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Das fängt schon damit an, dass Sie in Ihrem Antrag einen Übertragungsgedanken nicht angestellt haben. Denn darin steht: Unfallursache Baum. Der Baum ist nicht die Unfallursache. Die Unfallursache ist die überhöhte Geschwindigkeit. Die Unfallursachen sind Alkohol am Steuer, vielleicht ein Fehler am Fahrzeug oder Unaufmerksamkeit. Das sind die Unfallursachen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das können und wollen wir für Niedersachsen so nicht zulassen; denn nach Auskunft des Bundesumweltministeriums kann es ein sehr viel flexibleres, baumschonendes Umgehen selbst mit Unterstützung des Bundes geben, Herr Bode. Wir haben aktuell die Auskunft erhalten, dass zumindest die RPS, die Herr Schönecke schon zitiert hat, nämlich die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme - so der ausgesprochene Titel -, ausdrücklich nicht, Herr Bode, für Bäume und Alleen gilt, sondern nur für technische Hindernisse.

- Das ist wirklich eine Sauerei, weil dieses Fahrzeug vor Sprengfallen und Selbstmordanschlägen schützt. Es schützt die sechs Mann Besatzung vor solchen Anschlägen.

Übergang ist ein Stichwort, auf das ich noch eingehen möchte. Denn ich warne davor, Vergleiche mit Nahverkehrssystemen in Paris oder London herzustellen. Die Metro in Paris ist ein geschlossenes System. Es ist aber ein Spezifikum unserer Nahverkehrseinrichtungen, dass sie sich im offenen Raum befinden, dass die Übergänge zwischen Nahverkehrseinrichtung, dem Bahnhof, der Ebene C oder B und der A-Ebene, also dem normalen öffentlichen Raum, viel fließender sind, weil die Kontrolle nicht durch Sperren beim Eintritt in das System Metro oder das System der Untergrundbahnen erfolgt, sondern im Fahrzeug stattfindet. Sie können die Metro offiziell, wenn sie nicht sehr gelenkig sind, nicht betreten, ohne einen Fahrschein gelöst zu haben. Das ist also ein ganz anderer systematischer Ansatz. So erklärt sich auch die Metropolizei, weil die Abgrenzung der Befugnisse zum Beispiel im Verhältnis zur Polizei viel leichter fällt. Man kann räumlich klar abgrenzen, wer in welchem Bereich mit welchen Befugnissen agieren kann.

Nein, ich habe ein gutes Verhältnis zur Kollegin im Saarland, keine Angst. Wir sind auch dafür, dass auf jeden Fall die Option genutzt wird, das mit auszuschreiben. Auch da erwarten wir die Zusage des Saarlandes. Wir glauben, dass es sehr klug ist, gemeinsam mit der gut funktionierenden S-Bahnstrecke als Option gemeinsam auszuschreiben. Man muss kein neues Fahrzeug einsetzen. Deswegen sind wir der festen Überzeugung, wir werden gute Angebote bekommen, die Bedienkosten dann zu finanzieren. Wir sind froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass diese Strecke reaktiviert wird, was in der Tat zum großen Vorteil für die Menschen in der Region gereichen würde, für Homburg insbesondere und für Zweibrücken, die damit einen Zugang zum S-Bahnnetz bekommen. Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass das Engagement und die klaren Worte eine Halbwertszeit haben, die deutlich über den 27. März hinausdauert. In diesem Sinne hoffen wir, dass wir dann 2014/2015 gemeinsam die Eröffnung in derselben Konstellation feiern können wie die Eröffnung der Strecke Homburg – Zweibrücken.

Aus meinem Heimatlandkreis gab zum Beispiel der Kreiswehrführer Marco Stange jüngst einen Überblick. Der überwiegende Teil der Feuerwehren im Landkreis Uecker-Randow hat wochentags Probleme mit der Einsatzbereitschaft. Seit 1998 sind 250 Aktive und 300 Mitglieder der Jungwehr ausgeschieden. Ausrüstungen und Fahrzeuge sind stark veraltet und bis zu 40 Jahre alt. Einige Gemeinden sammeln sogar Spendengelder, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen, weil das alte keinen TÜV mehr bekommen hat. 9 von 66 Feuerwehren verfügen unter anderem aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel über keine Atemschutzausrüstung mehr. Weitere 13 haben keine einsatzfähigen Atemschutzgeräteträger. Wer sich ein bisschen mit dieser Thematik auskennt, weiß, dass Atemschutzausrüstung und einsatzfähige Geräteträger ein unverzichtbarer Bestandteil der Feuerwehren sind, um bei Bränden Menschenleben zu retten.

Es ist an der Zeit, dass Sie das erkennen und Ihrer Bundeskanzlerin gehörig auf den Keks gehen, damit das S-Bahn-Problem endlich zur Chefsache wird - nicht nur, weil sich das Chaos immerhin seit Monaten direkt vor ihrer Haustür in Berlin abspielt, sondern auch, weil die Ursache der Situation und der Schlüssel für die Problembeseitigung bei der Bundesregierung, der Eigentümerin selbst liegen und elementare Interessen von Pendlerinnen und Pendlern in Berlin und Brandenburg auch zukünftig betroffen sein werden, wenn nicht endlich gehandelt wird. Dabei ist heute schon klar, dass es keine kurzfristigen Lösungen geben kann, denn zur Veränderung der heutigen Situation hätte das Geld vor Jahren zur Verfügung gestellt werden müssen: für notwendiges Personal, Wartung und Bestellung neuer Technik. Sie wissen auch, dass ein heute bestelltes Fahrzeug erst in fünf Jahren zum Einsatz kommen kann.

Sehen wir uns diesen Scherbenhaufen einmal an! Die Bahnmanager haben in der Hauptwerkstatt 75 Prozent der Stellen – von 800 auf 200 – abgebaut. Von 26 Meistern blieben nur drei. Jedes Kind weiß: Bis dahin war die Flotte intakt. Aber wenn Fahrzeuge auf Dauer auf Verschleiß gefahren werden, dann wird jedes Fahrzeug kaputtgehen, völlig unabhängig von Herstellermängeln. Seit zwei Jahren wissen es selbst Laien: Die S-Bahn braucht dringend Personal, Werkstattkapazitäten und Züge. Trotzdem haben die Manager viel zu wenig Leute eingestellt, die Werkstatteröffnung über ein Jahr verschleppt und nicht einen einzigen neuen Zug bestellt. 2003 gab es in unserem Bahnnetz 8 300 Signalstörungen – jetzt sind es 13 800. Sie wissen es: Wenn ein Signal nicht von Rot auf Grün schaltet, dann steht der Zug, dann fährt die S-Bahn nicht mehr. Das ist nun einmal so.

Eine dauerhafte Sicherheit hinsichtlich der Einsatzstärke gibt es aber nicht. Daran ist nicht das Wetter schuld, sondern der ruinöse Sparkurs, durch den Werkstattkapazitäten, Personal und Know-how fehlen. Die Schuld nur bei den Fahrzeugen zu suchen und sich in kleinteiligen technischen Details zu verlieren, wie es Herr Dr. Grube am Montag gemacht hat, greift zu kurz. Das belegt auch der Brief des ehemaligen S-Bahngeschäftsführers Constantin, der heute in den Medien behandelt wird. Hierzu ist festzustellen: Die Firma Bombardier hat ein Fahrzeug geliefert, wie es die Bahn bestellt hat. Das Lastenheft, quasi der Bestellzettel, ist von der Bahn bestätigt und vom Unternehmen abgearbeitet worden. Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt haben die Züge abgenommen und eine Betriebsgenehmigung erteilt. Sie sind jahrelang ohne Probleme mit hoher Verfügbarkeit gefahren. Die ersten Probleme traten justament dann auf, als der im Auftrag der Herren Mehdorn und Homburg eingesetzte Sparkommissar und Technikgeschäftsführer Thon zwei Jahre im Amt war. Sein Programm und das von Herrn Homburg mit dem Namen „Optimierung S-Bahn Berlin“ – OSB – ist die Ursache. Massive Streichungen beim Werkstatt- und Betriebspersonal, Umstellung der Instandhaltung, nur noch Reaktion auf Störungen statt vorausschauender Wartung, Verlängerung der Wartungsintervalle, Abbau der Fahrzeugreserven, Verschrottung voll fahrtauglicher Fahrzeuge, immer weniger Verfügbarkeit, immer mehr Ausfälle, immer schlechterer Service waren die Folge. Das kann ein Herr Grube vielleicht nicht aus eigener Erfahrung wissen, und ein Herr Homburg wird es ihm nicht sagen, weil er das Ganze ja mit angezettelt hat. Warum sich Herr Dr. Grube allerdings weiter von SBahnbankrotteur Homburg die Sprechzettel schreiben lässt, das ist nicht zu verstehen. Bahnvorstand Homburg ist seit zwei Jahren damit beschäftigt, die S-Bahnkrise zu beschönigen, die Aufklärung zu verschleppen und die Berlinerinnen und Berliner im Regen stehen zu lassen. Solange dieser Mann Verantwortung für die Berliner S-Bahn trägt, wird sich keine Besserung einstellen. Deswegen, Herr Dr. Grube: Ziehen Sie endlich die Konsequenzen aus dieser Leidensgeschichte! Schicken Sie Herrn Homburg in die Wüste, nach Katar zum Beispiel – das wäre ein echtes Signal des Aufbruchs für Berlin!

Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, gibt es entsprechend der Rückführungsvereinbarung auch Rückführungsprogramme, die verschiedene Hilfen anbieten, die sich Land und Bund gemeinsam teilen. Die Programme werden je zur Hälfte vom Land und vom Bund finanziert. Zurzeit werden die Reisekosten für Flug, Bus oder Bahn in tatsächlicher Höhe übernommen. Bei Rückkehr per Fahrzeug, also per Auto, werden Kosten in Höhe von 250 Euro pro Fahrzeug übernommen, Reisebeihilfen für Erwachsene und Jugendliche in Höhe von 200 Euro pro Person und für Kinder bis zu zwölf Jahren in Höhe von 100 Euro pro Person. Für einige Herkunftsländer wird zudem eine gestaffelte Starthilfe gezahlt.

Wir alle wissen, dass ungefähr 6,5 Beamte gebraucht werden, um eine Stelle rund um die Uhr zu besetzen. Wenn also ein Streifenfahrzeug mit zwei Beamten fahren soll, dann brauche ich insgesamt 13 Beamte. Wenn ich in jeder Wache, die gegenwärtig fährt, bei 50 Wachen auch nur ein Fahrzeug im Land unterwegs haben will, dann kann ich ausrechnen, wohin ich komme, wenn man berücksichtigt, dass die größeren Wachen mehr Fahrzeuge haben: Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus haben mehrere, und auch in Eberswalde fahren mehrere. Wenn ich 80 Fahrzeuge ständig im Einsatz haben will, brauche ich bereits 1 040 Beamte nur auf diesen Fahrzeugen. Hinzu kommen besondere Lagen am Freitag sowie am Wochenende, wo erheblich mehr Beamte gebraucht werden. Das heißt, für das Erreichen der Einsatzzahlen brauche ich bereits 1 500 Beamte im Wach- und Wechseldienst. Diese müssen auch geführt werden. Wie Sie dann von diesen 1 950 Beamten des Wach- und Wechseldienstes noch irgendetwas sparen wollen, erschließt sich mir überhaupt nicht. Da ist überhaupt keine Luft mehr drin, um zu Einsparungen zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Roos, Sie haben eine sehr wagemutige Aussage bezüglich der Versicherungen gemacht. Mir ist durchaus ein Stück weit unklar, wie sich Versicherungen einerseits darauf verlassen, dass in der Bayerischen Bauordnung oder wo auch immer geregelt ist, dass Brandmelder eingebaut werden sollen, aber andererseits eventuell ein ganzes Jahrzehnt lang darauf vertrauen, dass diese Brandmelder auch funktionieren. Solche Brandmelder müssen regelmäßig geprüft werden, wie jeder Fahrzeugfahrer, der ein Fahrzeug fährt, eine entsprechende Versicherung vorlegen und das Fahrzeug kontinuierlich durch den TÜV prüfen lassen muss.

Erstens. Sie gehen von einer friedlichen Koexistenz von Kernenergie und erneuerbaren Energien aus. Sie behaupten, dass das möglich ist, obwohl Sie um das Problem der Lastschwankungen wissen. Sie wissen auch, was für Probleme es bereitet, wenn man jetzt versucht, einen überalterten Schrottreaktor wie ein Formel-1-Fahrzeug immer wieder hoch- und runterzufahren. Das provoziert noch größere Unfallgefahren.

Die vielen, vielen Eingaben, die wir aus der Wirtschaft, von den Verbänden des Handwerks und von den Industrie- und Handelskammern, bekommen haben, waren in diesem Diskussionsprozess schon nicht unberücksichtigt geblieben; die Beitragsstaffel war vielmehr so umgestellt worden, dass 90 % der Betriebe nur ein Drittel, also deutlich weniger als bisher, bzw. eine Gebühr, in aller Regel weniger als bisher, zahlen würden. Bisher mussten sie für jedes Gerät voll zahlen. Da kamen dann erheblich größere Dimensionen zustande. Dass bei den Fahrzeugen pro Niederlassung auch bei dem gegenwärtigen Stand der Diskussion schon ein Fahrzeug freigestellt war, führt zu einer Aufkommensminderung von annähernd 70 Millionen €, also zu einer Entlastung der Wirtschaft in dieser Höhe.

Denn auch die Rundfunkbeitragspflicht für Kfz würde vollkommen geräteunabhängig erfolgen, da es keine Rolle spielt, ob sich in dem betreffenden Fahrzeug, das gebührenpflichtig ist, auch ein Rundfunkempfangsgerät befindet. Egal, ob das Kfz über ein Radio verfügt oder nicht - das Kfz wäre rundfunkbeitragspflichtig. Insofern wird der künftige Beitrag natürlich geräteunabhängig erhoben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will abschließend ein Thema ansprechen, das mir persönlich große Sorge macht. Es geht um Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Zahl der Angriffe hat sich im Saarland zwischen 2001 und 2009 mehr als verdoppelt. Und wir sprechen hier nicht nur von einzelnen Vorfällen zum Beispiel im Zusammenhang mit dem G 8-Gipfel, den Krawallen am 01. Mai oder Randalen am Rande von Fußballspielen. Gewalt gegen Polizeibeamte ist vielmehr zu einem Teil des polizeilichen Alltags geworden. Ein Beispiel. Im August sichert eine junge Polizistin im Rahmen der Aktion „Sicherer Schulweg“ einen Fußgängerüberweg. Sie sieht, dass in der Nähe ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einer Sperrfläche abgestellt hat, und fordert ihn auf, das Auto wegzufahren. Zuerst beschimpft der Autofahrer die Polizistin, dann fährt er los und fährt sie an. Die Kollegin wird an beiden Beinen verletzt und ist mehrere Tage dienstunfähig. - Ein anderes Beispiel. Am 19. März wird ein Kommando der Polizeiinspektion Burbach zu einer Nachbarschaftsstreitigkeit nach Malstatt gerufen. Die Kollegen wollen schlichten. Unvermittelt werden sie von einem

Was hat nun der digitale Rundfunk mit Staus zu tun? Es ist klar: Durch die höhere Bandbreite steht für die Übertragung eine höhere Kapazität zur Verfügung. Dadurch können verkehrsrelevante Informationen viel schneller, zum Teil innerhalb von 15 Sekunden, und viel präziser direkt ins Fahrzeug übertragen werden. Für die 17 Millionen Autoradiobesitzer, die wir in Deutschland haben, ist der Ausbau des digitalen Autoradios deshalb ganz klar unverzichtbar.

Ich lasse in der Regel niemanden zurück, sondern mein Referent, der mich den ganzen Tag begleitet hat, hat mich auch dahin begleitet. Wir sind dann parallel faktisch – sowohl der vorausfahrende Lotse und die Insassen dort im Fahrzeug als auch mein Referent selbst, der mich dann sofort unterrichtet hat – sowohl über Handy als auch über Funk darüber unterrichtet worden, dass es möglicherweise zwei Tote gebe. Wie sich das Ganze weiterentwickelt hat, habe ich vorhin dargestellt.

2006 – das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz: Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz; die Voraussetzungen für Auskünfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen über Verbindungs- und Nutzungsdaten werden auf weitere Fälle mit Gewaltbezug erstreckt. Nachrichtendienste können Fahrzeug- und Halterdaten aus entsprechenden Registern auch automatisiert abrufen. 2006 – das gemeinsame Datengesetz, die Antiterrordatei. Die Antiterrordatei als gemeinsame Datenbank von 38 verschiedenen deutschen Ermittlungsbehörden ermöglicht Inlands- und Auslandsgeheimdiensten und Polizeibehörden einen entsprechenden Abruf solcher Daten. Dort gespeichert: Waffenbesitz, Telekommunikations-, Internetdaten, Bankverbindungen, Schließfächer, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsstellen, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Verlust von Ausweispapieren, Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit möglichem terroristischem Hintergrund. 2007 – das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, die Vorratsdatenspeicherung. Manche – auch ich – haben das als einen Dammbruch im Datenschutz bezeichnet, und das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 2010 denen Recht gegeben, die gesagt haben: Auch an dieser Stelle hat der Gesetzgeber überzogen. Auch an dieser Stelle ist Schwarz-Rot über das hinaus geschossen, was unsere Verfassung gerade noch an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, was unsere Verfassung gerade noch an Eingriffen in Bürgerrechte zulässt. Auch da war es gut, dass unsere unabhängige Gerichtsbarkeit – unter anderem auch auf Antrag der FDP – dieses Gesetz auf das Maß zurückgestutzt hat, das noch zulässig ist. Gerade geht es ja um die Frage – Herr Juhnke hat es ausgeführt –: Brauchen wir dieses Gesetz, und wenn ja, in welchem Umfang brauchen wir dieses Gesetz? – Die Antwort der FDP-Fraktion ist hier klar: Wir werden uns einer Lösung sicherlich nicht verweigern, sofern sie erforderlich, angemessen und geboten ist.

Und schließlich, das ist mein Hauptpunkt, ist es völlig systemwidrig, dass über die Hintertür wieder die Gerätebezogenheit reingekommen ist, nämlich die Autos – völlig widersinnig, sagt auch jeder, sagt auch das Gutachten Kirchhoff. Ich weiß, dass wir da über einen Betrag von 280 Millionen Euro Beitragsaufkommen reden. Trotzdem frage ich mal: Was machen die Firmen mit Tageszulassung? Was macht der Handwerksmeister, der, wie bei uns im Lande üblich, nicht nur einen Betriebswagen hat, mit dem er selbst fährt, sondern den Kleinbus, mit dem seine Leute nach Hamburg fahren, und das Fahrzeug mit Anhänger, mit dem die Gerätschaften zur Baustelle geschafft werden?

Jetzt haben sich natürlich alle Fakten geändert. Sie haben den Konsens aufs Gröbste verletzt. Sie haben in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise den Bundesrat übergangen. Das Parlament hatte sich auf den Atomkompromiss verständigt. Jetzt wird alles wieder über den Haufen geworfen. Damit haben Sie diesen erheblichen Unmut in der Bevölkerung ausgelöst. Deshalb gehen die Menschen bei den vielen Großdemonstrationen, die wir jetzt erleben, und bei den ganz überwiegend friedlichen Protesten im Wendland und entlang der Strecke des Castor-Transports zu Recht auf die Straße. Das wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen. Selbst die Polizei sagt, dass diese Proteste zu 99 % friedlich abgelaufen seien und dass Gewalttätigkeiten ein Randaspekt gewesen seien. Sie haben von brennenden Fahrzeugen geredet. Ein einziges Fahrzeug hat gebrannt, das natürlich immer wieder im Fernsehen gezeigt worden ist.

- Natürlich ist eines zu viel. Dagegen muss entsprechend vorgegangen werden. Sie können dieses eine brennende Fahrzeug aber nicht zum Anlass nehmen, den gesamten Widerstand in die gewalttätige Ecke zu stellen.

Es wurden Einsatzfahrzeuge angegriffen, es wurde auch versucht, ein Fahrzeug in Brand zu setzen. Scheiben wurden eingeschlagen, Reifen zerstochen. Und wenn Sie von einem speziellen Polizeifahrzeug sprechen, liebe Frau Tausendfreund, dann sollten Sie auch ansprechen, dass es nicht nur um das Fahrzeug ging, sondern dass versucht wurde, ein Fahrzeug in Brand zu setzen, in dem Polizeibeamte saßen. Meine Damen und Herren, das grenzt an Mordversuch. Das will ich ganz deutlich sagen.

Und dann wurden reihenweise, tagelang, kilometerlang Straßen in der Umgebung mit sogenannten Krähenfüßen versetzt. Das heißt, es werden Stahlsplitter auf die Fahrbahn gestreut, und es wird in Kauf genommen, dass jedes Fahrzeug - es muss nicht eines von der Polizei sein -, das über diese Straße fährt, nicht nur kaputte Reifen hat, sondern auch jeder Zivilbürger, der zufällig vorbeikommt, auf diese Weise zu Schaden kommen kann.

und Ihre Einsatzleitung es zu, dass sich die Transportlogistik unsäglicher und rechtswidriger Mittel bediente. Sie missachteten das Strahlungsminimierungsgebot. Sie ließen keine unabhängigen Messungen zu. Sie ließen die Castoren in Dahlenburg 10 m vor einem Wohnzimmer stundenlang stehen. Sie trieben 20 000 Polizistinnen und Polizisten bis zu 40 Stunden in Einsätze. Die Polizei forderte schon am Freitag die Bewohner in Tramm auf, lieber in den Häusern zu bleiben, und führte massive Fahrzeug- und Personenkontrollen an Einheimischen durch. Sie schufen im Wendland wieder eine Sonderrechtszone, wie Anwälte das nennen. Sie ließen Häuser in Grippel und Zadrau ohne Durchsuchungsbeschluss durchsuchen. Sie verhängten Ausgangssperren für Einwohner in Grippel und Quickborn. Sie ließen ferngesteuerte Überwachungsdrohnen fliegen. Und: Der Tornado flog doch - am Montag, 10.06 Uhr, über mein Haus,

Es war gut, dass wir im Wendland waren. Wir waren offizielle Transportbeobachter. Die Polizei hat uns die Gelegenheit gegeben, an die Brennpunkte des Geschehens zu kommen. Wir sind dann aus dem Fahrzeug ausgestiegen, das es uns ermöglicht hat, zum Teil auch Blockaden zu passieren - ich sage das -, auch über Umwege, weil es wichtig war, dass wir vor Ort mit den Menschen, die die Aktionen durchgeführt haben, aber auch mit den dort eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sprechen. Das haben wir getan.

Wir haben auch kein Verständnis dafür, meine Damen und Herren, dass gesicherte Transportfahrzeuge der Polizei mit brennendem Bitumen beworfen werden, sodass die Polizeibeamten in ihrer Not und Angst das Fahrzeug verlassen müssen, und dass sie dann auch noch im Steinhagel stehen. Auch das, meine Damen und Herren, wird von uns null toleriert!

Im privaten Bereich, lassen Sie mich das auch gleich sagen, ist die Nutzung wie bislang in der Wohnungspauschale enthalten. Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte ein Fahrzeug frei, für jedes weitere gilt die Drittel-Rundfunkgebühr. Ich denke, das ist ein gangbarer Weg, zumal nur so die Beteiligung der Wirtschaft am Gesamtgebührenaufkommen ungefähr gleich bleibt, und das sollte sie auch, meine ich. Das Gebührenvolumen von etwa 7,5 Milliarden Euro wird zu über 90 % von Privaten aufgebracht, von Bürgerinnen und Bürgern. Der Beitrag der Wirtschaft liegt bei etwas über 8 %. Das, muss ich ganz ehrlich sagen, halte ich nicht für unzumutbar.

Das Fahrzeug aus dem Jahr 2010 – beim heutigen Automobilbau – ist doch nicht mehr mit dem Fahrzeug aus dem Jahr 1990 oder aus dem Jahr 2000 vergleichbar.

Bei den Dienstleistungen, meine Damen und Herren, ist Hessen weit vorn. Aber auch Bayern ist deutlich stärker. Wir sind nur noch im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, das heißt im Fahrzeug- und im Maschinenbau, vor Bayern. In diesem Bereich ist Bayern auch nicht mehr weit von uns entfernt. Warum?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Herr Schünemann, und vor dem Hintergrund, dass Fahrtenbücher von Herrn Nahrstedt, die er für ein Stadtwerke-Fahrzeug, also ein Dienstfahrzeug, geführt hat, nicht veröffentlicht worden sind, um den Missstand sozusagen zu entkräften, frage ich die Lan- desregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass Herr Nahrstedt in Eigenschaft eines Mitglieds eines ca. fünfzehnköpfigen Wahlkampfteams unter Einsetzung seiner Qualifikation als Pressesprecher der Stadtwerke Wolfsburg ca. zweimal in der Woche allein oder in Begleitung von Herrn Karp von Wolfsburg nach Hannover gefahren ist? - Diese Fahrten lassen sich über die Einträge in Fahrtenbüchern nachweisen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher auf den Rängen! Wir reden hier über ein Thema, von dem jeden Monat ca. 80 Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Das vorliegende und zur Diskussion stehende Modell zur Erhebung der Rundfunkgebühren verabschiedet sich von dem Grundsatz, dass man nur für etwas bezahlt, das man auch nutzt und verbraucht. Niemand käme auf die Idee – hören Sie bitte einmal weg, Herr Finanzminister –, auch diejenigen mit einer Kraftfahrzeugsteuer zu belasten, die überhaupt kein Fahrzeug besitzen oder benutzen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lux! Sie sind bereits darauf eingegangen. Ich will aber auch noch auf ein paar Zahlen hinweisen: Im letzten Jahr gab es 125 000 Verkehrsunfälle, 48 Tote und fast 16 300 Verletzte. Diese Zahlen lassen uns erschrecken, weil jeder Tote und Verletzte einer zu viel ist. Sie haben aber auch ganz richtig ausgeführt, dass jedes Jahr wiederkehrend die Raserei – oder in Polizeisprache: unangepasste Geschwindigkeit – an diesen Unfällen schuld ist. Diese unangepasste Geschwindigkeit – da wundert mich Ihr Beharren auf den Antrag – ist aber nicht nur Raserei im Sinne von zu schnell fahren oder schneller als erlaubt fahren, es ist nicht das Fahrzeug, das in einer 50er-Zone mit 62 km/h oder in einer 30er-Zone mit 45 km/h geblitzt wird. Sie nennen die Stellen, wo Unfälle durch unangepasste Geschwindigkeit häufig auftreten, sogar noch, Herr Lux. Es ist eine unangepasste Geschwindigkeit, also eine solche, die dem Verkehrsaufkommen, der Verkehrs- oder Straßensituation nicht angemessen ist. Genau dort treten solche Unfälle auf, und zwar gehäuft. Sie sind durch keinen Blitzer dieser Welt zu verhindern.

Dann stelle ich Ihnen die Frage: Der Unternehmer, der ein betriebseigenes Fahrzeug als Dienstfahrzeug, als Betriebsfahrzeug führt und einen Privatwagen hat, der benutzt diese Fahrzeuge jeweils nie zusammen.

Denn, meine Damen und Herren, Ausnahmeregelungen für abhängig Beschäftigte mit geringem Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind, werden von den Antragstellern nicht erwogen. Es gibt viele Menschen, die kein Geld übrig haben, um ihr Fahrzeug umweltgerecht umzurüsten bzw. sich ein neues anzuschaffen. Diesen muten wir trotzdem die Kosten zu, daher auch den Handwerksbetrieben.

In diesem Gesetz besteht doch ohnehin das Problem der Kontrolle. Sie haben gefordert, wir dürften uns nicht auf die Fahrer beschränken, müssten vielmehr auch die Kontrolleure, die Sekretärinnen, die Werkstattmitarbeiter einbeziehen. Wir haben aber doch gar nicht die Möglichkeit, das bis ins Detail hinein zu prüfen. Der Fahrer arbeitet ja beispielsweise nicht nur am Morgen für den Auftrag, der der Tariftreueregelung unterliegt, sondern er fährt auch am Nachmittag im Urlaubsverkehr. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Werkstätten arbeiten vielleicht eine Stunde lang an einem Fahrzeug, das der Tariftreue unterliegt, die verbleibende Zeit aber an anderen Fahrzeugen. Sollen wir das trennen? Wer könnte das kontrollieren? Mit Sicherheit auch nicht die Stelle, die Kommission, die Sie vorschlagen. Das ist so nicht zu kontrollieren. Das ist nicht wirksam. Das ist nicht lebensecht. Ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal mit den Leuten drau- ßen zu unterhalten. Auch Sie werden dann zu anderen Ergebnissen kommen.

zu generieren. Mit der aufkommenden Elektromobilität wäre die Faszination noch größer, wenn man vor Ort sein Fahrzeug mit selbst erzeugtem billigen Strom betanken, sprich laden kann.

Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, knüpft nahtlos an die sich im Entwurf des Landesentwicklungsplanes abzeichnende Entwicklung und Gestaltung zukünftiger Mobilität im Land an: einseitige Ausrichtung auf individuelle Mobilität mit dem Pkw zulasten derer, die sich kein eigenes Fahrzeug leisten können oder wollen. Das, meine Damen und Herren, sind indirekte Subventionen für die Automobilindustrie zulasten öffentlicher Verkehre, zulasten der Kommunen, welche die Folgekosten zu tragen haben.

Wer diese Leistung erbringt - da bin ich mir ziemlich sicher -, ob ein Fahrzeug einer Hilfsorganisation oder eines Privaten kommt, ist dem Unfallopfer oder dem Kranken meiner Meinung nach völlig egal. Nicht egal sind ihm die Kosten.

Weiterhin kann man sich Gedanken über den Fahrzeugeinsatz – welches Fahrzeug ist denn auf welcher Strecke das richtige? – und über die Taktung machen. Natürlich kann man sich auch Gedanken darüber machen, wie man Schmalspurbahnen einsetzt. Dass sie schon aufgrund ihrer Geschwindigkeit nicht das ideale Verkehrsmittel für den Regelverkehr sind, ist doch allen klar. Es geht in erster Linie darum, damit das touristische Potenzial zu heben.

Wir kommen jetzt weiter zu differenzierten Betrachtungen der Mobilität, nämlich zur Grundvoraussetzung, dass wir räumliche Distanzen damit überwinden wollen. Aber wer sagt Ihnen denn, dass wir die räumlichen Distanzen unbedingt nur mit einem motorgetriebenen Fahrzeug überwinden müssen? Wir haben hier in unseren Reihen einen Kollegen, der von Oederan nach Dresden mit dem Fahrrad fährt.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie stehen an einer stark befahrenen Autobahn. Nehmen wir an, es seien 30.000 Fahrzeuge, die dort vorbeifahren, und wenn man es im Durchschnitt betrachtet, ist dann ein E-Fahrzeug dabei. Damit ist zunächst die Größenordnung gekennzeichnet und es wird deutlich, dass im Bereich der Technik, Technologie, Wirtschaft und Wissenschaft dort noch ganz viele Möglichkeiten bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern hat, wie wir leider wissen, kein allzu großes Automobilcluster wie beispielsweise Baden-Württemberg. Aber auch wir haben emotionale Menschen, die ihr Fahrzeug lieben, dies aber auch brauchen, in einem Flächenland wie dem unseren sogar ganz besonders dringend brauchen.

Alles in allem: Heute und ganz sicher auch in zehn Jahren noch nicht kann ein E-Mobil an die technischen Eigenschaften eines mit fossilen Brennstoffen getriebenen Fahrzeuges herankommen. Es ist heute gut doppelt so teuer wie ein mit Benzin, Diesel oder Gas getriebenes Fahrzeug, wenn heute allein der Akku circa 10.000 bis 15.000 Euro kostet, und es gibt – ausgenommen irgendwelche Ökovertreter, die für Innenstadterledigungen das E-Auto neben ihrem richtigen Auto nutzen wollen – kein weiteres Kaufinteresse, meine Damen und Herren. So machen E-Autos bestenfalls in Innenstadt- und stadtnahen und vielleicht auch in Urlauberkonzentrationsbereichen einen Sinn.

Vielen Dank! – Herr Staatssekretär Freise! Inwieweit haben denn die vollkommen chaotischen Zustände in der Zulassungsstelle bei Ihnen noch mal die Überlegung heranreifen lassen, wie die FDP-Fraktion vorgeschlagen hat, diesen gesamten Prozess der Zulassung eben nicht auf Zulassungsstellen zu konzentrieren, sondern gegebenenfalls zu privatisieren und vielleicht bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen dann gleich durch die Versicherungswirtschaft mit regeln zu lassen, wie es auch bei Krafträdern beispielsweise durchaus üblich ist; ein Verfahren, das sehr unbürokratisch und schnell mit der Versicherung vereinbart werden kann, ohne dass man irgendwo hinfahren muss? Da könnte man das Kennzeichen gleich mit dem Fahrzeug ausgeliefert bekommen. Dann wäre die Sache erledigt. Warum halten Sie an diesem irrsinnigen Verhalten fest?

Wir versuchen uns zu behelfen: Die Führerscheinausbildung, die angesprochen worden ist, gibt es in Teltow bereits seit mehreren Jahren. Wir bieten das an, wir können das als reiche Stadt im Land Brandenburg leisten. Aber in Niemegk, auch in Potsdam-Mittelmark, können Sie das nicht. Das ist genau der Punkt, weshalb wir sagen: Es muss andere Varianten geben. Es muss auch das Land in die Pflicht treten, dort für Abhilfe zu sorgen, weil auch das schönste und teuerste Feuerwehrfahrzeug nichts nützt, wenn es im Brandfall nicht mehr bewegt werden kann, weil niemand zur Verfügung steht, der dieses Fahrzeug bedienen kann. Auch das wird konzeptionell deutlich; ich bitte darum, das hinterher auch umzusetzen.

Sie wissen ja, was auf unserem Fahrzeug steht. Es steht ab und zu auf dem Hof: Links überholt uns keiner.

Die Rechtsgrundlage für das Ganze sind die Straßenverkehrsordnung und die begleitenden Gesetze. Das Neue dabei ist, dass schon bisher derjenige, der eine Straftat oder mehrere Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrzeug begeht, bei der Führerscheinstelle gemeldet wird, und dann werden entweder Punkte erteilt, oder es muss ein Gutachten erstellt werden, bzw. es wird der Führerschein entzogen. Das ist bisher schon immer dann der Fall, wenn jemand mit einer Verkehrsstraftat auffällt.

Diese Zahlen machen auch deutlich, dass es vor diesem Hintergrund fast schon vermessen ist, wenn im Jahr 2020 200.000 E-Mobile auf Bayerns Straßen unterwegs sein sollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Politik zu wenig tut und die notwendigen Rahmenbedingungen nicht schafft. Ich denke - darüber gibt es wohl auch hier im Plenum Einigkeit -, dass das E-Mobil Zukunft hat. Sein volles Potenzial für den Klimaschutz entfaltet das Elektrofahrzeug bei der Verwendung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Unser Ziel muss annähernd das Null-Emissions-Fahrzeug sein, das mit Strom aus regenerativen Energiequellen angetrieben wird.

Audi, BMW und MAN arbeiten gemeinsam mit ihren Zulieferern mit Hochdruck an der Entwicklung von Fahrzeugen mit Elektro- und Hybridantrieb. Audi entwickelt in einem eigens gegründeten Projekthaus ein integriertes Konzept für elektrische Antriebe im Fahrzeug. Das Förderprojekt wird unter der Bezeichnung "ePerformance" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 22 Millionen Euro unterstützt und bindet Institute aus Forschung und Industrie ein, unter anderem natürlich die TU München und die FraunhoferGesellschaft mit ihren hohen Kompetenzen.