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Um es einmal bildlich zu verdeutlichen: Herr WalterBorjans, Sie sitzen am Steuer eines Rennwagens des Rennteams Portigon NRW. Beifahrer ist Herr Voigtländer. Sie beide schauen sich kurz an, ob es losgehen kann, und nicken. Sie, Herr Finanzminister, treten aufs Gaspedal. Der Motor heult auf. Der Motor röhrt. Ohrenbetäubender Lärm entwickelt sich. Doch das Fahrzeug steht auf der Stelle. Dann steigt Herr Voigtländer aus, um nachzusehen, was Sache ist. Er sieht Qualm aus dem Motorraum steigen, winkt ab und signalisiert Ihnen, dass er die Rennstrecke besser schon einmal verlässt. Sie, benebelt von Lärm und Qualm, bekommen davon gar nicht so viel mit, bis es dann richtig „peng!“ macht, weil Sie weiter aufs Gaspedal treten. Dann knallt es auch, und der Motor verstummt komplett.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind viele Bürgerinnen und Bürger auch im Winter auf ihr Fahrzeug angewiesen. Auf viel befahrenen Straßen ist der Einsatz von Tausalz oft unverzichtbar, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Träger der Straßenbaulast sollen nach den entsprechenden straßenbaulichen Vorschriften und nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee und Eisglätte auch abstumpfen und streuen. Die Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes richten sich nach den verwaltungsinternen Vorschriften, die bundeseinheitlich aus dem Maßnahmen- katalog von 2004 umgesetzt werden. Auch dies ist hier klar abgestimmt. Das hierin enthaltene Anforderungs- niveau zum Winterdienst sieht einen differenzierten Winterdiensteinsatz in Abhängigkeit der Verkehrsfunktion von Straßen, der Zeiträume und auch der vorherrschenden Witterungssituation vor. Entsprechend werden die Räum- und Streupläne in Autobahn- und Straßenmeistereien aufgestellt. Wenn ich das betrachte – das ist ja aus dem Haus zugearbeitet worden –, dann ist der Winterdienst – ich glaube, das kann man ausdrücklich sagen – auf dem modernsten Stand der Technologie. Der Winterdienst und die Streutechnologien sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich auf das Feuchtstreuverfahren umgestellt worden. Der Einsatz …

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wenn öffentlich über das TTIP , das geplante Abkommen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, gesprochen wird, dann landet die Diskussion in der Öffentlichkeit sehr oft bei Chlorhühnchen und dem Import von Fleisch hormonbehandelter Rinder. Das sind in der Tat Anschauungsobjekte mit Ekelfaktor, aber das ist überhaupt nicht entscheidend. Denn auch wenn TTIP uns primär als Abkommen zur Abschaffung der Zölle und zur Beschränkung sogenannter „nichttarifärer Handelshemmnisse“ zum Wohle eines verbesserten Waren- und Handelsaustauschs zwischen den USA und der EU verkauft wird, geht es hier nicht um die Frage, ob Außenspiegel am Fahrzeug abzuklappen sein sollen oder am Ende die USA auf das metrische System umsteigt - das wird sie übrigens nicht. Es geht um die Einführung eines einzigen gigantischen Binnenmarktes zwischen der EU und den USA, und verbunden mit den Vorstellungen zur Ausgestaltung dieses Abkommens sind die möglichen Folgen eines Chlorhühnchenund Hormonfleischimports geradezu harmlos.

Nach polizeilicher Zusammenstellung erster Erkenntnisse zum Wohnort des Beschuldigten und zu dem von ihm benutzten Fahrzeug ordnete das Amtsgericht Lüneburg am 10. März 2014 auf Antrag der Staatsanwaltschaft für die Dauer von sechs Wochen die längerfristige Observation des Beschuldigten an und gestattete zugleich den Einsatz technischer Mittel.

Die Neufassung der Kfz-Richtlinie vom 11. Mai 2012 sieht für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen Fahrzeugklassen gemäß der Einteilung in Fahrzeugklassen durch das Kraftfahrtbundesamt unter Aufführung der Berechtigten vor. Danach wird nach Nr. 2.2 der Richtlinie als unbedingt erforderliche Aufführung anerkannt: für die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten sowie die Ministerinnen und Minister zur alleinigen und uneingeschränkten Benutzung für sämtliche Dienstfahrten je ein Fahrzeug der „Oberklasse“, z. B. ein Audi A8, für die Präsidentin oder den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesrechnungshofs, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung für sämtliche Dienstfahrten je ein Fahrzeug der „oberen Mittelklasse“, z. B. ein Audi A6.

Es ging damit los, dass in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2014 in Leipzig–Lindenau ein gezielter Brandanschlag auf das Fahrzeug eines Stadtratskandidaten verübt wurde. Er hat ein kleines Geschäft und braucht seinen Transporter für seine berufliche Tätigkeit. Es entstand ein Schaden von ungefähr 7 000 Euro. Der Betroffene kandidierte zur Kommunalwahl im Leipziger Wahlkreis 8.

In der Nacht vom 17. auf den 18. März 2014 wurde in Leipzig-Meusdorf ein gezielter Brandanschlag auf ein Fahrzeug auf dem Grundstück des ehemaligen Leipziger NPD-Kreisvorsitzenden Helmut Herrmann sowie ein Farbbombenanschlag auf sein Wohnhaus verübt. In dem Wohnhaus befand sich zu dem Zeitpunkt seine Familie, insbesondere auch seine Enkelkinder. Es entstand ein Schaden von etwa 10 000 Euro. Zum Glück konnte ein größerer Schaden, insbesondere ein Übergreifen der Flammen aus dem Auto auf das Wohnhaus, verhindert werden, weil ein beherzter Nachbar zum Feuerlöscher griff.

In derselben Nacht wurde in einem anderen Stadtteil von Leipzig ein gezielter Brandanschlag auf das Fahrzeug eines weiteren Kandidaten der NPD verübt. Es entstand beträchtlicher Sachschaden an dem Fahrzeug.

Einen Monat später, am 20. April 2014, wurde in Delitzsch ein gezielter Brandanschlag auf das Auto des stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Maik Scheffler verübt, der den Wahlkampf in Leipzig geleitet hat. Das Fahrzeug von Herrn Scheffler brannte dabei vollständig aus, wobei ein Schaden in Höhe von etwa 15 000 Euro entstand. Zum Tatzeitpunkt befand sich das Fahrzeug etwa 100 Meter vom Wohnhaus von Herrn Scheffler entfernt auf einem Privatgelände in einer baustellenbedingten Sackgasse. Die Täter müssen das also gezielt ausgespäht haben. Das Fahrzeug, das ausgebrannt ist, befand sich dabei nur zwei Meter von dem Wohnhaus entfernt, in dem eine Familie mit Kindern lebt. Deren Verletzungen oder möglicherweise deren Tod wurden also billigend in Kauf genommen.

Wir hören auch oft, das sei ja nicht so schlimm. Denn die Reifen seien ja Niederdruckreifen. Die Belastung wäre dadurch gar nicht so viel höher geworden. Wenn man aber mal hinter so einem Fahrzeug fährt, hinter einem Güllefass, und mal guckt, wo denn die Räder laufen, dann muss man aber feststellen: Die laufen eben nicht mehr auf dem Weg, sondern sie laufen zur Hälfte auf dem Weg und zur Hälfte auf den Banketten. Die Straßen brechen ab. Das ist ein ernstes Problem.

Herr Bergner, ich möchte Ihnen ausdrücklich widersprechen, der Rettungsassistent wird nicht vom Auto verbannt, er darf nur nicht mehr den Einsatz leiten. Er darf als zweiter Mann auf dem Fahrzeug problemlos weiter fahren, er darf den Einsatz nicht mehr leiten.

Bei manchen Straßen müssen Autofahrer gar befürchten, sich Schäden am Fahrzeug zuzuziehen. Und auch immer mehr Anwohner klagen über Schäden an ihren Immobilien, die durch den zunehmenden Fernlastverkehr und die maroden Straßen entstehen. Darüber hinaus entspricht der bauliche Zustand vieler Straßen nicht mehr den Anforderungen, die beispielsweise an eine Kreisstraße gesetzt werden.

Nun werden Sie sicher auf die Bürgerbusse in NRW, Baden-Württemberg oder in Österreich verweisen, bei denen diese Systeme schon funktionie- ren und teilweise gut angenommen werden. Außer in NRW, wo Bürgerbusse über die Verkehrsunternehmen auf konzessionierten Linien betrieben werden, bewegen sich meines Erachtens alle anderen Modelle im genehmigungsfreien Raum in einer gesetzlichen Grauzone. Da gibt es auch noch Fragen, die nicht hinreichend geklärt werden - brauchen die eine Genehmigung - ja oder nein? Wie werden die Kosten gedeckt? Wer finanziert das Fahrzeug? Wie gewinne ich ehrenamtliche Fahrer? Ist auf die Erlöse Einkommensteuer zu entrichten? Ist die Mobilität im Sinne einer Vereinsgründung gemeinnützig oder trete ich einem Verein bei, um das zu nutzen?

Es ist zu schwierig - klar, es gibt bundesweit schon 220 Projekte -, aber es ist zu schwierig, wenn man diese Fragen, die eigentlich zur Daseinsvorsorge gehören, dass jeder mobil sein kann, dass jeder Arztpraxen, andere Städte bzw. auch Ziele seiner persönlichen und privaten Wahl mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen kann, wenn man die auf ein ehrenamtlich betriebenes Fahrzeug verlagern sollte. Hier würde ich sagen, man soll nicht das Ehrenamt zum Einsatz bringen, um praktisch fehlende Landesmittel oder fehlende Mittel der Gebietsverbände oder der Städte auszugleichen. Uns sollte der öffentliche Personennahverkehr so wichtig sein, dass wir zwar alternative Projekte, wie zum Beispiel

Na ja, Herr Zastrow, auf mehr als 100 Jahre Automobilproduktion in Sachsen haben Sie ja gerade hingewiesen. 110 Jahre feiern wir demnächst. Was ist da jetzt so aktuell am Autoland Sachsen? Die Autoproduktion hier in Sachsen hat einen langen Bart. Wir können auch daran erinnern, dass 3 Millionen Trabis produziert worden sind. Da muss man nicht sagen, dass es ein gutes Auto gewesen ist, aber es war ein Fahrzeug, mit dem sich viele fortbewegt haben.

Ja, auch zu Porsche, auch wenn ich selbst den Porsche wegen meiner Familie nicht nutzen werde. Aber mein ehemaliger Parteivorsitzender fand großes Gefallen an diesem Fahrzeug.

Zweites Beispiel: der zentralisierte Verkehrsunfallaufnahme dienst. Dem Kollegen Müller wurde Folgendes berichtet: Nach einem Verkehrsunfall auf der B 31 in der Nähe von Friedrichs hafen am Bodensee war zwar die Streife sofort vor Ort und hät te wie früher gern sofort den Unfall aufgenommen und alles ge klärt, musste aber zwei Stunden warten, bis endlich jemand vom neuen Verkehrsunfallaufnahmedienst anrückte. Sie mussten warten, bis sich das entsprechende Fahrzeug durch den aufge bauten Stau gequält hat, dessen Ursache der Unfallaufnahme dienst eigentlich hätte abbauen sollen. Was für ein Bild der Po lizei ist das eigentlich, das dabei an die Bevölkerung vermittelt wird? Da stehen sich zwei Beamte die Füße in den Bauch und dürfen nichts machen. Das ist ein verheerendes Bild, das die Polizei hier für die Bürger abgibt.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Schon vor einigen Jahren las ich die Geschichte eines Kurierfahrers, die mich damals sehr bewegt hat. Dazu würde ich hier gerne etwas sagen: Der gute Mann fuhr jahrelang in jeder Nacht bei Wind und Wetter äußerst zuverlässig die gleiche Tour zu insgesamt acht Kunden. Er hatte in seinem Fahrzeug acht Boxen, die beschriftet waren, aber auch unterschiedliche Farben hatten. Für jeden Kunden gab es eine Box. Eines Tages hat sein Chef neue Boxen angeschafft, diese sahen alle völlig gleich aus, waren aber natürlich weiterhin beschriftet. Aber äußerlich waren sie eben nicht mehr zu unterscheiden, und es kam, wie es kommen musste: Alle Kunden erhielten falsche Kisten. Am nächsten Abend hat der Chef seinen Mitarbeiter angebrüllt: Wie konnte das passieren, kannst du denn nicht lesen? - Und die ehrliche Antwort war: Nein. - Die Geschichte nahm zum Glück ein gutes Ende, denn die acht einfarbigen Boxen wurden fortan durch farbige Behälter ersetzt.

Wir brauchen weiterhin eine entsprechende Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörde, sprich ein Fahrzeug, damit die Mitarbeiter auch mal zu den Baustellen fahren können. Wissen Sie eigentlich, dass viele Mitarbeiter überhaupt nicht wissen, wie die Baustellen oder Objekte aussehen, über die sie Abrissgenehmigungen erteilen oder Gutachten erstellen? Das ist die Realität, und die muss verändert werden. Das können wir aber gern im Ausschuss besprechen, meine Damen und Herren von der CDU.

Frau Tiedge, das sind 2 000 Polizeibeamte mehr als in der Struktur, die jetzt läuft. Um ein Bild anderer Art zu verwenden, nicht das mit den Schuhen und den Blasen: Ein Fahrzeug, das für vier Reifen konstruiert ist, fährt eben nicht mit dreien. Und eine Polizeireform, die auf 8 000 Beamte ausgelegt war, funktioniert eben nicht mit 6 000. Insofern nehmen wir mit dieser Reform jetzt eine Anpassung an den tatsächlich vorhandenen Personalschlüssel im Jahr 2016 vor.

Wir haben – Kollege Schwarz hat es erwähnt – die Fahrzeug finanzierung auf den Weg gebracht, um mehr Wettbewerb zu generieren. Denn es handelt sich um ein sehr kapitalintensi ves Geschäft. Fahrzeuge müssen auf 30 Jahre angeschafft oder – je nachdem – auf 20 Jahre abgeschrieben werden, und da sind die Kapitalmarktbedingungen ein ganz entscheidender Wettbewerbsfaktor. Sie alle wissen natürlich, dass Unterneh men, bei denen der Staat Eigner ist, ganz andere Konditionen haben.

Wir werden einfach und kostengünstig bestellen, nicht jedes Fahrzeug für sich, sondern möglichst einfache und kompatib le Fahrzeuge. Da liegen die Produktionszeiten bei zwei, drei oder dreieinhalb Jahren und nicht bei fünf Jahren. Da ist also noch einiges drin.

Entsprechende Daten liegen uns nur für die Unfälle mit Getöteten vor, nicht für jene mit schweren Personenschäden. Wenn man sich aber einmal die Unfälle mit Getöteten anschaut – die Daten habe ich aus dem Jahr 2012 –, dann sind insgesamt sieben Unfälle mit Todesfolge auf Autobahnen im Freistaat Sachsen auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Von diesen sieben ereigneten sich fünf in Abschnitten ohne Tempolimit. Ein Fahrzeug von diesen fünf, das einen solchen Unfall mit nicht angepasster Geschwindigkeit verursacht hat, war ein Lkw. Da hätte wohl ein Tempolimit von 120 km/h auch nicht viel genutzt. Zwei dieser verbleibenden vier Unfälle haben sich auf eisglatter Fahrbahn ereignet. Auch da hätte ein Tempolimit von 120 km/h wenig genutzt.

Wir wollen ein abgestimmtes System aus beidem. Aber es geht nicht an, zu sagen, dass die Eigenkontrolle versagt hat. Sie können die Eigenkontrolle - die Unternehmen wissen selbst, wo die Schwachpunkte sind - nie durch eine amtliche Kontrolle ersetzen. Sie können nicht neben jedes Fahrzeug, das Futtermittel anliefert, einen amtlichen Kontrolleur stellen. Deswegen brauchen wir das Miteinander und nicht diese völlig einseitige Positionierung durch den Landwirtschaftsminister.

Unser Amt für Verfassungsschutz hat Amtshilfe zugesagt und sich bemüht, dem SREL entsprechende Bezugswege zu eröffnen. Das Landesamt für Ver- fassungsschutz bestellte nach Feststellung des Rechnungshofes im Laufe von sechs Jahren 14 Fahrzeuge auf Anforderung von SREL, das jeweils schriftlich den Nachweis - Herr Lafontaine des dortigen Staatsministeriums erbringen musste, dass das Fahrzeug für dienstliche Zwecke beschafft werden sollte.

Mit SREL wurde ein Miet- und Nutzungsvertrag geschlossen, wonach SREL berechtigt war, diese Fahrzeuge während dieser Zeit zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Die Kaufsumme wurde bereits bei Nutzungsbeginn in vollem Umfang von SREL an unser Landesamt erstattet. Nach Nutzungsende ging das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen in das Eigentum der Luxemburger über. Zunächst sahen sich die Luxemburger - damit meine ich den dortigen Geheimdienst - aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in der Lage, die geschuldeten Kaufsummen auf dem Überweisungswege zu zahlen.

Herr Ellerbrock, ich finde die Formulierung „anlasslos“ völlig irreführend. Wenn das so wäre, dass man anlasslos keine Informationen und Daten vorhalten sollte, dann müssten wir das Kraftfahrzeugbundesamt abschaffen. Denn dort werden die Daten völlig anlasslos miteinander verknüpft: Welches Fahrzeug gehört zu welchem Halter? – Stellen Sie sich einfach mal vor, was auf den deutschen Straßen stattfinden würde, wenn niemand befürchten müsste, bei einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen zu werden.

Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zur Klarstellung: Beim Kraftfahrtbundesamt ist nur dann eine Beziehung zwischen Fahrzeug und Halter herstellbar, wenn ein Halter ein Fahrzeug angemeldet hat. Da Steuern bezahlt werden müssen, ist ein dauerhafter Anlass gegeben, diese Beziehung zu speichern.

Ich will das noch einmal verdeutlichen: Rechnerisch gesehen stehen quasi schon Neugeborene für ein Fahrzeug in der Kreide, das sie nach derzeitigem Recht erst in 17 Jahren fahren dürfen. Angesichts dieser Situation erscheint es mir – und sicherlich auch den Menschen in unserem Land – ganz und gar nicht abwegig, von der Landesregierung ein entschiedenes Vorgehen in Sachen Entschuldung zu erwarten, denn es ist dringend an der Zeit, den Staat – dieses Land –, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten, sprich: Sie müssen das Land zukunftsfest machen.

Sie selbst haben im April letzten Jahres die Landtagssitzung verfolgt, in der wir den Nachtragshaushalt verabschiedet und Bürgschaften und Garantien für den SPNV und die Fahrzeug finanzierung beschlossen haben. Das ist unser Weg für Neu fahrzeuge. Das ist unser Weg, um die Qualität zu verbessern und von den Silberlingen wegzukommen. Da machen wir die Hausaufgaben, die Sie versäumt haben.

Bei der Neuverteilung der Dienstfahrzeuge des Polizeipräsi diums Aalen zum 1. Januar dieses Jahres wurde von sechs Po lizeiposten jeweils ein Fahrzeug aufgrund des seit 2003 gül tigen Verteilungsschlüssels einer anderen Organisationsein heit zugewiesen.

Der Verteilungsschlüssel hat landesweit immer noch Bestand, und das Verhältnis der Zuteilung von Fahrzeugen zu Polizei posten beträgt 1 : 5. Das heißt, ein Fahrzeug kommt auf fünf Personen.

Entschuldigung, den Posten. – Wie darf ich mir das vorstellen? Müssen dann morgens zwei Polizisten gemeinsam in einem Fahrzeug die 30 km vom Po lizeiposten zum Polizeirevier fahren und anschließend beide jeweils mit einem Fahrzeug wieder zurückfahren? Halten Sie das für effektiv?

Herr Minister, Sie haben ausge führt, dass Sie bei sechs Polizeiposten jeweils ein Fahrzeug abgezogen haben. Können Sie uns sagen, wo Sie diese Fahr zeuge so dringend gebraucht haben?

Eine zweite Frage: Die Polizeiposten, die bisher diese Zweit fahrzeuge hatten, beispielsweise Neresheim, Oberkochen, Abtsgmünd oder Westhausen, befinden sich in enorm großen Flächengemeinden und liegen teilweise 25 km vom nächsten Polizeirevier entfernt. Stellen Sie sich vor, dort sind fünf Leu te untergebracht, die über nur ein Fahrzeug verfügen. Wie funktioniert das, wenn beispielsweise von einem Polizeipos ten jemand zum Sport will und kein Fahrzeug zur Verfügung hat? Muss dann vom Polizeirevier jemand kommen und das Fahrzeug bringen?

Zu Ihrer konkreten Frage, was mit den Fahrzeugen passiert ist: Ich kann es nicht für alle sechs Fahrzeuge sagen, aber bei spielsweise kam das Fahrzeug, das beim Polizeiposten Neres heim stationiert war, zum Polizeiposten Lorch, und das Fahr zeug vom Polizeiposten Westhausen kam zum Polizeiposten Leinzell. Sie merken, wir haben diese Fahrzeuge in dieser Flä che belassen und nicht aus der Fläche abgezogen.

Sehen Sie denn nicht auch einen Zusammenhang darin, dass durch die Einführung der Umweltzone ein Innovationsdruck, auch ein Neubeschaffungsdruck auf die Fahrzeughalter entstanden ist und dass dadurch dieser Vorgang beschleunigt wurde und dass insofern auch ein Beschleunigungseffekt - Sie bestreiten ja nicht, dass es da einen Zusammenhang gibt - entstanden ist? Denn die Leute müssen natürlich, wenn sie in die Umweltzone fahren wollen, ein entsprechendes Fahrzeug haben.

Herr Kollege Bajus, um diese Frage zu beantworten, müsste man wissen, wie viele Menschen sich wegen einer Umweltzone ein neues Fahrzeug kaufen mussten und wie viele Menschen sich sowieso ein neues Fahrzeug gekauft hätten. Ich glaube, das ist relativ schwer herauszufinden. Nach meinem Bauchgefühl würde ich sagen: 90 % haben sich eh ein neues Fahrzeug gekauft, und 10 % sind gezwungen worden.

Ich kenne ganz konkret einen Glandorfer Handwerker, der sich allein wegen der Umweltzone in der Stadt Osnabrück ein neues Fahrzeug kaufen musste. Wenn man überlegt, wie oft er dieses Fahrzeug in der Stadt braucht, dann kann man schon die Frage stellen, ob das Investment von annähernd 100 000 Euro an der Stelle auch gerechtfertigt war.

Interessanterweise sind in vielen Ländern Europas Umweltzonen eingerichtet worden sind, aber nicht für die Besitzer von Pkw, sondern eher für Besitzer von Lkw und Bussen. Auch da kann man die Frage stellen: Warum machen das die Europäer anders? Warum verlangen die von Pkw-Fahrern nicht, dass sie sich ein neues Fahrzeug kaufen müssen? - Vermutlich haben sie für sich die Idee entwickelt, dass man das an der Stelle nicht braucht, dass man sich eher auf die Fahrzeuge konzentriert, die einen starken Schadstoffausstoß haben, und dass man die kleinen Pkw-Besitzer lieber in Ruhe lässt.

Da haben wir zunächst die Wurst, die von jemandem in Brandenburg hergestellt wird und die einzeln nach Berlin fährt natürlich nicht nur eine, sondern in der Regel mehrere Würste. Dann haben wir den Joghurt, der auch nach Berlin gebracht wird. Dann haben wir die Möhren, die auch dorthin gefahren werden, und es gibt die Eier, die ebenfalls den gleichen Weg nehmen. Wäre es nicht sinnvoller, wenn diese Produkte alle in ein Fahrzeug gepackt und dann zusammen nach Berlin gefahren würden? Das wäre doch einmal ein guter Einfall!

Dann haben wir noch einen wichtigen sechsten Punkt, nämlich den, dass wir beim Katastrophenschutz etwas umsetzen, was die kommunale Familie seit Langem von uns wollte, nämlich dass die Landkreise und die kreisfreien Städte sagen, helft uns bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes, helft uns dabei. Wir wollen den Katastrophenschutz leisten, aber wir wollen den möglicherweise auch zusammen mit unserer Nachbargemeinde leisten. Wir sind jedenfalls nicht in der Lage, das alles vorzuhalten, was ihr uns vorschreibt, die Kat.Schutzfahrzeuge zu kaufen, die Einsatzzüge zu stellen, all das, was dazugehört. Das war hier in diesem Plenum über viele Jahre Debatte. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, den Vorschlag zu machen, dass das Land die Aufgabe der Beschaffung der Katastrophenschutzfahrzeuge selbst übernimmt und damit die Landkreise, die Aufgabenträger, so wie es jetzt noch geregelt ist, von dieser Aufgabe befreit. Wir nehmen eine Aufgabe zurück - genau das, was Herr Kuschel vorhin auch gesagt hat - und entlasten damit vor Ort, weil die Ausgabe nicht mehr geleistet werden muss. Und wir helfen noch in einem weiteren Punkt in dieser Besonderheit, weil nämlich bisher im Mehrbelastungsausgleich des Kommunalen Finanzausgleichs genau die Anteile zur Anschaffung von Fahrzeugen über mehrere Jahre den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wurden. Viele haben dafür eine Rücklage gebildet, haben die Fahrzeuge nicht angeschafft. Das hat übrigens irgendwann mal dazu geführt, dass die Katastrophenschutzverordnung geändert wurde, weil wir Geld gegeben haben. Das ist dann verschlüsselt, das geht dann allgemein unter; manche haben es in die Rücklage gelegt, aber manche haben einfach kein Fahrzeug gekauft, an- dere wiederum haben sie gekauft. Dann kommt das Land und sagt, jetzt müsst ihr die Katastrophenschutzverordnung umsetzen, und dann sagen die, das tut uns leid, wir haben gar kein Geld, gebt uns bitte Geld dazu. Derweil war es in der pauschalen Zuweisung schon drin. Deswegen sagen wir, wir übernehmen ab nächstem Jahr die Aufgabe zur Anschaffung der Katastrophenschutzfahrzeuge. Das Geld, das die kommunale Seite für die Anschaffung der Fahrzeuge bekommen und noch nicht verausgabt hat, darf sie behalten. Auch in dieser fünften Säule helfen wir noch einmal ausdrücklich der kommunalen Seite.

Rechnet man alle deutschen Marken zusammen - etwa 65,3 % -, stammt ziemlich exakt jedes dritte Auto auf unseren Straßen aus unserem VW-Konzern. Allein in Niedersachsen wurden für das Jahr 2012 4,32 Millionen Pkw gezählt. Das sind 1,6 Fahrzeughalter pro Fahrzeug. Wir stehen somit als viertstärkstes Bundesland hinter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg da.

Deswegen begrüßen wir das Bundesprogramm für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen und stocken die Mittel um insgesamt 2,75 Millionen Euro zusätzlich auf, die zur Gegenfinanzierung benötigt werden. Das klimafreundlichste Fahrzeug im Straßenverkehr ist aus unserer Sicht das Verkehrsmittel, das erst gar kein CO2 produziert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehen wir es doch einmal so: Wir sind mit unserem Saarland in zügiger Fahrt, sprich mit hoher Pro-Kopf-Verschuldung, auf kurvenreicher Strecke unterwegs. Aufgrund der strukturellen Nachteile unseres Landes sitzen wir in einem Fahrzeug, das nicht gerade mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet ist, und mit Blick auf die Soli- und Geberländer herrscht erheblicher Gegenverkehr auf dem Weg zu Einnahmeverbesserungen. Wir können nur hoffen, dass Zins- und Wirtschaftsentwicklung nicht noch gefährliche Glätte verursachen. Aber was wir alle tun können und auch tun müssen, um nicht aus der Kurve zu fliegen, ist, mit Bedacht auf die Stotterbremse zu treten und beherzt die Spur zu halten. Herr Hilberer, glauben Sie mir, wir beherrschen das Autofahren. In dieser Koalition, in dieser Regierung sitzen verantwortungsvolle Menschen am Steuer.

Dazu zählt zum Beispiel die Begleitassistenz für unsere blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Begleitassistenz im Saarland leidet darunter, dass ein entsprechendes Fahrzeug fehlt. Da gab es wohl in der jüngsten Vergangenheit ein Problem mit dem Sparverein Saarland. Inwieweit die Regierung hier beteiligt war, steht nicht fest. Es wurde nämlich angekündigt, dass die Bereitstellung eines Fahrzeugs durch den Sparverein kein Problem darstellen würde. Danach wurde aber der entsprechende Antrag des BSV Saar ohne Begründung abgelehnt. Im Ablehnungsbescheid war nur zu lesen, dass diese Entscheidung - ich zitiere wörtlich - nach Absprache mit dem Sozialministerium gefallen sei. Ein entsprechender Posten im Haushalt wurde auch nicht geschaffen.

Weiter wollen wir die Erreichbarkeit von Wahllokalen mit dem ÖPNV zur Voraussetzung für die Auswahl von Wahllokalen erheben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Menschen, die kein Kraftfahrzeug haben, in der Lage sind, ein Wahllokal ohne erheblichen Aufwand oder Kosten zu erreichen, um dort von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das wird zunehmend zu einem Problem, vor allem für ältere Menschen im ländlichen Raum, die kein Fahrzeug haben. Das bedeutet faktisch einen Ausschluss vom Wahlrecht. Die Möglichkeit der Briefwahl heilt das nach unserer Meinung nur unzureichend. Die Möglichkeit der Abgabe der Stimme im Wahllokal muss immer gewahrt bleiben.

Drittens ereignen sich an Alleebäumen bzw. Bäumen am Straßenrand zahlreiche Unfälle. Die meisten von ihnen enden tödlich. Außerhalb von Ortschaften starben 2012 50 Menschen, weil sie mit einem Fahrzeug gegen einen Baum geprallt sind. Das sind allein 30 % der Verkehrstoten in diesem Jahr.

Sie wird nicht aus den zentralen Mitteln des Innenressorts finanziert, und seitens des Polizeipräsidiums Westhessen bestehen keinerlei Pläne zur zukünftigen Kürzung von Zuwendungen. Es ist sogar so – also wir sind im Innenministerium nicht völlig geizig, sondern wir haben uns auf andere Art und Weise für diese Puppenbühne engagiert, und zwar mit der Ersatzbeschaffung eines bisher genutzten Fahrzeugs für diese Puppenbühne –, dass per Erlass an das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung am 17.10. der Auftrag ergangen ist, eben ein solches Fahrzeug, das ausgesondert wird, für den Transport der Ausstattung der Puppenbühne zur Verfügung zu stellen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Langner! Ich sage zunächst ein Wort zu den Kontrollen. Wenn Sie hingehen und ein Halteverbot aufstellen und jeder weiß ganz genau, das wird sowieso nicht kontrolliert, ob dort ein Fahrzeug steht oder nicht, dann werden sich alle dort hinstellen. Das wird so meines Erachtens nicht funktionieren. Sie sprachen auch von Arbeitgebern, die seriös sind und das direkt bei Ihrem Angebot eintakten. Sie kennen aber auch das öffentliche Vergaberecht, dass immer an den Günstigsten zu vergeben ist. Diejenigen, die es nicht eintakten, sind dann die Günstigsten, und die, die seriös sind, werden ausgeschlossen. Das möchten wir auch nicht.