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Das ist ein Thema, das sehr viele Menschen bewegt. Es geht aus Verbrauchersicht um enorme volkswirtschaftliche Schäden. Es wird gesagt, durch das kriminelle Vorziehen bzw. Manipulieren von Tachos entstehe ein Verbraucherbetrug in Höhe von 6 Milliarden Euro, weil ein Auto, das eigentlich viel mehr Kilometer hat und mehr benutzt worden ist, fast wie neu angeboten wird. Es geht hier nicht nur um Verbraucherbetrug, sondern dieses Handeln stellt auch eine Gefährdung der Sicherheit dar. Denn es wird nicht nur vorgetäuscht, dass das Auto viel weniger Kilometer gelaufen ist, sondern die Expertinnen und Experten berichten auch davon, dass im Zuge der Veränderung der Speicherchips auch sicherheitsrelevante Daten, wie z. B. Ausfälle des Antiblockiersystems oder der elektronischen Stabilitätskontrolle, vernichtet werden könnten. Tachomanipulation ist also nicht nur Verbraucherbetrug, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko, wenn vom Vorbesitzer oder vom Gebrauchtwagenhändler am Fahrzeug manipuliert worden ist.

Schuld ist die Konzentration im Einzelhandel, aber auch der Strukturwandel, eine Entwicklung, die wenig Gewinner, aber viele Verlierer hat. Verlierer sind zunächst einmal der ländliche, der strukturschwache Raum, aber auch manche Stadtteile in den großen Metropolen. Einer der Gründe dafür ist der Rückgang der Bevölkerung, der die Zahl der Käuferinnen und Käufer sinken lässt; ein anderer Grund ist der Trend zu größeren Einheiten, zum Einkaufen auf der grünen Wiese. Verlierer sind kleine Supermärkte und TanteEmma-Läden mit Verkaufsflächen von bis zu 400 qm. In der Gesamtsumme wird die Verkaufsfläche zwar größer, aber die Zahl der Läden wird immer kleiner. Verlierer sind die Ortszentren; denn in den Ortszentren fehlt häufig der Platz für entsprechende Erweiterungen. Man geht dann auf die grüne Wiese, an die Bundesstraße, an die Autobahn. Einkaufen an einem Ort, wo es einen Bäcker, eine Fleischtheke, einen Getränkemarkt gibt, ist die Regel. Doch was ist mit den Leuten, die kein Fahrzeug haben, denen dieser Weg zu weit ist? Nahversorgung: Was heißt nah? – Per definitionem ist das eine Struktur, die innerhalb von zehn Minuten zu erreichen ist. Davon sind wir weit, weit weg. Gerade die ältere Bevölkerung ist davon betroffen. Es hilft dann auch überhaupt nichts, wenn seniorenfreundliche Märkte mit breiten Gängen, niedrigen Regalen und Leselupen geschaffen werden, die aber nur mit dem Auto erreichbar sind. Was ist, wenn die Adressaten überhaupt nicht mehr ins Geschäft kommen können?

Hatte Herr Dobrindt anfangs noch angekündigt, Besitzer von Kraftfahrzeugen würden durch eine Absenkung der Kfz-Steuer von Mehrbelastungen durch die Maut verschont bleiben, scheint dieses Versprechen im aktuellen Plan der CSU keinen Platz mehr gefunden zu haben. So heißt es jetzt, die in Aussicht gestellten Steuerentlastungen sollen an die Umweltverträglichkeit des jeweiligen Fahrzeugs gekoppelt sein. Dies würde vor allem diejenigen Autobesitzer treffen, die sich kein hochmodernes Fahrzeug leisten können und ist somit in hohem Maße unsozial.

Die abstrakt hohe Gefährdungslage begleitet uns also seit einer sehr langen Zeit. Wir haben es selbst nicht in der Hand, diese abstrakt hohe Gefährdungslage zurückzudrängen, sondern wir haben nur in der Hand, unsere Beamten darauf gut vorzubereiten. Auch dazu ist vom Staatssekretär schon viel – und selbst von der AfD eben – Richtiges gesagt worden, nämlich dass die Ausrüstungsgegenstände neu oder anders beschafft worden sind, so wie wir das nach der Analyse des Anschlags in Paris erkannt haben. Vieles dabei ist wünschenswert. Ich glaube, es ist im Antrag der CDU gefordert, ein zusätzliches gepanzertes Fahrzeug zu beschaffen. Es ist vollkommen richtig, dass man über solche Fragen debattiert – debattiert nicht im Sinne davon, lange darüber zu reden, sondern sich genau anzuschauen, was wir da brauchen, was die Einsatzfälle wären und welches Instrument wir dazu einsetzen wollen. Das ist nichts, was man im Laden um die Ecke oder bei irgendeinem Fahrzeughersteller einfach so kauft, sondern das will mit Verstand und Bedacht angeschafft werden. Sie wissen, dass das Innenministerium daran auch arbeitet.

Auch diese Möglichkeit hätte geprüft werden können. Es hätte analog zur Autobahnpolizei ein Fahrzeug stundenweise fest dorthin beordert werden sollen. Auch das haben wir im vergangenen Juli der Landesregierung vorgeschlagen. Es hätte ein Telefonat oder eine E-Mail gereicht. Damit hätte man für null Kosten eine weitere Kontrollmöglichkeit gehabt. Das Ganze hat aber nicht stattgefunden.

Ja, es besteht die Chance auf wirtschaftliches Wachstum bei nicht steigendem Ressourcenverbrauch, und wir haben die Chance, diese Produktivitätszuwächse gerecht zu verteilen. Aber gleichzeitig müssen wir die Frage stellen: Wo soll es Grenzen geben? Stichwort Mobilität: Unter der Überschrift „autonomes Fahren“ hat insbesondere der ländliche Raum enorme Chancen. Ich glaube, wir können Carsharing in den nächsten Jahren ganz anders begreifen, als es momentan vor allem in den Großstädten gelebt wird. Schon heute sind die Fahrzeuge in der Lage, sämtliche Daten zu erfassen, die wir mit dem Fahrzeug produzieren. Damit meine ich nicht nur die Strecken von A nach B, sondern auch die Art, wie wir fahren, wie wir beschleunigen und bremsen. Versicherungen haben In teresse an diesen Daten. Schon heute gibt es erste spezielle An gebote von Versicherungen, wenn sie auf diese Daten zugreifen können.

Ich kann Ihnen sagen: In Rheinland-Pfalz hat man ganz praktisch vorgeführt, dass die Geräte sehr wohl auch an den Gürtel passen. Es wird dort so gehandhabt, dass der Taser mit links gezogen wird, die Dienstwaffe mit rechts. Es gibt auch den Vorschlag der DPolG, den Taser im Fahrzeug in einer Vorrichtung vorzuhalten. All das kann man in einer Erprobungsphase – wie der Name ja schon sagt – erproben. Das sollten wir in Nordrhein-Westfalen auch tun und prüfen, wie ein solcher Einsatz sinnvoll genutzt werden kann.

Das Spezialeinsatzkommando wird bereits in diesem Jahr die benötigten ballistischen Schutzschilde bekommen sowie ein sondergeschütztes Fahrzeug auf der Basis eines Transporters. Mit diesem Sonderfahrzeug wird es möglich sein, neue taktische Strategien bei der Klärung von Einsatzlagen anzuwenden. Insofern hat das Land im Jahr 2016 bereits 7,5 Millionen € in die technische Ausstattung der Polizei investiert und weitere Investitionen werden folgen.

Auf der freigegebenen Fahrbahn sind trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich und dutzendhaft Stöße im Fahrzeug zu bemerken, die auf Unebenheiten auf der Fahrbahn zurückzuführen sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bäumer, wenn Sie einstweilen Bedarf haben, dann können Sie gerne vor dem Wirtschaftsministerium oder vor dem Umweltministerium Ihr Fahrzeug auftanken. Dort stehen jeweils Ladesäulen und haben Sie die Gelegenheit dazu.

weil der Spaß, elektromobil zu fahren, der Spaß, mit einem Elektrofahrzeug unterwegs zu sein, wirklich um nichts geringer als mit einem fossil betriebenen Fahrzeug.

Herr Boddenberg, Sie dürfen das Handwerk doch nicht im Regen stehen lassen. Das gilt gerade für Sie als Metzgermeister. Fragen Sie doch einfach einmal Ihre Kollegen, wie das mit dem Fuhrpark ist. Da haben nicht alle geleaste Fahrzeuge. Nicht alle können alle zwei Jahre ihr Fahrzeug austauschen.

Ich kenne Handwerksmeister, die aus wirtschaftlichen Gründen zehn Jahre lang auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Sie genießen Vertrauensschutz. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihre Fahrzeuge auch weiterhin nutzen können.

Meine Damen und Herren, es ist schließlich auch unehrlich. Es ist unehrlich, weil Sie so tun, als ob emissionsfreie Mobilität unter dem Strich auch tatsächlich emissionsfrei wäre. Liebe Freunde vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie sagen uns doch in jeder Sitzung, in der es um Energie geht, dass der Strom nicht aus der Steckdose kommt. Aber wenn es plötzlich um E-Fahrzeuge geht, dann tun Sie so, als würde es ausreichen, Strom zu tanken, und damit sei alles gut. Ich sage Ihnen, das ist unehrlich. Schauen wir uns den Strommix in Deutschland in den Jahren 2020 oder 2025 einmal an. Schauen Sie sich nur an, was in Nordrhein-Westfalen passiert. Dort fahren Sie dann in Ihrem E-Fahrzeug an den stinkenden Kohlekraftwerken vorbei, die CO2 und sonstigen Dreck in die Luft blasen. Aber Sie sitzen dann mit ruhigem Gewissen in Ihrem E-Fahrzeug. Meine Damen und Herren, das ist unehrlich.

Das ist eine ganz einfache Rechnung. Wenn Sie im Jahr 2030 das letzte Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zulassen und alle alten Fahrzeuge weiterfahren, wird es erst im Jahre 2050 keine Verbrennungsmotoren mehr geben. Sie haben gesagt, ab dem Jahr 2030 gebe es keine Verbrennungsmotoren mehr. Das bedeutet, dass die alten Fahrzeuge weiterlaufen. Außerdem besteht immer noch das Problem des Hausbrands. Die CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft wurden bereits genannt. Denken Sie darüber nicht nach? Das ist Industriepolitik. Sie fallen unserer Bun- desregierung in den Rücken, weil Sie die Klimaziele von Paris mit Füßen treten. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es hier.

Hierfür wird es Ausnahmeregelungen geben, und es wird auch eine Übergangsfrist geben. Damit könnten Handwerker, die beispielsweise ein Fahrzeug extra für ihre Zwecke umgebaut haben, weiterhin eine Zeit lang einfahren.

Die jetzige Situation, in der der Diesel in der öffentlichen Dis kussion ist und es unklar ist, mit welchem Fahrzeug man in Zukunft vielleicht noch fahren darf, wird dazu führen, dass die Leute zunächst einmal gar keine neuen Autos kaufen, son

Die blaue Plakette ist, wenn Sie so wollen, ein Modernisie rungstreiber; denn sie bewirkt, dass die Leute eventuell frü her als geplant umsteigen oder dass Unternehmen, die vor der Entscheidung für eine Neuanschaffung stehen und darüber nachdenken, einen Euro-5-Diesel – die gerade günstig sind – zu kaufen, doch lieber die Finger davon lassen, weil die Ge fahr besteht, dass ein solches Fahrzeug mit Einführung der blauen Plakette keine Einfahrberechtigung mehr bekommt.

Unsere Ansage ist: Wir brauchen sehr schnell, und zwar mög lichst im nächsten halben Jahr, eine Aussage darüber, was die Politik will, um diesen Attentismus aufzubrechen und nicht noch dazu beizutragen, dass die Flotten älter werden. Wir brauchen eine Ansage, die bewirkt, dass Unternehmen wie Privatleute sich auf die neue Situation einstellen können und rechtzeitig entscheiden können, ob sie frühzeitig auf ein neu es Fahrzeug setzen. Wenn wir einmal vom Jahr 2020 ausge hen, wäre ein im Jahr 2014 gekaufter Euro-5-Diesel dann sechs Jahre alt. Das bedeutet nicht automatisch das Ende die ses Fahrzeugs. Aber wer sich frühzeitig auf die Einführung der blauen Plakette einstellt, kann sich rechtzeitig darum be mühen, das Fahrzeug dahin zu verkaufen, wo keine Fahrver bote drohen.

Laut Unfallforschung im Gesamtverband der Deutschen Versicherer ereignen sich zwei Drittel aller tödlichen Unfälle auf Landstraßen, das heißt auf freier Strecke, und die Hälfte aller Getöteten hat die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Deswegen wird nicht nur seit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert, ob aufgrund des Zustands der meisten Landstraßen eine Richtgeschwindigkeit mit Tempo 80 für die Verkehrsteilnehmer impliziert werden soll. Das heißt, außer bei gut ausgebauten Landstraßen mit Überholspuren, die eine Breite über 6 Meter haben, sollte Tempo 80 eine Richtgeschwindigkeit werden können. Die Diskussionen dazu gehen auch in die Richtung: Sollen damit auch Lkw eine Erhöhung ihrer Geschwindigkeitsbegrenzungen, die jetzt noch vorliegen, auf 80 mitbekommen? Um ideologische Gründe zu widerlegen: Schweden ist mit einem Tempolimit in diesem Bereich sehr erfolgreich. Gemessen an der Einwohnerzahl haben sie die wenigsten Toten im Straßenverkehr, schon seit Jahren. Dort ist generell Tempo 80 auf den Landstraßen und auf der Autobahn 120, innerorts sollen langfristig 40 Kilometer pro Stunde angestrebt werden. Ich will in dem Zusammenhang noch mal sagen, dass Schweden nicht nur durch Tempolimits glänzt, sondern auch durch eine interessante Blitzergestaltung. Dort sind im Land circa 1.500 Blitzer stationiert. Sie arbeiten solange nur registrierend, ohne Strafbefehle, wie die Zahl der Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung minimal bleibt. Überschreitet sie ein bestimmtes Maß, gibt es Fotos und sehr teure Bilder zwischen 150 und 250 Euro. Also hier versucht man sozusagen mit einem Apell an die Vernunft eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Wenn es allerdings mit den Verfehlungen überhandnimmt, dann setzt es doch ernsthafte Geldeinbußen. Wie notwendig auf der anderen Seite Geschwindigkeitskontrollen sein können, zeigt die Tatsache, dass 2015 bei zugelassenem Tempo 80 im Lobdeburgtunnel ein Pkw mit 214 geblitzt wurde, im Jagdbergtunnel – auch in der Nähe von Jena – einer mit 227, auch dort ist nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h zugelassen. Das sind dann allerdings keine Kavaliersdelikte mehr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Instal lation von Rauchmeldern zur Pflicht erhoben. Unsere moder nen Kraftfahrzeuge verfügen für den Fall eines Verkehrsunfalls über Notruftasten oder direkte Sprechverbindungen in die Ret tungsleitstellen. Moderne Technik und Kommunikation haben Einzug gehalten, aber um einen Wohnungsbrand zu löschen oder eine Person aus einem Fahrzeug zu retten, brauchen wir Menschen. Wir brauchen Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Dienst in den Feuerwehren begeistern lassen. Allerdings ist genau diese Bereitschaft zur Mitwirkung in den freiwilligen Feuerwehren landesweit stark rückläufig. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl unserer Feuerwehrangehöri gen von 2010 bis 2015 um 6 377 Männer und Frauen gesunken ist. Damit ist 6 377 die zweite wichtige Zahl des Berichts. Sie belegt eine Entwicklung, die weder neu noch eine brandenbur gische Besonderheit ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich vor allem für den Redebeitrag meines Kollegen Jungclaus. Ich glaube, er hat am ehesten den Kern des Antrags getroffen, wo hingegen die Ministerin propagiert hat, dass man hinsichtlich der barrierefreien Bahnhöfe schon in der Umsetzung sei. Das mag sein, nur geht es in diesem Antrag nicht um barrierefreie Bahnhöfe, sondern darum, dass Menschen überhaupt in die Fahrzeuge gelangen. Es muss geklärt werden, wie Menschen, die mit bestimmten Gerätschaften, zum Beispiel dem E-Scoo ter, unterwegs sind, in die Lage versetzt werden, transportiert zu werden. Das ist unabhängig davon, wie zugänglich der Bahnhof ist. Das Gefährt, auf das sie sich einlassen und mit dem sie den barrierefreien Bahnhof überqueren, muss in einem Fahrzeug transportiert werden. Das muss geklärt werden.

Herr Minister, eine Frage: Sie sprachen von der Beschaffung von einem gepanzerten Fahrzeug. Ist denn die Beschaffung von weiteren gepanzerten Fahrzeugen vorgesehen, wie zum Beispiel dem neuen geschützten Fahrzeug Survivor?

Herr Minister, Sie haben das Stichwort „Sondergeschütztes Gruppenfahrzeug“ erwähnt, wenn ich den Begriff richtig aufgenommen habe. Ich hätte die Bitte, dass Sie noch einmal erläutern, welche Funktionen ein solches Fahrzeug hat, wie es in den Nachbarländern mit den Einsatzmöglichkeiten eines solchen Fahrzeugs aussieht und ob andere Länder es ebenfalls angeschafft haben.

Ein solches Fahrzeug ist – ich beschreibe es einmal mit meinen Worten – ein gepanzertes Fahrzeug in einem zivilen Look. Sie erkennen nicht, dass das Fahrzeug diese Ausstattungsfähigkeiten hat.

Das Fahrzeug ist in der Lage, eine Gruppe von Spezialkräften gepanzert und geschützt an ein Ziel heranzubringen und aus dem Fahrzeug heraus den Einsatz zu bestreiten. Das Fahrzeug kann auch genutzt werden, um unter Beschuss Personen zu bergen. Auch dazu gibt es Möglichkeiten in dem Fahrzeug selbst.

Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen; denn ein solches Fahrzeug soll auch nicht unbedingt erkannt werden, wenn es irgendwo zum Einsatz kommt.

Aber gehen Sie einmal davon aus, dass es mit das modernste Mittel ist, das es auf dem Markt gibt. Wir sind für den Großraum des Rhein-Main-Gebiets im Moment das einzige Land, das ein solches Fahrzeug vorhält.

Herr Kollege Lammert, im Augenblick nicht. Unsere Experten gehen davon aus, dass es für diejenigen, die zum ersten Einsatz kommen, wichtig ist, dass sie eine entsprechende Schutzausstattung haben. Helm und Schutzweste Klasse 4 – ich habe es bereits genannt – werden wir in jedem Fahrzeug vorhalten. Die ballistische Schutzdecke ist jetzt schon vorhanden, und die Maschinenpistolen bekommen eine neue Visiertechnik, sodass sie auch in der kürzeren Mitteldistanz eingesetzt werden können.

Unter Umständen auch tödlich, aber nur, wenn es blöd läuft, ist ein Sturz aus einer Höhe von 3,50 Meter. Das entspricht in etwa dem ersten Stock eines Hauses und dem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug mit 30 Kilometern pro Stunde. Die Todeswahrscheinlichkeit ist aber deutlich geringer als bei den ersten beiden Beispielen.

Mit Hilfe von Messeinrichtungen - kalibrierte Laserscanner - werden die Längsebenheit der Straße, die Querebenheit und die Spurrinnentiefe gemessen. Die Griffigkeit wird mit einem weiteren speziell ausgestatteten Fahrzeug ermittelt. Das ist ein kluger und vernünftiger Weg, der ein objektives Bild über die vorhandene Infrastruktur schafft.

und geben ein, wann Sie wo sein müssen. Dann wird Ihnen mitgeteilt: Um 8:45 Uhr steht Ihr Carsharing-Fahrzeug vor der Tür. Sie fahren zum Bahnhof. Dort steigen Sie um, das Auto bewegt sich selbstständig auf den Carsharing-Parkplatz. Sie fahren mit der Bahn jetzt z. B. nach Stuttgart, und dort hat Ihnen Ihr System mitgeteilt: Am besten ist es, Sie nehmen das Fahrrad oder laufen zu Fuß. Wenn Sie nun nicht gern laufen oder Fahrrad fahren, dann steht Ihnen hier ein weiteres auto nom fahrendes Fahrzeug zur Verfügung, das Sie vor den Land tag oder vor das Haus der Abgeordneten bringt.

Die Vision geht hier bis zum völlig automatisierten Fahrzeug, sodass man – wie jetzt schon viele Bus- und Bahnfahrer wis sen – die Fahrtzeit nutzen kann, um zu arbeiten, zu lesen, sich zu erholen oder vielleicht sogar ein Nickerchen zu halten, wo bei da dann die Frage der Haftung wieder auftaucht.

Nutzerinnen und Nutzer werden angehalten, mehr Carsharing zu nutzen. Wenn nämlich das Fahrzeug irgendwann einmal autonom kommt, ich dann einsteige und es selbstständig fährt, dann erleichtert das die Nutzung dieser Möglichkeiten mas siv und wird auch die Akzeptanz des Carsharing massiv ver bessern. Das heißt, weniger Menschen haben ein eigenes Au to, was wiederum dazu führt, dass wir weniger Parkraum brau chen. Weniger Parkraum vor allem in den Städten bedeutet, dass wir mehr Lebensraum haben, dass man mehr Grün in der Stadt haben kann, dass wieder Stätten der Begegnung und mehr Platz entstehen kann anstatt Autowüsten, in denen die Autos ja doch einen Großteil der Zeit stehen und nicht fahren.

Denn seien wir doch einmal ehrlich: Die meisten Menschen fahren mit dem Fahrzeug zur Arbeit. An dem Arbeitsplatz parkt das Fahrzeug den ganzen Tag, und abends wird zurück gefahren. Wie viel schöner wäre es, wenn mich das Fahrzeug aussteigen lässt, zum Carsharing-Parkplatz oder zum nächs ten Nutzer fährt und in dieser Zeit dieser Parkraum frei für Sonstiges ist. Da gibt es diese neue Entwicklung in Stuttgart, dass Parkräume zu Lebensräumen werden – ganz interessan te Gestaltungen.

Für diese Herausforderung muss auch klar sein, wer in dem betreffenden Moment die Hoheit über das Fahrzeug hatte. Das heißt, dies muss dokumentiert sein, und zwar sicher dokumen tiert sein, etwa mit einer Art Blackbox, welche jedes Auto dann hat. Gleichzeitig müssen diese Daten aber auch geschützt sein. Das heißt, man darf auch nicht von außen darauf zugrei fen oder sie abändern können. Denn jedes digitale System ist auch immer anfällig. Das heißt, wahrscheinlich sogar unab hängig und getrennt von der Vernetzung müsste die Blackbox aufzeichnen, wer in welcher Situation die Hoheit über das Fahrzeug hatte. Das bedeutet, der Opferschutz muss klar ge regelt sein.

Wir haben es gehört: Es sind vor allem rechtliche Fragen, die uns umtreiben. Was passiert z. B., wenn ein Unfall droht? Wie entscheidet das computergesteuerte Fahrzeug, ob es einen Un fall vermeidet oder gar einen anderen auslöst? Alles das ist nicht einfach, auch für den Gesetzgeber nicht. Aber ich möch te ganz bewusst die Chancen und nicht die Risiken annehmen. Denn es sind vor allem Chancen, vor denen unser Land in die ser Frage steht.

Das hat für den Lkw- und Güterverkehr auch ganz klare wirt schaftliche Gründe. Womöglich ist dann denkbar, dass für ei nen Fahrer, dessen Fahrzeug halbwegs autonom fährt, länge re Lenkzeiten gelten. Das sind wirtschaftliche Aspekte, die auch diskutiert werden müssen. Es kann auch darum gehen, den Beruf des Kraftfahrers durch solche Systeme wieder at traktiver zu machen.

Aber jetzt stelle ich mir einmal vor, dass wir – so Ihr Vorschlag – am Wochenende Carsharing mit den Dienstwagen machen. Sie wissen, dass viele Dienstwagen gekennzeichnet sind, die der Polizei und des Vermessungsamts beispielsweise. Ich will das jetzt nicht überspitzen, aber wenn ich mir vorstelle, dass am Wochenende ein Polizeiauto als Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung steht, dann kann ich das nicht so recht glauben und weiß nicht, was Sie damit verfolgen. Es ist einfach aus wirtschaftlichen, organisatorischen und steuerlichen Gründen nicht möglich, diesem Vorschlag zu folgen.

Zuvor haben wir über einen populistischen Antrag der FREIEN WÄHLER beraten. Vor diesem Hintergrund sage ich: Auch die in dem vorliegenden Antrag erhobene Forderung nach Fahrbeschränkungen ist populistisch. Betroffen wäre nämlich nicht nur der übermütig umherbrausende SUV-Fahrer oder der FerrariFahrer, der die Leopoldstraße oder die Landshuter Allee rauf und runter brettert: betroffen wäre auch die ältere Dame, die auf ihr Fahrzeug angewiesen ist, weil sie zum Arzt in der Innenstadt fahren muss. Ein solches Fahrverbot wäre unsozial. Das lehnen wir Sozialdemokraten völlig ab.

Sie können sich vorstellen, welche Politikverdrossenheit erzeugt wird, wenn dieser Person jetzt noch mitgeteilt wird, dass sie mit ihrem Fahrzeug auch nicht mehr nach München in die Innenstadt fahren soll. Dieser Antrag würde zu Politikverdrossenheit führen, wenn er so durchginge.

Hier liegt die Drucksache 6/5603 vor. Es gibt einen Änderungsantrag von einigen Mitgliedern unseres Ausschusses und hiermit fordern wir, die Petitionen, die wir gemeinsam beraten haben im Juni, mit Ihrem Beschluss ebenfalls abzuschließen. Also für diese 208 Petitionen, die Sie wiederfinden in der Beschlussempfehlung in der Sammelübersicht, bitten wir um einen Sachbeschluss. Eine Petition allerdings, so hat der Petitionsausschuss geraten, möchten wir an die Landesregierung überweisen, weil wir glauben, dass hier eine begründete Abhilfe unbedingt notwendig ist. Diesen Fall und diese Petition würde ich gern versuchen, Ihnen kurz zu erläutern. Eine alleinstehende Mutter mit vier Kindern lebt auf einem Dorf und hat, wie gesagt, vier Kinder. Das jüngste Kind ist ein Baby und der zwölfjährige Junge ist schwerbehindert und auf tägliche Pflege angewiesen. Da sie mit ihren vier Kindern natürlich auch vom Dorf in die Stadt fahren muss, benötigt sie ein Fahrzeug. Das hat sie auch, aber dazu braucht sie eine Rampe, um mit dem Fahrzeug diesen behinderten Sohn transportieren zu können. Sie stellte also bei dem Landkreis und auch bei dem Kommunalen Sozialverband den Antrag und beide lehnten das ab mit der Begründung, diese Familie hätte ja eine tägliche Assistenzkraft für ihren Sohn, der diesen zur Schule begleitet. Allerdings befindet sich die Schule in dem Dorf. Nun meint man, diese Frau mit ihren vier Kindern, also eins davon im Kinderwagen und eins schwerbehindert, könnte mit dem kommunalen Bus fahren. Wir wissen aber, dass der Bus nicht regelmäßig fährt und auch nicht immer barrierefrei ausgerüstet ist. Insofern waren wir der Meinung, dass das so nicht zu Ende geführt werden kann. Wir hatten dazu eine Beratung mit dem Kommunalen Sozialverband und auch mit dem Landkreis, konnten aber leider keine Vergünstigung oder Verbesserung für diese Familie erreichen. Das halten wir für nicht hinnehmbar. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diese Eingabe – das machen wir äußerst selten, ich weiß gar nicht, ob wir das in dieser Wahlperiode zwei- oder dreimal getan haben – an die Landesregierung zu übergeben, und glauben und hoffen, dass sich der Ministerpräsident persönlich für diese Frau und für diese Familie einsetzen könnte. Wie schwer es manchmal doch ist, im Petitionsausschuss die Sachverhalte zu durchdringen, möchte ich gern an einem anderen Beispiel, dem jüngsten, darstellen. Ein Petent beschwert sich also darüber, ein Polizeibeamter, dass er nicht nur befördert wird, sondern stellt die Frage, ob es eine Rankingliste gibt, wonach man befördert wird – diese Frage ist sogar ganz legitim – und wie der Ablauf ist. Nicht das ist so kompliziert, aber erst mal müssen sich die Abgeordneten hineinversetzen, wie so ein Beurteilungssystem überhaupt in einer so riesigen Behörde, in einem Ministerium funktioniert. Das ist schon nicht einfach. Wie erfolgen dann diese Beurteilungskriterien und wie erwachsen daraus die Beförderungen? Da gibt es natürlich auch Urteilerkonferenzen, damit ein einheitlicher Maßstab gefunden wird, so objektiv wie möglich. Er stellt also die Frage an den Minister, in der Tat kriegt er auch eine Antwort und, man sollte es nicht glauben, ein Beamter, ein Direktor bekommt durch den Minister oder einen Beauftragten ein Schreiben mit einer einzigen Antwort: Solch eine Liste liegt dem Minister nicht vor. Das ist doch nicht die Frage. Die Frage war, ob es eine solche Rankingliste gibt. Der Zweite, bei dem er nachfragte, ist der Referent, der Personalreferent im Ministerium, welcher schreibt: Solch eine Liste ist dem Minister nicht vorgelegt worden.

Zum Beispiel habe ich einen Fall gehabt, da ist eine junge Frau, der Hartz-IV-Leistungen versagt worden sind, weil ihr Fahrzeug nicht angemessen gewesen sei. Dabei haben die aber den groben Fehler gemacht, dass sie den Neuwert genommen haben und nicht den Verkehrswert. Da sind offenbar Leute im Jobcenter, die meinen, nach zwei Jahren würde ein Auto nicht an Wert verlieren. Deswegen haben sie es zu hoch angesetzt. Solch einen Fehler sehe ich doch sofort, da brauche ich keine sechs Monate, um den Antrag zu bearbeiten, um dann endlich mal loszulegen! Auch da mussten wir mit Klage drohen. Sechs Monate, das heißt, die Konsequenz davon ist ja nicht wie beim Widerspruch, dass ich verloren habe und raus bin, sondern die Konsequenz ist, dass ich dann klagen muss. Und wenn die sich nach sechs Monaten nicht gerührt haben bei meinem Antrag, dann bin ich nicht etwa durch – das wäre eine schöne Regelung, zu sagen, die haben sechs Monate gepennt, mein Antrag ist durch –, sondern dann kann ich klagen, darf ich überhaupt erst klagen, eine Untätigkeitsklage erheben. Die kann dann noch mal zwei Jahre dauern. Wenn ich keinen Sachverhalt habe, der mir gestattet, ins Eilverfahren zu gehen, weil er existenzgefährdend ist, weil es vielleicht nur, in Anführungsstrichen, um eine 30-Prozent-Sanktion geht oder um die Anschaffung eines Schranks oder eines Kühlschranks, wo das Gericht sagt, da kannst du auch warten, dann habe ich zweieinhalb Jahre Zeit, in der grob unrichtige, grob rechtswidrige Verwaltungsakte erst mal gültig sind, bis ich obsiege. Bis dahin muss ich halt warten. Auf diese Weise können die auch das Schonvermögen umgehen. Jeder hat ja pro Lebensjahr 150 Euro Schonvermögen, aber das kann ich, wenn der Antrag erst mal eingeht, so austricksen, indem ich Folgendes mache: Ich lasse das einfach sechs Monate liegen, und dann noch länger. Dann sagt das Gericht, wenn ich ins Eilverfahren will, Sie haben ja noch 6.000 Euro auf dem Konto, das wäre zwar Schonvermögen, wenn der Antrag genehmigt worden wäre, aber die 6.000, davon können Sie erst mal leben, deswegen kommen Sie nicht ins Eilverfahren. Es geht dann ins normale Verfahren, bis das Schonvermögen weg ist. So kann man sich um das Schonvermögen drücken und es den Leuten abluchsen. Das alles ist absolut nicht nachvollziehbar. In einer Demokratie würden Behörde und Kunden, wie die Leute genannt werden, die Hartz-IV-Empfänger, auf Augenhöhe sein. Das heißt, wenn die einen vier Wochen Zeit haben, haben die anderen auch nur vier Wochen. Aber warum die einen sechs Monate rumtrödeln dürfen und die anderen nur vier Wochen haben, ist absolut nicht nachvollziehbar. Das konnten Sie schon damals nicht erklären und Sie können es jetzt auch nicht.

„und wirst weiterhin Ziel unserer Interventionen sein wann immer wir es wollen.“ Zitatende. Wer dabei glaubt, es handelt sich bei der Attacke auf die Leipziger Polizeistation um einen Einzelfall, der irrt gewaltig, denn auch in Mecklenburg-Vorpommern braucht man nicht lange zu suchen. So wurden sieben VW-Transporter der Bundeswehr, welche auf dem Gelände der DEKRA am Charles-Darwin-Ring in Rostock Südstadt aufgestellt waren, vorsätzlich in Brand gesetzt und vollständig zerstört. Die Fassade des DEKRAGebäudes wurde ebenfalls erheblich beschädigt. Zudem wurden in der Hans-Beimler-Straße in Greifswald an mehreren Einsatzfahrzeugen der Bereitschaftspolizei die Reifen zerstochen. Darüber hinaus wurde versucht, mittels Brandbeschleuniger ein Fahrzeug zu ent- zünden. Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen zeigt die Entwicklung, dass die aktuellen politischen Ereignisse immer mehr auf dem Rücken der Sicherheitskräfte ausgetragen werden. Dabei muss gerade die eigene Sicherheit von Polizisten besonders im Vordergrund stehen. Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft, für Polizisten, die aufgrund ihrer Tätigkeit zu Angriffszielen werden können, eine generelle Auskunftssperre bei den Meldebehörden zu stellen, sind daher nur folgerichtig, denn wenn es zu Übergriffen auf Polizeibeamte im privaten Bereich kommt, ist eine sensible Schwelle übertreten, und der Staat steht in der Pflicht, seine Beamten angemessen zu schützen. Forderungen nach einer namentlichen Kennzeichnungspflicht von Polizisten sind daher kategororisch abzulehnen.

das halte ich schon gelinde gesagt – das werfe ich Ihnen nicht vor, Ihnen sowieso nicht, Frau Gajek, aber auch nicht dem Kollegen Jaeger – für fragwürdig. Das ist fragwürdig an diesem Gutachten, das muss man dazusagen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss hier natürlich – und da gebe ich dir, lieber Johann-Georg, völlig recht – zum Beispiel auch über die Frage der Fahrzeuggestellung diskutieren. Ich weiß, dass wir das in diesem Haus schon getan haben, und ich weiß auch, dass ich da durchaus offen für diese Vorschläge bin. Aber dann muss man sich das auch ehrlich angucken. Ich komme noch mal auf den Antrag, den wir, den Sie heute vorgelegt haben, zurück. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, dass bei Ausschreibungen die Verwendung von gebrauchten Fahrzeugen mit einem Wertungsmalus versehen wird, was tatsächlich hier im Lande der Fall ist, und auf der anderen Seite sagen, es ist im Endeffekt völlig egal, welches Modell ich wähle, denn die Grundüberlegung – Herr Minister Pegel hat ja eben schon darauf hingewiesen – bei Fahrzeugpools oder auch anderen Finanzierungsmodellen ist ja genau der Punkt, die einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dieser Situation, dass sie nur 15 Jahre den Vertrag haben, die Fahrzeuge aber doppelt so lange abgeschrieben werden, rauszubringen. Das bedeutet im Endeffekt, das macht nur Sinn, wenn ich über die 15 Jahre hinaus dieses Fahrzeug auch benutze, denn was mache ich sonst damit, wenn der Verkehrsvertrag über 15 Jahre abgelaufen ist. Ich hole mir vielleicht jemand anderen rein im Wettbewerb, das wollen wir ja alle, und der sagt dann Nein, aber wenn ich jetzt das alte Fahrzeug nehme, das ihr da stehen habt, dann kriege ich hinterher noch weniger Geld rein. Und wenn wir schon beim Punkt Geld sind, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da habe ich allerdings eine grundlegend andere Auffassung als die, die hier im Antrag in den Fokus gestellt wird, die übrigens auch in dem Gutachten in den Fokus gestellt wird. Man kommt immer wieder auf dieses doch etwas defizitäre Gutachten zurück. Die grundlegende Frage ist, wenn wir mehr Geld im System haben wollen – und jetzt lasse ich mal die Frage beiseite zum Schienenverkehr, der eigentlich vom Bund geleistet werden müsste, in welcher Form auch immer, ob als Fernverkehr, das will ich mal außen vor lassen –, ich rede nur über den wirklich hier im Land zu erbringenden originären Schienenpersonennahverkehr, da muss doch unser aller Interesse sein, dass die Verkehrsunternehmen unter Wettbewerbsbedingungen das bestmögliche Angebot abgeben. Und das bestmögliche Angebot heißt dann immer auch, wir müssen Interesse daran haben, dass die Erlössituation bestmöglich ist, nämlich für sie selbst. Wie soll ich ein Angebot optimieren, wenn derjenige, der es eigentlich erbringen muss, sich hinstellt und sagt, mir ist das völlig egal, ob da einer mitfährt oder hundert am Tag, ich kriege das gleiche Geld. Das ist dann tatsächlich eine Situation, die gerade typisch ist für die Bruttoverträge, die hier angefordert werden in dem Gutachten, wo es demjenigen, der die Leistung erbringt, eigentlich egal sein kann, wie viele das Fahrzeug oder das Verkehrsangebot nutzen, und …

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon beim ersten Mal war dieser Antrag schnell und leicht geschrieben, weil er die Wahrheit sagt. Die Wahrheit geht immer schnell und leicht, Lügen und Ausreden, die muss man sich erst unter langem Zeitaufwand ausdenken. Diese Wahrheit lautet, dass die Abgeordneten des Landtages für jede Fahrt zum Landtag, wenn eine Sitzung ist oder auch eine Ausschusssitzung, 30 Cent bekommen, und zwar für die Hin- und für die Rückfahrt. Damit ist nicht nur das Benzin abgegolten – da bliebe etwas übrig –, sondern auch der Verschleiß. Wer im Hinblick auf die Fahrtleistung das Pech – in Anführungszeichen – hat, im äußersten Winkel von Vorpommern zu wohnen und jederzeit und immer wieder nach Schwerin fahren zu müssen und sich am Anfang der Legislaturperiode ein neues Auto kauft, der hat nach fünf Jahren ein Auto, das gerade noch so fährt. Dann sieht man, was Verschleiß ist. Deswegen ist das durchaus angemessen, diese 30 Cent hin und diese 30 Cent zurück, weil man unterschätzt, was das so einem Auto antut und wie leicht das, wenn man die 420 Kilometer ein paar Mal in der Woche abschrubbt, zu einem sehr angeschlagenen Gefährt wird. Aber warum sieht man das bei Beziehern von Arbeitslosengeld II anders? Auch wenn die Arbeitslosenzahlen so langsam sinken – auch der Überalterung geschuldet und tausend Tricks, die vor der Wahl statistisch in Stellung gebracht werden –, muss man doch sagen, dass es immer noch jede Menge Aufstocker gibt, das heißt, Leute, die arbeiten, zum Teil sogar voll arbeiten, aber immer noch Leistungen als Aufstockung aus dem Hartz IV brauchen. Diese Leute dürfen einen Teil ihres Verdienstes behalten, einen Teil schluckt das Jobcenter. Um das mal kurz darzustellen: Es gibt Freibeträge, die abgezogen werden vom anrechenbaren Einkommen, einen Grundfreibetrag von 100 Euro, dann 20 Prozent von dem zwischen 100 und 1.000 Euro, also 180, und noch mal 10 Prozent von dem, was über 1.000 Euro liegt, und zwar gerechnet auf das Bruttogehalt, auf den Bruttoverdienst, nicht etwa netto, wie Jobcenter manchmal gerne versuchen, den Leuten unterzujubeln. Von dem, was das Jobcenter vom Lohn einkassiert, werden zugunsten der Aufstocker noch einige Posten abgesetzt. Das sind eine Versicherungspauschale von 30 Euro, eine Werbungskostenpauschale von 15 Euro, es sei denn, man kann noch mehr nachweisen, die KfzSteuer und – viele wissen das nicht – auch Reparaturen des Fahrzeuges zu einem gewissen Prozentsatz, wenn das Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird. Auch den TÜV kann man davon absetzen, und dann aber nur 20 Cent Kilometerpauschale. Also für jeden Kilometer, den er von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz fährt, kann er nur 20 Cent absetzen, und zwar nur für eine Fahrt. Das heißt, dass der Abgeordnete für seine Fahrten zu seinem Arbeitsplatz – der ja auch keine höhere Qualität hat als der eines Metzgers oder Schreiners oder sonst was, das werden Sie ja nicht ernsthaft behaupten wollen –, dass der Abgeordnete pro Kilometer dreimal so viel bekommt wie der Arbeitslosengeld-II-Empfänger, der arbeitende Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Aufstocker. Und warum ist das jetzt so? 20 Cent pro Kilometer kriegt der Arbeitslosengeld-II-Empfänger, und 30 plus 30, weil es für zwei Fahrten ist, also 60, das Dreifache, bekommt der Abgeordnete. Warum? Weil seine Arbeit dreimal so wertvoll ist wie die aller anderen möglichen Berufsgruppen oder weil sein – ja, Sie nicken gerade –, oder weil sein Auto dreimal so anfällig ist oder weil die Straßen nach Schwerin dreimal so schlecht sind? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Im Gegenteil, Abgeordnete können sich eher, solange sie es sind, ein besseres Auto leisten als ein Aufstocker, der ja meistens wenig Geld verdient, sonst wäre er kein Aufstocker. Ein Abgeordneter hat auch weniger Probleme, solange er es ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Wer Geringverdiener ist und deswegen Hartz-IV-Aufstockung benötigt, der hat, wenn dessen Auto kaputt geht, weil er vielleicht zwischen Ueckermünde und Schwerin pendeln muss, wo er einen Arbeitsplatz gefunden hat, der vielleicht wegen der Familie jeden Tag hin und her pendelt, derjenige hat sicherlich weniger Geld als ein Abgeordneter und viel mehr Probleme, sich ein neues Auto zu kaufen, nachdem das alte verschlissen ist. Also warum bekommt der Abgeordnete das Dreifache pro Kilometer wie ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger, der dazuverdient? Sind Abgeordnete die wertvolleren Menschen? Sind ihre Autos die besseren? Sind sie dreimal so wertvoll wie alle anderen Berufsgruppen? Äußern Sie sich bitte dazu! Sie können aber auch gerne wieder auf irgendwelche Druckseiten verweisen.

Es gehört auch eine wissenschaftliche Diskussion zu der The matik. Am 5. April 2016 war – der eine oder andere von Ih nen wird es gemerkt haben, weil er mit seinem Fahrzeug in die Waschanlage musste – von Saharastaub zu lesen. Da hieß es, die Feinstaubwerte in Stuttgart seien ziemlich eindeutig dem Saharastaub geschuldet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die digitalen Lösungen im Zahlungsverkehr oder das Management von Depositeneinlagen können das ebenso sein wie branchenübergreifende Konzepte zwischen der Finanzindustrie und anderen Marktteilnehmern und Dienstleistungen. Ein Beispiel dafür wurde von Daimler-Benz entwickelt, leider am Standort Silicon Valley bei San Francisco. Hier wurde eine App entwickelt, die mittlerweile am Markt ist und sich in der Probe befindet: Interessenten können ein Auto zu einem Fixpreis kaufen und haben dabei die Möglichkeit, das Modell auszuwählen sowie die Motorleistung, die Ausstattung, die Farbe, das Zubehör, den Preis, den Versicherungsschutz und vieles andere mehr zu einem Gesamtpaket zusammenzubinden und sich dann das Fahrzeug vom Händler vor Ort liefern zu lassen.

Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle ausdrücklich sagen: Wir sehen das auch unter dem Aspekt des Eigenschutzes unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. – Sie wissen, wir haben die Videoaufzeichnung in den Streifenwagen; wir haben die Schutzweste pro Polizeibeamtin und Polizeibeamten. Wir haben jetzt die Bodycam in der Erprobung. Wir werden als Nächstes – das sind die Ergebnisse der schrecklichen Terrorereignisse in Frankreich und Belgien – pro Streifenwagen Schutzwesten der Schutzklasse 4, die auch auf Mitteldistanz einen Waffenbeschuss aushalten, und pro Fahrzeug Schutzhelme einführen. Wir werden eine neue Maschinenpistole einführen müssen, die dann sozusagen für den schrecklichen Begriff der Waffengleichheit sorgt. Auch das tun wir, um die Schutzsituation unserer Beamtinnen und Beamten deutlich zu verbessern.

Ich will bei der Frage, über die wir diskutieren, einen Schritt zurückgehen. Meine Damen und Herren, zur öffentlichen Verwaltung zählt die Justiz. Auch wenn die Kollegen Wagner und Hahn in diesem Bereich viel gemacht ha- ben – es wurde schon gesagt: beispielsweise war die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft richtig –, gibt es, glaube ich, parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass wir in der öffentlichen Verwaltung Lichtjahre hinterherhinken, was den Stand der Technik und der Technologie angeht. Das können Sie daran sehen, wie die öffentliche Verwaltung aufgebaut ist. Sie kennen das Beispiel, dass man heutzutage in Deutschland ein Fahrzeug immer noch quasi händisch zulassen muss und das nicht auf digitalem Weg machen kann.