Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen ebenso das erlittene Leid der ehemaligen Heimkinder, die zu Zeiten der DDR in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, und sind uns unserer Verantwortung gegenüber diesen Menschen bewusst. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz um dieses Anliegen kümmert. Herr Minister führte es gerade aus. So besteht Einigkeit, dass die Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung unter Federführung des Bundes erarbeitet werden soll. Einigkeit besteht auch darüber, dass eine Unterstützung nur im Rahmen einer Billigkeitsleistung erfolgen kann.
Aus unserer Sicht bedarf es daher des vorliegenden Antrags einschließlich des Änderungsantrages nicht. Wir würden diesen Antrag eigentlich ablehnen. Aber in der gegenwärtigen Diskussion - ich habe gerade mit meiner Kollegin gesprochen - und unter der Sicht dessen, was der Minister gerade sagte, sind wir für eine Überweisung beider Anträge in den Ausschuss. Wir müssen uns dort wirklich tiefgründig mit dem Thema befassen; denn eines ist richtig: Es wäre vollkommen falsch, jetzt irgendwelche Erwartungen zu wecken, die niemand erfüllt. Dann würde zu dem Leid und zu dem Vergessensein dieser Menschen hinzukommen, dass sie sich auch noch vor den Kopf gestoßen und nicht beachtet fühlen würden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die auf Bundesebene aufgelegten Heimkinderfonds werden stark nachgefragt. Das haben wir eben gehört. Viele betroffene Menschen machen ihre Ansprüche gelten. Das ist auch gut und richtig so. Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden mitbekommen haben, dass deshalb die Mittel für die Heimkinderfonds Ost und West im letzten und in diesem Jahr kräftig aufgestockt wurden. Es ist insgesamt eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, dass sich Bund und Länder mit den Heimkinderfonds erlittenem Unrecht stellen und Verantwortung übernehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus der Fachwelt mehren sich jedoch die Stimmen, auch für Kinder und Jugendliche, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, entsprechende Entschädigungssysteme aufzubauen. Die derzeitigen Heimkinderfonds berücksichtigen diese Zielgruppe nicht. Sie konzentrieren sich auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, damit komme ich zu Ihrem Antrag. Ich kann es relativ kurz machen und sagen, dass meine Fraktion Ihren Antrag unterstützen wird. Jedoch sehen wir in zwei Punkten Änderungs- bzw. Diskussionsbedarf. Auf einen der Punkte bezieht sich unser Änderungsantrag. Punkt 4 Ihres Antrages wollen wir verändern. Wir schlagen vor, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Gesundheitsministerkonferenz zusätzlich aufzunehmen. Dies macht aus unserer Sicht Sinn, da die Zielgruppe ehemalige Kinder und Jugendliche ausmacht und vor allem, weil es sich bei Psychiatrien um Einrichtungen des Gesundheitswesens handelt.
Unser Änderungsvorschlag ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Sozialministerkonferenz nur einmal pro Jahr tagt und mit dem Einbezug der beiden genannten Ministerkonferenzen ein zügigeres Vorankommen in der Sache wahrscheinlicher wird.
Ohne eine solche ressortübergreifende Beteiligung befürchten wir, dass die Diskussion nur im jeweiligen Fachausschuss geführt wird und alle Beteiligten dann auf den jeweils anderen verweisen. Eine Entscheidung würde so vermutlich nicht getroffen werden.
Ebenso sprechen wir uns für einen Dialog mit den Kirchen aus, die sich neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits für die Einrichtung eines solchen Fonds ausgesprochen haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem zweiten Punkt sehen wir Diskussionsbedarf, der sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen geklärt werden kann und deshalb nicht Teil un
seres Änderungsantrages ist. Es geht uns um die Frage, ob die strafrechtliche Verfolgung in diesem Antrag richtig aufgehoben ist.
Einen entsprechenden Fonds einzurichten, ist die eine Seite. Die Frage der strafrechtlichen Verfolgung ist die andere Seite, nämlich grundsätzlich eine Angelegenheit der unabhängigen Justiz. Um diesen Punkt zu klären, sollten beide Anträge neben dem Ausschuss für Arbeit und Soziales auch in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufarbeitung ist ein Thema, das uns seit langer Zeit und in Bezug auf viele Sachverhalte beschäftigt. Gerade das, was in den Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen vor vielen Jahren stattgefunden hat, bedarf unbedingt der Aufarbeitung. Das sind wir denjenigen, die noch heute schwer an der Last der Erfahrungen in solchen Einrichtungen tragen, schuldig.
Anders als bei der Fondslösung für Kinder und Jugendliche aus Heimen der Erziehungshilfe gibt es für Menschen mit Behinderungen oder mit psychiatrischen Erkrankungen in entsprechenden Einrichtungen keine Hilfeleistung. Gerade bei erlittenem Leid mit zweierlei Maß zu messen, ist nicht hinnehmbar. Ich denke, in diesem Punkt sind sich alle einig.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ mich dennoch an einigen Stellen etwas verwundert zurück. Verwunderlich ist die Tatsache, dass die beiden ersten Punkte des Antrags, der, wie Sie erwähnten, in Mecklenburg-Vorpommern wortgleich gestellt worden war, dort noch vor der Beschlussfassung zurückgezogen wurden. Die Gründe dafür sind bekannt.
Warum haben Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese beiden Punkte in der Version für Sachsen-Anhalt nicht gleich weggelassen? Der Antrag zielt nämlich darauf ab - ich bin etwas verwundert, dass das bis dato in der Debatte keine Rolle gespielt hat -, lediglich die Vorgänge auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufzuarbeiten.
solch einseitigen Sicht? Was ist mit denen, die in ähnlichen Einrichtungen damals im westlichen Teil Deutschlands lebten?
In der ASMK ist man da bereits weiter. Auch schon in den Sitzungen der Jahre 2013 und 2014 haben sich die Sozialministerinnen und -minister mit den Hilfen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen in Ost und West auseinandergesetzt.
Heute liegt uns bereits der Bericht der Arbeitsgruppe der Ministerkonferenzen, nämlich der ASMK, der Jugend- und Familienministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Kirchen vor. Der Bericht datiert vom 7. und 8. Oktober 2015, also taufrisch.
Der Vorschlag für ein Hilfesystem für Kinder und Jugendliche, die in der Zeit von 1949 bis 1975 für die Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, wurde zustimmend aufgenommen.
Der Vorschlag der Arbeitsgruppe beinhaltet ein Hilfesystem in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung des Privatrechts. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung, die im Antrag gefordert wird, ist dort verankert.
Bereits am 9. September 2015 hat es mit Betroffenen, Experten in eigener Sache, und Interessenvertretern eine Anhörung gegeben. Im Ergebnis steht schon fest, dass es eine umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung geben wird, und zwar nicht nur für den Osten Deutschlands.
Es besteht darüber hinaus Einigkeit, dass erlittenes Unrecht und Leid nicht einfach übergangen werden kann. Wir sind es denen schuldig, die heute immer noch unter den Erfahrungen leiden. Sie brauchen sowohl eine öffentliche als auch eine individuelle Anerkennung.
Es geht darum - so formulieren es die Amtschefs -, das erlittene Unrecht und Leid aufzuarbeiten, finanziell anzuerkennen sowie daraus resultierende andauernde Belastungen abzumildern. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Allerdings konnte sich die Arbeitsgruppe - auch das genannt worden - nicht auf einen einheitlichen Vorschlag zu Finanzierung einigen. Insbesondere auch unsere Regierungsvertreter - Minister Bischoff hat es formuliert - signalisieren einen hohen Diskussionsbedarf.
Dem sollten wir Rechnung tragen. Darüber sollten wir uns berichten lassen. Deshalb beantragen wir die Überweisung beider Anträge in den Sozialausschuss. - Danke.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Problem ist, dass ich nebenbei auch Vorsitzende des Ausschusses bin. Die Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen haben jetzt beide unter anderem von einer tiefgründigen Beratung gesprochen.
Wir sind jetzt im Oktober. Das heißt, der Ausschuss trifft sich planmäßig noch drei Mal. Wir haben eine wahnsinnig lange Liste. Ich hätte gern von beiden gewusst, wie sie sich eine tiefgründige Bearbeitung dieser Thematik im Ausschuss vorstellen. Das ist heute von der Sache her offensichtlich nicht möglich, da beide nicht wollen.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte Frau Lüddemann das Wort. - Sie verzichtet auf einen Redebeitrag.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales ist unstrittig. Über die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung müssen wir abstimmen.
Wer die Anträge zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit sind der Ursprungsantrag und der Änderungsantrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 33.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, es ist kein schlechtes Omen, dass wir diesen Antrag heute als letzten Punkt behandeln.
- Das steht zwar in der Bibel, aber ich hoffe, dass sich das auch in irdischen Gefilden bewahrheitet.
Wir bringen heute einen Antrag zum Waldschutz und zum Pflanzenschutz ein. Das liegt uns sehr am Herzen, weil wir uns - wir haben das mehrfach ausgeführt - zu einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft bekennen. Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auch schon mehrfach für eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, die im Forstbereich verwendet werden sollen, ausgesprochen.