stateParl

Die LPD Stuttgart II hat um 16:12 Uhr vom Sachverhalt Kenntnis erlangt und um 16:13 Uhr das Fahrzeug lokalisiert. Ob dieses früher entdeckt worden wäre, wenn die Stuttgarter Polizei von der Fahndung gewusst hätte, ist eher unwahrscheinlich. Spezielle Fahndungsmaßnahmen wären, da ja nicht bekannt war, wohin sich der Lkw bewegte, sicher nicht getroffen worden. Einer auf normaler Streife befindlichen Besatzung wäre der Lkw aber aufgrund seiner Fahrweise sicherlich auch aufgefallen.

Gerade zu diesem normalen Weg habe ich schon noch eine Frage: Bei der Freiwilligen Feuerwehr Böblingen herrscht zurzeit große Unsicherheit, ob sie für das bei diesem Einsatz stark beschädigte Fahrzeug den gesamten wirtschaftlichen Schaden von der Bundeswehr oder der Landespolizeidirektion ersetzt bekommt oder ob sie nur den Restwert erhält. Meine Frage heißt: Ist die Landesregierung bereit, für den Fall, dass nur der geringere Restwert ersetzt würde, der Freiwilligen Feuerwehr Böblingen den Differenzbetrag auszugleichen, damit sich dieser mutige Einsatz nicht auch noch zum wirtschaftlichen Nachteil für eine Freiwillige Feuerwehr auswirkt?

Liebe Frau Kollegin, ich hoffe, dass da wirklich ein gutes Verfahren gefunden wird, damit nicht die Freiwillige Feuerwehr Böblingen darunter zu leiden hat, dass sie ihr Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

Das kann ich nicht bestätigen, weil mir nach den zur Verfügung stehenden Informationen gesagt wird, dass schon aus polizeitaktischen Gründen ein schweres Fahrzeug einzusetzen war. Dieses schwere Einsatzfahrzeug war eben – das habe ich bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Redling ausgeführt – nicht so rasch von der Bereitschaftspolizei herbeizuführen, wie es durch die Feuerwehr herbeizuführen gewesen ist.

Da wird den Bürgern über viele Jahre eingetrichtert, sie sollen ihr eigenes Fahrzeug stehen lassen und auf die Bahn umsteigen – und dann werden wichtige Verbindungen gestrichen, und die Fahrgäste müssen zusätzliche Wartezeiten hinnehmen, um ihr Ziel zu erreichen. Auf diese Art und Weise wird man keine neuen Fahrgäste überzeugen können, den öffentlichen Personenverkehr zu benutzen und ihr „heiligs Blechle“ in der Garage zu lassen oder gar ganz darauf zu verzichten.

Mit dem EEG und dem dazugehörenden 200 Millionen DM-Markteinführungsprogramm ist die Erzeugung von Energie aus Biomasse überaus attraktiv geworden. Ob nun in der Biogasanlage oder im Biomasseheizkraftwerk - überall ergeben sich neue und lukrative Nutzungsmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Mit dem Förderprogramm für biogene Treib- und Schmierstoffe werden Bedingungen für die Verwendung von Pflanzenöl, Biodiesel und Biogas verbessert und neue Absatzmärkte erschlossen. In diesem Zusammenhang ist an das Forschungsprojekt zum verstärkten Einsatz von nativen Pflanzenölen als Treibstoff, an die Aufbereitung von Biogas zur Direkteinspeisung ins Gasnetz und als Treibstoffeinsatz im Fahrzeug, an die Vorgaben zur Verwendung biogener Schmierstoffe in umweltsensiblen Bereichen - auch diese fördern den Anbau nachwachsender Rohstoffe -, an die Umrüstung landwirtschaftlicher Zug- und Arbeitsmaschinen für den Einsatz von Biodiesel und an die Erleichterung für den Betrieb von Biodieselhoftankstellen zu erinnern. Überall ergeben sich neue Chancen für nachwachsende Rohstoffe. Ich meine, auch die stoffliche Verwertung ist auf einem positiven Weg. In diesem Bereich hat sicherlich auch das Land seine Meriten. Schließlich, meine Damen und Herren, sorgt auch die Ökosteuer mit ihrem Energiewendepotential dafür, dass sich wachsende Möglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe ergeben, mit ihnen Geld zu verdienen. Angesichts dieser Entwicklung hoffe ich natürlich, dass wir bald mit den nachwachsenden Rohstoffen aus der Nische der Stilllegungsflächen herauskommen und damit ein Teil der hier angesprochenen Probleme obsolet wird. Ich meine, all das sollten wir bedenken und nicht vergessen, bevor wir uns den auch wichtigen Details zuwenden.

Ich bin der Meinung, an dieser Stelle wird zu Unrecht polemisiert. Es wurde zu Recht vorgetragen und begründet, dass eine Anpassung der Pauschale für Bedienstete, die ihr Fahrzeug im Interesse des Landes oder der Kommunen einsetzen, sei es als Dienstfahrzeug zugelassen oder nicht, seit 1991 nicht mehr stattgefunden hat. Eine Erhöhung ist auf jeden Fall schon deshalb angezeigt, weil sie recht und billig ist, wenn man sich anschaut, was sich die Abgeordneten in diesem Hause selbst zugebilligt haben. Dies sollte auch den Bediensteten zugestanden werden.

Meine Damen und Herren, das rot-grüne Abkassiermodell namens Ökosteuer hat dafür gesorgt, dass die Kfz-Kosten für die Bürger ins Unermessliche gestiegen sind. Das gilt auch für die öffentlich Bediensteten, die ihr Auto für Dienstfahrten zur Verfügung stellen. Jetzt rechnen Sie doch einmal nach. Sie können doch im Endeffekt keinen öffentlich Bediensteten zwingen, sein privates Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Wenn diese Leute beginnen, genauso scharf zu kalkulieren wie Sie, werden sie ihr Auto zu Hause lassen und sagen: Geben Sie mir bitte einen Dienstwagen. Dann hat das Land dreimal so hohe Kosten, wie es jetzt hat. Das ist nicht richtig.

Vielleicht noch ein Vergleich. Sollte der Wagen des Ministerpräsidenten als Messlatte an die Regierungsarbeit angelegt werden, kommt als Fahrzeug nur - ich sage einmal - ein Wartburg mit umweltfreundlichem Holzgaserzeuger Marke „Trittin“ infrage.

Ein dritter Punkt zu Ihrer Ansage, die Entscheidungen der damaligen Ermittler waren vertretbar: Die Anga ben von Gustl Mollath zur Mitwirkung von Bankmitar beitern bei anonymen Kapitaltransfers in die Schweiz waren alles andere als pauschal. Es heißt immer, es sei nur pauschal gewesen. Ich bitte Sie, sich einmal die allererste Anzeige vom Juni 2003 anzusehen. Dazu gab es eine Anlage mit den schon von mir ge nannten Unterlagen, die sich auch im Konvolut fan den. Diese Anzeige ist ganz konkret. Es heißt dort ganz konkret: Meine Frau betreibt Beihilfe zur Steuer hinterziehung. Sie transferiert Gelder in die Schweiz. Er hat konkret die Kurierfahrten ausgeführt, er hat ausgeführt, mit welchem Fahrzeug. Er hat ausgeführt, an welchen Wochentagen, und er hat ausgeführt, wer die Begleiter waren. Das ist ganz konkret, und in die sem Zusammenhang zu sagen, das sei alles zu un konkret und wirr gewesen, ist und war einfach falsch.

Was sagen Sie dem Speditionsgewerbe? Haben Sie sich mal, Herr Borchert, damit befasst, dass pro laufendem Fahrzeug im Speditionsgewerbe ja nach Typ des Fahrzeuges, nach Alter, nach Tonnage zwischen 20.000 und 30.000 DM Mehrkosten pro Jahr auftreten? Wenn sie dann zehn Fahrzeuge haben, das können Sie auch noch rechnen, dann sind sie bei 200.000 bis 300.000 DM. Haben Sie schon mal überlegt, wie die Bauwirtschaft in diesem Land zu Rande kommen soll, die besonders weite Strecken fahren muss, nach Berlin, in den Großraum Hamburg, wo dieser Benzinpreis eminent durchschlägt, auch für Diesel, wie das die Wettbewerbssituation unserer Unternehmen verschlechtert? Haben Sie sich schon mal überlegt, wie die Logistikstandorte bei uns im Land, Stichwort Netto-Zentrallager in Stavenhagen, wie das deren Kostensituation dramatisch verschlechtert? Haben Sie sich mal überlegt, Stichwort Lübzer Brauerei, wie das die Standortsituation von diesem Unternehmen verschlechtert?

Ich frage Sie an dieser Stelle: Wird nicht auch der Normalbürger durch die Benzinpreiserhöhungen getroffen, und wer entschädigt ihn? Wo bleibt der Ausgleich für Handwerker und Arbeitnehmer, die auf ihr Fahrzeug existenziell angewiesen sind, vielleicht noch existenzieller als Abgeordnete, die zum Beispiel ja eine kostenlose Bahnkarte für Fahrten innerhalb Baden-Württembergs haben?

Diese Zuständigkeiten verhindern neben der präventiven Überwachung auch schnelle und effektive Erstmaßnahmen bei Seeunfällen und Katastrophen. Unter Einbeziehung von Seerechtsexperten und Bergungsprofis sollte also versucht werden, die nationalen Zuständigkeiten so weit wie möglich auf das ganze Hauptfahrwasser festzulegen. Nur darum geht es uns, Herr Professor Methling, dass wir in Teilen über das ganze Hauptfahrwasser selbst zugreifen können. Da kann man doch gut drüber reden. Zusätzlich sollte dazu zumindest für den Kiel-GedserWeg, also Kadet-Rinne und Fehmarnsund, ein bilaterales Abkommen geschlossen werden, das es dem jeweils zuerst am Havarieort eintreffenden Fahrzeug ermöglicht, Sofortmaßnahmen einzuleiten. Und ich weiß nicht, was an diesen Vorschlägen so schlecht ist, dass Sie sie ablehnen. Das werden wir mal den Experten erzählen. Dann kommen Sie doch auch mal mit dorthin, Herr Dr. Klostermann. Dem entspricht Punkt 5 unseres Antrages.

Ja, die Landesregierung unterscheidet zwischen den Begriffen "behindertengerechtes Fahrzeug" und "behindertenfreundliches Fahrzeug". Der Unterschied besteht darin, dass bei einem behindertengerechten Fahrzeug sämtliche für den behinderten Fahrgast gegebenenfalls in Betracht kommenden Nutzungsparameter durch diesen ohne fremde Hilfe nutzbar sein müssen. Zudem müssen behindertengerechte Fahrzeuge auch der Vielzahl verschiedenartig möglicher Behinderungen Rechnung tragen können. Von behindertenfreundlichen Fahrzeugen spricht man hingegen, wenn zumindest einige solche Nutzungsparameter den Anforderungen Behinderter entsprechen. Bei der Festlegung des in Thüringen zum Einsatz kommenden behindertenfreundlichen Fahrzeugmaterials unternimmt das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr alles, um besonders auch mobilitätseingeschränkten Personen einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr anbieten zu können.

Zu Ihrer letzten Frage: Mit Datum vom 23. Februar 2000 hat die Europäische Kommission das Hauptprüfverfahren in der Sache Korn-, Fahrzeug- und Technik GmbH mit einer Negativentscheidung abgeschlossen. Zu den übrigen Verfahren ist die namentliche Nennung der betroffenen Unternehmen vor Erlass einer Entscheidung durch die Europäische Kommission mit Rücksicht auf den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.

Die Korrelation zwischen Schutzwirkung und Tragekomfort ist im aktiven Streifendienst von überragender Bedeutung. Wenn eine Schutzweste nicht bequem ist, wird sie nämlich auch nicht getragen, mögen noch so viele Anordnungen zur Tragepflicht im Raum stehen. Eine Ausbildung im sorgfältigen Umgang mit der Weste und in der Wartungsdisziplin ist besonders kritisch, auch hier wieder wegen der größeren Zahl der betroffenen Beamten. Disziplin und Ausbildung müssen daher dafür sorgen, daß die Regeln für einen sorgfältigen Umgang eingehalten werden, daß die Weste nicht im Büro oder im Fahrzeug liegengelassen wird.

Damit wird verdeutlicht, dass dieser eingeschlagene Weg der falsche ist. Wir Republikaner schlagen einen anderen Weg vor, einen Weg, der eine wirkliche finanzielle Entlastung für unsere Bürger bringt. Dazu fordern wir zunächst die längst überfällige Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer, da diese Steuer allein deshalb fällig wird, weil man ein Kraftfahrzeug besitzt, ganz gleich, ob und wie intensiv dieses Fahrzeug bewegt wird. Dies halten wir für eine ausgesprochen ungerechte Besteuerung, vielmehr plädieren wir für die bundesweite Einführung einer Fahrweggebühr, also Vignette. Zum einen würden dadurch in der Europäischen Union für die Nutzung der Straßeninfrastruktur vergleichbare Bedingungen geschaffen. Zum anderen würden alle Verkehrsteilnehmer, die unsere Straßen nutzen, gleichermaßen zur Mitfinanzierung herangezogen.

2. Brandfall Eine ausreichend hohe Löschleistung ist wohl insgesamt vorhanden – in Rostock mit dem Feuerlöschboot 40, Stralsund Feuerlöschboot 23, Wismar Schlepper „ Rosenort“, Saßnitz Rettungskreuzer „Arkona“. Letztere müssen aber bei Katastrophen zum Beispiel in Rostock herangeführt werden. Kein Fahrzeug, und das ist ganz entscheidend, kann in explosiven Atmosphären arbeiten. Private Schlepper haben zu geringe Löschleistung, fallen also aus. Ihre Nachrüstung würde eine Woche dauern.