Wir setzen hier auf die qualitätsvolle Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die mit großen Klassen auch durchaus umgehen können. Es ist sorgfältig abgewogen worden, an welchen Stellen Zusammenlegungen tatsächlich möglich und umsetzbar sind. Insofern gehen wir davon aus, dass die Qualität dabei keinen Abbruch nehmen wird.
Und noch eine zweite Frage – gerade hinsichtlich der Regelschule in Rudolstadt und der Grundschule in Gorndorf gab es ja entsprechende Presseberichte: Inwieweit wird hier Abhilfe in Richtung der Lehrkräfte stattfinden? Denn hier besteht ja eine besondere Situation.
Da mir die Presseberichte jetzt nicht bekannt sind, kann ich Ihnen das im Detail nicht beantworten, würde Ihnen das gern nachreichen wollen, aber noch mal auf die Antwort zur Frage 1 verweisen. Es gibt hier einen engen Kontakt des Schulamts mit den Schulen und es wird versucht, durch verschiedene organisatorische Maßnahmen hier auch Abhilfe zu schaffen.
Gibt es weitere Nachfragen? Nein, dann vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1723 – korrigierte Fassung –.
Medienberichten aus dem Jahr 2019 zufolge plante die Landesregierung mehr Kontaktbereichsbeamte in den Stadtteilen und Ortschaften einzusetzen. Ihre Zahl sollte sich demnach schrittweise von 192 auf bis zu 240 erhöhen. Zuletzt forderte auch der Bürgermeister von Bad Langensalza eine stärkere
1. Wie viele Dienstposten waren jeweils mit Stichtag 1. Januar 2014, 1. Januar 2019 und 1. September 2020 mit Kontaktbereichsbeamten besetzt?
2. Wie viele Dienstposten werden in den Jahren 2021 bis 2023 mit Kontaktbereichsbeamten besetzt sein?
3. Welchen Städten und Gemeinden wurden bzw. werden in den Jahren 2020 bis 2023 Kontaktbereichsbeamte neu zugeordnet?
4. Hält die Landesregierung an dem Ziel fest, dass in größeren Bereichen nicht nur ein, sondern zwei Kontaktbereichsbeamte unterwegs sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Zum 1. Januar 2014 waren 179 von 198 verfügbaren, zum 1. Januar 2019 waren 170 vom 203 verfügbaren und zum 1. Oktober 2020 waren 184 von 203 verfügbaren Dienstposten besetzt. Gegenwärtig befinden sich weitere neun freie Dienstposten im Ausschreibungsverfahren, bei vier Dienstposten steht die Ausschreibung unmittelbar bevor.
Die Antwort zu Frage 2: Ein valider Ausblick kann hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Unbenommen dessen besteht die Bestrebung, alle verfügbaren Dienstposten zu besetzen. Über die Neueinstellungen unter Beachtung der derzeitigen Dienstpostenbesetzungen in den einzelnen Organisationsbereichen ist die weitere Umsetzung des Konzepts zum Kontaktbereichsdienst vorgesehen. So sollen in den kommenden drei Jahren jeweils weitere 15 bis 20 Dienstposten besetzt werden, um die beabsichtigte Gesamtzahl von 240 Dienstposten zu personalisieren. Dieser Stufenplan wird begleitet durch eine diesbezügliche Aus- und Fortbildung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ausstattungselemente.
Es liegt in der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ob die Wunscheinstellungszahlen von Anwärtern und damit einhergehend die Ausweisung
zusätzlicher Planstellen und Stellen entsprechend des für die Thüringer Polizei einschließlich des Kontaktbereichsdienstes ermittelten Personalbedarfs erfolgen sollen.
Die Antwort zu Frage 3: Im Jahr 2020 blieben die Dienstpostenzuweisungen für Kontaktbereichsbeamte bislang unverändert. Die gegenwärtigen Planungen zur Erhöhung der Dienstpostenanzahl für Kontaktbereichsbeamte und deren Zuweisung zu den kommunalen Körperschaften stehen in direkter Abhängigkeit zur langfristigen Entwicklung der Personalsituation der Thüringer Polizei.
Die Antwort zu Frage 4: Im Jahr 2019 wurde die strategische Ausrichtung des Kontaktbereichsdienstes angepasst und modernisiert. Danach soll in Zukunft der gesamte ländliche Raum des Freistaats Thüringen von Kontaktbereichsbeamten betreut werden. Zusätzlich werden in städtischen Schwerpunktgebieten Kontaktbereichsbeamte eingesetzt. Einzelne Kontaktbereichsbeamte können dabei nach territorialen und taktischen Gesichtspunkten zu Betreuungsgebieten verbunden werden. Dies ermöglicht eine gemeinsame abgestimmte Betreuung der Kontaktbereiche und führt zu einer erhöhten Verfügbarkeit der Kontaktbereichsbeamten durch gegenseitige Unterstützung und Vertretung. Zugleich besteht bei entsprechender Würdigung der Strukturierungskriterien in ausgewählten Fällen die Perspektive, einem Kontaktbereich zwei Beamtinnen oder Beamte zuzuweisen. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel die polizeiliche Lage, die Einwohnerzahl und die territoriale Ausdehnung des Bereichs oder auch die Entfernung zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Polizeidienststelle sowie auch soziokulturelle und infrastrukturelle Besonderheiten. Darüber hinaus werden die im Kontaktbereichsdienst tätigen Beamtinnen und Beamten unter Beibehaltung der prägenden Wirkfaktoren nunmehr stärker in die Bewältigung des operativen Einsatzgeschehens einbezogen. Damit einhergehend ist bei Bedarf ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelstreife eröffnet, sobald es die Lage erfordert. So können auch gefahrenträchtige Aufgaben vollzugspolizeilichen Eingriffshandelns bei Wahrung der Grundsätze der Eigensicherung erfüllt werden. Diese Option führt ausdrücklich nicht zu einer grundsätzlichen Pflicht zur Durchführung des Kontaktbereichsdienstes als Doppelstreife, sondern erfolgt in Abhängigkeit vom konkreten Auftrag. Die diesbezügliche Anpassung der Ausstattung wurde bereits in den Blick genommen und findet aktuell im Bereich der Funkstreifenwagen und der Schutzausstattung Umsetzung.
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt die Vorzüge der Kontaktbereichsbeamten gelobt und auch dargelegt, dass das Land deren Anzahl ausbauen will. So möchte ich mal ganz konkret nachfragen: Es gibt im südlichen Landkreis Sonneberg, genauer gesagt in der Gemeinde Föritztal, seit Jahren die Bemühungen nach einem Kontaktbereichsbeamten, es gibt positive Stellungnahmen auch von der LPI in Saalfeld und dennoch ist da noch nichts geschehen. Können Sie mir die Gründe dafür nennen?
Die Gründe liegen darin, dass wir an den Polizeidienststellen jetzt die polizeiliche Grundversorgung zunächst sicherzustellen haben – nicht jetzt, sondern das ist immer unsere Aufgabe. Das erforderliche Personal steht uns leider nicht zur Verfügung, um die jetzt vorgesehenen Kontaktbereichsbeamtenstellen auch besetzen zu können. Das heißt, wir müssen erst ausbilden. Das ist die Frage, die wir auch gestern schon diskutiert haben. Die verstärkte Ausbildung wird dazu führen, dass wir mehr Personal in die Dienststellen bringen können und dann auch in der Lage sind, die von Ihnen angefragten Stellen zu besetzen.
Weitere Nachfragen? Nein. Dann vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1728.
In den Jahren 2016 bis 2018 wurde die Grundschule in Greiz-Irchwitz grundlegend durch den Schulträger saniert. Insgesamt wurden hierfür durch den Landkreis Greiz rund 2,4 Millionen Euro investiert. Neben der Instandsetzung der Bausubstanz stand vor allem die energetische Sanierung des Gebäudes sowie die Erneuerung der kompletten Haustechnik im Mittelpunkt der Anstrengungen. Parallel dazu erfolgte in einigen Bereichen eine Neustrukturierung der Räumlichkeiten sowie der Außenbereiche. Ebenfalls im Jahr 2018 erfolgte leider die Schließung der auf dem Grundschulgelände befindlichen Turnhalle wegen sicherheitsgefährden
den Baumängeln. Traditionell wurde die Turnhalle durch die Grundschule und ansässige Vereine rege genutzt. Eine Sanierung ist für die Durchführung des Schul- und Vereinssports dringend nötig.
1. Welche konkreten Auswirkungen auf den Schulsport, die Stundentafel und das Vereinsleben hat die Schließung der Turnhalle Irchwitz?
Vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Sportunterricht findet aufgrund der Schließung ersatzweise in der Kurt-Rödel-Sporthalle statt, wobei die Wegeaufsicht durch eine Erzieherin erfolgt. Es kann überwiegend nach der Stundentafel der Grundschule abgesichert werden. Lediglich für die Klasse 4 erfolgt derzeit eine Kürzung um eine Wochenstunde. Zu den Auswirkungen auf das Vereinsleben liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Zu Frage 2, was die Baumängel und den damit verbundenen Sanierungsbedarf betrifft: Neben dem allgemeinen schlechten baulichen Zustand des Sporthallengebäudes und Feuchteschäden im Mauerwerk bestehen insbesondere Mängel in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektro und daneben ist auch eine Erneuerung der Deckenkonstruktion sowie die Herstellung der Barrierefreiheit dringend erforderlich. Der vom Landkreis zur Abstellung dieser Mängel benannte Investitionsbedarf beträgt etwa 1,18 Millionen Euro.
Zur dritten Frage, ob es bereits konkrete Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der Turnhalle gibt: Der Landkreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle und hat das Vorhaben daher beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung aus Mitteln des Sportstättenbaus angemeldet. Laut den vorliegenden Anmeldeunterla
gen soll die Bauplanung bis zum Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die bauliche Umsetzung ist vom Juni nächsten Jahres bis Dezember 2022 vorgesehen, sodass eine Wiedereröffnung im Jahr 2023 erfolgen könnte.
Zur vierten Frage, in welcher Höhe sich der Freistaat an den Kosten der Sanierung beteiligen würde: Dazu sind momentan keine belastbaren Aussagen zu einer möglichen Beteiligung des Freistaats an der Finanzierung des Vorhabens möglich. Im Rahmen der Sportstättenförderung des TMBJS, zu der eine Vorhabenanmeldung vorliegt, würde der Fördersatz grundsätzlich 66 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Hier bedarf es allerdings – Sie wissen das – eines Beschlusses des Thüringer Landtags über den Haushaltsplan 2021 und der Entscheidung des Bildungsressorts über den Förderplan 2021. Im Anschluss daran werden vonseiten des Landkreises bewilligungsreife Antragsunterlagen vorgelegt werden.
Ergänzend möchte ich an der Stelle darauf verweisen, dass der Landkreis Greiz vonseiten des Landes jährliche Investitionspauschalen erhält, die auch ohne konkreten Projektbezug zugewiesen werden. Diese Mittel könnten vom Landkreis selbstverständlich auch für die Sanierung der Sporthalle in Greiz verwendet werden.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/1729.
Seit vielen Jahren hat der Landkreis Altenburger Land einen stark überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen, der insbesondere durch die Abwanderung (ca. 2.000 Personen pro Jahr) bedingt ist. Zugleich liegt die seit Beginn der Corona-Maßnahmen auch noch deutlich angestiegene Arbeitslosenquote vor allem bei Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren weiterhin über dem Thüringer Durchschnitt.
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2015 ergriffen, um der unvermindert starken Abwanderung aus dem Landkreis Altenburg entgegenzuwirken?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2015 gegen die hohe Gesamt- und besonders die Jugendarbeitslosigkeit speziell im Landkreis Altenburg ergriffen und welche Resultate wurden durch diese Maßnahmen erzielt?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die infolge der Corona-Maßnahmen gestiegene Arbeitslosigkeit speziell im Landkreis Altenburg zu bekämpfen?