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Ich glaube, wir können das in Sachsen besser, und damit beschäftigt sich unser Antrag. Gegenwärtig ist es allerdings noch so, dass der sächsische Regierungschef mit einem Fahrzeug anrollt, das mit der CO2-Intensität nah an die Fahrzeuge der sogenannten Gumball-Rallye herankommt, von der Sachsen zum Glück verschont worden ist.

Ein VW „Phaeton“ hat bei einem Durchschnittsverbrauch von 11,4 Liter Diesel einen CO2-Ausstoß von 302 Gramm pro Kilometer. Das Fahrzeug hat noch nicht einmal einen Dieselrußfilter. Ich glaube, ich würde es dem Ministerpräsidenten, wenn er anwesend wäre, jetzt entgegenschleudern: Mit einem solchen Auto sollten Sie in Sachsen nicht mehr fahren!

Etwas besser sieht es bei der restlichen Ministerriege aus. Immerhin haben die Audi A8 einen Dieselrußfilter. Mit dem CO2-Ausstoß liegen sie kurz unter der 300er-Marke. Das ist auch nicht gerade berühmt. Der Wirtschaftsminister fährt ein Modell mit einem durchschnittlichen Kraft- stoffverbrauch von 8,5 Liter Diesel und einem CO2Ausstoß von 226 Gramm pro Kilometer. Er ist mit diesem Fahrzeug innerhalb der Staatsregierung immerhin noch Vorbild. Ein Vorbild für die Menschen im Land sind Sie damit allerdings noch lange nicht. Die Leute fragen sich doch: Warum soll ausgerechnet ich mich umweltfreundlicher verhalten, wenn sich unsere Regierung dennoch das Recht herausnimmt, weiterhin die Luft und das Klima zu verpesten?

Was die Forderung nach schadstoffarmen und alternativen Antriebstechniken betrifft, so möchte ich hinzufügen, dass dabei darauf zu achten ist, vorrangig Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen einzusetzen, die nachhaltig und vor allem in der Region produziert werden. Schließlich muss man die ökonomischen und ökologischen Vorteile eines mit Pflanzenöl betriebenen Fahrzeuges stark anzweifeln, wenn das Fahrzeug mit Palmöl aus Südostasien oder Afrika betrieben wird.

Entschuldigung, ich weiß, dass der Herr Heyl eine solche Technik auf dem Hof stehen hat, aber er kann sie momentan nicht nutzen. Die steht nämlich dort. Übrigens würde ich Ihnen empfehlen, wenn Sie wissen wollen, wie sich so ein Fahrzeug überhaupt verhält auf der Straße, fahren Sie mal hin, schauen Sie sich mal die Technik an bei Heyl-Mühlen. Setzen Sie sich auch mal ans Lenkrad, der hat im Moment so einen Silowagen stehen und kann ihn nicht nutzen.

Meine Damen und Herren, da kann ich nur die Großkoalitionäre auffordern:Treten Sie auf die Bremse, ziehen Sie die Handbremse an, drehen Sie das Fahrzeug und fahren Sie nicht weiter in die falsche Richtung, schlagen Sie den richtigen Weg ein.

Stattdessen Prosa, wie zwei Beispiele zeigen. Ich muss die einfach verlesen. Unter der Rubrik „zuverlässige Fahrzeuge“ steht, ich zitiere aus dem Programm: „Wer sein Fahrzeug regelmäßig erneuert, erwirbt nicht nur modernes Design und neueste Motortechnik.“ Oder unter der Rubrik „Verkehr managen“: „Zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs zu sein und bewusst auf das Auto zu verzichten, ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch gesund. Die gesundheitsfördernde Wirkung und Bewegung sollte viel mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden.“

Ich stimme Ihnen da nicht zu. Wissen Sie warum? Weil ein solches technisches Gerät nicht mit fünf oder vier Achsen ausgerüstet sein sollte, sondern mit sechs, acht oder zehn, erstens, um den Flächendruck herunterzunehmen, zweitens, um die Bremsleistung, die jede Achse einzeln bringt, zu nutzen, um das Gerät zu stoppen. Drittens, wir brauchen dort ganz einfach auch ein Abstandssystem, das elektronisch ohne den Menschen entscheidet, wie weit das Fahrzeug an das vorangehende heranfährt. Da es diese nicht gibt und in der Regel ein menschliches Versagen diesen tragischen Unfall in letzter Zeit zustande hat kommen lassen, ist einfach eine technische Lösung sicherer als der Mensch.

Herr Schugens, kann es denn sein oder könnten Sie mir beipflichten, dass die Gefahr besteht, dass ein Unternehmer, der doch sehr hohe Kosten auf sich nimmt, um so einen Gigaliner zu erwerben, dann nicht sieht, dass das dann mit einem Modellprojekt zu Ende ist? Oder sehen Sie das nicht, dass er dann darauf dringen wird, dieses Fahrzeug erst bis zu seinen Abschreibungskosten zu fahren, und dass dann die Gefahr ist, dass dadurch die faktische Anschaffung schon passiert ist und wir dann unter Druck geraten, es auch weiter zuzulassen? Das könnte doch auch eine Gefahr sein.

Um an dieser Stelle auf die Pressemitteilung einer Fraktion, der PDS, vom 18.04.2007 einzugehen, ja damit ist nach Auffassung der Landesregierung auch ein Einsatz im Rahmen von Vorkontrollen bei Versammlungen möglich und beabsichtigt. Wenn es uns dadurch gelingt, Störer von vornherein von öffentlichen Versammlungen fernzuhalten und damit Gewalttätigkeiten zu verhindern, dann ist dies ein ebenso wichtiger Beitrag für die Sicherheit aller friedlichen Demonstranten, wie die polizeiliche Präsenz vor Ort. Dann werden Tage wie der 1. Mai noch besser abgesichert werden können, als dies der Polizei vor wenigen Tagen gelungen ist. Bei dieser Befugnisnorm ist die sofortige Löschung der erhobenen Daten gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Datenabgleich keinen Treffer ergibt. Es erfolgt also keine Vorratsdatenspeicherung. Es wurde wiederholt behauptet, Maßnahmen der automatischen Kennzeichenerfassung dienten der Strafverfolgung und nicht der Gefahrenabwehr. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Die Verhinderung der Fortsetzung von Straftaten gehört genauso zur Gefahrenabwehr, wie das Verhüten von Straftaten, dass sich Maßnahmen der Strafverfolgung anschließen können, ändert daran nichts. Auch wurde vorgebracht, dass der Einsatz solcher Geräte qualitativ mit der Rasterfahndung gleichzusetzen sei, dies kann eindeutig verneint werden. Eine automatisierte Kennzeichenerfassung weist zwar eine große Streubreite auf und betrifft auch überwiegend Personen, die mit den abzuwehrenden Gefahren in keinem Zusammenhang stehen. Sie erreicht jedoch hinsichtlich der erhobenen Daten qualitativ bei Weitem nicht die Eingriffsintensität einer Rasterfahndung. Ein aus meiner Sicht entscheidender Aspekt besteht darin, dass bei der automatisierten Kennzeichenerfassung nicht auf Datenbestände anderer öffentlicher oder nicht öffentlicher Stellen zurückgegriffen wird, lediglich das am Fahrzeug angebrachte und dadurch von vornherein für jedermann offen erkennbare amtliche Kennzeichen, an das daher keine Vertraulichkeitserwartung gestellt werden kann, wird mit dem Fahndungsbestand abgeglichen.

Weshalb soll es zum Beispiel nicht möglich sein, durch Carsharing ein heute zur Sicherung der Mobilität notwendiges Fahrzeug zu nutzen - wohlgemerkt ein Fahrzeug, nicht mein Fahrzeug -, zumal Fahrzeuge im Privatbesitz in der überwiegenden Zeit des Tages eher den Charakter von „Stehzeugen“ besitzen. Das heißt, die eigentliche Nutzungsdauer von Pkw reduziert sich auf einen zeitlich eng begrenzten Raum. Somit ist der Umschlag dieser Fahrzeuge äußerst gering.

in Vorteil ist aber unbestritten: Meine Mobilität ist durch ein Fahrzeug vor der Tür mit zeitlich unbegrenzter und sofortiger Verfügung ohne Wenn und Aber gesichert. Der Aufwand zur Sicherung dieser individuellen Mobilität steht jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das System des Carsharings versucht, dieses Verhältnis zu verbessern und diesem Gedanken zu folgen.

Ich denke, es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, die wir aufgezeigt haben, von denen wir denken, sie sind in Ordnung, und es gibt eine Fülle von Möglichkeiten im organisatorischen Bereich. Dies alles haben die Schulen aufgenommen. Die Polizei hat es ebenfalls aufgenommen. Ich denke daher, dass wir bei Amoklagen, wenn sie sich denn kurzfristig entwickeln, auch durchaus in der Lage sind, ihnen zu begegnen. Ob wir sie lösen können, ist fraglich. Frau Kohnle-Gros hat noch einmal auf die Dienststellen hingewiesen. Wir beschulen den Wechselschichtdienst, weil er der erste Ansprechpartner ist. Wir müssen ihn immer weiter beschulen. Sie wissen auch, dass wir dort in den Fahrzeugen mittlerweile Sicherungsvideoanlagen installiert haben, mit denen wir die Fahrzeuge ausgestattet haben. Wir sind da ziemlich modern. Sie wissen aber auch, dass der Personalrat mit uns Probleme hatte – auch mit dem Minister – über die Frage, ob das zur Kontrolle gedacht ist. Ich habe immer gesagt, das ist zur Eigensicherung. Mich interessiert nicht, ob der Polizist aus dem Fahrzeug aussteigt und seinen Hut aufhat oder nicht, sondern mich interessiert, ob er seine polizeiliche Arbeit gut machen kann.

Herr Kollege! Auf den Moscheebau bzw. auf die Arbeiten, die dort im Zusammenhang mit dem Moscheebau in Heinersdorf stattfinden, ist ein Brandanschlag verübt worden, und zwar ist dort ein Fahrzeug in Brand gesetzt worden, wobei von einer Vorsatztat auszugehen ist. Dies finde ich schon einen ziemlich erschütternden Vorgang bei einer kontroversen Debatte über die Frage, ob irgendwo eine Moschee gebaut wird oder nicht. Das macht betroffen. Welche näheren Hintergründe vorhanden sind, wird vom Staatsschutz derzeit ermittelt. Selbstverständlich kann ich nicht ausschließen, dass sich der oder die Täter auch durch die sehr aggressive Polemik, die die NPD im Zusammenhang mit diesem Moscheebau gezeigt hat, zu ihrer Tat haben anstacheln lassen. Ob tatsächlich ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht feststellen. Das werden erst die Ermittlungen ergeben.

Jetzt nenne ich Ihnen noch einmal ein Beispiel aus der Automobilindustrie, denn dieser Bereich wird ja auch immer ein bisschen hochgekocht. Ich sage: Die Zukunft, auch der Premiummarken, wird in einer deutlichen Reduzierung des CO2Ausstoßes liegen. Springen wir einmal etwas über die Grenzen, und schauen wir einmal nach Bayern. Es gibt dort eine Firma namens BMW – die muss man hier nicht vorstellen –, die man durchaus einmal als gutes Beispiel nehmen kann. Es gibt insgesamt drei große Premiumhersteller, die in großer Stückzahl produzieren: Das sind Audi, BMW und – bei uns im Land – Mercedes. Porsche lasse ich jetzt einmal aufgrund der relativ niedrigen Stückzahlen außen vor. BMW redet nicht nur, BMW tut auch etwas. BMW führt nämlich jetzt beim Dreier – das ist kein Fahrzeug, mit dem Sie sich auf der Straße verstecken müssen; den haben manche von Ihnen, glaube ich, sogar – –

Die Maßregeln zur Besserung und Sicherung sind zunächst in § 61 des StGB für die Bundesrepublik Deutschland geregelt und betreffen sechs Kategorien: erstens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, zweitens die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, drittens die Unterbringung in Sicherungsverwahrung, viertens die Führungsaufsicht, fünftens die Entziehung der Fahrerlaubnis und sechstens das Berufsverbot. Wir durften uns heute erst einmal Gedanken machen, worüber wir reden wollen. Jetzt haben wir es mitbekommen: Aus Großschweidnitz ist einer entwichen. Nebenbei bemerkt, der dort entwichen ist, hat in seinem Leben noch nie einer Fliege etwas zuleide getan. Der sitzt regelmäßig nur wegen Diebstahls von Fahrzeugen und dafür, dass er das Fahrzeug fährt, bis der Tank leer ist. Zwischendurch organisiert er sich gewöhnlich noch durch Betrugshandlungen Benzin.

Gibt es verbindliche Anweisungen für das im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzte Personal für das Verhalten bei Unfällen oder Schadensfällen, die Fahrgäste während einer Fahrt im Fahrzeug erleiden, z. B. beim Sturz eines Fahrgastes im Bus oder in der Bahn?

Da gilt meine Sorge VW. VW muss es nämlich rechtzeitig hinkriegen, hierbei einen Wandel zu organisieren und den Markt nicht Toyota zu überlassen. VW muss sagen: Wir sind diejenigen, die das weltweit umweltfreundlichste Fahrzeug auf die Straße setzen, die das den Käuferinnen und Käufern anbieten, die das auch nachfragen. - Dann geht es um Arbeitsplätze, die in Niedersachsen entstehen. Das ist die Diskussion, die wir führen müssen. Deswegen ärgert es mich so, wenn Herr Wulff das Zwölfzylinderauto von VW propagiert, weil das nämlich eine Strategie ist, die diesen Konzern nicht nach vorne bringt. Mit diesen Spielzeugen von Herrn Piëch und Herrn Wulff können die beiden Herren zuhause in den Kinderzimmern mit ihren Kindern spielen, aber VW braucht Zukunftstechnologie.

80 Gramm pro Kilometer - mittlerweile die Produktion eingestellt; A 2, ein wirklich innovatives Fahrzeug - Produktion mittlerweile eingestellt.

Absolut energieeffizient. Gehen wir weiter. Die AKlasse, auch heute absolut energieeffizient, wird nur dadurch produziert, dass sie einen riesigen Absatz in Japan hat, eine ganz tolle Sache, das ist eigentlich eine richtige Entscheidung gewesen. DaimlerChrysler hat auch ein altes Projekt wieder aufgenommen, Elektrofahrzeuge wieder weiterzuentwickeln, dafür wurde ein neues Werk in der Schweiz gebaut für Batterien. Was ist aus diesen Projekten geworden? Es dümpelt so vor sich hin, fährt einer unserer Fraktionsbusse elektrisch? Nein. Ja, wir können da noch viel weiter gehen, Opel und Ford haben auf Biokraftstoffe gesetzt, seit dem vergangenen Jahr sind Opel, Ford und Saab in der Lage, Biokraftstoffe, ob mit 10 Prozent Zusatz oder zu 100 Prozent in ihren Motoren zu verbrennen. Diese Technologie ist einsatzreif, die ist gut, die ist innovativ, die ist für die Zukunft gemacht. Ja und dann sprechen wir auch von BMW. BMW ist sich der Problematik sehr bewusst, dass, wenn man große Fahrzeuge baut, auch ein relativ hoher CO2-Ausstoß dieser Motoren einfach da ist. Da hat man zur Hannover-Messe, zur Weltausstellung 2000 ein neues Konzept auf den Markt gebracht, Wasserstofffahrzeuge, ein BMW, der über einige Jahre weiterentwickelt worden ist und seit diesem Monat zur Verfügung steht in der 7er Baureihe als Hydrogent und da kann man natürlich auch einmal der Landesregierung in Thüringen den Mut machen, solche Fahrzeuge mit null Gramm CO2 einzukaufen, obwohl, und das muss man sagen, dass es am Anfang eine sehr teuere Technologie sein wird. Aber, bitte schön, lassen Sie uns den Mut haben, lassen Sie uns das gemeinsam tragen, bauen wir eine Wasserstoffversorgung auf von Bayern bis nach Berlin, dass man erst einmal wenigstens in den Ländern progressiv vorangeht, ob in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Brandenburg und Berlin, das wäre doch eine tolle Sache. Das ist die deutsche Antwort auf ökologisch und ökonomisch bedenkliche Fahrzeuge, wie auch das Fahrzeug der Frau Künast, die auch so einen tollen Nexus fährt mit 186 Gramm CO2 pro Kilometer. Daran anknüpfend, wo stehen wir in Thüringen? Auch wir in Thüringen haben eine Automobilindustrie. Dort wird der Opel-Corsa gebaut, dieser Opel-Corsa emittiert mit seinen Dieselmotoren 124 Gramm pro Kilometer CO2, 62 Gramm weniger als dieser hochgelobte Wagen der Frau Künast.

Da müssen wir uns, glaube ich, alle an die Nase greifen. Selbstverständlich gibt es vor allen Dingen viele Frauen im Thüringer Parlament, die kleine, wirklich ökonomische Fahrzeuge haben, da sollten wir uns vielleicht mal ein Beispiel nehmen. Wir sollten uns fragen, wo liegt unsere persönliche CO2-Bilanz, wie essen wir, wie heizen wir, wie viele Kilometer fahren wir mit dem Auto, mit der Bahn, mit dem Flugzeug. Denn nach bereits 17.000 km im Jahr mit einem durchschnittlichen Fahrzeug mit 6,5 l Verbrauch haben wir das erreicht, wovor die Klimaforscher warnen, 3 t CO2-Anfall pro Jahr. Deswegen sollten wir da schon etwas in uns gehen, sollten auch einmal wirklich schauen, wo liegt unsere persönliche CO2Bilanz, da gibt es ganz tolle Rechner, die man da anwenden kann. Ich denke da z.B. an den des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Das Klimaschutzkonzept und Klimaforen haben eine Sensibilisierung von Wirtschaft, Politik, Medien und Bürgern vorangetrieben. Die im Abstand von zwei Jahren weiterhin auch stattfindenden Klimaforen sind dabei sicherlich Höhepunkte, aber die Arbeit liegt im Alltag. Klima muss ein Thema jedes Einzelnen werden und es kann das Thema eines jeden Einzelnen werden. Die großen Klimabilanzen sind ein Teil von Umweltbilanzen und sie sind damit nicht erschlagen, indem ich mich auf den Spritverbrauch reduziere oder gar eine Diskussion über CO2-Anteile bei den Fahrzeugen führe. So wichtig dieses ist, aber, wer einen hohen CO2-Ausstoß hat bei seinem Fahrzeug, aber gleichzeitig in einem Energiesparhaus wohnt, steht dann in der Gesamtbilanz alleine schon hier etwas besser da als eben der Gegenteilige mit seinem vielleicht etwas besseren Fahrzeug, aber einem wenig sanierten Haus. Das ist sehr schnell kurzgegriffen und ich warne auch davor, dass Einzelinstrumente hochgehalten werden, die dazu dienen, dass es ein individuelles gutes Gewissen gibt, um damit das Thema für sich persönlich zumindest zu erledigen. Das Prinzip, vor seiner Tür zu kehren, ist richtig, aber die gefegte Straße vor der Tür darf nicht dazu führen, dass man rechts und links den Handlungsbedarf vergisst und aus den Augen verliert.

Die viel gescholtene deutsche Autoindustrie - Frau Becker hat es auch wieder angesprochen - wird hauptsächlich deshalb gescholten, weil sie kein Hybrid-Fahrzeug am Markt hat. Die Aufforderung von Frau Künast war ja eindeutig: Kauft japanische Autos, das sind die besseren. Aber dennoch muss man einfach mal konstatieren: Wie sieht es denn tatsächlich in der deutschen Autoindustrie aus? Es gibt eine hoch entwickelte Motorentechnik; deutsche Ingenieure sind keine Schlafmützen. Ich nenne nur die deutlichsten Entwicklungen zur Optimierung der Motoreneffizienz und dadurch des Kraftstoffverbrauchs und des Schadstoffausstoßes bei VW, Audi der FSIMotor, bei Opel Twin-Port, bei BMW Valvetronic oder der modernste und sauberste Dieselmotor der Welt von Mercedes, die Blootec-Technik. Diese Motoren können sich durchaus sehen lassen. Nun hat es unsere Grüne im Bundestag, die Vizepräsidentin Göring-Eckhard, durchgesetzt, dass sie einen japanischen Lexus LS 450 H als Dienstwagen kaufen konnte, weil der ja so umweltfreundlich ist. Jetzt schauen Sie sich einfach mal die Daten dieses Fahrzeugs an. Der hat gewiss Vorteile im innerstädtischen Verkehr. Wenn es über Land geht, sieht es schon völlig anders aus. Da hat er nämlich einen Benzinverbrauch um die 10 Liter und der Schadstoffausstoß in Bezug auf CO2 ist z.B. überhaupt nicht geringer als der von meinem BMW-Dieselmotor. Wo soll da der Vorteil sein bei dieser aufwendigen und teuren Technik? Denken Sie schlicht und ergreifend auch einmal daran, dass nicht jeder sich gleich ein neues Auto mit modernster Technik leisten kann.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So ein Fahrzeug fährt nicht die Ministerin.)

Wir wollen weiterhin mit unserer hiesigen einheimischen Landwirtschaft hochwertige und möglichst rückstandsfreie Nahrungsmittel produzieren. Unsere Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen Bayerns und ist damit auch ein wichtiges Rückgrat für den gesamten ländlichen Raum. Denken Sie nur an den nachgelagerten bzw. vorgelagerten Bereich. Man sagt, nach dem Fahrzeug- und Maschinenbau würden hier 33 Milliarden Euro an Umsatz gemacht. Damit liegen wir bei den Branchen des verarbeitenden Gewerbes an dritter Stelle. Die Landwirtschaft ist also keine Randbranche, sondern stellt auch künftig eine zentrale Aufgabe für uns dar.

Da kann ich nur nochmals die Emission der Kraftfahrzeugflotte pro Kilometer Fahrleistung ansprechen. Meine Damen und Herren, wenn sich Europa darum kümmert, wie viel jedes einzelne Fahrzeug emittieren kann, dann können wir das nicht als richtig empfinden.

Eine interessante Information ist der Anfrage aber doch zu entnehmen: Während die Bürgerinnen und Bürger bislang davon ausgegangen sind, dass zumindest die zusätzlichen 200 Polizisten jetzt für mehr Polizeipräsenz auf der Straße sorgen, sieht die Wahrheit ganz anders aus. Ich verweise da auf den eben zitierten Zeitungsartikel. Der Antwort der Landesregierung ist zu entnehmen, dass sich der Fahrzeugbestand der Landespolizei zwischen 2003 und heute nicht um ein einziges Fahrzeug erhöht hat. Mit anderen Worten: Die zusätzlichen Polizeibeamtinnen und -beamten können gar nicht Streife fahren. Sie können Fußstreife gehen; das ist richtig. Sie können aber nicht Streife fahren. Im ländlichen Raum, der ja so gestärkt werden soll, ist, glaube ich, das Wandern über Wiesen nicht gerade das, was man Polizeibeamten zumuten sollte oder wo sie effektiv eingesetzt sind.

Es wurde also nicht ein einziges zusätzliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Wer jetzt glaubt, sie könnten stattdessen Schreibtischarbeit machen, der sollte sich vor Augen führen, dass bislang auch keinerlei Erhöhung von Haushaltsmitteln für Bürobedarf oder gar Schreibtische erfolgt ist. Über Ausrüstung und Bewaffnung müssen wir gar nicht erst reden.

- Frau Präsidentin, ich erlaube mir, ganz schnell zum Schluss zu kommen. - Nicht in einem einzigen Fall wird nachvollziehbar verdeutlicht, dass hier tatsächlich Stabsstellen eingespart werden konnten. Anstatt diese Behauptung zu belegen, redet die Landesregierung wortreich um den Kern der Frage herum. Was bleibt, ist, dass für diese Exstäbe kein einziges Polizeifahrzeug zusätzlich zur Verfügung steht. Von 2003 bis 2006 gab es kontinuierlich den eben genannten Fahrzeugbestand von 4 184 Fahrzeugen, nicht ein einziges Fahrzeug mehr. Vor wenigen Monaten mussten wir den Zeitungen entnehmen - ich habe das eben schon zitiert -, dass es wegen Spritmangels nicht mehr geht.

Die Entscheidung, die jetzt vom Europäischen Gerichtshof angekündigt wird, beschäftigt sich mit einer Rechtslage in Italien. Inwieweit die dortigen Entscheidungsgründe für uns eine Lösung des sehr verzwickten Problems ermöglichen, das bleibt abzuwarten. Es ist ganz sicher nicht möglich, dies 1 : 1 abzubilden. Es gibt schon europäische Entscheidungen. Das berühmte GambelliUrteil, das auch wie ein altes Fahrzeug ausgeschlachtet wird,denn jeder nimmt sich das,was er braucht,ist zum einen ––

Herr Minister, mich wundert, dass immer noch nicht richtig geklärt ist, wer der Verantwortliche dafür ist, dass trotz sieben vereinbarten Fahrzeugen nur drei Fahrzeuge einsatzfähig waren. Vor diesem Hintergrund sind natürlich auch die Fragen von Interesse: Welche Kontrollen durch die Straßenmeistereien hat es denn bezüglich der Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge gegeben, und warum gab es denn keinen Notfallplan? - Es kann doch immer passieren, dass ein Fahrzeug ausfällt. Muss man dann nicht einen Plan über die gefährlichen Ecken, zu denen wahrscheinlich solche Brücken gehören, haben, damit man diese Stellen dann auch jenseits der drei Schleifen, die man bedient, zuvorderst abstreut? - Meine Frage lautet: Welche Kontrollen hat es seitens der Straßenmeistereien gegeben, um zu klären, ob die privaten Firmen jederzeit das vereinbarte Gerät vorhalten?

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – Drucksache 15/433 – wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in seiner Sitzung am 23. November 2006 beraten. In dieser Sitzung wurde deutlich, dass alle drei Fraktionen die Intention des Gesetzentwurfs unterstützen. Die FDP-Fraktion hat darauf verwiesen, man müsse bei jedem zusätzlichen Gesetz genau abwägen, ob dadurch nicht zusätzliche ausgabenerhöhende Bürokratie geschaffen werde. Da das Gesetz jedoch dazu diene, Einnahmenausfälle bei den Kommunen zu verringern, sei es akzeptabel. Die CDU-Fraktion unterstützt ebenfalls die Intention des Gesetzentwurfs, wünscht aber eine Ergänzung des Entwurfs um eine sogenannte Härtefallklausel und verweist darauf, dass solche Härtefallregelungen auch in vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer – zum Beispiel in Schleswig-Holstein – enthalten sind, um den örtlichen Behörden Ausnahmen zu ermöglichen, zum Beispiel wenn ein Arbeitsloser zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist und zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügt.

Das gilt also nach Ihrer jetzigen Darstellung ausdrücklich auch für die mit der eben genannten Zuglänge versehenen Doppelstockzüge, wie sie momentan auf der Strecke Nürnberg – Treuchtlingen verkehren? Auch der Fahrgast, der in den letzten Wagen einsteigt, hat – so hoffe ich doch – nach Ihrer Auffassung ein Recht, dass man ihm hilft, wenn er im Rollstuhl sitzt. Auch da wären Sie der Meinung, dass diese Hilfe durch den Triebfahrzeugführer erfolgen soll, der das Fahrzeug sichern muss, den Zug entlangläuft, bei der Bedienung der Rampe behilflich ist – denn das wird der Rollstuhlfahrer von außen nicht selbst tun können –, dass er diese wieder abschließt und zurückläuft? All das ist vertragsgemäße Erfüllung des Verkehrsdurchführungsvertrages? So muss ich Sie verstehen.

Ich komme aber auf das Thema zurück. Normalerweise haben wir mit Fahranfängern riesige Probleme. Fahranfänger verursachen fast 25 % aller Unfälle. Es kommt zu mehr Verletzten und zu mehr Toten. Fahranfänger überschätzen sich und ihr Fahrzeug zunächst einmal. Sie verwechseln oft das Gaspedal mit der Bremse. Dadurch kommt es zu diesen Gefahrensituationen. Deswegen müssen wir unser besonderes Augenmerk auf die Fahranfänger richten. Das wird auch gemacht. Es gibt Fahrsicherheitstrainings, die angeboten werden. Es gibt Verkehrsprojekttage an den Schulen, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen. Das alles ist ganz entscheidend. Meine Damen und Herren, dieses Begleitete Fahren ist sozusagen auch eine unterstützende Maßnahme, um Verkehrssicherheit auf höchstem Niveau

Andere Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein und das Saarland bereiten ebenfalls gerade ein solches Gesetz vor oder haben es bereits beschlossen. In diesem Zusammenhang bitte ich in den weiteren Gesprächen zu überdenken, ob wir nicht Folgendes in die Gesetzesvorlage einfügen sollten: den in der entsprechenden Gesetzesvorlage von Schleswig-Holstein unter § 1 Abs. 2 aufgeführten Abschnitt. Dieser besagt: Die Zulassungsbehörde kann auf Antrag ein Fahrzeug abweichend von § 1 zulassen, wenn die Verweigerung der Zulassung eine ungerechtfertigte Härte bedeuten würde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein säumiger Schuldner einen neuen Arbeitsplatz bekommt, auf das Auto angewiesen und bereit ist, dann seine Schuld zu bezahlen. Ich denke, darüber sollte man nachdenken, ob man diesen Passus nicht neu mit aufnimmt.

Frau Ministerin Ross-Luttmann, der Maßregelvollzug im Festen Haus in Göttingen wurde bereits jetzt durch eine rechtlich etwas merkwürdig anmutende Verordnung dem Landeskrankenhaus Moringen zugeordnet. In Moringen wurde deshalb extra u. a. ein zusätzliches Fahrzeug angeschafft, das bisher nicht notwendig war. Auch andere abstruse Vorgänge haben sich in diesem Zusammenhang ergeben. Das Essen wird jetzt aus dem 20 oder 25 km entfernten Moringen herangefahren. Das Feste Haus in Göttingen wird derzeit auch nachts über eine Rufbereitschaft aus Moringen versorgt. Moringen liegt gut 20, vielleicht sogar 25 Autominuten vom Festen Haus entfernt. Meine Frage: Wie wird denn die Sicherheit in dem Festen Haus gewährleistet, wenn Bedienstete in Notfällen erst 20 bis 25 Minuten mit dem Auto anreisen müssen?

in einem Land, wo über 50.000 Menschen ihre Kfz-Steuer nicht mehr bezahlen können, aber dringend auf ein Fahrzeug zum Broterwerb angewiesen sind,

Kosten werden nur dann in nennenswertem Umfang gespart, wenn Vorschriften fallen gelassen oder gar nicht erst erlassen werden. Kollegin Weinberger ist hier. In einer kleinen Bayerwaldgemeinde kann man die Regulierungswut gleichsam am lebendigen Objekt verfolgen. Die Gemeinde benötigt ein neues Feuerwehrfahrzeug. Sie hat sich als Ersatz für ihr 28 Jahre altes Fahrzeug ein zweckdienliches Tragkraftspritzenfahrzeug ausgesucht, das immerhin 100 000 Euro kostet – eine Menge Geld für die kleine Gemeinde. Die Staatsregierung aber schreibt der Gemeinde vor, dass sie ein Fahrzeug für 270 000 Euro kaufen soll. Natürlich bleibt der Zuschuss der gleiche. Diese Vorfälle veranlassen Ihre Bürgermeister nur zu einem müden Lächeln, wenn sie von Bürokratieabbau hören.

Was vielleicht noch nicht gesagt worden ist, ist, dass dieses schreckliche Unglück auf der Vorstreckenfahrt passiert ist - der Vorstreckenzug fährt ja zunächst die Strecke ab. Später, nämlich um 10 Uhr, hat dann der Regelbetrieb der Erprobung begonnen. Da konnte gar kein anderes Fahrzeug auf der Strecke sein. Das möchte ich noch dazusagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch ein Nachtrag zur vorherigen Frage: Es ist ohnehin eine neue Genehmigung notwendig, weil das alte Fahrzeug, für das es die Genehmigung gab, zerstört worden ist. Jedes neue Fahrzeug bedarf einer neuen Genehmigung. Dies bedeutet auch immer eine Gesamtbetrachtung des Sicherheitskomplexes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jede Einzelgenehmigung war in sich befristet. Sie betrifft jeweils immer nur ein Fahrzeug. Sie wissen, dass mehrere Generationen nacheinander auf dieser Strecke eingesetzt worden sind. In diesem Zusammenhang erfolgt jedes Mal eine neue Begutachtung des Gesamten. Dies geht auf Bundesgesetze, das Versuchsanlagengesetz und das Magnetschwebebahngesetz, zurück, die den Gesamtrahmen regeln. Im Personenbeförderungsgesetz hat ebendieser Bund geregelt, dass es hier nicht einschlägig ist.

Zwar ist das Fahrzeug der Magnetschwebebahn durch die Spurführung und das Umgreifen des Fahrweges weitgehend entgleisungssicher. Auch frontale Zusammenstöße sind wegen des richtungsabhängig gesteuerten Magnetfeldes und Auffahrunfälle von einer Magnetschwebebahn auf die andere wegen der speziellen Stromversorgungstechnik wohl nicht möglich. Nie auszuschließen sind dagegen Brände, wobei die Ursachen dafür ganz unterschiedlich sein können. Ferner sind auch Aufprallvorgänge auf Fremdkörper, zum Beispiel größere Steine, schwere Äste oder von Brücken herabfallende Gegenstände, nicht auszuschließen. Der Unfall in Lathen hat zudem gezeigt, dass der Wagenkasten – also die eigentliche Fahrgastzelle – wegen der aus dem Flugzeugbau üblichen Leichtbauweise äußerst empfindlich gegenüber Fremdkörpern ist.

Ein weiterer Punkt muss auch klar sein: Resultieren aus den Ergebnissen der Untersuchungen zu den Unglücksfällen in Lathen und in Shanghai müssen wesentliche Veränderungen beim Fahrzeug, vor allem aber beim Fahrweg und beim Begleitweg des Münchner Transrapid-Projekts, dann müssen auf jeden Fall neue Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Dennoch kann und darf man nicht zur Tagesordnung übergehen. Deshalb haben wir vereinbart, dass der Bund das Eisenbahnbundesamt beauftragt, das Unglück im Emsland unter die Lupe zu nehmen und daraus weitere Erkenntnisse zu ziehen. Der Bundesverkehrsminister und ich waren uns aber auch sehr schnell einig, dass wir darüber hinaus einen neutralen Gutachter beauftragen. Das – Herr Kollege Maget, die Bitte habe ich an Sie – kann man nicht als Negativum und als Minus des Sicherheitskonzepts in München anführen. Es geht um ein völlig anderes Konzept, weil beispielsweise alle Fahrzeuge auf einer Strecke integriert sind und ein Zug deshalb nicht losfahren kann, wenn sich ein weiteres Fahrzeug auf der Strecke befindet. Genau das, was im Emsland fälschlicherweise getan wurde, nämlich den Start freizugeben, kann in München nicht passieren, weil es eine automatische Blockade gibt.

Das hätte den zusätzlichen Vorteil, was ich auch für eine Maßnahme der Gerechtigkeit halte, dass auch ausländische Personenkraftwagen etwas zu unseren Straßenkosten beitragen. Jeder weiß, dass man mit einem dieselgetriebenen Fahrzeug ohne weiteres von Dänemark bis Österreich oder von den Niederlanden bis Österreich fahren kann, ohne dass man sich bei uns in irgendeiner Weise an den Straßenkosten beteiligen muss. Wir als Hauptdurchgangsland in Europa sollten, ähnlich wie die Nachbarländer, dafür sorgen, dass diejenigen, die auf unseren Straßen fahren, auch einen Beitrag zu den Straßenkosten leisten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, soll mit dieser Regelung das nachempfunden werden.Wer ein neues Fahrzeug zulässt, muss zuvor seine Schulden begleichen. Das klingt ziemlich einfach. Das ist auch effektiv. Ich denke, was so einfach klingt, sollten wir auch versuchen, mittels einer gesetzlichen Regelung umzusetzen.

Für eine solche gesetzliche Regelung braucht man aber auch einen Handlungsrahmen. Denn was so einfach klingt, kann durchaus Sprengstoff bergen. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn derjenige, der das Fahrzeug zulässt,nicht der Halter ist.Wir müssen durchaus klären,was diesem Menschen gegenüber, der nicht der Halter dieses Fahrzeugs ist, offenbart wird. In der Regel handelt es sich um den Mitarbeiter eines Autohauses. Denn die Autohäuser übernehmen die Anmeldung häufig als Serviceleistung.

Zu Ihrer schönen Argumentation, der Transrapid sei ein Leuchtturmprojekt – so heißt es auch in der Koalitionsvereinbarung –, muss man sagen: Es ist keine Innovation. Leuchttürme stellen wir uns anders vor. Ein Kollege aus der SPD-Fraktion im Stadtrat hat gesagt, es sei kein Leuchtturmprojekt, sondern ein Armleuchterprojekt. Damit hat er Recht. Sie wissen alle, die Patente stammen zum Teil aus dem vorletzten Jahrhundert. 1885 wurde der Induktionsmotor patentiert, 1902 das Schweben. Das letzte Patent stammt von 1934 – der geregelte Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrweg von Kemper. Seit 30 Jahren haben wir die Versuchsstrecke im Emsland. Niemand nimmt das Produkt ab, außer der letzten großen Diktatur der Erde. Die Chinesen haben den Transrapid aber auch nur abgenommen, weil sie hunderte von Millionen an Steuermitteln dazubekommen haben. Hier von großer Innovation zu sprechen und sich arbeitsmarktpolitische Impulse von dem Projekt zu erwarten – das mögen dann 40 oder 100 Arbeitsplätze im Wagenkastenbau in Kassel sein – und dafür Milliarden an Steuergeldern zu investieren, geht völlig daneben.

Bereits im April 2004 gab es in Niedersachsen einen Feldversuch zu der Thematik „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“. Wir haben in der Diskussion gemerkt, dass es unterschiedliche Auslegungen zu diesem Thema gab, ich persönlich muss sagen, auch einige falsche Darstellungen in der Presse, weil manchmal Verkürzung zwar schön ist, aber manchmal auch Verkürzung dazu führt, dass ein Thema falsch in die Diskussion führt. Ich möchte noch mal deutlich machen, dass es nicht heißt, dass wir dafür sind, dass junge Leute bereits mit 17 Jahren allein auf den Straßen ein Fahrzeug bewegen können. Nein, wir sind einer Forderung des Fahrschullehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der DEKRA und anderen Organisationen der Verkehrssicherheit, der Deutschen Verkehrssicherheitswacht nachgekommen, um die Möglichkeit zu geben, ein Jahr länger zu üben, bevor man alleine auf die Straßen unseres Landes entlassen wird.

Wie funktioniert also dieses begleitete Fahren? Ein junger Mensch kann mit sechzehneinhalb Jahren seine Fahrschulausbildung beginnen. Er kann dann eine Fahrschulprüfung durchführen mit 17, die auch rechtsverbindlich ist, ihn aber noch nicht berechtigt, alleine ein Fahrzeug zu führen, sondern nur in Begleitung einer Person. An diese Person werden besondere Kriterien angelegt, die dazu führen können, dass dieser junge Mann, diese junge Frau in dem Jahr zwischen 17 und 18 mit dem Fahrzeug der Eltern oder eines anderen eingetragenen Erwachsenen, der mindestens 30 Jahre ist, der weniger als drei Punkte haben muss in Flensburg, üben kann, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden.