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Damit wir wissen, in welchem Umfang es überhaupt in Rheinland-Pfalz Organisierte Kriminalität sowie eventuell Clan- oder Familienclankriminalität gibt, muss unseres Erachtens die Kriminalstatistik entsprechend ausgewertet werden; denn nur anhand von validen Daten lassen sich weitgehende Handlungsoptionen bestimmen.

Man kann es natürlich auch so machen wie der Innenminister und sagen – ich darf zitieren –: „Es gibt keine Erkenntnisse der Polizei, die auf organisierte Strukturen von Clan-Kriminalität in Rheinland-Pfalz hinweisen.“ So äußerte sich der Innenminister im September gegenüber der RHEINPFALZ.

Unterstützen Sie unseren Antrag; denn unser Europa der Vaterländer hat es verdient, eine Festung zu sein, eine Festung gegen Drogen, gegen Clan-Kriminalität, gegen Sozialplünderung und gegen ein archaisches Frauen- und Familienbild. Nur unser Rückführungsfonds ist geeignet, die EU zurück auf den richtigen, den rechten Weg zu bringen.

Damit kam es übrigens zu keinem Zeitpunkt – falls nun wieder jemand spekuliert – zu Sicherheitsproblemen in anderen Bereichen, nicht in Dortmund, nicht in Düsseldorf, nicht in Köln, nicht in Duisburg, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Aachen oder bei Aktionen gegen die Clan-Kriminalität. Darüber haben wir hier übrigens diskutiert, weil Sie mir das damals vorgeworfen haben – also auch nichts Neues.

Dabei zeigt sich selbstverständlich, dass es auch nach Nationalität durchaus Auffälligkeiten und Entwicklungen in bestimmten Deliktsbereichen gibt. Ich nenne nur einmal die Clan-Kriminalität, die in einigen deutschen Städten um sich greift und uns auch tatsächlich Sorge bereitet, wo ganze Familien insbesondere aus dem arabischen und osteuropäischen Raum unsere Gesetze nicht respektieren und patriarchale Strukturen für Organisierte Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel genutzt werden. Das muss uns umtreiben. Da müssen wir ganz konkrete Maßnahmen auch anhand dieser kulturellen Hintergründe entwickeln. Das bedeutet jedoch nicht im Umkehrschluss, dass bestimmte Ethnien eine Disposition für bestimmte Delikte hätten. Verbrechen haben keine Nationalität, Verbrechen haben Täter, und diese Täter müssen von der Polizei gefasst und einer gerechten Strafe zugeführt werden.

inwiefern das Antidiskriminierungsgesetz den Kampf gegen die Clan- und Drogenkriminalität unterminiert

Inzwischen entwickeln sich massive Probleme bei der inneren Sicherheit. Außerhalb des Saarlandes ereignen sich ungeheuerliche Dinge. Da wird eine Mutter mit Kind vor einen Zug gestoßen, da wird ein junger Mann auf offener Straße mit einem Schwert abgeschlachtet, da werden junge Frauen und Mädchen bestialisch vergewaltigt oder getötet oder beides, die sogenannten Ereignisse von Chemnitz nicht zu vergessen. Alles Taten von unkontrolliert hereingelassen Ausländern. Darüber hinaus sind Clan-Kriminalität, Drogenhandel, Messerstechereien und Schlägereien zu erwähnen. Bei Letzterem sind es meistens mehrere gegen einen oder acht gegen zwei, wie das in fremden Kulturen oder vielleicht auch „Unkulturen“ üblich ist. Auch im Saarland haben sich die Verhältnisse in der inneren Sicherheit geändert, mehr oder weniger schleichend, mehr oder weniger vertuscht und verschwiegen von den Medien, die sich hier weniger als Medien verstehen als Vermittler dessen, was ist, und vielmehr als Akteure auftreten, als Rechtfertiger und Verharmloser der linksextremen Merkel-Politik.

Insbesondere die Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen, Nie dersachsen und Bremen sehen sich mit der sogenannten Clan kriminalität und deren Auswirkungen auf die innere Sicher heit konfrontiert. Wenngleich Baden-Württemberg auch kein Schwerpunkt im Bereich der Clankriminalität ist, werden be stehende kriminelle Familienstrukturen in anderen Ländern und etwaige Beziehungen derselben nach Baden-Württem berg aufmerksam beobachtet.

Gemeinhin ist die Paralleljustiz in funktionaler Perspektive ein mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbarendes Inst rument zur Durchsetzung geltender Normen und Entscheidun gen. Dieses Phänomen ist vielfältig und von durchaus unter schiedlicher Qualität. Wir nehmen es in der Regel im sozialnormativ geprägten Migrantenbereich wahr, wir nehmen es durch die archaischen Strukturen in Clan- und Großfamilien wahr. Aber Paralleljustiz kann auch dann vorliegen – in Kör perschaften beispielsweise –, wenn mitunter ohne konkrete Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden die Auf arbeitung sexuellen Missbrauchs erfolgt und so der Eindruck entsteht, eine konsequente Strafverfolgung in Kenntnis des Offizialdelikts würde nicht vorgenommen.

„Der Clan und die Religion bestimmen das Leben, die Familien sind größer als im Herkunftsland Libanon – sieben Kinder im Durchschnitt, fünfzehn keine Seltenheit. Gewalttätige Erziehung. Die Frauen dürfen nicht arbeiten. Das Familienoberhaupt ist Alleinherrscher, doch nicht er ernährt die Großfamilien, sondern das Sozialamt.

Diese Rede ist jetzt bekannt. Ihre neu gewählte Generalsekretärin, Kollegin Teuteberg, hat am Dienstag gegenüber „dpa“ etwas verkündet, das sie, so denke ich, auch Ihnen sagen wird, wenn sie diese Rede liest. Sie hat dies in Bezug auf Bundesinnenminister Seehofer gesagt, der mit den Länderkollegen, auch mit dem hiesigen Innenminister, die Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität „BLICK“ vorgestellt hat. – Zitat: „Da ist viel Symbolpolitik dabei. Da ist vieles unausgegoren und dient erst mal der Publicity, aber nicht unbedingt der rechtsstaatlichen Handlungsfähigkeit.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Europa hat nicht zu mehr Sicherheit geführt. Das habe ich früher in meinem Beruf gesehen. Heute kann man es den Medien entnehmen: organisierte Clan-Kriminalität und Terrorismus. Sie wissen, was ich damit meine. Selbstverständlich hat die illegale Zuwanderung auch einen Kriminalitätszuwachs bei Gewaltverbrechen bewirkt. Mittlerweile zeigt dies die Kriminalstatistik deutlich. Nicht nur die Wohnungsnot geht mit der Vielzahl der Migranten einher.

Ich will nur eines sagen, weil Sie den Kontrollverlust angesprochen haben. Natürlich haben wir den Kontrollverlust noch nicht, aber er steht im Raum. Und ich sage Ihnen Folgendes: Gestern schrieb der FOCUS, Richter will Anklage gegen Al-Zein-Clan in Essen nicht verhandeln. – Begründung: Man befürchtet wuchtige Schläge von gewalttätigen Verwandten. –

Nennen Sie mir einen plausiblen Grund, warum jemand, der aus einem archaischen Gesellschaftssystem kommt, nur die Macht des Stärkeren kennt, nur seinen Clan akzeptiert, einen solchen Staat anerkennen und seine Ordnungskräfte respektieren soll. Sie verachten uns, weil wir uns alles nehmen lassen, unser Recht, unsere Freiheit und unsere Würde.

Was PEBB§Y allerdings nicht abbilden kann, ist der Abbau von Restbeständen und die Zunahme von Großverfahren, das heißt, die eigentliche Situation ist ehrlich gesagt etwas drastischer. Ein Beleg dafür sind auch die Belastung und die gestiegene Anzahl von Krankheitstagen. Was bei PEBB§Y zudem überhaupt nicht abgebildet wird, ist das Setzen von Kriminalitätsschwerpunkten wie zum Beispiel bei der Clan- und Cyberkriminalität. Da erzielt man einfach keine schnellen Erfolge. Die kann man nicht in Arbeitsminuten abrechnen.

Deswegen haben wir dort erst wirklich gelernt, welche Be deutung diese Gegenstände für Namibia haben, und zwar so wohl für die Familie Witbooi, für den Witbooi-Clan, für die Nama, für die Herero, für die Ovambo, als auch für die Re gierung insgesamt. Wir haben es dort erlebt.

In Bezug auf diese Rückgabe kann ich Ihnen sagen: Wir ha ben in Namibia nicht den Streit vergrößert, und wir haben mit der Rückgabe nicht polarisiert. Ganz im Gegenteil: Durch die Rückgabe saßen der große Witbooi-Clan – mit ganz unterschied lichen Auffassungen –, die Nama, die Herero, die Ovambo an einem Tisch. Die waren bei dem Staatsakt alle dabei. Wir ha ben viele persönliche Gespräche geführt.

Schönen Dank! – Es ist ja bekannt geworden, dass es Verbindungen gibt von der Polizei in das Clan-Milieu. Glauben Sie nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt, mit Dienstnummern zu identifizieren und kenntlich zu machen?

Und dass das natürlich einen Anreiz zu Missbrauch schafft, noch nicht der Missbrauch damit da ist, aber dass es Anreize schafft, wenn Sie sich die Situation realistisch vorstellen... Überlegen Sie mal, Herr Eifler, Sie würden nicht hier sitzen, sondern würden in Rumänien in äußerst bescheidenen Verhältnissen leben und da käme jemand aus Deutschland und würde Ihnen erklären, wie das hier so ist. Dann kommt man in der Familie, ohne dass dies gleich ein krimineller Clan sein muss, doch sehr schnell auf die Idee – insbesondere, wenn man hier vielleicht Verwandte oder Bekannte hat –, dass man hier eine Beschäftigung auf einfachem Niveau begründet, wo man ab und zu, vielleicht auf Dauer dann hier ist, gut. Man kriegt dann für die mehreren Kinder –

Die Kommission hat sieben Vor-Ort-Termine durchgeführt, unter anderem beim Generalbundesanwalt und beim Präsidenten des BKA. In den nächsten Sitzungen soll das Thema „Besondere Opfergruppen – Senioren, Frauen und Kinder“ in den Blick genommen werden. Die Kommission will sich auch mit Organisierter Kriminalität und Clan-Kriminalität beschäftigen, mit Cybercrime, mit Hasskriminalität, mit islamistischem Terrorismus und mit der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland.

Tatsächlich ging es Ihnen aber nicht um die Gesundheitsgefahren, sondern um die Bekämpfung von Clan-Kriminalität. Mir wurde vorgeworfen, dass ich in der Debatte auf die Gesundheitsgefahren eingegangen bin, die im Antrag drinstanden. Das ist schon eine komische Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen.

− Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: „Clan-

Werfen wir einmal ein Auge auf die sich krebsartig ausweitende Clan-Kriminalität. Wir alle wissen, dass in Deutschland inzwischen weitreichende ausländische Familienstrukturen gibt, die in Parallelwelten und häufig von Geschäften leben, die mit unseren Wertvorstellungen und dem Strafgesetzbuch nicht in Einklang zu bringen sind. Wie bedrohlich muss es sich für einen Zeugen anfühlen, wenn er eine Aussage unter Beobachtung von interessierten Mitgliedern aus dem Lager des Angeklagten oder eines sonstigen Beteiligten tätigt? Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass Zeugen ihr Aussageverhalten durchaus ändern, wenn sie namentlich bekannt werden.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der FDP für die erneute Möglichkeit, über die Maßnahmen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität zu sprechen.

Im Bereich der Clan-Kriminalität können Rechtsverstöße in ganz unterschiedlichen Bereichen beobachtet werden: von kleineren Ordnungswidrigkeiten bis hin zur organisierten und politisch motivierten Kriminalität. Aus diesem Grunde - der Kollege Genthe von der FDP hat es ja selber auch gesagt - wurde zum 1. März 2018 eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen unter Federführung des Innenministeriums und Mitzeichnung des Justizministeriums in Kraft gesetzt. Diese dient der Intensivierung der Bekämpfung von Clan-Kriminalität auf jeder Ebene, und zwar bereits deutlich unterhalb der OK-Schwelle oder der bandenmäßigen Begehungsweise.

Entsprechend der Landesrahmenkonzeption haben mittlerweile alle Staatsanwaltschaften Ansprechpartner „Clan“ benannt, die zumeist aus den OK-Abteilungen kommen. Diese Ansprechpartner sollen bei einschlägigen Einsatz- und Verfahrenslagen ergänzend zu der sachleitenden Staatsanwältin oder dem sachleitenden Staatsanwalt informiert werden. Sie dienen als Netzwerkpartner im Zusammenwirken mit der Polizei und agieren als behördeninterne Berater. Somit ist für ein entsprechendes Lage-, Hintergrund- und Phänomenwissen gesorgt.

Vor diesem Hintergrund wird die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ unsererseits nicht für erforderlich gehalten. Darüber hinaus begegnen dieser Forderung allerdings auch erhebliche rechtliche Bedenken. Nach § 143 Abs. 4 des Gerichtsverfassungs- gesetzes können bezirksübergreifende Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen eingerichtet werden. Demnach können Schwerpunktstaatsanwaltschaften für bestimmte Delikte oder Deliktgruppen bestimmt werden, nicht jedoch für bestimmte Beschuldigte. Letzteres wird allerdings von der FDPFraktion gefordert.

Zu den übrigen Forderungen sei noch Folgendes gesagt: Ansprechpartner für Clan-Kriminalität sind in den Polizeidienststellen bereits vorhanden, und die gute, bereits stattfindende lokale und regionale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden wird durch eine Bezeichnung als zentrale gemeinsame Ermittlungsgruppe nicht verbessert.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Niedersachsen gehen wir bereits heute flächendeckend, konsequent, niedrigschwellig und koordiniert gegen Clan-Kriminalität vor. Die Landesrahmenkonzeption vom März 2018 und diverse Polizeieinsätze auch unter Beteiligung verschiedener Spezialeinheiten unterstreichen das.

Zur Sache: Die FDP schlägt mehrere strukturelle Maßnahmen vor, wie die Repression, die Strafverfolgung, im Bereich der Clan-Kriminalität verbessert und intensiviert werden kann. Ich finde es grundsätzlich richtig, dass wir uns damit in dieser Form beschäftigen, weil natürlich alle Formen organisierter Kriminalität auch ein organisiertes Handeln der Strafverfolgungsorgane und der Justiz benötigen, sozusagen immer einen vernetzten Überblick und ein vernetztes Handeln benötigen. In den Ausschussberatungen wird festzustellen sein, ob genau diese Maßnahmen sinnvoll sind oder ob wir vielleicht noch zu einigen anderen Punkten kommen müssen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon in der Sitzung des Hohen Hauses im August hatten wir das Thema der kriminellen Familienclans ausführlich behandelt. Dabei hatte ich deutlich gemacht: Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden haben auf die Entwicklung der Clan-Kriminalität frühzeitig reagiert und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um dieser Bedrohung angemessen begegnen zu können.

Die Polizeibehörden haben für einige besonders betroffene Regionen - es betrifft eben nicht alle Regionen gleichermaßen - bereits ab dem Jahr 2013 ganz gezielt Konzepte gegen die ClanKriminalität entwickelt. Diese regionalen Konzepte waren die Basis für die im März 2018 in Kraft gesetzte landesweite Rahmenkonzeption zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität. Damit stellen wir u. a. einen frühzeitigen Informationsaustausch mit der Justiz und anderen Behörden sicher und geben bereits dem Einsatz- und Streifendienst das erforderliche Maßnahmenpaket von vornherein an die Hand.

Sie fordern, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ einzurichten - und denken dabei offenkundig nicht, jedenfalls nicht vollständig, an die Folgen. Sie ist weder erforderlich noch führt sie aufgrund der Fallgestaltungen, die regional höchst unterschiedlich sind, zu der geforderten sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren. Im Übrigen widerspricht sie auch dem Gerichtsverfassungsge- setz. Ich habe mich gerade noch einmal mit der Kollegin Barbara Havliza ins Benehmen gesetzt, die es genauso sieht wie ich. Die Tatsache, dass sich Clan-Kriminalität häufig dadurch auszeichnet, dass sie regionale Strukturen trägt, spricht eben auch gegen eine landesweite Schwerpunktstaatsanwaltschaft.

Insgesamt kann man festhalten: Die Vielzahl an Exekutivmaßnahmen, teils unter erheblichem Einsatz von Spezialeinheiten und -kräften belegt, dass wir bereits große Anstrengungen bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität unternehmen. Der Fokus liegt auf einem ganzheitlichen, nachhaltigen, regionale Besonderheiten berücksichtigenden Bekämpfungsansatz unter Beteiligung aller dieser phänomenbetroffenen Behörden und Institutionen.

Meine Damen und Herren, das soll sich jetzt ändern. In Nordrhein-Westfalen, wo es einige Schwerpunkte der Clan-Kriminalität gibt, hat die schwarz-gelbe Landesregierung mit 1 135 neuen Stellen in der Justiz reagiert und zudem die Einrichtung spezialisierter Staatsanwaltschaften gefördert.

Die Gruppen sollen für alle Deliktsbereiche zuständig sein, wo Clan-Mitglieder beteiligt sind. Aufseiten der Justiz soll eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ eingerichtet werden. Sie soll eine enge und lückenlose Zusammenarbeit mit den zentralen Ermittlungsgruppen gewährleisten. Meine Damen und Herren, lediglich eine Benennung von Ansprechpartnern bei den Staatsanwaltschaften reicht insoweit nicht.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August-Plenum hatten wir ja bereits einen Austausch zu dem Phänomen der Clan-Kriminalität in Niedersachsen. Bereits dort hat der Innenminister überzeugend deutlich gemacht, dass sich die Polizeien des Bundes und der Länder schon seit geraumer Zeit mit dem Phänomen der Clans befassen und dass die Bekämpfung von Clan-Kriminalität bereits seit Jahren einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung der niedersächsischen Polizei bildet. Insofern, Herr Dr. Genthe, kann von liegen lassen oder aussitzen überhaupt keine Rede sein. Das Gegenteil ist richtig.

Darüber hinaus gilt für eine erfolgreiche Bekämpfung der Clan-Kriminalität auch, dass in einem Flächenland wie Niedersachsen Kriminalität zunächst einmal vor Ort bekämpft werden muss. Deswegen müssen die regionalspezifischen Bedingungen auch in passgenaue Bekämpfungskonzepte münden, die auf die örtlichen Strukturen, auf die örtlichen Formen dieser Kriminalitätsausprägungen gerichtet sind. Die Täterstrukturen sind nämlich auch in Niedersachsen keineswegs einheitlich. Im Gegenteil: Sie differenzieren sehr stark. Darauf will ich an dieser Stelle aber gar nicht näher eingehen.

Was es mir so schwer macht, trotz der Bedeutung des Themas Ihren Antrag richtig ernst zu nehmen, ist, dass Sie mit ganz großem Kino ein Szenario beschreiben, in dem sich die Clan-Kriminalität angeblich ungebremst im Lande ausbreitet, weil die Polizei die Hände in den Schoß legt und auf aktuelle Entwicklungen nicht reagiert. Dann springen Sie mit Ihren Vorschlägen aber ins kurze Gras. Erst kommen Sie mit einer Lagebeschreibung im Star-Wars-Format, und dann reichen Sie ein Maßnahmenkonzept nach Mickymaus-Standard hinterher.

Aber einmal weg von den polizeilichen Maßnahmen, die alle richtig sind und schon benannt worden sind: Ich glaube, für uns, für die Länder, muss es um unsere Kompetenzen gehen, und zwar um die Gefahrenabwehr und vor allem um die Präventionsarbeit. Da lohnt, glaube ich, ein genauer Blick in diese Clan- und Familienstrukturen: Warum ist ein bestimmter Teil innerhalb dieser Clanstrukturen so anfällig für Kriminalität? Woher kommt das eigentlich?

Ganz entscheidend ist, dass in dieser für diesen Personenkreis schwierigen Situation der Clan, die eigene familiäre Struktur der letzte sichere Hafen ist,

Sie wissen auch, dass diese Menschen von hohen Sozialstandards angelockt werden, von der hier durch die Altparteien eingeräumten Möglichkeit, den ganzen Clan nachzuziehen und auch von der Schwäche der etablierten Politik, damit verbundenen kulturellen Herausforderungen und Anmaßungen gegenüber der eigenen Bevölkerung entgegenzutreten. Weil Sie das wissen, ist es weder Fahrlässigkeit noch grobes Unvermögen, sondern blanker, kaum verhohlener Vorsatz, mit dem Sie die illegale Migration auf Kosten des Steuerzahlers massiv fördern und damit faktisch Steuergeld nicht nur veruntreuen, sondern auch gegen die Interessen der eigenen Bürger einsetzen.

Das belohnen wir doch nicht noch dadurch, dass wir diesen Clan mit dem Flugzeug zu uns nach Deutschland holen. Das ist doch Wahnsinn, meine Damen und Herren.

Die Integration in dieser Größenordnung ist mit dem Blick auf die Vergangenheit in Deutschland unmöglich. Außer, Sie glauben vielleicht, dass Sie es mit 50 Milliarden Euro Steuergeldern pro Jahr und ganz viel Wollen dann wirklich schaffen können. Aber ich glaube nicht, dass Sie es schaffen können. Das sehen wir zum Beispiel an den Mhallami-Arabern, die ja als Miri-Clan zum Beispiel besonders kriminell sind. Der Libanon und Syrien sind sehr nahe beieinander. Das sind im Grunde dieselben Leute. Wir werden ähnliche Probleme bekommen, und die Ansätze dazu sehen wir schon.

Sehen wir aber einmal, dass durch so etwas Clan-Strukturen gestärkt werden könnten. Wir haben jetzt schon in Deutschland Friedensrichter. Es gibt No-go-Areas für die Polizei. Es gibt in Berlin die Scharia-Polizei.

Die Entschließung von SPD und Grünen, über die wir heute abstimmen, enthält verurteilende Worte. Das ist gut. Gehandelt wird aber nicht. Wie auf der Bundesebene bleibt es bei einer lauen Verurteilung, die Herrn Erdogan nicht im Mindesten tangieren wird. Wo sind denn die konkreten Maßnahmen? Warum isoliert man dieses Regime nicht? Warum setzt man Verträge nicht aus? Warum stellt man Finanzhilfen nicht ein? Wie ist es denn mit befristeten Einreiseverboten oder Kontensperrungen für den Erdogan-Clan oder Regierungsmitglieder? Ich darf daran erinnern, dass diese SPD hier Mitglied der Bundesregierung ist. Sie muss die Bundesregierung hierzu nicht auffordern, sie könnte es einfach machen.

Weiter, die gesamte Antifa-Industrie will bedacht werden: 50.000 Euro bekommt die Diakoniestiftung, 35.000 Euro die Arbeiterwohlfahrt für „außerschulische nonformale Bildung zu Diskriminierung und Rassismus“. Der DGB mit dem bekannten Herrn Witt ist dabei: 50.000 Euro für „Beratungen und Qualifizierungsangebote zu Rassismus“, also Herr Witt will sich auch qualifizieren, was Rassismus angeht. Die Evangelische Kirche und ihr Umfeld bekommen ungefähr 300.000 Euro, der Flüchtlingsrat 90.0000 Euro, die FSU 100.000 Euro, irgendwelche merkwürdigen Kulturvereine und sogar die Naturfreunde Thüringen bekommen 32.000 Euro für dieses Gedöns aus diesem Programm. Alle machen im Prinzip das Gleiche, alle bekommen das Gleiche, nämlich viel Geld, und sogar der Clan aus dem Tal der Könige wird bedacht: über 12.000 Euro nachträglich für ein königliches Filmprojekt; übrigens ein neuer Markt offenbar, denn auch „Filmpiratinnen und Filmpiraten“ haben Staatsknete entdeckt und wollen jetzt Geld.

Zweitens. Sie können leider nicht schnell wieder abgeschoben werden und holen dann auch noch ihren ganzen Clan nach Deutschland. Es gibt drittens einen grassierenden Asylmissbrauch in diesem Bereich. Weit über die Hälfte sind möglicherweise Betrüger. Das behaupten Sie. Viertens. Jugendamtsmitarbeiter arbeiten unprofessionell und rechtswidrig. – Das sind die Botschaften, die Sie senden.

Die Anzahl der Aufgaben und Bedrohungen, die unsere niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Ausübung ihrer Dienstpflicht für unser aller Sicherheit bewältigen müssen, ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen: islamistische Terrorgefahr, politischer Extremismus, organisierte Kriminalität, Clan-Kriminalität, durchreisende Banden, die gerade jetzt in den dunklen Monaten wieder vermehrt Autos, Häuser und Wohnungen aufbrechen, Internetkriminalität, Gewalt bei Fußballspielen und Großdemonstrationen, dazu unvorhergesehene Großbelastungen wie die Flüchtlingskrise des letzten Jahres.

Stattdessen zeigt die AfD ein Politikverständnis, das einen an den Denver-Clan erinnert. Wir haben es mit Intrigen sowie überraschenden und aggressiven Voten vor laufenden Kame ras zu tun.