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Dass wir im Grund genommen diese Standardanpassung brauchen, weiß jeder. Wir alle, wie wir hier sitzen, gehören Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen an. Schauen Sie sich allein einmal an, was im Bereich Feuerwehrwesen los ist. Versuchen Sie doch einmal, ein gebrauchtes Fahrzeug in ein Feuerwehrfahrzeug umz ufunktionieren.

In der vergangenen Woche habe ich der Initiative der Verkehrswacht, der Sie, Frau Tack, vorstehen - ich sage das, falls dies noch nicht angekommen ist -, grünes Licht gegeben, damit wir tatsächlich damit anfangen, dafür zu werben. Ich denke, dass wir, wenn wir uns darauf eingestellt haben, dass sehr viele mit Licht fahren, kein einbiegendes Fahrzeug mehr erwarten und es dann eine Gefahr bedeutet, wenn tatsächlich ein dunkelgrünes Fahrzeug aus einer dunklen Allee herauskommt und kein Licht eingeschaltet hat. Deswegen bin ich für die Pflicht, mit Licht zu fahren; das muss das Ziel sein.

Zur EU-Kommission: Die EU-Kommission hat sich kürzlich eindeutig geäußert. Sie sagt unter anderem, es muss ein einheitliches elektronisches Mautsystem in allen EULändern eingeführt werden. Das ist sehr vernünftig, das können wir nur unterstützen. Ein Vertrag pro Kunde, also auch für das Ausland mit, ein Erfassungsgerät pro Fahrzeug und nicht für jedes Land dann ein neues und auch nur einen europäischen Mautdienst. Übrigens, das Einzige, was im Moment klar ist, dass eine enorme Personalaufstockung bei der BAG, der Bundesanstalt für Güterverkehr, erfolgen wird. Fast 1.000 Beamte werden zusätzlich eingestellt und das nennt man dann Arbeitsbeschaffung durch die Bundesregierung. Das ist das Einzige was klar ist, das heißt im Schnitt, alle 12 Autobahnkilometer kann ein Kontrolleur stehen. Also, das ist nun wirklich sehr fraglich und das hat mit Hightech nun wirklich sehr wenig zu tun.

Jedes aufgegebene Fahrzeug reißt ein Loch von mindestens 70.000 Euro in die Staatskasse durch Steuerausfälle und Sozialleistungen für arbeitslose Fahrer. Den Rest der Hochrechnung überlasse ich Ihnen. Die Dimension, denke ich, ist an dieser Stelle wohl dennoch klar geworden.

Selbst in dem einen Fall, der Ihnen vielleicht aus der Berichterstattung des Fernsehens noch vor Augen ist, als eine männliche Person versucht hat, offenbar mit Akten sich in ein Fahrzeug der UN-Inspekteure zu begeben und dann von irgendwelchen Sicherheitsleuten – nicht von UN-Sicherheitsleuten, offenbar von Irakern – zurückgedrängt wurde, festgehalten wurde, vermisse ich Ihr Engagement für diese eine Person, denn auch hier geht es um ein Leben auf dieser Welt und auch da könnte man sich natürlich einsetzen.

Vom jetzigen Zeitpunkt ausgehend wäre es unverantwortlich, wie es die PDS vorschlägt, das ganze Verfahren, bei Neukonstruktion der Netze, völlig neu zu beginnen. Nach unserem Kenntnisstand sorgt gerade die Trennung von Elektro- und Dieselnetz für niedrigere Kosten. Der Zuschussbedarf wird nur so gering gehalten. Man bedenke, es handelt sich jeweils um eine spezifische Fahrzeug- und Wartungsstruktur.

Ich will nicht unerwähnt lassen, dass es in Deutschland keine Industriefischerei gibt, durch kein Fahrzeug. Wir haben eine einzige Fischmehlfabrik in Deutschland, in Cuxhaven, die die Abfälle aus der fischverarbeitenden Industrie verarbeitet, nach denen Ökologen sehr lechzen, die sich aber ganz schwer verkaufen lassen, weil durch den hohen Grätenanteil der Ammoniakgehalt ungeheuer hoch ist. Die Lage insgesamt könnte sich, was die Industriefischerei in Deutschland angeht, ändern, wenn wie vorgesehen die Fischerei durch Bestandskrisen sehr stark eingeschränkt wird oder sogar eingestellt werden muss. Bevor die Fischer dann ihren Betrieb ganz aufgeben, könnten sie Industriefischerei zumindest auf Sprotte in Angriff nehmen. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minister, dann sind Sie auch auf gutem Wege, dies hier für unsere Küste und für unsere Fischer vorzusehen.

Meine Damen und Herren, was einer allein nicht schafft, schaffen zwei oder drei schon besser. Die Zukunft gehört der Bildung von Netzwerken und Kooperationen, gerade auch in wachstumsorientierten Branchen. Der Ausbau industrieller Kerne, zum Beispiel in der Bio- und Medizintechnologie, in der maritimen Industrie, im Schiffbau und bei den erneuerbaren Energien, in der Fahrzeug-, Luftund Raumfahrt- und in der Ernährungsgüterindustrie, wird von der Landesregierung gefördert. Wir wollen keine Strohfeuer, wir wollen eine nachhaltige Entwicklung. Das ist der richtige Weg. Und deshalb ist unser Landesgeld bei der Standortoffensive gut angelegt.

Wie die Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag zeigt, fehlt es bei dieser Thematik überhaupt nicht an theoretischen Konzepten, an Ideen und Pilotprojekten. Das Defizit liegt in anderen Bereichen. Auf zwei Punkte sei besonders hingewiesen: Die Kosten für die Installation der Geräte im Fahrzeug sowie die Nutzungskosten sind für viele Autofahrer noch zu hoch, und vor allem fehlt es im KfzVerkehr an der Erhebung relevanter Verkehrsdaten, insbe-

Ein ausgewähltes Beispiel, was mich ebenfalls unzufrieden stimmt: Sie erinnern sich an das Beispiel einer Familie mit mehreren behinderten Kindern, welche ein größeres Fahrzeug benötigte. Wir im Ausschuss plädierten einstimmig dafür, dass eine Lösung im Interesse der Petenten gefunden werden muss. Wir zogen sogar unseren Härtefallfonds hinzu, doch das zuständige Ministerium wollte einfach nicht. Dann hat auch der Ausschuss keine Chance, die Petition dem Petenten entsprechend zu bearbeiten. Das bedauere ich.

Das Zweite ist, dass wir das nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern auch aus ökologischen Gründen gemacht haben. Es ist nämlich nicht mehr vertretbar, dass zum Beispiel - um diesen landläufigen Ausdruck zu gebrauchen - Ferkeltaxen durch die Börde oder die Altmark fahren. Wer einmal eine Energiebilanz bei diesem Fahrzeug und einem Kleinbus macht, muss zu dem Ergebnis kommen, dass es ökologisch Sinn macht, nicht überall Strecken zu bedienen, die es von der Anzahl der zu transportierenden Personen her überhaupt nicht rechtfertigen.

Ich bin in den letzten Wochen von Herrn Rogge, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Spedition und Logistik e. V., angeschrieben worden. Er führt aus, dass die Einführung der Ökosteuer, verbunden mit der Mineralölsteuererstattung in den westeuropäischen Nachbarstaaten, die Wettbewerbssituation der deutschen Speditionen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenzanbietern deutlich verschlechtert hat. Gegenüber Ländern wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Italien besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein steuerbedingter Nachteil von 6 000 € bis 8 000 € pro Jahr und Fahrzeug.

Zu den Aufgaben und Zielen der Verkehrspolitik ist viel Positives zu lesen. Aufgabe ist es: Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Sicherung einer verantwortbaren Mobilität, Frage der Nachhaltigkeit. Als Beispiel wird genannt eine bessere Fahrzeugausnutzung. Fahrgemeinschaften von Berufspendlern sollen gebildet werden. Richtig, alles richtig. Aber die Schlussfolgerungen? Wo ist festgeschrieben, dass wir künftig verstärkt Park-and-rideAnlagen dort bauen, wo nämlich die Fahrgemeinschaften zusammentreffen, wo sie sich finden, wo sie ihre Autos abstellen, damit sie mit einem Fahrzeug weiterfahren? Park-and-ride-Anlagen brauchen wir ganz zielgerichtet an diesen Treffs, wenn wir auch für die Umsetzung solch wichtiger Thesen etwas tun wollen.

Ich hätte mir, Frau Kollegin Grünstein, gewünscht, dass wir auch in den Bereichen, die für die Kontrolle der Ein- griffsmaßnahmen, die die innere Sicherheit herstellen sol- len — zum Beispiel Rasterfahndung oder mehr EDV-Ein- griffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger -, eine Verstärkung des Datenschutzes im Land vornehmen. Dazu haben wir bei den Staatshaushaltsplanberatungen entspre- chende Anträge gestellt. Damit sind wir dann irgendwann leider allein gestanden. Herr Innenminister, Sie erinnern sich daran. Hier sind wir als bündnisgrüne Fraktion der Auffassung: Es wird auf die Kontrolle dieser beschlosse- nen Maßnahmen ankommen und nicht so sehr auf einen Ausbau, den wir als Fraktion in diesem Haus zur Gewähr- leistung der inneren Sicherheit nicht für nötig halten und nicht fordern. In einzelnen Bereichen mag das notwendig sein. Wenn wir eine Polizeidebatte führen, dann können wir sehr wohl letztendlich auch über den 220 CDI streiten, weil mir Polizeibeamte berichtet haben — Daimler-Chrysler hin oder her -—, dass dieses Fahrzeug für Menschen, die größer als 1,80 Meter sind, gar nicht benutzbar ist, weil diese kaum mit dem Fahrzeug fahren können. Das sind al- les Detailfragen, die wir gerne diskutieren können.

Herr Präsident! Herr Kollege Reppert! Ich bedauere, dass das Taxigewerbe durch die Erhebung einer Nutzungsgebühr am Flughafen Tegel zusätzlich belastet werden soll. Der Hintergrund ist, dass ein neues System – auch mit einigen günstigen Fazilitäten für die Taxifahrer – auf dem Flughafen errichtet worden ist und die Flughafengesellschaft der Auffassung ist, sie könne durch diese Nutzungsgebühr die Investition refinanzieren. Es gibt auch andere Flughäfen, wo solche Nutzungsentgelte gezahlt werden. Es gibt nur einen wesentlichen Unterschied: In Berlin gibt es lediglich eine Erschließung durch den Bus, durch das einzelne individuelle Fahrzeug oder durch Taxis, aber kein Schnellbahnsystem. Die Flughafengesellschaft muss wissen, dass sie möglicherweise die Zu- und Abfahrt zum Flughafen für ihre Gäste erschwert, wenn dort die Taxis nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind, um die Fahrgäste aufzunehmen. Das ist eine betriebliche Entscheidung der Flughafengesellschaft. Ich rate dazu, dass die Flughafengesellschaft auf diese Gebühr im eigenen Interesse und im Interesse der Kunden des Flughafens verzichtet.

Wer die Fußballbegeisterung in Kaiserslautern kennt – es ist niemand im Raum außer vielleicht Walter Schumacher, der nicht mehr anwesend ist, der das beurteilen kann –, und wer das Stadion so wie ich zu Beginn mit 800 Sitzplätzen kennt – – – Ich kann mich noch erinnern, dass ich einmal bei einem Heimspiel gegen den FKP – das waren immer die Lokalkämpfe, Pirmasens –, bei dem ich in der Westkurve war, mein Fahrzeug verpasst habe, weil derjenige, der mich mitgenommen hatte, mich verpasst hatte. Ich musste damals von Kaiserslautern nach Ramstein nach Hause laufen. Drei Stunden bin ich nach Hause gelaufen.

Herr Ministerpräsident, Sie haben eben vom Autofahren gesprochen. Ich frage mich wirklich, wann Sie zum letzten Mal verkehrssicher ein Fahrzeug selbst gesteuert haben. Sie sind nämlich der wahre Bremsklotz im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sie brauchen nicht "ach" zu sagen, meine Damen und Herren von der Opposition. Lassen Sie mich eines sagen: Wäre die Bundesregierung ein Fahrzeug, Sie wären schon im zweiten Jahr Ihrer Regierungszeit nicht mehr durch den TÜV gekommen.

mit diesen Dingen konfrontiert ist -, ist denn eine privatisierte Straßenunterhaltung auch in der Lage, die Aufgaben in Extremsituationen im Bereich des Winterdienstes zu erfüllen. Das haben wir ja nun erlebt, aufgrund der formellen Privatisierung ist ja der Fahrzeug- und Anlagenpark nicht gerade auf Extremsituationen ausgelegt. Aber wir wissen alle, sie werden kommen früher oder später, aber sie kommen. Wie ein noch viel mehr den marktwirtschaftlichen Zwängen unterlegener Baubetrieb diese Extremsituationen dann bewältigen will, das werden wir sehr genau beobachten und - wie gesagt, an der Stelle noch einmal die Wiederholung - ob allein die Frage des Sicherungseinbehaltes gegenüber diesen Baufirmen reicht, das muss wirklich hinterfragt und geprüft werden. Aber ich denke, Herr Finanzminister, Sie werden die entsprechenden Werkzeuge mit Sicherheit auf den Weg bringen.

Und auf Rügen bezogen: Er hat nicht mehr Einsatzfahrzeugstreifenwagen. Machen Sie sich doch mal den Spaß und rufen auf Rügen an! Da haben Sie nämlich Pech, wenn ein Fahrzeug am anderen Ende der Insel ist. Sie bekommen dann einen Anruf, dass Sie am anderen Ende der Insel noch länger als eine Stunde warten, so, wie wir das erlebt haben. Und das sind die Ergebnisse einer Polizeiorganisationsstruktur.

Und, Kollege Ritter, Sie werden ja auch zunehmend das eigene Fahrzeug nutzen. Allerdings würde ich nach Berlin überhaupt nicht mehr mit dem Auto fahren und nach Hamburg auch nicht, wenn in Zukunft der Transrapid durch das Land mit einem Haltepunkt in Schwerin führen würde.

In der Zwischenzeit ist jedoch mit Schreiben vom 24. Oktober 2000 eine Klarstellung auf dem Erlasswege erfolgt. Dort heißt es u. a.: „Die Polizei nimmt unter dem Ansatz einer ganzheitlichen Überwachung Kontrollen im Schwerlastverkehr wahr, indem sie neben Sozialvorschriften, Aspekten der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit, Gefahrgutund Tierschutztatbeständen auch Verstöße des Abfallrechts feststellt und aufklärt. Die sachliche Zuständigkeit für die Kontrolle von Abfalltransporten im Hinblick auf abfallrechtliche Verstöße ergibt sich aus ihrem Auftrag zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.“

Meine Damen und Herren, diese Bürger, die das Fahrzeug brauchen, um zum Arbeitsort zu kommen, werden betraft dafür, dass sie im ländlichen Raum wohnen.

Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei nutzte bisher die angebotenen Möglichkeiten, spezielle Fahr- und Sicherheitstrainings an der hessischen Polizeischule durchzuführen. Die der Thüringer Polizei angebotenen Lehrgangsplätze wurden vordringlich den Beamten mit Aufgaben des Personenschutzes und den Spezialeinsatzkommandos des Landeskriminalamts Thüringen zur Verfügung gestellt. In Aus- nahmefällen konnten auch Beamte der Verkehrspolizeiinspektionen, die ein Fahrzeug mit Provider-System zur Videoüberwachung im Straßenverkehr führen, an diesen Trainings teilnehmen.

Der „Allgemeinen Zeitung“ habe ich entnommen, dass ein Fahrzeug der Feuerwehr in Bad Kreuznach 27 Jahre alt ist. Vielleicht können Sie das bestätigen. Deshalb benötigen wir für Fahrzeuge im Katastrophenschutz,

Stattdessen suchen wir alternative Wege, die auch zum Erfolg führen werden. So unterstützen wir das Vorhaben der EU-Kommission, eine WTO-Klage gegen die unlauteren Wettbewerbspraktiken der koreanischen Schiffbauindustrie zu erheben. Dies ist der Weg, mit dem endlich wirksame Hebel durch harte Handelssanktionen gegen koreanische Exporte weltweit nicht nur in der Werftenindustrie, sondern auch in anderen Branchen angesetzt werden können. Das heißt, die Sanktionen müssen sich nicht auf den Schiffbau beschränken, sondern können zum Beispiel auch auf koreanische Fahrzeug-, Textil-, Technologieexporte ausgeweitet werden. Und wir alle wissen, was wir an solchen Produkten in unserem Land antreffen. Das kann ein harter Schlag werden, das heißt, da muss dann auch Verhandlungsbereitschaft signalisiert werden.

Natürlich hat sich die IMK auch mit den Problemen des Katastrophen- und Zivilschutzes beschäftigt. Der Arbeitskreis 5 hat den Bund unter anderem gebeten, sich mit den Themen Warnung und Selbstschutz der Bevölkerung, Verbesserung des Gesundheitsschutzes sowie mit dem ABC-Fahrzeug-Konzept zu befassen.

Meine Damen und Herren, das klingt im ersten Moment, als ob das eine ganz einfache Geschichte wäre, aber es ist eben nicht so einfach. Im Freistaat Thüringen sind nach meinem Kenntnisstand in den letzten 10 Jahren zwei Beamte, insbesondere weil die Gefährdung dort am größten ist, bei der Polizei zu Tode gekommen. Dieses ist auf der Autobahn passiert. Gerade der letzte Unfall, der noch gar nicht so lange zurückliegt, wo es aber auch darum geht, dass die Hinterbliebenenversorgung noch nicht umfänglich geklärt ist - nach meinem Kenntnisstand, muss ich immer dazu sagen -, ging es gerade darum, dass ein Polizeibeamter auf der Autobahn Dienst getan hat, hat eine Baustelle mit dem Fahrzeug ordnungsgemäß abgesichert, wie das üblich ist mit dem normalen Blaulicht und auf der Autobahn wird dann noch so eine Stange hinten aufgesetzt, dass man auch von weiterer Entfernung noch das Fahrzeug erkennen kann, und dann kommt ein LKW, der, aus welchen Gründen auch immer, mit voller Wucht dort hineinfährt und ein junger Beamter ums kommt Leben. Wenn dann dieser schlimme Vorgang passiert ist, müssen sich die Hinterbliebenen darum kümmern, dass sie sich auseinander setzen müssen, ich sage mal, in dem Fall mit dem Rechtsstaat oder mit den Paragraphen der Dienstunfallversorgung, die hier dann greift. Das ist eine Bundesversorgungsregelung, dass sie also auch dann darum kämpfen müssen, dass sie nicht die einfache Dienstunfallversorgung entsprechend bekommen, sondern die qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Bundesversorgungsgesetz § 37.

Etwa 180 Proben wurden gammaspektrometrisch im Labor untersucht. Außerdem wurden vor Ort 5 gammaspektrometrische Messungen mit einem Fahrzeug des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht durchgeführt. Insbesondere der Fundort des Handschuhs und die Umgebung der beiden Wohnungen wurden eingehend untersucht.

Die Vermutung lag nahe, dass er sich diese radioaktive Verschmutzung nicht in der WAK geholt hat. Deswegen ist er zunächst einmal untersucht und gereinigt worden. Zum Zweiten wurde sein Fahrzeug untersucht. Auch dort wurden Kontaminationen festgestellt. Daraufhin lag die Vermutung nahe, dass auch in seiner Wohnung etwas sein könnte. Demgemäß ist man in seine Wohnung gegangen, hat gemessen und hat in der Tat hohe Werte festgestellt.

Meine Tochter hatte ihr Fahrzeug am helllichten Tag auf einem Parkplatz in Alzey stehen, und das Auto ist aufgebrochen worden. Das wäre vor 20 Jahren undenkbar gewesen. Immerhin stammt der Innenminister aus Alzey. Deswegen denke ich, Alzey müsste doppelt und dreifach gesichert sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn diese technische Lösung, statt Benzin oder Diesel Wasserstoff als Brennstoff zu verwenden, mehr oder weniger geklärt ist, so ist doch entscheidend: Es müssen eine Infrastruktur und neue Kraftstoffe einschließlich der regenerativen Gewinnung geschaffen werden. Mit anderen Worten: Wir müssen die klimaschonende Erzeugung und die flächendeckende gesicherte Brennstoffversorgung sicherstellen. Dabei ist die Erzeugung von Wasserstoff für Brennstoffzellen aus herkömmlichen Kraftstoffen nur als Übergangstechnologie anzusehen. Es kommt auch aus klimapolitischen Gründen - ich habe es eingangs erwähnt - darauf an, Wasserstoff durch Elektrolyse mit Strom aus regenerativen Energien zu gewinnen. Dies wäre sozusagen der ideale Weg; davon bin ich fest überzeugt. Wir hätten dann ein Kraftfahrzeug als echtes emissionsfreies Fahrzeug. Das macht auch die Faszination und den Reiz dieser Technologie aus. Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir da, wo wir Einfluss haben und wo wir auch über öffentliche Mittel bestimmen, Geld verstärkt, stärker als bisher, für Entwicklung und Forschung zur Verfügung stellen.

Herr Kollege Wenzel, mir ist übrigens Folgendes aufgefallen: Das abgasfreie Fahrzeug, das als Vision sozusagen hinter der Brennstoffzellentechnologie steht, führt natürlich auch dazu, dass die Ökosteuer überflüssig wird; jedenfalls gibt es dann keine Verbrennung von konventionellen Kraftstoffen mehr. Ich habe das auch als den ersten wegweisenden grünen Redebeitrag zur Abschaffung der Ökosteuer interpretiert.

Ich komme noch einmal darauf zurück, was ich eingangs erwähnte, deswegen der Kontext unseres Antrags über Thüringen hinaus. Das Hauptszenarium, meine Damen und Herren, liegt in den ersten Jahren, das ist das, worauf Kioto im ersten Teil geht, bei den Industrieländern. Hier ist es natürlich bedauerlich, dass sich das wichtigste, nämlich die USA, muss man ja vorsichtig einschränkend sagen, derzeit aus dem Gesamtkonzept auskoppelt. Wenn die EU-Länder, da sind wir ja mit dabei, ihre Vorgaben von 8 Prozent einhalten, umsetzen, ist das ein wesentlicher Schritt nach vorn. Genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger, wenn man einmal die Bevölkerungszahlen vergleicht, ist die Unterstützung der Drittweltländer bei ihrer Entwicklung der Industrie, bei ihrer Technisierung. Um es einmal salopp zu sagen: Es bringt uns für das Klima herzlich wenig, wenn wir den Industrieländern, den Indern z.B., die Konstruktion des Trabants verkaufen würden und sagten, stellt davon einmal eine Milliarde her, die bekommt ihr relativ preiswert. Es ist wesentlich sinnvoller, um bei meinem Beispiel zu bleiben, wenn wir kooperieren und mit dem modernsten Fahrzeug in den Export gehen. Das mag zwar etwas teuer sein am Anfang, aber in der Gesamtrechnung, meine Damen und Herren, ist es mit Sicherheit die billigere Variante, denn um noch einmal auf diese Grafiken, ich kann sie jetzt leider nicht Ihnen allen vorführen, hinzuweisen, der Trend in der CO2-Emission, wenn ich einmal von 1999 als Basiswert ausgehe, der bis 2050 hochgerechnet wurde, wird zu einer Verdoppelung von 22 Mrd. Tonnen CO2 auf 44 Mrd. Tonnen CO2 führen. Das Ziel, und zwar das Ziel nach Rio, sah eine knappe Halbierung vor. Kioto, wenn es umgesetzt werden kann, wird das Niveau der 22 Mrd. Tonnen von 1999 nicht ganz stabilisieren, aber nur, wenn der Trend, der prognostiziert worden ist, auch tatsächlich umgekehrt werden kann. Maßnahmen dazu sind bekannt. Die Wissenschaft hat genügend dazu geliefert. Unser Minister hat Beispiele für Thüringen genannt. Ich verweise darauf, entscheidend wichtig wird es sein, wie wir uns im Kontext, also in dem Gesamtszenario einordnen. Ich darf noch einmal daran erinnern, es bringt uns für Thüringen zwar viel, für die Welt aber relativ wenig, wenn wir mit Hightech und mit viel Geld hier das letzte Quäntchen Wirkungsgraderhöhung herausquetschen und in anderen Ländern man mit der Technik der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wieder beginnt. Ich danke Ihnen.

Mit der großen Verantwortung für die Bankvorstände werden auch ihre großen Gehälter begründet. Was ist aber, wenn sie dieser großen Verantwortung überhaupt nicht gerecht werden? – Müssen sie dann auch große Haftung übernehmen? – Ich denke, mit einem Jahreseinkommen von 700 000 DM, ohne dass man dafür arbeiten müsste, mit Sekretärin und Fahrzeug, so groß ist die Haftung nicht, die da übernommen wird. Wir werden Abgeordnetenhaus von Berlin – 14. Wahlperiode 25. Sitzung vom 5. April 2001

Ich weiß, dass wir hier ein dramatisches Problem haben. Ich habe auch mit unseren Busunternehmern gesprochen. Ich habe sie angesprochen auf neue Konzepte im öffentlichen Personennahverkehr und habe gesagt: Wie sieht es denn mal aus mit kleinen Fahrzeugen, vielleicht mit Anrufsammeltaxis u.ä.; wie sieht es denn aus, wir hatten ja auch das Problem Fifty-Fifty-Taxi hier im Plenum behandelt. Meine Damen und Herren, sie haben mir gesagt, kleinere Fahrzeuge können sie sich nicht zulegen, weil sie durch den Schülerverkehr eine entsprechende Menge an großen Fahrzeugen vorhalten müssen, und die Abschreibungen stehen nunmal an und diese Fahrzeuge stehen abends leer, und sich ein neues Fahrzeug anzuschaffen und dann zusätzlich die Kosten dort entsprechend aufzubringen, lohnt sich nicht, weil ich ja den Vergleich bringen muss. Das Einzige, was ich spare, das ist ein bisschen Sprit und das bringt es aber vom generellen Aufwand her nicht. Das heißt also, wir haben hier wirkliche Probleme, aber das können wir den Kommunen nicht weiter überlassen; ich denke, hier ist das Land in einer Verpflichtung. Unser Land fördert ja den öffentlichen Personennahverkehr, aber diese Förderungen sind in der letzten Zeit auch drastisch zurückgegangen und dann haben wir noch eine Erhöhung des Spritpreises.

Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit einem Elektromotor angetrieben, wobei die benötigte elektrische Energie im Fahrzeug erzeugt wird. In der Brennstoffzelle wird durch eine chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff elektrische Energie freigesetzt. Fahrzeuge können direkt mit Wasserstoff betankt werden, oder der Wasserstoff wird über einen Reformer im Kfz aus anderen Kraftstoffen gewonnen. In der Diskussion steht dabei zurzeit insbesondere Methanol, das aus Erdgas oder Biogas hergestellt wird, möglich wäre aber auch, Wasserstoff aus Benzin oder Diesel zu gewinnen.

Unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes ist jedoch der gesamte Energieeinsatz für die Brennstoffgewinnung zu betrachten. Methanolbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge erfüllen daher nicht den Anspruch an ein Fahrzeug mit null Emissionen. Darüber hinaus ist Methanol hochgradig giftig.

Der Umwandlungsprozess etwa von Methanol oder anderen Kraftstoffen in Wasserstoff ist energieintensiv, sodass der Gesamtwirkungsgrad des Brennstoffzellensystems dadurch verringert wird. Bei dem Reformerprozess wird CO2 freigesetzt, wobei dieser Anteil allerdings gegenüber benzinbetriebenen Fahrzeugen um etwa ein Drittel geringer ist. So entwickelt derzeit das Clausthaler CUTECInstitut in Zusammenarbeit mit technischen Fakultäten in Niedersachsen und dem Volkswagenwerk eine solche Reformertechnologie. Die Erzeugung von Wasserstoff für Brennstoffzellen mittels Reformer aus herkömmlichen Kraftstoffen kann zwar nur als Übergangstechnologie angesehen werden. Insgesamt gesehen ist das Brennstoffzellensystem jedoch umweltfreundlicher und hat einen höheren Wirkungsgrad als der Verbrennungsmotor. Vor diesem Hintergrund wäre aus klimapolitischen Gründen die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse mit Strom aus regenerativen Energien der ideale Weg. Das Kraftfahrzeug würde in diesem Fall als echtes emissionsfreies Fahrzeug gelten. Auch unter diesem Aspekt muss der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung vorangetrieben werden. Nach dem heutigen Stand der zur Verfügung stehenden regenerativen Stromerzeugungsanlagen ist eine flächendeckende Erzeugung von Wasserstoff bei weitem nicht möglich.

In den bisher vorgestellten Fahrzeug-Prototypen wird wegen der schwierigen Handhabung von Wasserstoff Methanol eingesetzt. Erste Linienbusse mit Brennstoffzellenantrieb sollen bereits 2002 in einer Kleinserie auf den Markt kommen. Die Einführung der ersten Brennstoffzellen-Pkw wird von einigen Herstellern zwar bereits für die Zeit ab 2004 angekündigt. Es soll sich dabei zunächst aber nur um Kleinserien handeln. Mit Einführung größerer Serien wird erst nach dem Jahr 2010 gerechnet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geschah in der Nacht von Samstag auf Sonntag. Ein 19-jähriger ist mit seiner Freundin und zwei Freunden nach dem Besuch einer Diskothek auf dem Weg nach Hause. Er hat getrunken. Er fährt zu schnell in eine Linkskurve, kommt von der Straße ab. Das Fahrzeug knallt gegen einen Baum. Mit Schneidbrennern werden die Verunglückten aus dem Pkw geborgen und mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Die Beifahrerin verstirbt am Unfallort. Die Unfallursachen sind eindeutig: nicht angepasste Geschwindigkeit und Alkohol.

Die Kleine Anfrage ist aufgrund der Vielgestaltigkeit dieser so genannten Abschleppfälle und des ausgedehnten juristischen Meinungsstreits zu deren rechtstheoretischer Einordnung eher für ein umfassendes juristische Seminar geeignet als für eine Fragestunde im Landtag. Um dennoch eine Antwort geben zu können, gehe ich davon aus, dass hier der Standardfall gemeint ist, in dem auf Veranlassung einer Behörde ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug durch eine privates Unternehmen abgeschleppt und auf dessen Gelände abgestellt wird.

Zu 2: Bei rechtlicher Betrachtung werden die Abschleppkosten dementsprechend von der beauftragenden Behörde geltend gemacht, der zur Durchsetzung ein Zurückbehaltungsrecht am sichergestellten Fahrzeug zusteht. Tatsächlich werden der Anspruch und das Rückbehaltungsrecht regelmäßig durch die Abschleppunternehmer ausgeübt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 48 Abs. 3 SOG-LSA, in dem eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorgesehen ist.

Abhängig von der Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug einen Nagelgurt überfährt, können dabei durch die Schwierigkeiten eines nur noch eingeschränkten Lenkverhaltens Gefahren für die Fahrzeuginsassen oder für im Verkehrsraum befindliche Dritte entstehen.

Die größte Gefahr, meine Damen und Herren, in der Ostsee geht aber nachweislich von mit Rohöl oder mit chemischen Produkten oder Rohölprodukten beladenen Tankern aus. Der Antrag fordert indes, dass Gebühren im Fähr- und Passagierschiffsverkehr für jeden Passagier und für jedes Fahrzeug erhoben werden sollen,

Und Sie haben so schön gesagt, aus der IZB, also der Inspektion Zentrale Dienste, nehmen wir die Verkehrsüberwachung heraus und geben sie in die Fläche. Klingt prima, ist nur, mit Verlaub gesagt, in einem Flächenland – Quatsch darf ich nicht sagen, aber – Unsinn. Und zwar deswegen, einfach mal aus der Praxis gegriffen: Lassen Sie es passieren, dass einer unserer Radarmesswagen in ein, sagen wir, beim Amtsgericht befindliches Verfahren einbezogen ist. Der Amtsrichter zweifelt die Messgenauigkeit an. Dann bleibt das Fahrzeug so lange außer Betrieb, bis das geklärt ist. Und wenn Sie in der Inspektion nur ein oder zwei dieser Fahrzeuge haben, wie wollen Sie dann Linienüberwachung machen, wie wollen Sie überhaupt sicherstellen, dass die Überwachung stattfindet? Und jetzt sage ich Ihnen etwas, was Sie vielleicht noch nicht wissen: Die Polizei ist ein Organismus. Ich kann mir gut vorstellen, dass in Lagen, in denen die Polizei vor Ort stärkemäßig überfordert ist, die hoch ausgebildeten Beamten, die diesen Bereich haben, auch für andere Zwecke eingesetzt werden, und das bei steigenden Verkehrsunfallzahlen.

Ich verweise auf die Steuerreform. Nicht nur hat Herr Eichel zugestanden, dass die Steuerreform keineswegs zu weniger komplexen Regelungen führt, sondern auch Herr Bareis stellte fest, dass es sich hierbei um eine absolute weitere Verkomplizierung handelt und bald überhaupt niemand mehr – einschließlich der Steuerberater – damit umgehen kann. Sie müssen einmal Ihrem Mitarbeiter, dem Sie zum Beispiel ein Dienstfahrzeug geben, erklären, warum er ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 60 000 DM, das nur noch einen Verkehrswert von 30 000 DM hat, mit 60 000 DM versteuern muss. Das ist überhaupt nicht arbeitnehmerfreundlich, und das müsste eigentlich auch Herrn Nagel einleuchten.

Zum Frageteil a: Der Sachverhalt stellt sich aus polizeilicher Sicht wie folgt dar: Gegen 15 Uhr informierte die Bundeswehr das Polizeirevier Ellwangen darüber, dass ein Unbekannter gegen ein Eingangstor der Reinhardt-Kaserne gefahren sei. Die anschließende Tatortarbeit führte zu dem Ergebnis, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bundeswehrlastkraftwagen beim Ausfahren das unbewachte Tor beschädigt hat. Seitens der Bundeswehr konnte jedoch nicht sofort abgeklärt werden, ob ein derartiges Fahrzeug fehlte. Dennoch wurde aufgrund des dringenden Verdachts einer Straftat zum Nachteil der Bundeswehr um 15:47 Uhr eine Funkfahndung für die Region ausgestrahlt.

Um 16:12 Uhr teilte ein Pkw-Lenker telefonisch dem Führungs- und Lagezentrum der Stuttgarter Polizei mit, dass er seit einigen Minuten einem Bundeswehr-Lkw folge, der mit überhöhter Geschwindigkeit und bei ständigem Wechsel der Fahrspuren durch Stuttgart fahre und bereits ein geparktes Fahrzeug gestreift habe.

Um 16:33 Uhr wurde deshalb nach Abklärung der Verkehrssituation auf die Reifen des Lkw geschossen, worauf dieser nur noch mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren konnte. Um das Fahrzeug vollends zu stoppen, wurde es um 16:57 Uhr durch ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Böblingen, das herangeführt worden war, gegen die Wand des Johannesgraben-Tunnels in Stuttgart-Vaihingen gedrückt. So weit zum Sachverhalt.