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So war ich am letzten Donnerstag in der sechsstündigen Anhörung zu diesem Thema im Landtag. Was wurde da nicht alles von den sogenannten Experten gefordert? Wir brauchen Geld für Power-to-Gas, wir brauchen Geld für Pumpspeicher, wir brauchen Geld für neue Stromnetze, wir brauchen Geld als Entschädigung für RWE, wir brauchen Geld für die Abfindung der 10.000 direkt abhängig Beschäftigten, wir brauchen Geld für neue Infrastruktur, das heißt neue Straßen, neues Internet etc., wir brauchen Geld für Solaranlagen, wir brauchen Geld für Windräder, wir brauchen Geld, um dort neue Behörden zu installieren, wir brauchen Geld, um dort Universitäten anzusiedeln, wir brauchen Geld, um dort eine Bio-AgrarIndustrie aufzubauen, wir brauchen Geld für einen Elektro-Green-Park, wir brauchen Geld für neue Arbeitsplätze, wir brauchen Geld, damit die Industrie einen Stromrabatt bekommt, damit diese nicht in Nachbarländer abhaut.

b) Wie plant sie, neben der Förderung des Kaufs von Zweirä dern, Beamte und weitere Beschäftigte des Landes beim Erwerb von Elektro- und Hybrid-(Dienst-)Autos zu unter stützen?

Sie sollten schon davon ausgehen, dass ich davon ein bisschen verstehe. Auch ich fahre Elektro, Diesel und Benziner in meinem Fuhrpark. Ein paar Sachen weiß ich dazu auch, keine Sorge.

Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, zur Quote für Elektro- und Hybridautos: Die Ökobilanz eines Elektroautos ist - zumindest nach gegenwärtiger Herstellung mittels Kohleverstromung - nicht gut. Sinnvoll ist Elektromobilität dem Grunde nach erst dann, wenn wir die Elektro-Batteriezellen über regenerative Energien herstellen.

Diejenigen, die uns in den letzten Jahren immer eingeredet haben, dass Elektro die Lösung ist, liegen nämlich falsch. Ich rate einfach dazu, dass wir - - -

Der Verkehrssektor ist angesprochen worden. Der Verkehrssektor hat in der Tat noch nicht zur Treibhausgasreduktion beigetragen. Aber dann verteufeln wir doch bitte nicht Elektro- und Wasserstoffmobilität, insbesondere wenn das die Produkte sind, die helfen, Treibhausgase zu vermeiden, und wenn diese Produkte dann bei Mercedes in Bremen gebaut werden.

dern. Sie kennen es alle: Der ÖPNV wird zum Teil mit Elektro- oder Hybridfahrzeugen versehen. Es gibt Busse in Kiel, die anders - sauber oder gar nicht - verbrennen, weil sie mit einem Elektromotor angetrieben werden. Es gibt aber auch in der Tendenz mehr E-Autos. Es gibt auch Leute, die mit dem Fahrrad fahren, oder, oder, oder. Am Ende wird das natürlich langfristig auch die Grenzwertüberschreitung ein Stück weit entlasten beziehungsweise keine Grenzwertüberschreitung mehr hervorbringen.

Auch die CO2-Einsparungen durch den Einsatz von Elektro-Pkws sind durch die große ADAC-Studie

Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit wird seinen Nieder schlag im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz finden, wenn wir es 2020 entsprechend der dann vorliegenden Aus wertung anpassen. Die Auswertung wird auch zeigen, ob und wo wir die für den Moment bewusst schlanke Anpassung, die wir heute diskutieren, noch weiterentwickeln müssen. Dazu gehört beispielsweise, ob wir zusätzlich konkret die elektro nisch gestützten Verwaltungsabläufe regeln müssen oder ob die vielfältigen Bemühungen im Land und in den Kommunen, diesen Bereich mit abzudecken, eine dezidierte Regelung im L-BGG überflüssig machen oder ob wir über die bestehenden Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten im Landesrecht hinaus zusätzlich eine spezialisierte Schlichtungsstelle benö tigen. Diese Klärung ist aus unserer Sicht sinnvoll und not wendig, und der Weg zu dieser Klärung ist definiert.

Für den ÖPNV sind im Jahr 2019 über 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Dies allein macht rund 60 % des Gesamtetats aus. Das Land fördert damit unter anderem Elektro- und Wasserstoffbusse, die Elektrifizierung von Bahnstrecken, Bahnhofsmodernisierungen und die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken. Außerdem wird die Förderung von Gleisanschlüssen der sogenannten NE-Bahnen fortgeführt.

davon waren Sie überzeugt – „... im Bereich der ÖPNV-Nachrüstung, der Umstellung der Busantriebe auf Elektro, Wasserstoff oder Hybrid etc. erst in den nächsten Jahren spüren.“

Ich rufe auf: 11 Mehr Nachhaltigkeit im Umgang mit Elektro- schrott – Entsorgungsinitiative für ausgediente Smartphones auf den Weg bringen!

Seit dem Jahr 2003 regelt deshalb die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten einheitlich für ganz Europa. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. Seitdem sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten.

Seit 2003 existiert europaweit die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie. Sie wurde in Deutschland 2005 durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. In 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst. Diese wurde durch Novellierung des Elektrogerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 in nationales Recht umgesetzt.

Die Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten trifft alle Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von Elektro- und Elektronikgeräten; 400 m2 oder mehr müssen diese Geschäfte in diesem Fall haben. Kleinstgeräte sind unabhängig vom Verkauf eines entsprechenden Neugeräts zurückzunehmen.

Es ist auch gut, dass wir über Änderungen, über Erleichterun gen in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung reden. Des halb unterstützen wir die einfachere und schnellere Kommu nikation mit der Dienststelle, beispielsweise über die elektro nische Antragstellung bei der Beantragung von Eltern- und Pflegezeit.

Aber – auch das dürfen wir nicht verschweigen; wir wollen es auch gar nicht – es liegt auch noch sehr viel Arbeit vor uns. Auch das hatten wir beim letzten Mal in der Debatte schon angesprochen und diskutiert. Uns, der grünen Fraktion, ist sehr wichtig, dass wir bei der Umsetzung effizienter elektro nischer Verwaltungsvorgänge, auch bei der Beseitigung von Medienbrüchen, bei der Harmonisierung von Systemen und Plattformen und auch mit einem umfassenden Schulungspro gramm jetzt zügig weiter vorankommen. Das ist wichtig, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssen sukzessive auch an diese neuen Aufgaben herangeführt wer den. Auch sie haben hier einen wichtigen Transformations prozess vor sich. Hier müssen wir sie auch begleiten.

2015 hatten wir bereits das Gesetz zur Förderung der elektro nischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg verab schiedet. Damit hatte Baden-Württemberg als eines der ers ten Länder ein E-Government-Gesetz. Auch das, denke ich, ist wichtig, noch einmal zu erwähnen, dass wir schon seit ei nigen Jahren auf einem guten Weg sind.

Dann ein letzter Satz: Dieses Landesprogramm für Demokratie dient auch dazu, Menschen zu unterstützen, die sich für eine demokratische Gesellschaft engagieren, unabhängig davon, ob sie Punkrock, Elektro, Hardcore, Hip-Hop, was auch immer für Musik hören.

haben Berliner Unternehmen 2016 fast 2,5 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Am innovativsten waren demnach die Elektro- und Optikbranche, die Software- und Datenverarbeitungsbranche, dicht gefolgt von Chemie und Pharmazie. Berlin liegt bei der Innovation in diesen Feldern deutlich über der deutschlandweiten Vergleichsquote.

Unser Land wird mit gutem Beispiel vorangehen und sich bei der Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen mit einem Anteil von mindestens 20 % für Elektro- und Wasserstoffantrieb entscheiden. Feldversuche wie E-Highway, straßengebundene Güterverkehre mittels Oberleitung, E-Busse im ÖPNVLinienbetrieb in Lübeck und auf Sylt kommen bereits zum Einsatz. Impulsgeber hierfür sind sicherlich auch die New Energy in Husum oder der Green Tec Campus in Enge-Sande.

Das heißt, wir werden die Erfolge – ich bin relativ sicher, dass sie bei der Frage der Luftreinhaltung eintreten werden – im Bereich der ÖPNV-Nachrüstung, der Umstellung der Busantriebe auf Elektro, Wasserstoff oder Hybrid etc. erst in den nächsten Jahren spüren.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Einen Elektro- motor!)

Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich derzeit die Förderung von Elektro- und Hybridbussen für den öffentlichen Personennahverkehr durch Bundes- und/oder Landesprogramme?

2. Wie werden die Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen in Thüringen angenommen bzw. wie viele Anträge wurden bisher gestellt (bitte nach Programm und Region aufschlüsseln)?

3. In welche Landkreise oder kreisfreien Städte sind bisher welche Mittelhöhen in den jeweiligen Förderprogrammen zur Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen geflossen und wie viele Fahrzeuge sind hierdurch gefördert bzw. angeschafft worden?

Zu Frage 1 – wie gestaltet sich derzeit die Förderung von Elektro- und Hybridbussen für den öffentlichen Personennahverkehr durch Bundes- und/oder Landesförderung? –: Das Bundesumweltministerium hat im März 2018 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von rein elektrischen und von Hybridbussen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Förderung von Modellvorhaben zu Elektrobussystemen ist seit September 2017 in Kraft. Hierfür stehen 14 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Durch den Einsatz von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr kann insbesondere in den Innenstädten ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und Verringerung von Lärmemissionen geleistet werden. Auch wenn inzwischen keine Thüringer Stadt mehr Grenzwertüberschreitungen aufweist, ist eine weitere Verbesserung der Luftqualität auf jeden Fall anzustreben. Wenn dann noch der Einsatz von Elektrobussen mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kombiniert wird, kann damit auch ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Durch den regelmäßigen Einsatz eines 18-Meter-Gelenkbusses kann zum Beispiel immerhin so viel CO2 eingespart werden wie durch rund 100 Pkw emittiert wird.

Die Frage 2 war: Wie werden diese Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen in Thüringen angenommen beziehungsweise wie viele Anträge wurden bisher gestellt? Frage 3 war: In welche Landkreise oder kreisfreien Städte sind bisher welche Mittelhöhen in den jeweiligen Förderprogrammen zur Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen geflossen und wie viele Fahrzeuge werden dadurch gefördert beziehungsweise angeschafft werden?

In der derzeitigen Regelung des § 15 Landeswassergesetz findet eine Unterscheidung zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren nicht statt. Dies wäre aufgrund des technischen Fortschritts und eines gerade in Schleswig-Holstein stärker ausgeprägten Umweltbewusstseins aber durchaus angezeigt, wie wir meinen. Nach der aktuellen Rechtslage setzt auch der Betrieb von Elektrofahrzeugen mit einer nur geringen Motorleistung eine Genehmigung voraus. Das führt auf kommunaler Ebene zu einer sehr unterschiedlichen Verwaltungspraxis. Sehr oft werden dabei auch für Elektrofahrzeuge mit geringerer Motorleistung Genehmigungen verweigert, wobei dies mit drohenden Beeinträchtigungen für die Umwelt begründet wird. Diese werden jedoch oft nicht näher beschrieben. So fordern Behörden zum Beispiel die Vorlage von gutachterli- chen Stellungnahmen zu Lärmemissionen, obwohl derartige Emissionen bei Elektrofahrzeugen überhaupt nicht relevant sind. Auch hohe Geschwindigkeiten können durch Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 900 W nicht erzielt werden. Elektroboote sind nicht grundsätzlich schneller als zum Beispiel Ruderboote. Auch ein Befahren sensibler Uferbereiche ist nicht zu erwarten, da gerade Boote mit Elektromotoren wegen ihres langen Motorschaftes flache Gewässerzonen meiden müssen.

Der Kern des Problems liegt in dem Umstand, dass das Wassergesetz nicht zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren unterscheidet. Der Landessportfischerverband, immerhin ein anerkannter, engagierter Naturschutzverband, hat den Wunsch auch an uns herangetragen, die Unterscheidung nunmehr ins Gesetz aufzunehmen und Elektromotoren mit geringer Leistung zuzulassen. Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Was glauben Sie denn, warum der Kultursenator die Bezirke aufgefordert hat, Vorschläge zu unterbreiten? Jetzt sollen Elektro-Münzgrills mit den SED-Millionen finanziert werden. Wie aberwitzig ist das denn eigentlich?

Stattdessen kommen Sie hier mit Tempo 30 in der Leipziger Straße. Auch das ist eine erneute Kampfansage: in ganz Berlin den Einstieg in Tempo 30 zu wollen. RotRot-Grün will bewusst den Stau produzieren, bewusst die Luft verdrecken, um die Menschen auf das Fahrrad zu zwingen. Da machen wir aber alle nicht mit. Ihrer Mini6-Millionen-Euro-Förderung, mit der Sie vorgestern die Wirtschaftssenatorin vorgeschickt haben – komischerweise nicht die Verkehrssenatorin, und auch der Senat als Ganzes sagt nichts dazu – reicht gerade mal für 1 000 Autos, die von Diesel auf Elektro umsteigen. Die Förderung für Hybridfahrzeuge haben Sie dabei schon wieder völlig vergessen.

Erstens: Die vielfältigen Innovationen in der Antriebstechnologie hinsichtlich der unterschiedlichen technologischen Konzepte. Diese reichen von hocheffizienten Weiterentwicklungen im Bereich der Verbrennungsmotoren bis hin zur Entwicklung von Elektro- oder Gasmotoren, hybriden Antrieben, Brennstoffzellen wie etwa Wasserstoff oder auch synthetischen Kraftstoffen zur Verwendung in konventionellen Verbrennungsmotoren.

Die Wirklichkeit hat uns in den letzten Jahren eines Besseren belehrt. Wir mussten feststellen, dass die Autoindustrie massive Fälschungen vorgenommen hat. Wir wollen, dass Niedersachsen künftig Fahrzeuge beschafft, die entweder der Typenzulassung oder den neuen RDE-Anforderungen, den Real Driving Emissions, entsprechen und zugleich über einen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb verfügen.

Sie fordern, dass nur noch Fahrzeuge beschafft werden, die im realen Fahrbetrieb nicht mehr Schadstoffe emittieren als zulässig oder den Vorgaben des RDE-Prüfverfahrens entsprechen und über einen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb verfügen. - Dienstkraftfahrzeuge werden vom Logistikzentrum Niedersachsen entsprechend den Anforderungen der mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Unter Nr. 1.4 der Richtlinie ist darüber hinaus geregelt, dass bei der Auswahl der zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen sind. Dies stellt in Verbindung mit der Beschaffungsordnung des LZN sicher, dass alle Dienstkraftfahrzeuge unter Beachtung der lebenszyklusorientierten Umweltauswirkungen beschafft werden. Es fließen also umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte wie der Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emissionen in alle Bewertungen zur Lebenszykluskostenrechnung mit ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen sich mit Ihrem Antrag direkt auf bestimmte Technologien festlegen, auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantriebe.

Erstens: die Kraftfahrzeugtechnik. Es sollen bestimmte Motorenmodelle bevorzugt werden, nämlich Elektro, Hybrid und Brennstoffzelle. Man muss mal genau schauen, inwieweit das möglich ist, vor allem im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit. In der Anschaffung sind diese Model- le jedenfalls deutlich teurer als diejenigen mit Verbrennungsmotor. Dies müsste man über die gesamte Lebensdauer der Kfz berechnen. In einigen Bereichen der Landesverwaltung kommt die Benutzung solcher E-Fahrzeuge vielleicht in Betracht. Das müsste man im Ausschuss erörtern.

Unter dem ersten Punkt führen Sie im Prinzip kumulative Kriterien an, die dann gelten würden. Aus dem Verständnis des Antragstextes heraus bedeutet das, dass ein Auto entweder mit Elektro-, mit Hybrid- oder mit Brennstoffzellenantrieb zu beschaffen ist. Das lässt aber alle anderen Technologien völlig außen vor. Wir wissen nicht, wie sich diese in Zukunft entwickeln.

Was die beiden anderen Antriebsarten - Elektro, Hybrid - angeht, muss man bedenken, dass das Land nicht nur aus der Stadt oder der Region Hannover besteht, sondern dass es relativ groß ist. Die Minister und Staatssekretäre sind viel im Land unterwegs. Hierbei sind also die vielen Überlandfahrten zu beachten. Ehrlicherweise muss man sagen, dass an der Stelle im Moment sowohl Elektro- als auch Hybridantriebe realitätsfremd und am Ende auch nicht wirtschaftlich sind.

Heute geht es um den Kauf von Elektrogeräten. Wer kennt das nämlich nicht, die Garantie ist kaum abgelaufen und schon gibt der neue Toaster, der Fön, der Stabmixer oder die Waschmaschine den Geist auf. Wer zu Billigware greift, muss mit höherer Anfälligkeit rechnen, sagt die Stiftung Warentest. Die Frage ist, ist der Preis ein zuverlässiger Indikator für die Haltbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten? Ich sage, der Preis ist nur sehr bedingt aussagekräftig. Es gibt verschiedene Arten von Obsoleszenz, so heißt das auf Neudeutsch, wenn Geräte frühzeitig altern beziehungsweise ausgetauscht werden müssen: Es gibt minderwertige Materialien, Konstruktionsfehler oder Bauweisen, die schnell zu Brüchen oder Überhitzung führen, und/oder fest eingebaute Verschleißteile wie Akkus, verklebte Gehäuse sowie fehlende Ersatzteile, die eine Reparatur erschweren oder meistens sogar unmöglich machen.

Strebt man den Kauf eines Gerätes an, möchte man sich erst einmal informieren. Man legt das eigene Budget fest, schaut, was von welcher Firma angeboten wird. Bei der Kaufentscheidung spielt aber nicht nur der Preis eine Rolle, sondern auch die Leistung und die Unterschiede der einzelnen Geräte. Und schon fangen die Schwierigkeiten an. Das Angebot im Elektro- und Multimediabereich ist groß und kaum zu überblicken.

Auch die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen. Gefördert werden unter anderem der Ausbau alternativer Antriebe sowie der entsprechenden Infrastruktur, neue Verkehrskonzepte für Städte und Gemeinden sowie für Wirtschaftsunternehmen, die Weiterentwicklung emissionsarmer konventioneller Antriebe – Alternativen sind unserem Antrag aus dem letzten Plenum, der sich mit den unterschiedlichen emissionsarmen Antrieben beschäftigt, zu entnehmen –, der Ausbau des ÖPNV und die Anschaffung von Elektro- und Wasserstofflinienbussen über eine erhöhte ÖPNV-Pauschale sowie der Aufbau multimodaler Mobilstationen.

weil in Thüringen in keiner Stadt diese Grenzwerte überschritten worden sind oder überschritten werden. 105 Jahre nachdem Diesel bei einer Überfahrt nach Großbritannien verschwunden ist – Otto Diesel hat ja den Dieselmotor erfunden und entwickelt, um das Leben der Arbeiter zu vereinfachen, um unseren Alltag zu vereinfachen –, möchte ich mit den Worten enden: Wir sind eine Technologieregion. Deutschland entwickelt weiter, wir haben tolle Ingenieure, die aus allen Ländern zu uns einwandern und mit uns zusammen Technologien weiterentwickeln, und diesbezüglich sehe ich eine schöne neue Zukunft mit Elektro und mit einem Dieselmotor, der allen Ansprüchen gerecht wird. Vielen Dank.

Ganz nebenbei: Herr Al-Wazir und ich sind ununterbrochen damit beschäftigt. Das, was er vertritt, ist die wahrscheinlich beste Zukunftsvision für Opel, nämlich Elektromobilität und nachhaltige Antriebe. Deshalb passt das ganz gut zusammen. Wenn wir ehrlich sind: Wo hat denn Opel eine Zukunft? Karl-Thomas Neumann hat gesagt: Wir stellen komplett auf Elektro um. – Das kann richtig sein, das kann aber auch falsch sein. Aber unabhängig von allen, die in Sachen Elektromobilität unterwegs sind, kann es auch streitig sein.

Ein Kernpunkt der neuen Unternehmensstrategie ist – soweit wir das überhaupt greifen können –, dass sie alles anbieten wollen: Elektro, Hybrid und auch traditionelle Technik. Deshalb gilt für die ganze Landesregierung: Die Themen sind viel zu ernst, als dass wir sie in dieser alten kleinkarierten Schwarz-Weiß-Methode angehen sollten. Unser Wirtschaftsminister lässt nichts anbrennen, wenn es um die Frage der Standorte und der Arbeitskräfte geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Fahrrad sowie die Elektromobilität sind angesprochen werden. Man könnte auch Elektro-Ladesäulen einbauen. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten.

Nicht zu vergessen sind die Erhöhung der ÖPNVPauschale zur Nachrüstung von ÖPNV-Busflotten sowie die Förderung elektro- und wasserstoffbetriebener Linienbusse. Hinzu kommt das „Sofortprogramm Elektromobilität“; denn diese ist ein zentraler Pfeiler eines emissionsarmen Verkehrssystems mit großen wirtschaftlichen Chancen.

Ich erinnere mich noch – das erzähle ich auch häufiger in Runden – an den grünen Bundesparteitag im Jahr 2000 in den Messehallen in Münster. Damals hatte die deutsche Automobilindustrie zum ersten Mal auf einem Parteitag der Grünen – Sie werden sicher nachvollziehen können, dass da eher skeptisch geguckt wird – neue Modelle ausgestellt. Es waren 20 neue Modelle von VW, BMW und Mercedes. Unter anderem wurden ein Elektromobil, ein 3-l-Lupo sowie ein Wasserstoffmobil von BMW vorgestellt. Ich erinnere mich deswegen daran, weil ich damals als Mitarbeiter der grünen Fraktionsvorsitzenden Kerstin Müller einen Rundgang mit ihr machte, auf dem uns die Vertreter der Automobilindustrie – wie gesagt, es war im Sommer 2000 – sagten, die Zielrichtung sei es, damit bis 2005 auf dem Markt zu sein und bis 2010 einen Anteil von 20 % Elektro- oder Wasserstoffmobilen zu verkaufen.

Auch die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Die Landesregierung fördert den Ausbau alternativer Antriebe sowie die entsprechende Infrastruktur. Professor Pinkwart hat eben in der Plenardebatte darauf hingewiesen. Die Landesregierung fördert neue Konzepte für Städte und Gemeinden sowie Unternehmen, die Weiterentwicklung emissionsarmer konventioneller Antriebe, Forschung und Entwicklung im Bereich von Leichtbau, synthetischen Kraftstoffen und neuen Fertigungsverfahren, den Ausbau des ÖPNV und die Schaffung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen.

Dafür stehen verschiedene laufende Unterstützungsleistungen des Landes zur Verfügung. Um hier nur einige zu nennen: 60%ige Förderung der Mehrkosten von elektro- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen gegenüber herkömmlichen Dieselbussen; 15 Millionen € für die Nahmobilität; 100 Millionen € im Programm „KommunalerKlimaschutz.NRW“ – mit 40 Millionen € für das Sonderprogramm „Emissionsfreie Innenstädte“. Dieses Programm stammt schon von der Vorgängerregierung; Sie sollten es kennen. Wir unterstützen die Radschnellwege. Seit dem 5. Februar 2018 fördert das Land zudem über das Sofortprogramm Elektromobilität die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt die Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks.