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Ein Brandanschlag auf mein Auto, ein Brandanschlag auf das Auto einer Mitarbeiterin der NPD-Fraktion, zwei Brandanschläge auf das Fahrzeug meines Wahlkreismitarbeiters, ein Brandanschlag auf das Auto eines nationalen Liedermachers,

Ich gebe aber gerne zu, dass der Direktor des Landeskriminalamtes in einem längeren Vortrag – für den Sie sich, wie die anderen Mitglieder des Innenausschusses auch, bei ihm bedankt haben, ohne einzelne Darstellungen von ihm in Frage zu stellen –, in dem er über Prävention gesprochen hat, eine für mich missverständliche, missglückte und unzulässige Analogie zu einem Brillantring gezogen hat, den man unter einer Laterne ablegt. Ich halte das für eine falsche Analogie, weil ich als Kraftfahrer gezwungen bin, mein Fahrzeug im Regelfall auf öffentlichem Straßenland abzustellen. Ich habe das dem Direktor des Landeskriminalamtes gegenüber zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht. Diese missglückte Analogie ändert aber nichts daran, dass ich die Arbeit dieses hochkompetenten Kriminalisten für unsere Stadt schätze und meine, dass er eine Menge für die Sicherheit in der Stadt getan hat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung möge zu den ständig steigenden linkskriminellen Exzessen in meiner Heimatstadt Rostock hier im Landtag klar und deutlich Stellung beziehen. Es ist unerträglich, wie in der Hansestadt die multikriminellen Banden sich austoben können. Ein Brandanschlag auf mein Auto, ein Brandanschlag auf das Auto einer Mitarbeiterin der NPD-Fraktion, zwei Brandanschläge auf das Fahrzeug meines Wahlkreismitarbeiters, zuletzt ein weiterer Brandanschlag auf das Auto eines nationalen Sängers in Rostock – der Terror steigert sich, da der Staat offenbar nicht in der Lage ist, den kriminellen linken Banden das Handwerk zu legen.

Wir nehmen das Kennzeichen auf. Herr Kollege Greilich hat gesagt,dass es ausschließlich deshalb ein Kennzeichen gibt, damit man eine Feststellung treffen kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Das wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Kennzeichenlesegeräte funktionieren folgendermaßen: Die Kennzeichen, die im Fahndungsbestand im Computer sind – das sind die, die wir suchen sollen –, werden gescannt. Ist ein solches Kennzeichen da erfasst, dann ist das ein sogenannter Trefferfall. Dieser Trefferfall setzt dann die Polizei in den Stand, das Auto anzuhalten oder zu verfolgen. Ist dieses Kennzeichen nicht im Fahndungscomputer, wird diese Erfassung unverzüglich automatisch gelöscht.

Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei allen Veränderungen im Reisekostenrecht die grundsätzliche Voraussetzung darin besteht, dass der Dienstherr keinen Arbeitnehmer und keine Beamten zwingt, sein eigenes Fahrzeug einzusetzen, sondern dass es nach wie vor die Verpflichtung gibt, entsprechende Dienstfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Nach Ihrem Gesetzentwurf müsste jedes Fahrzeug aus dem Landesfuhrpark ab sofort einen Grenzwert von 140 g CO2 pro Kilometer einhalten. Schauen wir uns doch einmal an, was alles an Fahrzeugen im Landesfuhrpark vertreten ist. Da haben wir zum einen die gepanzerte 4-t-Limousine des Ministerpräsidenten, wir haben den Mannschaftsbus der Bereitschaftspolizei, oder wir haben auch den schnellen Flitzer der Autobahnpolizei. Deshalb halten wir es für wenig praktikabel und für nicht realistisch, gerade diese Festsetzung zu treffen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf ganz bewusst den Begriff „durchschnittlich“ im Zusammenhang mit CO2-Grenzwerten für den Landesfuhrpark gewählt. So können Ausnahmen getroffen werden, ohne dass das eigentliche Ziel in irgendeine Richtung verwässert wird.

Sie begründen wunderschön den Ausstoß der Fahrzeuge, vergleichen das Fahrzeug der Umweltsenatorin einer Großstadt mit dem Fahrzeug, das unsere Ministerin fährt. Ich möchte einfach so lapidar sagen: Ich meine, in Hamburg und Berlin könnte man vielleicht sogar Bus und U-Bahn nehmen, wenn man irgendwohin will.

Wir dürfen es nicht zulassen, da mit jedem Tag, mit jedem abgebrannten Fahrzeug in unserer Stadt ein Stück Freiheit verloren geht. Die Linksextremen wollen entscheiden, wer wo wie leben darf. Sie wollen uns ihren Willen aufzwingen, weil: Wer anders ist als sie oder anderer Meinung, der hat sein Recht auf Eigentum und Gesundheit offenbar verwirkt.

Daran ändert auch nichts, dass Sie sich in den vergangenen drei Jahren von linken Chaoten ständig haben vorführen lassen. Die Untätigkeit des Senats ist allerorten festzustellen. Sehen wir uns den 1. Mai an, fragen wir, wie die Empfehlungen des Senats für jemanden lauten, der Opfer linker Gewalt wird, dessen Kraftfahrzeug in Friedrichshain-Kreuzberg angezündet wird. Dem sagt der Poli- zeipräsident mit Goutierung des Innensenators: Parken Sie doch Ihr Fahrzeug nicht mehr in Kreuzberg! – Was wollen Sie denjenigen sagen, deren Häuser in Brand gesetzt werden? Wohnen Sie nicht mehr in Prenzlauer Berg? Was sagen Sie denjenigen, denen Buttersäure in die Gewerbestätten geworfen wird? Sagen Sie denjenigen: Betreiben sie kein Gewerbe mehr in Berlin? – Wie lautet da Ihre Antwort, Herr Innensenator? – Ihre Antwort ist es, mit 2 000 Beamten eine leere Wiese zu schützen. Das reicht nicht! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von Ihnen zu recht eine vernünftige Konzeption in der Sicherheitspolitik. Und von Ihnen, Herr Regierender Bürgermeister, erwarten sie endlich eine Perspektive und ein Ziel im Agieren mit Tempelhof. Das, was Sie hier in den letzten drei Jahren und insbesondere nach dem Volksentscheid um Tempelhof gezeigt haben, ist nichts weiter als eine ziel- und konzeptionslose Senatspolitik. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich heute im Rahmen dieser Runde für diese Politik rechtfertigen. Lassen Sie uns über Tempelhof sprechen! – Vielen Dank!

Und das gibt es selbstverständlich auch bei Taxifahrern. Ich habe allerdings gelesen, dass die Polizei von 750 Taxifahrern spricht und nicht von 2 500. Aber mal abgesehen davon, wir waren gerade bei dem Punkt Tariferhöhung. Dazu sage ich: Hier verstehe ich die Proteste überhaupt nicht. Kommen wir zum zweiten Punkt, über den wir sprechen, nämlich die Flughafengebühr. Auch hier ist der Protest der Taxifahrer relativ schwer verständlich. Die Situation ist momentan so – bis zum 30. Juni gilt das noch –, dass die Taxiunternehmen 70 Euro pro Jahr und Fahrzeug als Gebühr aus eigener Tasche an die Flughafengesellschaft zahlen müssen, um den Nachrückplatz am Flughafen nutzen zu können. Das hat das Gewerbe moniert, indem es gesagt hat: In unserer schwierigen wirtschaftlichen Situation wollen wir kein zusätzliches Geld bezahlen. Darauf haben Flughafengesellschaft und Senat reagiert, indem sie beschlossen haben, das Ganze umzustellen, nämlich so, dass es fahrtbezogen ist und es keine Pauschalen mehr gibt. Das bedeutet, wer seltener zum Flughafen fährt, zahlt weniger, wer häufiger den Nachrückplatz am Flughafen benutzt, zahlt mehr. Darüber hinaus muss das in Zukunft nicht mehr das Taxiunternehmen bezahlen, sondern der Fahrgast, weil er am Flughafen einen besonderen Anspruch stellt, nämlich den, das dort genug Taxen stehen, damit er schnell wegkommt, auch wenn aus einem Flugzeug viele Menschen ein Taxi nutzen wollen.

Zu den gelben Heckwarnleuchten wurde schon einiges gesagt. Ich habe mich deswegen sehr stark dafür eingesetzt, weil mir die Sicherheit all derer, die im Brandschutz und im Rettungsdienst unterwegs sind, sehr am Herzen liegt. Wenn es diesen Personen mehr Sicherheit bietet, ihr Fahrzeug mit gelben Warnleuchten abzustellen, während sie im Einsatz sind, dann sollten wir nicht lange darüber diskutieren, ob das irgendwelche marginalen Kosten nach sich zieht. Wir sollten vielmehr darüber reden, dass wir diese Sicherheit schnellstens unseren Einsatzleuten zukommen lassen.

Vereinfacht soll der Fluggast künftig in Tegel ein Taxi vorfinden, das sauber ist, Kredit- und ECKartenzahlung akzeptiert und dessen Fahrer versteht, wo der Fahrgast hin möchte. Fahrzeug und Fahrpersonal müssen einen gepflegten Eindruck machen, perspektivisch soll eine Fremdsprache nachgewiesen werden.

rungen der Pilotenvereinigung Cockpit und die nachfolgende Presseberichterstattung das über ein Jahr zurückliegende Ereignis erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Eine gesetzliche Unterrichtungspflicht des Flughafenbetreibers über solche Vorfälle gegenüber der Landesregierung besteht nicht. Zu Frage 2: Der veröffentlichte Statusbericht der BFU gibt die Aufzeichnungen aus dem Sprechfunkverkehr zwischen Tower und Luftfahrzeugen wieder. Hieraus ergibt sich, dass das Bundeswehrflugzeug ohne Freigabe auf die Startbahn gerollt ist, während die Germanwings-Maschine den Startvorgang bereits eingeleitet hatte. Der Pilot des Bundeswehrflugzeuges hat sich – vom Fluglotsen auf sein Verhalten angesprochen – für sein Fehlverhalten mit „Sorry about that“ entschuldigt. Nach dem BFU-Bericht ist wohl von einem Fehlverhalten des Bundeswehrpiloten auszugehen. Die Untersuchungen der BFU sind aber noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 3: Bei der von der Pilotenvereinigung Cockpit jährlich veröffentlichten sogenannten „Mängel-Liste“ handelt es sich bezogen auf den Flughafen Zweibrücken nicht um Mängel, die einen Verstoß gegen nationale oder internationale Bestimmungen darstellen. Es geht vielmehr um Forderungen der Piloten, die aus deren Sicht für eine noch bessere und optimale Ausstattung der Flughäfen wünschenswert wären. Bei den vor dem Hintergrund der Interessenlage der Piloten nachvollziehbaren und im Zweifel auch wünschenswerten Forderungen handelt es sich allerdings eben nicht um Einrichtungen, die vom Gesetzgeber für einen sicheren Flugbetrieb als unumgänglich vorgeschrieben sind. Die von der Pilotenvereinigung geforderten Ausstattungen sind auch an einer Vielzahl anderer Flughäfen nicht vorhanden. Im Übrigen hätte das Vorhandensein der von Cockpit gewünschten Einrichtungen den Vorfall vom 14. Mai 2008 nicht verhindert. Zu Frage 4: Seit dem in Rede stehenden Ereignis gelangte der Landesregierung ein weiteres Ereignis vom März 2009 zur Kenntnis, das von der BFU nicht als schwere Störung klassifiziert wurde. Hierbei handelte es sich um ein Fahrzeug einer Baufirma, das sich am Übergang der (Ab)Rollbahn Bravo zur Start- und Landebahn befand, während ein Flugzeug auf der Start- und Landebahn landete. So weit zur Beantwortung.

Als Drittes, da liebe Frau Hämmerling müssen Sie aufpassen, denn es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass seriöse Kutscher, die ihren Beruf mit Verve und Freude ausüben, nichts zu befürchten haben. Das, was hier massiv von einigen bekämpft wird, ist diese fahrtweise Erfassung. Es ist erstaunlich, dass Leute bereit sind, 70 Euro im Jahr selbst zu zahlen anstatt 50 Cent pro Fahrt zu zahlen, die vom Fahrgast erstattet werden. Hier ist die Frage, worum es hier geht. Geht es vielleicht auch darum, dass bestimmte Unternehmen nicht wollen, dass man nachvollziehen kann, wie oft ihr Fahrzeug an einem Tag am Flughafen identifiziert worden ist. Damit, Frau Hämmerling, machen Sie sich gemein mit denjenigen, die wirksame Maßnahmen gegen Schwarzarbeit verhindern wollen.

Das will ich nicht, weil man damit kontrollieren kann, ob das Fahrzeug und der Fahrer an dem Tag im Einsatz gewesen sind. Neben den ganzen anderen Dingen und kostenlos. Dafür brauchen wir keine zusätzlichen Mitarbeiter des LABO, wir brauchen keine zusätzlichen Mitarbeiter von irgendeinem Taxiunternehmen, das wird alles bezahlt im Rahmen dieser Qualitätssicherung, es ist ein Abfallprodukt. Die Leute, die sich jetzt hinter den Kulissen massiv dagegen wehren, das sind diejenigen, die die Kontrolle nicht wollen,

die sagen: Wir wollen nicht, dass man weiß, wann unser Fahrzeug wo ist. Damit, Frau Hämmerling, verhindern Sie die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dafür sollten Sie sich schämen! – Vielen Dank!

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine schon öfter formulierte These, die Politik hinkt immer mehr der technischen Entwicklung hinterher, findet auch in diesem Bereich ihre Richtigkeit. Wenn dem so ist, dass die Politik im Vorfeld keine technischen Entwicklungen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, dann können wir uns eben nur im Nachklapp dazu positionieren. Was bedeutet das? – Wir müssen bei neuen Problemen eben dieses Problem analysieren und aufgreifen. Darüber hinaus gibt es eine zweite Stufe: Wir müssen Probleme erkennen, die sich mit dieser neuen Technik auftun. – Meine Damen und Herren, die dritte Stufe ist, wir müssen handeln, indem wir das, was wir an negativen Dingen erkennen, abstellen und nicht nur Emotionen freien Lauf lassen, Herr Pörksen. Das ist der große Unterschied zwischen rationalem Handeln und Angsthaben, wenn ein Google-Fahrzeug durch die Straßen fährt. Das zu unterscheiden, dafür werben wir; denn das ist zwingend notwendig, um eine sachgerechte Diskussion in diesem Bereich zu erhalten. Bleiben wir bei „Google Earth“, was Herr Dr. Schmitz in den Raum geworfen hat, aber auch bei „Street View“. Bei „Google Earth“ können Sie mittlerweile Ihren Gartenstuhl im Netz erkennen, wenn das aufgenommen worden ist.

Eine wesentliche Komponente des modernen passiven Schutzes für Polizeibeamte stellt die ballistische Schutzweste dar. Sie schützt nicht nur gegen Beschuss, sondern bei körperlichen Angriffen auch gegen Schlag und Messerangriff. Das Ausstattungskonzept sieht für die Polizei eine persönliche Ausstattung sowie eine fahrzeug-, funktions- und dienststellenbezogene Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten vor. Die persönliche Ausstattung umfasst alle Beamten im Außendienst sowie die Anwärter bei der Polizeiakademie. Der Einsatz- und Streifendienst ist mit circa 18 000 ballistischen Unterziehschutzwesten ausgestattet.

Zu Frage 1: Als Serienbasisfahrzeug für die Einsatzfahrzeuge der Kontaktbereichsbeamten wurde der Opel Corsa, Ausführung Edition, dreitürig beschafft. Das Fahrzeug verfügt über einen 1,2 l Ottomotor

Entschuldigung, Frau Präsidentin, meine Meldung war zu zaghaft, danke. Herr Staatssekretär, Sie hatten gesagt, die Kontaktbereichsbeamten verfügen im Regelfall auch über ein Diensthandy. Wenn jetzt aber keine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist und der Kontaktbereichsbeamte angerufen wird, wie macht er das. Er dürfte ja eigentlich das Handy nicht benutzen. Gibt es da eine Dienstanweisung, wie er in dem Fall zu verfahren hat, oder wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn man dem Polizisten schon ein Diensthandy gibt, dann auch eine Freisprechanlage zur Verfügung zu stellen, so dass er auch während der Autofahrt erreichbar ist? Das Diensthandy ist ja nicht einfach so für den Freizeitbereich gedacht.

Kollege Bandmann, ein Kennzeichenlesegerät im ländlichen Raum einzuführen führt wahrscheinlich dazu, dass wir demnächst wissen, wer die Kfz-Haftpflicht bezahlt hat und wer nicht. Sie werden doch nicht ernsthaft glauben, dass wir dadurch einen einzigen Kriminellen dingfest machen, weil er mit seinem privaten Fahrzeug einen Banküberfall begangen hat. Also, das kann nicht die Antwort sein.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es trifft zu, was Sie fragen, und das hat auch einen Grund. Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzonen mit Fahrzeugen ohne die erforderlichen Plaketten werden auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung erteilt. Die Ausnahmegenehmigungen werden nur für bestimmte Fahrzwecke, wie z. B. Arztbesuche, erteilt. Da es sich dabei oft um Gründe handelt, die in der Persönlichkeitssphäre des Inhabers der Ausnahmegenehmigung liegen, ist eine Auslegung der Ausnahmegenehmigung im parkenden Fahrzeug nicht zumutbar.

Zudem wurden in allen Umweltzonen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fälle befristet bis zum 31. Dezember 2009 auch im Wege der Allgemeinverfügung erteilt. Dabei wird keine Individualprüfung in Bezug auf ein bestimmtes Fahrzeug bescheinigt, sodass in diesen Fällen der Fahrzeughalter auch kein zur Auslegung geeignetes Dokument besitzt. Ein solches wird auch nicht benötigt.

wobei nur solche Gehwege zum Parken freigegeben werden sollten, deren Breite auch beim parkenden Fahrzeug einen ungehinderten Fußgängerverkehr zulässt. Wir denken des Weiteren nach über Ausnahmen von dem Verbot, auf den Anwohnerparkplätzen nicht parken zu dürfen. Das sind die Regelungen, meine Damen und Herren, die unsere Hebammen für ihre Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern dringend benötigen.

Wir haben verdammt viele Projektgruppen. Eine Projektgruppe befasst sich - ein unglaublicher Vorgang - mit der Modernisierung der Funkstreifenwagen, die jetzt zum Abschluss gekommen ist. Fragen Sie mal die Kollegen, nachdem sie das Fahrzeug nun haben. Die einen sagen, sie seien nicht beteiligt worden. Also, beteiligen wir sie. Die anderen sagen, es sei der falsche Fahrzeugtyp ausgewählt worden. Also, nehmen wir mehrere Fahrzeugtypen und probieren diese aus. Jetzt sind wir fertig, und demnächst werden 300 dieser modernen Funkstreifenwagen eingeführt. Ich schlage vor: Sprechen Sie mit den Kollegen, die die Fahrzeuge fahren. Dann werden die sagen: Prima, wir haben ein Navigationsgerät, die Einsatzzentrale weiß, wo wir sind, wir können schnell zu den Einsätzen kommen, all das können wir. - War das nicht eine „verfluchte“ Projektgruppe, die das gemacht hat?

Oder meinen Sie die Krise im Nahverkehr, der noch immer nicht gut genug ist, um den Menschen im ländlichen Raum ein zweites Fahrzeug zu ersparen – mit dem sie übrigens dann über landeseigene Straßen von Schlagloch zu Schlagloch holpern?

Besonders erfreulich ist, dass die Zahl der Verunglückten und der schweren Verkehrsunfälle auf den Straßen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gesunken ist. Wir hatten 9 Prozent weniger tödlich Verunglückte und fast 11 Prozent weniger Schwerverletzte. Dieser Trend hat uns darin bestärkt, den grundsätzlichen Handlungsansatz – also Fahrer, Fahrzeug, Fahrbahn – beizubehalten, ebenso das Bemühen um Verzahnung von Prävention, aber auch Repression, und dazu neue Aspekte einzubauen. Wir wollen die Zahl der Verkehrstoten in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft senken. Ich denke, das ist eine Pflicht, der wir da nachkommen müssen, und zwar über das Ziel der Europäischen Union hinaus, nämlich die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten zwischen 2000 und 2010.

Meine Damen und Herren, aber – auch das zählt dazu – im Dreiklang Fahrer, Fahrzeug, Fahrbahn bin ich jetzt natürlich bei dem Punkt Fahrbahn. Das heißt, auch die Straßenplaner und die Straßenbauer sind in der Pflicht. Wir wollen und wir müssen Verkehrsräume schaffen, die die größtmögliche Sicherheit bieten. Ein Mittel sind Sicherheitsaudits, also Prüfungen auf Sicherheitsdefizite bereits in der Planungsphase von Verkehrsanlagen. Auf der kürzlich in Rostock stattgefundenen Fachtagung „Verkehrssicherheit innerorts“ wurde noch mal sehr deutlich und anschaulich von Wissenschaftlern dargestellt, welchen großen ideellen, aber insbesondere auch volkswirtschaftlichen Wert diese Audits besitzen. Dieses Instrument muss nach Meinung meines Hauses stärker als bisher genutzt werden.

Wir werden – um auch diese Frage zu beantworten – eine Fahrzeit von etwas über zwei Stunden haben. Umfragen bei Passagieren haben ergeben, dass nicht die entscheidende Frage ist, ob die Fahrzeit drei oder vier Minuten länger ist. Viele Passagiere wollen auf der Schiene zum Flughafen fahren, weil dann nicht die Notwendigkeit besteht, ein Fahrzeug unter Zahlung von relativ hohen Parkgebühren parken zu müssen. Auch den Zeitverlust für die Wegstrecke vom Parkplatz zum Terminal will man vermeiden. Deshalb spielt nicht eine entscheidende Rolle, ob wir noch eine weitere Fahrzeitverkürzung von drei oder vier Minuten erreichen. Wichtig ist, möglichst schnell die Schienenanbindung an den Flughafen Frankfurt-Hahn zu bekommen. In einem weiteren Schritt kann dann auch die Spange Langenlonsheim in Angriff genommen werden.

Die Förderung der Netzwerke – der Staatsminister hat es schon angesprochen –, vor allem in den Bereichen Fahrzeug, Maschinenbau, Logistik, IT-Branche, hat viele Unternehmen nach Sachsen geholt und Tausende Arbeitsplätze initiiert. Auf dieser Basis können wir Strategien zur Bewältigung der Krise entwickeln. Es muss uns darum gehen, unsere Wirtschaft während der Krise weitgehend zu stabilisieren. Die Vielzahl der uns zur Verfügung stehenden Förderprogramme sowie die verabschiedeten Konjunkturprogramme können uns dabei helfen.

Aber warum zeigen Sie uns gerade so eine Filmsequenz, wenn der Grund für den Polizeieinsatz gewesen ist, dass ein Fahrzeug in Polizisten hineinfährt. Nein, Herr Minister, Sie haben ein Problem mit der Objektivität, und Sie, meine Damen und Herren, haben ein Problem mit Abgeordnetenrechten und deren Aufgaben. Ihnen geht es nicht um Information, Ihnen geht es um Manipulation.

Aber das beseitigt nicht das Problem. Ich sehe andere Möglichkeiten der eigenständigen Sanktion wie z. B. die Verhängung eines Fahrverbots oder den verzögerten Erwerb des Führerscheins. Damit meine ich nicht das, was wir jetzt schon haben, wenn die Straftat im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht. Vielmehr soll völlig unabhängig davon gesagt werden können: Du warst Straftäter; deshalb darfst du nicht mit 17 oder mit 18 Jahren den Führerschein machen.

Da gibt es die Grenze von 7,5 Tonnen. Warum wird denn da, bitte, der Anhänger mitgezählt? Der Anhänger ist ein extra Gefährt. Da sollte man eine Ausnahme machen. Wenn das Fahrzeug einen Anhänger hat und deswegen das Gewicht überschreitet, kann man doch eine Ausnahme machen; da muss kein Tacho her, meine Damen und Herren Weitere Punkte sind die Nachweispflicht und die technische Ausrüstung. Dann gibt es eine Erklärung der Handwerker zur Transporttätigkeit.

Meine Damen und Herren, wenn Sie die letzten drei Tage Rewvue passieren lassen, was der Landtag alles verhandelt hat, dann will ich niemandem zu nahe treten. Da gibt es spannende Themen, da gibt es große und vielleicht nicht ganz so große Themen. Sie sind aber sämtlich — ich weiß, was ich sage — völlig uninteressant, gemessen an diesen Fragen. Denn die vornehmste Aufgabe, der wir alle, jede Gesellschaft, verpflichtet sind, lässt sich einfach umschrei- ben, und da können Sie alles andere, was auf der Tages- ordnung steht, ersatzlos streichen. Eine Gesellschaft hat sich deshalb zusammengetan, damit wir in der Lage sind, Menschen in Not qualifiziert zu helfen. Das ist die erste, die wichtigste und die ausschließlichste Aufgabe. Wenn es brennt, wenn das Wasser hier steht, wenn Sie irgendwo nachts im Fahrzeug eingeklemmt liegen, dann haben Sie eine einzige Hoffnung: dass irgendjemand kommt und Ih- nen hilft. Dann sind Ihnen kleine Klassen, mehr Lehrer, Radwegebau egal, alles ist Ihnen egal. Sie haben die ein- zige Hoffnung, dass einer kommt. Es ist faszınierend, und das gibt es in dieser Form nur in Deutschland: Das ma- chen wir zu 98 % ehrenamtlich. Für alles und für jedes gibt es Hauptberufliche. Für diese wichtigste Kernauf- gabe einer Gemeinschaft leben wir nahezu ausschließlich davon, dass es Ehrenamtliche gibt.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie es dann weitergeht. Wenn die Daten erhoben sind, kommt es zum Datenabgleich. Auch der Fahndungsbestand, mit dem die Daten abgeglichen werden dürfen, ist sehr, sehr weit gefasst. Der Abgleich darf stattfinden, um gestohlene oder abhanden gekommene Fahrzeuge ausfindig zu machen, wobei mir bisher noch niemand erläutern konnte, wie ein Fahrzeug abhanden kommen kann, wenn es nicht gestohlen worden ist. Auch der Abgleich mit Daten von zur Beobachtung und Fahndung ausgeschriebenen Personen oder mit ausländerrechtlichen Fahndungsdateien darf stattfinden. Das Feld der Daten, mit denen der Abgleich stattfinden kann, ist also sehr weit.

Ein weiteres Problem stellt die Frage dar, ob Bayern für diese Regelung überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Wenn es sich um Strafverfolgungsmaßnahmen handelt, ist der Bund Inhaber der Gesetzgebungskompetenz. Das Verfassungsgericht hat diese Frage in seiner Entscheidung nicht mehr geklärt, weil es darauf nicht ankam. Wenn man sich aber überlegt, zu welchem Zweck das Kennzeichenscanning eingesetzt wird, nämlich zur Suche nach Personen, gegen die bereits Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet worden sind, wo Haftbefehle bestehen, oder für die Suche nach einem gestohlenen Fahrzeug, wo es eben schon einen Diebstahl gegeben hat, dann zeigt sich, dass wir hier bereits im Bereich von Strafverfolgungsmaßnahmen sind. Dafür sind die Länder einfach nicht zuständig, sondern nur für die Prävention.

Dennoch will ich kurz erläutern, worum es geht. Es geht darum, entwendete Kraftfahrzeuge sicherzustellen; es geht darum, flüchtige Straftäter, die man in einem bestimmten Fahrzeug vermutet, festzunehmen; es geht darum, Leute von schweren Straftaten abzuhalten, indem man sie vorher mit ihrem Fahrzeug stoppt. Das alles sind polizeiliche Aufgaben, sei es zur Strafverfolgung oder zur Verhinderung von Straftaten.

Dazu könnte die Polizei eine Straße sperren und jedes einzelne Fahrzeug kontrollieren. Dadurch würden sehr viele Menschen in Mitleidenschaft gezogen, die damit gar nichts zu tun haben. Hierbei ist vorgesehen, dass eine Überwachung nicht flächendeckend, sondern nur an ganz bestimmten Stellen stattfindet.

Ich erinnere mich an die Diskussion, in der die Bedeutung des Kennzeichenscannings von den Freien Wählern heruntergespielt wurde. Sie haben darauf hingewiesen, dass es sich in Hessen bei 400 von 700 Fahrzeugen, die hier aufgrund eines Treffers kontrolliert wurden, nur um Versicherungsdelikte gehandelt hat. Das heißt: Die Fahrzeuge waren nicht versichert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche niemandem hier im Hohen Hause, dass er in einen Unfall verwickelt wird, bei dem der Unfallgegner sein Fahrzeug nicht versichert hat, insbesondere wenn dabei Menschen zu Schaden gekommen sind.

Wenn das Fahrzeug eines Antifa-Aktivisten oder mein Auto beschädigt,demoliert,mit Eiern beworfen wird oder dessen Reifen platt gestochen werden, gehen Sie dann auch davon aus, dass es sich um linksextreme Straftaten handelt?

Zum Erfolg des Kennzeichenscannings habe ich in Erster Lesung schon gesagt, dass sehr viele Versicherungsfälle dabei sind. Ich gebe dem Kollegen recht: Wenn man einen Unfallgegner mit einem nichtversicherten Fahrzeug hat, ist es eine schlimme Sache; das habe ich damals auch schon so angedeutet. Die Zugriffe erfolgen auch nach Auskunft des Staatsministeriums in besonders schweren Fällen von Diebstahl, bei betrügerischem Erlangen von Kraftfahrzeugen, bei Diebstahl von Kraftfahrzeugen, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei Fahren trotz Fahrverbots, bei Hehlerei von Kraftfahrzeugen, Betrug, Trunkenheit im Verkehr, Unterschlagung von Kraftfahrzeugen, Urkundenfälschung, Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, darunter auch illegaler Handel mit Heroin, bei Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Vergehen nach dem Waffengesetz.

Zur Vorbereitung des registergestützten Zensus im Jahr 2011 werden 6,8 Millionen Euro in 2009 und 9,8 Millionen Euro in 2010 bereitgestellt. Das zweckgebundene Feuerschutzsteueraufkommen, das zu 100 % für den Brandschutz mit Feuerwehrschulen verwendet wird, ist rückläufig. Für 2009 und 2010 werden 57,5 Millionen Euro erwartet. 2008 waren noch 61 Millionen Euro veranschlagt. Für die Förderung von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen der Feuerwehren und von Gerätehäusern stehen hiervon 2009 rund 44 Millionen Euro und 2010 rund 42 Millionen Euro zur Verfügung. Damit bleibt eine effektive Förderung des Brandschutzes gewährleistet. Wobei ich anrege, nach Abbau des Förderbauches beim Neubau von Feuerwehrhäusern über neue Förderstrukturen nachzudenken. Ich denke hier an die Erweiterungen für Umkleideräume; Gott sei Dank kommen viele Frauen in die Freiwilligen Feuerwehren, die aber auch Umkleidemöglichkeiten brauchen. Auch die Lagermöglichkeiten in den Feuerwehrhäusern sollen verbessert werden. Deshalb sollte man bei der Pauschalierung nicht nur an die Stellplätze denken, sondern auch an solche Maßnahmen.

Herr Minister, stimmen Sie denn mit mir überein, dass das, was Sie gerade ausgeführt haben, nämlich das manuelle Ausrichten der Scheinwerfer auf dem Fahrzeug selbst – es muss extra jemand hochlaufen –, insbesondere bei Blitzeis und dergleichen ein Problem darstellen könnte, derweil es in anderen Bundesländern die Möglichkeit gibt, diese Lichtmasten per Fernsteuerung auszurichten? Vielleicht ist dort eine Änderung notwendig.

Das zweckgebundene Feuerschutzaufkommen ist rückläufig. Für 2009 und 2010 werden 57 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. 2008 waren es immerhin noch 61 Millionen Euro. Aber nach wie vor stehen für die Förderung von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen für Feuerwehren und den Bau der Gerätehäuser 2009 und 2010 44 bzw. 42 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit beim Brandschutz.

Ich kann schon feststellen, dass sich das auch unabhängig gegenüber Privaten kontrollieren lässt. Dabei muss jedoch jeder wissen: Eine solche unabhängige Datenschutzkontrolle hätte null Eingriffsbefugnisse. Es wäre ungefähr so, wie wenn ich für Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn eine unabhängige Dienststelle einrichten würde. Ich kann das machen, aber diese Dienststelle dürfte dann nur Geschwindigkeitskontrollen vornehmen, hätte jedoch keine Befugnisse, ein Fahrzeug anzuhalten oder einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Das bedeutet, spätestens dann, wenn ich zu dem Punkt komme, an dem ein Eingreifen, zum Beispiel gegenüber einer Firma, notwendig wird, die mit den Daten nicht richtig umgeht, oder ein Bußgeldbescheid erlassen werden muss, brauche ich eine andere Behörde.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Lassen Sie mich zunächst kurz auf die Entwicklung eingehen, die der aktuellen Situation bei Opel bzw. bei General Motors vorausgegangen ist. Bis zum Sommer 2008 hatte die Automobilwirtschaft ein sehr erfolgreiches Jahr. Rheinland-pfälzische Automobilzulieferer haben das erste Halbjahr 2008 als das erfolgreichste ihrer Firmengeschichte bezeichnet. Eine hohe Auslastung der Betriebe mit Dreischichtbetrieb, Wochenendschichten und einem hohen Beschäftigtenanteil an Leiharbeitnehmern kennzeichnen die Entwicklung im ersten Halbjahr. Mit der Finanzkrise im September 2008 kam es aber zu einem massiven Absatzeinbruch im Pkw-Bereich, zunächst in den USA und in der Folge auch in Europa. Bezogen auf das gesamte Jahr 2008 brach der PkwAbsatz in der Europäischen Union um 7,9 auf 14,7 Millionen Fahrzeuge und damit auf das Niveau von 1995 ein. In ihren Prognosen geht die Automobilindustrie davon aus, dass der Markt ab 2010 wieder eine leichte Erholung verzeichnen wird. Kein Hersteller konnte sich innerhalb der Europäischen Union dem derzeitigen Abwärtstrend entziehen. Auch General Motors und Toyota mussten überdurchschnittlich hohe Absatzeinbrüche hinnehmen. Im Jahr 2009 hat sich dieser negative Trend fortgesetzt. Der europäische Markt erlitt im Januar und im Februar 2009 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Einbruch von etwa 20 %. Für Deutschland ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Abwrackprämie zwischenzeitlich dazu geführt hat, dass der Pkw-Absatz im Januar und im Februar 2009 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4 % angestiegen ist. Insgesamt aber hat GM bzw. Opel der Absatzeinbruch in der Automobilwirtschaft massiv getroffen. Für 2009 wird von einem Rückgang der Verkaufszahlen in Europa um 16 % ausgegangen. Die Rettung von Opel ist für Rheinland-Pfalz aus folgenden Gründen von zentraler Bedeutung: Opel ist mit 2.400 Beschäftigten im Komponentenwerk und rund 1.000 Beschäftigten im Motorenwerk von Opel Powertrain der größte industrielle Arbeitgeber in Kaiserslautern. Ca. 4.000 Mitarbeiter im Werk Rüsselsheim pendeln täglich aus Rheinland-Pfalz nach Rüsselsheim. Die Automobilzuliefererindustrie ist mit rund 34.000 Beschäftigten eine der wichtigsten Industriebranchen in Rheinland-Pfalz. Da viele Unternehmen für Opel produzieren, hängen Arbeitsplätze in der Zuliefererbranche unmittelbar von der Zukunft von Opel ab. Darüber hinaus erbringen die Zulieferer erhebliche finanzielle Vorleistungen in der Entwicklung und bei den Zahlungszielen gegenüber den Automobilherstellern. Aus Gesprächen mit Zulieferern wissen wir, dass ein Ausfall von Opel namhafte rheinland-pfälzische Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten bringen würde. Der Landesregierung ist die Bedeutung von Opel für den Industriestandort Deutschland und besonders für Rheinland-Pfalz bewusst. Sie steht in engem Dialog mit den anderen betroffenen Bundesländern, der Bundesregierung und den Betriebsräten mit dem Ziel, gemeinsam mit Opel eine tragfähige Zukunftsperspektive zu entwickeln. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu Frage 1: Bei einer Kapazitätsauslastung der europäischen Automobilindustrie von ca. 70 % sind alle Unternehmen in der Branche, auch Opel, dabei, ihre Kapazitäten und damit die Kosten an die aktuelle Absatzentwicklung anzupassen. Die GM-Europazentrale unterstellt Kosteneinsparungen von 1,2 Milliarden Euro als für eine erfolgreiche Sanierung notwendigen Einschnitt. Der Konzernbetriebsrat von Opel strebt eine Lösung an, die auf Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Aktuell haben in den letzten Tagen die Gesprächspartner bei Opel positive Nachrichten zu den Standorten Kaiserslautern und Rüsselsheim übermittelt. Danach haben der neue Insignia und die Abwrackprämie das Geschäft bei Opel zum Jahresanfang deutlich belebt. Die Werke Rüsselsheim und Kaiserslautern seien aktuell so gut ausgelastet, dass Kurzarbeit an beiden Standorten zumindest bis Ende April nicht geplant sei. Zu Frage 2: Am 27. Februar stellte Carl-Peter Forster, Präsident von GM Europe, die Eckpunkte eines langfristigen Zukunftsplans vor. Dieser Zukunftsplan wurde wenige Tage danach Vertretern der Bundesregierung übergeben. Ausgangspunkt des Zukunftsplans ist die aktuelle geringe Pkw-Nachfrage. Die Nachfrage wird sich nach Einschätzung von Opel erst ab 2010 erholen. Durch eine Reduzierung der Strukturkosten um 1,2 Milliarden Euro sieht GM/Opel die Chance, 2011 wieder profitabel zu werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung geht die Unternehmensleitung von Schwierigkeiten bei der Beschaffung von neuen Krediten aus. Eine Bürgschaft der Regierungen an den europäischen Standorten soll die Finanzierung in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zusammen mit einem Beitrag von GM in Höhe von 3 Milliarden Euro ermöglichen. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation müssten eventuell Werksschließungen in Betracht gezogen werden. Dies soll, so Forster, durch Einsparverhandlungen möglichst verhindert werden. Über den Zukunftsplan von Opel hinaus haben sich kürzlich die europäischen Opel-Händler darauf verständigt, sich mit einem Beitrag für jedes verkaufte Fahrzeug an einer künftigen Opel-Gesellschaft zu beteiligen. Daneben hat der Vorsitzende des Opel-Gesamtbetriebsrats zur Rettung von Opel die Beteiligung der Beleg- schaft in dreistelliger Millionenhöhe angekündigt. Der Verzicht auf Lohnbestandteile soll dabei als Kapitalanteil eingebracht werden. Die weiteren Schritte werden sich ergeben, wenn GM am 31. März, also am kommenden Dienstag, der USRegierung seine abschließenden Sanierungspläne vorgelegt hat. Diese wiederum wird dann die Tragfähigkeit des Konzepts überprüfen und danach über die Freigabe der öffentlichen Gelder entscheiden. Unterstellt, dass die amerikanische Regierung die Gelder für GM freigibt, wäre der Weg für eine Sanierung von Opel in Europa geebnet. GM hat bereits sein Einverständnis für eine Minderheitsbeteiligung an Opel erklärt. GM muss Opel die Patente und Markenrechte zur Verfügung stellen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Fortbestand von Opel. Vor dem Hintergrund der Gespräche von GM Europa mit dem Gesamtbetriebsrat und den Standortbetriebsräten sowie der Bundesregierung und den beteiligten Bundesländern wird es bis etwa Ende Mai eine europäische Lösung geben können. Diese Lösung wiederum muss vor allem eine Verteilung der geplanten Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro auf die Standorte so leisten, dass alle Beteiligten das Konzept mittragen. Zu Frage 3: Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung der Landesregierung ist zunächst ein tragfähiges Zukunftskonzept für Opel. Auf die Unterstützung dieses Konzepts müssen sich die Bundesregierung und die vier betroffenen Bundesländer verständigen. In der öffentlichen Diskussion wurde bisher von einer Bürgschaft ausgegangen, die potenzielle Investoren oder Kreditgeber bei einem Engagement bei Opel absichern. Meine Damen und Herren, ich kann mir aber auch eine temporäre Beteiligung des Bundes oder der Bundesländer als Eigentümer an Opel vorstellen, wenn dies nötig ist, um ein zukunftsfähiges Konzept zu ermöglichen. Entscheidend ist aber, dass zunächst ein tragfähiges Konzept vorliegen muss, das von den Bundesländern und der Bundesregierung unterstützt wird. Ich möchte kurz einige Aspekte nennen. Das Konzept muss eine eindeutige Antwort darauf geben, wie die Abschottung gegenüber GM erreicht werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass die staatlichen Mittel, die in Deutschland eingesetzt werden, nicht in die USA zu GM abfließen. Das Konzept muss auch eine Antwort darauf geben, wie Opel künftig die Patente und Markenrechte nutzen kann, die in den USA liegen. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob Opel künftig Exportmärkte mit seinen Autos beliefern kann, die bisher GM vorbehalten waren. Wenn unter diesen Aspekten ein tragfähiges Zukunftskonzept vorgelegt wird, wird das Land Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Bundes die notwendigen Hilfestellungen leisten. So weit die Beantwortung.

Ansonsten sind wir mit der Umweltverwaltung in der Diskussion über die konkrete Ausgestaltung der zweiten Stufe der Umweltzone. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass erstens die Umweltzone ihren Zweck erfüllen soll, das bedeutet also, die Feinstaubbelastung in der Innenstadt weiter zu reduzieren. Gemeinsam sind wir auch der Auffassung, dass ökonomisch nicht vertretbare Härtefälle durch entsprechende Übergangsregelungen verhindert werden sollen. Im Einzelnen sind wir noch dabei, sie zu definieren. Wir sind in der gemeinsamen Diskussion schon sehr weit. Ich sage allerdings auch, dass ich es nicht für eine unzumutbare Härte halte, eine technisch mögliche Umrüstung mit Katalysator und die entsprechende Investition vorzunehmen, wenn damit das Fahrzeug unbegrenzt weiter zu nutzen ist. sondern erstens die Messer einziehen und zweitens ein

Dabei läge eine starke, innovative und in Deutschland beheimatete Halbleiterindustrie im höchsten Maße im nationalen Interesse, denn die beiden deutschen Schlüsselbranchen, der Fahrzeug- und der Maschinenbau, sind heute mehr denn je auf eine Vielzahl an elektronischen Steuerungselementen angewiesen.

Wir wissen alle, dass es dennoch erforderlich war, ein zweites Konjunkturpaket vorzusehen. Da besteht weitestgehend Konsens, Herr Mertin. Die Frage ist, ob wir es in dieser Form brauchten. Ich sage dazu Ja. Bei der Abwrackprämie ist es ganz interessant, dass uns diese etwas bringen wird. Bei einer Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro und einem Durchschnittspreis je Fahrzeug von 15.000 Euro bekommen Sie schon 3.000 Euro Mehrwertsteuer.

Der Wehrführer der Meiersberger Feuerwehr, Andre Krondt, hat offiziell mitgeteilt, dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stehe. Er sehe keine guten Zeiten auf die Kommunalpolitik zukommen. Das werden auch die Wehren zu spüren bekommen, so Krondt. Im Falle eines Einsatzes fehlen auch hier die Einsatzkräfte, weil sie außerhalb arbeiten. Ihr Fahrzeug ist 30 Jahre alt.