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Eine präventive Abwehr von Straftaten ist nach dem Wortlaut der Regelung nicht vorgesehen. In Bayern ist eine Novellierung des Paragrafen 44 nicht geplant. Eine Erweiterung der Vorschriften der Schleierfahndung, verdachtsunabhängigen Fahrzeug- und Personenkontrolle wird derzeit, so habe ich es den Ausführungen von SPD und Linkspartei.PDS bei der Ersten Lesung entnommen, auch in Anbetracht der bevorstehen Großereignisse wie dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm nicht für notwendig erachtet.

Allerdings kann das Laufenlassen der Motoren im Stand zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten sein, wenn die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge an sich oder die Funktionalität bestimmter technischer Aggregate, beispielsweise von Sondersignal- oder Funkanlagen, gewährleistet werden muss. Je nach Vorliegen batteriebelastender Faktoren kann ein gelegentliches Laufenlassen des Motors erforderlich sein. Insbesondere sind dies die Anzahl und Leistungsaufnahme elektrischer, im Stand zu betreibender Aggregate, die elektrotechnische Konzeption der Fahrzeuge, die Kapazität der im Fahrzeug verbauten Batterien, die Standzeiten während des Einsatzverlaufs oder die klimatischen Bedingungen. Auch Funkgeräte können aus Gründen der ständigen Einsatzbereitschaft nicht abgeschaltet werden. Die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge muss hier eine höhere Priorität gegenüber einer geringen zusätzlichen Umweltbelastung genießen.

Ich rede nicht darum herum, ein neues Fahrzeug hat in der Regel eine günstigere Kapazität der Batterie als ein älteres Fahrzeug, aber auch im Sommer herrschen günstigere Bedingungen als im Winter. Deswegen hängt alles von den Umständen ab. Das ist übrigens auch in anderen Einsatzbereichen wie dem Sanitätsdienst oder der Feuerwehr eine gängige Erfahrung. Jeder weiß, dass das nicht immer zu vermeiden ist. Die Polizisten sind aber angewiesen, das Laufenlassen im Leerlauf zum Zwecke der Stromversorgung so weit wie möglich zu vermeiden.

Herr Minister, wenn ich Ihren Angaben folge, dann sehen Sie es nicht als notwendig an, dass dann, wenn drei, vier oder fünf Fahrzeuge an einem Standort stehen, sich also eine Gruppe bildet, bei allen Fahrzeugen – insbesondere im Sommer – der Motor läuft. Zum Beispiel den Funk könnte man über ein Fahrzeug abwickeln.

Leider gibt es aber immer wieder schwarze Schafe unter den vielen Fahrzeughaltern im Land; auf diese wird dieses Gesetz Anwendung finden. Wer sein Fahrzeug anmelden möchte, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, braucht einen entsprechenden Versicherungsschutz, der durch die Versicherungskarte einer Haftpflichtversicherung dokumentiert wird. Der Fahrzeughalter bestätigt durch eine Einzugsermächtigung gegenüber dem Finanzamt, dass die erforderliche Kfz-Steuer entrichtet werden wird. Durch Nachweis eines Gutachtens von TÜV, Dekra oder anderen wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dokumentiert. Erforderlich sind auch eine AU-Bescheinigung, die das verlangte Abgasverhalten bestätigt, und weitere Belege für Lkws und verschiedene andere Fahrzeuge. Bis das Fahrzeug wieder abgemeldet wird, müssen Steuern entrichtet werden, der technische Zustand muss verkehrssicher sein, und der Versicherungsschutz muss durch die Zahlung der Ver- sicherungsprämie gewährleistet sein. Der Fahrzeughalter hat bei der Anmeldung die Zulassungsgebühren und bei der Abmeldung die Abmeldegebühren zu entrichten. - Ich habe hier den Normalfall geschildert.

Es kann nicht sein, dass entstandene Gebühren und Kosten für eine Zwangsabmeldung bzw. Stilllegung wegen Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges oder nicht beglichener Versicherungs- oder Steuerforderungen auf die Allgemeinheit umgelegt werden und der säumige Fahrzeughalter ohne weiteres ein anderes Fahrzeug anmelden kann.

Was war der Hintergrund der Geschichte? - Im Saalkreis waren zwei Pkw zusammengestoßen. Die beiden Fahrerinnen waren schwer verletzt. Eine der beiden war in ihrem zerstörten Fahrzeug eingeklemmt. Kurze Zeit später erging der Notruf an die Leitstelle Halle. Es war sehr schnell klar, dass schweres Bergungsgerät nötig ist. Deshalb wurde die Feuerwehr A alarmiert. Allerdings konnte diese Feuerwehr nicht ausrücken, weil nicht genügend Einsatzkräfte erschienen. Daraufhin alarmierte die Leitstelle die Feuerwehr B. Diese verfügte allerdings nicht über das notwendige schwere Bergungsgerät. Während dessen wartete die Verunfallte eingeklemmt in ihrem Fahrzeug auf Hilfe. Letztlich wurde die Berufsfeuerwehr Halle alarmiert, die die Verletzte befreite.

1935 hat ein Hermann Kemper sein Patent „für das magnetische Schweben mit geregeltem Abstand zwischen Fahrzeug und Führung“ eingereicht.

Ich muss hier immer an den Elzer Berg denken, weil das für mich die klassische Sammelstelle von Autos sein kann, die gestohlen sind.Aber es gibt doch keinen Sinn, die Daten zu speichern und das Fahrzeug weiter fahren zu lassen, sondern dann ist es sinnvoll, noch vor der Limburger Ausfahrt eine Polizeistelle einzurichten und die Autos herauszufischen.Das hat auch etwas mit Datenschutz zu tun,und dann müssten wir nicht die Angst haben, die insbesondere Ruth Wagner mehrfach öffentlich geäußert hat, dass Bewegungsbilder von Personen gemacht werden können. Alles das könnte man ohne Probleme durch eine Änderung des Polizeigesetzes wieder von der Tagesordnung ziehen.

Das steht im Intraplan-Gutachten auf Seite 39. Mit anderen Worten: Der Transrapid soll dazu dienen, dass Leute, die momentan mit dem Schienenpersonenfernverkehr der Bahn unterwegs sind, zukünftig wieder innerhalb Deutschlands fl iegen. Das darf doch nicht wahr sein. Ursprünglich hat es geheißen, der Transrapid soll gebaut werden, um die Leute von der Luft auf den Transrapid zu bringen. Jetzt machen Sie exakt das Gegenteil davon. Hier geht es um die Größenordnung von etwa einer Million Fahrgäste, die Sie herüberholen. Und das wollen Sie mit zwei Milliarden Euro oder noch mehr subventionieren. Wo kommen wir da hin? Auf der einen Seite bauen Sie für 3,6 Milliarden eine ICE-Strecke, und dieser ICE-Strecke entziehen Sie wiederum die Fahrgäste mit einem zwei Milliarden Euro teuren Fahrzeug, um den Verkehr wieder auf die Luftverbindungen herüberzuziehen. Das ist doch eine absurde Verkehrspolitik, die Sie hier betreiben.

Wir haben die Debatte vor etwa einem halben Jahr gehabt, als z. B. die Videoüberwachung ausgeweitet wurde und darüber hinaus die Kennzeichenlesegeräte eingeführt wurden. Ich kann heute wiederholen, was wir damals schon als Liberale gesagt haben. Die Verhaltensweise war erstens falsch und zweitens nicht erfolgreich, wenn man sagt, die Geräte dürfen unter gewissen Voraussetzungen immer und überall eingesetzt werden, aber danach müsse keine Polizeikontrolle durchgeführt werden.– Das Ziel ist doch, das Fahrzeug zu bekommen, das mit einem besonderen Kennzeichen durch die Landschaft fährt.

Herr Heinz, Sie haben hier eine Menge erzählt, was an Absurditäten nicht zu überbieten ist. Das will ich Ihnen ganz klar sagen. Woher Sie den Gedanken nehmen, mit dem Panzer als mehrspurigem Fahrzeug in den Wald zu fahren, weiß ich nicht. Sie hätten auch die Straßenbahn nennen können, auch sie ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Ich glaube, jeder weiß ganz genau, was wir in diesem Gesetzentwurf meinen, und jeder weiß auch, was Rechtspraxis in diesem Land ist.

Dem Reiter- und Pferdeland Sachsen fehlt es nicht an Bekenntnissen, sondern an Reitwegen und einer toleranten Rahmengesetzgebung. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf unserer Fraktion möchten wir ein Stück weit dazu beitragen, dass die Gesetzgebung den Bedürfnissen und der Realität der sächsischen Reiter sowie der Reiter aus nah und fern angepasst wird. Wir möchten das Befahren mit Kutschen und das Reiten im Wald auf allen geeigneten Wegen grundsätzlich freigeben. Geeignet sind Wege, die breit genug sind, damit ein zweispuriges Fahrzeug auf ihnen fahren kann. In freier Flur soll das Reiten als Betretungsrecht eingeführt werden.

Ich möchte deshalb auch ganz deutlich zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt der möglichen Laufzeitverlängerungen sagen: Ich bin nicht bereit, eine solche Diskussion pauschal zu führen und nur die Frage zu stellen, ob die Reaktoren 30, 40, 50 oder 60 Jahre laufen sollen. Eine solche Diskussion kann nur unter dem Gesichtspunkt der höchsten Sicherheit der einzelnen Anlagen geführt werden. Ein Fahrzeug muss alle paar Jahre zum TÜV und bekommt die TÜV-Plakette nur, wenn es eine positive Sicherheitsprognose hat. Ebenso darf eine kerntechnische Anlage nur weitergefahren werden, wenn sie auch für die nächsten Jahre die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen – wie wir sie in Deutschland haben – erfüllen würde.

Ich möchte jetzt auf die Prioritätenliste zu sprechen kommen.Wie sieht das denn für eine Gemeinde aus, die einen Antrag auf Finanzierungshilfe für ein Fahrzeug- und Gerätehaus gestellt hat, der aber nicht zum Zuge kommt? Dann muss sie den Antrag erneut einreichen. Das kann ein paar Jahre lange so gehen, bis sie dran ist, weil an anderer Stelle auf örtlicher Ebene etwas Wichtiges dazwischengekommen ist. Es hat sich also nichts gegenüber früheren Zeiten geändert. Das ist nach wie vor Praxis. Wer sich auskennt, wird das bestätigen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder DDRBürger, der nach langer Bestellzeit glücklicher PkwBesitzer werden konnte, war froh, wenn er ein Fleckchen für die Errichtung seiner Fertigteilgarage bekommen konnte oder bei einer Garagengemeinschaft mitwirken durfte; denn der Schutz seines Fahrzeuges lag jedem stolzen Besitzer am Herzen. Er hatte nur das eine Fahrzeug, und das musste lange halten, behütet und gepflegt werden. Denn ein Neuwagen war – wie bereits gesagt – nicht so einfach zu erwerben, wie wir es heute nach der Wiedervereinigung Deutschlands gewohnt sind. Der Pkw war in der DDR ein Luxusartikel, heute ist er ein Gebrauchsgegenstand.

Meine Damen und Herren, noch ganz kurz aus brandaktuellem Anlass eines: Bei meinen Vorbereitungen auf die heutige Debatte bin ich darauf gestoßen, dass die sächsische Weinkönigin während ihrer Amtszeit von einem Autohaus mit einem VW und von einer Mineralölfirma mit dem nötigen Kraftstoff unterstützt wurde. Dabei ist mir spontan der Gedanke gekommen, dass es doch ein richtig schönes, öffentlichkeitswirksames Zeichen gewe- sen wäre, wenn es sich bei diesem Fahrzeug um ein mit Biokraftstoff betriebenes Fahrzeug gehandelt hätte.

Jeder kennt die Erfolgsbilanz. Bei der Schleierfahndung machen wir gerade keine willkürlichen Kontrollen. Ich sage es einmal salopp: Wir kontrollieren diejenigen, die danach ausschauen, als ob sie einer Kontrolle dringend bedürften. So etwas gibt es. Das ist noch kein Verdacht, sondern irgendetwas passt einfach nicht zusammen. Es erfolgt dann ein stufenweises Vorgehen. Die erste Stufe ist die Kontrolle der Identitätspapiere. Dabei sieht man schon, wie sich der Betreffende verhält, ob er etwa nervös ist oder Schweißausbrüche hat. Man schaut im Auto etwas herum. Wenn dann der Eindruck entsteht, dass sich eine Kontrolle lohnt, weil Gefahr erhöhende Umstände vorliegen, werden weitere Maßnahmen ergriffen. Natürlich erfolgt das in einem schrittweisen Vorgehen. Es wird nicht etwa einer willkürlich herausgepickt, meinetwegen jeder Fünfhundertste oder Tausendste, der auf der Autobahn fährt, und dessen Fahrzeug dann auseinander genommen. Zunächst einmal wird von Selektierern danach geschaut, welche Fahrzeuge überprüft werden sollen. Die Betroffenen werden daraufhin auf ihre Identität kontrolliert. Wenn sich dann weitere Hinweise ergeben, werden weitere Maßnahmen durchgeführt.

Worum geht es? - Zwei bisherige Polizeikommissariate wurden in Polizeistationen umgewandelt. Diese Stationen halten keinen ausreichenden Einsatz- und Streifendienst mehr vor, sind nachts nicht besetzt und ansonsten maximal mit nur einem Fahrzeug, und das auch nicht zu jeder Tageszeit.

Selbstverständlich macht man sich dort möglicherweise die Finger schmutzig. Wenn ein Fahrzeug es gerade noch zur Tankstelle schafft und dann liegen bleibt, versucht man dort zu helfen, soweit man das kann. Vielerorts ist das gar nicht mehr möglich. Es gibt auch einen Notdienst, dessen Mitarbeiter 24 Stunden am Tag zu erreichen sein müssen.

Ja, aber das Problem, Frau Kollegin Gramkow, ist natürlich, derjenige, der da mit drinsitzt, ist tatsächlich nur der Begleitende. Derjenige, der das Fahrzeug führt, ist der 17-Jährige. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man den Leuten am Anfang sagen muss, welche Verantwortung sie übernehmen.

Dazu gibt es bereits aus dem Nachbarland Österreich Ergebnisse, wo man Ähnliches gemacht hat. Diese Ergebnisse sind überzeugend. Hier gibt es das begleitete Fahren – wie gesagt – schon länger. Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge, die von Achtzehnjährigen verursacht werden, ist um rund 15 % gesunken.Das sind in der Realität rund 120 Menschenleben. Ich glaube, das Missverständnis, dass man zunächst geglaubt hat, es könne nicht angehen, dass Siebzehnjährige ein Fahrzeug führen, wird durch solche Ergebnisse widerlegt. Es geht um einen Vorgang, der darauf ausgerichtet ist, mehr Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Beispiele beweisen das meines Erachtens.

Zurzeit muss die Zulassungsstelle eines Landkreises ein Fahrzeug zulassen, obwohl die beantragende Person für ein anderes Fahrzeug noch Gebühren und Auslagen offen hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Praxis abgeschafft werden. Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, einem Schuldner die neue Zulassung zu verweigern. Damit wäre der Schuldner gezwungen, seine offenen Auslagen gegenüber der Zulassungsbehörde zu begleichen, bevor er für ein anderes Fahrzeug eine Zulassung erhalten kann. Dies trägt nicht nur zu einer gerechteren Behandlung aller Fahrzeughalter bei, sondern würde auch die Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte positiv beeinflussen. Aus diesem Grunde stimmen wir einer Überweisung an den Fachausschuss zu und freuen uns auf die dortige Debatte.

Die Kosten für den Schülerverkehr sind seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Der Landkreis Havelland hat deshalb vor einiger Zeit eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, wie der Schülerverkehr optimiert werden kann. Das Ergebnis war, dass das sinnvollste Prinzip wäre, die Schulanfangszeiten zu flexibilisieren. Auf diese Weise könnten mehr Schüler in einem Fahrzeug transportiert werden. Allein im Landkreis Havelland könnten dieser Studie zufolge jährlich über 500 000 Euro eingespart werden, wenn die Schulanfangszeiten flexibler gehandhabt würden.

Presseberichten war zu entnehmen, dass das Land Niedersachsen mit dem Modellversuch „Begleitetes Fahren“, bei dem schon 17-Jährige den Führerschein erwerben und am Steuer sitzen dürfen, sofern ein Elternteil mit im Fahrzeug sitzt, sehr gute Erfahrungen gemacht hat.

Ich freue mich, dass wir dieser Verordnung nach einer sehr offenen und konstruktiven Diskussion in den letzten Monaten und in der letzten Woche im Kabinett zugestimmt haben. Ich habe sie heute unterschrieben. Sie wird am 01.02. nächsten Jahres in Kraft treten. Damit können junge Menschen in Begleitung Fahrpraxis erlangen und haben damit eine bessere Fahrpraxis, bevor sie 18 Jahre alt sind und das Fahrzeug allein steuern können.

Es gibt Länder, die bei diesem Thema weiter sind als die Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahren besteht in Skandinavien Lichtpflicht. Es wird Sie interessieren zu erfahren, dass die Automobilhersteller imstande sind Fahrzeuge mit einer automatischen Ausschaltung zu versehen. Wem ist es noch nicht passiert, man stellt sein Fahrzeug ab, vergisst das Licht auszuschalten, und stellt bei der Rückkehr zum Wagen fest, dass die Batterie leer ist?

Frau Abg.Apel, wir haben in der vergangenen Woche auf der A 3 ein Fahrzeug in der Nähe von Idstein angehalten, wobei wir 1,5 t nicht gekühltes Fleisch aufgefunden haben. Das Fleisch war zwar hygienisch in Ordnung; es ist aber von der Firma in Essen, an die geliefert werden sollte, nicht angenommen worden, weil es nicht gekühlt war. Es ist danach vernichtet worden. Wir reagieren also auf Hinweise und kontrollieren auch auf Autobahnen.

Wir werden im nächsten Jahr den Modellversuch „Fahrzeugleasing“ auswerten und dann entscheiden, wie wir den Fuhrpark umfassend erneuern können. Diese Erneuerung ist ökologisch, aber natürlich auch finanziell sinnvoll; denn ein neues Fahrzeug verbraucht wesentlich weniger Benzin und ist auch umweltfreundlicher als ein zehn Jahre alter Gebrauchtwagen.

Eine Vignette bedeutet ja nichts anderes – wenn Sie gleichzeitig auch noch Entlastungen bei der Mineralölsteuer durchsetzen wollen; Sie polemisieren ja immer noch gegen die Ökosteuer –, als dass Vielfahrer in Zukunft billiger unterwegs sind. Aber diejenigen, die mit dem Fahrzeug ökologisch vernünftig umgehen, die auf langen Strecken auch einmal die Bahn benutzen und die das Auto nur einsetzen, wenn es nötig ist, müssen zusätzliche Kosten tragen. Ein solches Mobilitätskonzept lehnen wir strikt ab. Das ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und der begrenzten Ressourcen an Rohöl auch völlig unverantwortlich – typisch FDP.

Also Frau Taubert, ich stimme Ihnen zu, jeder Vergleich hinkt. Aber die Frage ist ja, das Nummernschild beim Fahrzeug würde auch nicht viel nützen, wenn nicht der Staat sagt, wir kontrollieren die Sache einfach. Das war mein Appell. Ich sage natürlich, man muss eine staatliche Regelung - egal ob als Verordnung, als Ordnungswidrigkeitstatbestand oder als Straftatbestand - natürlich kontrollieren. Wenn ich sie nicht bewehre, dann brauche ich mich nicht zu wundern, dass sich keiner daran hält.

Dann, das muss ich wirklich sagen, fällt mir immer wieder auf, wie Sie das verkaufen. Ich habe nichts gegen das Verkaufen. Aber Sie kommen mir schon ein bisschen vor wie ein Autoverkäufer, der nach dem Ablauf aller Reklamationsfristen für sein Fahrzeug endlich darangeht, in der Garage die größten Fehler, die reklamiert wurden, zu beseitigen, und dann nach Ach und Krach das Auto aus der Garage herausschiebt und zum Fahren bringt. Das Auto sieht ziemlich schlimm aus, und jetzt feiert er, dass er es an den Mann bringt. Genau so ist mir der Vorschlag des Ministerpräsidenten vorgekommen.

Beide wissen, in welchem Verhältnis sie im Fördermittelgeschäft zueinander stehen. Was ich meine, will ich an einem Beispiel deutlich machen: Ein Bürgermeister lässt seine Sekretärin bei einem örtlichen Autohändler anrufen. Sie verlangt den Geschäftsführer und teilt die- sem mit, dass der Bürgermeister ein neues Auto benötigt. Gleichzeitig fragt sie nach, was denn ein bestimmtes Fahrzeug mit einer ganz bestimmten Ausstattung kosten würde.

Jetzt ist es entscheidend, die gewonnenen Erfahrungen für die Weiterentwicklung von optimierten Bussen zu nutzen, insbesondere zur Erhöhung der Reichweite, für eine verbesserte Tankstelleninfrastruktur und Wasserstofferzeugung sowie für eine Rückführung der Bremsenergie zur Kraftstoffeinsparung. Deshalb will sich die SSB nach eigenen Angaben im Jahr 2008/2009 an einem Folgeprojekt unter dem Arbeitstitel „Fahrzeug mit Energiemanagement“ beteiligen. Ziel ist die Einsparung von 10 bis 15 % Kraftstoff.

die vorgeschriebenen Grenzwerte bei den Stickoxiden, und die Kraftstofffilter verstopfen schneller. Das heißt, bei modernen Fahrzeugen gibt es keine Freigabe für Biodiesel. Wer also ein Fahrzeug mit Rußfilter hat, kann keinen Biodiesel tanken. Das darf ja wohl nicht wahr sein.

Nun zu Ihrer Fragestellung zum Bahnhof Zoo: Natürlich war es zwischen allen Beteiligten abgestimmt, das Pilzkonzept mit den dargelegten Haltekonzepten am Bahnhof Zoo zu versehen. Dass dies von der Deutschen Bahn dann seit Mai dieses Jahres nicht mehr mitgetragen wird, mussten wir zunächst zur Kenntnis nehmen. Es war überhaupt nicht mehr beabsichtigt, einen Fernverkehr über diese innerstädtische Strecke zu leiten. Die Deutsche Bahn ist inzwischen von dieser Vorstellung schrittweise wieder ein wenig abgerückt, aber die Planung sieht weiterhin vor, dass der Bahnhof Zoo nur ein Regionalbahnhof werden soll. Damit würden die auf der Stadtbahn verkehrenden Linien am Bahnhof Zoo durchfahren oder über den Nord-Süd-Tunnel geleitet werden. Der Senat hält diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Durch den Wegfall des Bahnhofs Zoo als Fernbahnhof verschlechtert sich die Erreichbarkeit – das ist das Entscheidende – auf den Ost-West-Relationen der Bahn, weil der Bahnhof Zoo eine herausragende Lage hat. Er hat innerstädtisch eine Lage für Fernverkehrskunden, die zum großen Teil die Attraktivität dieser Lage suchen. Auf der anderen Seite hat er eine herausragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. D. h., dass sich für Einzelne voraussichtlich ein Teil der Reisezeit um 10 oder 20 Minuten verlängern wird. Auch dies ist schon ein tatsächlicher Qualitätsverlust für die Kundinnen und Kunden. Das gilt auch für diejenigen, die den Bahnhof Zoo bisher mit dem Auto angefahren haben, um entweder selbst wegzufahren oder um Besucherinnen und Besucher zu verabschieden oder abzuholen. Aber lassen Sie uns an dieser Stelle fair sein: Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass für einen kleinen Teil der heutigen Ein- und Aussteiger am Bahnhof Zoo – sowohl für diejenigen, die mit dem ÖPNV ankommen, als auch für diejenigen, die mit dem eigenen Fahrzeug fahren – die Anbindung am Bahnhof Südkreuz tatsächlich vorteilhafter sein wird. Es würden künftig einige, auch wenn der Bahnhof Zoo dieses Angebot aufrechterhalten hätte, den Bahnhof Südkreuz als Ein- oder Aussteigebahnhof bevorzugen. Ich gehe deshalb bei der Betrachtung dieser Situation am Bahnhof Zoo davon aus, dass die Bahn – nach einer Betrachtung der Wirkungen der Einschränkungen des Bahnhof Zoos als einem Haltepunkt für den Fernverkehr – von sich aus Überlegungen anstellen und die Qualität und die Akzeptanz dieses Angebots überprüfen wird und sich kundenorientiert verhält. Ich gehe davon aus, dass sie sich durch Befragungen klüger machen lassen und entscheiden wird – auch aus eigenen betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus –, ob sie sich hier nicht geirrt hat und die Aussage, Fernzüge nicht mehr halten zu lassen, nicht auch im eigenen Interesse wieder revidieren muss. Sie haben nach der wirtschaftlichen Situation und den Folgen für den Standort Bahnhof Zoo gefragt. Selbstverständlich ist es erklärtes Ziel des Senats, in diesem Zent- rumsbereich alles zu tun und auch gemeinsam mit der Bahn Anstrengungen zu unternehmen, um ein richtiges Signal für die City-West zu setzen. Ich sage Ihnen allerdings auch, dass wir uns hier mit der Funktion auseinander setzen müssen, die Bahnhöfe heute haben. Auch der Bahnhof Zoo wird in seiner Funktion als eine Möglichkeit, sich zu treffen und einkaufen zu gehen, inzwischen ganz wesentlich verbessert eine Rolle spielen in einer gewachsenen urbanen Umgebung, die nicht durch die Tatsache, dass im Vergleich zu den 200 000 Passanten in der City West etwa 25 000 Fernbahnreisende fehlen, einen erheblichen Qualitätsverlust für die City-West nach sich ziehen wird. Deshalb wird der Bahnhof Zoo auch künftig an diesem Standort im westlichen Teil der Innenstadt eine wichtige Rolle spielen. Die Schließung des Ostbahnhofs, von der Sie gesprochen haben, ist im Betriebskonzept der Bahn für das Jahr 2006 nicht vorgesehen. Es bleiben die folgenden Fernzüge auf der Stadtbahn, und zwar insbesondere aus der Richtung Köln, Amsterdam und in Richtung Warschau, Magdeburg und Dessau. Die Inbetriebnahme der Nord-Süd-Verbindung wird dann zur Folge haben, dass auf dem Ostbahnhof die derzeit 146 Halte auf 98 reduziert werden. Sie haben in Ihren Fragen auch Bezug auf den neuen Hauptbahnhof und die Einführung des Pilzkonzepts mit der Folge für den neuen Hauptbahnhof genommen. Für die Straßenerschließung, die Sie konkret nannten, bedeutet das, dass wir mit der Gestaltung der Anbindung an das Hauptverkehrsstraßennetz sicher eine Verbesserung der Situation haben werden. Das Bestreben, die Straßenbahnen so bald wie möglich an den Hauptbahnhof anzubinden, ist Ihnen bekannt. Aber wir wissen auch, dass es darauf ankommen wird, den neuen Bahnhof und seine Umgebung, die Vorplätze und die Gestaltung des Bauens um den Bahnhof direkt herum, so attraktiv wie möglich zu gestalten. Wir sind im Augenblick – das sage ich deutlich – in intensiven Gesprächen mit der Bahn und durchaus auch in Auseinandersetzungen mit der Bahn, wenn es darum geht, Baufreiheit für die Vorplätze zu erhalten. Ich möchte, dass wir so weit wie möglich in die Lage versetzt werden, das zu tun, was das Land Berlin als Aufgabe hat, nämlich nach dem Räumen der Baustellen auf den Vorplätzen mit dem Bau der Vorplätze beginnen zu können. Ich hoffe, dass die Bahn ihre zugesagten Anstrengungen in außerordentlich zügiger Weise erfolgreich beendet. Eine mögliche Auseinandersetzung bezieht sich – wie von Ihnen vermutet – auch auf die Gestaltung der Anbindung in anderer Weise. Bisher hat die Bahn die fünf geforderten Busstellplätze selbstverständlich zur Verfügung gestellt bekommen. Seit einiger Zeit hat die Bahn den Vorschlag gemacht, das Angebot zu erweitern. Wir prüfen im Augenblick, worauf eine derartige Vorstellung beruht. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich den von der Bahn gemachten Vorschlag, den zentralen Omnibusbahnhof etwa an den Hauptbahnhof verlegen zu wollen, ablehne. Ich glaube nicht, dass es richtig wäre, eine völlig neue Gestaltung der Verkehrsbeziehungen in Berlin durch eine solche Verlagerung zu dulden.

Meine Damen und Herren, ich bin entsetzt darüber, dass ein offizieller Vertreter der CDU nichts weiter vorhat, als einem Rechtsanwalt Fälle zu vermitteln und sich dabei keinen Deut um die wahren Probleme der Frauen schert. Der Rechtsanwalt und die Kanzlei sind nicht nur der CDU sehr nahe stehend - nein, sie kennen zum Glück auch die Anwälte der Gegenseite gut. Wenn man das alles bewertet, wird einem der Zusammenhang zum Mercedes deutlich. Die Frauen sollten eine Bauchlandung erleben, eben wie dieses Fahrzeug beim Elchtest.

Bei der Schwerverletzung muss man wissen, dass es eine schwierige Abgrenzung ist. Wenn man zwei Tage im Krankenhaus liegt, ist man schon schwer verletzt. Das ist der Maßstab. Deshalb sind die Verletzungen nicht immer schwerste Verletzungen. Meine Damen und Herren, die Höhe dieser Quote macht deutlich – wenn man bedenkt, dass diese Altersgruppe zwischen 8 % und 9 % der Bevölkerung ausmacht, dass es Handlungsbedarf gibt. Ursache für ihre überdurchschnittlich hohe Verwicklung in Verkehrsunfälle sind aber entgegen einer verbreiteten Vorstellung nicht nur die erhöhte Risikobereitschaft und jugendliches Imponiergehabe, vielmehr spielt die mangelnde Fahrpraxis eine genauso große Rolle. So fahren die Jugendlichen sehr häufig nachts. Die kurvigen Außenortstraßen im ländlichen Raum verlangen eine gute Fahrpraxis, vor allem bei der Anpassung der Geschwindigkeit vor und in Kurven. Häufigste Unfallursache bei Anfängern ist das so genannte Abkommen von der Fahrbahn. Dies lässt eindeutig darauf schließen, dass zu schnell gefahren wurde und das Fahrzeug nicht beherrscht wird. Vor diesem Hintergrund haben wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Da wird der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen bei uns auf das Lernen durch Erleben gelegt. So führt das Land Rheinland-Pfalz übrigens als einziges Bundesland in ganz Deutschland ein Sicherheitstraining für Fahranfänger mit 30 Euro pro Teilnehmer durch. Diese Maßnahme erachte ich für äußerst wichtig und wertvoll. Ich war dieser Tage bei dem ADAC und habe dort so ein Sicherheitsfahrtraining noch einmal mitmachen können. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele junge Leute dieses Sicherheitsfahrtraining machen, um in Extremsituationen ihr Fahrzeug beherrschen zu können. Ich habe interessanterweise mit vielen jungen Frauen gesprochen, die mir sagten, ich habe schon drei Mal einen Unfall gehabt, ich will jetzt dieses Sicherheitstraining machen, damit ich in Extremsituationen mein Auto besser beherrsche. Es ist eine gute Maßnahme, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann. Übrigens als einziges Bundesland wird dieses Sicherheitsfahrtraining für diese jungen Leute bei uns in Rheinland-Pfalz gefördert. Seit dem Jahr 1999 wurden rund 12.000 Fahranfänger entsprechend geschult. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fahranfängern wird von meinem Haus derzeit vorbereitet, nämlich die Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Die Landesregierung hat zum begleiteten Fahren ab 17 stets die Auffassung vertreten, dass wir zur Erprobung von neuen Ausbildungsmodellen zunächst eine rechtskräftige Grundlage abwarten sollten. Das ist der Hintergrund, weshalb wir das heute tun.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir, soweit dies möglich ist, eine zusammenfassende Antwort zu geben. Ich beantworte Ihre Mündlichen Anfragen wie folgt: Nach Bekanntwerden des Brandes in der Deponie in Bernau wurden am Samstag, dem 10. September, Messfahrten mit zunächst sechs ABC-Erkundungsfahrzeugen der Berliner Feuerwehr, der Berliner Polizei, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und des Deutschen Roten Kreuzes im Berliner Stadtgebiet vorgenommen. Dabei konnten keine signifikanten Konzentrationen von Gefahrstoffen festgestellt werden. Auf Grund der am Sonntag, dem 11. September, weiterhin bestehenden Geruchsbelästigung, insbesondere begünstigt durch die feuchte und trübe Wetterlage, wurden um 15.00 Uhr nach der Einweisung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, das Landeskriminalamt sowie die Berliner Feuerwehr erneut Messungen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt. Zum Einsatz kamen dabei sieben ABC-Erkundungsfahrzeuge von der Berliner Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes. Nach ca. vier Stunden lagen von den 57 Messpunkten Ergebnisse vor. Lediglich in zwei Fällen wurden durch das Ionenmobilitätsspektrometer zunächst auffällig Werte festgestellt. Die detaillierte Untersuchung mittels Gaschromatograph gekoppelt mit einem Massenspektrometer durch das mobile Labor des Landeskriminalamtes konnte diese Ergebnisse nicht bestätigen. Die Schadstoffbelastung lag in Berlin bei allen Messpunkten unter den jeweiligen Grenzwerten. Gefahren für das Grundwasser, insbesondere in Berlin, sind außerordentlich unwahrscheinlich. Der geologische Aufbau in Bernau verhindert, dass Schadstoffe unmittelbar in den Hauptgrundwasserleiter gelangen können. Ein Wassertropfen würde für die Versickerung auf der Barnimer Hochfläche 10 bis 50 Jahre benötigen. Zur Verhinderung möglicher Schädigungen des Grundwassers sind deshalb vorrangig Maßnahmen der Bodensanierung unmittelbar im Einwirkungsbereich zu ergreifen. Dies liegt jedoch in der Entscheidungsbefugnis der örtlich zuständigen Brandenburger Dienststellen. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Löschwasser direkt in die Oberflächengewässer eingeleitet worden ist und somit beispielsweise über die Panke abfließen könnten. Wir werden aber vorsichtshalber, obwohl es keinen konkreten Anlass zur Besorgnis gibt, entsprechende Kontrollmessungen zur Beobachtung von Umweltstoffen in Auftrag geben.

Ich komme zum Thema „Kfz-Kennzeichen-Scanning“. Ich will Ihnen nur erläutern, was vielen von Ihnen und vielen Autofahrern bisher nicht klar sein dürfte. Bereits jetzt werden Autokennzeichen an den Mauterfassungsstellen gescannt, digitalisiert erfasst und diese Daten erst in einem zweiten Schritt gelöscht, wenn das System erkannt hat, dass es sich um ein normales Fahrzeug und nicht um einen Lkw handelt. Videoscanner sind leistungsfähig und können mehrspurige Straßen schon jetzt lückenlos überwachen, und es gibt bereits bei uns eine gut ausgebaute Infrastruktur zur totalen Überwachung der Autobahnen. Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihre Vorschläge im Hinblick auf das Polizeiaufgabengesetz sehen. Ein unbeobachtetes Fahren auf der Autobahn muss nach wie vor möglich bleiben.

Das alleine reicht weiß Gott nicht aus. Aber es ist ein Indiz dafür, dass es in der Tat eine Hilfe ist, wenn die Jugendlichen dieses Alters ein Fahrzeug nicht auf sich allein gestellt führen, sondern mit einer Begleitperson fahren.

Warum ist es dem hessischen Innenminister nicht gelungen, die Polizeimotorradstaffel gleichzeitig mit der Indienstnahme von blauen Motorrädern mit dazu passenden blauen Motorradkombis auszustatten, um ein einheitliches Erscheinungsbild von Fahrzeug und Fahrerin oder Fahrer zu erreichen?

Nun zu Frage 1: Das gegenwärtige Steuerrecht ist nicht mehr reparierbar. Hierzu hat der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof festgestellt - ich zitiere: „Wenn man immer wieder ein Fahrzeug reparieren soll, das nicht mehr zu reparieren ist, dann will man ein völlig neues Modell auf die Straße bringen“. Grundlage dieses neuen Modells stellt das "Konzept 21" der CDU/CSU dar. An erster Stelle steht dabei die Steuervereinfachung und damit die weitgehende Befreiung des Steuerrechts von Lenkung und Subventionstatbeständen.

Was schließen wir daraus? Wir müssen im Hinblick auf die Straßensituation die Straßendecke in Ordnung halten, weil Regen, Schnee und Eis natürlich dann mehr Probleme bereiten, wenn die Straßendecke nicht in Ordnung ist. Wir haben über die notwendigen Mittel für die Straßenunterhaltung gesprochen. Ferner müssen wir auch den Winterdienst ernst nehmen. Das sind aber nur ganz technische Sachen. Wir müssen eigentlich viel weiter gehen. Wir müssen uns der „Vision Zero“, dem Verkehrssicherheitskonzept des VCD anschließen. Herr Kollege Wirz, es gibt außer dem ADFC auch noch andere Verbände, die sich Gedanken über die Sicherheit im Straßenverkehr machen. Wir brauchen auch in der Bundesrepublik Deutschland und in Rheinland-Pfalz einen Masterplan „Vision Zero“. Ich will Ihnen auch sagen, wo wir uns abschauen können, wie das geht. In Schweden sind die Straßen zwar schon dreimal sicherer als bei uns, aber die dortige Regierung hat trotzdem im Herbst 1997 beschlossen, „Vision Zero“ – das bedeutet die Vision einer Unfallquote von null – zur Grundlage ihrer Verkehrssicherheitspolitik zu machen. Sie hat Zwi- schenziele vereinbart und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Jetzt komme ich zu den Maßnahmen. Die Schwerpunkte liegen erstens auf einer innerstädtischen Temporeduktion, zweitens auf einer Entschärfung von Unfallschwerpunkten auf Landstraßen, drittens auf technischen Verbesserungen am Fahrzeug und viertens auf besserer Überwachung der – ich betone – verschärften Verkehrsregeln. In den Niederlanden heißt das Ganze „nachhaltige Sicherheit“ und hat zum Ziel, bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren. Die Aktivitäten zielen vor allem auf Geschwindigkeitsreduktionen und auf die Vereinfachung von Verkehrssituationen ab. Meine Damen und Herren, ich will in meinem nächsten Beitrag noch auf die Handlungsfelder eingehen, die in eine solche „Vision Zero“ einfließen müssen. Es geht dabei erstens um den Mensch, zweitens um das Fahrzeug, drittens um die Straßen und viertens um die Gesetzgebung.

Ich will hier noch mal das ganz konkrete Beispiel nennen: Wenn Sie vergangenen Winter auf der L 2052 von Masserberg nach Fehrenbach gefahren sind, dann war diese Straße nur noch halbseitig geräumt. Wer sich dort auskennt, weiß, dass sich diese Straße in Serpentinen ins Tal windet. Sie hatten rechts und links die hohen Schneewehen und sie haben nicht mehr gesehen, ob Ihnen ein Fahrzeug entgegenkam. Das ist weder im Sinne der Verkehrssicherheit noch im Sinne der Tourismusentwicklung. Das nur mal so weit hier als Schwenk zu dem, was an Berichterstattung aus dem Ausschuss kam.

Dann wird es so sein, dass das Fahrzeug des Malers, der den Auftrag erhält, das Rathaus anzustreichen, vielleicht ein Kennzeichen hat, das die Bewohnerinnen des Ortes, in dem das Rathaus steht, auch kennen.

die Abfrage aus dem gesamten europäischen Schengen- Raum durchführen kann, dann hat der Beamte vor Ort, ob es um die polnische Außengrenze geht, ob es um die Grenze zwischen Frankreich und irgendeinem anderen Land oder was auch immer geht, in Bruchteilen von Se- kunden die Auskunft, ob das gesuchte Fahrzeug im Sys- tem ist, ob der Mensch, der ermittelt wurde, als Täter ge- sucht wird. Dafür haben sie früher Tage und Wochen ge- braucht.

Zunächst zu dem Einsatz in Breitungen, bei dem ein unbeteiligter Lkw-Fahrer ums Leben kam: Am Freitag, dem 1. April 2005, erhielt die Polizeiinspektion Bad Salzungen um 5.40 Uhr den Anruf eines Bürgers, der erklärte, sein Lkw sei gerade gestoh- len worden. Mit Hilfe dieses Bürgers gelang es der Polizei neun Minuten später, den flüchtenden Lkw mit dem ersten Funkstreifenwagen zu erreichen. Diesem Funkstreifenwagen war es jedoch nicht möglich, den flüchtenden Lkw zu überholen, da dieser mit hoher Geschwindigkeit die gesamte Fahrbahn nutzte und gefährliche Überholmanöver durchführte. Der Lkw-Dieb zeigte von Beginn an ein rücksichtsloses Fahrverhalten, mit dem er die Sicherheit der Teilnehmer im Straßenverkehr erheblich gefährdete. Er fuhr in Schlangenlinien und teilweise auch auf der Gegenfahrbahn durch das Stadtgebiet von Bad Salzungen. Selbst auf einer Kreuzung überholte er einen Pkw; unterwegs rammte der Amokfahrer im weiteren Verlauf Lichtmasten, Begrenzungen, ein Auto und sogar ein Haus. Eine erste reale Chance, den Amokfahrer zu stoppen, ergab sich für die Polizei, als dieser an einer Bahnschranke anhalten musste. Als sich die Polizeibeamten jedoch dem Fahrzeug näherten, fuhr der Amokfahrer unter großer Beschleunigung rückwärts und schob ein hinter ihm befindliches Fahrzeug rücksichtslos zurück. Die Polizeibeamten konnten sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, ebenso wie zwei weitere Personen aus einem weiteren Pkw. Die Polizeibeamten entschlossen sich nun, den Lkw durch Schusswaffeneinsatz zum Stehen zu bringen. Die Schüsse auf die Reifen blieben allerdings ohne Erfolg. Der Amokfahrer beschleunigte den Lkw wieder und flüchtete. Die Polizisten, die die Verfolgung wieder aufnahmen, verloren zunächst den Sichtkontakt zum Fluchtfahrzeug. Zu diesem Zeitpunkt erhielt der Funkstreifenwagen Unterstützung durch zwei weitere Funkstreifenwagen. Nach rund fünf Minuten Suche konnte der Sichtkontakt zwischen einem der drei Streifenwagenbesatzungen und dem flüchtenden Lkw wieder hergestellt werden. Ein Vorbeifahren oder Überholen war aus den bereits genannten Gründen nicht möglich. Zwischenzeitlich traf ein weiterer Funkstreifenwagen ein. Gegen 6.00 Uhr entschied sich die Besatzung, den Lkw durch eine Straßensperre an einem Weiterfahren zu hindern. Sie befanden sich zu diesem Zeitpunkt in geraumer Entfernung vor einer stark befahrenen Kreuzung, die unübersichtlich und nur über einen abschüssigen und kurvigen Streckenverlauf zu erreichen ist. Zur Zeit des Ereignisses herrschte starker Berufsverkehr. Aus Sicht der Polizisten galt es daher, diese Kreuzung vor einer unkontrollierten Fahrt des Tatfahrzeuges zu schützen. Auf dem Weg zur Kreuzung befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Lastzug auf der B 19. Die Funkwagenbesatzung überholte diesen und hielt ihren Wagen ca. 800 m vor der Kreuzung an. Sie beabsichtigten, den Lastzug des später getöteten Lkw-Fahrers als Hindernis einzusetzen. Auf diese Weise sollte die Flucht des gestohlenen Lkws beendet werden. Ein Beamter verließ den Streifenwagen und forderte den Lkw-Fahrer auf, sein Fahrzeug quer auf die Fahrbahn der B 19 zu stellen. Dieser Aufforderung kam der Lkw-Fahrer sofort nach. Noch beim Rangieren des Lastzuges näherte sich der flüchtende Lkw mit sehr hoher Geschwindigkeit. Als der Fahrer des Lastzugs sein Fahrzeug quer auf der Straße zum Stehen gebracht hatte und im Begriff war, auszusteigen, raste der flüchtende Lkw links in den zur Sperre aufgebauten Lastwagen. Dabei erfasste er den gerade aussteigenden Fahrer tödlich. Der Lkw kam im gegenüberliegenden Straßengraben zum Stehen. Der Fahrer des flüchtenden Lkws wurde im Fahrerhaus unverletzt festgenommen. Der tödlich verletzte Lastwagenfahrer aus Nordrhein-Westfalen hinterlässt eine Frau und zwei volljährige Kinder. Ich habe der Witwe des getöteten Mannes meine Anteilnahme und die Anteilnahme der Thüringer Landesregierung und mein tiefes Mitgefühl übermittelt. Ich habe dafür Sorge getragen, dass sie schnell und unbürokratisch eine Soforthilfe überwiesen erhalten hat. Ihre weiteren Ansprüche werden selbstverständlich rasch und umfassend bearbeitet werden. Derzeit prüft der leitende Oberstaatsanwalt im Ruhestand, Herr Sauter, die Geschehnisse. Ich habe ihn gebeten, den genauen Hergang des Einsatzes zu analysieren, um Antworten auf offene Fragen zu finden. Untersucht werden die Fehlschüsse der Polizei vor dem Bahnübergang ebenso wie die Abstimmung des Polizeieinsatzes durch die Beteiligten. Insbesondere wird Gegenstand der Untersuchung sein, ob und inwieweit es vertretbar war, den Lkw-Fahrer in die Gefahrenabwehr einzubeziehen. Grundsätzlich erlaubt es unser Polizeiaufgabengesetz, in solchen Fällen die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, in denen andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht greifen und dies ohne erhebliche Gefährdung der Helfer möglich ist. Der Abstand zwischen dem Amokfahrer und dem hilfsbereiten Lkw-Fahrer war offenbar geringer als die Beamten annahmen, die den Lkw-Fahrer um Hilfe gebeten hatten. Der den Lkw-Fahrer auffordernde Beamte stand nach eigenen Angaben ca. fünf Meter vor diesem Lkw, was er sicher nicht getan hätte, wenn er zu diesem Zeitpunkt mit einer akuten Gefahr gerechnet hätte. Genaue Erkenntnisse werden die staatsanwaltschaftlichen und die behördeninternen Untersuchungen erbringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zu dem Polizeieinsatz in Rudolstadt. Am 5. April 2005 kam es dort zum Streit zwischen dem Täter und zwei anderen Männern, in dessen Folge der Täter einen Mann durch zwei Kopfschüsse tödlich und den anderen durch einen Kopfschutz schwer verletzte. Der Täter verließ mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen sechs Monate alten Sohn das Haus, um mit einem BMW fluchtartig den Tatort zu verlassen. Eine Zeugin hatte zwischenzeitlich die Polizeiinspektion informiert. In Tatortnähe befand sich ein Funkstreifenwagen, der den Tatort zum Zeitpunkt der Flucht des Täters erreichte. Dieser fuhr mit hoher Geschwindigkeit rückwärts in Richtung Markt. Die Beamten versuchten den Pkw zu stoppen. Der Täter ignorierte jedoch die Anhaltezeichen eines Beamten. Er fuhr diesen mit dem Fahrzeugheck an, so dass der Beamte über die Kofferraumklappe auf die Straße geschleudert und verletzt wurde. Als der Täter mit durchdrehenden Rädern auf den am Boden liegenden Beamten zufuhr, schossen die beiden Polizeibeamten auf das flüchtende Täterfahrzeug insgesamt 16-mal nach neuestem Stand. Dabei wurde der Täter durch einen Schuss tödlich verletzt. Die Beifahrerin erlitt eine Schussverletzung am Arm. Das Kleinkind im Fahrzeug, von außen für die Beamten nicht wahrnehmbar, blieb glücklicherweise unverletzt. Das Fahrzeug fuhr ungebremst gegen eine Hauswand; der Tatver- dächtige starb noch vor Ort. Der Täter verfügte nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe. Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es sich wohl eher um eine Streitigkeit im kriminellen Milieu gehandelt hat. Über alle drei beteiligten Männer gibt es kriminalpolizeiliche Erkenntnisse. Sowohl die kriminaltechnischen Untersuchungen als auch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine eigens hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe der Abteilung interne Ermittlungen und die Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld bearbeiten dieses Verfahren. Zu den Umständen des Todes des Tatverdächtigen wurde wegen vorliegenden Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Aus welcher Waffe der tödliche Schuss abgegeben wurde, ist bislang unklar. Wegen der Verletzungen der Beifahrerin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

Dann geht die Pressemitteilung weiter: „In Rudolstadt hätten die Polizeibeamten vermutlich unangemessen reagiert.“ - dann kommen Anführungszeichen - „'27 Schüsse in der Innenstadt auf ein Fahrzeug, besetzt auch mit Unbeteiligten, sogar mit einem Kind, verbieten sich auch dann, wenn man von einem bewaffneten und gefährlichen Fahrer ausgehen muss'“, behauptet Hahnemann. Ich komme nachher noch auf die einzelnen Punkte, die heute vorgetragen wurden. „Auch der verunglückte Einsatz auf der B19 sei wohl vermeidbar gewesen“ usw. usf. Ich könnte das alles weiter hier durchdeklinieren.