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Kommen wir zum zweiten Polizeieinsatz - zu Rudolstadt. Auch in Rudolstadt - ich habe es ja vorhin vorgelesen, wie schnell man sich anhängen kann an eine veröffentlichte Meinung -, hat der Minister berichtet, ist es zu diesem Mord gekommen, meine Damen und Herren. Es gab dieses Beziehungsdrama, eine mit Drogen angereicherte Szene, wo also ein Mord passiert ist, ein Zweiter angeschossen wurde, ein Polizist, der im Einsatz war, angefahren wurde, und es wurde versucht, eine Polizistin zu überfahren. Dann soll sich wahrscheinlich die Polizei hinstellen, soll noch dreimal in die Luft schießen oder soll darauf warten, bis einer überfahren wird. Da muss man auch die weiteren Dinge noch abwarten. Denn so, wie es bisher bekannt ist, konnte niemand erkennen, dass da auch ein Kind in dem Auto ist, sondern es ist von dem Mittel Selbstschutz Gebrauch gemacht worden, um diesen Mörder und dieses Fahrzeug zu stoppen. Dann geht man wieder da hin und da geht es los: Spekulationen und 27 Schüsse und dann kommt noch der Opa von dem Kind, der berichtet in solchen Sendungen, die da spät abends von so einem Sender mit drei Buchstaben kommen, mit R beginnend,

Zum Ausbringen von Stopsticks? Nein, Herr Minister, ich komme noch dazu. Wir haben das im Innenausschuss nicht geklärt. Wir haben zwar geklärt, dass angeblich nur jedes zweite Fahrzeug mit diesen Stopsticks ausgerüstet ist, aber wir haben zum Aufenthalt am Bahnübergang Immelborn einiges nicht geklärt. Ich komme nachher dazu.

Die Vorgänge in Rudolstadt werden noch untersucht. Aber war die Abgabe von 16 Schüssen in der Innenstadt auf ein Fahrzeug, in dem sich Personen befanden, tatsächlich gerechtfertigt? Da ist nicht die Frage, ob ein Schuss auf den Täter oder ein oder zwei Schüsse in die Reifen gerechtfertigt gewesen wären. Die Frage will und kann ich gar nicht beurteilen, aber ich nehme zur Kenntnis, dass selbst Staatssekretär Baldus diese Frage auch stellt. Dann müssen wir als Opposition sie doch auch stellen dürfen. Wir dürfen doch die Interessen unbeteiligter Dritter in Rudolstadt im Auge haben, wenn wir Fragen: Sind so viele Schüsse vonnöten?

Meine Damen und Herren, der Straßenverkehr am ArnulfKlett-Platz selbst verursacht 25 % des Feinstaubs. Wir haben dann noch einen Eintrag aus anderen Gebieten Stuttgarts mit einem Anteil von 15 %. Das heißt, der Straßenverkehr insgesamt verursacht an dieser Stelle 40 % des Feinstaubs. Davon wiederum kommen 40 % an Emissionen direkt aus dem Auspuff, was sich mit moderner Abgastechnologie – Stichwort Filter – heutzutage im wahrsten Sinne des Wortes herausfiltern lässt. Oder andersherum gesagt: 16 % der Gesamtstaubbelastung kommen aus Emissionen aus dem Auspuff. Der Rest sind Abrieb der Straßen, Aufwirbelung auf den Straßen, Abrieb an Bremsen und Kupplung im Fahrzeug und Immissionen aus anderen Gebieten Stuttgarts. Andersherum gesagt: Wenn wir über Nacht alle Pkw und alle Lkw mit Rußpartikelfiltern ausrüsten könnten, hätten wir exakt 16 % des Problems gelöst und 84 % nicht gelöst – um einmal klar zu sagen, über welche Größenordnung wir insgesamt reden.

Vorbildrolle des Landes: Auch hier hat sich die Landesregierung bewegt. Während vor zwei Jahren praktisch kein Fahrzeug im Fuhrpark des Landes mit Rußfilter ausgestattet war, ist jetzt beschlossen worden, bei der Beschaffung von Dieselfahrzeugen nur noch Fahrzeuge mit Rußfiltern anzuschaffen und eine Nachrüstung der vorhandenen Dieselfahrzeuge ins Auge zu fassen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hat ein Fahrgast Rechte? – Ja, würde man sagen, er kann einen Fahrschein kaufen. Was für ein Recht erwirbt er denn damit? – Er erwirbt damit das Recht, einen Bahnhof zu betreten, auch ein Fahrzeug des Verkehrsmittels, das er gewählt hat, zu betreten, damit transportiert zu werden und auch wieder zu verlassen. Hat er das Recht, einen falschen Fahrschein zu erwerben? – Nein, das Recht hat er nicht,

Das Gleiche gilt für den Lkw. Bis heute ist nicht ein einziger aktueller Vorschlag auf dem Tisch, wie dem sauberen Lkw zum Durchbruch verholfen werden könnte. Bayern schlägt vor, die Lkw-Maut noch stärker zu spreizen, um damit den Anreiz, auf saubere Lkws zu setzen, noch weiter zu vergrößern. Damit sich ein sauberes Fahrzeug, ein sauberer Lastwagen schnellstmöglich rechnet, sollte durch eine Spreizung der Lkw-Maut ein Anreiz für Spediteure, für alle Lkw-Betreiber geschaffen werden, zumal die neuen Technologien, z. B. neue Lkw-Katalysatoren auch noch Sprit sparen helfen. In einem Modellversuch, den der Freistaat Bayern mit über 1 Millionen Euro gefördert hat, konnte in einem Flottenversuch nachgewiesen werden, dass der neue Lkw-Katalysator nicht nur die Feinstäube reduziert, nicht nur die Stickoxide reduziert, sondern auch den Spritverbrauch um 6 % senkt, sodass mit weniger Sprit und mit weniger Lkw-Maut ein echter Anreiz zu schaffen ist, um die sauberen Lkws schnellstmöglich auf die Straße zu bringen.

Ich komme damit zu den beiden Anträgen, die die Opposition eingebracht hat. Die CSU-Fraktion lehnt den Antrag der Kollegen der SPD ab. Wir halten diesen Antrag allein deshalb für einen Schaufensterantrag, weil schon aus der Einleitung deutlich wird, dass es Ihnen nicht um die tatsächliche Bekämpfung der Feinstaubbelastung geht. Vielmehr wollen Sie damit den Verzicht auf den Transrapid erreichen. Nur nebenbei: Der Transrapid ist ein Fahrzeug, das überhaupt keine Rußpartikel erzeugt!

Erstens. Es gibt in meinen Augen keinerlei Grund dafür, einen derartigen Antrag zu stellen, wie es die SPD hier gemacht hat. Die Grenze von 2,8 Tonnen ist völlig willkürlich. Das Wohnmobil- oder Reisemobilsegment beginnt irgendwo im Bereich von 1,5 Tonnen und geht bis zu knapp 7,5 Tonnen. Diejenigen, die mit einem kleineren Wohnmobil unterwegs sind, werden völlig normal wie jeder andere Pkw besteuert. Sobald das Fahrzeug ein Kilogramm schwerer als 2,8 Tonnen ist – und sehr viele unternehmen hohe Anstrengungen, diese Grenze zu überschreiten –, sind die Steuern plötzlich in der Größenordnung von einem kleinen Pkw. Diese Ungerechtigkeit ist für uns nicht nachvollziehbar.

Herr Minister, mit der Macht des Marktes, auf die die Staatsregierung doch schwört, hätten Sie die Industrie längst zwingen können, Autos mit Filtern zu liefern. Was glauben Sie, was passiert, wenn Sie sagen, Sie bestellen die nächsten zwei Jahre kein Fahrzeug mehr, wenn keine Rußfilter eingebaut sind? – Raten Sie einmal, wann der Rußfilter drin ist? – Am nächsten Tag.

Wo sind denn die Verantwortlichkeiten? Wo ist die Verantwortung, von der Sie so großspurig reden? Ich sage: Letztlich ist es der effizienteste Weg, dort anzufangen, wo der Dreck entsteht, wo der Dreck herauskommt, nämlich am Fahrzeug selbst.

Herr Kollege Wörner, das, was die Bundesregierung schließlich Anfang des Jahres 2005 vorgelegt hat, war doch von Haus aus ein untauglicher Versuch, indem man zum ersten Mal einen Vorschlag auf den Tisch gelegt hat, die Maßnahme aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Das ist noch nie gemacht worden. Auch wenn ich in Ihre Reihen schaue, muss ich sagen: Herr Bundesfinanzminister Eichel lehnt das selbst ab. Es ist überhaupt hoch interessant zu sehen, was in den letzten Tagen in den Medien zitiert worden ist. Clemens sagt: „Alles Unsinn!“, Herr Steinbrück sagt: „Maßlos überzogen!“. Die Bundesregierung hat doch selbst kein in sich schlüssiges Konzept. Vor diesem Hintergrund muss man das sehen, was heute die Bayerische Staatsregierung beschlossen hat: Wir bekennen uns zu einer steuerlichen Anreizwirkung. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Konzept auf den Tisch zu legen, das aufkommensneutral umgesetzt werden kann, das heißt, dass es am Ende nicht aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird. Am Ende wird es – wie in den letzten zehn, fünfzehn Jahren auch – von den Autofahrern getragen. Diejenigen, die ältere Fahrzeuge fahren, zahlen etwas mehr, und diejenigen, die in neuere Technologien investieren beziehungsweise ihr Fahrzeug nachrüsten, zahlen etwas weniger. Das ist die Marschrichtung. Genau das – Sie können das hoffentlich nachvollziehen; wir werden bei den Dringlichkeitsanträgen noch darüber reden – habe ich als Bayerischer Umweltminister, Herr Kollege Wörner, vor Tagen und Wochen bereits eingefordert und genau das hat heute das Kabinett beschlossen.

Es ist schon klein kariert, wenn man sagt, die Landesregierung könnte einmal Opel fahren. Ich darf Ihnen s agen, in meinem Hause fahren viele Mitarbeiter Opel. Wir haben im Übrigen auch ein Auto mit Erdgasbetrieb. Von daher ist dieser Vorwurf nicht zutreffend. Wir werden jetzt noch ein weiteres Erdgas-Fahrzeug anschaffen.

Ja, Kollege Haas, das ist klar: Sie sitzen nie in einem solchen Fahrzeug, das denke ich mir. Sie fahren immer mit der Bahn.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber das ist doch nicht das billigste Fahrzeug, das Sie geleast haben!)

Ich will keine Wertung vornehmen, aber Fahrzeug ist eben nicht gleich Fahrzeug. Da gibt es schon Unterschiede.

Das ist nicht zum Lachen. Es ist außerordentlich wichtig, dass auch Sie wissen: Diese Ereignisse, nämlich das Konzert der „Böhsen Onkelz“ - innerhalb von 27 Tagen sind 100 000 Karten verkauft worden - und die DTM, haben dafür gesorgt, dass alle Herbergen in der Region bereits ausgebucht sind. Genau das haben wir immer gewollt. Von diesem Veranstaltungsort soll ein Push für die regionale Entwicklung ausgehen. Dazu gehört, dass der Lausitzring von vielen Gruppen angenommen wird, auch von Skatern und Radfahrern. In den Sommermonaten können auch Sie von 18 bis 20 Uhr mit dem eigenen Fahrzeug den Lausitzring nutzen.

Anstatt auf die Warnblinkanlagen und Bremslichter der anderen Fahrzeuge zu reagieren, abzubremsen und das eigene Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen, wurde noch einmal auf das Gaspedal getreten. Kein Preis war Ihnen zu hoch um die Landtagswahl für sich zu entscheiden. Sie schreckten selbst vor einem 1 Mrd.    : 

Drittens. Selbst wenn diese Vergünstigung für die Jahre 2006 und 2007 käme, was passiert danach mit den umweltbelastenden Dieselkraftfahrzeugen ohne Filter? Selbst wenn die Industrie Wort halten würde und ab 01.01.2008 keine neuen PKW ohne Rußpartikelfilter mehr auf den Markt bringen würde, gäbe es im Jahr 2008 noch zahlreiche ältere Fahrzeuge ohne Filter. Oder glauben Sie ernsthaft, dass jeder sein Fahrzeug in den Jahren 2006/2007 nachrüsten lassen wird?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem, was der Kollege Hahn hier über die Gebührenpflicht für internetfähige PCs gesagt hat: Natürlich ist es richtig, dass ein Unternehmen,das nur über einen internetfähigen PC verfügt, das kein gewerblich angemeldetes Fahrzeug mit Autoradio hat, kein Radio im Büro, kein Fernsehen im Büro, ein Unternehmen, das wir so konstruiert haben, ein Verlierer dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist. Denn wenn dieses Unternehmen einen internetfähigen PC hat, dann wird es in der Tat jetzt zur Rundfunkgebührenpflicht herangezogen.

Im konkreten Fall ging es um die Gemeinde Modautal und um die Gemeinde Schaafheim. Ich verkürze die Darstellung, aber Sie können die Antwort auch schriftlich haben. Die Gemeinde Modautal hat für das Jahr 2005 ein Löschgruppenfahrzeug LF10/6 bereits bekommen. Das Fahrzeug ist Ende 2004 angeschafft worden.Des Weiteren hat die Landesfeuerwehrschule im Jahre 2004 ein LF16/12 für den Ortsteil Brandau übergeben – beide Maßnahmen in dieser Gemeinde.

Dann hatten die ein weiteres Fahrzeug beantragt. Das wurde vom Kreis auf Priorität eins gesetzt; das Fahrzeug für Schaafheim, Ortsteil Mosbach, auf Priorität zwei. Da es dort bislang überhaupt kein wasserführendes Fahrzeug gibt, im erstgenannten Ortsteil zwei, hat man sich entschieden, zu sagen, aus allgemeinen und übergeordneten Erwägungen sorgen wir erst einmal dafür, dass wir auch im anderen Ortsteil ein wasserführendes Fahrzeug haben. Das war der Grund, und den halte ich auch für durchaus vernünftig.

Jetzt gibt es eine ganz neue Entwicklung. Sie wissen, wir haben das Landesbeschaffungsprogramm mit dem LF10/6. Dort ist eines der einer anderen Gemeinde angebotenen Fahrzeuge nicht abgenommen worden, weil die ihr gesamtes Konzept überarbeiten wollen. Nach meinem Kenntnisstand wird derzeit geprüft, ob dann das dritte wasserführende Fahrzeug trotzdem noch nach Modautal gehen kann. Ich weiß noch nicht genau, wie weit die Prüfung geht oder gegangen ist. Wenn das möglich und vertretbar ist, wird man diesem Anliegen nachkommen.

Damit auch das klar ist: Wir haben auch kein Problem mit dem, was wir mit Ihnen zusammen gut finden, etwa MEKA. Da nölen wir nicht herum. Aber bitte seien Sie vorsichtig mit den Badenern. Ich weiß nicht, ob diese die Steine so weit schmeißen können, wie Sie vorhin gesagt haben. Die elsässischen Landwirte sagen uns: Ihr kriegt unser Heizöl, wenn wir dafür MEKA kriegen. Wenn wir uns mit anderen Ländern vergleichen, müssen wir die ganze Zuschusspalette nehmen und nicht nur einen Teil. Da sind Sie nicht fair. Wenn Sie mal mit agrarischem Biodiesel fahren wollen, dann tausche ich einmal meinen Audi mit Ihrem Fahrzeug. Dann fahren Sie einmal 14 Tage mit Biodiesel. Da werden Sie sehen, dass es keinerlei Behinderung gibt. Die Behinderung ist bei Ihnen im Kopf, weil Sie es nicht wollen. Das hat jetzt nichts mit Ihrem Kopf zu tun.

Noch einmal etwas zur Fantasielosigkeit. Ich weiß nicht, wo der Kollege Kiefl gelesen hat, wir seien bei nachwachsenden Rohstoffen vorbildlich. Schlafmütziger als die Landesregierung kann man dort gar nicht mehr sein. Wir haben im Bereich Biodiesel keine Art von Vorbildcharakter. Herr Stächele, warum nicht wenigstens Sie mit einem biodieselbetriebenen Fahrzeug fahren, kann ich nicht verstehen. Wenn man kein Vorbild abgibt, darf man auch von anderen nichts fordern.

Jetzt etwas zur Gasölverbilligung. Wie blöd muss man eigentlich sein, dass man einerseits sagt: „Wir wollen möglichst wenig abhängig sein von mineralischen Kraftstoffen“, und andererseits will, dass wir auch noch dauernd Geld dafür bezahlen, dass jemand mineralische Kraftstoffe verbraucht, wenn er selber auf seinem Acker für sein Fahrzeug Biodiesel oder Kraftstoff herstellen könnte? Da müssen die Bauernverbände, da muss das Ministerium – ich erinnere wieder an Ihr Auto, Herr Minister – sagen: „Das will ich.“ Der öffentliche Personennahverkehr macht es zum Teil. Immer mehr Speditionen stellen um. Was machen wir? Nichts.

Zum 4. Punkt, zur technischen Ausstattung der Feuerwehr: Ein zusätzliches Problem besteht in dem Alter eines eingesetzten Flugfeldfeuerlöschfahrzeugs vom Typ "Kronenburg". Für dieses Fahrzeug sind praktisch keine Ersatzteile mehr erhältlich, sondern defekte Teile müssen jeweils in Einzelanfertigung hergestellt werden. Das Fahrzeug ist jedoch zur Erfüllung der Bedingungen für die Brandschutzklasse 7 erforderlich und die lokale Feuerwehr kann nur unter Einsatz eines erheblichen Teils ihrer Ausstattung die benötigte Löschkraft dieses Fahrzeugs ersetzen. Dies ist nur in Ausnahmefällen und für kurze Zeit möglich. Der Neupreis für ein Ersatzgerät vom Typ "Panther" beträgt ca. 880.000 '

Besonders herauszugreifen ist die künftige Gebührenpflicht für PCs, mit denen Rundfunk empfangen werden kann. Insbesondere von Vertretern der Wirtschaft wird vorgeworfen, dass ihnen zusätzlich Gelder in Form von Gebühren abgeknöpft werden sollen, die von denjenigen zu entrichten sind, die zum Zwecke ihres wirtschaftlichen Erwerbs – Handwerksbetriebe und ähnliche – auf ein Rundfunkgerät in einem PC angewiesen sind. Dazu bleibt allerdings festzustellen, dass dies erstens nicht eine Neuerung dieses Änderungsstaatsvertrages ist; denn wir haben ein Moratorium, das zum 31.12.2006 abläuft. Das heißt, erst ab dem 01.01.2007 tritt diese Regelung in Kraft, die im Übrigen schon beschlossen war. Zweitens halte ich für bemerkenswert: Die PCs werden von der Gebührenpflicht befreit, wenn eine Rundfunkgebühr bereits auf ein herkömmliches Empfangsgerät – Radio oder Fernsehgerät – entrichtet wird. Wir müssen eigentlich davon ausgehen, dass jeder Gewerbetreibende im geschäftlich genutzten Fahrzeug einen Radioapparat hat, den er schon in der Vergangenheit sorgfältig angemeldet hat. Das Argument, wir würden der Wirtschaft in die Tasche greifen, sticht hier nicht.

In zehn Jahren steht hier ein Computer, der jedes Fahrzeug kontrolliert, über Sprachsteuerung. Abends sagt einer: Morgen früh will ich von Wiesbaden nach Frankfurt. Das System bietet ihm verschiedene Zeitfenster an, je nach Dichte preislich gestaffelt. Ampeln an den Auffahrten regeln den Verkehrsfluss und entscheiden, wer einscheren darf. Frühbucher bekommen Rabatt. Wer sich erst am Morgen entscheidet, der zahlt richtig oder muss warten.

Lassen Sie mich noch einmal zum Pkw bzw. zum dieselbetriebenen Fahrzeug zurückkommen. Ich möchte eines richtig stellen, denn in letzter Zeit wurde ein gewisses Zerrbild der deutschen Automobilindustrie in der Öffentlichkeit verbreitet, das so nicht stehen bleiben kann. Es ist zwar richtig, dass der Verkehr maßgeblich zur Staubbelastung PM 10 beiträgt. Der Verkehrsanteil an der Messstelle Lützener Straße in Leipzig beträgt immerhin 34 %. Aber davon sind 30 % durch Lkw-Verkehr und nur 4 %, Frau Kipping, durch Pkw-Verkehr bestimmt. Die Aufteilung zwischen Motoremission – Herr Lichdi, wir haben uns darüber im Dezember bereits ausgetauscht – auf der einen und Aufwirbelung und Abrieb – von daher kommen Ihre Werte, zum Beispiel bei Quecksilber oder bei Arsen –, auf der anderen Seite beträgt 50 : 50. Das heißt, der Anteil des Abriebs der Bremsen ist genauso hoch wie zum Beispiel die Belastung durch Rußpartikel.

Es geht da natürlich nicht nur um den Sachverhalt Kleingartenanlage, sondern man muss die Gesamtsituation des Betroffenen im Gesamtkontext betrachten. Im Rahmen dieser Konnexität hat der Fallmanager vor Ort einen entsprechenden Ermessensspielraum als Möglichkeit. Das war ja auch der Grund dafür, dass die Bundesregierung bei den Fällen Kleingarten, Wohnraum und angemessenes Fahrzeug die Delegation in die lokale Verantwortung gegeben hat, ganz einfach um den Gesamtkontext, die individuelle Situation des Betroffenen, ins Blickfeld zu rücken. Es gibt zusammengefasst – noch einmal auf Ihre Frage zurückkommend – aus unserer Sicht und Kenntnis heraus keine Situation, die hier gravierend neue Betrachtungsweisen nach sich ziehen würde. Deswegen sind wir der Meinung, wie bereits ausgeführt, dass die Verfahrensweise so bleiben kann, wie sie ist.

Um die Fahrzeugflotten so schnell wie möglich mit Rußfiltern auszustatten, müssen entsprechende Anreize geschaffen werden. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, die Umsetzung des Zieles „sauberes Diesel- fahrzeug“ als überregional wirkende Maßnahme zu forcieren.

Observationsmaßnahmen unmittelbar vor dem Durchsuchungszeitpunkt führten zu der Erkenntnis, dass das Fahrzeug des Herrn K. auch auf dem Parkplatz dieser Pension parkte und das Licht im Büro des Beschuldigten brannte wie viele Tage zuvor. Aufgrund der vorliegenden Ermittlungs- und Observationsergebnisse bestanden nach allgemeinem polizeilichem Erfahrungswissen keine Zweifel an der Anwesenheit des Beschuldigten im Durchsuchungsobjekt der Geschäftsräume.

in weiterer für die FDP nicht minder wichtiger Grundsatz ist die Wirtschaftlichkeit; denn Nahverkehrsleistungen müssen auch in Zukunft finanzierbar bleiben, damit diejenigen Fahrgastgruppen, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen, ebenso am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Um die Interessen dieser Fahrgastgruppen und anderer relevanter Institutionen einfließen zu lassen, sind auf der Ebene der Landkreise und des Landes Beiräte zu bilden.

Aber ein Fahrzeug für die Zukunft, mit dem man aus dem Sumpf herauskommt, ist das natürlich nicht.

Ich räume ein, dass das Abklären von Kennzeichen keinen sehr tiefen Eingriff in Grundrechte bedeutet. Ihr Einwand, es würden ja überhaupt keine Menschen, sondern nur Fahrzeuge überprüft, nur Kennzeichen, also sozusagen Zahlen, überzeugt uns allerdings nicht. Nach den praktischen Erfahrungen kann man nämlich davon ausge- hen, dass ein Fahrzeug, das sich bewegt, auch einen Fahrer hat.Alles andere ist Unsinn.

Das heißt, wenn ich feststelle, dass sich ein Fahrzeug bewegt, dann stelle ich gleichzeitig fest, dass es einen Fahrer hat. Unabhängig von der Person des Fahrers stelle ich damit ein menschliches Verhalten fest. Das heißt, die Feststellung hat – unabhängig von der Frage, welches Grundrecht konkret tangiert ist – eine gewisse Eingriffstiefe. Das bedeutet, dass wir für eine solche Maßnahme einen Anlass und eine vernünftige Rechtsgrundlage brauchen. Hier verläuft nämlich die Grenze zwischen einem Rechtsstaat, der von vornherein seinen Bürgern sagt, was er sich ihnen gegenüber erlaubt, und einem Überwachungsstaat, der völlig ohne Anlass und Bezug Maßnahmen ergreift.

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Wer nicht in einem städtischen Bereich lebt, der braucht, wenn er oder sie noch Arbeit hat, in mehr als 90 % der Fälle ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu kommen, weil der ÖPNV in der Mehrzahl der Fälle diese Funktion nicht erfüllt und auch nicht erfüllen kann. Dies betrifft die Auspendler aus Rheinland-Pfalz – im Saldo sind es 140.000, aber abs olut mehr als 240.000 Mitbürgerinnen und Mitbürger, die außerhalb des Landes ihre Arbeit haben – ebenso wie alle anderen Personen in diesem Kontext. Dabei rede ich jetzt gar nicht von den ungleichen Belastungen, denen diejenigen ausgesetzt sind, die eben kein ausreichendes ÖPNV-Angebot in Anspruch nehmen können und nicht nur erhebliche Eigeninvestitionen vornehmen müssen, sondern auch noch durch staatliches Handeln wie zum Beispiel die Erhebung der Ökosteuer und den teilweisen Abbau der Pendlerpauschale noch zusätzlich geschröpft werden.

Wovon sprechen wir hier? Es wird ausschließlich das Kennzeichen erfasst. Nicht erfasst werden das Fahrzeug, der Fahrzeugtyp und der Fahrzeuginsasse. Man sollte sich das immer wieder vor Augen halten und die Kirche im Dorf lassen.

– nein –, dann muss die Polizei danach die Möglichkeit haben, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb haben wir Liberale beantragt: Jawohl, Kennzeichenlesegeräte kann man einsetzen, aber es muss immer im Zusammenhang mit einer Kontrolle sein.– Schon ist das Problem gelöst. Frau Zeimetz-Lorz, der Abwägungsprozess auf der einen und auf der anderen Seite ist gegeben.

Daneben verhindert bzw. minimiert die Meisterpflicht Sach- und Vermögensschäden des Einzelnen, der die Panne erlitten hat, Schäden der Allgemeinheit und das Haftungsrisiko des Staates, der bei nicht sorgfältiger und sachgerechter Auswahl der vermittelten Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Viele Fahrzeughersteller sind mittlerweile dazu übergegangen, in den Fahrzeugbedienungs- und Reparaturanleitungen unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass nur Fachpersonal bei Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen eingesetzt werden darf, da bereits geringe Fehler beim Anschlagen, Anheben oder Bewegen der Fahrzeuge erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen können. Andernfalls können Garantieleistungen der Autohersteller erlöschen. Die Technik bestimmter Fahrzeuge macht es sogar für Abschleppmaßnahmen über längere Distanzen erforderlich, Fahrzeugteile, beispielsweise Kardanwellen, auszubauen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es zwingend notwendig und geboten ist, gerade auch in Zeiten der Deregulierung eine klare Regelung vorzusehen, damit bestimmte Qualitätskriterien vorhanden sind. Ich möchte nicht, dass mein Fahrzeug abgeschleppt wird, ohne dass ich weiß, dass da jemand mit dem Fahrzeug fachkundig umgehen kann. Die Fahrzeuge sind sehr teuer und heute überaus kompliziert. Wie ich eben bei meinem Eingangsstatement bemerkt habe, ist es auch ein Problem, dass möglicherweise Haftungsfragen auftreten, dass die Garantieleistungen erlöschen können. Das sind schon Probleme, die man beachten muss. Deswegen würde ich die Frage der Deregulierung hier nicht heranziehen. Es ist dereguliert; denn es ist klar festgelegt, dass es ein Meisterbetrieb sein muss. Da gibt es aus meiner Sicht keine Abweichungsmöglichkeit. Ich würde es auch für falsch halten, jeden x-beliebigen Abschleppunternehmer in einen solchen Dienst einzubinden.

Herr Minister, sind Sie geneigt, mit mir noch mal auf Ihre Metapher einzugehen und zu bestätigen, dass nach unterschiedlichen Definitionen übereinstimmend bei der Draisine weniger nach der Muskelkraft gefragt wird, sondern davon ausgegangen wird, dass die Draisine ein Fahrzeug ist zur Streckenkontrolle? Sind Sie bereit, mir zu bestätigen, dass es sehr wichtig ist, dass insbesondere bevor ein ICE eine Strecke befährt, die Strecke sehr sorgfältig kontrolliert werden muss?

und zwar deshalb nicht, weil sie keine Auskunft geben über die wirklich drängenden Fragen, die die Feuerwehren unseres Landes haben, und keine Lösungsansätze bieten, die den Feuerwehren vor Ort helfen und bestehende Probleme lösen könnten. Anstatt nur eine Auflistung von Einsatzzahlen der zurückliegenden Jahre zu erhalten, wie geschehen, wäre es doch eigentlich interessant gewesen, zu erfahren, ob es die Landregierung aufgrund der Veränderungen des Einsatzspektrums, das ja dargestellt wurde, für nötig hält, auch die Organisationsstrukturen sowie die Fahrzeug- und Geräteausstattung eventuell zu ändern.

Schäden, die er mit seinem Fahrzeug verursacht, zu beseitigen, oder mit ihm vereinbaren, dass er für eventuell entstehende Reparaturkosten nach dem Verursacherprinzip die Kosten tragen muss. Aber ein jährliches Entgelt für die Nutzung von Forstwegen mit Pferdegespann ist schlicht nicht gerechtfertigt. Hier darf keine Maut für die Nutzung von Waldwegen erhoben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ÖPNV gewährleistet als Bestandteil der Daseinsvorsorge die Mobilität vieler Personengruppen. Er befriedigt damit nicht nur individuelle Mobilitätsbedürfnisse, sondern dient im weiteren Sinne auch dem Wirtschaftsverkehr beim Aufsuchen der Arbeitsstelle. Allerdings stellen die Erfordernisse moderner und flexibler Arbeitsverhältnisse den ÖPNV oft infrage. Flexible Arbeitszeiten, verschiedene Arbeitsorte und dergleichen verlangen von den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Mobilität, welche viele auf das eigene Fahrzeug oder Fahrgemeinschaften zurückgreifen lässt.

Erstes Beispiel: Ein Petent beklagt eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Parkens auf einem Sonderplatz für Schwerbehinderte. Er selbst ist schwer behindert und hatte dies durch die Hinterlegung seines Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug auch belegt. Sein Tun wurde durch die Bußgeldstelle aber nicht anerkannt. Das Wirtschaftsministerium führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Auslegung des Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug nicht rechtmäßig war und Ausnahmen nur gelten, wenn Parkausweise gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt sind. Der Behindertenausweis allein ist noch kein Parkausweis und berechtigt nicht, auf diesem Sonderparkplatz zu parken.

Auf dem Kongress in Ingolstadt ist von Herrn Winterkorn, dem Chef von Audi, etwas gesagt worden, was in der Automobilindustrie generell gilt. Meine Damen und Herren, da geht es nicht um die Frage des 1-Liter-Autos, weil dort keiner einsteigt, sondern da geht es darum, den Spritverbrauch bei gleicher Qualität, bei gleicher Sicherheit und bei gleichem Komfort im Fahrzeug zu reduzieren.

Was sind dabei technisch gesehen die zwei Hauptstoßrichtungen? Eine Hauptstoßrichtung lautet Informations-, Kommunikationstechnik, Software-Entwicklung, also der Chip im Fahrzeug, der all diese Leistungen bringen muss, auch bei der Einspritzung, bei der Motorsteuerung, bei der Einsparung von Treibstoff. Das ist eine Frage, die ohne Elektronik nicht zu lösen ist.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer fünfminütigen Rede ist es nicht möglich, alle Aspekte des Medien- und Informationstechnologiestandorts Baden-Württemberg ausreichend zu würdigen. Wie Kollegin Gräßle bereits ausgeführt hat und wie auch aus der Stellungnahme des Staatsministeriums zum Antrag der Fraktion der CDU hervorgeht, hat sich in Baden-Württemberg eine leistungsfähige Industrie, eine sehr leistungsfähige Informationstechnologie- und Medienbranche etablieren können, die, wie aus der Stellungnahme des Staatsministeriums zu diesem Antrag hervorgeht, mittlerweile 10 % zur Bruttowertschöpfung in unserem Land beiträgt und damit einen höheren Anteil an der Bruttowertschöpfung hat als die traditionellen Bereiche zum Beispiel des Fahrzeug- und Maschinenbaus, der in unserem Land ja doch von erheblicher Bedeutung ist.