
Solange die Finanzierung zum Beispiel eines Fonds nicht geregelt und weder hier noch im Bundestag beschlossen ist, will ich nicht jemandem etwas in Aussicht stellen, was er eventuell nicht bekommen kann. Das ist die Erfahrung aus dem Heimkinderfonds. Das halte ich für unehrlich. Deshalb habe ich große Bedenken.
Aber ich will noch etwas vorweg sagen, Frau Lüddemann. Den Antrag kann ich nicht kritisieren. Ich weiß auch nicht, wie die Debatten woanders gelaufen sind. Sie sagten, es sei bisher nichts passiert, und haben selbst zitiert, dass wir seit 2013 nicht nur auf jeder Sozialministerkonferenz, sondern auf jeder Gesundheitsministerkonferenz und auf jeder Kinder- und Jugendministerkonferenz darüber gesprochen haben. Genau darüber. Sie sagen, die sind vergessen worden. - Das ist nicht so. Das ist das Nächste, was ich sagen will.
Durch den runden Tisch, bei dem es um Opfer sexueller Gewalt generell ging, kam der Heimkinderfonds. Wir haben gesagt, okay, das sehen wir ein - das war eine kurzfristige Entscheidung -, weil wir alle ein schlechtes Gewissen haben, dass wir über jene, die betroffen waren und in bestimmten Heimen in der DDR untergekommen sind, hinweggehen. Wir haben uns nicht genügend Zeit dafür gelassen zu prüfen, wie man das machen will. Als es beim Heimkinderfonds so weit war, haben wir gesehen, dass die Betroffenen nicht nachweisen konnten, wo sie untergebracht waren und was sie konkret erlebt haben. Meist waren nicht einmal Unterlagen vorhanden, in welchem Heim sie waren. Also haben wir gesagt, alle, die in einem Heim waren, haben Anspruch auf diesen Fonds. Alle, egal was sie erfahren haben.
Wer den Betroffenen-Bericht aus Erfurt gelesen hat, weiß, dass es sehr unterschiedlich war. Es gibt welche, die sehr viel Leid erfahren haben, und es gibt welche, für die war es ein Glück - sie haben das auch so beschrieben -, im Heim gewesen zu sein, weil es zu Hause katastrophal war. Einige sind auch selbst Erzieherin oder Erzieher geworden. Es ist also eine große Gemengelage. Aber wir haben die im Blick - das halte ich für richtig -, die in den Heimen leben.
Bei den Behinderten ist es mir besonders wichtig. Wer die Heime der DDR kennt, egal ob kirchliche oder nichtkirchliche, in denen Behinderte untergebracht waren - das war teilweise in Alteneinrichtungen -, weiß, das war menschenunwürdig.
Ich könnte hier zum Beispiel sagen, dass die Menschen nackt auf dem Boden lagen und Ähnliches. Sie wurden dort eher gehalten als dass man mit ihnen richtig umgegangen wäre. Aber es gab auch positive Beispiele. Bei dieser Frage bin ich sehr vorsichtig geworden.
Die westlichen Bundesländer haben es einfacher. Sie hatten ab 1975 das Opferentschädigungsgesetz. Da sind alle entschädigt worden. Für die Ostländer besteht jetzt die Frage, dass wir das gemeinsam mit den kirchlichen Einrichtungen bis 1990 aufarbeiten müssen. Da gibt es kein Opferentschädigungsgesetz. Wir wissen es nicht.
Hinzu kommt, dass wir nicht wissen, wie wir das machen sollen. Wie sollen betroffene Behinderte klarmachen, dass sie Gewalt erlebt haben? Sie haben manchmal Vormünder, sind selbst nicht in der Lage dazu oder haben ein bestimmtes Alter und Ähnliches. Wir brauchen Regelungen, die praktikabel sind.
Zum Zweiten - jetzt komme ich zu Ihrem Vorschlag -: Über die Studie reden wir bereits seit einigen Jahren. Ich könnte vielleicht beanspruchen - ich schaue einmal im Protokoll nach -, ob das meine Idee war. Ich möchte die Studie nicht machen, damit sie in die Geschichte eingeht, sondern damit sich die Betroffenen dort wiederfinden. Das finde ich als Dokumentation gar nicht so schlecht.
In den 40 Jahren DDR gab es sehr unterschiedliche Therapieformen, sehr unterschiedliches Verständnis von Therapie, was man heute nicht mehr machen würde, was heute vielleicht schon als Gewalt ausgelegt werden würde. Ich hätte gern eine Studie, die klarmacht, was zu jeder Zeit Willkür und was Gewalt war und was damals vielleicht eine anerkannte Form im Umgang war, ob Erziehung, Therapie oder Ähnliches. Davon sind wir noch weit entfernt.
Erst wenn die Studie vorliegt, würde ich gemeinsam mit den Verbänden überlegen, was im Sinne von Wiedergutmachung oder Anerkennung von Unrecht wichtig ist. Davon sind wir noch weit entfernt.
Vorletzter Punkt, Frau Lüddemann: Es geht mir wirklich nahe. Ich habe mit den Behindertenverbänden geredet. Die werden das nicht laut sagen. Sie werden überall sagen, wenn wir die Anerkennung bekommen, wollen wir sie auch haben. Fast alle haben gesagt, viel wichtiger ist das Bundesleistungsgesetz. Wenn für die Betroffenen jetzt nichts kommt, nützt es uns auch nichts, wenn ihr in der Vergangenheit schaut. Darauf lege ich mein größeres Augenmerk. Es war mit den Ministerpräsidenten und den Finanzministern im Fiskalpakt vereinbart, dass das Bundesleistungsgesetz kommt. Darauf hoffe ich noch immer. Die, die jetzt leben - die Behinderten sind in ihrer Behinderung nicht anders, wenn sie noch leben -, hätten heute einen größeren Vorteil davon, wenn es beim Bundesleistungsgesetz Entlastung gäbe, damit wir zum Beispiel auch beim Blindengeld - je nach Haushaltslage eines Landes - nichts einsparen müssen.
Der letzte Punkt ist auch ein sehr ernsthafter. Ich bin Mitglied in den Bundesgremien. Wissen wir - damit wir nicht wieder eine Gruppe von Betroffenen vergessen -, wer darauf noch Anspruch hätte, zum Beispiel von denen, die zwangsadoptiert wurden? Wissen wir, wie in der DDR in Lehrlingswohnheimen usw. umgegangen wurde? - Ich habe letztens gesagt - und ich bin überzeugt, dass die Diskussion kommt -, Kinder und Jugendliche zählen bis 26 Jahre. Wir hatten in der DDR eine Wehrpflicht bis 26 Jahre. Wissen Sie, was in den Kasernen der DDR los war? Viele von Ihnen, die dort gedient haben, wissen das. Dort waren Gewalt und Schikane an der Tagesordnung.
Wenn man etwas diskutiert, muss alles in Betracht gezogen werden. Sonst vergesse ich wieder jemanden. Das ist auch mein Petitum. Man kann vielleicht nicht alles Unrecht wiedergutmachen, glaube ich jedenfalls. Dann lieber heute etwas Ordentliches machen. Wenn man es anpackt, muss man alle in den Blick nehmen. Mit der Studie gehe ich mit Ihnen auf jeden Fall konform. Die sollte man angehen. Bei dem anderen brauchen wir Diskussionen. Wir haben für die nächste Sozialministerkonferenz einen Vorschlag vorliegen. Ich sage ganz offen, dann werden wir wahrscheinlich wieder die Chefs der Staatskanzleien bitten.
Ich möchte eine Zusage des Landtages und des Finanzministeriums, dass im Bedarfsfall auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Sonst spielt man den Menschen etwas vor und verspricht es. Wenn man es dann nicht macht, ist es eine doppelte Bestrafung. Darin gebe ich Ihnen Recht. Dann ist das Leid, das man schon einmal erfahren hat, noch einmal bitter.
Ich bleibe an dem Thema dran. Aber ich bitte Sie, das in der ganzen Breite zu sehen. Vielleicht gehört es auch zur Aufarbeitung dazu, dass es ein Glück war, dass es die Wende gab. Vieles, was geschehen ist, eingeschränktes Leben usw., kann man nicht wiedergutmachen. Viele durften zum Beispiel nicht studieren. Die Wiedergutmachung war die Wende. Ich hoffe, wir machen es jetzt gut, damit alle Menschen eine gleichwertige Chance haben.
Herr Minister, ich stimme mit Ihnen überein, was die Notwendigkeit dieser Studie betrifft, auch mit der von Ihnen skizzierten inhaltlichen Seite. Sie sagten aber gerade in Ihrem Beitrag, dass Sie schon sehr lange über diese Studie nachdenken.
Ich hätte gern gewusst, woran der Beginn dieser Studie scheitert, wenn die Sozialminister auch im Osten die ganze Zeit schon über solch eine Studie nachdenken.
Darüber muss man auch offen reden, weil es Diskussionen gibt, die manchmal am Kamin laufen - erst einmal unter uns, aber nicht nur. Es scheiterte bisher daran, dass wir uns gedrückt haben - ich auch - zu sagen, lasst uns lieber auf den Grund gehen. So wie mit dem Heimkinderfonds - den kritisiere ich nicht, die Betroffenen haben Glück - können wir es nicht weitermachen. Dann geschieht genau das, was Frau Lüddemann sagte, wenn Ihr es schon einmal so gemacht habt, muss es auch weiter gelten. Das mag ich gar nicht weiterdenken. Dann kommen die anderen Gruppen, die ich eben nannte, hinzu.
Wenn man einmal etwas gemacht hat, das gut gemeint ist, es aber nicht so weitergeht, vielleicht auch, weil man es finanziell nicht schafft, muss man ein Stück zurückgehen und grundsätzlich darüber reden. Bei dieser Frage sind wir jetzt. Wir sagen, lasst uns noch einmal genauer überlegen. Eine Studie kann man auch innerhalb von zwei Jahren machen. Man muss nicht denken, dass alle, die noch einen Anspruch haben, darüber hinwegsterben.
Es ist auch noch nicht klar, wie man die Nachweise führt. Es kann ein riesiger Verwaltungsaufwand sein, wenn die Betroffenen - so ist es jetzt angedacht - selbst oder ihre Vormünder nachweisen müssen, in welcher Einrichtung sie zu welcher Zeit Gewalt erlebt haben. Das ist eine Sache, über die man noch einmal nachdenken muss, was man damit bezweckt. Das Anliegen selbst - d'accord. Wenn wir das Geld haben, sollte man es auch tun, aber lieber noch einmal einen Augenblick überlegen.
Danke sehr, Herr Minister. - Wir haben eine Fünfminutendebatte. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Jantos für die CDU.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen ehemaligen Heimkindern der DDR wurde unvorstellbares Leid angetan. Sie wurden gedemütigt, erniedrigt, ausgebeutet und missbraucht. Noch heute haben zahlreiche Opfer unter den Folgen zu leiden. Das strenge Erziehungssystem der DDR sperrte nichtangepasste Kinder weg, zwang sie zur Arbeit und gefährdete so die kindgerechte Entwicklung.
Da als Folge der Euthanasie des Nationalsozialismus zahlreiche Heime für Behinderte und Psychiatrien leer standen und andere Heime überfüllt waren, wurde vielen Kindern das gleiche Schicksal zuteil. Sie wurden in Einrichtungen für Behinderte und psychisch Kranke gebracht, obwohl keine Behinderung vorlag.
Dies alles sind schreckliche Verbrechen, die uns betroffen machen. Neben diesem schweren Leid fühlen sich die Betroffenen seit Jahren zum zweiten Mal in der Opferrolle. Zwar wurde der im Zuge der erfolgten Aufarbeitung eigens eingerichtete Fonds für Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 erst im Februar dieses Jahres aufgestockt, jedoch wurden die in Behindertenheimen und Psychiatrien untergebrachten Heimkinder als Anspruchsberechtigte nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2013 wurde dieses Anliegen erstmals aufgegriffen und ein entsprechender Beschluss gefasst, um dem erlittenen Unrecht und Leid abzuhelfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen ebenso das erlittene Leid der ehemaligen Heimkinder, die zu Zeiten der DDR in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, und sind uns unserer Verantwortung gegenüber diesen Menschen bewusst. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz um dieses Anliegen kümmert. Herr Minister führte es gerade aus. So besteht Einigkeit, dass die Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung unter Federführung des Bundes erarbeitet werden soll. Einigkeit besteht auch darüber, dass eine Unterstützung nur im Rahmen einer Billigkeitsleistung erfolgen kann.