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Das Fahrzeug Kindergarten, Kinderbetreuung wird da- nach besser fahren als vorher. Es bekommt sogar noch ei- nen Zuschuss zum Sprit - nur bekommen das nicht alle Autos. Das können Sie doch nicht als einen Totalschaden bezeichnen.

Im August 2009 wurde der Feuerwehr Weißwasser ein Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 20/40 übergeben. Das Fahrzeug war vom Staatsministerium des Innern ausgeschrieben worden. Leider stellte sich nach ersten Testfahrten schnell heraus, dass das Fahrzeug auf den Sandböden der Lausitzer Wälder nicht eingesetzt werden kann. Die für diese Nutzung erforderliche Bereifung übersteigt die Traglast für die Achsen. Auf diesen Umstand war bereits bei der Rohbauabnahme des Fahrzeuges durch die Kameraden der Feuerwehr hingewiesen worden. Dennoch wurde das 235 000 Euro teure Fahrzeug durch das Innenministerium angeschafft.

Da ich die Firma in meiner Anfrage nicht erwähnt habe, diese aber in der Vergangenheit schon Großaufträge für den Freistaat Sachsen übernommen hat, verstehe ich jetzt nicht, wieso der Firma diese Eigenschaften so nicht bekannt waren, infolgedessen das Fahrzeug nicht so einsatzfähig war, wie es hätte sein müssen.

Ich habe eine zweite Frage: Wo wird das nicht nutzungsfähige und für Sandböden ungeeignete Fahrzeug eingesetzt? Es kann ja nun nicht in Weißwasser stehen bleiben.

Deswegen unterstütze ich ausdrücklich den Vorschlag, den Staatsminister Ulbig bereits in der Öffentlichkeit formuliert hat: die Kfz-Industrie stärker mit in die Verantwortung zu nehmen. Wir können es nicht akzeptieren, wenn Fahrzeuge in Grenznähe sofort zerlegt werden und die Ersatzteile auf Märkten feilgeboten werden, wo niemand kontrolliert, wo diese Ware herkommt. Ich fordere alle auf, ob solche Märkte in Deutschland, in Polen oder in Tschechien sind, dass die staatlichen Stellen dafür Sorge tragen, dass auf diesen Märkten Kontrollen stattfinden. Wo kommen die Kotflügel her? Gibt es Kaufnachweise? Ansonsten werden wir dieser Dinge nicht Herr. Für jeden, der sein Fahrzeug im Einzelfall wohlbehalten wiederfindet, sei es vom Schwarzmarkt oder aus der Garage, wo hinter der Garagentür noch eine Garagentür ist, ist es mit Händen zu greifen, dass hier Korruption und organisierte Kriminalität am Werke sind. Hier müssen die staatlichen Stellen gemeinsam mit der Justiz – ich sage ausdrücklich: mit der Justiz – konsequent vorgehen. Ich fordere alle zum stärkeren Handeln auf. Es gibt nach wie vor viel zu tun. Die innere Sicherheit bleibt eine Daueraufgabe.

Auch bei der Begrenzung des CO.-Ausstoßes der landes- eigenen Fahrzeugflotte wird zu undifferenziert vorgegan- gen. Das hatte ich Ihnen auch schon in der Ausschusssit- zung gesagt. Wir können in diesem Bereich wirklich Tau- sende Tonnen von Kohlendioxid einsparen, wenn ein Um- stieg der Landesverwaltung auf klimafreundlichere, ver- brauchsärmere Kraftfahrzeuge erfolgt. Aber es muss praktikabel sein, und da ist Ihr Vorschlag nicht flexibel ge- nug. Allein die hessische Polizei verfügt über fast 4.000 Fahrzeuge, die grob überschlagen über 100 Millionen km pro Jahr zurücklegen. Dazu zählen auch Mannschafts- busse. Hier kommen wir nur mit einer differenzierten Vorgehensweise zum Ziel. Sie von der SPD wollen, dass für jedes neu zu beschaffende Fahrzeug ab Inkrafttreten des Gesetzes 140 g Kohlendioxid pro Kilometer sowie ab 2012 120 g Kohlendioxid pro Kilometer vorgeschrieben werden, und setzen nicht auf Durchschnittswerte.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wurde auch das Thema „Soziale Netzwerke“ angesprochen. Daneben gibt es zahlreiche andere datenschutzrelevante Themen. Es gibt Google Street View, wofür ein Fahrzeug durch Städte fährt und aus einer Höhe von 3 m in jeden Vorgarten „hineinleuchtet“. Ich meine, wir haben bis heute keine angemessene Antwort darauf, wie wir mit dieser Datensammelwut umgehen.

Wie kann ich denn einem einfachen Arbeitnehmer erklären, dass er mit seinem alten Fahrzeug nicht mehr in die Umweltzone darf, der Oldtimerbesitzer dies aber beliebig oft darf? Sage jetzt niemand, das sei doch eine ganz kleine Minderheit. So wenig sind es dann eben doch nicht. In Berlin werden auch diesen, bei uns so geschützten Autos klare Umweltgrenzen aufgezeigt.

Meine Damen und Herren! Das ist dem kleinen Bäcker, Gärtner oder sonstigen Gewerbetreibenden, die täglich darauf angewiesen sind, mit ihrem Fahrzeug ihre Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen, sicherlich nicht zuzumuten, wenn er durch die Stadt Leipzig aufgefordert wird, sich jetzt eine neue Fahrzeugflotte zu kaufen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Freie Fahrt für Jobcenter und Optionskommunen – Hessens Hilfe aus einer Hand Erfolgsmodell für den Bund“, so der Titel der Aktuellen Stunde. Ich füge hinzu: Das Fahrzeug ist betankt, steht in aussichtsreicher Startposition, die Fahrtrichtung stimmt auch. Aber losfahren kann es erst, wenn alle drinsitzen, die wir für die Fahrt brauchen, und wenn keiner von ihnen kurz vorher wieder aussteigt und eine Vollbremsung macht, und das war die Erfahrung, die wir mit der Union gemacht haben.

Das Zentrale-Orte-Prinzip, das diesem System zugrunde liegt, ist grundsätzlich gut und erhaltenswert. In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch, dass dieses Prinzip in vielen Regionen unseres Landes die Realität nicht mehr abbildet. Beispielsweise in den Regionen Nordostbayerns geht die Bevölkerung teilweise dramatisch zurück. Das hat zur Folge, dass die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Lebens zunehmend problematischer wird. Die strikten und sehr detaillierten Regelungen im LEP zur Kaufkraftabschöpfung oder zur Verkaufsflächenfestlegung lassen die Nahversorgung gerade für Menschen, die nicht mit ihrem eigenen Fahrzeug mobil sind, immer mehr zu einem Problem werden. Die schnelle Neufassung des Einzelhandelsziels ist deshalb notwendig. Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht dieses Hauses, der Staatsregierung an dieser Stelle ordentlich auf die Füße zu treten, damit es schneller vorwärts geht. Den Schwerpunkt bildet dabei der Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der kleinen Orte und den berechtigten Interessen der Innenstädte. Es ist nicht sinnvoll, Zielabweichungsverfahren durchzuführen, wenn sich das Ziel in Überarbeitung befindet.

- Die Ursachen für den Bedarf an diesen Mitteln, Herr Scheurell, liegen in den unterlassenen Instandhaltungsleistungen der Deutschen Bahn AG an ihrem Eigentum. Das ist dasselbe, als würden Sie Ihr Fahrzeug, Ihren privaten Pkw vom Staat reparieren lassen.

Das ist das, was ich vorhin sagte. Sie steigen auch nicht nach 20, 30 km aus Ihrem Pkw aus, wechseln das Fahrzeug und warten dort vielleicht noch auf das nächste mit einer Wartezeit von fünf oder zehn Minuten. Das passiert einfach nicht, weil das unattraktiv ist. Es ist nicht wirklich attraktiv und bequem schon gar nicht, im Linienbus 40, 50 Minuten lang durch die Gegend zu gondeln. Ich drücke es einmal so salopp aus.

Aber auch die betroffenen Anlieger, die Spediteure und Firmen, sollen dann nachts nicht mehr durchfahren dürfen. Sie sollen 95 c pro Fahrzeug und Durchfahrt bezahlen. Sie müssen das vorher beim Regierungspräsidium beantragen. Das ist also alles hoch kompliziert.

Bei dem HLF 20/16 für Niederaula – das ist ein gutes und allseits gewünschtes Fahrzeug – gilt im Kern das Gleiche. Wenn die im Jahr 2009 alle Voraussetzungen geschaffen haben und aus Gründen, die ich nicht kenne, in dem Jahr nicht zum Zuge gekommen sind, spricht alles dafür, dass dies im Jahr 2010 der Fall sein wird.Aber, wie gesagt, festlegen kann ich mich erst, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass wir das bis Juni gelöst haben.

Dies muss man natürlich ausdrücklich unterscheiden von den kostenlosen Beistellungen von Produktionshilfen, also notwendige Requisiten. Ich habe vorhin das Beispiel von dem Fahrzeug gebracht, und der Staatssekretär hat das Beispiel vom Traumschiff gebracht. Es ist natürlich völlig klar, wenn man das Traumschiff mieten müsste, hätte man keine Chance. Dieser Film könnte dann nicht mehr zu solchen Preisen hergestellt werden, wie er eben jetzt hergestellt wird. Man müsste auf eine sehr billige Kulisse zurückgreifen. Das wäre natürlich nicht so authentisch. Insofern muss und ist, glaube ich, gut, wenn Produktionshilfen erlaubt sind.

Um den Grundsatz von Fordern und Fördern zu verwirklichen, darf die Politik nicht beim Fordern anhalten. Von den Menschen wird verlangt, sich aus eigener Kraft um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und dabei flexibel und mobil zu sein. Wenn aber gleichzeitig kein individuelles Fahrzeug zur Verfügung steht, eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel in Sachsen-Anhalt durchschnittlich mehr als 40 € kostet und im Regelsatz für Menschen, welche von Hartz IV betroffen und auf Sozialtransfers angewiesen sind, von der Abteilung 6 - Verkehr - lediglich 16,42 € für Mobilität veranschlagt werden, frage ich ganz deutlich: Wie und womit sollen diese Menschen mobil und flexibel sein?

ine moderne Verkehrspolitik muss den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere natürlich der jüngeren Menschen, die noch nicht in der Lage sind, ein eigenes Fahrzeug zu führen, gerecht werden. Aber auch Behinderten, Kindern und Einkommensschwachen muss sie eine angemessene Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Der demografische Wandel und insbesondere das Älterwerden in unserer Gesellschaft führen also zu großen Herausforderungen.

Um es klar zu sagen, die Platzierung für einen großen Süßwarenhersteller, die sich kürzlich der SWR in mehreren Sendungen geleistet hat, ist auch weiterhin verboten. Unentgeltliche Produktplatzierungen, sogenannte Produktbeistellungen, also beispielsweise „Das Traumschiff“ oder das Fahrzeug für den Kommissar, sind im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Nachrichtensendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten. Stets unzulässig ist die Produktplatzierung schließlich in Kindersendungen. Im Übrigen besteht die Vorgabe, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in Richtlinien näher bestimmen muss, unter welchen Voraussetzungen, in welchen Formaten und in welchem Umfang unentgeltliche Produktplatzierungen künftig stattfínden können. Ferner muss in Richtlinien präzisiert werden, wie die Unabhängigkeit der Produzenten gesichert und eine ungebührliche Herausstellung des Produkts vermieden wird. Das hat nun der Kollege Bauckhage „offen und schwammig“ genannt. Ich muss Ihnen sagen, da bin ich anderer Meinung, Herr Kollege Bauckhage. Dies ist auch in der Anhörung des Landtags deutlich geworden, dass es einen Zwiespalt gibt. Immer dann, wenn der Gesetzgeber und wir im Rundfunkrecht die Dinge ganz konkret auf den Punkt bringen, wie beispielsweise beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Frage, was in Telemedien durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht werden darf, dann wird geschrien, das sei Überregulierung. Wenn wir den Weg gehen, dass die Anstalten, die privaten wie die öffentlich-rechtlichen, die Dinge in einem eigenen Definitionsprozess ausfüllen sollen, der anschließend lediglich daraufhin überprüft wird, ob er mit dem Geist des Gesetzes übereinstimmt, dann wird gesagt, das sei alles schwammig und unzumutbar, und der Gesetzgeber müsste sich konkreter festlegen. Das haben wir bei der Anhörung des Landtags vor zwei Tagen ganz präzise auf den Punkt gebracht und gehört, dass dies ein Zwiespalt ist, in dem wir uns ständig befinden. Ich muss sagen, die Politik dieser Landesregierung und die Politik der Länder insgesamt geht eindeutig in die Richtung, Leitplanken für die Medienpolitik festzulegen, und die Ausfüllung liegt bei den Landesmedienanstalten sowie den privaten Anbietern auf der einen Seite und bei den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite. Dies halte ich für den richtigen Weg, und das hat im Übrigen auch zu einer beachtlichen Steigerung der Wahrnehmung und der Bedeutung der Gremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt. Wir haben schließlich im Interesse der Verbraucher in dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag weitreichende Vorschriften zur Sicherung der Transparenz vorgesehen. Auf zulässige Produktplatzierungen muss immer eindeutig hingewiesen werden. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen. Das gilt auch für Kaufproduktionen, wenn die Produktplatzierung mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist.

Der Landesbetrieb Mobilität, der Landesbetrieb Straßen und Verkehr wie er früher hieß, hat immer Fremdunternehmen eingesetzt. Es ist vollkommen sinnvoll zu sagen, dass für Arbeitsspitzen nicht das gesamte Personal und der Maschinenpark vorgehalten werden, sondern Vertragsunternehmen dafür herangezogen werden, weil Bauunternehmen in den Wintermonaten ihren Maschinenpark und ihre Mitarbeiter nicht ganz ausgelastet haben. Jede Straßenmeisterei hat in der Regel bis zu fünf Fahrzeuge von Externen mit im Einsatzplan enthalten, die nach Bedarf abgerufen werden können. Das war selbstverständlich in diesem strengen Winter auch der Fall. Diese sind in diesem Winter – im Gegensatz zu anderen Jahren – verstärkt abgerufen worden. Die Vorsorge ist immer getroffen, Rahmenverträge mit ausreichend Fremdunternehmen zu haben. Die Personalausstattung des LBM stellt kein Problem dar, weil wir dazu übergegangen sind, dass die Fahrzeuge im Einmannbetrieb gefahren werden, was uns personell erheblich mehr Kapazitäten gibt als früher, als zwei Personen im Fahrzeug eingesetzt waren. Wir haben – wie ich ausgeführt habe – personell keine Probleme, den Arbeitsaufwand abzudecken, allerdings mit der Zusage und dem Dank an die hervorragende Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mittlerweile ein Fahrzeug allein führen, das früher von zwei Mitarbeitern gefahren wurde.

Herr Altherr, ich bin in diesem Winter auch stecken geblieben. Dank freundlicher Mitbürger, die mir geholfen haben, war ich in der Lage gewesen, das Fahrzeug wieder – – – Der Vorfall ist uns bekannt wie viele andere. Sie müssen schauen, dass zum Teil Schneeereignisse mit enormen Schneemengen und enormen Belastungen gekommen sind. Das hat dazu geführt, dass das eine oder andere Fahrzeug stecken geblieben ist. Ich kenne die Situation des Schulbusses nicht genau, weiß aber auch, dass wir bedauerlicherweise große Probleme insbesondere bei Lkw haben, die keine angemessene Bereifung haben und ganze Straßenzüge blockieren, in denen Räumfahrzeuge nicht räumen können, weil Fahrzeuge in unverantwortlicher Weise manche Straßen ohne entsprechende Winterausrüstung und Schneeketten passieren. Dort haben wir große Probleme. Herr Altherr, wir wollen gerne nachfragen, ob dem LBM nähere Informationen zu Landstuhl bekannt sind. Ich werde Ihnen die gerne persönlich mitteilen.

Herr Kollege Warnecke, das beantworte ich mit einem eindeutigen Nein. Der Winterdienst hat in Hessen einen hohen Stellenwert, und die zuverlässige und ordnungsgemäße Durchführung hat im Betriebsdienst oberste Priorität. Allerdings ist die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verpflichtet. Die begrenzten Mittel sind zielgerichtet einzusetzen, und der Winter zeichnet sich unter anderem durch hohe Belastungsspitzen aus. Den Fahrzeug- und Personalbedarf allein am Winter zu bemessen, wäre allerdings nicht sachgerecht. Um aber das an die Durchführung des Winterdienstes gestellte Anforderungsniveau erfüllen zu können, müssen deshalb die Möglichkeiten des Marktes, z. B. durch den Einsatz von Fremdunternehmen, genutzt werden. Wenn Sie so wollen, wird dies gemacht, um in bestimmten Situationen sicherzustellen, dass ausreichend gestreut werden kann.

Zweitens. Die Beschäftigungseffekte können im Verhältnis zum Einbruch der Wirtschaft nur als Lückenbüßer dienen. Die strukturellen Probleme des Fahrzeug- und des Anlagenbaus bleiben ungelöst – siehe z. B. Opel. Darauf hat Herr Schmitt schon hingewiesen.

Herr Minister Sander, ich frage Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen: Wie soll das bitte schön administriert werden? Wir haben gehört, dass 10 % der in der Region zugelassenen Kraftfahrzeuge Euro-3-Diesel-Fahrzeuge sind, aber dass nach Aussagen von Fachleuten und Gutachtern nur bei 0,88 % überhaupt die Gefahr besteht, dass durch die Nachrüstung von Partikelfiltern NO2 zusätzlich entweicht. Soll jetzt also jeweils nach technischer Prüfung von den Kfz-Werkstätten oder Gutachtern entschieden werden, ob ein Euro-3Diesel-Fahrzeug noch unter die Ausnahmeregelung fällt oder einer, der aufgrund eines vorhandenen Partikelfilters eindeutig weniger NO2 ausstößt, in die Umweltzone hineinfahren kann? Wie soll das geregelt werden?

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Elektromobilität – unsere Freiheit lebt davon, dass wir mobil sind und heute überallhin fahren können. Insofern ist die Frage: Elektromobilität heute – bleibt das auch weiter so? Haben wir ein Fahrzeug, mit dem wir kurze und lange Strecken fahren? Ist das für alle bezahlbar? Und wie verändert sich die Welt?

Wir haben weiter die Frage: Bekommen wir das Ganze für Sachsen komplexer gedacht, nicht nur auf den Antrieb, sondern vielleicht für das ganze Fahrzeug?

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Unternehmer, der Textilmaschinen herstellt. Der sagte, als ich ihn auf das Thema ansprach: Auch ich bin daran interessiert, weil mein Produkt in so einem Fahrzeug in der Verkleidung usw. untergebracht werden kann. – Die Zeitung darf ich nicht zeigen. Danke für den Hinweis. Ich hätte das jetzt falsch gemacht.

Mit den vom Land geförderten Forschungsaktivitäten wird der Aufbau einer Fraunhofer-Projektgruppe „Komponenten- und Systementwicklung von elektrischen Energiespeichern“ an der Universität Oldenburg unterstützt. Darüber hinaus wird an dem im Aufbau befindlichen Niedersächsischen Forschungszentrum Fahrzeugtechnik in Braunschweig unter dem Stichwort „Das emissionsarme Fahrzeug“ ebenfalls an Alternativen zum reinen Verbrennungsmotor geforscht. Mit diesen wichti- gen Aktivitäten stellen wir uns neben den eigenen Anstrengungen der Wirtschaft in Niedersachsen als innovativer Automobilstandort auf.

Denn der Senat hat bei beiden durchgesetzt, dass diese Stromanschlüsse kompatibel sein sollen und dass, wo immer es möglich ist, der Stromanbieter gewählt werden kann. Da werden wir zukünftig, wenn es mal ein ganz großes Angebot gibt, das Optimum haben, dass ich unter 100 Stromanbietern auswählen kann, wie im Internet. So weit sind wir noch nicht. Aber, mit Verlaub, die beiden zahlen auch die Ladestationen. Da sollte man zur Kenntnis nehmen, dass sie da ein bisschen mitreden wollen, wenn sie die Erstinvestition übernehmen. Es ist also ein bisschen unklar, was die FDP wirklich will. Der zweite Antrag, Herr Thiel, die Wirtschaftspolitik, Herr von Lüdeke, wir haben darüber schon einmal im Ausschuss gesprochen: Warum verlangt die FDP mit ihrem Antrag, dass ein erheblicher Teil des Fuhrparks zwingend auf Elektromobilität umgestellt werden soll? Das wollen Sie nicht bloß ernsthaft geprüft, sondern offensichtlich auch umgesetzt haben. Wir sagen etwas Anderes, etwas Besseres. Wir machen energiepolitische Leitlinien, die besagen, es gibt einen maximalen Energieverbrauch, ob das ein Elektrofahrzeug ist, ein Hybridfahrzeug, ein wasserstoffgetriebenes Fahrzeug oder ein Fahrrad, das soll bitte jeweils vor Ort mit einer Ausschreibung entschieden werden. Das ist eigentlich im FDP-Sinn. Sie fordern hier das Gegenteil, eine Technologiefestlegung, die Sie sonst beim Klimaschutzgesetz bei anderen Dingen zu Recht ablehnen. So etwas werden wir als Koalition nicht mittragen können. Denn Sie wollen sich plötzlich auf Technologien festlegen und nicht auf energetische oder Verbrauchskennwerte. Das ist schon merkwürdig für die FDP. Jetzt wundert mich auch noch die Haltung, die Herr Schmidt zum CDU-Antrag eingenommen hat. Denn ich muss gestehen: Beim ersten Lesen haben wir gedacht: Moment, die CDU will wieder alles zwischen Parkraumbewirtschaftung und neuen Parkscheinautomaten zusammenschmeißen. Aber die Grundidee, die die CDU hier vorgebracht hat, dass man einmal darüber nachdenkt, ob man bei den Ausschreibungen für neue Parkautomaten – so würde ich Ihren Antrag verstehen, Herr Friederici nickt –, dass man sagt: Können die nicht gleich einen Stromanschluss haben? Das ist doch eine charmante Idee. Lassen Sie uns zusammen im Ausschuss überprüfen, ob das möglich ist. Da wundert mich doch sehr, gerade bei diesem Teil, wo man dann die Parkscheinautomaten überall in der Stadt platzieren wird, wenn die mal erneuert werden – das ist doch eine Idee, wo man zumindest eine Prüfung vornehmen kann –, da wundert es mich sehr, dass die FDP so etwas als Vorschlag der CDU rigoros ablehnt. Wir hatten immer gedacht, CDU und FDP würden sich gut verstehen. Aber wir mussten auch bei der Bundesregierung lernen: Die vermeintliche Wunschkoalition zeigt immer wieder: Es gibt mehr Differenzen als Gemeinsamkeiten. Man fragt sich, wer weiß da eigentlich noch, wer mit wem wirklich koaliert. Frau Merkel ist – –

Ein Wort noch zu den alternativ möglichen Fahrzeugen, z.B. Hybridfahrzeugen. Da gibt es natürlich ganz andere Ansätze. Ein Hybridfahrzeug hat im Durchschnitt einen geringeren CO2-Ausstoß, das ist vollkommen klar, wegen der eingesetzten Elektromotoren. Man muss aber auch ehrlicherweise sagen: Erstens, sobald ein solches Fahrzeug mehr Kraft braucht, sprich, auf der Autobahn fährt, dann braucht es auch mehr Diesel zum Beispiel und dann schaltet sich sofort der andere Motor ein und der CO2Ausstoß wird dann identisch zu den anderen Fahrzeugen, die eventuell am Anfang schon größere Motoren haben oder andere Motoren.

Das ist auch mit keinem Gedenken an Alexandros, einem jungen Mann aus Griechenland, zu rechtfertigen, der durch die Polizei getötet wurde. Das ist einfach eine böse Gefährdung. Niemand kann wissen, wenn er ein Fahrzeug anzündet, ob nicht zwei, wie in Weimar geschehen, links und rechts daneben noch weiter in Flammen aufgehen. Niemand kann wissen, ob nicht in diesen Fahrzeugen etwas gelagert wurde, was zu einer Explosion oder Ähnlichem führen kann, das viele Menschen im Umfeld gefährdet. Das ist gefährlich, das darf man nicht tun, da sind wir uns alle einig.

Und da ist bei allen technischen Ausführungen, die Frau Hitzing schon vorgenommen hat, doch offensichtlich noch sehr viel Potenzial. Wenn es so ist, dass diese Leasingraten im Moment mit einem energiesparenden Fahrzeug so viel teurer sind, dann ist das auch ein Zeichen, dass die Politik hier was machen muss.

Sie hatten eben den Bericht des Rechnungshofs erwähnt, dass es bei der Polizei zu viele Fahrzeuge gäbe, die nicht voll ausgelastet sind. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass ein Fahrzeug, welches nicht benutzt wird, kein CO2 ausstößt?

Ich versuche es noch einmal anders zu formulieren. Wenn ein Fahrzeug in der Garage steht, der Motor nicht betrieben wird, rechnen Sie dann mit erhöhtem CO2-Ausstoß?

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin froh, dass alle in diesem Haus vertretenen Parteien das Bekenntnis aus der Erklärung des Landtags für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen wiederholt haben, sich dazu bekannt haben, dass es unser aller Aufgabe ist, die freiheitlichdemokratische Grundordnung gegenüber allen Gefährdungen und Gewalttaten zu schützen, ob sie von Rechts oder von Links kommen. Das Wochenende des 2. Advent bietet Anschauungsbeispiele, Anschauungsmaterial für beide Probleme. Es gab von rechtsextremistischer Seite - nicht in Weimar - Beleidigungsdelikte und mehrere Propagandadelikte in Form von Hakenkreuzschmierereien. Aber Schwerpunkt waren die Vorgänge in Weimar am 2. Adventswochenende. Bereits am Vorabend des 2. Advent, am 5. Dezember, wurde das Ordnungsamt der Stadt Weimar, das noch als Stadtwache der Polizei ausgeschildert ist, von unbekannten Tätern angegriffen. Diese haben drei Fensterscheiben mit Steinen eingeworfen und anschließend pyrotechnische Erzeugnisse in geballter Form in das Gebäude geworfen. Durch die Rauchentwicklung löste der Brandmelder Alarm aus. Es entwickelte sich glücklicherweise in diesem Altbau kein Feuer. Man muss aber wissen - und das werden Sie besser wissen als ich -, was hätte geschehen können, wenn man bedenkt, dass neben der Stadtwache eine Vielzahl weiterer historischer Gebäude in Fachwerkbauweise errichtet sind und zu welchen Brandkatastrophen dies hätte führen können. Das war kein dummer Jungenstreich, das war keine politische Aktion, das war eine höchst kriminelle Straftat. Aber das ist nicht alles. In den frühen Morgenstunden des 2. Adventssonntags, am 6. Dezember, wurden in der Südstadt von Weimar sieben - nicht sechs, wie immer behauptet worden ist - Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt. Dabei entstand ein erheblicher Sachschaden. Beim achten Fahrzeug konnte das bereits gelegte Feuer zum Glück keinen Schaden anrichten. Wegen des Vorfalls im Ordnungsamt führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der versuchten Brandstiftung und der Sachbeschädigung durch. Tatverdächtige konnten hier noch nicht ermittelt werden.

Für mich ist ganz wichtig, dass wir nicht vergessen, dass ein Großteil der Thüringer Bevölkerung auf dem Land lebt, die keine Anbindung an Straßenbahn oder Eisenbahn hat, die ganz einfach auf das Fahrzeug angewiesen ist. Es ist kein Luxus, wenn es in ländlichen Familien drei oder vier Pkws gibt.

Es ist ganz klar, dass Baden-Württemberg ein Exportland bleiben muss, wenn wir hier unseren Wohlstand und die Arbeitsplätze sichern wollen. Es bereitet Sorge und ist eine Gefahr, wenn ein C-Klasse-Fahrzeug hier in Baden-Württemberg 2 000 € teurer ist als in den USA. Das ist bei einem Kurs von 1,25 Dollar je Euro gerechnet.

Zwei Anmerkungen will ich mir aber trotzdem nicht verkneifen. Für die ca. 40 000 Menschen, die nun gesagt bekommen, dass sie ab Mitte nächsten Jahres ihr Auto mit einer roten Plakette nicht mehr in einer Umweltzone nutzen dürfen, ist diese Nachbesserung ein Vertrauensbruch. Schließlich muss man so etwas auch im Familienhaushalt planen können. Hier trifft es eben auch wieder meist die Normal- oder Geringverdiener. Nicht jedes Fahrzeug kann um- oder nachgerüstet werden. Da hätte man sich besser gleich – wie die Stadt Hannover – eine knappere Frist gesetzt und wäre so der Rüge der Richter entgangen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Über die am Sonntag, es war der 22. November, gegen 3.55 Uhr eingetretene Entgleisung wurde der VBB von der S-Bahn unmittelbar, das heißt gegen 5.00 Uhr, informiert. Ich selbst bin am Mittag informiert worden, gegen 14.30 Uhr wurde der Sachstand dann förmlich übermittelt, also noch am selben Tag. Über länger andauernde Auswirkungen können zurzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Im Augenblick laufen die Untersuchungen des Eisenbahnbundesamtes und die der S-Bahn selbst. Ursache für die Entgleisung war nach ersten Ermittlungen eine gebrochene Pendelspitze am Fahrzeug. Zu Ihrer Frage 2: Wenn es um die Durchsetzung eines sicheren und vertragsgemäßen Ablaufs der Verkehrsleistungen geht, ist zunächst die Frage der technischen Sicherheit, für die die Eisenbahnbetriebsleiterin beziehungsweise das Eisenbahn-Bundesamt – EBA – zuständig sind, zu erwähnen. Eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überwachungsinstanz hat mit dem EBA und der S-Bahn GmbH ein engmaschiges Kontrollnetz aufzubauen. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass das EBA Sanktions- und Reaktionsmöglichkeiten hat, wenn die SBahn GmbH die Vorschriften für die technische Sicherheit verletzt. Momentan sehen wir, dass die vom EBA erteilten Auflagen gravierend sind. Sie führen dazu, dass die Viertelzüge quasi wöchentlich kontrolliert werden müssen, eine Auflage, die die S-Bahn einhält. Neben diesen Instrumenten gibt es diejenigen aus dem Verkehrsvertrag. Dies sind vorrangig Finanzierungsleistungen und Gewährleistungsregelungen. Wir haben die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Der Anspruch der S-Bahn GmbH auf finanzielle Ausgleichsleistungen ist begrenzt worden. Aufgrund der nicht erbrachten Leistungen hat der Senat bereits bis zum November 31 Millionen Euro einbehalten. Darüber hinaus wird es eine Schlussrechnung mit Malusregelungen zu Beginn des Jahres 2010 geben. Die S-Bahn GmbH hat – dies gilt es besonders zur Kenntnis zu nehmen – Ihre eigenen Ziele zum Herauffahren des Angebots nicht erreicht. Sie wird auch das Ziel, das sie sich bis Mitte Dezember gesteckt hat, nicht erreichen. Besonders zu beklagen ist, dass im Augenblick im Wesentlichen fahrplanmäßig gefahren werden kann, dass es aber sehr häufig nur Zwei-Viertelzüge anstatt Drei- oder Vier-Viertelzüge sind und dass dadurch die Qualität in erheblichem Umfang eingeschränkt ist. Ich habe deshalb entschieden, dass Berechnungen darüber angestellt werden, welche Verluste an Qualität für die Fahrgäste entstehen, aber auch an Einschränkungen des Betriebs, der nach meiner Einschätzung nicht mehr verkehrsvertragskonform ist. Wir werden die Beträge ermitteln, die an der vollen Erfüllung des Verkehrsvertrages dadurch fehlen, dass die Züge nicht richtig behängt sind, und einen Einbehalt vornehmen. Offensichtlich ist die S-Bahn GmbH nicht in der Lage, einen ausreichend dimensionierten und funktionstüchtigen Fahrzeugbestand für eine vertragskonforme Leistung zur Verfügung zu stellen. Wenn die Deutsche Bahn AG glaubt – das zeigt sich jetzt auch in den Nachverhandlungen –, dass es so weitergehen kann, wenn die Deutsche Bahn AG glaubt, dass dies von den Kundinnen und Kunden hinzunehmen ist, dann begeht sie einen schweren Fehler. Ich kenne die öffentliche Diskussion, die sich mit der Rekommunalisierung der S-Bahn auseinandersetzt. Einfach zu sagen: Wir kaufen –, wäre sicher falsch, vor allem, weil man sich ansehen muss, welchen Wert solch ein Betrieb hat und welche Lasten damit verbunden wären. Dass wir es aber ins Auge fassen, eine solche Rekommunalisierung ernsthaft zu prüfen, dazu stehe ich. Wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen. Ich sage deshalb sehr deutlich, Herr Gaebler: Wenn es ein Weiter-so nicht geben kann, dann bedeutet dies auch, dass es ein Weiter-so weder für die Deutsche Bahn noch für das Land Berlin noch für die Fahrgäste geben kann. Wenn die S-Bahn GmbH so weitermacht, werden wir uns mit der Frage der Ausschreibung intensiv auseinandersetzen.

Ich bin z. B. Pate, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, des ersten TÜV-zugelassenen Transportfahrzeugs von 3,5 t in vollem Elektrobetrieb. Das ist kein Fahrzeug – wie die Firma Daimler, Herr Stauch, vor zwei Tagen bei der Verleihung des Innovationspreises auf der Landesmesse sagte – mit einem 15-kW-Motor, der in der Lage ist, das Fahrzeug 2 km weit zu bewegen – ausschließlich zu Transportzwecken. Dieses Fahrzeug fährt schon heute von Kirchheim nach Stuttgart, von Stuttgart nach Kirchheim. Das ist ein Marktbeschickungsfahrzeug, ein Sprinter, völlig elektrobetrieben. Seine Leistung beträgt 90 kW bzw. 120 PS.

Hier in der Region ist schon vieles im Bereich der Elektromobilität getan worden. Leider oder Gott sei Dank ist hier schon mehr getan worden, als Großkonzerne der Welt je geleistet haben. Frau Umweltministerin Gönner ist selbst vor wenigen Wochen mit diesem Fahrzeug gefahren. Es ist umwerfend.

Sie stehen vor einem wunderschönen Fahrzeug, bewundern, was es da alles an Einrichtungen gibt, aber Sie nehmen nur zum Teil zur Kenntnis, dass der Tank nicht voll ist, man den Treibstoff aber braucht, um das Fahrzeug auch zu bewegen.

Ich habe eine Karte vorbereitet, die will ich Ihnen hier nicht zeigen, die kann sich jeder dann auch noch mal anschauen. Aber jeder der Kollegen, der tagtäglich mit dem Fahrzeug, mit dem Auto unterwegs ist in Mecklenburg-Vorpommern, um hierher zu reisen ins Plenum, wird feststellen, dass wir uns hin und wieder und eigentlich zum Nachteil der Arbeit in gewisse Funklöcher begeben, und das gerade entlang von Autobahnen, die nicht nur durch uns benutzt werden, sondern tagtäglich von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere eben auch von unseren Gästen in Mecklenburg-Vorpommern.

Und ich habe in diesen 25 Minuten auch kein anderes Fahrzeug gesehen. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie viele Kilometer ich da durch die Welt gefahren bin. Es ist nicht möglich gewesen, im Zweifel auch dann einen Notruf abgeben zu können, um das einfach noch mal deutlich zu machen, in welcher Situation wir uns befinden.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte von Opel – Herr Kollege Hartloff, als Sie anriefen und fragten, ob man das nicht gemeinsam machen könne, war ich damit auch gleich einverstanden – könnte heute hier natürlich auch anders diskutiert werden, wenn alles so gekommen wäre, wie wir es erwartet hätten. Tatsache ist, es gab eine entsprechende Auffangkonstruktion, die zumindest dazu geführt hat, dass Opel über einen gewissen Zeitraum nicht in die Insolvenz gegangen ist. Davon werden jetzt schon wieder 200 Millionen Euro zurückgezahlt. 600 fehlen noch. Danach – so muss man konstatieren – gehört Opel wieder zu GM, mit allen Anteilen, wie es vorher war. Dann muss es unsere Aufgabe als Politik sein, dafür Rahmenbedingungen zu setzen, aber auch nicht mehr als Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass die Standorte in Deutschland eine wettbewerbsfähige Chance haben. Diese wettbewerbsfähige Chance setzt natürlich vorher eine gewisse Aufgabenkritik voraus. Sie haben es bei der Frage der Überkapazität angesprochen. Es gibt sicherlich auch noch Fragen zu beantworten. Wir hatten am Freitagabend beim ADAC-Treffen einen interessanten Vortrag, im Übrigen zu einem Fahrzeug von Opel, zur Frage der Elektroantriebe für die Zukunft, Hybrid und solche Dinge, die sich durchaus auch in Zukunft entwickeln müssen, wo sich der Markt verändern muss, wo der Markt sich entwickelt. Das heißt, all das muss natürlich jetzt auch vom Unternehmen bzw. vom Konzern mit in die Waagschale geworfen werden. Ich bin der festen Überzeugung, wir können es uns in unserem Staat, in Europa anders, als es die Amerikaner gemacht haben – Herr Dr. Braun hat GM auch gestern anders definiert, weil es in Amerika auch anders genannt wird, da heißt es nämlich nicht General Motors, sondern Government Motors –, nicht erlauben, dass wir Staatshilfen zur Verfügung stellen, wenn es keine wettbewerbsfähigen, zukunftsfähigen, arbeitsplatzsichernden und standortsichernden Konzepte gibt. (Beifall bei der CDU) Wir haben jetzt die Situation, dass wir heute hier stehen und offen sagen müssen: Diese Konzepte kennen wir nicht. (Frau Mohr, SPD: Die gibt es auch noch nicht!) – Diese Konzepte gibt es vielleicht noch nicht, das weiß ich nicht. Aber GM ist jetzt natürlich aufgefordert, in kurzer Zeit – da begrüße ich auch, dass es den engen Schulterschluss der vier Bundesländer, die es betrifft, gibt, zusammen mit dem Bundeswirtschaftsminister, der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin – ein tragfähiges und zukunftsfähiges Konzept vorzulegen, dies nach einer Aufgabenkritik und nach einer Beantwortung der Fragen, ob es weitere Überkapazitäten geben wird, ob die Produkte am Markt wettbewerbsfähig sind und ob sie am Markt überhaupt auch angenommen werden, wovon ich überzeugt bin, wenn das Konzept stimmt.

Beispielsweise wird aufgrund seines höheren Einsatzwertes in vielen Gemeinden das Tragkraftspritzenfahrzeug mit einem Wassertank für immer mehr Grundausstattungswehren beschafft. Dieses Fahrzeug hat nach Norm eine zulässige Gesamtmasse von 6,5 t und fällt damit in die neue Führerscheinklasse C1.

weil sein Fahrzeug keine sachgerechte Panzerung aufwies. Und hier komme ich einmal mehr zu Ihnen und Ihrem widerlichen Verhalten, auf der einen Seite den Einsatz politisch zu begründen und auf der anderen Seite den Soldaten nicht die beste Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Einen wichtigen Aspekt nimmt selbstverständlich auch die Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich ein. Eine große Anzahl an Maßnahmen hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass gerade auch in diesem Bereich der CO2-Ausstoß pro Fahrzeug gesunken ist. Dies trifft für alle Verkehrsmedien zu, sei es beim Auto, Flugzeug, Zug oder Schiff. Gerade der Verkehrsbereich ist auch weiterhin geeignet, die von Menschen verursachten CO2-Emissionen zu senken. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich sagen, dass die Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/33/EG ein Schritt in die richtige Richtung ist.

ohne die Zahlung der Prämie an Effizienzkriterien zu binden, beispielsweise einen niedrigeren CO2-Ausstoß, wie es die EU bereits jetzt fordert. Damit verzichtete die Bundesregierung ganz bewusst im Interesse der Autolobby auf ein wesentliches Steuerungsinstrument und blieb bei ihrer üblichen Philosophie: größer, schwerer, PS-stärker. Allen Bürgern sollte vermittelt werden, dass der moderne Großstadtcowboy unbedingt ein geländegängiges Fahrzeug oder alternativ einen spritstarken Sportwagen braucht.

Bis vor Kurzem galt das Motto: „Wir fahren Auto, als ob es kein Morgen gäbe.“ Politiker und öffentliche Verwaltungen aller Ebenen brachten zumeist auch nur Lippenbekenntnisse zustande in Bezug auf den CO2-Ausstoß der bestehenden Fahrzeugflotte. Deshalb sind in der Regel die Kriterien für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen in Sachen Klimaschutz wachsweich gehalten. Da soll der sparsame Verbrauch möglichst geprüft werden oder entsprechende Kriterien bei der Entscheidung für oder gegen ein neues Fahrzeug sollen mit einbezogen werden. Fast überall gibt es keine verbindlichen Regeln, die dem Stand der Technik angepasst wurden. Mecklenburg-Vorpommern ist hier leider keine Ausnahme, das zeigt auch das bisherige Agieren von Koalition und Regierung. Sie wollen ein Beispiel?