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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir legen Ihnen heute ein Gesetz vor, das deutlich macht, dass wir deregulieren, dass wir aber auch die aktuellen Entwicklungen in diesem Lande für unser Ressort wahrnehmen und letzten Endes damit auf die allgemeinen Bedürfnisse der Bevölkerung abheben. Und zum anderen wird auch deutlich, dass wir es in unserem Geschäftsbereich allein im Lande mit 16 Gesetzen zu tun haben, die durch unser Haus begleitet werden, und immerhin direkt über diese Gesetze 33 Verordnungen aktuell in Kraft gesetzt worden sind. Ich glaube, wir können erkennen, dass der Umfang des Bestandes von Rechtsvorschriften auch auf Landesebene eine große Herausforderung für den Normbetroffenen und für den Rechtsanwender darstellt, also letzten Endes für den Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung selbst. Zudem enthalten die Gesetze natürlich das geltende Recht. Im Laufe der Zeit ist aber auch deutlich geworden, dass eine Reihe von Vorschriften veraltet oder letzten Endes nicht auf dem aktuellen Stand war und damit keine praktische Wirkung mehr erzielt hat. Ich glaube, es geht jedem Ressort so, und insofern habe ich mich über die Resonanz der anderen Häuser sehr gefreut, weil wir da mit einem guten Beispiel vorangehen. Unser Ministerium hat den Normbestand in dieser Hinsicht überprüft und ich glaube, dass im Ergebnis der Prüfung, die wir Ihnen in dem Entwurf vorgelegt haben, die Deregulierung, die Verwaltungsvereinfachung auf der einen Seite, aber auch die Rechtsbereinigung für den Geschäftsbereich, kurzum mit dem Rechtsbereinigungsgesetz vorgelegt worden ist. Ich glaube auch, dass es gut ist, worauf ich persönlich großen Wert lege, dass wir die Qualität der Gesetze deutlich verbessert haben, im Übrigen durch eine bessere Lesbarkeit. Das ist ja auch draußen in den Veranstaltungen, die wir vielerorts durchführen, immer wieder deutlich geworden, dass wir die Überschaubarkeit der Gesetze weiter verbessern. Mit der Rechtsbereinigung soll natürlich innerhalb solcher Normen, die weiterhin benötigt werden, für eine klare und eindeutige Sprache, denn ein Gesetz ist ja verbindlich, für konsistente Verweisungen, eine aktuelle Terminologie und eine möglichst kurze und klare Aussage im Rahmen der Gesetzgebung gesorgt werden. Es ist ja so, dass die Landesregierung sich insgesamt mit dem Umsetzungsschritt der Deregulierung befasst hat und damit auch ein Bürokratieabbau einhergehen soll und muss, denn unterm Strich haben wir innerhalb der Landesregierung beschlossen, weiter deutlich Personal abzubauen, um damit letzten Endes, das ist ja eben eingebracht worden, den Haushalt finanzierbar zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist auch wichtig, Ihnen noch den Hinweis zu geben, dass wir eine weitere Änderung eines nicht ganz unwesentlichen Themas in diesem Lande dem Hohen Hause vorlegen, nämlich das Reisekostengesetz. Darüber freue ich mich sehr und hoffe auf eine möglichst schnelle Bearbeitung. Herr Vorsitzender, Herr Professor Dr. Tack, ich wäre dankbar, wenn wir möglichst zügig noch vor der Som- merpause dieses Gesetzgebungsverfahren abschließen könnten, denn es geht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forstverwaltungen, aber auch in den Großschutzgebietsverwaltungen darum, dass wir der Überzeugung sind, dass diejenigen, die ihr Fahrzeug privat nutzen in den Gebieten, einen zusätzlichen Schlechtwetter- oder Schlechtwegezuschlag erhalten sollen, um damit zu zeigen, dass hier diese Problematik anerkannt wird, denn diese fahren zum überwiegenden Teil auf unbefestigten oder zum Teil schwer befahrbaren Waldwegen. Dieses verursacht natürlich in der Regel deutlich höhere Anschaffungs- oder auch Reparaturkosten sowie die Abnutzung eines privaten Pkw ist damit erheblich höher. Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ab 2016 schrittweise die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen umsetzen werden und damit eine Vereinfachung für die Landesverwaltung entstehen wird. Der komplette Austausch wird sich natürlich hinziehen und deswegen werden wir auch für die Zukunft noch eine Reihe von zum Dienst privat zugelassenen Fahrzeugen haben. Haushaltsrelevant – da hat der eine oder andere auch schon aufgehorcht – ist das nicht, weil wir dies aus dem eigenen Wirkungskreis finanzieren. Wir wissen alle gemeinsam, dass wir im Bereich der Forsten einen Wirtschaftsbetrieb haben, der glücklicherweise aufgrund doch recht guter Holzpreise nach wie vor gute Erträge abwirft, sodass wir diese aus dem eigenen Wirkungskreis finanzieren können. Im Übrigen gilt dieses dann auch für die Nationalparkmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Auch hier ist die Finanzierung in der Bewirtschaftung der vorhandenen Ansätze vorgesehen. Insofern bitte ich darum, unserem Gesetzgebungsverfahren zuzustimmen, und wünsche den Beratungen einen schnellen und guten Erfolg. – Vielen Dank.

Ein Beamter stürzte, schürfte sich die Knie auf, ein weiterer, der ihm helfen wollte, wurde am Rücken verletzt. Eine Beamtin wurde von einer Eisenstange am Bein getroffen. Das Pfefferspray und die Kräfte neigten sich dem Ende. Die Unterstützungskräfte waren immer noch in Anfahrt. Im Nachgang stellte sich heraus, dass ein ziviler VW-Transporter die Aufmerksamkeit der Verfolger auf sich gezogen hatte. Das Fahrzeug wurde ebenfalls schwer beschädigt, der Fahrzeugführer verletzt. Er war die Rettung.“ – Und jetzt im letzten Satz –: „Die Situation über den gesamten Einsatz hinweg war chaotisch, unübersichtlich und sehr gefährlich. Hoher Sachschaden, beschädigte Einsatz- und Zivilfahrzeuge und etliche verletzte Personen, Asylbewerber, Zivilisten, Polizisten, das war die Bilanz des Abends. Der Besonnenheit aller eingesetzten Kräfte ist es zu verdanken, dass es nicht zu noch schwerwiegenderen Schädigungen und Verletzungen gekommen ist.“

Wenn durch die Scanner also nun nur wenige gestohlene Fahrzeuge gefunden werden konnten und hauptsächlich Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz entdeckt wurden, so erscheint dies problematisch und wenig verhältnismäßig. Ich frage mich zudem, ob es möglich ist, nach der Feststellung eines Treffers das Fahrzeug schnell genug zum Anhalten zu bringen. Wenn dies nicht gelingt, helfen die Scanner bei der Verfolgung der Straftaten nur wenig weiter. Es ist zudem zu prüfen, wie aktuell die abgeglichenen Daten des Kennzeichenerkennungssystems sein können. Nur wenn die Kennzeichen gestohlener Fahrzeuge dort sofort erfasst sind, können die Scanner einen Diebstahl aufdecken.

Gerade für die Grenzregion oder meine Heimatstadt Görlitz stelle ich mir das schwierig vor: Wenn dort ein Fahrzeug gestohlen und direkt nach der Tat über die Grenze gebracht wird, kann ein Kennzeichen-Scanner dagegen nichts ausrichten, weil der Diebstahl mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Zeitpunkt, wo der Täter über die Autobahn rast, noch nicht einmal gemeldet wurde.

Der Netzentwicklungsplan muss zügig fortgeschrieben und überarbeitet werden. Die Regio-Verbindung Erfurt–Nordhausen zum Beispiel ist eindeutig zu unattraktiv. Bei einer Fahrzeit von mehr als 80 Minuten ist es kaum jemandem zu vermitteln, lieber sein Fahrzeug stehen zu lassen und die Bahn zu nutzen. Hier muss unbedingt die Infrastruktur verbessert werden, dass schnellere Züge eingesetzt werden können. Die Anbindung von Rudolstadt muss sichergestellt werden und von Saalfeld sollte man über eine Direktverbindung unter einer Stunde nach Erfurt kommen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Winterdienst abzusichern. Wenn ein Fahrzeug verunfallen würde und es würde ein Mensch ums Leben kommen, dann wären Sie der Erste, der fragen würde: Weshalb haben Sie das nicht anders gelöst, wenn das Personal nicht zur Verfügung steht? - Das liegt in der Natur der Sache.

Insbesondere, was den Bereich Hunde und andere Kleintiere angeht, ist das schwieriger als in den Bereichen, in denen wir über Rinder oder Schweine reden, wo dem Fahrzeug, mit dem der Transport erfolgt, schon rein äußerlich angesehen werden kann, dass es sich um einen Tiertransport handelt. Seit es die neuen Sprinter-Reihen gibt, sieht man von außen nicht einmal mehr, ob es sich um ein belüftetes Lieferfahrzeug handelt oder nicht, sodass das eine zusätzliche Erschwernis ist. Gleichwohl finden diese Kontrollen statt.

Dennoch bin ich dankbar für Ihre referierte Erfolgsgeschichte 25 Jahre Thüringen. Sie haben gesagt, für die Zukunft, jetzt, wo Sie Verantwortung tragen unter Rot-Rot-Grün, wollen Sie dem Motor eine passende Karosserie geben. Ich glaube, genau das ist das Problem des Verständnisses Ihrer Arbeit. Sie wollen zwar gut an der Hülle arbeiten, aber unser Anspruch ist, uns um das ganze Fahrzeug zu kümmern. Wir wollen nicht am schönen Schein arbeiten. Es ist wichtig, dass das ganze Fahrzeug fährt, und nicht nur, dass es neu lackiert wird.

Dass Sie in Ihrer Rede vor allen Dingen viele CDUPolitiker zitiert haben und vor allen Dingen den für einen wichtigen Teil unserer Erfolgsgeschichte Thüringens verantwortlichen Prof. Dr. Bernhard Vogel häufig zitieren, zeigt auch genau das, dass dieser Erfolg eine Regierung braucht, die eine klare Idee von diesem Land, von der Erfolgsgeschichte hat, wie dieses Land auf den Weg kommen kann, immer besser zu sein, und dass man den Anspruch deshalb für sich verinnerlichen will – deswegen will ich bei dem Bild bleiben –, dass man auch Motor sein muss, wenn man die Veränderung des Landes voranbringen will. Es reicht eben nicht aus, sich nur um die Karosserie zu kümmern. Das mag schön sein, das bringt schnelle Erfolge, die Leute kriegen große Augen über den schönen neuen Schein. Tatsächlich funktioniert so ein Fahrzeug nur, wenn der Motor funktioniert und nicht bei der Entwicklung stockt.

Es geht also um die Frage: Welches Fahrzeug wird mit wel cher Qualität an Personal besetzt? Wir haben entsprechende Übergangsregelungen vorgesehen, um Härtefälle abzufangen.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, meine Frage bezieht sich noch einmal auf das Schulungs- und Weiterbildungsangebot. Inwieweit wird den Polizisten der Immunitätsbegriff vermittelt, insbesondere worauf er sich bezieht? Hintergrund der Frage ist, dass der Immunitätsbegriff nicht nur den Abgeordneten selbst betrifft, sondern sein Fahrzeug, seine Wohnung, die Begleitperson und dergleichen. Ist das auch Gegenstand und auch in Abgrenzung zum Indemnitätsbegriff?

Im Straßenbau ist der Unterschied noch eklatanter. Dort kostet ein Kilometer Radweg durchschnittlich 150.000 Euro und beim Straßenbau sind es durchschnittlich über 3 Millionen Euro. Also ein zwanzigfacher Betrag, den die öffentliche Hand immerhin für die Infrastruktur zur Verfügung stellen muss. Ein starkes Argument, um auf mehr Radverkehr zu setzen, finden wir. Radfahren ist aber auch gut für die Umwelt. Während weltweit zahlreiche Autoingenieure versuchen, mehr oder weniger transparent den CO2-Verbrauch zu senken, gibt es seit 200 Jahren das perfekte umweltfreundliche Fahrzeug – das Rad.

Ich sage das als jemand, der seit 30 Jahren einen VW Passat Diesel fährt und der vor drei Jahren stolz auf den letzten neuen Passat war – ein Passat BlueMotion, 1.500 km Reichweite, wenn man vernünftig fährt. Ich habe gedacht, dass ich mir ein technisch hervorragendes neues Fahrzeug kaufe. Ich war bislang immer dankbar für die Zuverlässigkeit, mit der diese Autos gefahren sind.

Der Kleingarten und dessen Nutzer ist noch mal separat zu betrachten. Ich sage das ganz deutlich: Die überwiegende Anzahl der Menschen, die Kleingärten haben, sind Best Ager – wie man so neudeutsch sagt – oder in meinem Alter, nach oben aufwärts. Nur wenige junge Leute kommen jetzt dazu, die dieses auch als Lebensmodell für sich sehen, die allerdings auch aus finanziellen Gruppen kommen, wo – sage ich mal – das Einfamilienhaus noch nicht bezahlbar ist. Das Ganze muss man mit sehen. Man muss weiterhin mit sehen, dass diese Kleingärten eine wichtige ökologische Aufgabe im Stadtraum mit lösen. Nebenbei sind Kleingärten auch immer von Stadtgrün eingebunden und noch weiterhin betroffen über die Anforderungen, die das Stadtgrün in seiner Pflege auf den Kleingarten mit auswirkt. Diesbezüglich haben wir dann natürlich eine andere Situation. Wir haben die Situation, dass es leider noch nicht so ist. Das Eichsfeld wurde gerade als Beispiel erwähnt, wo die regionalen Strukturen zum Recyceln von Grünabfall noch nicht so vorhanden sind, dass man ohne Mobilität, das heißt ohne Auto, problemlos überall das bekommt. Hier gab es einen Einwurf – Kollege Kobelt hat gesagt, man kann sich einen Container bestellen. Ja, das ist aber kommunale Aufgabe. Mancher Kreis löst es, dass man sich entgeltfrei einen Container bestellen darf, mancher Kreis auch nicht. Darin sehe ich jetzt unser aller politische Aufgabe. Die Lösung kann nicht sein: Ja, wir verbrennen weiter, mit allen Umweltproblemen, die wir haben. Aber die Lösung kann auch nicht sein, zu sagen: Meine lieben Kleingärtner, wir wissen wohl, ihr seid alle nicht so mobil, habt das Fahrzeug nicht, jetzt sitzt ihr auf eurem Grün, macht doch bitte ein Folklore-Feuer, wenn es trocken ist. Das ist auch nicht ehrliche Politik. In diesen beiden Bereichen sind die Ansätze. Ich muss sagen, im ländlichen Raum ist es auch ein bisschen kulturbedingt, dass man gerne so ein Kartoffelfeuer macht, ein Herbstfeuer, ein Weihnachtsfeuer, ein Osterfeuer, das hat auch etwas mit Kultur und Kulturtradition zu tun. Dazu stehe ich auch, aber man muss den Spagat zwischen einer Entsorgungsverbrennung, die zu Belastungen führt, und dem kulturellen Ansatz, der durchaus möglich ist, machen.

Genau. Im Antrag geht es um die Beschaffungsinitiative zur öffentlichen Kfz-Neubeschaffung im Landtag. Wir wollen also nicht, dass jetzt die alten Kfz ausrangiert werden, sondern wir möchten, dass die Landesregierung in dem für sie zuständigen Bereich eine Beschaffungsrichtlinie erlässt, in der das Thema „Verbrauch von Fahrzeugen“ überhaupt eine Rolle spielt. Und wir begründen das mit dem Klimaschutz und selbstverständlich auch mit der Kosteneinsparung, denn wo weniger verbraucht wird, kann man selbstverständlich Geld sparen. Wir haben im Energieausschuss, das ist für uns der Anlass gewesen, im Rahmen der Haushaltsberatung mitbekommen – es ging um die Beschaffung, glaube ich, von vier Fahrzeugen in irgendeinem Bereich –, da kam eine kurze Nachfrage von unserer Seite und wir haben mitgekriegt, es gibt überhaupt keine Hinweise der Landesregierung bei der Beschaffung von Fahrzeugen. Jeder kann sich das Fahrzeug anschaffen, was aus seiner Sicht sinnvoll und halbwegs preiswert ist. Und wir...

So, wie Sie das schreiben, ist es definitiv falsch. Zunächst einmal gelten die Vorgaben aus Brüssel nicht für einzelne Fahrzeuge, sondern für die jeweiligen Flotten der Fahrzeughersteller. Sie können ja gern einen festen Grenzwert für jedes einzelne Fahrzeug fordern, aber das hat dann zumindest mit den EU-Vorgaben nichts zu tun, auf die Sie sich berufen. Darüber hinaus ist auch der von Ihnen genannte Grenzwert einfach falsch. Orientiert wird sich an 130 Gramm CO2 je Kilometer. Das natürlich ist eben nur ein Ausgangswert. Maßgeblich ist zudem das durchschnittliche Gewicht der verkauften Neuwagen. 130 Gramm gelten für eine Fahrzeugflotte, deren Autos im Schnitt 1.372 Kilogramm wiegen. Liegt das durchschnittliche Gewicht höher, steigt der Grenzwert. Liegt das durchschnittliche Gewicht darunter, sinkt der Grenzwert. Nach der aktuellen Kurve entsprechen 22 Kilogramm Fahrzeugmasse etwa einem Gramm CO2 je Kilometer. Beträgt das durchschnittliche Fahrzeuggewicht beispielsweise 1.800 Kilogramm, gilt für den Hersteller ein CO2-Wert von 150 Gramm je Kilometer. Das ist gar nicht so schwer. Im Zweifelsfall kann ich Ihnen auch einen Taschenrechner geben.

Die Deutsche Krebshilfe fordert eine gesetzliche Untersagung des Rauchens im Pkw, wenn Kinder mitfahren. 3.300 Menschen sterben jährlich in der Bundesrepublik Deutschland an den Folgen des Passivrauchens. Hier könnte die Bundesrepublik endlich einmal auch von Griechenland lernen, denn in Griechenland ist das Rauchen, wenn Minderjährige – zumindest Unter-12-Jährige – im Fahrzeug anwesend sind, verboten. Auch die Bundesdrogenbeauftragte fordert ein entsprechendes Verbot. Wie bereits aufgezeigt wurde, überwiegt die Schutzpflicht des Staates für die körperliche Unversehrtheit der Minderjährigen den Eingriff in die Handlungsfreiheit des jeweiligen Fahrzeugführers. Bereits beim Rauchen einer Zigarette soll die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeuginneren rapide ansteigen

Schon auf der - im Übrigen ökologisch korrekten - Busfahrt von Atlanta nach Chattanooga fiel den Teilnehmern dieser Delegation eines auf: Die Straßen waren voll von riesigen Pick-up-Trucks und ebenso großen SUVs. Jedes dritte in den USA verkaufte Fahrzeug gehört zu dieser Fahrzeugklasse. Motorisiert bis zu 400 PS, verbrauchen diese so beliebten Fahrzeuge etwa bis zu 20, teilweise 25 Liter Kraftstoff auf 100 km. VW war und ist in dieser Sparte des amerikanischen Marktes mit keinem Fahrzeugtyp vertreten.

Es wurde eine jetzt weltweit bekannte Software eingesetzt, die erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand betrieben wird oder auf der Straße fährt. Bei den Tests wurden die Abgaswerte daher eingehalten. Wer wann und wo diesen Entschluss zur Manipulation gefasst hat, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Meine Damen und Herren, ein wichtiges Signal in diese Richtung kam in diesen Tagen vom Arbeitnehmervertreter. „Wenn schon Phaeton“ - so das Zitat aus der HAZ -, „dann als Elektro-Fahrzeug mit 800 Volt, 15 Minuten Ladezeit und mit 500 km Reichweite“, sagte der Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh am vergangenen Samstag in der HAZ. Richtig so!

Wie wir heute wissen, gelang es dabei jedoch nicht, die strengen Abgaswerte in den USA einzuhalten. Anstatt dies nun klar und deutlich zu thematisieren, ist fatalerweise der Entschluss gefasst worden, eine Software zu entwickeln, die die Abgasentwicklung unterschiedlich steuert, je nachdem, ob sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder im normalen Verkehr. Wo und wann dieser Beschluss gefasst wurde und wer ihn gefasst hat, das ist derzeit Gegenstand intensiver Ermittlungen.

Genau. Nur konnte man einem Trabi die Fabrikfehler mit viel Liebe zu diesem Fahrzeug tatsächlich noch austreiben und er lief dann oft noch Jahrzehnte, das ist richtig. Sie hingegen, verehrte Landesregierung, sind ein Totalschaden und das schon nach einem Jahr. Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Die Rettung und die dazugehörigen Übungen in dem Bereich bedeuten einen höheren Anspruch, auch höheren Fahrzeug- und Personenanspruch als bei normalen Rettungen im Katastrophenfall eines Brandes oder eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn. Ich wollte explizit nachfragen, weil das auch eine Sondersituation für Thüringen ist, das heißt, Rettungstunnelzugänge für den ICE haben wir nicht viele. Hier an dem Punkt ist es mir bekannt, an anderen Punkten wird es das wahrscheinlich auch geben. Entspricht diese Nutzung tatsächlich dem Landesstraßenbaugesetz, dem Sie in Ihrer ersten Ausführung entsprochen haben, oder ist das nicht eine Nutzung, die dort noch mal besonders bewertet werden sollte?

Ich kann Ihnen versichern, dass ich auch selber schon die Gelegenheit hatte, das mit dem Fahrzeug zu nutzen, und dass der Lieferverkehr nicht über eine Straße von einem Meter Breite läuft und nicht über Fußgängerzonen, sondern über die Torgauer Straße, und dass die Zufahrt ausreicht.

Wir haben im Energieausschuss mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass zum Beispiel bei der Fahrzeugbeschaffung auf Landesebene überhaupt keine Verbrauchskriterien eine Rolle spielen, also dass es da keinerlei Messzahlen gibt, wo man sagen würde, sorry, da folgen wir mal dem Deutschen Bundestag, die haben da im Ältestenrat im Deutschen Bundestag beschlossen, 140 Gramm runter auf 120 Gramm. Und dann wären natürlich perspektivisch auch 100 Gramm irgendwann angesagt, dass man solche Vorgaben macht, wo alle Leute in der Landesverwaltung wissen, wenn ein Fahrzeug angeschafft wird, dann muss das diesen Anforderungen genügen. Volker Schlotmann war ja durchaus vorbildlich in diesem Bereich, der hat sich ein Auto als Minister angeschafft mit unter 100 Gramm und damit deutlich gezeigt, es ist möglich, es ist kein Komfortverlust, sondern man kann auch mit einem vernünftigen Auto durch die Gegend fahren.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Sinnhaftigkeit mancher Fragen frage ich nunmehr die Landesregierung, ob sie nicht gewisse Ähnlichkeiten sieht zwischen dem Risiko, das dadurch auftaucht, dass man ein Fahrzeug betreibt, weswegen der Fahrzeughalter alle zwei Jahre gezwungen ist, die TÜV-Gebühren zu zahlen, und dem Risiko, das im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln besteht.

Das autonome Fahren bietet große Chancen für eine Erneuerung von Verkehr und Mobilität in unserem Land. Autohersteller werden Mobilitätsdienstleister. Die Gewinner auf den Märkten werden diejenigen sein, die die besten und serviceorientiertesten Dienstleistungen anbieten. Die Digitalisierung und die Vernetzung des Analogautos hin zu einem fahrerlosen, sich selbst steuernden, autonom agierenden Fahrzeug ist für sich genommen bereits faszinierend. Aber das Zusammenspiel von digital gesteuerten Verkehrsinformationssystemen mit intelligenten Transportketten, mit einem innovativen Nahverkehr, könnte mit dem autonomen Fahren ein Killerfeature für eine zukünftige Mobilität schaffen, und zwar ohne Staus und ohne unnötige Verschwendung von Raum und Zeit.

Kurz noch einmal ein Exkurs zu Frankreich. Oft wird ja beschworen, die Morde um Charlie Hebdo hätten nur durch die Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können. Ich glaube, das entspricht nicht ganz den Tatsachen. Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Vor allem war Grund für die Aufklärung, dass ein Personalausweis der Täter in einem Fahrzeug vergessen worden ist.

Nehmen Sie zum Beispiel den Leitmarkt Mobilität und Logistik. Hier darf ich das Projekt „Anika“ erwähnen. Dabei geht es darum, durch intelligente Notrufsäulen die Daten zwischen vorbeifahrenden Fahrzeugen und einer Leitstelle auszutauschen. So sollen zum Beispiel Gefahrenquellen wie Falschfahrer an andere Verkehrsteilnehmer übermittelt werden. Die Übermittlung wird also nicht so wie bisher durch das Radio geschehen, wo die Verbreitung doch immer eine ganze Zeit dauert, sondern direkt über das eigene Fahrzeug.

Wir haben die Landesentwicklungsabteilung, die versucht, gerade solche langfristig erkennbaren Trends und Veränderungen in der Landesplanung abzubilden. Und wir haben mit der Energieabteilung den Baustein, wo die Mobilitätswende natürlich in deren Arbeit eine Riesenbaustelle ist. Wir brauchen bei uns im Haus alle drei Abteilungen für dieses Thema. Wir haben gleichwohl die Federführung für dieses Thema vor einem Dreivierteljahr der Energieabteilung zugeordnet. Damit ist jetzt klar, wer den Hut aufhat, ohne – um das deutlich zu sagen –, dass die anderen nicht gleichermaßen wichtige Beiträge leisten können und natürlich an dieser Stelle auch müssen. In der eben genannten Abteilung 3, in der Energieabteilung, ist in Sachen Elektromobilität im vergangenen Dreivierteljahr Erhebliches bewegt worden. Das funktioniert, um das deutlich zu sagen, nicht isoliert im Hause – und das würde im Übrigen auch mit Wasserstoff nicht isoliert im Hause funktionieren, eine Wasserstofftankstelle im dritten Geschoss des Energieministeriums wäre wenig wirksam –, sondern wir funktionieren bei diesen Themen nur gemeinsam mit den verschiedenen Protagonisten im Land, die sich vor Ort in unterschiedlichster Weise dem Thema widmen und nähern. Gerade die Koordinierung und Vernetzung dieser verschiedenen Akteure, jetzt vor allen Dingen in Bezug auf die Elektromobilität gesprochen, war und ist ein wichtiges Ziel der eben genannten Arbeit in der Abteilung 3, in der Energieabteilung des Hauses. Wir brauchen am Ende des Tages vor allen Dingen praktische Umsetzer, Macher der Elektromobilität im Land und gute Beispiele aus dem Land, die zeigen, dass EMobilität auch in Mecklenburg-Vorpommern gut funktioniert. Die Vorurteilswelten, die Sie eben für Wasserstoff beschrieben haben, haben wir im E-Mobilitätsbereich auch als eine breite Liste von Mythen, die sich über die letzten zehn Jahre entwickelt haben, die früher auch ihre Richtigkeit hatten, aber zum großen Teil heute technisch gelöst sind und eben wegen der gemessen an Verbrennungsmotoren begrenzten Reichweite bei uns nicht klappen können. Es muss durch praktische Beispiele gerade der Gegenbeweis angetreten werden, dass es geht. Die große Mehrzahl unserer Fahrten mit dem Auto kommt nicht näherungsweise an die Reichweiten von Elektromobilen heran. Die große Mehrzahl der Menschen in unserem Land bleibt mit ihrer üblichen Fahrleistung pro Tag nahezu ausnahmslos unter dieser Reichweite und kann damit ebenso gut für die Regelfahrten pro Tag ein Elektroauto nutzen. Dafür werden aber Projekte vor Ort werben müssen. Das Vertrauen wird vor allem durch das Erleben vor Ort bewirkt werden können. Diese Funktion können viele dieser Projekte der Akteure vor Ort, die ich eben angesprochen habe, gut und sogar sehr gut erfüllen. Aber diese Vorzeigewirkung werden wir erst in konkreten Projekten gemeinsam erzielen und darstellen müssen. Aktuell – ich habe es im Energieausschuss schon angedeutet – sind die Zulassungszahlen von Elektroautos in unserem Land allein mithilfe der Hände aus den ersten zwei Reihen dieses Hohen Hauses abzählbar. Wir haben 2013 61 zugelassene Elektrofahrzeuge gehabt, 2014 76, und wenn Sie das in Prozenten ausdrücken – von 61 auf 76 –, klingt das ganz beachtlich. Wenn Sie sich aber die absoluten Zahlen anschauen, dann wissen Sie, dass noch deutlich Luft nach oben ist. Das gilt umso mehr, als Elektroautos in den Betriebskosten deutlich günstiger sind als Autos mit Verbrennungsmotor, sodass es sich eigentlich lohnt, dafür zu werben und gerade für die vielen, die es gut in ihren Alltag einbinden könnten, auch mehrheitsfähig zu machen. Bei Hybridfahrzeugen waren es übrigens 2013 1.192 Fahrzeuge und 2014 1.478 Hybridautos, die hier im Land zugelassen waren. Wenn man sich die gesamten zugelassenen Fahrzeugzahlen im Lande anschaut, knapp 821.000, dann wird allerdings deutlich, dass wir da im kleineren Promillebereich, mit vielen Nullen hinter dem Komma, bisher wenig erreicht haben, wir also auf gut Deutsch gerade mal in homöopathischen Dosen mit E-Mobilität wirken. Ursächlich dafür dürften zum einen die zum Teil erheblich höheren Preise im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen sein. Wir reden dann über Mehrkosten bei vergleichbaren Verbrennungsmotorfahrzeugen. Nur da ist der Vergleich denkbar zwischen 20 und bei einigen Fahrzeugen sogar bis zu 70 Prozent. Zum anderen konzentrierten sich leider in der Vergangenheit Förderaktivitäten des Bundes vor allen Dingen auf sogenannte Modellregionen oder Schaufensterregionen. Das waren regelmäßig Standorte, die eher in der Nähe von großen Automobilstandorten oder Herstellerstandorten gewesen sind als bei uns. Obwohl wir solche Modell- und Schaufensterregionen nicht hatten, haben wir zwischenzeitlich landesweit durchaus verschiedene Akteure und Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität. Das hat uns insbesondere der Klimaschutzwettbewerb im letzten Jahr unter dem Motto „nachhaltig mobil – kann jeder?“ deutlich gezeigt. Dabei haben wir als Ministerium das erste Mal am Rande der Abschlussveranstaltung dieses Wettbewerbs konkret ver- sucht, verschiedene Aktive in der Region Vorpommern zu vernetzen. Dort gibt es erfreulich viele und verschiedene Ideen zum Thema und durchaus auch klar wirtschaftlich getriebene Projekte, von denen ich glaube, dass sie ein wichtiges Aushängeschild solcher Veränderungsprozesse sind. Vor allem der Tourismus in Vorpommern sieht die mit der Elektromobilität verbundene Botschaft, dass hier die Luft sauberer, mit Elektromobil am saubersten ist, und will diese Botschaft im Sinne der Tourismusregion Vorpommern nutzbar machen. Angesichts der Vielzahl der zum Teil gleichgerichteten Projekte wollen wir Synergien in Vorpommern erschließen helfen und die vorpommerschen Aktiven nach Möglichkeit vernetzen. Bereits vor dieser erstmaligen bewussten Zusammenführung der Akteure vor Ort in Vorpommern am Rande der genannten Abschlussveranstaltung des Klimawettbewerbs haben wir verschiedene Gespräche mit den Protagonisten der Elektromobilitätsszene bei uns im Land geführt. Auch hier war das Ziel, die Vernetzung voranzutreiben und das Thema zu einem landesweit koordinierten Thema zu machen. Parallel hat die Energieabteilung die weitere Vorgehensweise zur Förderung der Etablierung der Elektromobilität hierzulande in einem hausinternen Grundsatzpapier zusammengefasst. Neben rechtlichen Grundlagen und den Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sind darin insbesondere Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeführt. Ferner sind Vorschläge für weitere Schritte und mögliche Inhalte für eine Umsetzungsstrategie in diesem Papier abgeleitet. Darauf aufbauend hatte das Energieministerium die Akteure – unter anderem waren das Energieversorger, Landkreise, Hochschulen – Ende März zu einem Austausch über Potenziale und Perspektiven der Elektromobilität in Mecklenburg-Vorpommern eingeladen. Im Ergebnis wurde deutlich, dass das Interesse an alternativen klimafreundlichen Antriebsformen und auch an einem Austausch dieser Protagonisten und Aktiven untereinander groß ist. Als erste bedeutsame Handlungsfelder, denen man sich gemeinsam inhaltlich zuneigen möchte, wurden die Themen „Ladeinfrastruktur“ – das ist bei E-Mobilität ebenfalls noch eine Riesenbaustelle im Land – sowie „Elektromobilität und Tourismus“ identifiziert. Diese beiden Themen sollen jetzt in gesonderten Arbeitsgruppen weiter bearbeitet werden. Insbesondere die Energieversorger sehen sich, was sehr erfreulich war, in der Verantwortung in Bezug auf die erforderliche Ladeinfrastruktur. So hat die WEMAG die Koordinierung für die entsprechende Arbeitsgruppe, die dort gebildet worden ist, für diesen Themenschwerpunkt übernommen. Noch ist jedoch die Frage – das muss man deutlich sagen, nicht nur für Wasserstofftechnologie, sondern auch für Elektromobilität – der Ladeinfrastruktur in diesem Lande, und nicht nur hier, ein echter Hemmschuh für eine deutliche Entwicklung im Bereich der EMobilität. Zwar macht das Standardladen zu Hause oder am Arbeitsplatz mehr als 85 Prozent der Ladevorgänge aus, sodass es auf die Schnellladestationen, die dann immer im Blick sind, nur zu einem kleineren Teil ankommt, doch wenn man unterwegs ist, wird man genau diese Schnellladestationen brauchen, an denen man dann in circa 20 bis 30 Minuten komplett aufladen kann. Der Bund hat angekündigt, bis 2017 die bewirtschafteten Raststätten entlang der Autobahnen mit entsprechender Schnellladetechnik ausstatten zu wollen, eine vertrauensstiftende Ladesäulendichte wird aber nach meiner Überzeugung weiterer Ausbaubemühungen bedürfen. Neben dieser Frage wird die Akzeptanz von Elektromobilität vor allem eigene positive Erfahrungen und solche im näheren Umfeld der Menschen erfordern. Um genau solche positiven Erfahrungen zu ermöglichen und Multiplikatoren für die Idee der Elektromobilität zu gewinnen, startet am 10. Juli dieses Jahres die durch das Energie- ministerium initiierte Kampagne „ePendler in Mecklenburg-Vorpommern“. Zentraler Bestandteil dieser Kampagne ist eine Aktionswoche, in der im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ausgewählten Pendlern ein Elektroauto für die Nutzung im Alltag zur Verfügung gestellt wird. Die Aktionswoche, in der dieses Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, startet am 28. August dieses Jahres, und zwar im Zusammenhang mit dem „Tag der Elektromobilität“ der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Neben dieser Kampagne wird Elektromobilität ein Schwerpunktthema auf der Energie- und Klimaschutzkonferenz am 7. und 8. September dieses Jahres in Wismar und in Wietow sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, parallel dazu wird derzeit die Einrichtung einer Kompetenzstelle „Elektromobilität“ ernsthaft ins Auge gefasst. Diese soll Akteure und Aktivitäten im Land vernetzen, sie soll Akteure informieren und begleiten, vor allen Dingen auch bei Förderanträgen für Ladeinfrastruktur oder aber Fahrzeuge, und sie soll die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie vorantreiben und koordinieren. Für diejenigen, die sich bereits in Sachen Elektromobilität engagieren möchten, bieten wir selbst im Ministerium jetzt schon finanzielle Begleitmöglichkeiten an. Aktuell gibt es Fördermöglichkeiten für Elektroautos über die EFRE-finanzierte Klimaschutzförderrichtlinie mit Fördersätzen von bis zu maximal 50 Prozent. Allerdings beschränken sich diese Fördermöglichkeiten auf die Mehrkosten, die entstehen, wenn ich statt eines Verbrennungsmotorfahrzeugs ein Elektroauto erwerbe. Meine sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zu guter Letzt auf weitere alternative Antriebsformen – und da sind wir primär beim Wasserstoff – für Fahrzeuge schauen. Wenn wir auf unser Land und die Möglichkeiten gucken, daraus eine große Strategie zu machen, sind wir angesichts begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen im Ministerium, vor allem aber angesichts der bei der Elektromobilität schon vorhandenen verschiedenen Akteure im Land im aktuellen Handeln bei uns im Haus zurzeit auf diesen Bereich E-Mobilität konzentriert. Dass auch Wasserstoff eine wünschenswerte Weiterentwicklung darstellt, soll aber nicht infrage gestellt werden. Und wir haben in der Tat in Stralsund schon Anknüpfungspunkte, an die man andocken kann, die allerdings deutlich wissenschaftlicher Natur sind. Wir wollen nach unserer Überzeugung zunächst ein Themenfeld ertragreich voranbringen, statt dass wir in ganz vielen Themen Themenhopping betreiben. Und wir hatten zu dieser Frage auch schon im Energieausschuss die Gelegenheit, uns auszutauschen. Wenn wir unsere Zahl der Köpfe anschauen, die Ressourcen anschauen und bei Elektromobilität schon einen größeren Kreis an Akteuren haben, den man jetzt zusammenbinden kann, und dann versuchen, eine Hebelwirkung zu erzeugen, sodass ein Thema richtig vorankommt, dann ist die Elektromobilität momentan ein Stück weit voraus. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie die Signale, dass sich Herr Schmidt mit seinem Projekt bei der Wasserstoffanlage in der Nähe von Altentreptow ganz aktiv bemühen wird, in dem Bereich mit einer Wasserstofftankstelle zu arbeiten – zumindest sind das Pläne, die er ernsthaft anstrebt, auch mit einem Austausch mit verschiedenen Fahrzeugherstellern, die quasi schon in den Serienproduktionsbetrieb eingetreten sind, um solche Überlegungen zu vertiefen –, wahrnehmen. Wie weit er damit zurzeit ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß aber, dass er unterwegs ist. Das knüpft natürlich an die weiteren Aktivitäten an, die er entfalten will. Es gibt insoweit momentan schon vorsichtige privatwirtschaftliche Aktivitäten. Unsere Schwierigkeit ist bei all diesen Fördermöglichkeiten, dass wir als Energieministerium nicht wollen, dass wir am Ende endlich drei Zapfsäulen im Lande haben, sondern die Idee ist, privatwirtschaftliche Initiativen oder gerne auch Vereine zu initiieren, die dann mit Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Aber ich brauche am Ende immer einen Privatwirtschaftlichen oder privaten Gemeinnützigen, quasi als Transmissionsriemen, über die ein solches Projekt betrieben wird. Anders als in der Elektromobilität ist im Wasserstoffbereich die Zahl dieser Transmissionsriemen wahrscheinlich mit einer Hand messbar. Die sind dann eher wissenschaftlich orientiert, außer Herr Schmidt, der schon rein praktisch unterwegs ist. Ich bleibe gern mit Ihnen in Kontakt an der Stelle. Wenn wir uns über praktische, privatwirtschaftliche Aktive austauschen wollen, höre ich gerne zu und wir ermuntern sie auch gerne. Aber eine gesonderte zweite große Strategiewelle würde ich uns zurzeit personell neben den vielen anderen Themen, die auch relevant sind, nicht so einfach zutrauen. Ich gehe davon aus, dass wir zum Thema Elektromobilität, insbesondere im Ausschuss, im Austausch bleiben, vor allen Dingen auch über die Fragen der Vernetzung und des Koordinators, den wir anstreben, weitergehen. Zunächst wünsche ich der Debatte einen erfolgreichen Verlauf und danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

ein zweifelsohne ambitioniertes Ziel. Die Regierung hat sich jedoch auf der Konferenz in Berlin erneut zu diesem Ziel bekannt und weitere konkrete Schritte vorgenommen. So sollen zwischen 2016 und 2018 161 Millionen Euro in die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fließen. Herr Jaeger, Sie haben die Forschung und die Arbeit an der Fachhochschule in Stralsund angesprochen, die ich an dieser Stelle ausdrücklich würdigen möchte. Es gibt verschiedene Technologien, die im Fahrzeug angewendet werden können, nicht nur mit hohem Druck. Da wird an anderen Stellen in Deutschland auch geforscht. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Bundesregierung hier viel, viel Geld in die Hand nimmt, um für diese Technologie, für die umweltschonende Mobilität, die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. Das Netz an Wasserstofftankstellen soll ausgebaut werden und bis 2017 soll es rund 400 weitere Elektroladesäulen an Autobahnraststätten geben. Die Kanzlerin hat außerdem neue finanzielle Anreize für den Kauf von Elektroautos noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Derzeit werden im Bundesfinanzministerium dazu Konzepte über Sonderabschreibungen für E-Autos geprüft. Wie eingangs erwähnt, haben parallel zum umfassenden Engagement der Bundesregierung die Regierungsfraktionen hier im Januar einen Landtagsantrag eingebracht. Uns ging es um die Prüfung zusätzlicher Kaufanreize von Elektrofahrzeugen für private und gewerbliche Nutzer in Form von geeigneten finanziellen Förderinstrumenten und gegebenenfalls von Sonderabschreibungsmöglichkeiten für die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben. Uns ging es auch um die weitere Entwicklung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Fortführung der Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität.

Das wären sicherlich die großen Unternehmen, in deren Portfolio Mitarbeiterfahrzeuge für relativ kurze Radien vorgesehen oder denkbar sind. Auch bei Pflegediensten, von denen ja im Januar so viel die Rede war, kann ich mir das durchaus vorstellen. Trotzdem bezweifle ich, dass das Maßnahmen in dem Gesetzentwurf sind, die den entscheidenden Impuls für die Anschaffung von Elektroautos bei Privatpersonen geben. Wenn Privatpersonen die Ladeinfrastruktur ihrer Arbeitgeber nutzen sollen, müssen sie ja zunächst mal ein E-Fahrzeug haben. Dieser Anreiz, sich selbst ein solches Fahrzeug anzuschaffen, ist, ehrlich gesagt, angesichts des Kaufpreises, zumindest bei den Autos, nicht der Rede wert. Aber okay, auch Kleinvieh macht Mist, wie man so schön sagt. Eine Umweltprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich, wie in der Entschließung Niedersachsens gefordert, lehnen wir ab. Wir wollen nicht noch eine Subventionsmöglichkeit für gut Betuchte, die sich dann über 5.000 Euro beim Kauf ihres Zweitwagens freuen und mit dem Kauf möglicherweise auch ihr ökologisches Gewissen beruhigen. Menschen mit niedrigem Einkommen, aber auch der Mittelstand werden davon nicht profitieren. Das halten wir für den falschen Weg.

ist aus meiner Sicht die ausdrückliche Distanzierung der verantwortlichen Veranstalter der Gegendemonstrationen von solchen gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Menschen nehmen damit ausdrücklich Gewalt und Verletzungen in Kauf – bei sich, aber vor allem auch bei den eingesetzten Beamten. Dabei ist das eigentliche Ziel der Beamten, bei entsprechenden Veranstaltungen Verletzungen zu vermeiden. Allein bei den Protesten und Straßenschlachten der Blockupy-Gegner in Frankfurt im März dieses Jahres wurden insgesamt über 150 Polizeibeamte verletzt. Die eingesetzten Beamten kamen aus dem ganzen Bundesgebiet und – lassen Sie sich diese Zahl auf der Zunge zergehen! – allein 255 kamen aus Mecklenburg-Vorpommern. Über 60 Dienstwagen wurden beschädigt und in Brand gesetzt. Wenn auch kein Fahrzeug aus Mecklenburg-Vorpommern darunter war, so ist es doch ein trauriger Trend, der sich leider verstetigt. Das Polizeifahrzeug wird als Symbol des Staates wahrgenommen. Wer dem Staat mitteilen will, dass er ihn ablehnt, der zündet ein Polizeifahrzeug an oder er verletzt einen Polizisten. Das ist die perfide Logik, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei vielen Straftaten gegen Polizeibeamte.

Jetzt geht es um die Frage, wie man die Situation wieder verbessern kann. Wie das immer so ist, hat das jeweilige Fahrzeug dann im ungünstigsten Moment einen Motorschaden. Es ist auch in diesem Fall so gewesen. Das Schiff war erst am 16. Juni wieder einsatzfähig, weil es am 13. Juni einen Motorschaden hatte, der drei Tage lang repariert werden musste.

Herr Abgeordneter, eine eindeutige Kennzeichnung von Elektroautos ist durchaus zur Sicherheit der Einsatzkräfte bei Verkehrsunfällen sinnvoll. Es ist wichtig, dass die Einsatzkräfte erkennen, dass sie neben den üblichen Gefahren, die von einem Fahrzeug ausgehen und durch den Verkehrsunfall selbst bedingt sein können, auch zusätzlich die Gefahr durch elektrischen Strom mit lebensgefährlicher Spannung oder Stromstärke beachten müssen. Die Kennzeichnung sollte von außen gut sichtbar an einem einheitlichen Ort angebracht sein.

Das hat alles nichts mit der heutigen Debatte zu tun; denn der Kern der Frage – über Akzeptanz von Gesellschaften können wir gern an anderer Stelle diskutieren – ist: Wie stehen wir zu und wie positionieren wir uns gegenüber Gewalttätern, die Einrichtungen und Gebäude angreifen, die Fahrzeuge entgleisen lassen und die Leib und Leben von Menschen gefährden? Es ist doch keine Verniedlichung, wenn Molotowcocktails fliegen, Straßenbarrikaden errichtet werden, herausgebrochene Pflastersteine fliegen, Fahrzeuge zur Entgleisung gebracht werden und Polizeibeamte konstatieren dürfen, dass der Einschlag im Fahrzeug auf Kopfhöhe zu verzeichnen war. Angesichts dessen muss man doch konsequent und ohne Relativierung und Einbeziehung von irgendwelchem gesellschaftlichen Diskurs klar eine Grenze ziehen und sagen:

Meine Damen und Herren, das Netz der Tankstellen bzw. der Ladestationen ist in Niedersachsen, ja in ganz Deutschland, unzureichend. Ein Grund dafür, dass die Tankstellen hierfür fehlen, ist mit Sicherheit auch der Marktanteil. Im März 2015 betrug der Anteil der Elektromobilität noch 0,67 %. Im April waren es nur noch 0,58 %. Die Reichweite ist auch ein großes Problem. Hier sind also nicht nur Kaufsubventionen gefragt. Sollte man die vom Bund geforderten 5 000 Euro je gekauftem Fahrzeug nicht lieber in Forschung und Entwicklung sowie Ladestationen stecken? - Ich sage: Ja.

Ich will mit einem nordhessischen Beispiel anfangen. Die Regiotram im Gebiet des NVV ist eine wirkliche Innovation gewesen: das Nutzen von Eisenbahnschienen und Stadtbahnschienen mit ein und demselben Fahrzeug. Das ist etwas, wovon jetzt auch die Rhein-Main-Region lernt, weil die Regionaltangente West nach genau diesem Prinzip funktionieren soll.

Dann müssen die Dinge alle umgestellt werden. Es müssen die Leitstellen auf neue Technik umgestellt werden. Da kennen viele die Diskussion seit vielen Jahren, wie viele sind da gut oder nicht gut. Es müssen auch die Endgeräte in den Feuerwehrhäusern umgestellt werden. Wir waren nicht umsonst unterwegs und haben uns informiert. Ich sage es noch einmal, dankenswerterweise waren wir ja im LKA: Das Ganze muss auch gehändelt werden. Unabhängig, dass erst einmal das Geld bereitgestellt wird, muss es auch gehändelt werden. Das heißt, wenn die Umstellung passiert, kostet das wirklich ein Schweinegeld, aber es geht auch darum, dass dann weiterhin kontrolliert und umgestellt werden muss. Im Moment ist es so: Da müsste jedes Fahrzeug, das umgestellt wird, zum LKA fahren und dort wird es abgenommen. Das ist undenkbar. Da muss man sich Dinge einfallen lassen, damit das vor Ort passiert, und nicht, dass die alle hier nach Erfurt fahren, um die Dinge einzustellen.

Drittens. Beim Thema Elektromobilität muss das Handwerk stärker eingebunden werden. Alleingänge von Minister Lies, der 5 000 Euro je Fahrzeug vom Bund gefordert hat, sind nicht nachhaltig. Das ist keine Lösung.

Wie kann ein Mensch dazu fähig sein, Brennsätze auf ein Fahrzeug zu schmeißen, in dem mindestens zwei Kolle gen sitzen? Das Fahrzeug brennt, die Kollegen befinden sich noch im Fahrzeug. Und es gibt trotzdem Leute, die brennendes Material auf das Fahrzeug schmeißen?... So etwas habe ich noch nicht erlebt.

Die Alternativen sind: Kaufprämie in Höhe von 4 000, 5 000 € pro Fahrzeug – Antrag Niedersachsens – und Sonderabschrei bung auf Zeit – Antrag Hessens. Das sind die zwei Varianten. Wir werden darüber sprechen, welche der beiden Varianten aus unserer Sicht die sinnvolle ist.

Fiskalpolitischer Hintergrund ist, dass grundsätzlich jeder, der in der EU ansässig ist und dort ein Fahrzeug führt, in seinem Wohnsitzstaat der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt, da mit der Kraftfahrzeugsteuer die Verkehrsinfrastruktur finanziert wird. So soll ein „Kraftfahrzeugsteuer-Tourismus“ dahin gehend verhindert werden, dass ein beispielsweise hauptsächlich in Deutschland genutztes Fahrzeug in einem Drittstaat angemel det wird, nur weil dort die Steuer niedriger ist.

Die Kreditaufnahme hängt von der haushalterischen Situation der Gemeinde ab. Wenn das genehmigungsfähig ist, dürfte dem nichts im Weg stehen. Ich vermute aber, dass hier haushalterische Schwierigkeiten da sind, sonst hätte die Gemeinde, was ihre Pflicht ist, schon vor längerer Zeit so ein Fahrzeug angeschafft. Das ist kein Ereignis, was von heute auf morgen eintritt, sondern man weiß eigentlich, wann Fahrzeuge in diesem Bereich außer Dienst gestellt und neu beschafft werden müssen. Zu den konkreten Förderungen kann ich nur sagen: Die Gemeinde muss es prüfen und einen entsprechenden Antrag dann beim Landesverwaltungsamt stellen, dann wird es dort geprüft und beschieden werden. Wir haben selbstverständlich auch ein großes Interesse daran, dass die Gemeinde die notwendige Technik beschaffen kann. Wir werden das auch unterstützen, aber nur im Rahmen des gesetzlich Möglichen.

Zudem wurden am 16. Dezember 2010 in der HansBeimler-Straße in Greifswald an mehreren Einsatzfahrzeugen der Bereitschaftspolizei Baden-Württemberg die Reifen zerstochen. Darüber hinaus wurde versucht, mittels Brandbeschleuniger ein Fahrzeug zu entzünden. Der Schaden beträgt hier 2.000 Euro.

Genau, richtig! – Bis Sie einen Treffer verifiziert haben, ist das Fahrzeug im Stadtverkehr schon längst nicht mehr auffindbar. Wie Sie damit eine unmittelbar bevorstehende Straftat oder einen Suizid verhindern wollen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Die Fakten sprechen für sich. Sie setzen das Instrument ja schon ohne Rechtsgrundlage ein, was schlimm genug ist. Aber genutzt hat es bislang wenig. Wir haben in einer Schriftlichen Anfrage erfragt, wie viele Einsätze es im Zeitraum von 2010 bis 2014 gegeben hat. Acht Mal war die Antwort. In keinem Fall führte das Kfz-Scanning zur Verhinderung einer Straftat. Also, meine Damen und Herren, der tatsächliche Nutzen dieses Instruments ist mehr als fragwürdig. Aber der Preis, den wir alle mit der Datenerhebung zahlen, ist hoch.

Guten Morgen! Nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen wurden zwei kasachische Staatsangehörige in einem Fahrzeug vor dem Asylbewerberheim in Wolgast von zwei deutschen Staatsangehörigen mittels deren Fahrzeuges ausgebremst. Alle Beteiligten stiegen aus ihrem Fahrzeug. Die Kasachen haben angegeben, mit einem Schlagring und einer Bierflasche bedroht und mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt worden zu sein. Auf beide Beschädigte sei je eine Bierflasche geworfen worden, einem Beschädigten sei mittels Schlagring ins Gesicht geschlagen worden.

Aus grüner Sicht könnte es nicht besser laufen: Das Fahrrad, das uns als bestes Fahrzeug überhaupt zur Verfügung steht, ist ein Selbstläufer. Es schont das Klima, es hält uns gesund, und sein Betrieb belastet kaum den Geldbeutel - abgesehen vielleicht vom Kauf und von ein paar Reparaturen.

selbstfahrenden Auto. Moderne Assistenzsysteme machen das Fahren schon heute sicherer und bequemer. Sie helfen uns beim Abbiegen, sie warnen uns, wenn das Auto die Fahrspur verlässt oder sich ein anderes Fahrzeug im toten Winkel nähert. Die in den Fahrzeugen verbaute Technik gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen auch automatisierte Fahrfunktionen. So sind Anwendungen wie zum Beispiel ein Stau, ein Abstands- oder ein Autobahnassistent keine Zukunftsmusik mehr. Auch die zermürbende Suche nach einem freien Parkplatz könnte bald der Vergangenheit angehören.

Grundsätzlich würde ich sagen, dass die DB ihre Qualität im Nahverkehr auch im Nürnberger Bereich nachgewiesen hat. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass zum Beispiel die Einführung des Talent bei der Linie S1 im Jahre 2010 bis zum Jahre 2012 dauerte. Zwei Jahre! Zusage 2007, und 2010 sollte der Talent 2 fahren. Das Fahrzeug fuhr nicht. Wir sind zwei Jahre lang mit Silberlingen der Sechzigerjahre durch die Gegend gescheppert, obwohl hier Regionalisierungsmittel bezahlt wurden.