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Ein anderer wichtiger Bereich der inneren Sicherheit, in dem man ohne ehrenamtlich Aktive nicht auskommt, ist der Brandschutz. Auch in diesem Bereich ist die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht geworden. In den Jahren 2005 bis 2008 wurden in den Gemeinden für bauliche Maßnahmen und für die Fahrzeug- und funktechnische Ausstattung der Feuerwehren rund 20 Mio. € an Fördermitteln zugewiesen. Davon entfallen auf den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrgerätehäusern 9 Mio. € und auf die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und technischer Ausrüstung 11 Mio. €. Auch der Thüringer Feuerwehrverband erhielt in diesem Zeitraum eine gute Förderung von etwas mehr als 800.000 €, wobei ich an dieser Stelle auch gern mal betonen möchte, dass uns mit dem Thüringer Feuerwehrverband eine gute Zusammenarbeit verbindet. Er hat sowohl bei der Entwicklung des Gesetzes als auch bei der Entwicklung der anschließenden Verordnung intensiv mit uns zusammengearbeitet. Wir waren uns am Schluss über die Inhalte sowohl des Gesetzes als auch der entsprechenden Verordnung sehr einig.

Es kam zwar nicht dazu, dass Einsätze nicht gefahren wurden. Aber - das kann ich beweisen - die Ausrückzeiten haben sich verlängert, weil die ersten nach Alarm am Gerätehaus eingetroffenen Kameraden keinen ausreichenden Führerschein hatten und warten mussten, bis derjenige kam, der das Fahrzeug bewegen darf.

Ich denke, ich brauche nicht darauf hinzuweisen, warum gerade dieses Verkehrsprojekt unwahrscheinlich wichtig ist. Es ist zwischenzeitlich so, dass wir in fast jedem Urlaubsgebiet die Möglichkeit haben, mit dem Fahrzeug oder auch per Bahn anreisen zu können. Aber das schließt gerade momentan die Situation auf dem Darß aus. Das Straßenverkehrsnetz steht jedes Mal in den Saisonmonaten vor einem Kollaps. Einwohner und Urlauber quälen sich per Auto über die eine Hauptstraße aus Richtung Hansestadt Rostock und über Barth eben gerade über die Meiningenbrücke auf die Halbinsel. Wer aber mit der Bahn kommen will, ist einer noch viel größeren Qual ausgesetzt, nämlich der Qual, per Bahn eben nicht auf die Insel zu gelangen, man muss dann in Barth aussteigen. Es steht auch nicht die Möglichkeit offen, sich mit einer Bahn auf dem Darß zu bewegen.

Kommen wir zur automatischen Kennzeichenerfassung nach § 36a. Diese Maßnahme zur Identitätsfeststellung von Fahrzeuginsassen im Wagenraum lässt weiteren Raum für Vermutungen; denn ein Täter als Abgleichsergebnis mit einer solchen Datei bedeutet keinesfalls eine belastbare Information, auf die sich erkennbare Eingriffe stützen lassen, meine Damen und Herren. Bedenklich ist auch, dass diese Vorschrift keine eigene Benachrichtigungspflicht hinsichtlich der Betroffenen enthält. Das wurde schon angesprochen. Man kann zwar ein Fahrzeug benutzen, jedoch braucht der Halter selbst nicht damit zu fahren; er wird aber erfasst.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Deutsche Bahn AG hat versichert, dass entsprechend des Arbeitsprogramms alle ICE T und alle ICE 3 in den dafür vorgesehenen ICE-Werken untersucht werden, das heißt also die sogenannten Ultraschallprüfungen. Wenn die Untersuchung am jeweiligen Fahrzeug abgeschlossen ist, wird es wieder eingesetzt. Das gilt für ICE T und für ICE 3 gleichermaßen. Nicht berücksichtigt bleiben kann dabei die Tatsache, dass auf der ICE 3Haupteinsatzstrecke Frankfurt/Main-Köln ein Einsatz von ICE-Ersatzzügen im Gegensatz zu den Strecken in Thüringen betriebstechnologisch nicht möglich ist. Dies würde bedeuten, dass dann überhaupt keine Züge mehr auf dieser Strecke verkehren. Dies ist nach Auffassung der Deutschen Bahn AG nicht vertretbar.

Zweitens genügen die noch im Juli vorgenommenen Änderungen nicht den Anforderungen, die die beiden Verfassungsgerichtsurteile, wie Sie unserem Problemaufriss entnehmen können, enthalten. Deshalb hier unser Gesetzentwurf zur Aufhebung des Kennzeichenscannings im präventiven Bereich. Noch einmal: Es geht nicht darum, dass Sie nicht zur Strafverfolgung, um zu sehen, ob Sie einen Täter oder ein gestohlenes Fahrzeug bekommen können, das Kennzeichenscanning einsetzen dürfen. Das ist nicht die Frage. Es geht um den präventiven Bereich und die automatisierte Kennzeichenerfassung.

In der Debatte zu diesem Thema in diesem Hause wurde gesagt, dass dieses Instrument ungefähr das Gleiche wäre wie wenn ein Polizist im Fahrzeug auf der Autobahn ein verdächtiges Fahrzeug sieht und dann das Kennzeichen überprüfen lässt. Ich sehe einen qualitativen Unterschied darin, wenn dies von einer Maschine getan wird. Im ersten Fall habe ich einen Polizeibeamten, der sein spezifisches Wissen, seine Erfahrung und seine Intuition hat, nach der er beurteilen kann, ob ein Fahrzeug verdächtig ist und überwacht oder überprüft werden muss. Im zweiten Fall habe ich eine Maschine, die ausnahmslos jedes Fahrzeug, das an ihr vorbeifährt, überprüft, ob es in der Fahndungsliste steht. Somit wird jeder, der an diesem Gerät vorbeifährt, erst einmal unter einen Generalverdacht gestellt. Dann wird ausgesiebt, ob sich dieser Verdacht bestätigt oder nicht. Diese Vorstellung ist für mich persönlich unerträglich.

Das Entscheidende ist: Das Bundesverfassungsgericht hat sich im März dieses Jahres intensiv damit befasst. Ein Punkt war, dass die Kennzeichen von allen, die da vorbeifahren, erst einmal gespeichert werden. Daran hat das Bundesverfassungsgericht Anstoß genommen. Genau das haben wir aber in Bayern noch nie gemacht. Da mussten wir auch nicht nachkorrigieren, sondern das hat es bei uns noch nie gegeben. Wir haben von Anfang an die Technik so konstruiert, dass ausschließlich Treffer gespeichert wurden, also dann, wenn zum Beispiel der Abgleich mit dem Fahndungsbestand ergeben hat, dass nach diesem Kennzeichen gesucht wird, etwa weil das Fahrzeug gestohlen ist. Wenn der Abgleich ergeben hat, dass dieses Kennzeichen unbekannt ist und nach ihm nicht gesucht wird, dann wird die Aufnahme in derselben Sekunde wieder unwiederbringlich gelöscht, sie wird nicht gespeichert. So war das in Bayern von Anfang an. Deshalb hätte das Bundesverfassungsgericht an dieser Praxis nichts auszusetzen. Man sollte also bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern keinen falschen Eindruck erwecken. Das ist der Kernbestand der automatischen Kennzeichenerkennung, wie wir sie von Anfang an hatten. Eine letzte Bemerkung zu dem, was Kollege Streibl angesprochen hat: Kollege Streibl warf die Frage auf, ob damit ein Generalverdacht für jeden besteht, der vorbeifährt. Ich glaube, das ist eine falsche Betrachtungsweise. Ich sage das natürlich auch im Hinblick darauf, dass wir dieses Verfahren auch nach Wegfall der Grenzen zu Österreich und Tschechien einsetzen. Grenzkontrollen gibt es heute natürlich immer noch an den Flughäfen und dergleichen, einfach deswegen, weil jeder, der von außerhalb des Schengen-Raumes aus dem Ausland nach Deutschland einreist, seinen Pass nach wie vor am Flughafen München vorlegen muss. Das heißt doch nicht, dass ich jeden unter Generalverdacht stelle, ein Krimineller zu sein. Vielmehr gehört es seit jeher zu einer Grenzkontrolle, dass jeder seinen Pass vorlegt.

denn ein bisschen geht es auch darum, wie Beamte unseres Landes sich darstellen. Ich habe nichts gegen einen Cinquecento als Studentenfahrzeug. Aber stellen Sie sich einmal vor: Es handelt sich hier in der Regel um Leute, die nicht wenig in ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Da ist er auch aus ergonomischen Gründen wirklich nicht zu empfehlen.

Aber deswegen gehe ich ja auch davon aus, dass diese Beschäftigten sich in der Regel keine Gebrauchtwagen anschaffen. Denn wenn das Fahrzeug auch Arbeitsplatz ist, ist ein regelmäßig ersetzter Neuwagen angebracht. Gerade in der jetzigen Konjunktursituation, in der auch das Kraftfahrzeuggewerbe unter gewaltigen Umsatzeinbrüchen zu leiden hat – ges tern kam die Meldung: minus 17,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat –, ist dies besonders zu empfehlen.

Wir sind zudem in der Situation, dass viele Unternehmen der Kfz-Branche gar nicht unter Auftragseinbrüchen leiden. Ich habe in dieser Woche ein neues Fahrzeug bestellt, mich umgehört und festgestellt, dass es durchaus noch Lieferzeiten von drei Monaten gibt. Von wegen Auftragseinbruch! Überhaupt nicht.

Wie ich bereits erwähnt habe, sind sachsenweit bislang keine örtlichen Schwerpunkte in diesem Kriminalitätsfeld festzustellen. In den Polizeidirektionen wird die Kriminalitätsentwicklung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich genau verfolgt und daraus resultierend werden entsprechende Maßnahmen, wie Objektkontrollen, Fahrzeug- und Personenkontrollen und Fahndungsüberprüfungen, veranlasst.

Dass das nicht bei jedem so ist, das wissen wir auch. Mit Durchschnittszahlen kommen wir so viel nicht weiter. Das hat Frau Ahnen auch mit der Unterrichtsausfallstatistik bewiesen. Deshalb müssen wir so ehrlich miteinander sein und fragen: Was bringt eine Konjunktur wirklich nach vorne? – Da sagen wir – da gebe ich Ihnen recht –, es ist nicht allein das, dass ich die Kfz-Steuer erlasse. Wenn die Menschen schon das Geld nicht haben, sich ein Fahrzeug zu kaufen, dann interessiert es sie hinterher auch nicht, ob sie Kfz-Steuer zahlen sollen oder nicht, weil ihnen das Geld fehlt, dieses Auto überhaupt zu erwerben. Deswegen sage ich das noch einmal an dieser Stelle. Im Übrigen gibt es das schöne Beispiel auch eines großen Rheinland-Pfälzers, der hier Ministerpräsident war. Er hat im Bund zusammen mit der FDP in den 80erJahren, als er einen sehr hoch verschuldeten Haushalt von Helmut Schmidt übernommen hat, dafür Sorge getragen, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche hatten. Was haben sie gemacht? Sie haben es ausgegeben. Sie haben die Binnenkonjunktur angekurbelt. Alle, die hier sind, würden das Geld ausgeben und nicht unter das Kopfkissen legen. Wir wollen alle auch etwas davon haben. Dann trauen Sie den Menschen auch zu, darüber mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Damit möchte ich enden. Herr Beck, ich freue mich, wenn Sie es durchsetzen, dass das Konjunkturprogramm gemeinsam mit der CDU angegangen wird. Gehen Sie davon aus: Auf dem Bundesparteitag werden wir dafür schon entsprechende Antworten finden. Vielen herzlichen Dank.

Das dritte Beispiel, das ich nennen will, sind die automatischen Kennzeichenlesesysteme. Was geschieht dort? Da werden Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge automatisch mit der Fahndungsdatei abgeglichen. Ist das Fahrzeug nicht ausgeschrieben – wie in den allermeisten Fällen –, dann passiert gar nichts. Dann passiert rein gar nichts. Es wird nichts gespeichert, es passiert nichts. Wenn das Fahrzeug aber zur Fahndung oder zur Identifizierung ausgeschrieben ist, dann können polizeiliche Maßnahmen erfolgen. Dann erfolgt die entsprechende Meldung.

Es ist durchaus richtig: Welchen Sinn macht es, einen VW Touareg mit einem CO2-Ausstoß in Höhe von 315 g je Kilometer mit rund 1 500 € – die Gesamtkosten für ein solches Fahrzeug betragen 80 000 € – zu subventionieren? Es wird vermutlich eher zu Mitnahmeeffekten führen,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Dame, meine Herren von der FDP! Das Elektroauto als Priorität – na ja! Aber keine Angst, Ihr Anliegen unterstützen wir im Prinzip! Wir meinen jedoch, dass die Bedingungen stimmen müssen, damit Elektroautos wirklich die umweltfreundlicheren Fahrzeuge, umweltfreundlicher als Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor sind. Es ist richtig, und es ist auch gut, dass Elektroautos keine Abgase in der Stadt erzeugen. Das verbessert die Umweltqualität. Aber Elektroenergie ist nicht per se eine saubere Energie. Es wäre unsinnig, ein gasbetriebenes, relativ umweltfreundliches Fahrzeug durch ein Elektroauto zu ersetzen, das mit Atomstrom oder dreckigem Kohlestrom betrieben wird. Das wäre sicherlich der falsche Weg. Dann hätte man das Immissionsproblem lediglich verlagert. Dem können wir nicht zustimmen.

Beim Gespannfahren handelt es sich meiner Erfahrung nach um Folgendes: Ich weiß, wovon ich rede, weil ich sowohl Reiter als auch ab und zu Gespannführer bin - wenn auch nicht im Wald -, weil ich mich da zufällig etwas besser auskenne als der eine oder andere Kollege; es ist ja nicht jeder Reitsportler. Das Problem, das hier beschrieben wird, war im Grunde nie eines, weil: Wer sind denn die Gespannfahrer? Die Gespannfahrer biegen nicht von Nordrhein-Westfalen kommend mit einem schweren Fahrzeug mit zwei Pferden darin oder einem Hänger daran von der Autobahn ab, um auf einen Parkplatz und dann „Ab durch die Mitte!“ durch den Wald zu fahren.

- Ich habe doch gesagt, dass wir die Aufsicht und die Regeln internationalisieren müssen. Die deutschen Regeln sind zwar scharf, aber es kann bei jeder Prüfung einmal etwas durchgehen. Es nützt nichts, die Zahl der Prüfungstage zu verdoppeln. Zunächst muss jede Bank bei sich selber intern prüfen. Die Aufsicht muss dann darauf schauen, ob die Prüfung auch funktioniert hat. Sie werden auch bei einem TÜV-geprüften Fahrzeug möglicherweise hinterher das Problem haben, dass etwas übersehen worden ist. Dann ist der Schaden groß.

Letzter Punkt: Das automatische Kennzeichenlesesystem gibt nur bei ausgeschriebenen Fahrzeugen Alarm. Und nur in diesen sogenannten Trefferfällen wird das Fahrzeug angehalten bzw. wird das Kennzeichen überhaupt erfasst und gespeichert.

Die Angaben des Bundesverkehrsministers zur Einnahmenverbesserung durch die Maut, Erhöhung von rund 1,5 Milliarden Euro in 2009 und dann ein Absinken auf 1,01 Milliarden Euro ab 2011, werden von den Verbänden der Transportwirtschaft aufgrund nachweisbarer plausibler Gründe bezweifelt. Diese sprechen von 2,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen und einer durchschnittlichen Mauterhöhung von 62 % über ein Gesamtjahr. Der Bundesverkehrsminister geht offenbar von einer rasanten Wirkung der Mauterhöhung zum Kauf neuer schadstoffärmerer Lkw aus. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Guth, das sage ich auch an Ihre Adresse, dazu sind die Unternehmen in diesem Ausmaß überhaupt nicht in der Lage, da ein großer Teil der heute dominierenden Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-Norm 3 noch längst nicht abgeschrieben ist und die Unternehmen die Finanzierung vorzeitiger Neuanschaffungen derzeit überhaupt nicht leisten können. Den Einsatz der Lkw-Maut als Anreizmittel zum Kauf neuer schadstoffarmer Lkw stellen wir grundsätzlich infrage. Die Unternehmen der Wirtschaft brauchen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen. Wenn z. B. ein Fahrzeug nach den geltenden technischen Normen neu angeschafft wird, muss es ohne nachträgliche Erhöhung von Abgabenzahlungen wegen des technischen Standards genutzt werden können, bis es wirtschaftlich abgeschrieben ist. Das Abgabenrecht darf nicht zu solchen Lenkungszwecken eingesetzt werden. Richtig ist es vielmehr, Normen nach dem Stand der Technik für Neufahrzeuge zu setzen. Die Minderung des Schadstoffausstoßes erfolgt dann in den üblichen kalkulierbaren Zeiträumen, in denen die Fahrzeuggenerationen ersetzt werden. Ein ärgerliches und in der öffentlichen Diskussion zu sehr verschwiegenes Thema ist die Frage, in welchem Umfang die gleichmäßige Erhebung der Maut in Deutschland überhaupt gelingt.

Aus welchen Gründen beabsichtigt sie, aufgrund der Aus- nahmeregelung des $ 47 Abs. I Nr. I der Fahrzeug-Zulas- sungsverordnung

Die Zahlen, die Sie dazu nennen, wer die Straße wie belastet, stimmen alle; das ist völlig richtig. Für die Straße macht es aber keinen Unterschied, ob ein ausländisches Fahrzeug auf dieser Straße fährt und sie belastet oder ein inländisches.

Volker aus Tübingen ist schon siebenmal festgenommen worden (ihm galt der Tabak). Er und ein Freund haben einen offenen Brief an Bundeskanzler Kohl verfasst, den wir für die Rechtfertigung unseres Tuns zu verwenden beschließen. Viele sind schon mehrmals festgenommen worden, sprechen in Termini wie: Hab überlegt, ob ich mir heute oder morgen eine Festnahme leiste – geben ihren letzten Groschen und letzten Knopf, damit dieser Wahnsinn endlich ein Ende findet. Auch Praktisches wird diskutiert: Wegen Nötigung kann die zweite Gruppe, zu der zum Beispiel Tina und ich gehörten, gar nicht bestraft werden, da kein Fahrzeug behindert wurde – man kann uns höchstens wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz belangen.

Kurz nach 16 Uhr an der Bismarck-Kaserne. Tina und ich setzen uns zu der Gruppe, die bereits die Zufahrt blockiert. Nach ein paar Minuten will ein Fahrzeug heraus. Erste Aufforderung der Polizei über Megafon, die Straße zu räumen, dann die zweite, die dritte – die Gruppe bleibt sitzen.

Wir singen: „Gegen die Raketen hier im Land, schließt euch fest zusammen, wehrt euch, leistet Widerstand“, immer wieder von vorn. Die ersten werden weggetragen. Da ich mir vorgenommen habe, den Polizisten die Mühe zu ersparen und freiwillig mitzugehen, wenn die Reihe an mich kommt, hat das zur Folge, dass ich nur zur Seite gestoßen werde. Ebenso ergeht es Tina. Das Fahrzeug fährt durch. Sofort setzen sich die nicht Weggetragenen wieder hin, neue kommen hinzu. Obwohl jetzt aber gar kein Fahrzeug herein- oder heraus will, verkündet ein Uniformierter über Megaphon: Auflage der Stadt Schwäbisch Gmünd, wir hätten die Zufahrt zu räumen, andernfalls würden Wasserwerfer eingesetzt.

Was die Kfz-Kennzeichenerfassung betrifft, ist es in der Tat ein Masseninstrument, das von der Struktur her nichts anderes ist, als wenn ein Polizeifahrzeug auf der Autobahn hinter einem anderen Auto fährt und per Telefon eine Halterabfrage macht nach dem Motto, wir haben da ein Fahrzeug, das uns etwas verdächtig vorkommt, Kennzeichen M – YX. Dann wird über die entsprechenden Leitungen überprüft, ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder ob dieses Kennzeichen mit dem Autotyp, das in Flensburg eingetragen ist, übereinstimmt und dergleichen. Das Gleiche, das sonst ein Polizeibeamter macht, woran sich bisher noch niemand gestoßen hat, macht jetzt durch die moderne Scannertechnik serienweise der Computer.

Ich habe Ihnen jetzt genau erklärt, dass der Vorgang gelöscht wird, sobald der Computer feststellt, jawohl, das Kennzeichen ist in Ordnung, es ist in Flensburg eingetragen und nicht zur Fahndung ausgeschrieben,. Das können Sie mit den anderen Dingen überhaupt nicht vergleichen. In dem Moment, in dem festgestellt wird, die Sache ist in Ordnung, ist der Vorgang also weg. Genau das fordert Karlsruhe, und genauso machen wir das in Bayern, und zwar nicht erst jetzt, sondern seit jeher. Ich möchte wissen, welches Problem die fünf Millionen damit haben. Das ist für den Einzelnen nicht anders, als wenn er morgen Abend von einer Polizeikontrolle überprüft wird, die eine Halterabfrage macht und dann feststellt, mit dem Fahrzeug ist alles in Ordnung. Damit ist das Ganze beendet. Ende der Durchsage.

Der Trünnensee in der Mecklenburgischen Seenplatte, inmitten eines Landeswaldes und abseits einer Landstraße gelegen, wird vom Angelverein Wustrow e.V. genutzt. Lediglich 4 der über 60 Mitglieder sind durch eine Fahrgenehmigung legitimiert und können über die Zuwegung ihre Angelausrüstung mit einem Fahrzeug transportieren, um die Angelmöglichkeit zu nutzen.

Eine Vorbemerkung: Es hat in den letzten Jahren viele Diskussionen um Waldseen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben und wir sind zur Ausnahmegenehmigung gekommen, weil generell das Befahren – und das wissen Sie auch – des Waldes mit einem Fahrzeug untersagt ist. Das ist eine wichtige Grundaussage.

Aufgrund der Diskussionen und auch der Leistungen, die die Angler des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Wohle des Landes leisten, haben wir uns in vielen Gesprächen darauf verständigt, dass es gemäß des Paragrafen 28 des Landeswaldgesetzes grundsätzlich untersagt ist, mit einem Kfz, mit einem Fahrzeug den Wald zu befahren, und wir Ausnahmegenehmigungen vornehmen. Sie haben darauf schon hingewiesen, dass es zunächst nur zwei Angler waren, die diese Ausnahmegenehmigung erhielten. Diese Genehmigungen können natürlich ausgetauscht werden. Wir haben aufgrund der Bitten der Angler dieses erhöht auf vier.

Aber Lkw-Fahrer haben eben keine Wahl. Sie müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Sie haben Verantwortung für ein teueres Fahrzeug und wertvolle Ladungen. Sie machen einen harten Job, müssen pünktlich liefern und stehen unter hohem Stress. Umso wichtiger ist es natürlich, dass sie ausgeruht am Steuer sitzen.

Im Landkreis Bad Doberan, meine Damen und Herren, nehmen fast 100 Prozent der Kinder am Vorschuljahr teil. Und die Ursache dafür, dass einige Kinder im Alter von fünf Jahren zu Hause betreut werden und eben nicht am Vorschuljahr teilnehmen, liegt bei uns im Kreis eher darin, dass Familien im ländlichen Raum nur ein Fahrzeug haben und die Kinder mit einem Halbtags- oder Teilzeitplatz nicht nach vier oder sechs Stunden von den Eltern abgeholt werden können, weil nämlich das andere Elternteil mit dem Auto zur Arbeit gefahren ist.

Manchmal verbessern nämlich auch kleine Dinge, beispielsweise die Durchsage mit einem Hinweis auf einen Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante im richtigen Moment, den Komfort und die Sicherheit entscheidend, und das im Übrigen für alle Reisenden. Und so etwas kann man nicht im Gesetz regeln oder per Vergabeverfahren definieren. Sie erfahren das im Dialog mit den Betroffenen und können es dann im Dialog mit den Verkehrsunternehmen umsetzen.

Auch wenn die meisten Innovationen aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau kommen, zählt bei uns die Umwelttechnik ebenso zu den Innovationstreibern, wie Neuerungen auf dem Agrarsektor dazu gehören. Von den Angeboten der SteinbeisStiftung mit ihren 350 Transferzentren profitiert der Mittelstand. Selbst kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 10 Millionen € können durch Innovationsgutscheine, Innovationsassistenten sowie Beratungs- und Coachingmaßnahmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Mit den Kammern, die Existenzgründer beraten, bilden sie ein wirkungsvolles Tandem.

Der Countdown findet bis Ende Juni 2008 - das ist hier bereits angesprochen worden - statt; denn die Karmann-Geschäftsführung hat ein Ultimatum gesetzt: Wenn bis zum 1. Juli 2008 kein neuer Produktionsauftrag für ein Gesamtfahrzeug in Sicht ist, soll der Fahrzeugbau geschlossen werden. Bis September 2009 würden dann in Osnabrück und Rheine noch einmal über 2 000 Arbeitsplätze verloren gehen. Aber solange noch ein Fahrzeug vom Band läuft, lohnt es sich, für den Erhalt des Fahrzeugbaus zu kämpfen. Auch wenn der regionale Arbeitsmarkt vielen Karmännern und -frauen neue Arbeit bietet - hier geht es um technologisches Know-how, was unwiederbringlich verloren gehen würde, wenn geschlossen würde.

Aber die Frage ist: Wie weit darf oder muss sich der Bund jetzt zurückziehen? Das ist natürlich eine Frage, die dann auch auszuhandeln ist. Ich will ein Beispiel nennen, wie das auch tatsächliche Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat. Der Bund wird etwa ein Drittel der durch ihn bisher zur Verfügung gestellten Fahrzeuge künftig nicht mehr zur Verfügung stellen. Das heißt für Sachsen-Anhalt: Von den im Moment im Lande vorhandenen 320 Fahrzeugen des Bundes im erweiterten Katastrophenschutz werden nur 198 übrig bleiben, inklusive der Unterhaltungsmittel, die man natürlich braucht, um ein Fahrzeug technisch auf einem ordentlichen Stand zu halten, um es frostfrei unterzubringen und alles Weitere zu gewährleisten, was damit zu tun hat.

Damit ist natürlich die Frage verbunden: Wer bezahlt die Unterhaltung, und wer bezahlt, wenn das Fahrzeug irgendwann überhaupt nicht mehr fährt, weil es 30 Jahre alt ist, die Ersatzbeschaffung? - Das sind Fragen, die tatsächlich einer Diskussion bedürfen. Deshalb bin ich Ihnen wirklich sehr dankbar dafür, dass wir die Gelegenheit haben, diese einmal sehr intensiv zu diskutieren.

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtslage, wenn es infolge des Einsatzes dieses Gerätes zu Schäden am Fahrzeug des Betroffenen kommt?

Zu Frage 1: Eine spezielle Regelung zum Einsatz von Ventilwächtern existiert nicht. Generell gelten nach § 38 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und -vollstreckungsgesetzes die Bestimmungen der Abgabenordnung bei der Durchführung von Pfändungen. Danach erfolgt die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung, und die Vollstreckungsbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit, wie die Pfändung gesichert wird. Dabei ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, also ob das technische Mittel geeignet, erforderlich und angemessen ist. Beim Einsatz von Ventilwächtern sind überdies neben den Pfandsiegeln auch Warnplaketten jeweils an den Außenseiten der Fahrer- und Beifahrerseite anzukleben. Sie lassen sich nicht oder nur mit großem Aufwand beseitigen. Allerdings bleibt die Gefahr, dass ein Fahrzeugführer - ungeachtet dieser Warnhinweise - gleichwohl versucht, das Fahrzeug zu entfernen, wodurch sich im Einzelfall kritische Situationen entwickeln können. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bund-LänderFachausschuss Straßenverkehrsordnung, ein beratendes Gremium beim Bundesverkehrsministerium, mit dem Einsatz von Ventilwächtern beschäftigt. Im Ergebnis hält der Fachausschuss die Verwendung von Ventilwächtern für nicht sachgerecht, weil jedenfalls nicht völlig auszuschließen ist, dass sie potenziell die Verkehrssicherheit gefährden. Der Ausschuss hat eine entsprechende Empfehlung an die Länderfinanzministerien abgegeben, aufgrund dessen hat die Finanzverwaltung in Thüringen bislang auf den Einsatz von Ventilwächtern verzichtet.

Die monetären Einsparungen durch dieses Beschleunigungsprogramm bei den Bussen sind im Jahr mit zirka 4 Millionen € zu verzeichnen. Da muss man schon sagen, wir möchten, dass da noch mehr eingespart werden kann. Woran scheitert es? – Es scheitert leider häufig an der fälschlichen Benutzung der Busspuren durch parkende Autos. Im Jahr 2002 wurden insgesamt 6 800 Umsetzungen, wie es bei der Polizei heißt, von Falschparkern – nicht nur auf Busspuren, sondern auch auf Straßenbahnspuren und an Haltestellen – vorgenommen. Das war damals eine gemeinsame Statistik für diese Delikte. Es gab seit 2005 eine extra Statistik. Da mussten wir feststellen, dass 2006 schon 7 800 Umsetzungen von falsch parkenden Fahrzeugen vorgenommen werden mussten. Weitere Ordnungswidrigkeiten, die nicht damit endeten, dass das Fahrzeug umgesetzt wurde, summierten sich im Jahr 2006 auf 17 500. 17 500 Mal wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen missbräuchlicher Benutzung von Busspuren eingeleitet. Das heißt, 17 500 Mal plus 7 800 Mal Umsetzung der Falschparker, also 25 300 Mal sind Störungen bei der Benutzung von Busspuren aufgetreten, entsprechend auch Verzögerungen des Busverkehrs, Beeinträchtigung des Nahverkehrs. Fahrgäste standen an den Haltestellen und warteten auf den Bus, der nicht kommen konnte, weil er behindert wurde. 30 Prozent Steigerungsrate dieser Delikte können wir nicht so ohne Weiteres hinnehmen. Das ist auch nur die Spitze des Eisbergs, was die tatsächliche Beeinträchtigung der Benutzung von Busspuren durch die Busse des Nahverkehrs tatsächlich anbelangt. Deswegen legen wir Ihnen heute diesen Antrag vor. Wir brauchen mehr Verkehrsdisziplin bei der Beachtung von Busspuren und bei der Respektierung von Haltestellen. Wir brauchen das alles auch in einem bestimmten wirtschaftlichen Interesse, nämlich die getätigten Investitionen für Busbeschleunigungen müssen Ergebnisse bringen. Wir brauchen mehr Einsparungspotenzial durch tatsächliche Benutzung der Busspuren nur durch die dazu Berechtigten, nämlich die Busse selbst, in einigen Bereichen auch Fahrradfahrer. Im Übrigen gibt es noch einen Nebeneffekt: Wenn die Busspuren respektiert werden, haben auch die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei freie Fahrt. Also möchten wir gerne, dass die Verkehrslenkungsbehörde, insbesondere diejenige, die in diesem Bereich die Verantwortung mit trägt, stärker involviert wird, sich stärker ihrer Verantwortung bewusst wird und gemeinsam mit der Polizei mehr Initiativen ergreift, um die Busspuren freizuräumen. Wir möchten eine öffentliche Kampagne für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die deutlich macht, dass die fälschliche Benutzung der Busspuren durch Parken oder anderes keine Lappalie ist, sondern eine Verschwendung von Steuergeldern nach sich zieht, indem die effektive Nutzung der getätigten Investitionen behindert wird. Wir möchten gerne ein öffentliches Bewusstsein dafür, dass die Busspuren und die Haltestellen für den Nahverkehr und nicht für den privaten Parkverkehr sind. – Vielen Dank!

beim THW zu zählen. Das sind sehr beeindruckende Zahlen. Im Bereich der Jugendfeuerwehren – wir können sehr stolz darauf sein – gehen wir in Richtung 12.000 Jungen und Mädchen. Das Besondere in Rheinland-Pfalz ist, wir haben eine Übergangsquote von der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr von knapp unter 30 %. Im bundesweiten Vergleich liegt das unter 10 %. Das heißt, auch hier scheinen die Wehren in Rheinland-Pfalz eine sehr gute Arbeit zu leisten. Diese Arbeitsleistung kann man auch beziffern. Im Jahr 2006 hat es insgesamt 44.787 Einsätze gegeben. Das ist eine ganz erhebliche Anzahl. Davon waren 17.063 Brandeinsätze und der Rest technische Hilfeleistungseinsätze. Im Landtag sind auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vertreten. Sie wissen natürlich, dass die Feuerwehren über die eigentlichen Aufgaben hinaus noch sehr viel in den Gemeinden organisieren, durchführen und veranstalten. Man kann sich viele Gemeinden auch vor diesem Hintergrund ohne eine Feuerwehr überhaupt nicht vorstellen. Dass wir unsere Feuerwehr aus demografischer und gesellschaftspolitischer Herausforderung zukunftsfähig machen müssen, ist klar. Diese Heraufsetzung des allgemeinen Feuerwehralters auf 63 ist eine sehr gute Entscheidung. Wir sind damit sehr zufrieden; denn die Zwischenlösung, die man hat, in Einzelfällen bis 63 genehmigen zu können, hat doch zumindest einen sehr großen Verwaltungsapparat bewegt, neben Dingen wie dem möglicherweise Ungerechtigkeitsgefühl etc. Da stehen wir sehr an Ihrer Seite. Wir müssen uns insgesamt dafür bedanken, dass wir viele Punkte gemeinsam mit den Fraktionen, Organisationen, Kreisfeuerwehrinspekteuren, Stadtfeuerwehrinspekteuren, Berufsfeuerwehren und kommunalen Spitzenverbänden beraten haben. Ich glaube, wenn auch das Alter 63 bei dem einen oder anderen Spitzenverband durchaus mit einem gewissen Fragezeichen versehen wurde, dass wir die richtige Entscheidung gemeinsam getroffen haben. Meine Damen und Herren, es ist etwas zum Fahrzeugbestand gesagt worden. Jawohl, wir haben 5.267 Einsatzfahrzeuge in unserem mittelgroßen Rheinland-Pfalz. Ich denke, das ist eine sehr große Anzahl. Wir haben 257 Wasserfahrzeuge, was etwas mit unseren großen Flüssen zu tun hat. Die Hochwasserbelastung ist angesprochen worden. Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge ist 16 Jahre. Bei der einen oder anderen Feuerwehr findet man auch noch ein älteres Fahrzeug, in Spitzen bis 35 Jahre. Das sind dann die Ausnahmen.

Die Frage ist: Wie? - Zum einen dadurch, dass es ausreichende Kontrollen gibt. Sehr geehrter Herr Kollege Stadelmann, wenn Sie sich einmal eine gut funktionierende Deponie zu früheren Zeiten angeschaut haben - mittlerweile gibt es kaum noch welche; sie sind ja geschlossen -, dann haben Sie doch bestimmt festgestellt, dass fast jeder Wagen, der hereingekommen ist, kontrolliert wurde und möglichst noch von jedem Fahrzeug eine Probe genommen wurde. Das geht alles, das funktioniert. Aber dann kann ich natürlich nicht zu Dumpingpreisen versuchen, eine legale Müllentsorgung an diese Stelle umzulenken.

Es ist selbstverständlich, dass der Autoklau im grenznahen Raum aufgeklärt werden muss. Wie Sie genau wissen, sind hier bereits Erfolge der internationalen Zusammenarbeit zu verzeichnen. Einem Autohaus bei Meißen wurde durch polnische Behörden mitgeteilt, dass ein Fahrzeug bei ihnen sichergestellt ist. Die Firma hatte es bis dato noch gar nicht bemerkt.

Zur Sache selbst: Die Entwicklung in der Region ist recht differenziert. Zu den Fallzahlen im Deliktsbereich „Diebstahl von Kraftfahrzeugen“, einschließlich der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen, ist vom 21.12.2007 bis 31.03.2008 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres in der Stadt Frankfurt (Oder) ein deutlicher Anstieg der Zahl der Diebstähle - von 18 auf 54 Delikte - festzustellen. In Guben ist die Zahl um 5 gestiegen. In Schwedt und anderen Städten können wir den Unterschied nicht messen. Brandenburg weist also insoweit Differenzierungen auf. Ob der Anstieg im Zusammenhang mit dem Wegfall der Grenzkontrollen steht, können wir nicht beweisen, jedoch ist eines klar: Nachdem die Grenzkontrollen entfallen sind, ist es leichter, ein gestohlenes Fahrzeug von Brandenburg nach Polen zu bringen; das liegt genauso nahe, wie ein gestohlenes Fahrzeug von NordrheinWestfalen aus nach Holland oder Frankreich zu schaffen. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang, jedoch ist es zu früh, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Wenn die PKS, die Polizeiliche Kriminalstatistik, vom ersten Halbjahreszeitraum vorliegt, kann ich dazu detaillierte Ausführungen machen. Wir beobachten dies mit dem Polizeipräsidium Frankfurt

Einen letzten Satz, um das zu untermauern: Ich habe mir einmal die Zahlen der Universität Stuttgart in drei wichtigen Studiengängen angeschaut. Im Studienfach Fahrzeug- und Motorentechnik haben 2004 360 Personen mit dem Studium beginnen können; 2007 waren es gerade noch 154. Im Maschinenwesen nahmen 2004 350 Personen ihr Studium auf; 2007 waren es 242. Luft- und Raumfahrttechnik verzeichnete 2004 322 Studienanfänger und 2007 – man kann es schier nicht glauben – nur 217. Das ist eine Entwicklung, die sofort

Nun sollte die DB AG dieses Projekt eigenwirtschaftlich planen, bauen und betreiben. Nun kommt es zu dieser Kostenexplosion, die sowohl DB AG als auch Herstellerindustrie bislang nicht bereit waren gegenüber der Staatsregierung aufzuschlüsseln. Dann kommt man zunächst einmal darauf: Warum werden die Baukosten um so viel höher, oder ist das Fahrzeug womöglich um so viel teurer geworden?

Dieser Soldat ist Opfer geworden, weil die Ausrüstung nicht stimmt dort in Afghanistan. Dieser Mann bewegte sich auf Patrouille mit einem Fahrzeug, das die Bundeswehr „Wolf“ nennt. Das ist ein Fahrzeug, das schwach gepanzert ist. Jeder weiß, wenn eine Landmine explodiert, dann geschieht bestenfalls das, was Sie hier sehen.

Das klingt alles erst einmal weniger dramatisch, meine Damen und Herren. Anstatt, dass einige wenige ihr Fahrzeug mit steuerbegünstigtem reinen Biokraftstoff betanken, fährt zukünftig fast jeder heute schon mit dem beigemischten Biokraftstoff. Das muss man bei dieser Tatsache wissen. Aber durch die Einführung einer Pfl ichtbeimischungsquote, die Einführung der stufenweise steigenden Unterquote für Bioethanol sowie die Einführung und stufenweise Erhöhung der Besteuerung der reinen Biokraftstoffe, Pfl anzenölkraftstoffe und Biodiesel besteht die absolute Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit von auf reinen Pfl anzenölen basierten Biokraftstoffen mittelfristig nicht mehr gegeben ist.

Ich zitiere einmal, liebe FDP – das dürfte neu für Sie sein, dass ausgerechnet ich das tue –, den ADAC. Da sagte nämlich ein Sprecher im Oktober 2006 in den „Stuttgarter Nachrichten“: „Ein generelles Verbot wird den Verkehr auf beiden Spuren zum Erliegen bringen, weil dann jeweils das langsamste Fahrzeug das Tempo bestimmen würde. Die Folgen wären chaotisch.“

Man macht hier also schon verdammt viel. Aus diesem Grund, finde ich, sollten wir uns eigentlich hinter den Richtlinienvorschlag stellen, wie er heute vorliegt. Kollege Scheuermann hat ja schon darauf hingewiesen: Er wird in den nächsten Mo- naten heftig umkämpft sein. Da sollten wir uns eigentlich dahinterstellen, und zwar auch als Parlament in dem Automobilland Baden-Württemberg, weil – das ist meine These – „Premiumfahrzeug“ in Zukunft „spritsparendes Fahrzeug“ bedeuten muss und nicht mehr „Fahrzeug, das schwer ist und viel Sprit verbraucht“ bedeuten darf.