stateParl

Zu diesem Zweck sind die Zollbeamten auch in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Wenn sie dabei zollbehördliche Kontrollen durchführen, kommt es vor, dass beispielsweise Mängel an einem Lastkraftwagen auffallen oder dass sie bemerken, dass Fahrzeugführer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Allerdings fehlt dem Zoll bisher die gesetzliche Befugnis, um entsprechenden Verdachtsmomenten nachzugehen. Deshalb müssen die Zollbeamten in diesen Fällen die Polizei verständigen. Den verdächtigen Fahrzeugführer bzw. das verdächtige Fahrzeug dürfen die Zollbeamten jedoch nur so lange festhalten, wie ihre zollbehördliche Kontrolle andauert.

Zu Ihrer 2. Frage: Über den gesamten Zeitraum des Brandes hat nach den dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vorliegenden Informationen für die Anwohner keine Gefahr bestanden. Aufgrund der Rauchentwicklung setzten die Einsatzleiter den ABC-Erkundungskraftwagen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Messfahrten im Bereich der Einsatzstelle sowie in den Stadtgebieten von ZellaMehlis und Suhl ein, um eine eventuelle Gefährdung für die Anwohner rechtzeitig feststellen zu können. Dieses mit hochempfindlicher Messtechnik ausgestattete Fahrzeug lieferte im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefähr- dung der Bevölkerung bestand. Durch die Einsatzleitung erfolgte am 04.10. um 16.05 Uhr eine Abstimmung mit der zentralen Betriebsleitstelle für die Autobahntunnel, um durch Hinweise und Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 71 frühzeitig auf die zeitweise Sichtbehinderung aufmerksam zu machen und somit Gefahren abzuwenden.

Ich habe gerade eben gesagt, dass das ABC-Fahrzeug diese Dioxine und Furane nicht messen kann. Es gibt wenige Fahrzeuge in Deutschland, die das überhaupt können. Ob man dieses Fahrzeug nachrüsten sollte, müsste man im Nachgang noch einmal klären.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 4. Oktober 2013 kam es in der Restabfallbehandlungsanlage Zella-Mehlis des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen zu einem Brandereignis. Betroffen war der Bereich des Annahmebunkers. Die Löscharbeiten dauerten bis in die Morgenstunden des 6. Oktober an. Nach den mir bislang vorliegenden Informationen wurde am 4. Oktober um 14.00 Uhr Abfall durch ein Fahrzeug angeliefert und in den Bunker abgekippt. Kurz nach dem Abkippvorgang kam es zum Brandausbruch. Durch den Anlagenbetreiber erfolgte sofort eine interne und externe Alarmierung. Mit der stationären Sprinkleranlage konnte der Brand nicht gelöscht werden. Die Feuerwehr wurde 14.14 Uhr durch den Anlagenbetreiber alarmiert. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren waren um 14.23 Uhr vor Ort und übernahmen die notwendigen Lösch- und Sicherungsaufgaben. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich ca. 5.000 Tonnen Abfall im Bunker. Zu der eigentlichen Brandursache kann bisher keine Aussage getroffen werden. Hierzu ermittelt die Kriminalpolizei; deren Ermittlungen dauern derzeit an.

Aufgrund der Rauchentwicklung setzte die Einsatzleitung den ABC-Erkunder des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Messfahrten im Bereich der Einsatzstelle sowie in den Stadtgebieten von Zella-Mehlis und Suhl ein, um eine eventuelle Gefährdung für die Anwohner rechtzeitig feststellen zu können. Dieses mit hochempfindlicher Messtechnik ausgestattete Fahrzeug lieferte im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefährdung der Bevölkerung bestand. Der gesamte Einsatz der verschiedenen Feuerwehren wurde durch die verantwortlichen Kollegen des Landratsamts als sehr besonnen, gut organisiert und professionell beschrieben. Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und auch dem Betreiber hat hervorragend geklappt. In Auswertung der Ereignisse sollten auf Vorschlag des Thüringer Landesverwaltungsamts mit Blick auf kritische Stimmen zur Information der Anwohner für die Zukunft Festlegungen diesbezüglich geprüft werden.

Wenn wir eine moderne Mobilitätspolitik für die Menschen in diesem Land gestalten wollen, müssen wir uns der Frage stellen, ob die derzeitige Aufgabenträgerstruktur getrennt nach SPNV, für den das Land zuständig ist, und dem sonstigen ÖPNV, für den die kommunalen Gebietskörperschaften die Verantwortung tragen, auch vor dem Hintergrund der weiteren Bevölkerungsentwicklung zukunftsfähig ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits heute hat Mecklenburg-Vorpommern weniger Einwohner als die Stadt Hamburg und die geringe Einwohnerdichte des Landes wird sich in Zukunft noch verstärken. Eine optimale Vernetzung aller Verkehrsträger setzt zumindest auch ein Überdenken der derzeitigen Organisationsstruktur im Nahverkehr voraus, um im Interesse der Fahrgäste kosteneffiziente Strukturen zu schaffen und damit sowohl die erzielten Fahrgastentgelte, aber auch die aufgewandten Steuermittel bestmöglich einzusetzen. Trotz aller Bemühungen haben wir auch bei uns im Land beispielsweise immer noch Parallelverkehre zwischen Bus und Bahn. Ich habe da heute Morgen schon im Zusammenhang mit der Südbahn und dem Problem dort darauf hingewiesen. Und die Frage, ob beispielsweise für den Schülerverkehr der SPNV oder aber Busse im ÖPNV genutzt werden, sollte sich eben nicht danach entscheiden, welches der Verkehrsunternehmen auf diese Einnahmen zwingend angewiesen, sondern welches Transportmittel für den Kunden das beste ist. Gleichzeitig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir die vorhandenen Kostenvorteile in den je- weiligen Verkehrssystemen heben. Und das bedeutet nicht nur eventuell kleinere, kostengünstigere Busfahrzeuge für bestimmte Linienangebote, so, wie das im Übrigen auch bereits heute durch einige Verkehrsun- ternehmen erfolgt. Auch und gerade im Bahnverkehr haben sich in den vergangenen Jahren erhebliche Potenziale eröffnet. Das bedeutet zum Beispiel konkret für unser Land, dass dort, wo es technisch möglich und verkehrspolitisch sinnvoll ist, zukünftig auf den entsprechenden SPNV-Teilnetzen statt der klassischen Eisenbahnfahrzeuge deutlich kotengünstigere Fahrzeuge auf der Grundlage der Richtlinie für das Verkehren von leichten Nahverkehrstriebwagen, der LNT-Richtlinie, eingesetzt werden. Ich will das mal an einem Beispiel verdeutlichen für diejenigen, die vielleicht nicht so in der Materie drin sind. Wenn Sie die Presse verfolgt haben, dann ist jetzt gerade gestern oder vorgestern die Meldung rausgekommen, dass im Teilnetz Warnow – das ist der S-Bahn-Verkehr in Rostock – neue Bombardier-E-Talent-2-Züge eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge, das stand jetzt nicht in der Pressemitteilung, aber übern Daumen gepeilt kostet wohl ein Fahrzeug dafür ungefähr 4 Millionen Euro. Das können Sie mal so einschätzen. Wenn Sie dieses Fahrzeug, und das ist auf der Strecke durchaus möglich, durch entsprechende LNT-Fahrzeuge ersetzen – und das sind schwere, früher hat man gesagt, schwere Straßenbahnfahrzeuge, sie sehen etwas modifiziert aus, aber es ist für den Kunden im Grunde kein wahrnehmbarer Unterschied –, dann können Sie pro Fahrzeug ungefähr bis zu 1 Million Euro sparen. Bei einem einzigen Fahrzeug! Und wenn Sie sich das mal fürs ganze Land überlegen, dann wissen Sie, was Sie dort auch selbst über einen Verkehrsvertrag von 12 oder 15 Jahren gegebenenfalls einsparen können.

Der zweite Punkt ist der Dienstwagen, der A8. Es ist schon ungewöhnlich, welche besondere Bedeutung dieses Fahrzeug in dieser Landesregierung offensichtlich bekommen hat. Jeder hat da mit jedem geredet. Nur mit einem wurde offenkundig nicht geredet: mit dem zuständigen Finanzminister. Der hebt hier die Hände und sagt: Damit habe ich nichts zu tun gehabt. - Ja, aber warum nicht? Warum hat man nicht ein einziges Mal versucht, den legalen Weg zu beschreiten, den Finanzminister zu fragen, ob man ein solches Fahrzeug beschaffen kann, und seine Meinung dazu zu hören?

Das Thema Datenschutz, Datensicherheit, das auch Anlass dieses Antrags zu sein scheint, ist für uns ebenfalls besonders wichtig. Es müssen klare Regeln für den Umgang mit den erzeugten Daten gegeben sein. Die Datenmeldungen dürfen nur im Falle eines schweren Unfalls überhaupt ausgelöst und versendet werden. Das Erzeugen von Bewegungsprofilen durch eCall lehnen wir ab, ebenso die Speicherung der ausgelösten Daten im Fahrzeug oder in der Leitstelle.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der Plenarsitzung am 29. August dieses Jahres Herr Minister Meyer hier gesagt hat: „Ich bin nicht darauf hingewiesen worden, dass dieses Fahrzeug einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellt.“

Als mir bekannt geworden ist, dass das ein Verstoß gegen die Dienstwagenrichtlinie war, haben wir gemeinsam entschieden, das Fahrzeug sofort zurückzugeben.

„Auf Folgendes ist dabei hinzuweisen: Die Aussage, der A 8 sei ebenso wie das vom ehemaligen Staatssekretär Ripke genutzte Modell (VW Touareg) nicht als Standard- fahrzeug für Staatssekretäre im Rahmen der Dienstwagenrichtlinie gelistet, trifft zwar zu.“

Meine Frage: Gab es hier ein Ersuchen von Herrn Paschedag, ein ähnliches Fahrzeug zu erhalten, oder hatte er eine ähnliche Sonderbehandlung, wie er sie da beantragt hat?

Zur Umsetzung dieser Bestimmungen hat die Stadt Gera im Jahr 2011 einen Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet, in dem auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der Gefährdungen im Gebiet der Stadt Gera unter anderem die Fahrzeugausstattung der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehren in Gera festgeschrieben sind. Hier im vorliegenden Fall geht es um ein Fahrzeug für die freiwillige Feuerwehr. Zur Sicherung langfristiger Finanzplanungen enthält dieser Plan auch Festlegungen zum Ersatz verschlissener Einsatzfahrzeuge. Danach sollte im Jahr 2013 mit der Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Gera-Mitte zum Preis von 350.000 € begonnen werden. Die entsprechenden Eigenmittel in Höhe von 225.000 € sind als Verpflichtungsermächti- gungen zu Lasten des Haushalts 2014 im Haushaltsplan der Stadt Gera eingestellt worden. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 125.000 € wurde gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe gestellt. Bei der Bearbeitung des Zuwendungsantrags wurde im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Kommunalaufsicht festgestellt, dass das Vorhaben zwar im Finanzplan der Stadt Gera für das Jahr 2014 auszahlungsseitig enthalten ist, aber aufgrund der Haushaltssituation die Absicherung des im Finanzplan ausgewiesenen Eigenanteils durch die Stadt Gera zurzeit nicht gewährleistet ist.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie wissen aber um das Finanzvolumen der Stadt Gera und sie hat ja versucht, das im Finanzplan entsprechend darzustellen. Aus der Situation kommen wir ja erst einmal nicht raus, wir haben ein Defizit im Haushalt. Die Fragestellung ist, für das Jahr 2014 wird die Situation nicht anders werden. Also sagen Sie, wir können jetzt das Fahrzeug nicht bestellen und die Brandsicherheit kann nicht gewährleistet werden, weil ohne die Auflage, also der Stadtrat hat ja beschlossen, wir wollen es, aber Sie sagen Nein. Wie soll das gelöst werden?

Ein Letztes sollte klargestellt werden. Die CSU hat Pläne, dass sie, wenn Wahlen anders ausgehen, als es für Deutschland gut ist, mit Sicherheit eine Koalition erpressen wird, wie sie es in anderen Fällen auch getan hat. In Bayern ist die Gefahr noch größer geworden. Eine PkwMaut ist auch unsozial. Denn das Vorhaben ist, die KfzSteuer zu reduzieren oder eventuell sogar ganz abzuschaffen. Das heißt, der Pendler im Hunsrück, in der Eifel, der für den Zweitwagen dann die Pkw-Maut zahlen soll, entlastet das Fahrzeug der Premiumklasse bei KfzSteuern. Das ist höchst unsozial. Deswegen gibt es nur eine vernünftige Position zur Pkw-Maut, nämlich sie abzulehnen. Ich hoffe, wir werden im Plenum nicht diskutieren, wie Sie das dann mit „verschwurbelten“ Argumenten rechtfertigen, so, wie Sie es beim Betreuungsgeld auch getan haben.

Und eine weitere Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Frau Walsmann lächelt ja nur. In den Zeitungen lese ich dauernd, dass es im Moment einen Konflikt - es ist die Rede von einem Zickenkrieg gebe, bei dem Sie sich als CDU-Landesvorsitzende nicht trauen würden, der CDU-Stadtvorsitzenden den Stuhl vor die Tür zu setzen. Deswegen würden Sie so einen Kunstgriff anwenden. Das sagt die Thüringer Zeitung, also eine der Thüringer Zeitungen berichtet ständig darüber. Die scheinen bei Ihnen besser am Tisch zu sitzen, als wir als Parlament. Jedenfalls soll Frau Walsmann in einem Status landen, in dem Sie schon mal bei Bernhard Vogel waren, nämlich die Reduktion, nicht mehr Chefin der Staatskanzlei, sondern die Reduktion auf die Europapolitik und möglichst weit weg von Erfurt. So liest man es zwischen den Zeilen. Deswegen ist für mich die Frage nach der Aktuellen Stunde von der FDP eine nach der Personalpolitik an sich. Wenn ich dann lese, die Staatskanzlei sollte umgebaut werden, weil es im Maschinenraum dieser Regierung rumpeln würde, dann frage ich mich, warum nicht entrümpelt wird, warum da nicht die Staatskanzlei zu einer leistungsfähigen Zentrale der gesamten Regierung gemacht wird, zur Zentrale dieses Kabinetts. Aber offenkundig ist die Staatskanzlei dafür gar nicht zuständig und fühlt sich gar nicht zuständig. Man ist eher damit beschäftigt, sozusagen die Wahlkampftermine abzusichern, die Tour der Ministerpräsidentin mit neuem Logo und neuem Fahrzeug im Land zu organisieren. Aber das Tagesgeschäft, wie arbeitet diese Landesregierung eigentlich zusammen und die Richtlinienkom-

petenz der Ministerpräsidentin, da wundere ich mich dann in der Tat, Frau Lieberknecht, wie Ihnen der Instinkt abhanden kommen konnte, wie er Ihnen abhanden kommen konnte bei Herrn Zimmermann. Da will ich jetzt eine persönliche Anmerkung machen: Mir hat Herr Zimmermann gesagt, es ging um die Absicherung seines Dienstunfalls und er würde gern auf die Entgelte verzichten. Ich habe deswegen die Anfrage an die Regierung gestellt, wie ist das mit der Versicherung der Autos, wie ist das mit den Dienstunfällen. Diese Antwort habe ich am Donnerstag bekommen. Da steht drin: Wer aus dem Beamtenverhältnis rückwärts ausscheidet wie es ja jetzt geschehen ist, nachdem er den Antrag auf Entlassung gestellt hat -, dass es dafür keine beamtenrechtliche Versorgungsabsicherung des Dienstunfalls gäbe und dass das Fahrzeug, in dem er verunfallt ist, auch keine Versicherung hat - das ist die Antwort, die mir jetzt vorliegt -, sondern die Staatshaftung. Das heißt, der Herr Zimmermann ist jetzt seltsamerweise, nachdem alle sich den ganzen Sommer über mit Herrn Zimmermann beschäftigt haben … Es sind jetzt zwei Effekte eingetreten. Der eine Effekt ist, die Hälfte seiner Pensionsansprüche ist weg. Da sage ich: Vielen Dank, liebe Thüringer Landesregierung! Es ist nämlich bis zur Bemessungsfreigrenze der Rentenversicherung rückwärts eingezahlt worden, der Rest ist weg, und seine Ansprüche auf Unfallschutz aus der Beamtenzeit sind auch weg. Das ist zumindest die Antwort, wie ich sie deute.

Es geht immer um das Vertrauen der gesamten Landesregierung. Das ist nicht mehr gegeben. Für die Anschaffung und für die rechtliche Relevanz spielte diese Anmerkung keine Rolle, sondern der Verstoß gegen die Dienstwagenrichtlinie ergab sich daraus, dass ein Fahrzeug beschafft werden sollte, das in der Dienstwagenrichtlinie nicht vorgesehen ist. Und damit ist es sozusagen keine rechtliche Relevanz.

Zur ersten Frage: Aus dem Gespräch, an das ich mich erinnere, konnte mein Gesprächspartner mit Recht die Schlussfolgerung ziehen, dass man mit mir darüber reden kann, dass es ein Fahrzeug geben muss, das dem gesundheitlichen Zustand angemessen ist. Daraus konnte wiederum nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass unter Missachtung der Richtlinie ein entsprechender A8 angeschafft werden kann.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Da der Vermerk, von dem wir hier reden, eindeutig aussagt, dass der A8 das einzig mögliche Fahrzeug ist, das gefahren werden kann, das ein Rückenleiden berücksichtigt, konnte doch der Herr Paschedag davon ausgehen, dass der Ministerpräsident einverstanden ist, dass er den A8 bestellt.

Der von der vorherigen Landesregierung übernommene VW Phaeton war zeitweise, bis zur Anschaffung des Golfs, das einzige zur Verfügung stehende Fahrzeug für Minister und Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums nach dem Regierungswechsel. Da der Leasingvertrag für den VW Phaeton des Vorgängerministers länger lief als für den VW Touareg des Vorgängerstaatssekretärs und zudem die Leasingrate für den Phaeton deutlich unter der für den Touareg lag, wurde entschieden, bis zur endgültigen Umstellung auf ökologisch günstigere Modelle den VW Phaeton weiter zu nutzen. Dies war aus Kostengesichtspunkten die günstigste Variante. Also, dieser Fehler ist korrigiert worden.

Mir wurde mitgeteilt, dass das neue Fahrzeug sparsamer, kleiner und günstiger ist als das bisherige Fahrzeug, also der VW Touareg, der dem Staatssekretär Ripke gehört hat und den mein Staatssekretär sonst gefahren ist. Da ich nicht wusste, dass auch dieses Vorgängerfahrzeug möglicherweise einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellte, bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es dann, wenn es sich um ein kleineres, sparsameres - 149 g zu 220 g - Fahrzeug handelt, richtlinienkonform ist. Das war ein Fehler. Ich bin nicht darauf hingewiesen worden, dass dieses Fahrzeug einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellt. Als mir bekannt wurde, dass es einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellt - das war deutlich, bevor mir der Vermerk bekannt geworden ist -, haben wir - wie Sie auch wissen - den Wagen zurückgegeben und die Fehlentscheidung korrigiert.

Wenn Sie sich die Folgekosten für die Saarbahn insgesamt im Land ansehen, dann wissen Sie, dass wir uns da in einer ganz enormen Art und Weise an die Decke strecken müssten. Es käme ja für diese neue Strecke auch noch der Kauf von neuen Fahrzeugen hinzu, was eine Größenordnung zwischen 22 und 30 Millionen Euro pro Fahrzeug ausmacht. Das heißt, wir wären hier sehr gefordert, wir wären in einer Situation, die wir haushaltstechnisch im Moment nicht bewältigen können, und das wäre nicht sinnvoll.

Ich will Ihnen einige Fakten zum Ausbau der Saarbahn nach Forbach nennen. Bei der Machbarkeitsstudie wird untersucht werden müssen, mit welchen Fahrzeugen diese Strecke überhaupt bedient werden kann. Wir bräuchten dafür sogenannte Dreisystem-Fahrzeuge, die mit deutschem Bahnstrom, mit französischem Bahnstrom und mit Straßenbahnstrom fahren können. Solche Fahrzeuge gibt es nicht! Wir müssten also irgendeinen Hersteller finden, der ein solches Fahrzeug entwickelt und dann für 16, 21 oder 26 Fahrzeuge eine neue Fahrzeugklasse zur Verfügung stellt, die dann nur auf der Strecke zwischen Saarbrücken und Forbach verkehren würde. Ich will nicht ausschließen, dass es einen Hersteller gibt, der sich dazu bereit erklärt, aber ich will ehrlich gesagt nicht wissen, was er dem Land dafür in Rechnung stellen würde. Das sind Kosten, die kann ich hier gar nicht beziffern. Wenn Entwicklungs- und Forschungskosten auf eine Stückzahl von 10, 20 oder 30 Fahrzeugen umgelegt werden müssen, führt das zu Preisen, die für den Käufer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ganz sicher nicht zu verkraften sind.

Dann kommen Sie auf das Fahrzeug von Herrn Paschedag zu sprechen. In Ihrer Anfrage ist davon die Rede, es handele sich um einen Audi mit Benzinmotor. - Das ist ja unglaublich: Das Ding hat tatsächlich einen Motor! Sie haben dann gerade unterstellt, ein Konstrukt aufgebaut, wie ein solches Auto heutzutage finanziert werden würde. Ich kenne kaum jemanden, der ein Auto im Wert von 90 000 Euro erst einmal anspart und dann bar bezahlt. Autos werden gelegentlich auch finanziert, meine Damen und Herren.

Über die Kosten für dieses Fahrzeug können wir uns gerne einmal streiten; denn dann wollen wir auch einmal darüber reden, welches Fahrzeug der Amtsvorgänger von Herrn Paschedag, Herr Ripke, gefahren hat. Das war keineswegs ein VW

der einen höheren CO2-Ausstoß gehabt hat als das Fahrzeug mit Hybridmotor des Staatssekretärs Paschedag. Das ist Ihre Moral, meine Damen und Herren!

Damit ist klar: 2012 stammte fast ein Fünftel aller aus Deutsch land ins Reich der Mitte exportierten Waren aus Baden-Würt temberg. Baden-Württemberg ist also auch im deutschland weiten Vergleich das Land, das am meisten von den Bezie hungen zu China profitiert. Auch da ist wieder der Fahrzeug bau mit 27,2 % aller Exportgüter vorneweg. Auch das zeigt: Wir haben ein elementares Interesse daran, mit China offene Märkte zu pflegen.

Alfred Wagenknecht aus Rothenburg hatte durch Zufall einen politischen Gefangenen mit seinem Fahrzeug mitgenommen, ist dann denunziert worden, dann ist er in der Haft zu Tode gefoltert worden und hat zwei Tage nach dieser Hilfe mit seinem eigenen Leben bezahlt.

Beim Blick in das Organigramm des Bundesministeriums der Finanzen, zu dem die Abteilung 3, Zoll, gehört, sei nur unschwer festzustellen, ich zitiere: „dass Beiträge zur inneren Sicherheit anscheinend nicht auf dem Programm stehen. Keines der Referate scheint für die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zuständig zu sein … Man fühlt sich schlicht und ergreifend nicht dafür zuständig, Beiträge zur inneren Sicherheit zu leisten. Man macht hier Steuer-, Finanz- und in eingeschränktem Maße auch Wirtschaftspolitik. Sicherheitsaufgaben erledigt das BMI“ – also das Bundesministerium des Inneren. Zitatende. Es ist offenbar auch im Bereich des Zolls nicht alles Gold, was auf den ersten Blick so glänzend daherkommt. In der Praxis dürfen Beamte dieser Institution zwar Baustellen auf Schwarzarbeit kontrollieren oder einen Wagen nach Schmuggelzigaretten durchsuchen, stellen sie jedoch fest, dass ein Pkw-Fahrer eine Alkoholfahne hat, sich das Fahrzeug in einem technisch bedenklichen Zustand befindet oder es sich beim Insassen gar um einen gesuchten Straftäter handelt, sind ihnen weitgehend die Hände gebunden – so weit die Regelung in der Mehrzahl der Bundesländer. Immerhin wurden in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg bereits die Polizeigesetze geändert. Dort dürfen Zollangehörige zur Abwehr unmittelbarer Gefahren geeignete vorläufige Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen oder Festnahmen durchführen und als Ultima Ratio von der Schusswaffe Gebrauch machen – nicht so in Mecklenburg-Vorpommern, das in dieser Hinsicht unverändert zu den weißen Flecken gehört. Deshalb der hier vorliegende Gesetzentwurf, mit dem eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgeset- zes M-V erreicht werden soll. Ziel auch hier die Übertragung polizeilicher Eilbefugnisse auf die Beamten der Zollverwaltung. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der immer mehr ausufernden Grenzkriminalität geleistet werden, von der gerade MecklenburgVorpommern in ganz erheblichem Ausmaß betroffen ist. Infolge der Verlagerung zollamtlicher Aufgaben von den Grenzen in das Landesinnere ergeben sich nämlich zunehmend Situationen, in denen Angehörige des Zolls immer öfter auch Maßnahmen ergreifen müssen, die außerhalb ihres ursprünglichen Zuständigkeitsbereiches angesiedelt sind. Vornehmlich in den sogenannten Eilfällen soll es ihnen zukünftig ermöglicht werden, Herr Müller, geeignete vorläufige Maßnahmen wie etwa Festnahme und Identitätsfeststellung zu treffen. Derzeit bleibt Beamten der Zollverwaltung wegen der fehlenden Eilbefugnisse die Möglichkeit, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen zuständiger Vollzugspolizei zu warten. Knifflig wird es vor allem dann, wenn Zollbeamte zum Beispiel einen flüchtigen Straftäter entdecken. Da ihnen selbst kein polizeiliches Festnahmerecht zusteht, verfügen sie lediglich über das sogenannte Jedermannsrecht nach Paragraf 127 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung. Demnach ist jedermann befugt, jemanden auch ohne richterliche Anordnung festzuhalten, sofern dieser „auf frischer Tat“ angetroffen, „er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann“. Was aber, wenn es um einen im Pkw flüchtigen Tatverdächtigen geht? In diesem Fall greift das JedermannFestnahmerecht schlicht und ergreifend zu kurz, können doch die Zöllner nach Beendigung ihrer Maßnahme eine Weiterfahrt schlechterdings untersagen, falls die Voraussetzungen des besagten StPO-Paragrafen, mithin ein Betroffen- oder Verfolgtsein auf frischer Tat, nicht vor- liegen. In Fragen der Eilzuständigkeit, so Nutzer „Vati“ auf www.zoll-board.de, gehe es in keiner Weise darum, ich zitiere, „dass Zollbeamte sich bei einer friedlichen Demo einmischen oder den Obdachlosen von der Parkbank scheuchen.“ Zitatende. Vielmehr sollen Vollzugsbeamte des Zolls, ich zitiere, „auf Anforderung der Landes- oder Bundespolizei Hilfe leisten …“, Zitatende. Momentan haben wir es auch noch in anderer Hinsicht mit einer verfahrenen Lage zu tun. Laut Erlass des Schäuble-Ministeriums vom 5. Juli 2012 sollen Angehörige des Zolls in der täglichen Praxis ausschließlich zollrechtliche Belange wahrnehmen. Polizeilichen Eilbefugnissen wurde damit gleichzeitig eine Absage erteilt. Die Banden aus Osteuropa, die seit Grenzöffnung von 2007 auch Deutschland heimsuchen, wird der Erlass selbstredend erfreuen. Gelegenheit für Herrn Sellering und Herrn Caffier, ihre guten Beziehungen zur Bundesebene spielen zu lassen und sich für die Aufhebung des weltfremden Erlasses geradezumachen oder aber sich für die Aufnahme der Zöllner in das Bundespolizeibeamtengesetz einzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Zollangehörigen werden ihnen dafür dankbar sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wansner! Zu Ihrer ersten Frage: Am vergangenen Wochenende kam es bedauerlicherweise zu mehreren Angriffen auf Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei sowie auf Leib und Leben einer Polizeibeamtin. Am 8. Juni dieses Jahres wurden im Bottroper Weg 6 in Tegel an einem Einsatzfahrzeug des Polizeiabschnitts 11 zwei Reifen zerstochen. Der bei der Tat beobachtete, polizeibekannte Täter agierte aus einer sechsköpfigen Gruppe heraus und konnte anhand seiner Kleidung wiedererkannt werden. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung an einem Polizeifahrzeug und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel dauern an. Einen Tag später erfolgte gegen 3 Uhr morgens ein weiterer Angriff auf ein Einsatzfahrzeug. Dabei wurde das auf dem Weg zu einem Einsatz befindliche Fahrzeug während der Fahrt in Höhe des U-Bahnhofs Görlitzer Bahn- hof von einer Glasflasche getroffen, wodurch die Windschutzscheibe zersplitterte. Die beiden im Fahrzeug befindlichen Beamten des Polizeiabschnitts 53 blieben glücklicherweise unverletzt. Der oder die Täter entkamen unerkannt. Die Polizei ermittelt nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. Der schwerwiegendste Vorfall jedoch ereignete sich bereits am 7. Juni dieses Jahres. Dabei kam es gegen dreiviertel elf am Abend am Kottbusser Tor zu einem schweren Landfriedensbruch und einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil einer Polizeibeamtin. Während die Beamten aufgrund vermuteter Betäubungsmittelkriminalität Personenüberprüfungen durchführten, wurden sie plötzlich und unerwartet aus dem Bereich der Admiralstraße durch eine zirka vierzigköpfige, vermummte Personengruppe mit Flaschen, Steinen, Farbbeuteln und Pyrotechnik angegriffen. Eine vermutlich mit Brandbeschleuniger gefüllte Flasche traf einen Beamten und benetzte ihn stark mit einer nach Benzin riechenden Flüssigkeit. Zusätzlich wurden die Beamtin sowie zwei weitere Beamte mit einer brennenden Flasche beworfen, die in zirka zwei Meter Entfernung vor ihnen auf dem Asphalt aufschlug. Eine weitere Brandflasche zerschellte direkt vor einem Gruppenwagen und erfasste mit den Flammen das Einsatzfahrzeug. Dass die Beamten diesem Angriff weitestgehend unverletzt entgehen konnten, ist allein der besonnenen Reaktion der Beamten und dem glücklichen Zufall geschuldet, dass das Feuer nicht schnell genug um sich griff. Die Gruppe der Angreifer flüchtete anschließend in unterschiedliche Richtungen. Dabei wurde ein fünfköpfige Personengruppe festgestellt, die sich rennend vom Tatort entfernte und sich dabei zum Teil ihrer Oberbekleidung und Vermummung entledigte. Die Personengruppe flüchtete auf einen Hinterhof, wo die eingesetzten Polizeibeamten zwei männliche Personen festnehmen konnten. Diese sind mittlerweile auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die vom Staatsschutz eingerichtete Ermittlungsgruppe ermittelt wegen schweren Landfriedensbruchs sowie dem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil der Polizeibeamtin. Der Senat verurteilt diese Taten auf das Schärfste. Vor allem der Angriff am Kottbusser Damm ist beispielhaft für eine in der Szene teils verbreitete entmenschlichte Betrachtung von Polizeibeamten und zum anderen auch Beleg dafür, dass es offenbar einige gibt, die vor schwersten Straftaten nicht zurückschrecken, um ihre Ablehnung des in Deutschland bestehenden politischen Systems zu verdeutlichen. Der Senat wird deshalb seine Bemühungen im Kampf gegen den politisch motivierten Extremismus weiterhin aufrechterhalten.

In Hamburg kann man beispielsweise sein Fahrzeug am Sonntag sechs Stunden waschen, in Niedersachsen überhaupt nicht. Man kann es im Rahmen der Erhaltung und Wiederherstellung der Fahrbereitschaft aussaugen, ja, man kann es betanken - wobei mir nicht ganz klar ist, warum ein Auto, das nicht ausgesaugt werden kann, nicht trotzdem fahrbereit sein sollte.

Ich glaube, das war auch nicht das Ziel, das damit bezweckt war, mit diesem Thema, das auf die Aktuelle Stunde zu setzen. Das hat damit im Grunde genommen also herzlich wenig zu tun, aber dazu sage ich gleich noch ein Wörtchen. Diese Aktuelle Stunde lautet „Verkehrssicherheit stärken statt Tempolimit auf Autobahnen“. Meine Damen und Herren, das Wörtchen „statt“ drückt hier einen Gegensatz aus. Und ich sage Ihnen, es gibt keinen grundsätzlichen Gegensatz zwischen den Stärken der Verkehrssicherheit und dem Verhängen eines Tempolimits. Im Gegenteil, ein Tempolimit kann ein Mittel sein, um punktuell die Verkehrssicherheit tatsächlich zu erhöhen. Zweitens. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf schnelles Fahren oder Rasen. Tempolimits müssen beachtet und eingehalten werden. Es geht schließlich um die Verkehrssicherheit, aber auch den Lärmschutz. Das ist ja hier gerade noch mal sehr eindringlich beschrieben worden. Ansonsten, meine Damen und Herren, werden in Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland, keine Tempolimits verhängt. Wer sich mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss stets mit einer angemessenen Geschwindigkeit unterwegs sein. Welche Geschwindigkeit angemessen ist, hängt von vielen Parametern ab. Gerade bei Nebel oder Glätte – das kennen Sie alle – lautet die Losung: Runter vom Gas! Das wird leider zu häufig missachtet. Ein dritter Punkt. Der Termin der Bundestagswahl naht, und die CDU als unser Koalitionspartner möchte ein wenig auf die Wahlkampfpauke hauen. Es sei ihr von Herzen gegönnt. Wir lassen, glaube ich …

Er muss erstens dafür sorgen, dass der Druck und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, auf die Steuerdiebe weiter erhöht wird. Es kann doch nicht sein, dass ich auf dem Parkplatz ein Fahrzeug anremple, Fahrerflucht begehe und dann merke, dass sie von Haus zu Haus gehen und das Suchraster immer dichter wird, dann zur Polizei gehe und sage, ich habe Fahrerflucht begangen.

Genau so ist es. Ich möchte kurz Bezug auf die Ausführungen von Frau Friedel nehmen. Frau Friedel, das, was wir hier tun, ist nur eine Ergänzung zu dem, was die Polizei ohnehin schon tut. Sie haben das Beispiel selbst angesprochen. Natürlich kann man auch bei Kfz-Diebstahl das gesuchte Fahrzeug über Facebook verbreiten. Ich bin mir sicher, dass es unheimlich schnell geht, wenn ein bestimmtes Fahrzeug gesucht wird und man via Facebook zahlreiche Hinweise dazu bekommt, wo sich das Fahrzeug gerade aufhält. Wenn Sie sich vielleicht mit dem Antrag beschäftigt und geschaut hätten, wie das in anderen Bundesländern funktioniert – genauso funktioniert das auch. Man hat schon gestohlenes Diebesgut via Facebook wiedergefunden, und wir wollen hier nur eine zusätzliche Plattform für die sächsische Polizei finden, und –

Ich habe auf die technischen Maßnahmen verwiesen, durch die der Salzverbrauch eingeschränkt werden konnte, aber der Salzverbrauch ist auch aufgrund der fiskalischen Möglichkeiten eingeschränkt worden. Sie selbst haben es angesprochen. Wir haben Ende 2011 im Verkehrsausschuss beraten, wie wir künftig das Winterdienstnetz gestalten. Es sind etliche Straßen aus der 24-Stunden-Räumpflicht herausgenommen worden, die nur noch in einem 17-Stunden-Räumzyklus geräumt werden. Auch das hat zur Einsparung von Salz geführt, und wenn ich mir die Zahlen anschaue, natürlich wird die Bundesautobahn rund um die Uhr 24 Stunden geräumt. Das ist auch selbstverständlich. Aber bei den Bundesstraßen räumen wir schon nur noch 380 Kilometer von 1.250 Kilometern im 24-Stunden-Zyklus und bei den Landesstraßen sind es gar nur noch 90 Kilometer von 3.490 Kilometern insgesamt. Also hier hat es schon eine Einschränkung gegeben. Wenn wir dann auf die Ebene der Kommunen schauen, dann ist das sehr unterschiedlich. Herr Bergemann hat gesagt, er kennt die eine oder andere Nebenstraße, wo man noch Salz hinwirft. Ich kenne andere Kommunen. Ich gehe von meiner eigenen Stadt aus, wo man eine ganze Reihe von Nebenstraßen überhaupt aus dem Winterdienst rausgenommen hat und die Anwohner letztendlich zusehen müssen, wie sie früh an die Arbeit kommen. Was ist denn die Konsequenz davon - ich wohne in so einer Straße, wo es seit Jahren keinen Winterdienst gibt? Sie schaffen sich ein Fahrzeug mit Allradantrieb an mit dem Ergebnis, dass Sie letztendlich einen höheren Verbrauch haben. Was dann für die Öko-Bilanz günstiger ist, das wage ich noch zu bezweifeln, ob es jetzt das weniger Streusalz ist oder ob nicht dann vielleicht die CO2-Emissionen letztendlich das wieder kaputt machen, was Sie mit weniger Streusalz hier an Gutem tun wollen.

Im Zuge der Ausschreibung für den Winterdienst werden die Auftragnehmer verpflichtet, die bundesweiten Regelungen, Vorgaben und Empfehlungen, in denen das Anforderungsniveau definiert wird, zu beachten. Dazu zählen insbesondere die im Benehmen mit dem Bund aufgestellten Empfehlungen für die Organisation des Winterdienstes bei Autobahnen und Straßenmeistereien, deren Anwendung der Bund für Bundesstraßen vorgegeben hat. Für die Kontrolle der Auftragnehmer wurde in Thüringen ein praktikables Verfahren zur Erfassung und Auswertung aller Winterdienstleistungen entwickelt. Art, Ort und Umfang der Winterdienstleistungen werden seit der Winterdienstperiode 2000/2001 GPS-gestützt dem digitalisierten Netz der Bundesund Landesstraßen zugeordnet. Zusätzlich wird dabei auch der Salzverbrauch erfasst. Sämtliche Daten werden direkt von der Erfassungseinheit im Fahrzeug drahtlos und manipulationssicher dem von der Straßenbauverwaltung beauftragten Rechenzentrum übermittelt. Die daraus generierten Auswertungen dienen sowohl der Dokumentation der Leistungen vor Ort als auch einer gesicherten Rechnungsgrundlage. Die TSI hat zudem seit dem Jahr 2009 bereits 76 Fahrzeuge mit dem System Thermologic ausgestattet. Mit dieser Zusatzausstattung kann die Streusalzdosierung automatisiert unter Berücksichtigung von Umgebungstemperatur und Oberflächentemperatur der Fahrbahn erfolgen. Das optimiert den Verbrauch und trägt auch zur Verringerung der Umweltbelastung bei. Letztendlich entscheidet aber nach wie vor der Fahrer des jeweiligen Fahrzeugs über die auszubringende Streusalzmenge. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Fahrbahnzustand und den aktuellen Witterungsbedingungen getreu dem Motto „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Vielen Dank.

dann müsste man auch mal über Alternativen nachdenken. Alles, was man so in den Medien gelesen hat, hängt auch ein Stückchen zusammen mit präventiven Fragen in dem Bereich, da bin ich auch sehr dafür. Frau Dr. Lukin hat ein paar Dinge angesprochen, auch die Melasse ist angesprochen worden. Wenn man die Geschichte von Safecote mal verfolgt, dieses Abfallprodukt aus der Agrarwirtschaft, was bei der Verarbeitung von Rohzucker am Ende anfällt und was dann als Grundmasse aufbereitet wird, um für Enteisungsmittel eingesetzt zu werden, das ist ja eine interessante Geschichte, in vielen Ländern auch schon mal versuchsweise erprobt, also das ging da über Rumänien, Litauen, Estland, in Schweden, Norwegen, die Türken haben es erprobt, die Österreicher und die Schweizer auch. Das Erstaunliche dabei war, dass, obwohl beide Alpenländer sind, in der Schweiz eine hohe Zustimmung zu diesem Versuchsverfahren nachzuweisen war, während die Österreicher sich schwergetan haben und sich bis heute schwertun. Ich kann jetzt nicht beantworten, warum das so ist aus beiden Ländern, aber es gibt da unterschiedliche Testergebnisse. Klar ist, dass aus diesem Problem heraus oder aus dieser Versuchsreihe heraus natürlich auch Vorteile da sind. Dann geht es auch um Fragen der Haftbarkeit auf der Straße, wenn man so eine zähfließende Masse, es ist ja eine Flüssigmasse, aufbringt, bzw. natürlich um Fragen des Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiter, weniger Chloride auf der Straße, auch nicht unbedingt unwichtig und es wirkt sich auf die Lebensdauer der Fahrzeuge aus. Es gibt dort, glaube ich, allerhand solcher Versuchsmodelle, wo man darüber nachdenken muss, muss diese Menge Salz tatsächlich auf die Straße kommen, das ist unstrittig, finde ich auch, wenn man da immer Rekordzahlen liest. Aber der Minister hat auch noch mal richtigerweise gesagt, am Ende entscheidet der Mensch auch ein Stück mit, der auf dem Fahrzeug sitzt, das ist auch eine Voraussetzung dafür, trotz moderner Technologien, das ist angesprochen worden. Thermalogie auf den Fahrzeugen eingeführt, das ist alles richtig und wichtig, aber der Mensch am Ende muss auch entscheiden. Ich weiß nicht, ob jeder Kollege von uns, wenn er mal in seine heimischen Gefilde schaut, es ist Winter und es ist über Nacht weiß geworden, es ist eben mit der weißen Decke nicht so einfach, sofort den Schnee wegzufegen. Da staune ich zumindest in meiner Region auch immer, wie häufig da durchgefahren wird und selbst in Nebenstraßen wird das Salz draufgeschüttet, da gibt es schon noch Einsparpotenziale, die man durchaus regional vor Ort auch besser händeln kann, denn am Ende haben die ja auch alle in ihren kommunalen Haushalten Gelder für den Winterdienst eingestellt. Da kann man immer mal hinsehen, ob das auch alles so ausgefochten werden muss. Also wir werden, davon bin ich fest überzeugt, uns mit dem Thema weiterhin auseinandersetzen, werden möglicherweise auch die Forschungsergebnisse, die Testergebnisse, die es zu dieser Frage gibt, was ist besser - Salz oder Gemisch von Melasserohzucker -, auswerten. Wir werden uns hier sicherlich auch im nächsten Jahr wieder treffen zu der gleichen Thematik. Lösen wird es am Ende in der Form, dass wir einfach sagen, nur das Salz alleine entscheidet, sondern ich meine schon, man muss Alternativen suchen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass aus den Ergebnissen, die man jetzt veröffentlicht, auch die BASt hat übrigens da mitgemischt, das müsste man sich mal ansehen, wie deren Studien aussehen, am Ende vielleicht eine Lösung findet, wo wir am Ende weniger Salz insgesamt auf die Straße bringen. Danke schön.

Die Ministerin lässt verkünden: Wildwuchs bei Windkraft wird vermieden. – Frau Ministerin, fahren Sie denn in einem dunklen Fahrzeug mit verdunkelten Scheiben und herabgelassenen Vorhängen durch das Land? Sehen Sie nicht, wie der Wildwuchs an allen Stellen dieses Landes aussieht? Das würde ich gerne von Ihnen nachher noch beantwortet bekommen.

Verehrte Damen, meine Herren, Opel gehört zur Tradition unseres Ruhrgebiets. Opel, das ist auch ein Stück Legende des Wirtschaftswunders. Der Opel Kadett A, der in Bochum produziert worden ist, ist Teil dieses Wirtschaftswunders. Viele erinnern sich an dieses Fahrzeug.

Deswegen wünschen wir uns gemeinsam, dass wir noch mehr diese Fragen, die hier zum Teil schon angeschnitten wurden, der Verkehrserziehung, der Verkehrsvermeidung oder auch der Infrastruktur, diskutieren sollten. Ich will nur ganz wenige Punkte anschneiden, es ist in der Aktuellen Stunde nicht anders möglich. Rund zwei Drittel aller tödlichen Unfälle ereignen sich auf Landstraßen, und zwar auf freier Strecke. Die Hälfte aller Getöteten verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, das ist also eine Frage, wie haben sie ihr eigenes Vermögen und die Geschwindigkeit eingeschätzt, wie sind die Straßenverhältnisse. Hier sollte man noch überlegen, inwieweit doch mehr eine Schulung der Verkehrsteilnehmer möglich wäre. Es gibt viele Angebote, aber wie werden sie wahrgenommen. Besonders sollten wir noch einmal darüber sprechen, welche Konzepte gibt es für junge Fahrer zwischen 18 und 25, das ist eine Risikogruppe; Motorradfahrer ist eine weitere, hier vor allen Dingen aber ältere Männer und - das muss ich jetzt mal so sagen - Erwachsene mit Kindern im Auto sind ebenfalls ein Risikoproblem. Wenn bis zu 30 Prozent der Kinder bei kurzen Strecken im Straßenverkehr nicht angeschnallt sind, sollten wir auch mal über Vorbildwirkung nachdenken. Auch deshalb ist mehr Verkehrsüberwachung sicherlich, der eine oder andere sagt Abzocke, der andere sagt überflüssige Kontrolle. Aber ein Polizeiauto auf der Straße oder ein Blitzer veredeln das Fahrverhalten ganz ungemein. Dazu gibt es Untersuchungen, das muss man dann auch anerkennen.

Ich schildere einen zweiten Fall: Ein 19-jähriger junger Mann fährt in der kalten Jahreszeit abends auf einer Landstraße. An einer Stelle ist es glatt. Er gerät auf die andere Fahrbahn, kollidiert mit einem anderen Fahrzeug und stirbt noch an der Unfallstelle. Die Eltern tragen ihn zu Grabe.

Bahnhöfe sind die Eingangstore einer Stadt... Die Attraktivität des öffentlichen Schienenverkehrs hängt nicht nur davon ab, dass man sich im Fahrzeug wohlfühlt. Auch das Ambiente beim Warten muss stimmen.

Herr Abgeordneter Petereit, die Funkstreifenwagen, die Funkstreifenwagen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahren überwiegend mit sogenannten Ganzjahresreifen ausgestattet. Die Ausnahme bilden Fahrzeuge, an die aus einsatztaktischen Gründen erhöhte Anforderungen gestellt werden, wie zum Beispiel Fahrzeuge auf Bundesau- tobahnen oder Zivilfahrzeuge. Sie erhalten sowohl Sommer- als auch Winterreifen. Dieses Ausstattungskonzept hat sich über Jahre bewährt. Die in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verwendeten Ganzjahresreifen wurden vom Hersteller speziell für das Fahrzeug ausgewählt. Sie sind mit den Buchstaben M+S gekennzeichnet. Nach Paragraf 36 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind M+S-Reifen Winterreifen, das heißt, auch für den Winterbetrieb geeignet. Eine Pflicht zur Nutzung von reinen Winterreifen, wie sie zum Teil durch die Presse behauptet wurde, gibt es auch nach der Neufassung des Paragrafen 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung nicht. Die Eignung der von der Landespolizei MecklenburgVorpommern verwendeten Ganzjahresreifen ist durch ihre technische Zulassung gegeben. Zu der vonseiten des ADAC geäußerten Kritik, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei wegen ihrer Bereifung Unfallorte sehr spät erreichen, liegen im Innenministerium keine Informationen oder Mängelanzeigen vor. Zudem bieten bei solchen extremen Witterungen, wie wir sie derzeit haben, auch Winterreifen keine Garantie für ein Durchkommen. Für diese Fälle sind die Polizeidienststellen, und damit auch die Fahrzeuge, zusätzlich mit Schneeketten ausgestattet. Darüber hinaus verfügen wir als Polizei in den jeweiligen Hauptrevieren und Inspektionen auch über Fahrzeuge, die mit Allradantrieb ausgestattet sind und daher auch bei extremen Witterungsbedingungen fahren können. Im Übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, dass der ADAC sich auch mal entscheiden muss, was er berichtet. Auf der einen Seite wird berichtet, dass Ganzjahresreifen explizit auch Winterreifen sind, und auf der anderen Seite wird dann kritisiert, dass sie möglicherweise nicht ganz die Eigenschaften haben. Also sie sind entweder zugelassen oder sie sind nicht zugelassen. Nach derzeitigen Regelungen der Straßenverkehrszulassungsordnung sind sie zugelassen und danach richten wir uns auch. Und wir werden auch weiter die dementsprechenden Gespräche führen, was für Dienstfahrzeuge und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die wir einsetzen, Einsatzmittel sind.

Genauso wichtig ist das Bestreben, einheitliche Sicherheitsbestimmungen für das Netz, für die Fahrzeuge herbeizuführen. Es ist geradezu abenteuerlich, welche unterschiedlichen nationalen Sicherheitsbestimmungen für die Fahrzeuge gelten. Wenn erreicht wird, dass ein Fahrzeug auf allen Schienen in Europa genutzt werden kann, entsteht etwas, was für das Land Baden-Württemberg, für alle ein großer Vorteil sein wird: ein Gebrauchtwagenmarkt für Schienenfahrzeuge. Es wird die Kosten für den Regionalverkehr langfristig senken, wenn die Betreiber wissen, sie können die Fahrzeuge irgendwann in Europa wieder verkaufen. So etwas fehlt heute. Wir fahren die Fahrzeuge so lange – schauen Sie die Silberlinge an –, bis sie Schrott sind, weil kein Zweitmarkt da ist. Auch das kann sich – das muss aber nicht sein – durch diese neue Perspektive verändern.

Zum Abschluss möchte ich noch auf die beiden in dem Antrag formulierten Forderungen an die Landesregierung eingehen, sie möge sich für eine gerechtere Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und für einen neuen Rundfunkbeitrag einsetzen. Aus Sicht der Landesregierung ist der Rundfunkbeitrag bereits gerechter als die frühere Rundfunkgebühr. Denn der Rundfunkbeitrag ist geeignet, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichmäßig zu verteilen. Das zuvor millionenfach genutzte Schlupfloch der Nichtanmeldung ist verschlossen und vor diesem Hintergrund wird sich die Landesregierung nicht für einen nochmaligen grundlegenden Modellwechsel bei der Rundfunkfinanzierung einsetzen und schon gar nicht, so lange die Evaluierung des erst vor sechs Wochen in Kraft getretenen neuen Beitrags noch andauert. Über die Anknüpfung und die Höhe des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich wird bei der Evaluierung ohnehin noch einmal zu reden sein. Das gilt insbesondere für den Drittelbeitrag, der für nicht privat genutzte Fahrzeuge anfällt. Allerdings besteht in diesem System keinerlei Doppelbelastung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen, wie die Antragstellerin unterstellt. Das war auch bei der alten Rundfunkgebühr nicht anders, denn eine Betriebsstätte oder ein betrieblich genutztes Fahrzeug ist nun einmal etwas anderes als eine Wohnung. Betriebsstätten, Behörden und Kommunen können in anderer Weise und zusätzlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, als das die Bewohner einer Wohnung tun. Nach Auffassung der Landesregierung ist mit dem neuen Rundfunkbeitrag bereits die wegweisende bürokratiearme, maßvolle und für den Programmauftrag auskömmliche Finanzierungsform gefunden. Soweit im Rahmen des Evaluierungsprozesses Änderungen einzelner Regelungen für erforderlich gehalten werden sollten, wird sich die Landesregierung aktiv kritisch und natürlich auch mit wachem Blick für die Interessen der Beitragszahler an allen Diskussionen beteiligen. Das darf ich Ihnen nachdrücklich und ohne jegliche Einschränkung an dieser Stelle auch versichern. Danke schön.

Sie haben gesagt, was Sie für wichtig halten, um die Motivation bei denen aufrechtzuerhalten, die in diesen Reihen Dienst tun. Sie haben völlig recht mit Ihrem Hinweis auf den Fahrzeug- und Gerätebestand. Hierzu wird gelegentlich in der öffentlichen Diskussion Kritik geäußert oder wird jedenfalls hinterfragt oder diskutiert. Ich 昀椀nde aber schon, dass es gerade die Menschen, die sich ehrenamtlich, in ihrer Freizeit einbringen, verdient haben, dass wir dafür sorgen, dass sie gutes Equipment zur Verfügung haben, was Fahrzeuge und Geräte anbelangt, aber insbesondere auch bei der notwendigen Schutzausrüstung.

Da können wir uns – ich sage ausdrücklich: wir, das Land Baden-Württemberg –, glaube ich, durchaus zugutehalten, dass da in den zurückliegenden Jahren richtig viel gemacht wurde, gerade im Bereich des Katastrophenschutzes. Allein von 2009 bis 2011 hat das Land insgesamt 20 Millionen € in diesem Bereich ausgegeben, um die Fahrzeug- und Geräteausstattung entsprechend zu verbessern, wieder auf den Stand zu bringen, der heute ganz einfach erforderlich ist. Wir haben das mit Bundes- und mit Landesmitteln, im Verhältnis drei Viertel zu einem Viertel, gemacht. Ich jedenfalls erlebe, wenn ich vor Ort unterwegs bin, dass das von denjenigen, die in diesen Organisationen Dienst tun, durchaus wertgeschätzt wird.

Im Jahre 2004 wurden übrigens bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe, die es damals noch gab, noch 30 Cent pro Entfernungskilometer als Kilometerpauschale anerkannt. Diese Pauschale hat man dann bei der Einführung von Hartz IV klammheimlich abgesenkt. Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern schließlich erhalten für Fahrten zu Landtags- oder Ausschusssitzungen nach Paragraf 13 Absatz 1 Abgeordnetengesetz „eine Wegstreckenentschädigung für den der Verkehrsübung entsprechenden kürzesten Reiseweg. Sie beträgt für jeden Kilometer der Fahrstrecke 0,30 Euro“, und zwar für den Hin- und für den Rückweg. Ausnahmsweise ist das auch angemessen, weil Autofahren eine sehr teure Sache geworden ist. Die Hälfte der Wegstreckenentschädigung muss für Kraftstoff aufgewendet werden. Die andere Hälfte ist kein Gewinn, den man einstecken kann, sondern reicht gerade aus, den durch die gefahrenen Kilometer anfallenden Verschleiß des Kraftfahrzeugs auszugleichen. Von der Steuer absetzen können Landtagsabgeordnete darüber hinaus keine Kosten mehr für das Fahrzeug und für Fahrten von und zu den Sitzungen, was dann auch gar nicht mehr nötig ist infolge der Höhe der Entschädigung. Der Antrag verlangt, „dass die Entfernungskilometerpauschale in § 6 Abs. 1 Nr. 3b ALG II-V von 20 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 30 Cent erhöht wird“. Es sei klargestellt, dass dies für Hin- und Rückfahrt gelten soll. Es gibt keinen Grund für eine Besserstellung von Abgeordneten gegenüber erwerbsfähigen und erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern hinsichtlich der Entfernungskilometerpauschale. Die Preise für Kraftstoffe, die TÜV-Ge- bühren und die Werkstattkosten sind für alle gleich hoch. Bei 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückweg wäre alles zu bezahlen und auch alles abgegolten. Das würde den Verschleiß und die Benzinkosten ausgleichen, für Abgeordnete, Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer gleichermaßen – Autofahrer ist Autofahrer. Zu diesem Antrag gehört noch ein Änderungsantrag, der besagt: „Der Landtag möge beschließen: In dem Satz 1“ des Antrags „wird die Formulierung ,§ 6 Abs. 2‘ geändert in ,§ 6 Abs. 1‘.“ Das ist eine Korrektur. Die korrekte rechtliche Vorschrift, auf die Bezug genommen werden soll, ist Paragraf 6 Absatz 1 der ALG-II-Verordnung. – Vielen Dank.

Zu Ihrer vierten Frage: Wie bereits in der Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage 2617 ausgeführt, erfolgt die Sicherstellung der Löschwasserversorgung durch zwei Löschteiche in der Gemeinde Seifartsdorf. Damit kann die Versorgung mit Löschwasser über mehr als 10 Stunden entsprechend den Vorgaben erfolgen. In der unmittelbaren Nähe der Gemeinde Seifartsdorf sind folgende wasserführende Feuerwehrfahrzeuge stationiert: zwei Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Grossen in 4 km Entfernung mit ca. 3.000 Litern, zwei Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Eisenberg in 5 km Entfernung mit ca. 6.000 Litern, zwei Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bad Klosterlausnitz in 7 km Entfernung mit ca. 3.600 Litern, ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Hermsdorf in 9 km Entfernung mit 4.000 Litern. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, weitere wasserführende Feuerwehrfahrzeuge aus dem Saale-Holzland-Kreis bzw. aus umliegenden Landkreisen sowie der Stadt Gera anzufordern. Die Löschwasserförderung ist auch bei starkem Frost möglich. Die hierbei zu beachtenden Besonderheiten werden den Gruppenführern und Maschinisten der Feuerwehren im Rahmen ihrer Ausbildung vermittelt. Grundsätzlich besteht dabei kein Unterschied, über welche Entfernung das Löschwasser gefördert wird. Es muss immer gewährleistet sein, dass der Wasserstrom kontinuierlich gefördert wird, um ein Einfrieren des Löschwassers zu verhindern.