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Generell bleibt auch die öffentliche Hand beitragspflichtig. Dort haben wir jedoch für bestimmte Einrichtungen festgelegt, dass höchstens ein Beitrag zu bezahlen ist, beispielsweise für eine Schule, eine Hochschule oder eine Feuerwehr. Dies wird auch öffentliche Träger, auch was unsere Hochschulen angeht, nicht überfordern. Man muss schließlich immer die Relation zu anderen Beitragszahlern beachten. Lassen Sie mich zum Stichwort „Mittelstandfreundlichkeit“ noch einmal die dargestellten Beitragsorientierungen beleuchten, weil dies während der Debatte immer wieder eine große Rolle gespielt hat. Nach unseren Kalkulationen und Untersuchungen werden 90 % aller Betriebsstätten in die beiden untersten Beitragsstufen fallen, das heißt, sie werden also eine Drittelgebühr oder höchstens eine Gebühr entrichten. Ich glaube, insoweit darf man von einer mittelstandsfreundlichen Regelung sprechen. Die Drittelprivilegierung kann außerdem für nahezu alle Filialbetriebe in Anspruch genommen werden. Auch dies war eine Sorge, die vorgetragen worden ist, wenn Betriebe stark filialorientiert aufgestellt sind, dass sich daraus besondere Belastungen ergeben. Darüber hinaus haben wir für die Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeugs, das einer Betriebsstätte zuzurechnen ist, gesorgt. Wer also, um seinen Handwerksbetrieb zu betreiben, einen Lieferwagen fährt, der musste bisher eine eigene Gebühr dafür entrichten. Dies ist nun mit der Betriebsstättengebühr abgegolten, wie hoch sie auch immer in ihrer Größenordnung zu bemessen ist. Wenn es sich um einen Großbetrieb mit vielen Fahrzeugen handelt, sind natürlich entsprechende Beiträge zu bezahlen, aber für das erste Fahrzeug wird jeweils keine Gebühr erhoben. Auch dies möchte ich unter dem Gesichtspunkt der Mittelstandsfreundlichkeit nennen. Wie gesagt, wir haben diese Entlastungen auf Kleinbetriebe, Filialunternehmen, aber auch auf Nebenerwerbsselbstständigkeiten abgehoben. Manchmal werden nur sehr geringe Erträge erzielt. Aber bisher war es so, dass man, weil eine betriebliche Nutzung bestand, neben den sonstigen Gebühren einen Betrag hätte bezahlen müssen. Ich weiß, dass das sehr theoretisch war und der graue Bereich dort sehr groß war. Aufkommensneutralität ist das Stichwort, trotz dieser Einschränkung durch eine sehr sorgfältige Austarierung der zu erwartenden Einnahmen. Es kann Ihnen niemand genau sagen, ob dann, wenn der Mikrozensus abgeschlossen ist und wir neue Auswertungen haben, all diese Kalkulationen noch aufgehen werden. Wir haben vorsichtig kalkuliert, aber es ist und bleibt eine Prognose und eine Kalkulation und keine exakte Wissenschaft. Ich denke, dass wir mit diesen Maßnahmen ordentlich zurechtkommen. Ich habe gerade in den letzten Tagen in den Zeitungen gelesen, dass gesagt wird, es geht ja schon wieder mit der Erhebung von Fakten los. Wir müssen natürlich eine Grundinformation haben. Wir müssen wissen, wer eine Wohnung hat. Man muss wissen, wer eine Betriebsstätte hat und wie viele Beschäftigte es dort gibt. Sonst können wir dieses System einfach lassen. Ich glaube aber, das ist vertretbar. Deshalb ist auch der vorgesehene Meldeabgleich vertretbar und wird datenschutzrechtlich sorgfältig behandelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir ein großes Stück vorangekommen sind, was die Fortentwicklung unseres dualen Systems und der technologischen, finanziellen und materiellen Grundlagen angeht. Ich hoffe sehr, dass dieser Staatsvertrag zu einer Befriedung und zu weniger Rechtsstreitigkeiten beiträgt. Ich bitte Sie herzlich, dass wir nach entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen eine Zustimmung von Ihnen erhalten, wie es in vier Parlamenten, glaube ich, bereits geschehen ist, sodass wir diesen Staatsvertrag ratifizieren können, damit er dann zum 1. Januar 2013 entsprechend in Kraft treten und seine finanziellen Wirkungen entfalten kann. Herzlichen Dank.

Was haben Sie vor zu tun, damit das Fahrzeug – selbst die Premiumklasse – nicht zum „Stehzeug“ wird? Ihr Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat vor genau einer Woche hier gesagt:

Ich rate daher dazu, das Auto, das Fahrzeug, aus der Politik herauszuhalten.

Ein fachlicher Mehrwert ist zum Beispiel die bessere Handhabbarkeit, dass sie von den Polizeivollzugsbeamten getragen werden können, ohne dass sie behindert werden, wenn sie etwa im Fahrzeug sitzen.

auf einen Facharzttermin warten muss, weil es viel zu wenige gibt, wo der ÖPNV so weit ausgedünnt wurde, dass man ohne eigenes Fahrzeug schlicht aufgeschmissen ist, wo junge Männer keine Frauen finden, weil die vor ihnen fortgezogen sind und man es schließlich bei „Bauer sucht Frau“ probieren muss?

Umsetzung und Wirkung bleiben im Dunkeln. Ich frage Sie: Wie soll das bitte funktionieren? - Die meisten Hunde sind Familienhunde, d. h. sie werden von verschiedenen Familienmitgliedern betreut und ausgeführt. Die Person, die den Hund hält, ihn versichert und bei der Registrierung die verantwortliche ist, muss also nicht die gleiche sein, die den Hund ausführt. Anhand folgender Illustration wird der Sinn bzw. Unsinn der Regelung deutlich: Der Halter eines Fahrzeugs erwirbt obligatorisch den Führerschein. Kann er somit allen Mitgliedern seiner Familie erlauben, sein Fahrzeug zu führen? - Nein, das ist unvorstellbar.

Es ist kein Wunder, dass diese Er昀椀ndung anfangs belächelt wurde, zumal Pferdedroschken billiger waren. Aber es gab auch Weitsichtige: So meinte der „General-Anzeiger der Stadt Mannheim“ im September 1886, „dass dieses Fuhrwerk eine gute Zukunft haben wird“, weil es „ohne viele Umstände in Gebrauch gesetzt werden kann und weil es, bei möglichster Schnelligkeit, das billigste Beförderungsmittel für Geschäftsreisende, eventuell auch für Touristen werden wird“. Später nannte man dieses Fahrzeug Automobil.

Was erwartet einen Land-, Tier- und Pferdewirt, Förster und Gärtner bei der Ausübung seiner Tätigkeit? Grundsätzlich erwartet ihn eine enorme Vielfalt. Viele junge Menschen begeistern sich für Tiere, Pflanzen, Fahrzeug- und Computertechnik und vieles mehr. All das sind selbstverständlich Themen, die sich in der Ausbildung zum Land-, Tier-, Pferde- und Forstwirt finden. Vergessen wir auch nicht – für viele von uns ein Traumberuf – den Beruf des Winzers. Diese Berufe spielen sich zwischen GPS und Gummistiefeln ab.

Dazu kommen wir noch … und ohne doppelte Außenspiegel, sodass der Ausbilder auch gar nicht direkt in die Ausbildungs- und in die Prüfungsfahrt eingreifen kann. Und die „Fahrlehrer“ der Kameraden sind selbst Kameraden, die durch den Fahrschullehrerverband fortgebildet, nicht ausgebildet, sondern fortgebildet wurden. All das geht selbstverständlich zulasten der Qualität der Ausbildung und letztlich zur Verkehrssicherheit, und zwar nicht nur der Kameraden, die diese Einsatzfahrzeuge fahren, sondern aller anderen, die am Straßenverkehr beteiligt sind. Denn die können nicht damit rechnen, dass jemand nach vier Stunden Ausbildung und einer Stunde Prüfung so ein Fahrzeug wirklich verantwortungsvoll und noch dazu mit Sondersignal führen darf.

Die eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichnung in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden, zeigt eben ausdrücklich politischen Handlungsbedarf. Und diesen Handlungsbedarf haben wir uns als FDP-Fraktion zu eigen gemacht. Und das wird natürlich auch durchaus unterstützt, nach dem, was die Verkehrsministerkonferenz am 6. April 2010 entschieden hat, nämlich eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzustreben, was zumindest jetzt nach dieser Initiative auch durchaus Chancen hat für die Umsetzung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt ein Novum in 17 Jahren Parlamentszugehörigkeit. Der Antragsteller bringt seinen Antrag ein und erklärt in seiner Begründung, warum der eigene Antrag eigentlich überflüssig ist. Ich will Ihren Antrag im Wortlaut zitieren: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen, dass in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung entschieden werden kann, ob Unterscheidungszeichen in Kfz-Kennzeichen geführt werden.“ Und dann bringen Sie in Ihrer Begründung nämlich genau das, was aktueller Sachstand ist. Auf meinen Antrag hin, zusammen mit meinem sächsischen Kollegen und meinem thüringischen Kollegen, hat die Verkehrsministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland nämlich genau das beschlossen, zusammen mit dem Bund, dass der Bund jetzt prüft, in welcher Form wir genau diese Änderung im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung herbeiführen können, wo die kommunale Ebene dann selbst entscheiden kann.

Entsprechend der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung besteht.

Aber es ist für uns natürlich nicht nachvollziehbar, und im Übrigen auch nicht für die Kameradinnen und Kameraden, dass die Kameradinnen und Kameraden zukünftig die Möglichkeit haben, insbesondere eben junge Kameradinnen und Kameraden, ein 7,5-Tonnen-Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, aber außerhalb eben kein privates Fahrzeug führen dürfen.

Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der CDU, der die Energiepolitik hier an der Saar seit vielen Jahren kennt, sich klar zur Frage der Standorte geäußert hat. Nur, meine Damen und Herren, dieses klare Bekenntnis muss ja irgendwelche konkreten Handlungen zur Folge haben. Daran fehlt es nun. Deshalb können wir nicht mehr akzeptieren, dass die Landesregierung in ihren Widersprüchen verharrt, was die Energiepolitik angeht, sondern sie muss sich durchringen, wie sie etwa zu diesen Kraftwerksstandorten steht, und was sie unternimmt, um sie an der Saar zu erhalten. Denn die Betriebsräte haben sich an uns gewandt. Sie haben gelesen, dass in den Beratungen der Kommunalparlamente gesagt wird, man werde die Standorte an der Ruhr natürlich erneuern, man werde sie erhalten. Und im Saarland hieß das ungefähr so, das brauchen wir dann nicht mehr unbedingt, wenn wir den Kraftwerkspark erneuern, haben wir bestimmte quantitative Größen im Auge und das Saarland wäre dann das letzte Rad an diesem Fahrzeug.

Wen betrifft denn überhaupt diese neue Namenskennzeichnung? Einsatzhundertschaften und geschlossene Einheiten sind ausgenommen. Die Kripo in Zivil wird ausgenommen. Verdeckte Ermittler werden selbstverständlich ausgenommen, sonst macht verdeckte Ermittlung keinen Sinn. Revierpolizisten sind ohnehin bekannt - mit Foto und Namen im Internet. Die Betroffenen sind die Beamten in Streifenfahrzeugen mit typischer Streifenwagenbesatzung: mit Glück zwei Leute, manchmal nur noch einer. Und wenn es besonders gut läuft, können sie bei Schwierigkeiten ein weiteres Fahrzeug hinzurufen; dann sind es vielleicht vier Beamte. Die stehen dort in ganz normaler Uniform, nicht in schwerer Montur, nicht mit Schild oder Helm. Die sind sichtbar, erkennbar, und von denen wird verlangt, dass sie Namensschilder tragen. Die wissen aber bei Antritt einer Schicht nicht, was sie in deren Verlauf erwartet. Wenn sie am Freitagabend losgehen, wissen sie nicht, ob sie zu einer Schlägerei in der Diskothek oder zu einem Ehestreit, wo ein besoffener Ehemann auf seine Frau einprügelt, gerufen werden. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt. Das Problem ist, dass sie nicht wissen, welchem Konfliktpotenzial sie begegnen, welchen Gefahren sie sich aussetzen und inwieweit es zu Nachstellungen kommt.

In Brandenburg gibt es keinen einzigen Fall, in dem ein Polizeibeamter nach einem Einsatz nicht identifiziert werden konnte. Die typische Streifenwagenbesatzung wird vom Einsatzbearbeiter in der Leitstelle oder in der Wache geführt. Der weiß genau, welches Fahrzeug er wohin geschickt hat und wer in diesem Fahrzeug sitzt. Insofern ist die Identifizierung des Beamten kein Problem; das ist bisher in jedem Fall gelungen. Es gibt zwölf Fälle, in denen das möglicherweise erleichtert worden sein könnte, wenn ein Namensschild getragen worden wäre. Das ist aber auch alles, was dazu vorliegt.

Dafür ist ab 2013 ein Wechsel von der gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag geplant. Dieser soll nicht mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers geknüpft sein, sondern wird je Wohnung oder Be- triebsstätte bzw. je nicht rein privat genutztem Fahrzeug erhoben.

Frau Ministerin, Sie haben eben das Beispiel „acht Mitarbeiter, ein Fahrzeug, ein PC“ genannt. Einen solchen Fall gibt es in der Realität natürlich gar nicht; denn in der Regel hat ein Unternehmen mit acht Mitarbeitern entweder weitaus mehr Fahrzeuge oder, wenn es sich um Bürotätigkeiten handelt, mehr PCs.

Als Begründung zur Ablehnung, Herr Kollege, taugen weder knappe oder fehlende Mittel, noch fehlende Züge. Ich habe vorhin die Zahlenreihe 20, 40, 60 genannt. Die Vereinbarung nach dem noch geltenden Verkehrsdurchführungsvertrag ermöglicht sehr wohl eine flexible Anpassung der Zugkilometerleistungen. Zweitens - und das ist sehr viel wichtiger - gibt es im aktuell geltenden Verkehrsdurchführungsvertrag keine konkreten Regelungen zum Behängungsgrad. Das ist der Terminus technicus. Es heißt ganz klar, dass die DB AG als Betreiber für ausreichende Fahrzeug- und Platzkapazitäten zu sorgen hat. Das dürfen wir an dieser Stelle schlicht und ergreifend einfordern.

Herr Minister, Sie haben angegeben, dass ein Fahrzeug, ein Audi A 8 mit 450 PS genutzt wird, der bereits als Serienmodell pro Kilometer 353 g des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid ausstößt. Ist dieses Fahrzeug im Besitz des Landes, des Innenministeriums, und wer fährt es?

Ich will das gerne beantworten, Herr Abg. Rudolph. Bei der Beantwortung dieser Anfrage der Deutschen Umwelthilfe, die, ich glaube, alle zwei Jahre an die Landesregierung und die Bundesregierung geht, nach den von mir genutzten Dienstwagen wurden neben meinem Dienstwagen, der im Übrigen der Emissionsklasse Euro 5 entspricht und laut Herstellerangaben Emissionen von weniger als 200 g CO2 verursacht, fälschlicherweise zwei weitere Fahrzeuge gemeldet, unter anderem ein solcher Audi A 8, 6 l, der aber nicht unter den von mir genutzten Fahrzeugen existiert, sondern der ein sondergeschütztes Fahrzeug der hessischen Polizei ist.

Herr Minister, habe ich Sie damit richtig verstanden: Das Fahrzeug wird von Mitarbeitern der hessischen Polizei genutzt. Gilt dort die Klimaproblematik bzw. die Problematik des Ausstoßes belastender Stoffe nicht? Oder sehen Sie das bei diesen Mitarbeitern im Gegensatz zum Minister anders?

Insoweit müssten Sie auch wissen, dass insbesondere im Polizeibereich Fahrzeuge zu besonderen Zwecken verwendet werden. Hier geht es um ein solches sondergeschütztes Fahrzeug, das auch bei der Polizei verwendet wird. Insofern ist das gesagt, was zu sagen ist: Dieses Fahr- zeug existiert, und in einem solchen Bereich kann man eben – so sehr ich das bedauere – nicht immer auf die Emissionen achten. Hier mache ich einen Punkt.

Diese Werte können wir natürlich genau beziffern. Wir könnten Ihnen auch beziffern, dass die Herstellung eines neuen Fahrzeuges – um das Ganze wieder auf den richtigen Nenner zu bringen, Herr Kollege Rudolph – etwa 43 t CO2 kostet. Man muss in der Ökobilanz damit rechnen, dass, wenn man ein neues Fahrzeug anschafft, dies auch wieder CO2 produziert; denn für die Stähle, die für jedes Auto gebraucht werden, muss Energie eingesetzt werden – selbst bei der Produktion eines Kleinwagens sind das etwa 20 t CO2.

Im Übrigen sind die wesentlichen Anforderungen für die Erteilung des Feuerwehrführerscheins bereits auf Bundesebene beschlossen. Die Erteilung der Fahrberechtigung setzt voraus, dass der Ehrenamtliche seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B ist, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen worden ist und in einer praktischen Prüfung seine Befähigung nachgewiesen hat. Die Einweisung in das Fahrzeug und die Abnahme der praktischen Prüfung können durch einen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des THW sowie den sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes durchgeführt werden. Einweisender kann dabei sein, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 ist und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat.

Die Sorge, von der ich vorhin gesprochen habe, will ich noch einmal wiederholen, gerade wenn Sie „schnell und kostengünstig“ sagen und ansonsten nichts. Der Aufwand, den Sie, Herr Karabinski, beschrieben haben durch das Zitat, die Einweisung in das Fahrzeug kann ja wohl nicht darin bestehen, dass mal gezeigt wird, wo der Ganghebel ist und fertig, sondern es braucht tatsächlich eine Ausbildung, die über mehrere Stunden läuft. Das ist ein zusätzlicher Aufwand für die Kameradinnen und Kameraden.

Lassen Sie mich deswegen kurz etwas zu den Hintergründen sagen. Im Januar 2011 habe ich zusammen mit Herrn Prof. Borchert von der Hochschule Heilbronn die Ergebnisse einer Umfrage in Thüringen zur Kfz-Kennzeichen-Liberalisierung vorgestellt. Bei dieser Umfrage hat sich eine große Mehrheit der Teilnehmer für die Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel ausgesprochen. Das hat mich veranlasst, auf Grundlage einer Ermächtigung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Seit dem 1. März 2011 ist es danach möglich, auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens bei einem Wechsel des Zulassungsbereichs des Fahrzeugs innerhalb Thüringens zu verzichten. Damit haben wir dem Wunsch vieler Fahrzeughalter entsprochen, ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbereich behalten zu können. Neben Thüringen besteht diese Möglichkeit bislang in Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in Sachsen. In der Praxis zeigt sich, dass ein solches Bedürfnis auch bei einem Umzug in ein anderes Land besteht. Das gilt insbesondere bei Umzügen innerhalb von länderübergreifenden Ballungsräumen. Aus diesem Grund hatte ich das Thema Kfz-Kennzeichen-Liberalisierung auch als Tagesordnungspunkt auf die Verkehrsministerkonferenz der vergangenen Woche in Potsdam gesetzt. Ziel war es unter anderem, die Möglichkeit eines bundesweiten Verzichts auf die Umkennzeichnung mit meinen Länderkollegen und dem Bundesverkehrsminister zu erörtern. Sowohl der Bundesverkehrsminister als auch meine Länderkollegen stehen diesem Anliegen sehr positiv gegenüber. Vereinbart wurde, dass das Bundesverkehrsministerium die mit dem Verzicht auf eine Umkennzeichnung bereits gesammelten Erfahrungen in den Ländern auswertet und auf Grundlage der Ergebnisse Möglichkeiten einer Entbürokratisierung prüfen wird. Darüber hinaus kündigte der Bundesverkehrsminister an, dass er au-

Mehrheitlich hat sich die VMK zudem für die Wiedereinführung auslaufender und ausgelaufener Unterscheidungszeichen durch eine entsprechende Rechtsänderung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgesprochen. Zukünftig soll es möglich sein, dass eine Zulassungsstelle auf Antrag mehrere Regionalkennzeichen zuteilen kann. Hintergrund der Initiative ist, dass in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie anderen Ländern der dringende Wunsch nach einer Wiedereinführung auslaufender Unterscheidungszeichen, wie es im amtlichen Deutsch heißt, besteht. Repräsentative Umfragen und einschlägige wissenschaftliche Studien belegen, dass dieses Thema nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen bewegt, sondern deutschlandweit große Unterstützung findet. Bereits zehn Thüringer Städte haben die Wiedereinführung ihres früheren Kfz-Kennzeichens gefordert. Es sind Mühlhausen, Rudolstadt, Artern, Stadtroda, Meiningen, Bad Langensalza, Schleiz, Eisenberg, Bad Lobenstein und Schmölln. Sie sehen, wenn Sie sich die Farben der Bürgermeister anschauen, der Wille, zurück zu seiner regionalen Identität zu kommen, ist auch da parteiübergreifend. Mein Haus wird sich in den nächsten Tagen erneut an den Gemeinde- und Städtebund wenden, ob weitere Kommunen Interesse an der Wiedereinführung ausgelaufener oder auslaufender Unterscheidungszeichen haben. Sobald von dort eine abschließende Stellungnahme vorliegt, werden wir diese Informationen an den Bund weitergeben. Der Bund steht dem Anliegen offen gegenüber und hat seine Bereitschaft zur Unterstützung bei der Umsetzung einer entsprechenden Rechtsänderung signalisiert. Hierzu bedarf es einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Zunächst aber wird sich der Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung mit den Fachfragen befassen und einen Vorschlag unterbreiten. Dabei könnte auch einer weiteren Option nachgegangen werden, nämlich der Möglichkeit der Einführung eines lebenslangen KfzKennzeichens. Mein Haus wird sich intensiv an der Diskussion beteiligen und die Arbeiten zur Änderung der entsprechenden Vorschriften unterstützen.

Heute fahre ich ein Fahrzeug, das hat das Kennzeichen EF - VA 907. Und VA 907 ist ein ganz persönlicher, ein ganz besonderer Code für mich, der mich an etwas sehr Schönes denken lässt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

eben mehr leichte Güter in einem Fahrzeug transportieren als mit einem normalen Lkw. Das ist genau der Punkt, weswegen wir dann eine Entlastung in diesem Bereich schaffen werden.

Die Elektromobilität ist dennoch, davon sind wir überzeugt, eine Zukunftstechnologie. Deshalb wollen wir sie in Hessen und in Deutschland fördern. Wo liegen die Vorteile? – Ich habe sie bereits benannt. Sie ist schadstoffarm, umweltfreundlich, und es gibt eine geringe Lärmbelastung. Es gibt keine Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu speichern, in flexiblen Stromnetzen. Hier ist natürlich auch schon angedacht, dass bei Verbrauchern ein modernes Strommanagementsystem insofern greift, dass die Fahrzeuge z. B. dann geladen werden, wenn güns tige Energie vorhanden ist, oder vielleicht sogar aus dem Fahrzeug wieder in das System eingespeist wird. Diese Möglichkeiten sehen wir alle, und wir wollen sie auch fördern.

Wo wir Bedarf haben, ist die Nachfragebindung. Dort müssen wir nacharbeiten. Dort müssen natürlich auch entsprechende Preise vorliegen. Bei den Fahrzeugen müssen wir die Menschen davon überzeugen, dass dies der richtige Weg ist. Vielleicht brauchen sie auch kein Fahrzeug, das 120 km weit fährt. In der Innenstadt langt es manchmal auch, nur 50 km am Tag zu fahren.

Von den Vorgaben für betriebliche Kraftfahrzeuge profitieren gerade kleine Unternehmen. So ist nach der Neuregelung ein Fahrzeug pro Betriebsstätte frei und auf alle weiteren entfällt dann ein reduzierter Beitrag in Höhe von einem Drittel. Das ist, finde ich, auch systemkonform, denn dieser Beitrag ist wie bei Wohnungen und Betriebsstätten nicht an Geräte, sondern an Raumeinheiten geknüpft, also an die Fahrzeuge. Dazu gehören eben auch Kraftfahrzeuge. Und wir alle wissen, dass die heutzutage nahezu zu 100 Prozent serienmäßig mit Auto radios ausgestattet sind.

Ferner werden alle Betriebsstätten, also auch die Currywurstbude, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl – das ist vollkommen richtig – beitragspflichtig. Zweit- und Ferienwohnungen sowie betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge werden ab dem zweiten Fahrzeug grundsätzlich mit einem Beitrag in Höhe eines Drittels der Gebühr belastet.

Die SPD fordert in ihrem Antrag: Qualifizierung der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie, eigene Ausbildungsberufe, E-Fahrzeug-Mechatroniker, F-&-E-Lehrstühle, Verpflichtung zur Förderung der Basistechnologie, Aufbau einer Referenz-Batteriefertigung, Strukturwandel in der Autoindustrie steuern. Dazu fordern Sie einen Zukunftsrat und Sie fordern Förderprogramme.

Nunmehr wurde bekannt, dass das Fahrzeug inzwischen verkauft wurde, aber vorerst kein neues Fahrzeug für die Feuerwehr Weißwasser angeschafft werde.

2. Warum erhält die Feuerwehr Weißwasser – im Widerspruch zur Antwort von Staatsminister Ulbig vom 29. April 2010 – nun doch kein neues Fahrzeug?

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Jurk! Ich möchte, bevor ich zu den Fragen komme, etwas klarstellen, das zumindest in der Frage missverstanden werden könnte, und zwar geht es um den Zusammenhang Feuerwehr Weißwasser und das Fahrzeug. Bei dem in Rede stehenden Tanklöschfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, welches bei der Freiwilligen Feuerwehr Weißwasser stationiert wurde. Allerdings ist es ein landeseigenes Fahr- zeug des Katastrophenschutzes gewesen. Das wollte ich nur zur korrekten Darstellung an den Anfang stellen.

Zu Frage 1. Die Auseinandersetzungen sind abgeschlossen. Sie haben es richtig zur Kenntnis genommen. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer wurde verzichtet, da das Fahrzeug einer sinnvollen Weiterverwendung zugeführt werden konnte.

Nach derzeitigem Planungsstand wird das Fahrzeug am Standort Weißwasser stationiert. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft allerdings der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Katastrophenschutz.

Ja, ich weiß schon, ich muss nun die zweite Frage anders stellen. Sie geht dahin: Wenn dieses Fahrzeug im Jahr 2009 – ich wiederhole: 2009 – in Weißwasser stationiert wurde, dann hatte das gute Gründe.

Deshalb muss ich nachfragen, warum Sie jetzt sagen, der Landkreis würde diese Ent- scheidung treffen, wenn er doch einst gemeint hat, das landeseigene Fahrzeug hat aus bestimmten Gründen – das hat etwas mit der Bodenbeschaffenheit und der Waldbrandgefahr im Nordteil des Landkreises Görlitz zu tun – in Weißwasser zu stehen. Gibt es daran überhaupt noch Zweifel, und warum hat das so lange gedauert?

Richtig ist, dass es keine flächendeckende Demotivation unserer Beamten gibt, aber es gibt Demotivation in vielen Einzelfällen, wenn es darum geht, dass jemand über viele Jahre eine gehobene Funktion ausgeübt hat, zum Beispiel als Dienstgruppenleiter viele Einsätze inzwischen allein in seinem Fahrzeug fährt, weil es an Beamten fehlt, die ihn begleiten könnten, und die Fahrzeuge schlecht besetzt sind, nach Hause kommt und sich fragt: „Warum mache ich das eigentlich alles, warum handle ich mir den Ärger ein, warum schreibe ich all die Protokolle? Ich kann es viel einfacher und leichter haben.“ Diesen Teil der Demotivation habe ich bei 50 Wachenbesuchen immer und immer wieder feststellen können, und genau darum geht es in diesem Punkt.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann es heute kurz machen. Beide Anträge sind zu begrüßen. Die Kartellbildung bei Feuerwehrfahrzeugherstellern ist ein Thema, das nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Kommunalpolitiker bewegt; denn jeder, der einmal Gemeinderat war, jeder, der einmal ein Feuerwehrmann war - für mich trifft beides zu -, weiß, wie oft Feuerwehrfahrzeuge bestellt werden, mit wie viel Herzblut sich die Feuerwehrmänner genau darum kümmern, welches Fahrzeug für sie das Richtige ist. Dass sich die vier großen Hersteller absprechen, bis auf zwei Stellen hinter dem Komma die Quoten ausmachen, die erreicht werden müssen und die Quoten aufgrund von Gegenmaßnahmen dann auch erreicht werden, ist ein unglaublicher Vorgang. Dagegen muss entsprechend vorgegangen werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass im Innenausschuss darüber berichtet wird.

Der Antrag der GRÜNEN, in dem es auch um die Vergabeausschlussliste geht, ist ein Berichtsantrag. Ich sage auch, dass durchaus mehrere Aspekte berücksichtigt werden müssen. Es gibt zwei Gründe, die ich kritisch anmerken muss: Zum einen die Tatsache, wem gedient ist, wenn wir vor Ort kein Fahrzeug mehr kaufen können, weil es keinen Hersteller mehr gibt, der das Produkt liefern kann. Zum anderen geht es aber auch um den Gesichtspunkt, dass man mit einer solchen Vergabeausschlussliste die Arbeitnehmer trifft. Das sind nicht diejenigen, die dieses Fehlverhalten zu verantworten haben. Auch das, diese sozialen Gesichtspunkte, muss man berücksichtigen.

Elf Bootsgruppenfahrzeuge und elf Hochwasserboote mit Anhänger für die Wasserrettung. Das Fahrzeug kann fünf Personen und ein angehängtes Hochwasserboot auch an nicht befestigten Stellen zum Einsatz auf ein Gewässer bringen und auch durch über昀氀utete Flächen fahren.

Daneben erwarten wir im Jahr 2011 die Auslieferung von 38 Gerätewagen Sanität des Bundes, mit denen dann jede Einsatzeinheit über ein solches Fahrzeug verfügt.

Ich sage immer ganz einfach dazu: Jede Fahrt mit dem ÖPNV ist eine vermiedene Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug und damit ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn auf die Frage von Herrn Markert zu sprechen kommen. Es stimmt: Im Ausschuss haben wir den Antrag der FDP-Fraktion erweitert und eine Verlängerung um ein Jahr verlangt. Damit wollten wir den kleinen Handwerkerbetrieben, die nur ein einziges Auto besitzen, die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug bis dahin umzurüsten. Das geschah allein aus diesem Grund.