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Ein überholendes Fahrzeug kann diese Schilder gar nicht mehr sehen. Ich habe auch mit einem Bekannten gesprochen, der selbst in diesem Bereich tätig ist. Er hat gesagt, viele ausländische Verkehrsteilnehmer sind einfach nicht ausreichend darüber informiert, was sie in Saarbrücken erwartet. Man hat mir auch bestätigt, dass diese Lkws, die durch Fechingen fahren, sehr oft Fahrzeuge aus Litauen oder Rumänien sind und die Fahrer mit Sicherheit aufgrund mangelnder Information falsch fahren. Die könnten auch über die A 8 ausweichen. Langer Rede kurzer Sinn, ich möchte, dass wir uns hier darüber einigen, dass wir wirklich alle zusammenarbeiten. Eines ist mir hier klar: Für die Anwohner ist das Maß voll. Lassen Sie uns bitte gemeinsam handeln. - Vielen Dank.

- 16./17. Februar, Göttingen: Unbekannte zünden das Fahrzeug eines AfD-Funktionärs an.

- 10. Januar, Göttingen: Das Fahrzeug eines Sprechers der AfD-Jugendorganisation wird mit Steinen und einem Baseballschläger schwer beschädigt. Zwei Tatverdächtige werden von der Polizei gestellt.

Meine Damen und Herren, das muss heißen: keine aktive oder passive Fütterung, keine aktive Annäherung an Wölfe, z. B. um ein noch besseres Foto zu bekommen, ein Fahrzeug beim Antreffen eines Wolfes nicht verlassen, kein Dulden der Wölfe in der näheren Umgebung von Spaziergängern durch diese selbst, Hunde in Wolfsgebieten an der Leine halten - der Mensch ist für den Hund der beste Schutz -, Wölfe, die sich zu stark annähern

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie ausweislich eines Zeitungsartikels der HNA vom 7. Mai 2014 zu dem in der Frage und auch in Ihrer Antwort aufgeführten Anschlag auf ein Fahrzeug eines Polizeibeamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit gesagt haben - Zitat -: „Sollte sich bestätigen, dass es eine politisch motivierte Tat sei, wäre das eine neue Qualität, der wir entschieden entgegentreten werden. Wir werden alles tun, um diesen Anschlag aufzuklären, damit der- oder diejenige, die diese Tat begangen haben, dafür bestraft werden“, frage ich Sie: Ist denn diese Tat aufgeklärt worden? Ist ein Täter bekannt und inzwischen bestraft?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es am 3. Dezember 2014 ausweislich eines Berichts des Göttinger Tageblatts ein Gespräch unter Ihrer Beteiligung zur Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einer gesellschaftskritischen Protestbewegung in Göttingen unter dem Titel „Kommunikation auf Augenhöhe - für einen respektvollen Umgang“ gegeben hat - eine Veranstaltung, die durch eine Demonstration massiv gestört wurde und bei der das Fahrzeug des Landespolizeipräsidenten massiv beschädigt wurde; von Ihnen als politisch motivierte Tat eingeschätzt -, frage ich die Landesregierung: Sind diese Gespräche weitergeführt worden? Ist die Tat, die Beschädigung des Fahrzeugs des Landespolizeipräsidenten während dieser Veranstaltung, aufgeklärt, und ist eine entsprechende Verurteilung erfolgt?

Vielleicht komme ich darauf noch mal zurück. Aber eins ist auch klar: Nachdem wir erkannt haben, dass wir mit dem Innenministerium und auch in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium nicht weitergekommen sind, weil es Gegenrechnungen gegeben hat, bin ich diesem Hohen Hause dankbar, dass wir zusätzlich Zuschläge über das Schlechtwegegeld bereitgestellt haben. Ich glaube, das war ein guter Schritt in die richtige Richtung. Im Übrigen wird das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr wohl anerkannt. Wir müssen natürlich auch feststellen, dass unsere Forstleute – das betrifft im Wesentlichen die Revierleiter, die Forstamtsleiter oder auch diejenigen, die insbesondere in den Rotten, so heißt der Fachbegriff, in den Wäldern für uns aktiv sind – ihre Privatfahrzeuge über Gebühr hinaus verschleißen. Das ist einfach so. Wenn wir uns die Wege anschauen, überwiegend die Kurzstrecken, oder letzten Endes auch wissen – das ist durch den ADAC mit Fakten unterlegt worden –, dass der Spritverbrauch höher ist oder wenn wir die extremen Belastungen sehen, die entstehen, also dass die Fahrwerke zusätzlich belastet werden, weil die Fahrzeuge einem höheren Verschleiß ausgesetzt sind – zum Wohle des Landes MecklenburgVorpommern, das muss man mal sagen –, wenn wir außerdem sagen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei für uns eine wichtige Rolle spielt, dann ist es so, dass wir deswegen tatsächlich das Schlechtwegegeld eingeführt haben, um damit eben die privaten und dienstlichen Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Ich will an dieser Stelle auch mal ausdrücklich sagen, die Forstanstalt ist gerade zehn Jahre alt geworden, man hätte uns wohl nicht zugetraut, dass wir einen so erfolgreichen Weg gehen, dass sie im Wirtschaftsbetrieb im Wesentlichen eine schwarze Null schreibt, dass wir ein Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind und dieses Unternehmen – jedenfalls im öffentlichen Bereich – mit 100 Millionen Euro Umsatz heute zu den erfolgreichsten Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört. Das war der Grund dafür – auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung –, zu dokumentieren und zu signalisieren, wir brauchen kluge Köpfe, auch im forstlichen Bereich, und wir wollen Anreize schaffen. Und da begaben wir auf uns den Weg, mit der Landesforstanstalt und mit unserem Haus nach Lösungen zu suchen. Im Übrigen hat das Thema auch im Verwaltungsrat eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Insofern kann man, glaube ich, festhalten, in der Landesverwaltung sind heute 36.550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, fünf Prozent davon sind im Außendienst beschäftigt. Das heißt, nicht nur die rund 200 Forstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter betrifft das, sondern ebenfalls die 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Sicherheit wir uns natürlich auch Gedanken machen müssen und für die wir selbstverständlich eine uneingeschränkte private Nutzung eines Dienstfahrzeuges oder den Tausch entweder befürworten oder ablehnen würden. Ihnen wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage Informationen mitgeteilt, was die Wirtschaftlichkeitsberechnung anbetrifft. Klarstellend muss man aber sagen, dass die Landesforstanstalt in ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung drei Varianten miteinander verglichen hat und hierfür die Gesamtkosten ermittelt worden sind: überwiegend im dienstlichen Interesse anerkannte private, eigene Kraftfahrzeuge, zweitens die reinen Dienstkraftfahrzeuge und die dritte Variante sind Dienstfahrzeuge mit der Möglichkeit der privaten Nutzung. Nach den Berechnungen der Landesforst stellt die Variante der Beschaffung und des Ersatzes von Dienstkraftfahrzeugen mit privater Nutzung unter der Maßgabe der Erstattung der Privatnutzung durch die Beschäftigten an die Landesforstanstalt die wirtschaftlichste Variante dar. Die Landesforstanstalt sah jedoch bereits in der Abgeltung für die private Nutzung einen anderen Weg vor, die sogenannte 1-Prozent-Lösung, die Sie, denke ich, alle kennen. Die Landesforstanstalt wich dabei von den Grundannahmen ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung, von den Vorgaben der Kfz-Richtlinie zur Mindestfahrleistung und den im Haushaltsrunderlass 2014 und 2015 festgelegten Orientierungswerten für die Preise bei der Beschaffung von Personenkraftwagen ab. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Laut Betrachtungen des Finanzministeriums, Herr Kokert, welche die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, kommt letztlich auch das Finanzministerium zu einem anderen Ergebnis, nämlich dass die private Nutzung nicht die wirtschaftlichste Variante darstellt, sondern die wirtschaftlichste Variante ist die rein dienstliche Nutzung des Kfz. Die Forderung nach der Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung, auch für Familienmitglieder, gilt über die Chefwagenrichtlinie des Innenministeriums hinaus, die selbst bei Ministern und Staatssekretären keine uneingeschränkte Nutzung der Fahrzeuge durch Familienmitglieder vorsieht. Da gibt es also doch einen differenzierten Unterschied. Es ist zwar richtig, dass in einigen anderen Bundesländern eine private Nutzung der Dienstfahrzeuge eingeräumt wird, in Schleswig-Holstein gilt diese Nutzung aber auch nur für Beschäftigte und nicht für Familienmitglieder. Das ist im Übrigen in Brandenburg und in der Bundesforst gültig. Also ich bitte Sie, diese Aussage wahrzunehmen. Ich möchte aber auch noch mal deutlich zum Ausdruck bringen, dass sowohl im Landwirtschaftsministerium als auch im Finanzministerium der Umstand anerkannt wird, dass wir in unserem Land einen großräumigen Zuschnitt der Reviere haben und dass auch an den Wochenenden, an Feiertagen und nach Feierabend – Sie haben das Thema Jagd ja indirekt angesprochen, Jagd ist hier im Übrigen auch Dienstaufgabe – unsere Mitarbeiter zum Teil ihre Fahrzeuge und zusätzlich noch den Anhänger dafür zur Verfügung stellen. Auch dazu haben wir jetzt Lösungen gefunden. Dies wird keineswegs verkannt und ist auch unumstritten. Deshalb habe ich dieses Anliegen der Landesforst unterstützt. Für die meisten der Forstbeamtinnen und -beamten im Land ist ihre Tätigkeit nicht nur ein Beruf, sondern auch Berufung. Um ihren Aufgaben zum Schutz und zur Nutzung des Waldes gerecht zu werden, fahren sie regelmäßig auf Waldwegen, die für jedes Auto wirklich eine Herausforderung darstellen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damit auch einen Anspruch darauf, dass dies vernünftig vergütet wird. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir die Dienstwagenentschädigung über das Schlechtwegegeld umgesetzt haben. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr privates Fahrzeug im Dienst nutzen, auch angemessen entschädigt werden. So wird der wesentlichen Forderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstbehörden, den höheren Verschleiß zu kompensieren, der durch die Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug im Revier entsteht, auch Rechnung getragen. Festzustellen bleibt, dass die Landesregierung sehr wohl Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei den forstlichen Dienststellen im Auge hat. Es gab Handlungsbedarf und wir haben diesen Handlungsbedarf erkannt und umgesetzt. Ich will an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mal die Aussage richten, dass der Maßstab „Wie können wir hier helfen“ zukünftig Grundlage der Entscheidungen sein wird. Ich will an dieser Stelle abschließend sagen, jawohl, allein die Beschäftigten unserer forstlichen Einrichtungen sind im letzten Jahr 2,8 Millionen Kilometer insbesondere für ihre dienstlichen Zwecke gefahren. Wenn man es so will, wird daran deutlich, dass sie auch bereit sind, ihre privaten Fahrzeuge einzusetzen. Und ich glaube, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir mit der Entschädigung, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, auch einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Alles andere werden wir sicher in der nächsten Legislaturperiode erneut zu prüfen haben. – Herzlichen Dank.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade ausgeführt haben, dass das, was in dieser Broschüre der Grünen Jugend steht, Unsinn ist, den man auf das Schärfste verurteilen muss, der aber möglicherweise von linksextremen Gruppen zur Rechtfertigung des Angriffs auf die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit missverstanden werden kann, und vor dem Hintergrund, dass Sie auf eine Frage davor hier eingeräumt haben, dass der direkte Angriff auf einen Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, also auf sein Fahrzeug, nicht aufgeklärt und damit auch niemand zur Rechenschaft gezogen werden konnte, frage ich die Landesregierung: Verzichten Sie wenigstens darauf, diese Beamten dann auch noch so zu kennzeichnen, dass die Sorge der Polizisten besteht, dass sie erkannt werden können und damit zum Freiwild dieser linksextremen Gruppen werden, wenn sie als Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit tätig geworden sind?

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist in der Debatte deutlich geworden, dass Einigkeit darüber besteht, dass unser Land gute Ideen braucht, und zwar gute Ideen, um seine Finanzen in den Griff zu bekommen, und gute Ideen, um Erwerbs- und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, denn – das haben verschiedene Redner auch anklingen lassen – nur wenn Letzteres gelingt, kann man auch darauf hoffen, dass bei jungen Paaren der Kinderwunsch stärker wirkt als mögliche Bedenken, und das insbesondere im ländlichen Raum. Nur dann kann man darauf hoffen, dass unser Land attraktiv für junge Familien wird. Die Försterinnen und Förster als angesprochene Berufsgruppe haben mit dem Dienstwagen für den forstlichen Außendienst vor Jahren eine gute Idee auf den Tisch gelegt, die beides berücksichtigt: auf der einen Seite die Interessen der Beschäftigten und auf der anderen Seite die Interessen des Landes als Arbeitgeber. Es ist hier auch deutlich geworden, dass es unterschiedliche Ansichten zwischen unterschiedlichen Häusern gibt. Im Grunde kann man das so zusammenfassen: Der Fachminister hat sich für die von den Kolleginnen und Kollegen favorisierte Lösung ausgesprochen und deutlich gemacht, dass der sogenannte Heimat- und Innenminister gemeinsam mit dem Finanzministerium sozusagen ein Stück weit auf der Bremse steht. Das ist auch seitens der zuständigen Gewerkschaft erkannt worden. Die Reaktion darauf ist ein Brief des Bundesvorstandes, Regionalbüro Nord, an den Ministerpräsidenten dieses Landes, in dem die Bitte geäußert wird – ich sage es jetzt mal mit meinen Worten –, vermittelnd zwischen den Häusern einzugreifen, und zwar nicht nur mit Bezug auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern gerade auch bei der Frage der Wirtschaftlichkeit. Da heißt es dann beispielweise, der wirtschaftliche Vorteil für die Landesforstanstalt wurde im Antrag mit gut 700 Euro pro Jahr und Fahrzeug angegeben. Nach heutiger Sicht hat sich das Ergebnis aufgrund der angesprochenen, um 5 Cent erhöhten Schlechtwegeentschädigungssätze sogar auf eine Entlastung von 1.330 Euro verändert. Da muss man sagen, leider kommt der Vorschlag der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen in der bisherigen Diskussion mit der Landesverwaltung nicht zur Umsetzung, und das – das ist ja auch beschrieben worden – nach einem mittlerweile mehrere Jahre andauernden Prozess, an dessen Ende leider auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen keine nachvollziehbare Antwort über die wirtschaftlichen Ablehnungsgründe dargestellt worden ist. Dass das für Frust und Enttäuschung sorgt, kann man sich, denke ich, vorstellen. Das gilt natürlich erst recht, wenn man bedenkt – und ich war selber Betriebsrat und weiß, wovon ich rede –, dass der eigene Arbeitgeber an und für sich hinter dem Vorschlag steht, der auch seitens der Gewerkschaft und der Mitarbeitervertretung favorisiert wird. Ich will noch mal sagen, der Lösungsvorschlag der Landesforstanstalt verfolgte konkrete Ziele: erstens die Stellung eines zur Aufgabenerfüllung notwendigen Arbeitsmittels, in diesem Fall eines geeigneten Fahrzeuges, durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn, zweitens die Vermeidung höherer Kosten als bei der bisher üblichen Nutzung eines dienstlich anerkannten und privat genutzten Fahrzeuges, drittens ein einfaches Abrechnungsverfahren für den Teil der privaten Nutzung, also 1 Prozent und 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis, und viertens die Beschränkung der privaten Mitbenutzung auf den Raum der Bundesrepublik Deutschland. Das mag jetzt komisch klingen, aber es gibt ja auch Forstreviere, die sozusagen an unser Nachbarland grenzen. Auf der Basis dieser beschriebenen Prämissen hat die Landesforstanstalt nach unserem Kenntnisstand nicht nur eigene Berechnungen vorgelegt, sondern sie hat auch die Berechnungen des Finanzministeriums überprüft und dabei auffällige Fehlannahmen korrigiert. Im Ergebnis kommt man zu der Auffassung, dass die Bestellung eines Dienstfahrzeuges inklusive privater Mitbenutzung die wirtschaftlichste Variante darstellt. Es wird darüber hinaus auf Risiken und Nachteile verwiesen, die sich mit der vom Finanzministerium favorisierten Lösung verbinden. Da will ich nur Stichworte nennen: das Festhalten am Selbstversicherungsprinzip und damit verbundene wirtschaftliche Risiken beim Eintreten von Unfällen oder das aus dem Selbstversicherungsprinzip resultierende Verbot der Mitnahme von Familienangehörigen, insbesondere von Kindern, selbst auf dem erlaubten Arbeitsweg, und das, obwohl die Kolleginnen und Kollegen für diesen Teil des Weges ja zahlen, oder der Ausschluss der privaten Mitbenutzung außerhalb des Arbeitsweges. Offen gestanden bin ich kein Experte in Sachen Finanzen und Steuerrecht, aber ich nehme zur Kenntnis, dass die Fachleute beim Arbeitgeber der Försterinnen und Förster eine ganz klare Position einnehmen. Genau deshalb, weil es offensichtlich hier unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen und auch unterschiedliche Referenzmodelle gibt, haben wir ganz pragmatisch vorgeschlagen, geben Sie die Berechnungen einer unabhängigen Instanz wie in den Nachbarländern auch. Das ist im Grunde genau die Evaluation, die Sie angesprochen haben, Kollege Schütt. Sie könnten also bedenkenlos zustimmen. Dann hätten wir eine evaluierte Situation und könnten zu einer Entscheidung kommen. Also das war schon ein Stück vorgeschoben, was Sie hier als Ablehnungsgrund formuliert haben. Sollte die Prüfung des Landesrechnungshofes also ergeben, dass die Berechnungen der Landesforstanstalt tatsächlich die wirtschaftlichste Variante darstellen – ja, was soll man denn anderes machen, als die private Mitbenutzung gerade mit Blick auf den Aspekt der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Privatleben auch künftig zu ermöglichen? Ich habe es schon in der Einbringung gesagt, eigentlich gibt es keinen sachlichen Grund, um sich einem solchen Ansinnen zu verweigern, denn es geht nicht nur darum, dass hier eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die im Auftrag des Landes unterwegs ist, mit gutem Beispiel vorangeht, sondern darüber hinaus geht es auch darum, dass real Geld eingespart werden kann. Wenn das hier funktioniert, dann sagen wir, man soll sich durchaus auch andere Bereiche noch mal anschauen, in denen die Nutzung von Dienst-Kfz mit privater Nutzung gegebenenfalls zum Einsatz kommen könnte. Wenn Sie das so problematisch sehen – ich habe das so beim Kollegen Heydorn verstanden, dass das ein Grund dafür ist, dem heute hier nicht zustimmen zu können, weil es Ängste gibt, was wohl damit ausgelöst wird, wenn man an der einen Stelle so eine Regelung genehmigt und das an einer anderen Stelle möglicherweise bestimmte Begehrlichkeiten weckt –, dann sage ich jetzt hier, wir lassen mal die Punkte einzeln abstimmen. Dann sollten diese Bedenken ausgeräumt sein, und Sie können dem Teil, der die Landesforst originär betrifft, zustimmen.

Stellen Sie sich schließlich einen Vater von drei Kindern vor. Ich nenne ihn einmal Peter. Er hat endlich eine Stelle bei einer Reinigungsfirma bekommen. Das Einkommen reicht aber nicht, und er erhält noch ergänzende Leistungen. Er ist ein sehr gutmütiger Mensch, der seinen Kindern keinen Wunsch abschlagen kann. Da werden Playstations und Handys gekauft, die Verträge abgeschlossen, und das alles auf Raten. Er selbst ist ein Autonarr, hat sich ein gebrauchtes Auto zugelegt, auch auf Raten. Er ist leider kein guter Fahrer – Fahrzeug Totalschaden. Im Laufe der Jahre hat sich durch diesen Lebensstil ein Schuldenberg von über 100 000 Euro angehäuft. Solche Fälle gibt es tatsächlich.

Vorsicht ist derzeit noch hinsichtlich der Smart-GridLadeinfrastruktur geboten. Die Nutzung von Überschussstrom zum Laden von Elektrofahrzeugen ist momentan wirtschaftlich nicht abbildbar. Das lokal gesteuerte Laden wurde in einigen Schaufensterprojekten erforscht. Für eine zweckmäßige Beteiligung der Elektrofahrzeuge am Regelenergiemarkt müssten nach Aussagen der Energiebranche mindestens 50 000 Elektrofahrzeuge an einer intelligenten Infrastruktur teilnehmen. Solange die Batterie als teuerste Komponente im E-Fahrzeug nur wenige Tausend Ladezyklen ermöglicht, ist die zusätzliche Bereitstellung der Batterie im Sinne einer Netzdienlichkeit für E-Fahrzeugbesitzer daher nicht wirtschaftlich.

Ich setze meine Rede fort. Im Betrieb oder zu Hause, eben dort, wo das Fahrzeug am meisten steht, wird der Stromspeicher mit dem Netz auch intelligent verbunden und kann somit ausgleichend den Strom liefern. Einzige Voraussetzung ist natürlich dieser lange Ladezeitraum. Der Ladevorgang am Arbeitsplatz verbindet nämlich genau diese Eigenschaften, die für den nutzer- und stromnetzfreundlichen Ladevorgang grundsätzlich notwendig sind. Dort haben wir den batterieschonenden Ladevorgang dank langer Ladezeiten. Wir haben einen Ladepunkt, an dem sich der Nutzer neben dem eigenen Wohnort am häufigsten aufhält. Auch das Konkurrenzproblem anderer Autos um eine Steckdose könnte so gelöst werden, und es erfolgte eine intelligente Einbindung in das Stromnetz.

Stattdessen schlägt Niedersachsen vor, § 115 neu einzuführen. Das war einer, der weggefallen ist. Dort soll stehen – Frau Marx hat es schon vorgetragen: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“ Das scheint mir nicht ganz verhältnismäßig, zumindest sehr unbestimmt. Denn soll die Behinderung auch ein liegen gebliebenes Fahrzeug darstellen können oder der- oder diejenige, der einen Fehler macht, wenn es um die Bildung der Rettungsgasse geht und deswegen im Weg steht? Oder jemand, der ganz aus Versehen,

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis aber fühlte sie sich diskriminiert. Wegen ihrer Behinderung hatte die Behörde ein fachärztliches Gutachten und eine Fahrprobe angeordnet. Der Mediziner hatte keine Bedenken gegen die Erteilung des Führerscheins, wenn denn die praktische Fahrprobe gelingen würde. Der praktische Gutachter hingegen tat sich sehr schwer. Er prüfte, stellte aber viele Bedenken in den Vordergrund und forderte eine Reihe von teuren technischen Änderungen am Fahrzeug. Frau J. sollte nur ein Auto mit Schalensitz, besonderem Lenkrad und einer Schaltautomatik nutzen dürfen. Dies war aus Sicht der jungen Frau nicht hinnehmbar.

Vielleicht zum Abschluss: Es ist nicht so, dass wir da weltweite Trendsetter sind. In Deutschland sind wir vorbildlich mit unserer Radverkehrspolitik. Aber wenn man in die Nachbarländer, in die Niederlande, nach Dänemark guckt: Copenhagenize ist das Schlagwort, wenn man für Radverkehrspolitik wirbt – 45 % Radverkehrsanteil im Modal Split. Jedes zweite Fahrzeug quasi, das in der Innenstadt unterwegs ist, ist ein Fahrrad – nicht nur, weil es eine gute Bewegungsform ist, sondern weil es natürlich unsere Innenstädte klimafreundlicher macht, von Schadstoffen entlastet, die Parkraumsituation verändert. Leute bewegen sich, bleiben gesund.

Einen weiteren Aspekt haben Sie natürlich mit keinem Wort erwähnt. Was ist denn mit dem Vertrauensschutz der Menschen, die sich noch bis zum letzten Jahr ein Fahrzeug angeschafft haben und denen Sie jetzt sagen „April, April, ihr könnt nicht mehr da hineinfahren, jetzt haben wir da zu viel Stickoxide“?

Stichworte sind: modernere Technologie am gesamten Fahrzeug, Nachrüstung von Dieselmotoren, alternative Antriebe, Verkehrsleitsysteme, ÖPNVAngebote. Viele Lösungsansätze werden diskutiert. Auch das haben Sie in Ihrem Antrag genannt, und auf Gutachten wird gewartet.

13 Millionen Dieselfahrzeuge wären allein in Nordrhein-Westfalen davon betroffen, würden aus den Innenstädten verbannt. Gravierende negative Folgen für Industrie, für Handwerk, für Mittelstand in Nordrhein-Westfalen zulasten von Arbeitsplätzen und Wachstum wären die Konsequenz. Natürlich sind genauso betroffen kleinere oder größere Familien, die noch ein Dieselfahrzeug zu Hause haben, was dann auf einmal von heute auf morgen nichts mehr wert wäre. Und wo soll das Geld herkommen, um sich ein neues Fahrzeug anzuschaffen?

Sie ist zurückgegangen, weil die technischen Diebstahlsicherungen in den vergangenen Jahren deutlich weiter entwickelt worden sind und ein modernes Fahrzeug ohne Fahrzeugschlüssel heute nicht mehr zum Laufen zu kriegen ist; jedenfalls nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums. Ausgerechnet diesen ersichtlich wirksamsten Aspekt zur Bekämpfung von Eigentumsdelikten, die vorbeugende technische Sicherung, lassen Sie völlig außer Acht, meine Damen und Herren von der CDU. Nicht ein Wort zur Prävention, nicht ein Wort zum vorbeugenden Einbruchsschutz in Ihrem Antrag! Das ist nicht zu Ende gedacht.

Er bietet mehr Zuladung als jedes Dreieinhalb-Tonnen-Geländefahrzeug der Welt. Er rollt auf allen Kontinenten, als Kleinlöschfahrzeug zur Waldbrandbekämpfung in Asien und Australien, als Gerätewagen der Bergrettung überall auf der Erde, als Offroad-Rettungsfahrzeug, als treuer Helfer vieler Hilfsorganisationen, selbst der UNO, in der Sahara bis zum Himalaya. Sie können mit diesem Fahrzeug buchstäblich über Stock und Stein fahren, über Baumstämme, durch Morast. Selbst Wassertiefen bis zu einem Meter sind durch eine große Übersetzung und eine hohe Achsverschränkung möglich. Dabei ist er noch unverwüstlich. Es gibt Experten außerhalb der Firma, die sagen: 75 Prozent all dieser Fahrzeuge, die seit 1948 gebaut wurden, fahren heute weltweit immer noch. Das ist einzigartig.

Trotz Umweltzonen und moderner Fahrzeug- und Filtertechnik ist immer noch zu viel Feinstaub in der Luft. Das Problem ist nur, wie so oft, dass es die Piraten mit ihrem Antrag erstens in der Wortwahl und zweitens in der Darstellung übertreiben.

Seit 1997 gibt es das H-Kennzeichen. Es ist nicht nur ein Kennzeichen, sondern ein Statussymbol. Dieses „H“ zeichnet ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug ganz offiziell als erhaltenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus. Diese historische Zulassung unterstützt den Erhalt von Klassikern und ist steuervergünstigt – 192 € pauschal im Jahr übrigens, falls Sie das noch nicht wussten.

Jetzt gibt es so gut wie keinen Ort mehr an diesem Fahrzeug, den ich nicht hätte überprüfen können. Es gibt hier keine Regelungslücke. Hinzu kommen die schon erwähnten weiteren Vorschriften. Wir brauchen also keine Schleierfahndung.

Wenn sich bei diesen Durchsuchungen ein Verdacht ergibt, dann darf ich selbstverständlich auch weitere Durchsuchungen durchführen, und zwar sämtlicher Insassen, die im Auto sind, und im gesamten Fahrzeug.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unser Dringlichkeitsantrag von der letzten Landtagssitzung Ende Januar ist durch die Zurückweisung seiner Dringlichkeit mit den Stimmen der Koalition nun noch dringlicher geworden. Was ist seither geschehen? Die Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Wolgast blieb seit ihrer Schließung am 2. Januar geschlossen. Die Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin im Kreiskrankenhaus Wolgast wurde zum 1. Februar geschlossen. Damit fehlen auf Usedom neuerdings alle Angebote der Gesundheitsversorgung in der Gynäkologie, der Neonatologie und der Pädiatrie. Stattdessen wurde am AMEOS Klinikum in Anklam eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin eröffnet. Für Frauen, Mütter, neugeborene Kinder und Jugendliche wurden die Wege zu den Angeboten der stationären Gesundheitsversorgung, insbesondere für die Notfallversorgung, dadurch erheblich gestreckt. Gestern gab es ja die Übergabe der Unterschriften von der Bürgerinitiative. Es wurde wieder der Ort Karlshagen genannt. Wer sich dort auf den Weg macht und auf den ÖPNV oder den Schienenverkehr, also die Bahn, angewiesen ist, muss umsteigen und ist bis zu sechs Stunden unterwegs. Ich werde gleich darauf eingehen, wie brisant die Situation ist. Schon in den fünf Wochen seither kam es offenbar aufgrund der weiten Anfahrtswege zu einigen kritischen Situationen bei Notfällen. Das konnten wir mehrfach in der Presse lesen. Ich verweise auf die „Usedom-PeeneZeitung“ vom 29.02., das war im „Medienspiegel“ auf der Seite 28 im Teil 1. Da hat der Fall der 17-jährigen, also minderjährigen Mutter Laura Schlutt und ihrer erst einen Monat alten Tochter Pia am meisten Aufsehen erregt. Das ist auch beim letzten Mal schon diskutiert worden. In der Nacht zum 8. Februar 2016 wurde die minderjährige Mutter mit ihrer Neugeborenen aus der Notaufnahme im Kreiskrankenhaus Wolgast zunächst mit einem Transportschein in die Universitätsklinik Greifswald überwiesen. Nach der Behandlung dort schreckte die Mutter offenbar vor den Kosten der nächtlichen Notaufnahme zurück und wurde nach Mitternacht mit ihrem Kind ohne einen Transportschein für den Rückweg entlassen. Um 02.30 Uhr wurden Mutter und Kind von einer Polizeistreife aufgegriffen und verbrachten den Rest der Nacht bis zur Abfahrt des ersten Zuges nach Wolgast auf dem Polizeirevier. Ich denke, das sind viele Punkte – sie ist minderjährig –, die bei anderen Aspekten noch zu diskutieren sind, aber es ist schon ziemlich krass. Keine zwei Wochen später musste Annett Jansch, eine 30-jährige Mutter aus Wolgast, eine ähnliche Erfahrung mit ihrem siebenjährigen Sohn Aeneas durchmachen. Mit Husten, Schnupfen, 39,5 Fieber muss sie ihr schon teilnahmsloses Kind trotz Medikamente in der Nacht zum Samstag, dem 20. Februar, aus Wolgast ins Uniklinikum Greifswald transportieren. Sie verfügt glücklicherweise über ein eigenes Fahrzeug. Auch das ist zu lesen im „Medienspiegel“ vom 24.02. im Teil 2 auf Seite 16.

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Zuruf von Ole Kreins (SPD)] Zu den Ladezonen: Ich wünsche mir sehr viel mehr davon. Ich wünsche mir sehr viel mehr von denen, die benutzbar und frei sind, die für Lieferfahrzeuge zur Verfügung stehen, sodass die Kraftfahrzeugführer die Möglichkeit haben, diese auch zu nutzen und ihr Fahrzeug gerade nicht auf die Radverkehrsanlagen stellen müssen. Es ist ein Problem, dass diese Zonen häufig nicht für die Zwecke, für die sie gedacht sind, zur Verfügung stehen. Hier gibt es sicherlich noch viel Luft nach oben und auch Gelegenheit für die Bezirke, sich entsprechend zu beteiligen und diese Zonen freizuhalten. Zum Thema Zwangsbeglückung: Wenn ein Volksentscheid erfolgreich ist – möglicherweise auch in dem Maße wie beim Tempelhofer Feld, wobei es dort im Vorfeld nicht so viel Kommunikation und Austausch mit dem Senat gegeben hat –, dann würde ich nicht von Zwangsbeglückung reden, sondern dann ist das genau das, was (Senator Andreas Geisel)

Zusätzlich müssen wir die Hausarbeit machen, nämlich Ladestationen und alles andere entwickeln, auch in den Kommunen. Wir müssen Parkhäuser haben, in denen man ein Fahrzeug aufladen kann, so wie wir es hier im Haus wahrscheinlich bekommen werden. Wir haben gehört, das Präsidium ist entsprechend am Arbeiten. Das alles sind vernünftige Begleitschritte. Auch die Standardisierung gehört dazu. Trotzdem braucht es den Schub, wenn wir nicht das, was an Arbeitsplätzen in dem Bereich daran hängt, verlieren wollen.

Zweitens, eine Demonstration auch mit einem Fahrzeug ist nicht ohne Weiteres unfriedlich und deswegen auch nicht unbedingt rechtswidrig. Die Polizei hat eine beschränkende Verfügung erlassen, den Platz zu räumen. Darum ging es im Innenausschuss.

Ein Beispiel, wie es nicht sein sollte, aus dem Saarland: Mitte des Jahres 2014 wurde der Vorwurf der Untreue gegen die SPD-Landtagsfraktion des Saarlands laut. Der Vorwurf der Manipulation der Buchhaltung stand im Raum von 2004 bis 2009. Fraktionsvorsitzender damals: Heiko Maas, der selbst ernannte und gleichwohl oder gerade deshalb unglaubwürdige Kämpfer gegen rechts, jedenfalls derjenige „Maas macht mobil“ – Sie kennen den Spruch. Und mobil machte Maas auch im Saarland, denn der abgerechnete Kraftstoff seiner Fraktion war Benzin, das Fahrzeug allerdings ein Diesel und da war „Maas macht mobil“ mal so ein bisschen vor die Wand gefahren. Es kam heraus, man hat damit die eine oder andere Fußballsause finanziert und das hat den Rechnungshof auf den Plan gerufen. Der Landesrechnungshof wusste davon, denn er hatte die Fraktion in seinem Prüfbericht darüber unterrichtet. Statt aber die Staatsanwaltschaft direkt einzuschalten, empfahl der Rechnungshof der SPD-Fraktion, dies zu tun. Die tat das dann und die Staatsanwaltschaft musste dann die entsprechenden Unterlagen beim Rechnungshof anfordern. Obwohl also alle wussten, dass Steuergeld veruntreut wurde, bestand kein Automatismus. Genau solche Szenarien sollen in Thüringen ab sofort nicht mehr möglich sein.

Verehrte Kollegen Abgeordnete, mit welcher Selbstverständlichkeit Herr Rusch gestern Transaktionskosten für den Verwaltungsumbau forderte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist Aufgabe einer Gemeindeverwaltung, dafür zu sorgen, dass sich die Verwaltungsstruktur kontinuierlich reformiert. Nur dann kann eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung, die kommunalen und gesamtstaatlichen Zwecken dient, garantiert werden. Man muss den Bürokraten, die sich mit dem jahrelangen Modernisierungsstau zufriedengegeben haben, einen Vorwurf machen. Der Landesregierung jetzt den Schwarzen Peter zuzuschieben, finde ich unredlich. Bereits meine Generation hat keine Lust mehr, für Behördengänge Urlaub zu nehmen. Wenn ich umziehe, sollen mein Fahrzeug und alles, was dazu gehört, mit umziehen. Die One-StopShop-Behörde mit einem digitalen Zugang ist das, was ich unter Outputorientierung einer modernen Verwaltungssteuerung verstehe.

Entsprechende Technologien wie Secure Hardware Extension oder Hardware Secure Modules sind bereits heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, aber nicht aktiviert. Die bessere technische Erstausrüstung kostet pro Fahrzeug wenige Euro und macht eine Manipulation nahezu unmöglich.

Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns hier mit einem Thema, das sehr komplex ist. Opfer der Tachomanipulation sind private Käuferinnen und Käufer von Gebrauchtwagen und auch Autohäuser, die geschädigt werden, wenn sie z. B. ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatanbieter gekauft haben und sich später herausstellt, dass das Fahrzeug manipuliert wurde.

In Belgien - das wurde hier heute schon angesprochen - wird es Betrügern eben nicht so einfach gemacht. Dort wird der Verbraucher durch den sogenannten Car-Pass geschützt. Kommt also in Belgien ein Fahrzeug in die Werkstatt - egal ob zum Reifenwechsel, zur Inspektion oder zur Reparatur -, wird dort der aktuelle Kilometerstand abgelesen. Diese Information wird dann an die gemeinnützige Organisation Car-Pass weitergegeben, die die Kilometerstände speichert.

So entsteht für jedes Fahrzeug eine Historie der Kilometerstände, die es Betrügern erschwert, zu manipulieren. Denn jeder Gebrauchtwagenverkäufer ist zur Vorlage dieses Dokuments verpflichtet. Wenn dies nicht geschieht, hat der Verkäufer das Nachsehen: Der Vertrag ist nichtig, und der Käufer kann sein Geld zurückfordern.

Wir haben uns intensiv mit dem Todesfall von Florian H. be schäftigt, der sich im September 2013 auf dem Cannstatter Wasen in seinem Fahrzeug verbrannt hat. Florian H. hatte schon vor dem Auffliegen des NSU behauptet, er wisse, wer Michèle Kiesewetter ermordet habe. Wir mussten leider er hebliche Unzulänglichkeiten in den polizeilichen Ermittlun gen aufdecken. Im Ergebnis deutet jedoch nichts darauf hin, dass bei seinem Tod Fremdverschulden im Spiel gewesen sein könnte, und erst recht nicht, dass dieser Todesfall irgendetwas

Dass die in diesem Fall unzureichende Ermittlungsarbeit aber nicht typisch für die Polizei in Baden-Württemberg ist, haben wir – das sei der Vollständigkeit halber auch erwähnt – am Fall Arthur C. gesehen, der im Jahr 2009 ebenfalls unter un geklärten Umständen in seinem Fahrzeug verbrannte. Die Ar beit der Polizei in diesem Fall war geradezu vorbildlich – das war übrigens vor der Polizeireform.

Ich möchte mal drei Punkte aus unserem Katalog aufgreifen – erstens: Der Berliner Fuhrpark muss ökologischer Vorreiter werden. Wir können mit den landeseigenen Fahrzeugen echte Strahlkraft für die Elektromobilität und andere emissionsarme Antriebe entfalten. Ihr zweifelhafter Vorschlag für mehr Elektromobilität in Berlin sind Autorennen auf der Karl-Marx-Allee. Unser Vorschlag ist: Jedes neu beschaffene Fahrzeug wird das emissionsärmste seiner Klasse sein, mindestens 20 Prozent des Fuhrparks fahren elektrisch. Der Berliner Fuhrpark aktuell sieht anders aus: 0,6 Prozent des Fuhrparks fahren elektrisch, 97 Prozent sind Benziner oder Diesel. Das widerspricht ja sogar Ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung von einem sauberen Fuhrpark! Und wenn Sie schon nicht emissionsarm einkaufen wollen, dann sollten Sie zumindest eine Lehre aus dem Diesel-Gate von VW und Co. ziehen: Die Anschaffung neuer Dieselfahrzeuge wird so lange ausgesetzt, bis die Abgaswerte auch im Realbetrieb die niedrigsten Grenzwerte einhalten.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Verehrte Kollegin Gebel! Die Zielsetzung – saubere Luft für die Berlinerinnen und Berliner und für alle, die hier leben, wohnen, arbeiten – ist völlig richtig. Auch was Sie an Überschriften gerade zum Schluss Ihrer Rede verkündet haben, unterschreiben wir. Die Frage ist nur: Alles, was Sie in dem Antrag zusammengetragen haben, macht schon so ein bisschen den Eindruck – ich glaube, das müssen Sie auch zugestehen: Da kündigt sich ein Wahlkampf an, und zwar der berlinweite. Da kündigt sich auch an, dass die Grünen demnächst eine Landesliste aufstellen. Da muss man noch mal zeigen, was man in den letzten Jahren alles nicht erreicht hat, nicht durchsetzen konnte. – Wir fassen das mal großzügig alles zusammen unter der Überschrift „Luftreinhaltepolitik für Berlin“. Ich werde jetzt eher den umweltpolitischen Aspekt beleuchten; der Kollege Friederici hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, den verkehrspolitischen Teil zu übernehmen. Fangen wir doch mal an mit der Qualität von Fahrzeugen, mit den Emissionen: Was die Beschaffungsrichtlinien angeht, da hat mir Staatssekretär Gaebler gerade noch mal mitgeteilt, dass die Beschaffungsrichtlinien, die auch Fahrzeugbeschaffung für den öffentlichen Dienst in Berlin angehen, jetzt noch mal überarbeitet werden und dass wahrscheinlich in Kürze dafür neue Vorgaben vorgelegt werden. Denn es ist richtig, dass wir da ganz vorne sein wollen und ganz vorne sein müssen. Und das ist ja auch ein bundespolitisches Thema – das wissen Sie genauso gut wie wir, nicht bloß wegen DieselGate –, dass das, was im Fahrzeugbrief steht, dem entsprechen muss, was dieses Fahrzeug in der Realität an Emissionen in die Luft pustet. Es ist ein Unding in der Bundesrepublik, dass die Kundinnen und Kunden über Jahre betrogen wurden, das ist der eine Teil beim VWSkandal – und nicht bloß von VW, sondern auch von anderen Dieselherstellern. Aber dass auch wir alle geschädigt werden! Ich habe gar kein Auto, ich werde trotzdem geschädigt, weil diese Autos und diese Dieselfahrzeuge so viele Emissionen in die Luft abgeben, dass einem schlecht werden kann. Es ist ein Unding, dass es nur in den USA eine Entschädigung für Kunden geben wird. Dort hört man von 1 000 Dollar pro Kunde. Haben Sie davon schon etwas in Deutschland gehört, dass die deutschen Kunden mit 1 000 Euro dafür entschädigt werden sollen, dass sie bei den Abgaswerten jahrelang betrogen wurden? Ich sage: Das Gleiche, 1 000 Euro, muss pro Schummelfahrzeug noch mal an das Land Berlin gezahlt werden.

Das waren ja drei Fragen auf einmal! Aber ich bin großzügig. – Also zunächst einmal glaube ich, dass wir alle sehen, dass im Augenblick die Anschaffung von Dieselfahrzeugen nur beschränkt sinnvoll ist – erste Feststellung. Aber – Sie sind ja auch Expertin; der Kollege Gelbhaar sitzt ja neben Ihnen –: Was ist denn aktuell die Alternative? Sollen wir jetzt verstärkt, ob nun für Senatorenfahrzeuge oder für andere, sagen, wir gehen weg und gehen wieder hin zu Benzinfahrzeugen? – Dann werden wir zwar unser Problem mit den Dieselrußemissionen wahrscheinlich in den Griff bekommen. Aber was ist mit den CO2-Emissionen? Die sind in der Regel deutlich höher bei benzingetriebenen Fahrzeugen; das ist so. Die Frage müssen Sie beantworten. Ich habe keine endgültige Antwort, auch nicht auf die, die erst mal sehr einfach klingt: nur noch Elektroautos zu kaufen. Dann müssten wir erst mal zwei Dinge sicherstellen: dass die auch tatsächlich in der Gesamtökobilanz vergleichbar sind zu den anderen Fahrzeugen und nicht bloß als Zero-Emission-Fahrzeug bevorzugt werden. Es hat ja einen Grund, dass sie sich am Markt nicht so richtig durchsetzen können. Das hat, glaube ich, auch etwas mit Preisen zu tun. Das wissen Sie auch, genauso wie wir. – Diese Fragen müssen fairerweise zumindest be- antwortet werden. Dann kann man auch die Ursprungsfrage beantworten, wie wir da weiterkommen. Ich will aber noch auf ein, zwei andere Punkte aus Ihrem Antrag eingehen: Was die Förderung des Nahverkehrs angeht, da fordern Sie Dinge wie Radverkehrsförderung. Wir haben auch mit den letzten beiden Landeshaushalten gezeigt, dass wir, wenn es um die Sanierung und den Ausbau von Radwegen geht und wenn wir mal die reale Zahl nehmen, was in Berlin ausgegeben wird, noch nicht am Ende der Fahnenstange sind. Es kann noch mehr werden. Aber die Illusion, wir könnten von heute auf morgen die Mittel verdreifachen und alles wird schön, funktioniert so nicht. Denn da brauchen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Bezirksverwaltungen. Ich spreche mich mit anderen dafür aus, dass wir dafür zusammen sorgen sollten, dass tatsächlich alle Bezirksverwaltungen ertüchtigt werden, was die Manpower angeht – jawohl, die können auch diese Radwege nämlich nicht bloß theoretisch durchplanen, sondern auch praktisch –, und dann auch die Sanierung anleiern. Dann haben Sie die Luftgütemessstationen als interessanten Punkt zweimal in Ihrem Antrag drin. Vielleicht, Frau Gebel, ist Ihnen nicht bekannt, dass Berlin das beste und umfassendste Luftgütemessnetz weit und breit hat. Wir haben in Berlin absolut wie relativ pro Kopf – Achtung! Nicht nur absolut, sondern auch relativ! – die höchste Messgütedichte weit und breit. Dazu sagen Sie, mehr Messgütestationen würden eine große Änderung bringen und die große Transparenz für jeden. Diese Transparenz ist vorhanden. Die Ergebnisse des BLUME-Messnetzes können Sie alle im Internet nachlesen. Dafür ist schon vor vielen Jahren gesorgt worden. Da gibt es keine Geheimnistuerei, das ist komplett transparent. Glauben Sie mir, ob Sie noch zwei Messgütestationen mehr bekommen oder nicht, ändert an der Realität relativ wenig. Übrigens hat auch dieser Senat, auch Senator Geisel, gesagt: Alles, was wir an Konsequenzen – jetzt Umweltministerkonferenz – daraus ziehen müssen, dass wir sehen, bundesweit wird bei den Immissionswerten gerade von Dieselfahrzeugen geschummelt und betrogen, dass sich die Balken biegen, dass Berlin an der Spitze der Bundesländer liegt, dass wir sagen: Das ist nichts, was wir in einem Bundesland regeln könnten –, das muss bundesweit geregelt werden. Ich muss Sie bitten, mindestens die Hälfte, wahrscheinlich Dreiviertel des Antrags hat viel eher etwas im Bundestag zu suchen. Sorgen Sie doch dafür, dass Sie über Bundesratsmehrheiten, in anderen Landtagen, aber auch im Bundestag eine echte Mehrheit für eine ökologische Verkehrspolitik durchsetzen! Ich unterstütze Sie sehr gern dabei, andere auch, aber erst einmal im Bundestag die Mehrheiten ändern. – Vielen Dank!

Das ist aber nicht das Ende der Freizügigkeit; denn jeder, der berechtigt ist, kann wie bisher die Grenzen passieren. Es hat in Europa auch noch nie die Freizügigkeit für Unberechtigte und die Erlaubnis zum illegalen Grenzübertritt gegeben. Auch der freie Warenverkehr wird natürlich nicht eingeschränkt. Bei Lkw ist bestenfalls zu kontrollieren, ob sich Personen im Fahrzeug befinden. Eine einfache CO2-Messung im Innern des Fahrzeugs, die innerhalb von Sekunden durchgeführt werden kann, reicht hier vollkommen aus. – Also nicht den Teufel an die Wand malen, dass die Maßnahmen das Ende jeder Freizügigkeit und des freien Warenverkehrs bedeuten! Dies ist umsetzbar, und wir müssen dies tun.

Bei diesem Modell fragten sich die Tester – wir haben uns jetzt mal die Testberichte angeschaut –, ob die Entwickler glaubten, die Welt mit Plastik retten zu können. Das Modell gäbe Geräusche wie eine alte Straßenbahn von sich. Dazu kommt: Im Winter fehlt diesem Fahrzeug die Abwärme des Motors, dann sitzt man sozusagen in einem Kühlschrank auf Rädern.

Wenn man im Verkehrsbereich immer nur da verharrt, wo jetzt gerade der Stand ist, dann haben wir ein großes Problem, denn unsere Mobilität ist fast zu 100 Prozent abhängig von Ölprodukten und Öl, das meist aus Krisengebieten kommt; wir hängen an dem Tropf weniger Ölproduzenten. Das kann nicht im Interesse von uns, von unserer regionalen Wirtschaft, einer starken, stabilen Wirtschaft in Deutschland und in Thüringen sein. Vielmehr geht es uns darum, dass wir uns von fossilen Energien unabhängig machen, Abhängigkeiten abbauen und hier die Region stärken. Das ist zugegebenermaßen in der Mobilität schwieriger, als es zum Beispiel bei Strom oder auch bei Wärme der Fall ist. Aber das ist gerade auch die Chance, denn wir haben im öffentlichen Nahverkehr mit einer großen Elektrifizierung von Zügen schon einen ersten Schritt getan, uns unabhängig zu machen. Immerhin haben wir fast ein Drittel schon auf erneuerbare Energien ausgerichtet. Und wenn man das jetzt mal vergleicht mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien bei Pkw oder bei Bussen: Dort kommen wir maximal auf 5 bis 10 Prozent durch Beimischung von Biotreibstoff, was aus ökologischer Sicht auch bedenklich ist, wenn dort Palmöl oder andere intensiv produzierten Bioprodukte eingesetzt werden. Deswegen ist unser Ziel: Wir wollen weg vom Öl. Wir wollen auch, das sagen wir ganz offen, in den nächsten 20 Jahren so weit sein, dass ab da kein Fahrzeug mehr zugelassen werden muss, was auf Öl setzt, was mit Diesel oder mit Benzin betrieben wird. Wir haben die Chance, dann auch den Verkehrsbereich mit erneuerbaren Energien komplett zu versorgen. Das ist im Übrigen viel weniger, als man jetzt denkt, denn durch Überproduktion im Strombereich haben wir jetzt schon ein großes Angebot, auch im Bereich von erneuerbaren Energien. Und der Verkehrsbereich eignet sich durch die Batterietechnologien, durch intelligente Steuerung sehr gut, diese Spitzen auch abzubauen. Eine ganz grobe Zahl ist, dass man schon mit 5 Prozent des Stromangebots, was da ist, komplett die Elektromobilität in Deutschland erreichen könnte. Das ist eine relativ geringe Zahl. Deswegen sind da auch keine Grenzen gesetzt, das technisch zu bewerkstelligen.

Aber die nächsten Schritte sind natürlich im Mobilitätsbereich zu tun. Und hier kann die öffentliche Hand im ersten Schritt mit 10 Prozent seiner Verkehrsflotte ein Beispiel setzen. Ich denke, das wäre auch ein gutes Symbol, wenn wir zum Beispiel auch die Möglichkeit haben – Herr Carius, vielleicht können wir das ja zusammen ermöglichen –, dass vor dem Landtag eine Elektromobilitätssäule entsteht, wo sowohl – hoffentlich bald – die Ministerien in Vorbildwirkung ihre Elektroautos aufladen können, vielleicht auch Herr Carius mit seinem neuen modernen Fahrzeug, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die hier Interesse an der Politik haben. Wenn wir es dann noch schaffen, die bestehende Solaranlage dreimal so groß zu gestalten, wie sie ist, dann kann man in der Mittagszeit, wenn die Sonne scheint, sein Auto auch mit Sonnenstrom betreiben. Ich glaube, das ist nicht nur eine Vorbildwirkung, sondern das wäre auch ein Zeichen, wohin in Zukunft der Weg gehen soll.

Bei circa 44 Millionen in Deutschland zugelassenen Autos sind das also ungefähr – wenn man 1 Million von 40 Millionen nimmt – zweieinhalb Prozent, die da erreicht werden sollen. Das ist natürlich ein hehres Ziel. Als man das 2010 ausgerufen hat, war das durchaus im Bereich des Denkbaren. Mittlerweile muss man sagen: Die Erfolge sind nicht so da. Man hat zwei Schlussfolgerungen daraus gezogen, zum einen mit dem Elektromobilitätsgesetz 2015, in dem man den Vorrang für Elektrofahrzeuge in gewissen öffentlichen Bereichen eingeführt hat und zum anderen jetzt mit der Ladesäulenverordnung, die wohl im Februar 2016 im Bundesrat – wenn ich es richtig weiß – bestätigt werden soll. Die Ladesäulenverordnung soll nun erstmals klären, dass bundeseinheitlich auf entsprechenden EU-Standards beruhend Ladesäulen in Deutschland errichtet werden, die einen einheitlichen Standard haben. Im Moment ist es so – da hat mal Herr Möller recht, wenn er sagt: Es ist im Moment zu unattraktiv für viele, Elektrofahrzeuge zu fahren, weil sie a) zu wenig Reichweite haben, b) unattraktiv sind und weil man c) dann entsprechend drei oder vier Ladekabel dabeihaben muss, je nachdem, welche Ladesäule man bekommt. Das soll mit dieser Ladesäulenverordnung geändert werden, dass also auf einem EUStandard beruhend ein einheitliches Ladesystem nicht nur in Deutschland, sondern europaweit eingeführt wird, dass man also mit einem Elektrofahrzeug, egal wo man hinkommt, nur noch ein Kabel hat und mit diesem Kabel dann entsprechend sein Fahrzeug aufladen kann. Ich denke, das zeigt schon mal in die richtige Richtung. Deswegen ha- ben wir das auch in unserem Antrag aufgenommen, dass wir beruhend auf dieser Ladesäulenverordnung zukünftig Ladeinfrastruktur in Thüringen fördern und diese Sache damit auch vereinheitlichen. Es gibt schon viele Aktivitäten, auf die die Ministerin hingewiesen hat, zum Beispiel in Bad Salzungen, wo die Stadt Bad Salzungen über Werraenergie kostenfreie Ladestationen für Elektrofahrzeuge anbietet.

Ich denke, das ist ein positives Beispiel. Da gibt es noch viele weitere, aber es ist noch zu wenig. Wir brauchen noch deutlich mehr und wir müssen da in Zukunft deutlich mehr investieren. Auch das soll unser Antrag mit anregen: neben der einheitlichen Infrastruktur die Schaffung einer flächendeckenden Infrastruktur, damit man wirklich sein Fahrzeug zwischendurch aufladen kann, damit man genau das Problem mit der kurzen Reichweite ausgleichen kann, indem man zum Beispiel beim Mittagessen an der Gaststätte sein Fahrzeug entsprechend aufladen, zwischenladen kann. Es gibt ja auch diese Schnellladestationen. Es gibt an der Autobahn und an verschiedenen Raststätten diese Tesla-Stationen. Das alles trägt natürlich dazu bei, in der Zukunft mehr Elektromobilität zu machen.

Die Entfernung zum Beispiel Hildburghausen – Erfurt, 101 Kilometer, schaffen Sie damit. Dann können Sie Ihr Fahrzeug dann hier aufladen, wenn Sie beim Termin sind, weil ich davon ausgehe, dass wir demnächst vor den Ministerien entsprechende Ladestationen haben; und auch von einer kreisangehörigen Gemeinde zur Kreisstadt ist es immer locker zu schaffen. Also unabhängig von Kreisgebietsreformen, Frau Tasch, ist das alles machbar und Sie werden es auch zu Ihrer zukünftigen Verwaltung, wenn Sie dann eingemeindet sind, mit dem Elektrofahrzeug noch schaffen. Aber wie gesagt, ich weiß nicht, warum man sich jetzt seitens der CDU sperrt oder warum man so komisch diskutiert, so nach dem Motto „Das brauchen wir alles nicht“.

Noch ein Wort zur Ladeinfrastruktur: 4.100 Ladestellen gibt es gegenwärtig in Deutschland mit 12.000 Anschlüssen. Das ist viel zu wenig, wenn man das deutsche Netz anguckt. Wir haben 18.000 Tankstellen, 4.100 für Strom. Wir müssen dort deutlich erhöhen und vor allem brauchen wir nicht nur wie die Tankstellen 18.000, sondern deutlich mehr. Man schätzt so um die 120.000, weil man natürlich an öffentlichen Parkplätzen und touristischen Zentren, wie es Frau Ministerin gesagt hat, entsprechende Ladeinfrastruktur braucht, damit man sich, wenn man dort hinfährt, auf den Parkplatz stellen und dann auch mal schnell den Stecker reinstecken und somit natürlich die Zeit nutzen kann, die man dort verbringt, um sein Fahrzeug aufzuladen.

Anders gesagt, argumentiert das Leitbild in etwa so wie ein Autohersteller, der ein defektes Fahrzeug verkauft und die Fahrschwierigkeiten damit zu erklären versucht, dass die Fahrkompetenz des Fahrers schlecht sei.

Ich will kurz die Konstruktionsfehler benennen und da wundert es mich, dass die Bürgermeister nicht auf die Barrikaden gehen und vom Gesetzgeber schon längst eine Veränderung verlangen. Die VGUmlage ist das einzige Finanzierungsinstrument, das nicht steuerkraftabhängig ist. Das ist ungerecht, weil die Mitgliedsgemeinden von ihrer Steuerkraft völlig unterschiedlich aufgestellt sind, die VG-Umlage aber eine Pro-Kopf-Umlage ist; während Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Länder- finanzausgleich steuerkraftabhängig ausgerichtet sind, ist es nur die VG-Umlage nicht. Die ist eine Pro-Kopf-Umlage. Ich mache das immer am Beispiel meiner Lieblings-VG Großbreitenbach fest, weil ich da mal Bürgermeister war und weil mit Petra Enders dort eine Kollegin Bürgermeisterin war. Jetzt ist sie Landrätin. Da gibt es die Stadt Großbreitenbach, abundante Stadt, muss also Reichensteuer bezahlen, ungefähr 1.500 Euro Steuerkraft pro Einwohner. Daneben liegt die Gemeinde Wildenspring mit 72 Euro pro Einwohner Steuerkraft. Beide bezahlen die gleiche VG-Umlage von etwa 120 Euro, das heißt bei der Stadt Großbreitenbach 8 Prozent des Steueraufkommens. Bei der Gemeinde Wildenspring reicht nicht mal das Steueraufkommen aus, um die VG-Umlage zu bezahlen. Die müssen Schlüsselzuweisungen nehmen und stehen jedes Jahr bei uns mit einem Haushalt von 180.000 Euro und brauchen mindestens 60.000 bis 100.000 Euro Bedarfszuweisung. Dabei sollen wir weiter zusehen, wenn es nach der CDU geht. In dem Gemeinderat findet übrigens auch keine kommunale Selbstverwaltung mehr statt. Warum auch? Alles, was die an Haushaltsmitteln haben, fließt als VG-Umlage und als Kreisumlage ab. Die haben noch ganze 5.000 Euro im Jahr zu verteilen – 5.000 Euro. Wildenspring ist ein Bergdorf. Wer Wildenspring kennt – die haben eine Feuerwehr mit Allradantrieb. Der Allradantrieb ist kaputt, der kostet 3.500 Euro. Kein Geld da. Worin besteht die Lösung? Das Feuerwehrgerätehaus ist in der Mitte der Gemeinde. Weil sie den Berg im Winter ohne Allrad nicht mehr hochkommen, wird das Fahrzeug rausgestellt, oben in die Bushaltestelle, denn den Berg runterfahren können sie noch, wenn es brennt. Aber nur einmalig. Das sind dann Zustände und da reden wir noch von kommunaler Selbstverwaltung. Also, meine Damen und Herren, das funktioniert alles nicht.

Außerdem haben wir aus den Anhörungen diverse Erkenntnisse gewonnen, was auch einen möglichen Modellversuch angeht. Wir haben nämlich die Erkenntnis gewonnen, dass selbst ein Modellversuch, Herr Kollege Golland, nach sich ziehen würde, dass das Polizeigesetz geändert werden müsste. Ihnen ist erklärt worden – ich erkläre Ihnen das an dieser Stelle sehr gern noch einmal –, dass es bisher nur nach § 15 b Polizeigesetz eine rechtliche Grundlage für die Videografie von Einsätzen gibt. Ein solcher Einsatz kann danach erstens aus einem Fahrzeug heraus und zweitens zum Zwecke der Beweissicherung erfolgen. Das sind Schranken, die Sie nur mit der Änderung des Polizeigesetzes überwinden können. Selbst für einen Modellversuch müssten wir also das Polizeigesetz ändern. Und man müsste dann eben schauen: Welche Güter müssen in einer solchen Situation gegeneinander abgewogen werden? Da muss man dann eben auch sehr genau auf die verfassungsrechtliche Abwägung von Grundrechten schauen.