Die Verteilung der Impfdosen erfolgt sowohl beim Bundesgesundheitsministerium als auch im Land nach Einwohnerzahl.
Terminvergabe, vierter Punkt. Wie der Impfstoff die zu Impfenden erreicht, liegt in weiten Teilen in den Händen der Impfzentren vor Ort. Sie sind vom Land dafür ausgerüstet worden. Mit der Ausstattung der mobilen Teams können die Impfzentren nicht nur Alten- und Pflegeheime anfahren, sie können auch in kurzfristig genutzten Außenstellen wie in einem Gemeindehaus gezielt Risikogruppen zur Impfung einladen.
Generell ist vom Land Sachsen-Anhalt allerdings die Nutzung des vom Bund in Auftrag gegebenen digitalen Impfterminservice der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung vorgegeben. Anstelle von Insellösungen setzt der Bund zu Recht auf eine bundeseinheitliche Lösung. Sie wird durch eine bundesweite Werbekampagne getragen. Auch wir unterstützen die Weiterentwicklung in unserem Land und wollen dieses System verbessern.
Warum sage ich das? - Es wurde viel Kritik an der 116 117 geübt. Aber wenn wir unsere Bevölkerung bis zum 21. September 2021 nur annähernd zu 100 % impfen wollen, müssen wir täglich ca. 10 000 Impfungen vornehmen. Das allein über mobile Impfteams oder über Außenstellen zu machen, würde nicht funktionieren. Wir brauchen die Impfzentren, um tatsächlich auf Masse zu kommen.
Insofern gilt: Wir haben noch einmal nachjustiert und hinsichtlich der Impfstoffverwaltung bestimmte Sachen gemacht. Wir haben eine Softwarefirma aus unserem Land beauftragt, die das alles noch schneller macht und besser dokumentiert, übrigens, Frau von Angern, digital dokumentiert, damit wir schneller melden können. Da sind wir, glaube ich, sehr weit vorn, und dass das klappt, ist sehr gut.
- Alles gut. - Auch da werden wir eine Verpflichtung umsetzen, dass SORMAS und andere digitale Dinge zur Anwendung kommen. Es ist lange nicht mehr so, dass dort noch händisch etwas eingegeben werden muss.
Ein wichtiger Punkt für mich ist noch die Priorisierung. Ja, wenn ein Impfstoff knapp wird, geht es um die Frage, wer priorisiert und wie in der Risikogruppe 1 noch einmal priorisiert wird. Das ist das, was die Menschen am meisten umtreibt. Auch wir erhalten zahllose Fragen von Angehörigen, von bestimmten Berufsgruppen, die sich Sonderwege, andere Wege wünschen.
Deshalb lassen Sie mich darstellen: Eben weil bekannt war, dass der Impfstoff zu Beginn sehr knapp ist, hat das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit den Leopoldinern und dem Ethikrat sowie - die haben uns auch beraten - der Ständigen Impfkommission eine Reihenfolge erstellt und sie in eine verbindliche Verordnung gefasst. Dabei stand im Fokus, dass das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten ist und dass es nicht kollabieren darf.
Deshalb liegt den Bundesländern aktuell ein Entwurf für eine Abänderung der Coronaimpfverordnung vor, die allerdings nicht die Risikogruppen verändert, sondern auf zwei Punkte abstellt: Zum einen wird es noch den Impfstoff von AstraZeneca geben. Ab nächster Woche sollen die ersten Lieferungen kommen. Dieser Impfstoff ist bisher in
seiner Wirkung nur in der Altersgruppe unter 65 Jahren getestet worden. Deshalb wird er auch nur in dieser Bevölkerungsgruppe verabreicht werden. Es wird in den Bundesländern auch die Möglichkeit für Einzelfallentscheidungen für besonders schwere Fälle geben.
Meine Staatssekretärin hat gestern mit Jens Hennicke gesprochen. Der MDK ist bereit, für uns eine Härtefallkommission abzubilden, weil es insbesondere ärztliche Gutachten braucht, ob in bestimmten Risikogruppen noch einmal nachjustiert werden muss und andere Personen nach vorne kommen sollen.
Ich möchte meine Ausführungen damit schließen, noch einmal auf die Impferfolge hinzuweisen. Seit der Veröffentlichung der Landesimpfstrategie am 1. Dezember bis zur Aktuellen Debatte heute, also gut zwei Monate später, haben wir mehr als 80 000 Impfungen vorgenommen. Es erfolgten 54 000 Erstimpfungen und 26 000 Zweitimpfungen.
Da kann man sagen, es sind noch einige Länder vor uns. Wir sind hinsichtlich der Erstimpfungen mittlerweile nur noch in einem mittleren Bereich, aber wir haben eines nicht gemacht, und das möchte ich hier noch einmal deutlich machen: Wir haben die 21 Tage strikt eingehalten und Rücklagen für die Zweitimpfung gebildet. Wir sind das sehr konservativ angegangen. Nachdem immer sehr vage war, was an Impfstoffmengen bei uns ankommt, haben wir die Rücklagen gebildet, damit wir nach 21 Tagen zumindest den BioNTechImpfstoff verimpfen können. Hinzu kommt, dass der volle Impfschutz erst erreicht wird, wenn nach der Zweitimpfung noch eine Woche gewartet wird. Wir wollten insbesondere der hochbetagten Gruppe, die wir jetzt geimpft haben, den besten Schutz ermöglichen. Das halten wir durch, und so werden wir es auch bei Moderna machen.
Was wir, denke ich, tun werden, ist, bei AstraZeneca auf Mengen zu kommen. Wir haben gestern mit unseren Impffachleuten entschieden, dass wir bei AstraZeneca keine Rücklagen bilden, sondern den Stoff voll verimpfen werden, weil die Zweitimpfung in einem Zeitraum von neun bis zwölf Wochen erfolgt. Die Ständige Impfkommission wird heute oder morgen entscheiden, welcher Zeitraum genommen wird. Wir denken, dass uns dieser lange Zeitraum zumindest bis zu den nächsten Lieferungen Deckung gibt, sodass wir nicht in Schwierigkeiten kommen, Impfungen nicht mit einer Zweitimpfung abschließen zu können.
ist auf Masse gerichtet. Wir brauchen Impfstoff, um Termine vergeben zu können. Ich will noch einmal deutlich machen, dass ich jetzt ziemlich hart durchgreifen werde, keine anderen Gruppen vor die erste Risikogruppe vorzulassen. Ich habe alle Landräte und Oberbürgermeister noch einmal angeschrieben, dass auch sie an Recht und Gesetz gebunden sind, dass die Bundesimpfverordnung keine Empfehlung ist und es nicht laut werden darf, dass man möglicherweise über „Vitamin B“ zu einer schnelleren Impfung kommt.
Das sage ich hier ganz deutlich, weil mich das mittlerweile sehr umtreibt. Wir haben eine Abfrage gemacht, wie weit wir bei den stationären Einrichtungen sind, und ich werde die Landkreise noch mehr ermahnen, dass wir unsere hochbetagte Bevölkerung impfen.
Ein Satz noch, Frau von Angern: Ich möchte nicht in den Problembereich kommen, entscheiden zu müssen, ob ich eine 83-Jährige impfe, weil sie zur Risikogruppe 1 gehört, oder ob ich eine Erzieherin impfe. Ich denke, diese Debatte können wir auch nicht durchhalten. Ich appelliere an uns alle, das, was uns die Ständige Impfkommission hinsichtlich der Reihenfolge der Impfungen ins Stammbuch geschrieben hat, durchzuhalten. - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ich frage Sie jetzt, weil vor allen Dingen das letzte Problem, das Sie angesprochen haben, also die Reihenfolge oder Priorität der zu Impfenden, ein extrem sensibles Problem ist. Deshalb bitte ich Sie, kurz eine Klarstellung zu machen. Ich hoffe, es geht jetzt auch so ad hoc. Es gibt im Landkreis Stendal erhebliche Aufregung darüber, dass offensichtlich am 15. Januar jenseits der Personengruppen, die eigentlich prioritär geimpft werden sollten, etwa 300 Polizisten geimpft worden sind, obwohl sie nicht in der Priorität 1 waren. Sie können sich vorstellen, wenn
Ich würde Sie fragen: a) Wissen Sie davon? b) Wenn Sie davon wissen, stimmt es oder stimmt es nicht? c) Wie lässt sich dies erklären, falls es wirklich so ist? Ist es so - solche Gerüchte gibt es -, dass es sozusagen für die Polizei jenseits aller anderen Kriterien einen besonderen Impfpool oder besonderen Impfvorrat gibt? - Danke.
Mir ist der Vorgang bekannt. Wir haben den Landkreis Stendal schriftlich gebeten, Bericht zu erstatten. Der Umstand, warum es dazu gekommen ist, dass 320 Polizeibeamte nicht nur aus dem Landkreis Stendal geimpft worden sind, wurde bisher damit begründet, dass ein Termin in einem Altenpflegeheim ausgefallen ist und deshalb der Impfstoff verfallen wäre, wenn man es nicht getan hätte. Nur, bei der Größenordnung haben wir allerdings Zweifel, und deshalb haben wir jetzt schriftlich um Berichterstattung gebeten.
Es gibt auf keinen Fall einen Pool allein für das Innenressort hinsichtlich Polizeibeamter. Es wurde aus dem Budget genommen, das dem Landkreis zur Verfügung gestellt worden ist.
Ich habe das so deutlich gesagt, weil es auch noch andere und vielleicht manchmal kleinere Punkte gibt. Ich appelliere ganz öffentlich, dass es von mir nicht mitgetragen wird, dass man den Impfstoff am Abend, diese sogenannte sechste Dose, verimpft, damit er nicht verdirbt oder weggeworfen werden muss, aber nicht innerhalb der Risikogruppe. Wir haben jetzt noch einmal dazu angehalten, dass man dann die Wartelisten derjenigen, die sich mehrmals gemeldet haben und in der Risikogruppe 1 sind, möglicherweise mit den Resten des Tages impft.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch an mich wurde eine Beschwerde eines Trägers einer Demenzwohngruppe herangetragen. Dieser Träger versucht wiederholt, einen Impftermin für diese Einrichtung zu erhalten, und hat das Gefühl, dass
diese Wohngruppen für Demenzkranke offensichtlich durch ein Raster fallen. Ich habe die Anfrage an den Landkreis weitergeleitet, aber leider keine Antwort bekommen. Deshalb wäre meine Frage: Sind diese Wohngruppen nicht auch prioritär? Was kann man tun, um dort Abhilfe zu schaffen? - Danke.
Es ist selbstverständlich, dass auch die Wohngruppen der Demenzerkrankten zu dem Risikobereich 1 gehören. Wir waren aber gehalten, noch einmal zusätzlich zu priorisieren. Ich denke, Sie sprechen den Landkreis Anhalt-Bitterfeld an. Der ist mittlerweile hinsichtlich der Erst- und Zweitimpfungen schon sehr weit, aber die sind bisher vollständig für die stationären Einrichtungen verwendet worden. Erst wenn dort durchgeimpft ist, wenn ich das einmal so sagen darf - - Wir haben im Augenblick in 20 von 29 Einrichtungen die Erstimpfung gegeben und in 17 von 29 die Zweitimpfung.
Danach kommen die nächsten Gruppen, die Wohngruppen, betreutes Wohnen, dann kommen vor allen Dingen erst einmal die ambulanten Dienste. Auch die über 80-Jährigen, die von den Angehörigen gepflegt werden, sollen in den Genuss kommen. Wir versuchen auch, dass die pflegenden Angehörigen gleich mit geimpft werden, um in diesem Bereich einen Schutz zu geben. Aber wir mussten noch einmal priorisieren. Wir sind dabei davon ausgegangen, dass die stationären Einrichtungen bisher jedenfalls zuhauf die Hotspots waren, in denen es viele Infektionen gab. Deshalb haben wir diese priorisiert.
Es dürfte eigentlich nicht sein, Sie müssten eine Antwort bekommen. Wahrscheinlich planen die Landkreise jetzt noch einmal; denn ab nächste Woche wird es wieder stetige Lieferungen geben, auf die man sich verlassen kann. Sie haben alle eine Software, wo sie sehen können, in welcher Reihenfolge sie das machen müssen. Ich hoffe einfach, dass sie alsbald einen Termin bekommen. Aber es sind im Augenblick die Hauptanfragen, dass die Leute darauf warten, geimpft zu werden. Das ist nicht nur in Ihrem Landkreis so.
Nein, es ist auch eine Frage, zu folgendem Sachverhalt: Sie haben ja über die verschiedenen Impfstoffe gesprochen. Der Landkreis AnhaltBitterfeld hat am 2. Februar 2021 bekannt gegeben, dass am 7. Februar 2021, also am Sonntag, Lieferungen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca kommen. Nun ist es so: Die EU, die EMA, hat diesen Impfstoff auch für über 65 Jahre alte Menschen freigegeben. Aber die Ständige Impfkommission Deutschlands hat klar gesagt - korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liege -, dass wir in Deutschland über 65 Jahre alte Menschen nicht mit diesem Impfstoff impfen sollen. Malta und Italien haben für den Impfstoff eine Grenze von 55 Jahren, Frankreich und Schweden eine Altersgrenze von 65 Jahren eingeführt.
Jetzt haben wir auf der einen Seite die Zulassung der EMA und die Ständige Impfkommission sagt, damit nicht über 65 impfen, auf der anderen Seite haben wir die Priorisierung der verschiedenen Gruppen, die zuerst geimpft werden sollen. Ich frage Sie konkret: Was macht der Landkreis Anhalt-Bitterfeld am Sonntag mit diesem Impfstoff? Verimpft der das jetzt an die Älteren, die in der Gruppe mit höchster Priorität sind,
und würde damit eigentlich gegen die Empfehlung der Ständigen Impfkommission verstoßen? Können Sie zu diesem Sachverhalt etwas ausführen? - Danke.
Sobald der Impfstoff von AstraZeneca in die Landkreise und kreisfreien Städte geliefert wird, wird Folgendes eintreten: Die mobilen Impfteams werden zwei Impfstoffe haben. Sie werden für die ältere Bevölkerung den Impfstoff von BioNTech verwenden. Wenn nächste Woche der Impfstoff von Moderna dazukommt, wird dieser auch an die Hochbetagten und diejenigen der Gruppe 1, die über 85-Jährigen, verimpft. Die Pflegekräfte werden den Impfstoff von AstraZeneca geimpft bekommen.