Protokoll der Sitzung vom 07.09.2023

(Marco Tullner, CDU: Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt! - Sandra Hietel- Heuer, CDU: UWE!)

- Genau in dieser Reihenfolge: Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Ich habe die geschäftsordnungsmäßige Bezeichnung gesucht.

Abstimmung

Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Zustimmung im ganzen Haus. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Wer enthält sich der Stimme? - Auch hierzu sehe ich niemanden. Damit wurde der Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschuss überwiesen. Somit ist auch der Tagesordnungspunkt 16 beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in SachsenAnhalt (GAP-Fördergesetz Sachsen-Anhalt

- GAPFG-LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3026

Einbringen wird den Gesetzentwurf Minister Herr Schulze.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Wissenschafts-

minister sagt, wir sind ein attraktiver Wissenschaftsstandort, dann hat er vollkommen Recht. Aber wir sind genauso ein richtig tolles Agrarland und haben in Sachsen-Anhalt die besten und fleißigsten Bauern.

(Zustimmung bei der CDU - Kathrin Tar- ricone, FDP: Jawohl!)

Wir haben einige Dinge umzusetzen. Die Vizepräsidentin hat den Titel gerade vorgelesen. Es hört sich sehr kompliziert an, ist es zum Teil auch. Aber wir befinden uns in einer neuen EU-Förderperiode. Die Detaillierungen zum Antrags-, Kontroll- und Sanktionierungsverfahren liegen jetzt in die Kompetenz der Länder. Es ist ein Vorteil für uns, für unsere Bauern, dass wir am Ende die Kompetenz haben und die Vorschriften nach EU-Recht für die Abwicklung von Interventionen des ELER weggefallen sind.

Aber genau deshalb brauchen wir jetzt ein neues Gesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hat jetzt einen Entwurf vorgelegt. Wir gehen mit dem neuen GAP-Fördergesetz voran. Ziel ist eine rechtssichere Durchführung der neuen Förderperiode und Verwendung der Fördermittel.

Der Gesetzentwurf verweist auf Bundesrecht, wo es für die Einheitlichkeit der Umsetzung nötig ist. Gleichzeitig wurden mehrere Verordnungsermächtigungen geschaffen, damit wir als Land flexibel auch auf künftige Rechtsänderungen, insbesondere des Bundes, reagieren können.

Wir haben auch dort, wo es möglich war, versucht, zu entbürokratisieren. Das ist immer ein großes Ziel der Politik: weniger Bürokratie. Ich will einmal ein Beispiel dafür nennen, was wir

festgelegt haben: Rückforderungen sollen erst geltend gemacht werden, wenn der Betrag je Zahlungsantrag den Wert von 500 € übersteigt. Das heißt, bei kleinen Bagatellbeträgen unter 500 € werden wir keine direkten Rückforderungen mehr anstrengen.

Das sind also Maßnahmen, die zeigen, dass Bürokratieabbau, wenn man es wirklich will, an der einen oder anderen Stelle auch geht. Im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte unseres schönen Bundeslandes sind erhebliche Vorgaben der Europäischen Union, aber der Bundesebene zu beachten. Ich werde mich aber an allen Stellen, wo es möglich ist, mit den Kolleginnen und Kollegen meines Ministeriums für die Erleichterungen einsetzen.

Ich freue mich auf sehr angeregte Diskussionen - Frau Präsidentin, bitte zuhören - im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Dort machen wir das. Ich freue mich und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Liebe Kollegen, lassen Sie uns das diskutieren und umsetzen im Sinne unserer Landwirte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Er hat schon den federführenden Ausschuss genannt. Ich habe aber Signale bekommen, dass dieser Gesetzentwurf auch zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen werden soll.

(Minister Sven Schulze: Das machen wir auch!)

Ist das der Fall? - Es wird genickt. Okay.

Abstimmung

Dann stimmen wir ab: Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3042

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf die Ministerin Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt geht zurück auf eine Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag, in der es heißt, dass wir unter der Berücksichtigung von Fachkräftemangel und

demografischer Entwicklung die Organisation der Zusammenarbeit von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen zu evaluieren haben.

Dies hat das Ministerium getan. Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir Handlungsbedarf haben. Denn auch im Bereich der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben wir festzustellen, dass sehr viele der Kolleginnen und Kollegen inzwischen schon erfahren an Alter sind und der eine oder andere wahrscheinlich in Zukunft aus dem Beruf aus- scheiden wird.

Wir schlagen dem Landtag deshalb vor, dass das Zweigstellenverbot, das in dem Gesetz nach wie vor verankert ist, gestrichen werden soll, um den vorhandenen Ingenieuren die Möglichkeit zu geben, weiter Leistungen vor Ort anzubieten, aber eben über entsprechende Zweigstellen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz einige redaktionelle Änderungen vor. Denn wir haben bei der Überprüfung festgestellt, dass in diesem Gesetz immer noch das Ministerium des Inneren als zuständiges Ministerium benannt ist.

(Rüdiger Erben, SPD: Das waren noch Zei- ten!)

Das ist schon seit längerer Zeit nicht mehr so. Das spricht dafür, dass dieses Gesetz ansonsten offensichtlich sehr stabil durch die Zeiten gekommen ist. Wir wollen entsprechend dem bisher üblichen Verfahren bei den erforderlichen Positionen sagen, dass das für Vermessung zuständige Ministerium dies macht. Dann brauchen wir das in Zukunft nicht mehr zu verändern.

Darüber hinaus gibt es den Gleichstellungshinweis, der bisher in diesem Gesetz auch noch nicht an das angepasst worden ist, was inzwischen Usus ist.

Das sind die Veränderungen, die wir Ihnen vorschlagen und die dann im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales besprochen werden sollen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Hüskens. - Ich sehe keine Interventionen oder Fragen. Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir direkt zur Abstimmung.

Abstimmung

Wir stimmen ab über den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3046