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Nein, ich freue mich wirklich darüber, weil es mir die Möglichkeit gibt, darzustellen, wie die Problemlage ist. Wir haben in diesem Bereich zwei freiwillige Feuerwehren. Die zuständige Feuerwehrleitung hat nach langer Prüfung sich entschieden, diese beiden freiwilligen Feuerwehren zusammenzulegen. Das ist immer ein schwieriger Prozess. Ich weiß das, und ich verkenne auch bei den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr Johannisthal nicht, dass das für sie ein schwieriger Prozess ist. Ich kenne den Protest und die Niederlegung des Amtes. Ich bedaure das und hoffe, dass man doch noch ins Gespräch kommt. Die Zusammenlegung der beiden freiwilligen Feuerwehren ist nach Meinung der zuständigen Feuerwehrleitung eine vernünftige Maßnahme. Eine zweite Frage betrifft die dort gut funktionierende Jugendgruppe, und wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass diese gut funktionierende Jugendfeuerwehr durch den Gesamtvorgang nicht beschädigt wird. Deshalb gibt es Gespräche auch mit dem Bezirksamt, diese Jugendfeuerwehr an ihrem Standort zu lassen. Dort wohnt übrigens ein nicht unerheblicher Teil der freiwilligen Feuerwehr im selben Gebäude, so dass ein Kontakt da ist. Und wenn die Jugendfeuerwehr dort belassen wird, kann man vielleicht auch ein Fahrzeug dort lassen, das für Übungen der Jugendfeuerwehr geeignet sein könnte. Ich glaube, dass wir das, was wir in einer solchen Situation tun können – Erhaltung der Jugendarbeit trotz Fusionierung auf einem anderen Standort –, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt KöpenickTreptow zurzeit realisieren, und ich glaube, dass wir damit in der Problemlage sehr angemessen und sehr sensibel – ich weiss, dass die Kollegen von der Freiwilligen Feuerwehr Johannisthal das mit dem „sehr sensibel“ anders sehen – im Interesse unserer Situation und der Feuerwehrsituation mit der Schaffung optimaler Strukturen und im Interesse der Jugendfeuerwehr agieren und zu einem Ergebnis kommen.

Es war schon immer Aufgabe der Polizei und ist – unbestritten – auch zulässig, dass jeder Polizeibeamte dies zu tun und sozusagen mit den Augen und dem Block zu gucken hat, ob es sich um ein gesuchtes Fahrzeug handelt. Das Neue besteht darin, dass wir dies jetzt mit technischer Hilfe machen. Diese technische Hilfe ist erstens sinnvoll, zweitens notwendig,und drittens kann ich nicht erkennen, dass dadurch geschützte Individualrechte in irgendeiner Weise über Gebühr tangiert würden.

Im Zusammenhang mit Diebstählen von Kraftfahrzeugen oder Kfz-Kennzeichen haben wir eine ganze Reihe von Anschluss- und Verbindungstaten, die das Kriminalgeschehen außerordentlich betreffen. Das sind nicht nur der Kennzeichenmissbrauch, die Urkundenfälschung, die Tankbetrügereien, Einbrüche, Raubüberfälle, Geiselnahmen oder die berühmten Blitzeinbrüche, bei denen zu Beginn ein Auto gestohlen, dann die Straftat begangen und anschließend versucht wird,das Auto an irgendeiner Ecke stehen zu lassen. Wenn Sie ein technisches Gerät haben, mit dessen Hilfe Sie bei einer vier- oder gar sechsspurigen Straße möglichst alle erfassen, um festzustellen, ob ein gesuchtes Fahrzeug dabei ist, dann kann ich nicht verstehen, warum wir diese technischen Möglichkeiten, die wir haben, nicht an dieser Stelle einsetzen sollen. Wir nehmen das Kennzeichen auf, nicht die Personen. Zunächst geht und kann es uns nur um die Fahrzeuge gehen.

Wenn es sich um einen so genannten Trefferfall handelt – das heißt, wenn diese Daten im Fahndungsbestand sind –, dann weiß die Polizei, dieses Fahrzeug ist gestohlen und wird gesucht. Damit hat die Polizei einen unmittelbaren Anhaltspunkt für erfolgreiche Ermittlungen.

Die Eingriffsintensität ist aus meiner Sicht nur peripher. Aus meiner Sicht gibt es keine Individualrechte, die hier unzulässigerweise eingeschränkt werden. Derjenige, der mit seinem Fahrzeug im Fahndungscomputer gespeichert ist, kann nicht betroffen sein – denn nach ihm ist zu fahnden. Derjenige, der nicht dort gespeichert ist, wird automatisch gelöscht.

Mittels der technischen Vorführung würde ich dann aber auch gerne erfahren, ob das stimmen kann, was Herr Kollege Rudolph eben gesagt hat. Herr Kollege Rudolph, nach dem, was ich bisher auf Bildern gesehen habe, ist es überhaupt nicht möglich, herauszufinden, wer im Auto sitzt. Nach dem, was mir vorgeführt wurde, ist es noch nicht einmal möglich, das Fahrzeug zu erkennen. Das empfinde ich eigentlich als ein Manko. Man kann also nicht erkennen, ob es ein Opel Golf

Das Fahrzeug, das dieser Motor antreibt, wird gesteuert von einem, der sich nicht an die Regeln hält, der sie vielleicht gar nicht kennt. Er lässt den Motor aufheulen, überdreht und bringt ihn damit zum Stottern, auf seiner Fahrt kommt es des Öfteren zum Crash, kein souveräner Fahrer, kein guter Stil.

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass gerade auch die Anbieter von Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse aufgrund ihrer Absatz- und Modellpolitik sehr günstige Angebote unterbreiten. So sind die monatlichen Leasingraten im Vergleich zu den bisher eingesetzten Fahrzeugen trotz ihrer höherwertigen Ausstattung gleichwertig. Diese Einschätzung ist aktuell durch eine ressortübergreifende Sammelausschreibung bestätigt worden. So wurde z. B. in der ausgeschriebenen Kategorie Kompaktklasse auch ein Fahrzeug der Firma MercedesBenz zu einem konkurrenzlos niedrigen Preis angeboten. Die Firma Mercedes-Benz hat hier als mit Abstand günstigster Bieter mit dem C-Klasse-T-Modell 200 CDI den Zuschlag erhalten.

Herr Abgeordneter, die Frage bezieht sich auf die Kompaktklasse – Golf, Audi, Ford –, diese Kategorie, die Sie genannt haben.Aber wenn Sie bei der Ausschreibung ein Angebot bekommen, das dramatisch billiger ist als alle anderen, dann stellt sich die Frage, ob man öffentlich sagen soll, dass man das Teurere nimmt. Das dürfen wir vom Grundsatz gar nicht, sondern wir müssen offensiv darüber reden, dass wir jeweils das günstigste Angebot nehmen. Ich finde, ein Mercedes 200 CDI ist auch für Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der sonstigen Landesbehörden, wenn man ihn zum mit Abstand günstigsten Preis bekommt, ein Fahrzeug, das akzeptabel ist.

Zu 6.: "Ist durch Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassung der Geschäftsführung der TSI, des Aufsichtsrats oder einzelner Aufsichtsratsmitglieder dem Land Thüringen finanzieller Schaden entstanden oder ist der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden?" Zu CharterWay, zur Frage, inwieweit durch Pflichtwidrigkeiten bei Abschluss und Abwicklung des Vertrags ein Schaden für den Freistaat entstanden oder die geordnete Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden ist, hat der Untersuchungsausschuss sowohl das gesamte Beschaffungsvorhaben als auch die Einzelfragen des Vergabevorgangs betrachtet. Im Ergebnis eines nicht zulässigen Vergabeverfahrens wurden im Rahmen eines Leasingvertrags neben einer Wiederbeschaffung auch Teile des Fahrzeugparks veräußert, neue Fahrzeuge und Geräte gekauft und Fahrzeug- und Gerätepark rationalisiert und verringert. Durch diese Verfahren konnten Ausgaben für Fahrzeuge und Geräte unter den Wert von 1996 reduziert werden. Da 90 Prozent der abzustoßenden Fahrzeuge und Geräte von Daimler-Chrysler gewesen seien, sei auch nur von dieser Firma das Angebot zum Rückkauf aller Fahrzeuge und Geräte erfolgt. Bezüglich der Lkw's sind die Firmen IVECO und MAN angefragt worden, diese Firmen konnten jedoch aufgrund des Umfangs und der Kurzfristigkeit der Lieferung den Bedarf der TSI GmbH nicht decken. Sie hätten auch den Rückkauf der Fahrzeuge nicht absichern können. Für die zu ersetzenden Unimogs hat es aufgrund der universellen Verwendungsmöglichkeit dieser Fahrzeuge keine Alternative zu Daimler-Chrysler gegeben. Die Erhöhung des Angebots von 2,5 Mio.    singvertrag vereinbarte Summe von 3,2 Mio.     derung der Lieferumfänge, z.B. Kettenpflugentlastung, Aufsatzstreuer, Schneefräsenumbau und weitere Geräte und Verlängerung der Laufzeit zurückzuführen. Dem Untersuchungsausschuss konnten keine schriftlichen Angebote anderer Firmen vorgelegt werden. Anfragen an die MAN Nutzfahrzeuge AG waren dem Verkaufsniederlassungsleiter für Thüringen nicht bekannt. Der Vertragshändler der Firma IVECO-MAGIROS AG war zum Beschaffungszeitraum noch nicht als Haupthändler für IVECO tätig.

Hessen ist ein Standort, der davon sehr profitieren kann. Da müssen wir neue Dinge tun.Wir müssen ein Biotop für technische Intelligenz am Fahrzeug, an Kommunikation mit den Menschen, an Infrastruktur, die das aufnimmt, werden, auch für Automobilunternehmen, die das mit unserer Unterstützung in Hessen durchführen. Das ist ein Projekt der nächsten Jahre. Da reden wir über die Zukunft von einem Viertel der industriellen Arbeitsplätze in Hessen. Das machen wir. Deshalb werden wir auch in Zukunft beim Wirtschaftswachstum in diesem Land erfolgreich sein, daran habe ich überhaupt keinen Zweifel.

Wir wollen auch die Kriterien für erfolgsabhängige Jahressonderzahlungen erfahren, wir wollen wissen, nach welchen Kriterien Dienstwagen vergeben werden. Dass ein Betriebsleiter in einem Störungsfall vielleicht ein Fahrzeug benutzen muss, um zum Einsatz zu kommen und nicht mit der gestörten Straßenbahn fahren kann, das müssen sogar Sie, Herr Cramer, einsehen. Aber ich habe gerade gesagt, dass das nicht unbedingt jeden Dienstwagen rechtfertigt. Deshalb würden wir gern über die Kriterien informiert werden, nach denen sie vergeben worden sind. Ich bin der Überzeugung, dass der BVG an dieser Stelle mehr Transparenz gut zu Gesicht gestanden hätte.

Insoweit ist ein Erstaunen, glaube ich, zulässig oder berechtigt, wenn Feuerwehrkameraden, die Atemschutzgeräteträger sind, diese neue und modernere Ausrüstung nach nunmehr sieben Jahren noch nicht haben. Das trifft mit Sicherheit nicht für d i e Feuerwehren im Lande Sachsen-Anhalt zu. Für einige Feuerwehren aber trifft es zu. Winterfeld ist ein Beweis. Ohne dass man einen Vorwurf daraus formuliert, will ich sagen: Wenn es in den Jahren seit 1997 aufgrund der Erlasslage auch in Winterfeld gelungen ist, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen, dann hätte dies wohl auch in Bezug auf die Schutzbekleidungen der Kameraden in dieser Gemeinde erwartet werden können.

Das gesundheitsgefährdende Potenzial der durch den Verbrennungsprozess entstehenden Partikel wird als erheblicher als die durch Abrieb und Aufwirbelung verbreiteten Partikel bewertet. Deshalb sind weitere Verbesserungen am Fahrzeug notwendig.

Für die Einhaltung des Grenzwerts für den Luftschadstoff PM 10 ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Technische Maßnahmen am Fahrzeug allein werden dazu nicht ausreichen.

Man könnte Sie auch mit einem Autofahrer vergleichen, wobei dieser Vergleich bei einem GRÜNEN zwar weither geholt ist, aber mit einem Fahrradfahrer würde es nicht so schnell gehen. Drei Jahre sind Sie mit Vollgas durch Bayern gebrettert und haben das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen. Heute treten Sie mit voller Kraft auf die Bremse. Sie sind ja angeschnallt, Herr Finanzminister. Ihnen kann also nichts passieren. Alle anderen aber in dem Fahrzeug Bayern, denen Sie und der Ministerpräsident noch vor kurzer Zeit erzählt haben, dass es keine Veränderungen geben w e rde, dass es niemandem schlechter gehen werde, und die sich eben im Vertrauen auf Ihre Politik nicht angeschnallt haben, fliegen jetzt nach v o rne und holen sich eine blutige Nase oder Schlimmeres.

Es fehlt auch völlig das eigene Vorbild. Warum fährt kein einziges Fahrzeug des Ministeriums – oder noch besser der gesamte Fuhrpark des Ministeriums – mit Biodiesel? Wenn hier nicht das MLR mit gutem Beispiel vorangeht, wer denn dann?

Ein mögliches Mittel ist der Einsatz der automatischen Kennzeichenerkennung bei der Fahndung. Dies bedeutet: Durch ein Computersystem werden Kennzeichen erfasst und mit einem Fahndungscomputer im Bundskriminalamt abgeglichen. Wenn der Abgleich erfolgreich ist und beispielsweise ein gesuchtes Fahrzeug erkannt wird, wird Alarm ausgelöst, damit die Vollzugskräfte tätig werden können. Ist dies nicht der Fall, werden die Daten gelöscht, also nicht weiter gespeichert.

Im Übrigen möchte ich ergänzend bemerken, dass der Einsatz solcher Systeme auch bei Ringfahndungen möglich ist, beispielsweise bei einer wegen eines Banküberfalls in einem bestimmten Gebiet ausgelösten Ringfahndung. Wenn dort ein solches System installiert ist, kann dieses natürlich auch dazu verwendet werden, das bei einem Banküberfall in einem aktuellen Fall verwendete Fahrzeug einzuspeichern und es dann, wenn es an der Fahndungsstelle vorbeikommt, ausfindig zu machen, was die Arbeit auch bei der aktuellen Verbrechensbekämpfung erleichtert.

Das System funktioniert relativ einfach. Die Fahrzeugkennzeichen werden aufgenommen, sie werden abgeglichen und sofort wieder gelöscht, wenn es keine besonderen Vorkommnisse bei der Abgleichung gibt. Akustisch und optisch wird ange- zeigt, wenn es sich um einen Fall handelt, der bei dieser Abgleichsituation auffällig ist. Damit ist diese Technologie in der Lage, zum Beispiel ein entwendetes Fahrzeug, das per Kennzeichen erfasst und im Computer eingegeben ist, sofort zu erkennen und die Fahndungskräfte sofort zu alarmieren. Ich glaube, dass in diesem Hohen Hause Übereinstimmung darin besteht, dass diese Technologie ausgereift ist und die gewünschten Ergebnisse erbringen kann.

Bayern hat mit diesen Pilotversuchen – ich sage dies ganz offen – bundesweit eine Vorreiterrolle. Das erkennt man auch daran, dass viele andere Bundesländer auf unsere Erfahrungen, die wir gesammelt haben, zurückgreifen. So konnte zum Beispiel ein Fahrzeug, das in Baden-Württemberg gestohlen wurde, sofort erkannt werden. Die Täter konnten sofort dingfest gemacht werden, weil man gewusst hat, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs waren. Diese Fahndungserfolge machen sehr deutlich, dass dieses System gut und einsatzfähig ist. Darüber hinaus können mit diesem System auch weitere Ermittlungen begleitend unterstützt werden, insbesondere im Bereich der Schleusung, des Schmuggels von Rauschmitteln und von Waffen sowie der Förderung von Prostitution. In all diesen Bereichen ist es ebenfalls ein wirksames Instrument.

Wir haben noch ein Zweites getan: Wir haben die Zuwendungsrichtlinien Feuerwehr verändert und haben dadurch auch die Basis etwas breiter gemacht, zugegebenermaßen zulasten der Kommunen, weil natürlich der Zuschuss sinkt, gleichzeitig aber auch zum Vorteil der Kommunen, weil sich für sie die Zeit, bis sie ein bestelltes Fahrzeug bezuschusst bekommen, verringert.

Herr Präsident, Hohes Haus! Der genannte Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages, in dem zunächst einmal für den Bau 550 Millionen Euro ausgewiesen sind, ist nur unvollständig zitiert worden, weil gleichzeitig 40 Millionen Euro an Planungsmitteln ausgewiesen worden sind, von denen 20 Millionen Euro bereits entsperrt sind, und weil gleichzeitig 72 Millionen Euro ausgewiesen sind für das Weiterentwicklungsprogramm für das Fahrzeug.

Herr Minister Zuber sagte gestern dann noch so beiläufig, das sei alles über die eine oder andere Maßnahme noch zu verbessern, und es wäre schon alles machbar und denkbar. Am 18. Dezember vergangenen Jahres hat er endlich erklärt, dass Kommunen gemeinsam Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen dürfen, also nicht von zwei Kommunen Leute im Fahrzeug sit- zen müssen, sondern dass das eine Kommune machen darf. Das ist dann eine Meldung nach dem Motto wert, wie Sie den Kommunen in Rheinland-Pfalz helfen.

Eine Verbandsgemeindeverwaltung kann bereits heute auf der Basis des Zweckverbandsgesetzes die Aufgaben des Meldewesens einer benachbarten Stadtverwaltung für diese mit erledigen. Das gilt im Übrigen auch für den Bereich des Gebührenwesens, des Pass- und Personalausweiswesens, des Personenstandswesens und bei Aufgaben nach dem Ordnungsbehörden- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Auch Sammelbeschaffungen, beispielsweise für Feuerwehrfahrzeuge, sind vorbehaltlich der kartellrechtlichen Machbarkeit grundsätzlich zulässig und förderfähig, wobei es natürlich sinnvoller wäre, wenn die Kommunen gemeinsam ein einziges Fahrzeug beschaffen würden. Kooperationen gibt es auch im Bereich der Überwachung des innerörtlich fließenden Verkehrs.

Bleibt die hochtechnologische Lösung. Wir hatten uns einmal vorgestellt, einen Lkw mit einem Chip zu versehen. Dieser Chip sendet Signale an einen Satelliten. Der funkt sie zu einer Empfangsstelle zurück, sodass man zu jedem Zeitpunkt genau weiß, wo sich ein bestimmtes Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland oder in Europa befindet, um dann die Maut zu kassieren. Aber auch dieses System ist für uns nicht brauchbar, da erstens die Kontrolle des Benutzers fehlt und da zweitens die Eintreibung wiederum einen hohen personellen und materiellen Aufwand erfordern würde, den dieses System nicht rechtfertigt.

In diesem Sinne sollten wir tätig werden, meine Damen und Herren. Es ist – nebenbei bemerkt – auch ein Kennzeichen der Politik der Landesregierung, dass sie gerade im Ökobereich dort, wo sie selbst Kompetenzen hat, nicht tätig wird. Wir haben das beim Thema Rußfilter, das auch im Verkehrsbereich von Bedeutung ist, in gleicher Weise erfahren. Die Landesregierung hält zwar Rußfilter für einen technischen Fortschritt, der gefördert werden müsse, aber kein einziges Fahrzeug im Besitz des Landes ist mit einem Rußfilter ausgestattet, der die Abgase der Dieselfahrzeuge säubert. Hier sollten Sie meiner Ansicht nach tätig werden.

Mittlerweile haben wir von einer Seite Zustimmung bekommen, die vielleicht die Schwerfälligkeit der ganzen Operation erklärt. Wir erfahren bei Berufskraftfahrern und Unternehmen – auch größeren – Zustimmung. Durch die Zeitung ging, SAP sei auf den Trichter gekommen und räume mit Hilfe unserer Fördermittel entsprechend ab. Warum haben gerade Unternehmen glücklicherweise und endlich gemerkt, dass sie für ihre Fahrzeugflotte etwas tun können? Weil sie erkannt haben, dass sie damit die Treibstoffkosten senken. Dort wird mit spitzerem Bleistift gerechnet als in einem Privathaushalt. Das Fahrzeug wird geschont, und außerdem leistet man einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Das alles zusammengenommen führt rational sehr schnell zu der Erkenntnis, dass es klug ist, so zu handeln. Unternehmen tun das eher.

in dem dazwischen liegenden halben Jahr aber begleitet fahren darf. Das ist ein Punkt, über den wir uns einmal unterhalten sollten. Selbstverständlich muss das Fahrzeug dann zum Beispiel entsprechend gekennzeichnet sein.

Ich möchte aber noch auf einen Gedanken aufmerksam machen, der in Debatten zu diesem Thema immer viel zu kurz kommt: Die Vorschrift, die das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins auf 18 Jahre festsetzt, hat natürlich nicht nur einen Schutzgedanken gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, nämlich den Schutz vor Unfällen, bei denen ein Führerscheinneuling der Verursacher ist, sondern auch einen Schutzgedanken gegenüber dem jungen Menschen selbst. Denn wenn man jungen Menschen zu früh Verantwortung aufhalst, überfordert man sie vielleicht auch. Die Frage, ob man einem 17-Jährigen diese Verantwortung schon zumuten soll – und es wird unweigerlich passieren, dass es auch mit Begleitung im Fahrzeug zu einem schweren Unfall kommt; das ist nicht zu vermeiden; das wird so sein – und auflasten soll, möchte ich auch noch aufwerfen.

Ähnlich verhält es sich mit einer anderen, allerdings wesentlich kleineren Position, nämlich mit dem Ansatz für die Kfz-Steuer.Hier wird das Verfahren zur Erhebung der Kfz-Steuer dergestalt umgestellt, dass jemand, der sein Fahrzeug neu anmeldet, bei der Gelegenheit auch die alte Kfz-Steuer gleich mitbezahlen muss. Das wird nach dem Einzugsverfahren erhoben. Das ist alles schön und gut und sehr zu befürworten. Aber Kfz-Steuerschuldner werden nur dann herangezogen, wenn sie ein Auto im Jahr 2004 anmelden. Es ist also ein kleiner Teil derer, die KfzSteuern schulden. Wie man dann auf einen Betrag von 620 Millionen c kommen kann – also 60 Millionen c mehr als 2003 –, das ist, auch wenn man unterstellt, dass der Konjunkturzyklus mit dem Beschaffungszyklus von Kraftfahrzeugen zusammenfällt und alles zusammen noch getoppt wird vom Zusatzeffekt dieser Steuerrechtsänderung, verdammt waghalsig und im Grunde genommen nicht vertretbar, meine Damen und Herren.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Kein Fahrzeug des Landes hat Filter! Wann fangen Sie denn an, Herr Minister?)

Und die Frage, ob bei der Landesregierung jetzt das eine oder das andere Fahrzeug so oder so ausgestattet ist, ist relativ witzlos. Wir müssen vielmehr über die Kfz-Steuer erreichen, dass Hunderttausende, dass Millionen von Fahrzeugen entsprechend umgerüstet werden. Damit setzen wir an den Ursachen an.

Ich möchte schon noch anmerken, dass die hessische Polizei nach wie vor die am besten bezahlte Polizei in Deutschland ist – und auch nach wie vor die am besten ausgestattete Polizei. Wir werden auch im kommenden Jahr – trotz angespannter Haushaltssituation – das Erneuerungsprogramm für die Polizeifahrzeuge fortführen. Ich finde es kühn, davon zu reden, dass die Ausstattung so katastrophal schlecht sei. Sie war katastrophal schlecht, als wir 1999 die Landtagswahl gewonnen haben, und ich kann mich noch sehr gut an die Schrottschleudern erinnern, die auf den hessischen Straßen herumgefahren sind. Die haben wir ausgetauscht, und wir werden auch weiterhin austauschen und dabei bleiben, dass kein Fahrzeug der Polizei, kein Streifenwagen, länger als fünf Jahre seinen Dienst macht.

Die Konsequenz wäre, der Bürger bekäme zwar die Zulassung für sein neues Fahrzeug in seiner Gemeinde, müsste aber in die nächste Kreisstadt fahren, um sich das Schild zu holen. Wenn man das berücksichtigt, ist es unsinnig, diese Aufgabe auf die Gemeinden herunterzubrechen. Bei allem Wunschdenken hinsichtlich der Subsidiarität erreichen Sie die erforderliche Effektivität nicht.

Zum Sachverhalt ist Folgendes auszuführen: In Ihren Zeitungsmeldungen behaupten Sie, dass der Polizei die Geldmittel für den Kauf von Kraftstoff fehlen und sie deswegen angewiesen ist, Verwarnungen auszusprechen, um diesen Kraftstoff bezahlen zu können. Damit stellen Sie der Bevölkerung ein Bild dar, dass ein Polizeiauto, das am Straßenrand steht, kein Benzin hat und dann ein anderes Fahrzeug anhalten muss, um eventuell zu überprüfen, ob jemand nicht angeschnallt ist,30 c zu kassieren und damit zur nächsten Tankstelle zu fahren.Das suggerieren Sie der hessischen Bevölkerung. Das ist an dieser Stelle verwerflich.

und alle Polizisten – Herr Präsident – kamen im Corsa. Die fanden das überhaupt nicht schlimm. Also: Auch da müssen wir rangehen. Natürlich ist es für den Verkehr auf der Autobahn oder im ländlichen Bereich mit längeren Strecken besser, wenn man ein größeres Fahrzeug hat. Aber im städtischen Bereich reichen auch Corsas. Deshalb meine ich, auch hier ist ein Einsparpotenzial vorhanden.

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen fallen doch zuerst dem Rotstift zum Opfer. Und das trifft auch auf Pasewalk zu. Was nützt es, für ein Gewerbegebiet mit der Anbindung an die A 20 zu werben, wenn auf dem Weg vom Gewerbegebiet zur Autobahn und zurück jedem Fahrzeug ein Achsenbruch droht? Ich spreche hier konkret vom Autobahnzubringer zum Gewerbegebiet Strasburg,

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist unstrittig unzulässig, in die Ausschreibung zum Beispiel aufzunehmen, dass ein Transportfahrzeug der Marke Daimler Benz gewünscht wird. Aber wenn man ein bisschen Phantasie aufbringt, dann gestaltet man den entsprechenden Passus so, dass das Fahrzeug besonders stabil gestaltet sein soll und für die Erkennbarkeit, damit die Unfallhäufigkeit geringer ist, sich an der Front des Fahrzeuges ein Kreis befindet, das mit einem Dreieck verziert ist.

Dann hat man das vermieden zu sagen, welches Unternehmen das Fahrzeug herstellen soll. Ich will das deshalb so deutlich sagen, es geht darum – und, Herr Wirtschaftsminister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie inzwischen schon mit dem Innenminister darüber gesprochen haben –, genau das in Gang zu setzen, dass diejenigen, die mit Ausschreibungen befasst sind, nicht von vornherein bestimmte Unternehmen im Auge haben, sondern man schon aufpasst, dass man bei den Ausschreibungen nicht immer dieselben Planungsbüros nimmt und man dann die Kommunalaufsicht veranlasst, die Kommunen wirklich dazu anzuhalten, mehr zu tun, als nur auf den Preis zu gucken.

In Gesprächen mit diesen Taxifahrerinnen und Taxifahrern ist klar geworden, dass wir noch darüber reden müssen, ob die Einführung eines Fiskaltaxameters - ich glaube, das ist ein Steuereinzugsgerät - notwendig ist. Wie Herr Hagenah sag- te, reicht sicherlich ein Ausweis, der erkennbar im Fahrzeug angebracht wird. Das Ganze würde dadurch vereinfacht werden. Ich sehe also noch ein wenig Gesprächsbedarf. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Jetzt noch eine Bemerkung zu dem Stufenführerschein. Auch dieses Thema ist diskussionswert, denn jeder Punkt, der irgendwie sinnvoll erscheint, muss diskutiert werden. Wir hatten ihn ja auch in unserem Antrag drin. Aber nach intensiver Diskussion, auch mit den Sachverständigen, die wir angehört haben, sind wir doch zu dem Ergebnis gekommen, es lohnt sich nicht, es ist nicht der richtige Weg, weil nämlich vor allen Dingen die Kontrollierbarkeit nicht gegeben ist oder nur sehr, sehr schwer gegeben ist. Wenn Sie dann jemanden haben mit einem Fahrzeug, einen jungen Fahrer und dann geht die Diskussion los, ist das nun ein zulässiges Fahrzeug oder ist es keines. Jedenfalls ist es außerordentlich schwierig. Dann die Verfügbarkeit: Was wollen Sie denn machen, wenn so ein Fahrzeug gar nicht da ist, wie soll dann der junge Mann oder das junge Mädchen zur Fahrpraxis kommen? Das ist nämlich das allerwichtigste, Fahrpraxis zu erhalten. Nur dadurch kann man Sicherheit gewinnen beim Führen von Fahrzeugen. Wenn man sie gar nicht erst gewinnen kann, dann kann man auch nicht sicherer werden beim Fahren. Deswegen wurden dann in Punkt 15 die Sätze 3 und 4 gestrichen.

Ich möchte noch ganz kurz das Thema "Zweite Phase der Fahrschulausbildung" ansprechen. Es ist so, dass dazu die rechtlichen Voraussetzungen jetzt geschaffen sind, dass am 1. Januar des nächsten Jahres die zweite Phase der Fahrschulausbildung begonnen werden kann, d.h., dass man 1. nach sechs Monaten, nachdem man die Fahrschulprüfung absolviert hat, in Gruppenseminaren mit dem Fahrlehrer zusammenkommt und gemeinsame Auswertungen des Erlebten vornimmt, 2. dann eine gemeinsame Gruppenfahrt unternimmt mit zwei, drei ehemaligen Fahrschülern und dort dann auch wiederum im praktischen Test seine Erfahrungen austauscht und dass man 3. eine Sicherheitsübung durchführt. Kein Training, wo man nun das Fahrzeug auf seine Belastungsgrenze austestet, sondern eine Sicherheitsübung einen halben Tag lang und das bei der Gruppe junger Fahrer. Ich glaube, das wäre sehr, sehr wirkungsvoll und wir möchten vorschlagen, das ab Januar nächsten Jahres auch in Thüringen alles freiwillig - entsprechend auszuprobieren. Auch hier, denke ich, ist es wirklich sinnvoll, dass sich die Versiche- rungen und die Berufsgenossenschaften mit beteiligen.

Die Modernisierung und Effektivierung der Eisenbahnverbindung Berlin - Küstrin spielt gerade in unserer Region BerlinBrandenburg eine sehr wichtige Rolle. Der Ausbau dieser Strecke ist eine notwendige Verbesserung der Verbindung wichtiger Siedlungs- und Wirtschaftsräume mit jeweils erheblichen Einwohnerpotenzialen. Insbesondere gezielte Qualitätsverbesserungen durch getaktete Direktverkehre, eine deutlich höhere Reisegeschwindigkeit, moderne Fahrzeug- und Bahnhofsausstattungen und eine markt- und kostengerechte Tarifgestaltung sind erforderlich, um Personenverkehrsleistungen nachfragegerecht zugunsten der Bahn zu steigern.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Landesregierung verhält sich ungefähr so wie ein Bürger, der über seinen Gartenzaun hinüber Vorschriften macht und verlangt, dass auf dem Grundstück seines Nachbarn kein Rasenmäher betrieben werden darf, weil der zu laut sei, aber selbst nicht bereit ist, am eigenen Fahrzeug wenigstens einmal den Auspuff reparieren zu lassen.

Deutschland hat europaweit die höchste Kontrollquote beim gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Die Straßenkontrollen der baden-württembergischen Polizei haben hieran einen erheblichen Anteil. Im Jahr 2002 wurden 6 520 Kraftomnibusse kontrolliert. Die Beanstandungsquote lag bei 15,4 %, beim Güterverkehr sogar bei rund 33 %. Das heißt, bei jedem dritten Fahrzeug, das auf der Straße unterwegs war, traten Unkorrektheiten auf. Überwiegend waren es Geschwindigkeitsverstöße und vor allem auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Nun ein weiterer Punkt, der vorhin angesprochen wurde: Stichwort „begleitetes Fahren“. Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der entsprechenden Expertengruppe auf Bundesebene liegen bisher noch nicht vor. Das Thema stand auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar im Mittelpunkt. Es gibt dazu auch unter Experten sehr, sehr unterschiedliche Meinungen. Nach den bisher vorliegenden Informationen besteht Grund zur Skepsis, ob – so wie nach dem Modell der Expertengruppe vorgesehen – allein die Anwesenheit eines älteren Begleiters im Fahrzeug das besonders hohe Unfallrisiko bei einem jugendlichen Fahrer mindern kann.

Es geht schnell. – Herr Klenk, Sie haben das Klima auf unseren Straßen angesprochen. Es ist allerdings nicht erst heute so. Ich erinnere mich sehr genau an eine Begebenheit: In den Fünfzigerjahren ging beim Fahrzeug meiner Mutter in Heilbronn mitten auf einer Kreuzung der Motor kaputt.

Der Nachfolgende hat natürlich – Stichwort „Frau am Steuer“ – sofort auf die Hupe gedrückt. Sie hat dann so reagiert, dass sie den Schlüssel abgezogen hat, ausgestiegen ist, ihm diesen Schlüssel angeboten hat, ihn gebeten hat, zu versuchen, das Fahrzeug wegzubekommen, und erklärt hat, sie würde so lange für ihn hupen.

Man hat eine Kennzeichnung am Fahrzeug – zum Beispiel ein „L“ –, und es muss ein erfahrener Fahrer den jungen Fahrer begleiten.