Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Rechtsänderungen des Bundes ist es dieses Mal allerdings tatsächlich nicht mit einer simplen Fortschreibung getan. Der Prüf- und Erarbeitungsaufwand ist einfach sehr gestiegen. Daher hatten wir in Absprache mit dem Finanzministerium um eine verlängerte Zeitlinie gebeten, was seitens der CDUFraktion in der vorliegenden Neufassung auch dankenswerterweise berücksichtigt wurde. Damit hat das zuständige Referat neben seiner andauernden Aufgabe zur Überprüfung der verfassungsgemäßen Alimentation dann auch die notwendige Zeit, diesen Bericht zu erarbeiten. Seitens der Koalitionsfraktionen können wir diesen Antrag daher unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kemmerich von der Gruppe der FDP das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuhörer und Zuschauer in den diversen Netzen, Thüringen braucht eine zukunftsfähige Personalpolitik, insofern geht der Antrag in die richtige Richtung. Die Personalausgaben dürfen nicht dem freien Lauf der Kräfte und sich selbst überlassen werden. Wir verzeichnen seit Jahren einen starken und dynamischen Anstieg der Personalausgaben. Ein paar Zahlen: Der Anteil der Ruhegehälter an den Personalausgaben hat sich seit dem Jahr 2014 von 4,6 Prozent auf heute 12,6 Prozent mehr als verdoppelt, ja fast verdreifacht. Die Personalausgaben pro Einwohner sind von 1.148 Euro im Jahre 2015 kontinuierlich auf heute 1.556 Euro gestiegen und werden perspektivisch im Jahre 2025 1.746 Euro erreichen.

Der Pensionsbericht, der letztmalig 2017 aktualisiert worden ist, soll nun fortgeschrieben werden. Dadurch wird eine Aussage und vor allen Dingen eine Bewertung über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben in den kommenden 20 Jahren für die Beamten und Richter und andere Versorgungsempfänger im Landesbereich überhaupt erst möglich. Die Personalausgabenquote wird laut Mittelfristiger Finanzplanung im Jahre 2025 einen Rekordwert von nahezu 30 Prozent, exakt 29,3 Prozent, betragen. Klar, eine Schätzung, aber sehen wir mal, was das Einnahmevolumen letztlich dann ausmachen wird. Das hat ja auch mit der Debatte um den jetzt laufenden Haushalts

entwurf zu tun, wo wir zu sehr großer Vorsicht mahnen, genau auch diese Dinge nicht außer Acht zu lassen und die haushalterischen Spielräume zukünftiger Regierungen und natürlich auch zukünftiger Generationen nicht einzuschränken und hier wirklich zu handeln. Wir stehen auf der einen Seite vor der Aufgabe, freiwerdende Stellen aufgrund von Verrentung neu zu besetzen. Auf der anderen Seite stehen wir vor der großen Aufgabe – und Thüringen ist da im Ranking der Bundesländer in der Personalquote pro tausend Einwohner auf dem vorletzten Platz, schlechter oder dahinter steht nur noch das Saarland, das will ich jetzt nicht kommentieren, aber das ist auf jeden Fall nichts zum Jubeln –, wir brauchen also das, was wir seit Jahren einfordern, was auch der Thüringer Rechnungshof uns permanent ins Aufgabenheft schreibt, nämlich eine Aufgabenkritik der Verwaltung. Wir können mit dem Aufwand und mit der Art und Weise, wie wir verwaltungstechnische Aufgaben erledigen, auch wie wir die Aufgaben zwischen den einzelnen Institutionen zurzeit verteilt haben, die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte nicht bestehen.

Die Digitalisierung war mehrfach Thema hier im Hohen Hause. Die Umsetzung des OZG ist gescheitert, wir haben den 31.12. quasi morgen, es ist ein Bruchteil wirklich digitalisiert. Wir werden die nächsten Katastrophen erleben bei der Wohngeldbeantragung, wir erleben es bei der Frage der Grundsteuerermittlung, wo nach meinem Wissen immer noch 600.000 Anträge nicht gestellt werden, wo die Verwaltungen am Limit arbeiten oder deutlich darüber hinaus. Noch mal meinen Dank auch kurz vor Weihnachten an die vielen fleißigen Menschen in unseren Verwaltungen, die aber aufgrund fehlender Möglichkeiten einfach teilweise arbeiten wie in den 70er-/80er-Jahren. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb: Aufgabenkritik, Pensionsbericht, Kosten abschätzen, Folgen abschätzen, damit wir zukunftsfähige Haushalte aufstellen können, die nächsten Generationen im Auge haben und damit wir ein attraktiver Arbeitgeber für Menschen im öffentlichen Dienst auch in Zukunft bleiben, denn jeder will auch wissen, dass er Zeit seines Lebens ein lebenswertes Umfeld hat und im Ruhestand gut versorgt wird. Herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

(Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ich ziehe zurück!)

(Abg. Merz)

Nein, Sie ziehen zurück. Dann ist Herr Kowalleck jetzt dran, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kowalleck.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist in der bisherigen Debatte klargeworden, dass auch die anderen Fraktionen die Notwendigkeit sehen, ebendiesen Pensionsbericht vorzulegen. Unser Antrag ist jetzt schon einige Monate alt, aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir uns aktuell und natürlich auch in den nächsten Jahren intensiv mit der Thematik beschäftigen. Denn auf Bund und Länder kommen gerade in den nächsten Jahrzehnten enorme Pensionskosten zu und den Experten aus den verschiedenen Bereichen zufolge sind die öffentlichen Haushalte nur bedingt darauf vorbereitet. Wir haben auch die Situation gerade der sogenannten Babyboomer, die zunehmend ins Rentenalter eintreten. Wenn wir uns unterhalten, ob das mit Vertretern im Bereich der Polizei oder der Lehrerschaft ist, dann sehen wir eben auch, dass gerade die Jahrgänge Ende 50, Anfang 60 jetzt verstärkt in den Ruhestand treten. Das stellt uns nicht nur vor das Problem, dass Nachwuchs gewonnen werden muss, sondern auch die Situation der öffentlichen Haushalte und der entsprechenden Ausgaben muss intensiv betrachtet werden. Es gibt dazu verschiedene Erhebungen, das wurde an dieser Stelle erwähnt. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind zum Beispiel die Pensionskosten innerhalb von zehn Jahren um 88 Prozent gestiegen. Damit lastet nun auf jedem Bundesbürger eine Summe von 10.000 Euro. Dazu kommen auch noch die Kosten, die Beihilfen zur Krankenversicherung der Ruheständler, Sie kennen das alles. Wir beschäftigen uns ja auch intensiv insbesondere mit diesen Themen, wir hatten das heute auch im Bereich der Versorgungsempfänger angesprochen. Das sind immer wieder Themen, die hier eine wichtige Rolle spielen.

Wir müssen als Landtag auch ein konkretes Bild davon haben, was das im Einzelnen für Thüringen bedeutet. Nur so können wir erkennen, wohin die Entwicklung geht. Deshalb hat der Thüringer Landtag mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2011 die Landesregierung beauftragt, erstmalig im Herbst 2012 einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Pensionsausgaben für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Landesbereich vorzulegen und in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Leider hat eine Aktualisierung und Fortschreibung des Pensionsberichts für die laufende Legislaturperiode bislang nicht stattgefunden, deshalb unser Antrag.

Zwar zeichnet der aktualisierte Bericht aus dem Jahr 2017 ein Bild bis zum Jahr 2015, zeigt aber auch, dass bereits für das Jahr 2016 die tatsächlichen Werte im Vergleich zu den prognostizierten einen Bedarf von 810.000 Euro bedeuten. Eine zeitnahe Aktualisierung des Berichts ist somit sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund liegt nun unser Antrag vor mit der Aufforderung, den aktualisierten und erweiterten Bericht bis zum 30. April 2023 vorzulegen. Ich werbe dann an dieser Stelle noch mal um Ihre Unterstützung, das wurde hier in den Redebeiträgen auch entsprechend gezeigt. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält das Wort Frau Finanzministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung wird selbstverständlich diesem Auftrag vom 8. Juli 2011 auch in dieser Legislaturperiode nachkommen. Sehen Sie es uns aber bitte nach, wir sitzen im Finanzministerium nicht und drehen Däumchen. Wir haben die verfassungsgemäße Alimentation – Sie erinnern sich, 100 Seiten juristische Ausarbeitung – vorgelegt, wir sind von Ihnen beauftragt worden, uns damit auseinanderzusetzen und vorzulegen zunächst mal einen Bericht über das Besoldungsrecht bis hin zu der Frage, wie das Besoldungsrecht in den nächsten Jahren verändert werden kann, damit es attraktiver wird, auch im Freistaat Thüringen. Insofern haben Sie bitte Verständnis. Wir werden versuchen, auch diesen Zeitplan, den Sie uns hier gegebenenfalls vorgeben, einzuhalten, aber garantieren kann ich das nicht. Ich habe zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür. Ich denke, solche Dinge müssen bedacht werden. Hier geht es ja um Prognosen, es geht ja nicht nur um das Aufschreiben einer Zahlenreihe, die jemand aus dem Internet heraussucht. Insofern werden wir da auf jeden Fall unsere beschlossenen Verpflichtungen wahrnehmen.

Ich möchte nur eines sagen zu Herrn Kießling. Die Aussage, dass wir die Tilgung an der Stelle aus dem Haushalt herausnehmen, stimmt nicht. Wir haben im Jahr 2022 im Plan 71.238.000 Euro

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich hatte gesagt 23!)

und im Haushaltsplan 2023, also im Entwurf der Landesregierung, 78.476.800 Euro.

(Vizepräsidentin Marx)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Okay!)

Und diese Summe ist aus dem Haushaltsplan nicht herausgestrichen worden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit ist die Redeliste erschöpft. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Das heißt, wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5330 – Neufassung – ab.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein. Dann ist das ein einstimmiger Beschluss.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 hatten wir von der Tagesordnung abgesetzt. Dann geht es jetzt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 19

Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5377 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sieht so aus. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Freibadsaison begann in diesem Jahr wie in anderen Jahren im Mai, und in Thüringen fehlte es vielerorts an Fachkräften für Bädertechnik. Bereits im Jahr 2017 musste ein Bad schließen und sieben Badeanstalten wurden mit verkürzten Öffnungszeiten bzw. späterem Saisonstart und/oder früherem Saisonende betrieben. Durch die Pandemie und die langen Schließzeiten stehen die Badeanstalten zudem vor dem zusätzlichen Problem der Personalflucht, was die Situation noch einmal zusätzlich verschärft hat.

Arnstadt, Brotterode-Trusetal, Erfurt, Gera, Jena, Leutenberg, Saalfeld, Ilmtal-Weinstraße, Bad Frankenhausen, Heilbad Heiligenstadt, Bad Lobenstein, Zeulenroda, Rudolstadt, Wutha-Farnroda, Bad Tabarz, Hohenfelden und Großbreitenbach hatten im April Stellenausschreibungen veröffentlicht. Es war bereits da absehbar, dass die Stellen nicht alle be

setzt werden können, denn es bestand bereits weit vorher das Problem des Fachkräftemangels. Durch die Coronapandemie hat sich dieser enorm verschärft. Lange Schließzeiten und Kurzarbeit mangels Gästen machten die Ausbildung von Nachwuchs in dieser Branche nicht nur zusätzlich unattraktiv, sondern vielerorts auch schlicht unmöglich. Dieser Abwärtstrend war der Grund, weshalb die Gruppe der FDP diesen Antrag bereits Ende April einreichte. Und wir sollten – und ich sage ausdrücklich: leider – Recht behalten.

Zunehmend werden die Fachkräfte auch über Zeitarbeitsfirmen gesucht. Zudem wird von vielen Bädern, wie eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2017 bereits ergeben hat, vermehrt auf die Möglichkeit zurückgegriffen, den Betrieb gänzlich ohne oder mit nur einer teilweisen Betreuung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung durch die Rechtsaufsicht aufrechtzuerhalten.

(Beifall Gruppe der FDP)

Oder – und auch das ist bereits seit Jahren Usus – es werden wegen Personalmangels die Öffnungszeiten drastisch gekürzt oder das Bad bleibt ganz geschlossen. Die Möglichkeit, dass man im Rahmen beispielsweise interkommunaler Zusammenarbeit sich in die Fachkräfte reinteilt, wird hingegen eher gar nicht genutzt. Das, meine Damen und Herren, liegt nach unserer Auffassung auch an einer Rechtsunsicherheit, die wir in der kommunalen Praxis kennengelernt haben, die in Bezug auf die Voraussetzungen dieser Annahmen besteht. Diese Rechtsunsicherheit möchten wir mit unserem Antrag, der Ihnen hier vorliegt, beheben oder zumindest einen Anreiz geben, praktikable Lösungen für die Thüringer Freibäder zu finden und den bestmöglichen Badebetrieb auch in Zukunft zu sichern.

Meine Damen und Herren, ich nutze auch gleich die Gelegenheit, bereits an dieser Stelle die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu beantragen, und freue mich auf eine sachliche und interessante Debatte. Danke schön.

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Antrag wirft die Gruppe der FDP verschiedene

(Ministerin Taubert)

Fragen zum Betrieb von Schwimmbädern in Thüringen auf und fordert regulatorische Anpassungen. Ausweislich der Begründung stellt die Antragstellerin im Kern auf den Betrieb kommunaler Schwimmbäder ab. Ich halte es vor diesem Hintergrund für erforderlich, zunächst einmal die betroffenen Aufgaben im Hinblick auf ihre Natur und die kommunalen Verantwortlichkeiten zu benennen und einzuordnen.

Der Betrieb kommunaler Schwimmbäder ist eine freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Deshalb besteht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben, Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 der Thüringer Verfassung, ein überwiegendes Maß an Eigenverantwortung der Kommunen, welche einem staatlichen Eingriff vorenthalten sind. Dies betrifft nicht nur die Entscheidung über das Ob einer entsprechenden kommunalen Betätigung, sondern auch deren Organisation zum Beispiel in personeller und finanzieller Hinsicht, also auch einen Großteil des Wie der Aufgabenwahrnehmung. Von den eigenverantwortlichen kommunalen Entscheidungen über den Betrieb einer Badeanstalt im eigenen Wirkungskreis zu trennen ist der ordnungsrechtliche Aspekt des Betriebs einer Badeeinrichtung.

Regelungen zum Zweck der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes finden sich in der ordnungsbehördlichen Verordnung des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 9. März 2016, der sogenannten ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen, BäderOBVO. Die darin enthaltenen sicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen bilden jedoch nur einen Randbereich der kommunalen Entscheidungen zum Betrieb eines Schwimmbads ab, in die eben auch finanzielle Belange und Fragen der Personalgewinnung einzubeziehen sind. Für den Vollzug der Verordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 7 Abs. 1 BäderOBVO im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Es handelt sich bei den Regelungen der BäderOBVO mithin um Anforderungen, die beim Betrieb einer Badeeinrichtung zu beachten sind, ohne dass hiermit entsprechende Vorgaben zum Beispiel im Hinblick auf die Finanzierung oder die konkrete personalwirtschaftliche Ausgestaltung des Betriebs verbunden sind.

Der hier gegenständliche § 2 BäderOBVO definiert ordnungsrechtliche Anforderungen an Qualität und Quantität des Aufsichtspersonals und trägt damit den von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. im Richtlinienwerk DGfdB R 94.05 zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht gegebenen Empfehlungen Rechnung. Wenn die gefah

renabwehrrechtlichen Anforderungen der BäderOBVO aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt werden können und die Zulassung einer Ausnahme nach § 8 Abs. 2 nicht möglich ist, ist der Betrieb einer entsprechenden Badeeinrichtung aus ordnungsrechtlichen Gründen verwehrt, ohne dass auf die eigentliche Ursache, zum Beispiel Probleme bei der Fachkräftegewinnung, Rücksicht genommen werden kann. Verzichtet eine Gemeinde also zum Beispiel aus finanziellen Gründen auf den Betrieb einer Badeeinrichtung,

Kleinen Moment mal. Kann sich etwas leiser unterhalten werden? Danke schön.

erhalten die Aufsichtsbehörden hiervon gerade keine Kenntnis. Gleiches gilt, wenn eine Gemeinde aus anderen Gründen auf den Betrieb einer Badeeinrichtung verzichtet oder diesen zum Beispiel zeitlich einschränkt. Eine statistische Erfassung aller mit dem Antrag begehrten Daten wird folglich nicht geführt, denn hierbei handelt es sich, wie eingangs erwähnt, im Wesentlichen um Fragen, die die kommunale Selbstverwaltung betreffen. Das Land hat insofern lediglich die Rechtsaufsicht und ist damit auf die Erteilung von Informationen beschränkt, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erlangt wurden bzw. konkret vorliegen. Zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten liegen der Landesregierung regelmäßig keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht des Landes.

Zu Ziffer 8 des Antrags kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Stand November 2022 16 Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Abs. 2 BäderOBVO erteilt wurden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu den im Antrag angesprochenen Aspekten der Ausbildung von Fachkräften für Bäderbetriebe ist Folgendes zu sagen: Unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeit für die Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsbildern ist das Landesverwaltungsamt die zuständige Stelle bei dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe und für den Fortbildungsabschluss Geprüfte Meisterin/geprüfter Meister für Bäderbetriebe. In dieser Zuständigkeit liegen dem Landesverwaltungsamt zwar Zahlen zu den bestehenden Ausbildungsverhältnissen bzw. den angemeldeten Prüflingen vor, es können jedoch daraus keine allgemeinen Rückschlüsse auf die personelle Verfas

(Staatssekretär Götze)

sung der Thüringer Bäder gezogen werden. Ich verweise insofern auf die Ausführungen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2850. Im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe befinden sich derzeit etwa 60 Personen in der Ausbildung, 14 Auszubildende werden im Jahr 2022 ihre Abschlussprüfung ablegen. Für das Jahr 2023 liegen bislang 23 Anträge auf Prüfungszulassung vor, die Anmeldefrist endet allerdings erst im März 2023.

Zudem wurden in den Jahren 2015 bis 2021 beim Landesverwaltungsamt insgesamt 19 Zulassungen zur Prüfung zum/zur geprüften Meisterin bzw. Meister für Bäderbetriebe beantragt. Alle Prüfungsteilnehmenden haben die Fortbildungsprüfung bestanden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde jeweils ein weiterer Antrag auf Prüfungszulassung gestellt.