Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 21, 24, 26 und 27 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6897 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Nachdem der Wahlvorschlag in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach vorheriger Beratung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Landtags, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6896 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitlieder des Landtags nicht erreicht.
Nachdem auch dieser Wahlvorschlag in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/6887 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 44 Jastimmen, 23 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
Ich gratuliere Frau Abgeordneter Vogtschmidt zu ihrer Wahl und würde sie fragen, ob sie die Wahl annimmt, aber das wird stellvertretend für sie mit Ja beantwortet.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6898 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 38 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen nicht erreicht.
Jetzt gibt es hier eine Besonderheit, denn ich frage in Richtung der Fraktion der AfD: Möchten Sie eine Wiederholung dieser Wahl?
Wir treten jetzt in die 20-minütige Lüftungspause ein, bis, wenn ich das hier richtig von oben sehe, 16.44 Uhr, wenn ich jetzt richtig gerechnet habe. Aber Sie kommen ja sowieso 2 Minuten später, also 16.44 Uhr geht es weiter mit dem Tageordnungspunkt 16. Wer da aufmerksam teilnehmen und gar reden will, möge bitte bis dahin wieder im Saal sein. Erneut der Hinweis zur ordentlichen Durchlüftung: Es wäre schön, wenn sich das Plenumsrund leeren würde. Herzlichen Dank.
Wenn jemand von der Fraktion anwesend ist, könnten wir vielleicht zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16 kommen
Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5330 - Neufassung -
Ich dachte, von der antragstellenden Fraktion sollten vielleicht doch ein paar mehr Menschen anwesend sein, aber das ist ja jetzt gegeben. Denn wir haben auch um diese Zeit immer noch geneigte Zuschauer, die dann enttäuscht sind, wenn hier unser Plenum so leer ist. Jetzt sehe ich nämlich da oben zum Beispiel auch noch zwei junge Damen, das sind Charlotte und Magdalena, einen schönen Gruß an euch zwei. Ausgerechnet jetzt reden wir über den Pensionsbericht, aber ihr kommt ja da auch mal hin.
Ich frage jetzt die Fraktion der CDU: Wird das Wort zur Begründung gewünscht oder steigen wir gleich in die Debatte ein? Nein – die Begründung. Herr Kowalleck.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich nicht vor zu begründen, aber in der Hoffnung, dass sich der Saal dann doch noch füllt, werde ich hier noch mal eine Begründung zu unserem Antrag entsprechend darlegen.
Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst des Freistaats Thüringen steht aufgrund des stattfindenden Generationenwechsels vor einem radikalen Umbruch. Bis zum Jahr 2035 wird über die Hälfte der derzeitigen Bediensteten im Landesdienst in den Ruhestand treten. Neben der Personalgewinnung, der Schaffung von attraktiven und gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen rückt auch die Entwicklung und Finanzierung der Pensionsausgaben zunehmend in den Fokus.
Am 8. Juli 2011 hatte der Thüringer Landtag zum Änderungsantrag von CDU und SPD in der Drucksache 5/2826 einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung beauftragt wird, erstmalig im Herbst 2012 einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und anderen Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren.
Eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode hat bisher nicht stattgefunden. Die Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Richter steigen stetig an, die Beamten und Richter treten in den kommenden Jahren in größerer Zahl in ihren Ruhestand ein. Die Beamtenversorgung wird direkt aus dem Landeshaushalt getragen. Auch hinsichtlich des aktuell praktizierten Nachhaltigkeitsmodells ist es ein Gebot einer generationengerechten Finanzpolitik, einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben und deren Entwicklung zu erhalten.
Die Fortschreibung des Pensionsberichts aus dem Jahr 2012 stammt aus dem Jahr 2017. Eine Aktualisierung ist mit Blick auf die Bewertung von anstehenden politischen und rechtlichen Maßnahmen nach unserer Meinung notwendig. Soweit die Begründung.
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache über Ihren Antrag und ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kießling von der AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Heute geht es um die notwendige Fortschreibung und Aktualisierung des Pensionsberichts. Bis zum Jahre 2035 wird ca. die Hälfte der derzeitigen Beamten und Richter in den Ruhestand gehen. Dieser Personenkreis hat dann Anspruch auf seine Pensionszahlungen, welche direkt aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert werden müssen.
Die anteilige Rücklage dafür, die bisher in dem Pensionsfonds angespart wurde, gibt es nicht mehr. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat diese bereits in der letzten Haushaltsaufstellung komplett aufgelöst, um den normalen Haushalt damit zu finanzieren inklusive ihrer Ideologieprojekte. Die Rücklage hierfür beträgt also aktuell 0 Euro. Daher ist es umso wichtiger, uns Gedanken zu machen zu den künftigen Pensionsausgaben und wie diese in dem laufenden Landeshaushalt abgebildet werden können und auch sollen.
Den ersten Bericht hierzu gab es am 27. November 2012, vorgestellt vom damaligen Finanzminister von der CDU, Herrn Finanzminister Dr. Voß. Die
Medien berichteten damals von einer fast schon Existenzbedrohung für den Freistaat Thüringen. Das „Landesjournal Thüringen“ der Polizei überschrieb den entsprechenden Titel dazu damals mit dem Zitat „gigantisches Versagen der Politik“.
Denn spätestens Mitte der 90er-Jahre müsste jedem klar gewesen sein – wenn man im Mathematikunterricht ein bisschen aufgepasst hat –, dass hier ein Problem auf uns zurollt. Laut dem letzten Pensionsbericht vom Mai 2017 waren es 2017 8.192 Versorgungsempfänger und 2022 dann schon 13.124, jedoch werden es 2035 laut Pensionsbericht dann schon 23.291 Versorgungsempfänger sein. Die Zahlungen hierzu: 181 Millionen Euro in 2017 und im Jahre 2035 sind dann zwischen 673 Millionen Euro bis zu 1,1 Milliarden Euro prognostiziert. Laut zweitem Bericht sind die Schätzungen damals nur um 0,49 Prozent abgewichen von den tatsächlichen Ergebnissen. Diese Zahlen verdeutlichen das Problem drastisch. Da ist es mehr als wichtig, dass wir uns darüber sachlich und auch rechtzeitig verständigen, wie damit umgegangen werden soll. Da es ein aktueller Bericht ist, sind Zahlen und Auswirkungen für den Landeshaushalt mehr als nötig. Eine Schlussfolgerung zum ersten Bericht lautet: mehr als Zurückhaltung bei den Verbeamtungen und die Beschränkung auf wirklich hoheitliche Teile der Landesverwaltung, was ja teilweise manche Ministerien nicht ganz so sehen. Auch war damals eine Forderung von Dr. Voß, die Besoldungserhöhung moderat zu gestalten. Das Versorgungsreformgesetz von 1998 brachte als einen wesentlichen Eingriff die Reduzierung der Besoldung um jeweils 0,2 Prozent der entsprechenden Besoldungserhöhungen und die damit verbundene Bildung des Pensionsfonds, welcher, wie gesagt, heute bereits geplündert ist. 1990 gab es eine breite Diskussion zum Umfang des Berufsbeamtentums hier in Thüringen, was jedoch nicht von allen Institutionen mit der notwendigen Offenheit und ohne entsprechende Folgeabschätzung diskutiert wurde. Daher haben wir das Ergebnis, wie wir es jetzt haben. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat aktuell ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell für die Finanzpolitik eingerichtet. Hier ging es um die neu eingestellten Beamten und die Schuldentilgung des Ganzen, was wir damals auch schon als nicht sehr nachhaltig deklariert hatten, da die vergleichbaren Sozialbeiträge, welche analog zu einem normalen Tarifbeschäftigten anfallen würden, eben nicht zur Bildung von Rücklagen im vollen Umfang oder zur Schuldentilgung eingesetzt werden bzw. wurden.
Im Haushaltsplan 2023 – kann man jetzt nachlesen – wird das Nachhaltigkeitsmodell mal wieder ausgesetzt. Also da findet keine Tilgung statt. Die Beamten selbst sind an dieser Situation natürlich
nicht schuld, da der Dienstherr in voller Kenntnis der Sachlage das Beamtenverhältnis angeboten hat und auch aktuell dafür im Radio zum Beispiel wirbt. Es ist auch nicht redlich, nachdem Beamte ihre Arbeitskraft ein Leben lang voll in den Dienst des Dienstherrn gestellt haben, dann am Ende um die Höhe ihrer Pension feilschen zu wollen. Leistungen und Gegenleistungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen nach unserer Meinung. Geschieht dies nicht, so führt der Freistaat das Berufsbeamtentum selbst ad absurdum, wenn die Rechnung zum Schluss nicht aufgeht.
Daher brauchen wir eine sachliche Diskussion und eine neue Bewertung aller politischen und auch rechtlichen Maßnahmen. Wir sollten daher über den Bericht und die Konsequenzen auch im HuFA weiterberaten. Sofern das heute nicht beantragt werden sollte, beantragen wir schon mal vorsorglich, den Bericht an den HuFA zur weiteren Beratung zu überweisen, sofern wir heute einen Bericht hier hören. Ich bin gespannt auf die weitere Beratung hier und auch im HuFA. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder auch noch am Livestream! Kollege Kießling hat, glaube ich, tatsächlich diesen Antrag überhaupt nicht gelesen oder zumindest nicht tiefgehend, denn wir reden hier lediglich darüber, dass es um die Vorlage oder um den Auftrag an das Finanzministerium, die Finanzministerin geht, den Pensionsbericht vorzulegen. Wir gehen noch nicht in die tiefergehende Prüfung. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Ministerin Taubert heute hier diesen Bericht schon vorliegen hat – so habe ich Sie am Ende verstanden. Deswegen, der vorliegende Antrag untersetzt einfach noch mal die 2012 durchgeführte Vorlage bzw. die Fortschreibung des Pensionsberichts.
Eine Neuauflage war im Arbeitsplan des Thüringer Finanzministeriums für 2023 ohnehin vorgesehen. Insofern unterstützt dieser Antrag einfach noch mal die planmäßige Arbeit der Landesregierung. Aufgrund zahlreicher zwischenzeitlich ergangener
Rechtsänderungen des Bundes ist es dieses Mal allerdings tatsächlich nicht mit einer simplen Fortschreibung getan. Der Prüf- und Erarbeitungsaufwand ist einfach sehr gestiegen. Daher hatten wir in Absprache mit dem Finanzministerium um eine verlängerte Zeitlinie gebeten, was seitens der CDUFraktion in der vorliegenden Neufassung auch dankenswerterweise berücksichtigt wurde. Damit hat das zuständige Referat neben seiner andauernden Aufgabe zur Überprüfung der verfassungsgemäßen Alimentation dann auch die notwendige Zeit, diesen Bericht zu erarbeiten. Seitens der Koalitionsfraktionen können wir diesen Antrag daher unterstützen. Vielen Dank.