Herr Meister in Vertretung für Frau Frederking. Am 28. Juni 2024 wird im Kulturhaus Salzwedel die Informationsveranstaltung zur Lithiumgewinnung in der Altmark stattfinden. Am 7. Juni 2024 kam die Einladung. Aus der Einladung geht nicht hervor, ob Neptune ein- geladen ist. Man kann sich vorstellen, dass für die Leute bestimmte Fragestellungen an die Firma natürlich interessant sind. Die Frage ist, ob Neptune bei dieser Veranstaltung da- bei sein wird. Und wenn nein: Warum nicht? Eine weitere Teilfrage ist, wie die Veranstaltung vor Ort bekannt gemacht wird.
Guten Morgen erst einmal an die Kolleginnen und Kollegen! - Lieber Herr Kollege Meister, vielen Dank für die Frage, auch wenn ich zu- geben muss, dass sie mich sehr wundert; denn wir haben über das Thema sehr, sehr ausführlich - die Kollegen werden es bestätigen können - in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft diskutiert. Vielleicht ist die Kommunikation nicht ganz so bei Frau Frederking gelandet. Aber ich denke, das hätte auch möglich sein können.
arbeiten hat. Ich bin als Minister für die Fachaufsicht zuständig. Ich bin nicht dafür zu- ständig, um irgendwelche Anweisungen zu geben, sondern um zu schauen, ob die Arbeit des LAGB entsprechend den Gesetzen ein- gehalten wird. Das heißt, die werden ein- laden. Es ist von unserer Seite nicht vor- gesehen, irgendwie andere einzuladen. Eine Informationsveranstaltung ist, denke ich, wichtig. Wir haben das in der letzten Landtagssitzung im Zusammenhang mit der Thematik Lithiumgewinnung besprochen. Das LAGB wird darüber informieren. Das haben wir auch schon gemacht. Das LAGB wird auch noch die Presse informieren. Ich denke, dass das umfänglich mitgeteilt wurde. Wie gesagt, dazu habe ich in der letzten Ausschusssitzung sehr, sehr ausführlich Stellung bezogen. Ich glaube, du warst sogar dabei, wenn ich mich richtig erinnere.
Eine Nachfrage. Ja, das ist mir bekannt. Dass das LAGB einlädt, das ist auch klar. Das haben wir im Ausschuss besprochen. Wir haben im Ausschuss nicht besprochen, ob Neptune bei der Informationsveranstaltung dabei sein wird. Wir haben darüber diskutiert, wie der Ausschuss in seiner Debatte weiter verfährt, aber nicht darüber, ob Neptune vor Ort sein wird. Das würden wir für sinnvoll erachten. Des- wegen die Frage, ob Neptune mit dem Vertreter vor Ort dabei sein wird. Falls nein: Warum eigentlich nicht?
Das ist eine Veranstaltung des LAGB. Es geht darum, auch die rechtliche Seite darzustellen. Ich denke, das ist eine öffentliche Veranstaltung. An dieser kann Neptune gern teil- nehmen. Das LAGB ist die Behörde, die dort die Veranstaltung entsprechend durchführt. Damit ist das, denke ich einmal, auch klar.
Danke. Keine weitere Nachfrage. - Bevor die CDU einsteigt, würde ich mit Ihnen gern Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule „Am Drömling“ in Mieste begrüßen. - Willkommen im Hohen Haus!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir wollen mit dem Smartphone nicht nur online shoppen oder Reisen buchen, sondern auch unsere kommunalen Verwaltungen erreichen. Dazu hat die Bundesregierung im Jahr 2017 das Onlinezugangsgesetz verabschiedet. Damals wurde festgelegt, dass bis Ende des Jahres 2022 575 wesentliche Verwaltungsleistungen online verfügbar sein sollten.
Dazu habe ich drei Fragen an die Landesregierung bzw. an die Ministerin Frau Dr. Hüskens. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um unsere Kommunen zu befähigen, Verwaltungsleistungen online anzubieten? Die zweite Frage lautet: Welche finanziellen
Mittel hat die Landesregierung unseren Kommunen zur Unterstützung bei der Umsetzung von Online-Verwaltungsleistungen bereitgestellt und - dritte Frage - in welcher Höhe wurden diese bereits genutzt? - Danke schön.
Ich bin der CDU-Fraktion sehr dankbar für die Frage; denn Kommunen spielen beim Thema OZG tatsächlich eine zentrale Rolle. Das, was mich ein bisschen überrascht hat und was mich auch nach wie vor umtreibt, ist tatsächlich der Punkt, dass man das Gefühl hat, dass die Bundesregierung und die Länder, als sie das damals, im Jahr 2017, beschlossen haben, genau diese Kommunen überhaupt nicht im
Blick hatten - und wenn doch, dann hat man, glaube ich, über Hamburg, Berlin, Bremen, vielleicht auch noch über München oder Frankfurt geredet, aber nicht über Merseburg. Man hat auch nicht über einen Ort wie Werben oder andere gesprochen, die hier in unserem Bundesland sind und die diese Aufgaben auch wahrnehmen müssen. Ich glaube, das ist genau einer der Gründe, warum die Umsetzung des OZG bisher - ich formuliere es einmal wertfrei - optimierbar ist.
Nachdem wir genau diese Diagnose bekommen haben und nachdem wir von vielen Kommunen rückgespiegelt bekommen haben, dass man zwar gerne wollen würde, aber eigentlich gar nicht genau weiß, wie man diesen Weg gehen soll, hat die Landesregierung gesagt, dass es unsere Aufgabe als Land ist, in dieser Legislaturperiode dafür zu sorgen, dass die Landkreise, die kreisfreien Städte - die können das meistens selber -, aber vor allen Dingen auch die kreis- angehörigen Gemeinden mit uns diesen Weg zusammen gehen können.
Deshalb sind wir Schritte wie die Mitgliedschaft in der KITU, der kommunalen IT-Union, gegangen. Das ist eher ungewöhnlich; denn wir sind definitiv keine Kommune. Wir haben wirklich viel Zeit darauf verwendet, mit den Kommunen in diesem Gremium, aber auch über dieses Gremium hinaus, zu vereinbaren, wie wir gemeinsam diesen Weg gehen, sodass möglichst schnell sämtliche Kommunen im Land Sachsen-Anhalt die Leistungen digital anbieten können. Denn das ist das, glaube ich, was wir alle wollen, nämlich die Behörde von zu Hause aus ansteuern zu können und nicht mehr weite Wege zurücklegen zu müssen - und die Wege in Sachsen-Anhalt sind häufig weit -, um einfache Behördengänge zu erledigen.
Wir haben es aber nicht nur bei Koordinierung und Zusammenarbeit belassen, obwohl das, glaube ich, auch schon ein Wert an sich ist; denn viele Kommunen in unserem Bundesland haben keine eigene IT-Abteilung. Das können sich die großen Städte leisten, aber die kleinen nicht. Wir haben auch mit den Kommunen zusammen über interkommunale Zusammen- arbeiten gesprochen; denn gerade im Bereich IT bietet es sich an, dass Landkreise Leistungen anbieten, die dann auch Kommunen nutzen können.
Seien wir einmal ehrlich: Wir als Bürger sehen gar nicht genau, wer denn die Arbeit im Backoffice eigentlich macht, sondern wir haben nur die OZG-Kommunikation direkt mit der Behörde.
Wir haben den Kommunen die sogenannten Basisdienste bereitgestellt, Payment-Systeme etwa. Das ist auch schon eine ordentliche Leistung. Wir halten es aber auch für wichtig, dass wir als Land hierbei in den Lead gehen, weil gerade solche Dinge wie Payment-Systeme - das haben wir jetzt bei der Einführung der i-Kfz gesehen - erhebliche Auswirkungen dar- auf haben, ob ein entsprechender Dienst funktioniert oder nicht. Wir haben z. B. überrascht festgestellt, dass in dem einen oder anderen Landkreis das Payment über die Schnittstellen nicht funktioniert hat.
Die Schnittstellen sind ein weiteres Thema. Es geht dabei um die Abstimmung von Schnittstellen und die Definition von Standards, die wir gemeinsam mit den Kommunen vor- nehmen, damit in Zukunft alle Behörden in Sachsen-Anhalt in der Lage sind, entsprechend zu kommunizieren. Wir haben verschiedene Prozesse mit den Kommunen explizit auf- gesetzt und durchgeführt, sodass wir jetzt auch wirklich Erfolge sehen können. Ich denke
dabei z. B. an Wittenberg mit dem digitalen Bauantrag, an Anhalt-Bitterfeld mit dem Führerschein, an den Harz mit dem i-Kfz und natürlich auch an die großen Städte, die entsprechend unterwegs sind.
Darüber hinaus haben wir natürlich auch Finanzmittel in die Hand genommen. Ja, das ist eigentlich eine kommunale Aufgabe. Wir könnten uns locker zurücklehnen und sagen: Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch Verantwortung und natürlich auch Finanzierung. Unsere Diagnose sagt uns aber: Wenn wir hierbei wirklich vorankommen wollen, dann brauchen wir auch Finanzmittel, mit denen wir die Kommunen unterstützen und mit denen wir etwa Digitallotsen zur Verfügung stellen, um dafür zu sorgen, dass die Prozesse vor Ort umgesetzt werden können. Wir als Land sind deshalb auch Mitglied in der KITU, die die entsprechenden EfA-Leistungen, die andere Bundesländer entwickelt haben und zur Verfügung stellen, erwerben, lizenzieren und dann den Kommunen entsprechend zur Verfügung stellen kann.
Ich könnte jetzt noch eine ganze Reihe von weiteren Beiträgen aufzählen, die wir haben. Ich bin sicher, dass wir den Kommunen jetzt wirklich ein breites Angebot machen, auf das sie zugreifen können, um entsprechende Umsetzungen zu generieren und vor allen Dingen wirklich zeitnah dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger das angeboten bekommen, was - wir alle haben gerade Wahlkampf gehabt; wir alle haben viele Gespräche geführt - auch immer wieder gefordert wird, nämlich digitale Behörden, die von allen Stellen, von überall zu erreichen sind.
Sie haben nach den Finanzen gefragt. Ich gebe das jetzt ein bisschen aus dem Gedächtnis wieder. Der Landtag hat im Corona-Sonder-
vermögen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt, er hat aber auch immer schon im Einzelplan 19 entsprechende Mittel für die Grundstrukturen bereitgestellt, sodass wir auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kommen, den das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, um entsprechende Leistungen anzubieten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann liegen wir jetzt bei etwa 40 Millionen €, die auch gebunden sind. Die Summe, die ab- geflossen ist, nenne ich Ihnen jetzt nicht, weil ich die aus dem Gedächtnis nennen müsste. Die Information können Sie gern nachgereicht bekommen.
Insgesamt gesehen können wir sagen: Die Finanzausstattung passt. Ich glaube, auch die Zusammenarbeit auf Augenhöhe passt jetzt und vor allen Dingen auch die abgestimmte Umsetzung: Was hat das Land zu tun und was kann eine Kommune machen? Nach meiner Wahrnehmung sind wir hier im Bundesland jetzt gut aufgestellt, was die Umsetzung auf der kommunalen Ebene anbelangt.
Wir sehen jetzt, wie ein EfA-Dienst nach dem anderen von den Kommunen umgesetzt wird und den Bürgern zur Verfügung gestellt werden kann, sodass Sachsen-Anhalt tatsächlich ins Mittelfeld der Bundesländer aufrücken kann. Das ist mein Ziel, auch wenn wir ein kleines Bundesland sind. Ich glaube, in dem Bereich können wir noch deutlich mehr leisten, als wir bisher gemacht haben, sodass wir wirklich ein gutes Stück aufholen und einen Platz einnehmen können, den ich für unser Bundesland sachgerecht finde.
Herr Präsident! Am 6. Juni fand laut Bundeskriminalamt ein Aktionstag gegen Hass und Hetze im Netz statt, an dem alle Bundesländer beteiligt waren und bei dem mehr als 70 Wohnungen durchsucht wurden. Die polizeilich registrierten Fallzahlen von Hass-Postings seien im letzten Jahr massiv angestiegen. Insgesamt habe sich die Anzahl von 3 396 auf 8 011 Fälle mehr als verdoppelt. Dabei hat sich die Anzahl der Hass-Postings in den Bereichen „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ und „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ sogar vervierfacht.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele An- zeigen und wie viele Verurteilungen aus diesem Phänomenbereich gab es in den letzten drei Jahren? In welchen Sprachen wurden die den Verurteilungen zugrunde liegenden Äußerungen jeweils vorgenommen? Bitte differenzieren Sie nach den fünf am häufigsten vor- kommenden Sprachen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin zwar für das Statistische Landesamt zuständig, aber kein wandelndes statistisches Lexikon.
Das schließt auch die polizeiliche Kriminalstatistik und alle sonstigen Statistiken ein. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir diese statistischen Fragen gern im Nachgang beantworten werden.
Ich kann Ihnen aber in jedem Fall mitteilen, dass wir uns in Sachsen-Anhalt auch an dem Aktionstag zur Bekämpfung von Hass-Postings am 5. Juni beteiligt haben. Es wurden von allen Polizeiinspektionen gemeinsam mit dem Landeskriminalamt verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im Netz durchgeführt. Dabei sind rund 330 Accounts kursorisch geprüft worden. Dabei sind 29 strafbare Inhalte fest- gestellt worden. Dazu sind natürlich auch im Einzelnen die strafrechtlichen Maßnahmen eingeleitet worden.
Danke, Frau Zieschang. Die Zusage ist gemacht worden. - Wir setzen fort mit der Fraktion Die Linke. Frau Quade, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Presseberichte weisen auf Berichte der Fachhochschule Polizei an das LKA zum Verlust von Waffen hin. Dazu habe ich viele Fragen, die wir in der Sondersitzung des Innenausschusses besprechen werden. Eine Frage an Frau Ministerin Zieschang stelle ich allerdings jetzt: Frau Ministerin, aus welchem Grund und auf wessen Weisung hin richten sich die Berichte der Fachhochschule zu diesen Waffenverlusten an das LKA und nicht an das Innenministerium?
Frau Abg. Quade, die Berichterstattung, dass 90 Waffen an der Fachhochschule Polizei verschwunden seien, kann ich nicht bestätigen. Es ist vielmehr so, dass es im August 2000, also vor fast 24 Jahren, eine Verfügung aus dem Innenministerium gab, die die Lehrmittelsammlung der Fachhochschule Polizei betraf. Diese Verfügung sah vor, dass die damalige Lehrmittelsammlung auf 18 Waffen zu reduzieren ist und dass alle darüber hinausgehenden Waffen an das Technische Polizeiamt zur Verwertung, sprich Vernichtung, zu übergeben sind. Das heißt, die Listen, die im Augenblick kursieren und über die öffentlich spekuliert wird, sollten gerade nicht mehr bei der Fachhochschule Polizei sein.
Lassen Sie mich vielleicht ein wenig ausholen, um damit dann auch Ihre Frage nach den Berichtspflichten klarer zu machen. Wir haben