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Kann nach Ansicht der Landesregierung ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug, das wegen des schlechten Wirkungsgrades des Gesamtprozesses der Umwandlung von Strom in Wasserstoff und wieder zurück etwa viermal so hohe Betriebskosten aufweist wie ein batteriebetriebenes Fahrzeug, eine ernsthafte Alternative zu einem solchen Fahrzeug oder gar zu einem Verbrenner sein?

Wenn vor 40 Jahren jemand wegen Substanzmissbrauchs eingewiesen wurde, ging auch zwangsläufig jemand in den Knast. Dies stellte wenigstens sicher, dass todkranke Patienten nicht unmittelbar rückfällig werden konnten. Heutzutage beobachtet man unzurechnungsfähige polnische Bettler in der Steglitzer Schloßstraße, deren erbetteltes Kleingeld im Hut gegen Drogen eingetauscht wird. Im gutbürgerlichen Charlottenburg stürzen Psychotiker unvermittelt vor das Fahrzeug. In Bahnhöfen stehen Fahrgäste beobachtend mit dem Rücken zur Wand. Warum wohl? Wer die Augen aufmacht, erkennt vor jedem Eingang von Parks und Bahnhöfen Pusher und Dealer. 300 000 Suchtkranke, 50 000 im kritischen Bereich. Tausend tote junge Menschen in dieser Legislaturperiode. Eine Million Menschen kennen mindestens einen Suchtkranken in unmittelbarer Umgebung. Wenn wir heute (Catherina Pieroth-Manelli)

Außerdem wurde vorgetragen, dass sowohl vor als auch nach seinem im Oktober 2019 erfolgten Umzug innerhalb Erfurts die Klingel- bzw. Briefkastenschilder am jeweiligen Wohnsitz des M. von Unbekannten abgerissen worden seien. Zur Sachbeschädigung im Wohnhaus und am Fahrzeug des M. sei es mehrfach gekommen. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass die Fotoaufnahmen der Klingelschilder und Briefkästen an der ersten Wohnung in Erfurt nach dessen Umzug innerhalb von Erfurt erfolgten. M. sei ordnungsgemäß in Erfurt gemeldet gewesen, habe dort seinen Wohnsitz unterhalten und den Schwerpunkt seiner persönlichen Tätigkeit auch in Thüringen gehabt. Das könne auch durch Dokumente entsprechend nachgewiesen werden. Da er darüber hinaus mit der Mutter seines Kindes weder verheiratet sei noch eine Lebenspartnerschaft führe, gibt es auch da keine Vermutung für eine Ableitung der Hauptwohnung außerhalb von Erfurt.

Meine Damen und Herren, zurück zur Wirtschaft: Jegliche Form von Gewerbe in der grünen Produktion hat sich doch als Subventionsernter herausgestellt. Bestes Beispiel hierfür: Tesla. Ein Mittelklasse-Tesla-E-Fahrzeug können Sie in den USA für 35 000 Dollar erwerben. Das gleiche Modell kostet in Deutschland ca. 44 000 €.

Ich selbst hatte im eigenen Betrieb die Situation, dass sich Rinder, die ich draußen gehalten hatte, sehr natürlich entwickelt hatten. Im Prinzip waren sie nicht mehr einzufangen und auf ein Fahrzeug zu bringen; auch Sie haben das Problem beschrieben. Hier war der Weideschuss notwendig, allein um der Sicherheit derjenigen willen, die die Tiere ansonsten hätten einfangen müssen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Blackout habe ich ja gestern schon was gesagt. Da danke ich auch dem Kollegen Eifler noch mal, das will ich gar nicht mehr so weit ausführen an der Stelle. Ich will Ihnen noch mal ganz kurz vor Augen führen, bei diesen Schwungmassen, von denen Sie sprechen, im Prinzip Ihr Argument ist, ohne gigantische Schwungmassen, also ohne gigantische Kraftwerke können wir das Stromnetz in Europa nicht stabilisieren. Das ist ja der Punkt sozusagen, auf den Sie hinauswollen. Sie wollen sagen, wir brauchen große Kraftwerke, wir brauchen aber auch große Massen, die sich drehen. Die großen Massen, die sich drehen, brauchen wir deswegen – brauchten wir deswegen bisher –, weil das natürlich gespeicherte Energie ist. Ein riesiges Schwungrad, was sich dreht, ist wie ein Fahrzeug, was fährt, hat Energie gespeichert,

Und der Gesetzentwurf hat jetzt folgende Idee: Alles bis hierhin ist ein Stück weit das Glück und Gelingen von Unternehmen, Vereinen und Genossenschaften, die tätig sind. Der Gesetzentwurf stellt jetzt auf Folgendes ab: Wenn Sie solche Fahrzeuge bereitstellen wollen, wenn sie genutzt werden sollen, brauche ich Parkplätze, an denen die gemeinsam Nutzenden das Fahrzeug abholen und auch wieder abstellen. Diese Parkflächen kann ich im privaten Bereich organisieren, was zum Teil geschieht, aber wenn ich eine echte Attraktivität will und im Übrigen im Zweifel einen Vorteil, zumindest einen teilweisen Vorteil gegenüber einem reinen eigenen Fahrzeug herstellen möchte, dann geht es um die Frage, ob man im öffentlichen Straßenraum – und dabei geht es vor allen Dingen um dann öffentliche Parkflächen oder Randbereiche von Straßen, neben den Straßen liegenden Bereiche –, ob ich die für stationsbasiertes Carsharing einem einzelnen Unternehmen zur Verfügung stellen kann und im Übrigen dann auch sicherstelle, dass nicht jeder Mann und jede Frau dort mit anderen Autos parkt, sondern sie dann auch diesen Fahrzeugen, die dort abgeholt und wieder hingebracht werden sollen und müssen, bereitstehen. Wenn man es jetzt juristisch herunterbricht, sind wir bei all dem, was wir aus der Kommunalpolitik kennen. Die Frage: Ist das eine Sondernutzung? Da sagen mir die Profis, eher nicht. Dann war die Frage: Ist das zum Beispiel eine Teileinziehung, wenn ich bisher eine Parkfläche, die jede und jeder Autofahrer, Autofahrerin nutzen kann, nur noch für einen kleineren Teil reserviere, entziehe ich damit etwas der Allgemeinnutzung? Bin ich im straßenrechtlichen Sinne also bei einer Teileinziehung? Ich quäle Sie nicht mit dem, was uns und viele andere Juristinnen und Juristen da umfänglich bewegt hat. Egal, wie Sie es drehen und wenden, rechtssicher kriegen wir es dann, wenn genau so ein Gesetz diese Möglichkeit einräumt, und dann brauchen wir uns doch rechtsdogmatisch nicht um die Frage zu scheren, wie ist das eigentlich genau, wenn man all die klassischen Rechtsinstrumentarien anlegen wollte. Genau dafür soll dieses Gesetz die Möglichkeit schaffen, nämlich Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen beziehungsweise dort liegende Parkflächen und Randbereiche in entsprechender Weise einem einzelnen Carsharingunternehmen zur Nutzung für einen gewissen Zeitraum zu überlassen. Warum nicht für Bundesstraßen? Ganz einfach: Dafür obliegt uns hier gemeinsam in diesem Hohen Hause nicht die Verantwortung und Möglichkeit. Der Bundesgesetzgeber hat allerdings genau mit einem eigenen Gesetz nur für Bundesstraßen (an denen das wesentlich seltener der Fall ist) diese Variante bereits geschaffen. Wir lehnen uns größtenteils auch an dieses Bundesgesetz an. Das Gesetz jetzt regelt das Verfahren, nämlich die Frage, wie eine Gemeinde erstens entscheidet, welche Flächen sind das, zweitens, wie wähle ich, wenn mehrere Interessenten da sind, die Genossenschaft, das Unternehmen, den Verein aus, der diese Flächen bekommt. Drittens, es wird klar geregelt, bei Städten bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese Verfahrensvorschriften nicht eingehalten werden, wenn sich vorher durch eine Abfrage abzeichnet, dass nur eine Bewerbung erfolgen wird. Das ist bei kleineren Städten durchaus naheliegend. Dann brauche ich kein Riesenverfahren zu betreiben, um trotzdem nur einen Bewerber oder eine Bewerbung für diese Flächen zu bekommen. Wenn eine entsprechende Bewerbung erfolgreich durchlaufen ist, dann sieht das Gesetz vor, wie mit diesen Flächen umzugehen ist, wie ich straßenverkehrsmäßig beschildern darf, sodass Drittparken eben nicht mehr gestattet ist. Es sieht aber umgekehrt auch – und da unterscheiden wir uns im Übrigen vom Bundesgesetz – eine Betriebspflicht vor. Die Idee ist, wenn sich da jemand bewirbt und möglicherweise gegen andere durchsetzt, nur um – ein bisschen boshaft formuliert – das freizuhalten, damit kein kleinerer anderer konkurrierender Unternehmer da unterkommt, dann soll die Kommune die Möglichkeit haben, zu widerrufen und zu sagen, dann kommt der Nächste dran. Also es gibt eine Betriebspflicht, und zu guter Letzt gibt es einen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Die Idee ist, wenn dort rechtswidrig geparkt wird, nicht durch dieses Carsharingunternehmen, muss ich eine Chance haben als Kommune, dagegen vorzugehen. Und ebenso, wenn jemand die Betriebspflicht nicht einhält, muss ich ihn vorher auch über gewisse Instrumentarien anhalten können, im Extremfall, wie gesagt, der Widerruf dieser Erlaubnis. Das alles würde jetzt in den Ausschuss gesendet. Das ist aber ziemlich genau der Inhalt, der dort eine Rolle spielt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die gemeinsamen Beratungen im Energieausschuss. – Vielen Dank!

Und richtig: Es kann nicht sein, dass junge Männer mit Luxussportwagen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro durch unsere Städte fahren, als würden ihnen die Städte gehören. Hier muss die Frage erlaubt sein: Woher kommt das Geld für dieses Auto? - Diese Frage sollte nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Ebenso die Beweislastumkehr: Solange nicht nachgewiesen wird, woher das Geld kam und dass es anständig versteuert wurde, wird das Fahrzeug beschlagnahmt.

Zum erweiterten Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zählen Güter für Prävention und Einsatzmanagement wie zum Beispiel Simulationssoftware und -plattformen, Boote der Küstenwache, Rettungshubschrauber. Dann haben wir die Güter zur Überwachung, Aufklärung und Alarmierung wie zum Beispiel See- und Luftüberwachungssysteme, Feuermeldesysteme, biometrische Systeme, Fahrzeug- und Schiffortungssysteme sowie Güter für den Schutz von beispielsweise kritischen Infrastrukturen zur IT-Sicherheit, Kryptografie, Fahrzeugpanzerung. Und wir haben die Güter zur Schadensminimierung wie Feuerlöscher, Großpumpen, Hochdruckreiniger. Dieser erweiterte Bereich der Branche wird üblicherweise als zivile Sicherheitsindustrie beschrieben. Die Grenzen der Rüstungsproduktion zu diesen wachsenden Märkten für zivile Sicherheit sind nicht nur teilweise, sondern in großen Teilen fließend. Ein Unternehmen, das Container herstellt und in nennenswertem Umfang auch die Bundeswehr beliefert, ist dann ein Rüstungsunternehmen?

Wir werden, und das ist in unserem Antrag enthalten, eine wissenschaftliche Begleitung und Klärung in der Frage haben, ob Geimpfte das Virus weitergeben. Wir werden uns auch darum kümmern, dass Menschen, die nicht mobil genug sind, zu den Impfzentren kommen können, indem sie dafür ein Fahrzeug bekommen – nach unserer Ansicht auf Kosten des Bundes-, bzw. dass Ärzte zu ihnen kommen. Wir werden uns auch massiv dafür einsetzen, was Sie so bagatellisieren, dass wir nämlich mehr Impfstoffe bekommen und dass diejenigen, die uns bzw. der Europäischen Union etwas versprochen haben, die Verträge einhalten. Pacta sunt servanda – das heißt: Wenn ich mich verpflichtet habe, etwas zu liefern, dann muss ich das auch liefern. Darum werden wir uns bemühen.

Dies gilt natürlich auch für alle anderen Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein Ziel ist es, die Nachfrage im ÖPNV so zu entzerren, dass wir von hohen Fahrgastzahlen je Fahrzeug herunterkommen. Genau deshalb ist die Aufforderung zur Nutzung des Homeoffice so wichtig, zumindest in den Bereichen, in denen es funktioniert und Sinn macht. Aber dazu kommen wir ja später bei einem weiteren Antrag, auch den ich aber schon jetzt kurz eingehen möchte. Es geht um den Antrag der Grünen mit dem Titel „Geduld, Rücksicht und Solidarität - Infektionsschutz am Arbeitsplatz …“.

Herr Untersteller, mit was für einem leichten Fahrzeug waren Sie denn da unterwegs? Wie klein war denn der Motor? Vor allem: Wie sieht es denn mit dem Klimaschutz aus, wenn Sie privat Auto fahren? Das würde uns schon interessieren. Jedenfalls scheint das ein klassischer Fall von grüner Doppelmoral zu sein.

Zweitens: Straßenwesen. Für das Straßenwesen stehen gegenüber dem Haushalt 2020 zusätzlich rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt sollen 90 Millionen Euro investiert werden, davon 10 Millionen Euro in straßenbegleitende Radwege und 25 Millionen Euro in die Planung von Bundesfernstraßen. Zur Umsetzung des neuen Betriebsdienstkonzepts des LS wurden zusätzlich 120 Stellen bewilligt. Damit korrespondierend wurden die Mittel für Investitionen des LS in den Fahrzeug- und Gerätepark um 1,25 Millionen Euro erhöht. Das Gesamtvolumen für den kommunalen Straßenbau einschließlich der Radwege und Brücken wurde auf rund 42 Millionen Euro angehoben.

Ich möchte noch etwas zum Gebot der Öffentlichkeit sagen. Ich finde das ganz wichtig. Entschuldigen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe hier eher einen Fortschritt. Es hat noch nie jemand gefragt, ob jemand aus Löbensmüh bei Reichenbach kurz vor den Königshainer Bergen irgendwie die Chance hat, zu einer Kreistagssitzung zu kommen, weil kein Bus hin- und zurückfährt. Wenn er kein eigenes Fahrzeug hat, hat er keine Möglichkeit, an der öffentlichen Kreistagssitzung teilzunehmen. Wenn er die Möglichkeit hat, beides zu tun, entweder mit dem Auto hinzufahren oder den Rechner anzuschalten und eine Online-Übertragung anzuschauen, finde ich, ist das durchaus ein Fortschritt, über den wir nach vorn gehen. Wir könnten tatsächlich sagen, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Übertragung von Kreistagssitzungen endlich einmal so regeln, dass diese Möglichkeit geschaffen wird.

Als sei das nicht genug Nebel, den Sie in unserem Fahrzeug verbreiten, kommen Sie jetzt und verunsichern in Sachen Impfung. Wenn wir über Langzeitstrategien sprechen, dann ist die Impfung sicherlich die Strategie, auf die wir setzen. Es ist nämlich not-

Beim E-Fahrzeug hat sich der Einzelraddirektantrieb mit Radnabenmotor durchgesetzt. Das spart neben der Scheibenbremsanlage auch die Kraftübertragung per Gelenkwelle - ein disruptiver Umbruch in der Kraftübertragung, der so nur bei E-Mobilen möglich war.

Wenn Sie ein E-Mobil mit 6 000 € bis 10 000 € pro Fahrzeug fördern, dann ist das kein ehrlicher Wettbewerb mehr. Denn diese Förderung bekommt kein Dieselfahrzeug. An der Stelle, wenn diese Förderung wegfallen würde, würde die Dieseltechnologie konkurrenzlos sein. Dann wäre sie nämlich im Wettbewerb weit vorne, weil sie so flexibel und beliebt bei der Bevölkerung ist.

- nicht Sie, die CDU-Fraktion - und das Gesetz durchgebracht, dass die E-Mobilität so stark gefördert wird durch die Anreize für Unternehmen, die sich ein E-Fahrzeug zulegen und nur 0,5 % versteuern müssen. Das sorgt für extreme Kaufanreize; so ist das auch gewollt. Das sorgt andererseits auch dafür, dass sich die Unternehmen keine Diesel mehr auf den Hof stellen, auch wenn sie nützlich, praktikabel und sehr flexibel sind. Das ist kein fairer Wettbewerb mehr.

Das sind staatliche Eingriffe, Herr Müller: Subventionen, die bei der Elektromobilität bis zu 9.000 € pro Fahrzeug betragen können. Wenn Sie es geschickt verhandeln und einen Renault kaufen, dann haben Sie sozusagen den halben Einkaufspreis. Gut, das ist auch irgendwie ein europäischer Gedanke. Aber dass das eine staatliche Einflussnahme für eine bestimmte Technologie ist, das können Sie nicht wirklich leugnen.

Meine Damen und Herren, da kommen wir genau zu dem Punkt, den wir als Liberale dabei vertreten. Wir sagen nicht, dass wir die Glaskugel haben und wissen, wie die Antriebsform der nächsten Jahrzehnte und vielleicht darüber hinaus aussehen wird. Als Liberale definieren wir aber für uns, dass wir am Individualverkehr festhalten wollen, dass wir Ihnen, Herr Müller, nicht verbieten wollen, dass Sie ein Auto fahren und Spaß daran haben. Wir machen uns aber frei davon, wie dieses Fahrzeug angetrieben wird.

Spannend ist Folgendes: Wenn Sie sich mit Antriebsexperten unterhalten, hören Sie, dass sie sagen: Die Nutzung des Wasserstoffs wird irgendwann eine Rolle spielen. Die Elektromobilität wird auch irgendwann eine Rolle spielen. Aber wenn man es zu Ende denkt, kommt man zu dem Ergebnis, dass ein dieselgetriebenes Fahrzeug, bei dem der Kraftstoff aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, am Ende als das effizienteste dasteht.

Eine zweite Maßnahme wäre die Erstattung der Kosten für Taxis für alle ab 70 Jahre, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, damit sie nicht auf enge Busse und sonstigen ÖPNV angewiesen sind, wo die Hygieneabstände oft nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten dazu sind relativ einfach machbar.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor vier Wochen an gleicher Stelle und in gleicher Runde den Lockdown light miteinander beraten und mehrheitlich auf den Weg gebracht haben, da saßen wir angesichts eines sich exponentiell entwickelnden Infektionsgeschehens sinnbildlich gesprochen auf der Rücksitzbank eines Fahrzeugs, das immer und immer schneller wurde und sich geradewegs auf eine Wand zubewegte. Wir haben uns deshalb mehrheitlich dazu entschlossen, die Sitzposition zu wechseln, umzusteigen von der Rücksitzbank auf den Fahrersitz, um die Kontrolle über dieses Fahrzeug zurückzugewinnen und einen Bremsvorgang einzuleiten. Wir haben keine Vollbremsung, kein unkontrolliertes Bremsen auf die Gefahr hin durchgeführt, das Fahrzeug aus der Spur, unser Land aus der Bahn zu werfen. Wir haben stattdessen eine kontrollierte, eine effektive, eine zielgerichtete Bremsaktion durchgeführt.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom zurückliegenden Mittwoch, der gestrigen Befassung des bayerischen Kabinetts und mit der heutigen Sondersitzung des Bayerischen Landtags ist jetzt die Stunde der Bestandsaufnahme gekommen. Es gilt gleichsam zu evaluieren, ob die Dosis gereicht hat, ob das Fahrzeug unter Kontrolle ist oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Es gibt an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, durchaus good News: Ja, es ist uns gelungen, ein sich exponentiell entwickelndes Infektionsgeschehen in eine Seitwärtsbewegung umzumünzen, gewissermaßen ein Plateau der Infektionsentwicklung zu erreichen. Ja, Kolleginnen und Kollegen, wir stehen eben gerade nicht bei den 90.000 Neuinfektionen pro Tag, die uns die Präsidentinnen und Präsidenten der sechs großen deutschen Forschungseinrichtungen prognostiziert hatten, hätten wir eben nicht diesen Lockdown light auf den Weg gebracht. Unsere Maßnahmen sind also wirksam.

Insofern ist das Geld gut angelegt. Aber wir sehen auch, dass nur wenig davon abgerufen wird. Das ist vielleicht ein Hinweis darauf, dass es nicht so einfach ist, wie es scheint. Wenn eine Schule früher Schluss macht, kann man eventuell kein Fahrzeug zur Verfügung stellen, weil die Schule nicht gemeldet hat, dass die Unterrichtszeit kürzer ist. Das ist keine Nummer, die selten vorkäme, vielmehr ist das ein Teil der Mechanismen, die dazu beitragen, dass die Angebote in dieser Form nicht abgerufen werden. Im Ergebnis heißt das dann, dass es Überkapazitäten oder zu stark besetzte Fahrzeuge gibt.

Sie stellen sich hier hin und sagen: Vor Ort muss erst einmal entschieden werden, wie wir es machen. Nehmen wir das Fahrzeug, das da ist, und reparieren den Motor? Oder gibt es eine Gierseilfähre? Dann müssen wir noch die Anlandungspunkte ändern. - Das ist Teil dessen, was Sie als Konzept fordern. Das ist das, was unter Punkt 2 Ihres Antrags steht, nämlich: Die 155 000 € gibt es nur, wenn das Konzept daliegt.

Problem Nummer eins ist der Weg zum Arbeitsplatz. Ich muss das jetzt nicht ausführen, die Risiken im öffentlichen Personennahverkehr, die eingeschränkten Möglichkeiten mit dem eigenen Fahrzeug, wenn überhaupt vorhanden, dorthin zu kommen. Es gibt einen weiteren Grund, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Fahrdienste waren gehalten, andere und strengere Bedingungen einzuführen, das heißt, selbst wer konnte und wollte zur Arbeit gehen, der hat den Weg nicht machen können, weil das entsprechende Hilfsmittel zeitweilig gefehlt hat.

Fragen Sie einmal die Polizeiführung, was es für sie bedeutet, wenn wir einen blauen Brief bekommen. Die können ihren Haushalt einstampfen. Dann haben sie keinen einzigen Cent mehr, weder für einen Kopierer noch für ein Fahrzeug, sie können nicht einmal mehr tanken, weil sie diese Rechnung nicht bezahlen können, und am Ende müssen wir das wahrscheinlich übernehmen.

Da geht man dann zu einem Tuner, der dann aus einem leisen Fahrzeug einen lauten Brummer macht. Damit ärgert der Fah rer alle Leute und bringt sich sozusagen in Pose.

Carsharing ist vor allem aber auch unter sozialen Aspekten von ganz besonderer Bedeutung; denn Carsharing ermöglicht den Menschen flexible und individuelle Mobilität, die sich kein eigenes Fahrzeug leisten können oder leisten wollen. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Mobilität.

Herr Bode, ich will das Argument aufnehmen, das Sie vorhin zu Recht zu der Berechnung, die ich hier einmal vorgestellt habe, gebracht haben: Ist das batterieelektrische Fahrzeug mit seiner CO2Bilanz eigentlich sinnvoll?

Dabei gilt immer wieder die Regel, ich denke, das ist uns allen klar: Je weiter und je schwerer das Fahrzeug, desto eher kann Wasserstoff eingesetzt werden. Fern-Lkw, Nutzfahrzeuge, kleine Personenzüge und auch Schiffe werden demnächst dazu gehören und so weiter.

In Betracht kommen danach auch die Erstattungen der Kosten für Fahrten zu Gericht oder zur Staatsanwaltschaft mit dem eigenen Fahrzeug sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten am Gerichtsort während der Teilnahme an der Hauptverhandlung. Das sagen Kleinknecht und Meyer-

Es gibt keinen Knopf, auf den ich drücken kann, damit der Wunsch erfüllt wird, dass ab morgen nur noch batteriebetrie bene Mobilität erfolgt. Hier haben wir ein konkretes Potenzi al für deutliche Verbesserungen beim Klimaschutz, weil ich für jedes Fahrzeug entsprechender Bauart, das ich vom Markt nehme, ein effektiveres und vor allem umweltfreundlicheres Fahrzeug auf die Straße bringen kann.

Sie weisen darauf hin, dass der Ministerpräsident sagt, dass es darauf ankommt, welcher Strom verwendet wird. Ja, ge nau, das macht einen Unterschied. Jetzt gibt es zum einen ei ne Analyse vom Fraunhofer ISI von Januar, die die Lebens zyklen verschiedener Automodelle vergleicht. Dabei kommt im Hinblick auf den Klimaschutz heraus, dass beim aktuellen Strommix bei einem batterieelektrischen Fahrzeug die Treib hausgasemissionen bereits um 15 bis 30 % niedriger sind – 15 bis 30 %.

Ein weiterer Vorteil ist natürlich auch, dass durch Elektrofahrzeuge der Straßenlärm reduziert wird, und auch da können die Taxis einen guten Beitrag leisten. Vorletzte Woche hat die „Berliner Zeitung“ berichtet, dass das Testfahrzeug, dass die Taxiinnung jetzt zugelassen hat, das einzige derzeit zugelassene Elektrotaxi in Berlin sei – also eines von 7 000 Taxis. Da ist der Weg zur Umstellung der gesamten Taxiflotte offensichtlich noch sehr weit. Die Zulassung dieses Fahrzeugs hat viele Monate gedauert – warum auch immer. Das verstehe ich jedenfalls nicht. Die Taxiinnung möchte mit ihrem Fahrzeug eine Möglichkeit schaffen, dass Taxifahrer ausprobieren können, wie der Umgang mit Elektrofahrzeugen im realen Betrieb funktioniert, auch um solche Fragen zu klären, wie sie gerade von Herrn Wild gestellt wurden: Wie macht man das dann in der Praxis? Ich glaube, dass durch diese Versuche tatsächlich positiv zur weiteren Verbreitung der Elektromobilität bei Taxis beigetragen wird.

Zu dem Antrag: Die Umstellung der Taxiflotte auf Elektro ist natürlich eine geeignete Maßnahme, um die Luftqualität in unserer Stadt zu verbessern, da hat die FDP ja völlig recht. Genauso gehört dazu, dass Förderungen existieren, die dafür sorgen, dass Anreize für die Unternehmen entstehen, auch tatsächlich Hybrid- oder Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Dazu braucht es aber auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur, völlig unbenommen. Aber – Herr Schmidt hatte es bereits in seinem Redebeitrag zu Beginn erwähnt –: Wie sieht die Situation momentan aus in Berlin? Wir haben ein Elektrotaxi bei etwas über 7 300 Taxis in Berlin. Das ist überschaubar, und wir wollen natürlich mehr. Daher möchte ich hier noch einmal betonen: Die Innung des Berliner Taxigewerbes – das wurde erwähnt – hat kürzlich diesen batterieelektrischen Nissan Leaf angeschafft – ich möchte noch einmal betonen: mit Unterstützung und Fördergeldern von der Landesebene und auch vom Bund – und testet dieses Fahrzeug. Das ist sehr gut, und dafür danke ich der Taxiinnung, dass sie diesen Weg beschreitet.

Das heißt, genauso lange wie dieser Antrag hier alt ist. Die Innovationsbank Berlin feiert sich dafür, dass für das zugehörige Förderprogramm WELMO in zwei Jahren rund 4 500 Anträge gestellt wurden. Wie viele davon tatsächlich aus dem Taxigewerbe kommen, wird nicht verraten. Große Frage: Warum wohl? Aus der Anfrage mit der Drucksachennummer 18/23540 ergibt sich, dass im Mai so wenige reine Elektrotaxen in Berlin registriert waren, dass sie nicht einmal in der Darstellung der Berliner Taxiflotte nach Antriebsarten aufgelistet sind. Und wie wir auch schon gehört haben – soweit ich auch selber weiß –, hat nun die Taxiinnung tatsächlich ein einziges reines Elektrotaxi in den Dienst genommen. Auch das wird seine Gründe haben. Die liegen nicht darin, dass es zu wenig Ladestationen gibt, sondern daran, dass ihre Ladezeiten extrem lang sind, und kein Mensch weiß, welche Distanz mit einer Ladung überhaupt gefahren werden kann, erst recht nicht im Sommer, wenn klimatisiert werden muss, und im Winter, wenn die Heizung läuft. Reicht eine Ladung überhaupt für eine ganze Schicht? Und wenn nicht, was macht dann der Fahrer in der nächsten Schicht mit dem leeren Fahrzeug? Taxifahrer brauchen verlässliche und nahezu ausfallsichere Fahrzeuge, deswegen setzen zwei Drittel auf saubere Diesel neuester Bauklassen, und die übrigen fahren Hybridfahrzeuge. Hybridfahrzeuge, die übrigens während der Fahrt mit dem Verbrennungsmotor den ebenfalls vorhandenen E-Motor wieder aufladen, und zwar ohne Wartezeit. Das ist innovative Technik. Das wird sich auch langfristig durchsetzen. Hingegen wird sich das reine Akku-Auto nicht durchsetzen. Weitere Ladestationen, zumindest im öffentlichen Raum, sind demnach auch völlig überflüssig. Es braucht sie nämlich nahezu niemand, erst recht nicht das Taxigewerbe. Deswegen lehnen wir den Antrag auch ab.

Denken wir auch daran, meine Damen und Herren, was der eigentliche Punkt war. Der eigentliche Wert dieser deutschen Einheit ist für mich, dass wir in Freiheit und Sicherheit leben können. Deswegen sage ich: Selbst wenn es die wirtschaftlichen Vorteile nicht gegeben hätte, selbst wenn ich noch in der alten runtergelotterten Bude in Leipzig wohnen würde und noch den Trabi hätte, dann wäre allein die Freiheit – mit welchem Fahrzeug auch immer –, überall auf der Welt unterwegs sein zu können, die Freiheit, sagen zu können, was man denkt und was man will, diese deutsche Einheit wert. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

Ich will nicht sagen, dass es dadurch besser wird; denn jeder einzelne Polizist, der verletzt worden ist, jedes einzelne Fahrzeug, das beschädigt wird, ist ein Problem. Aber insofern zeigen doch die Zahlen, dass die Strategie der Polizei genau richtig gewesen ist. Wir sehen diese Problematik in Leipzig. Wir können dort nicht mit schwerer Technik gegen Unbeteiligte anrücken. Wenn Sie sich das einmal auf der Wolfgang-Heinze-Straße ansehen: Dort sind Gaststätten mit völlig unbeteiligten Menschen, und das große Problem ist, dass sich gewaltbereite Menschen unter die Demonstranten mischen. Wenn ich mir das anschaue: Ich habe am 12. September – –

Das kenne ich sehr wohl. Kennen Sie meinen Hintergrund? Sie kennen ihn nicht. – Der kleine Mann verfügt nicht über ein eigenes Fahrzeug. Der ist darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt zu fahren, um seine Geschäfte zu erledigen, um den Arzt zu besuchen. Genau für diese Menschen wollen wir einen leistungsfähigen ÖPNV in unserem Land haben, und das tun wir auch. – Vielen Dank.

Bei meinem bislang einzigen schweren Unfall krachte ein Auto auf der Höhe von Neumünster Mitte mit über 120 km/h auf mein Fahrzeug, weil der Fahrer das Stauende übersehen hatte. Mit einer digitalen Schilderbrücke, mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage, wie dies heißt, kann die Polizei sofort nach der Notrufabgabe mit einem Hinweis „Gefahr“, „Stau“ oder „Unfall“ - und einer Geschwindigkeitsbeschränkung die Verkehrsgefährdung auf diesem Autobahnabschnitt deutlich senken. Keiner rast absichtlich in uns hinein, doch wo wir uns, ihn und andere schützen können, sind wir in der Pflicht.

Diese haben eindeutig belegt, welche Gefahrensituation seit dem Ausbau der A 7 dort vorhanden ist. Von 2014 bis 2018, in der Baustellensituation, konnte man ohnehin nicht schneller als 120 km/h oder 80 km/h fahren. Damals war die Gefahr relativ klein. Sie wissen aus der Zeit, als Sie noch selbst auf der A 21 fuhren, dass zweispurige Autobahnen deutlich weniger zum Schnellfahren anregen, als wenn man auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs ist. Als jemand, der wirklich fast täglich auf dieser A 7 unterwegs ist, nehme ich wahr, dass dort viel öfter Geschwindigkeiten von weit über 200 km/h gefahren werden, als es zuvor bei der zweispurigen Autobahn der Fall war. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einer hohen Geschwindigkeit auf ein anderes Fahrzeug knalle, und die Gefahr entsprechender Verletzungen sehr viel größer als früher. Deswegen kam die Anregung von der GdP, dies doch aufzugreifen.

Das, was wir in der kälteren Jahreszeit erleben werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht mehr ersatzweise mit dem Rad fahren, sind Elterntaxis vor den Schulen. Die Eltern, die das zeitlich und organisatorisch hinkriegen, müssen dann mit dem eigenen Fahrzeug die Fehler der Landesregierung ausbaden. Eltern, die das nicht können, bleibt das steigende Unwohlsein.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Bayern ist immer noch ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort, aber nicht wegen, sondern trotz der Politik dieser Staatsregierung. Herr Aiwanger, Sie haben sich in Ihrer Regierungserklärung sichtlich Mühe gegeben, die wirtschaftliche Situation im Freistaat zu beschönigen. Ihren Worten zufolge geht es nach dem Wirtschaftscrash, den die Corona-Maßnahmen unter anderem verursacht haben, wieder bergauf. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel: Diese optimistische Darstellung trifft so nicht zu. Es ist zwar richtig, dass einzelne Sektoren wieder steigende Umsätze melden, doch weite Teile der bayerischen Wirtschaft liegen in Trümmern. Das gilt insbesondere für unsere Schlüsselindustrien, den Fahrzeug- und den Maschinenbau. Gleichzeitig war Bayern über die gesamte Krise das Land mit den meisten Corona-Fällen je Einwohner. Warum sich angesichts dieser Tatsache ausgerechnet der Ministerpräsident als Krisenmanager feiern lässt, ist uns völlig unverständlich.

Wo wir den Bund noch dringend brauchen, das ist beim Thema "Austausch alter Fahrzeuge". Hier appelliere ich auch an viele politische Gruppierungen, endlich einmal über den eigenen ideologischen Schatten zu springen. Es hilft uns nichts zu sagen, nur das batteriebetriebene Fahrzeug ist der Weisheit letzter Schluss; denn das führt dazu, dass wir nur dort fördern dürfen. Die modernen Verbrenner stehen dann auf Halde, die Arbeiter sitzen aufgrund von Kurzarbeit zu Hause, die alten Fahrzeuge fahren weiter, während die neuen auf Halde stehen oder nicht produziert werden. Es ergeht daher ein großer Appell: Macht endlich ein Flottenaustauschprogramm auch für moderne Verbrenner in puncto Pkw, Lkw und Flugzeuge. Das ist dringend nötig, meine Damen und Herren.

Wenn ich jetzt den letzten Vorschlag höre, meine ich: Man beginnt auf Bundesebene wohl schon ein wenig einzusehen, dass man den Verbrenner irgendwo doch noch brauchen wird, steht sich aber ideologisch selber im Weg. Es heißt: Wenn du einen modernen Verbrenner kaufst, sollst du einen Gutschein für ein künftig zu erwerbendes Elektrofahrzeug bekommen. Du kaufst also ein neues Verbrennerfahrzeug mit besten Abgaswerten; eigentlich ist es aber unerwünscht, dass du es dir kaufst. Jetzt kriegst du aber einen Gutschein, damit du ja nicht zu lange mit diesem Fahrzeug rumfährst. Bitte, kauf dir doch zeitnah, in ein paar Jahren, ein Elektrofahrzeug. Stell dann den noch sehr neuen Verbrenner in die Garage und kauf dir ein Elektrofahrzeug dazu.

Sie von der Linkskoalition favorisieren bekanntlich ausschließlich den Abbiegeassistenten, der, wie sich herausgestellt hat – und übrigens auch von mir damals prognostiziert –, eben keine hundertprozentige Sicherheit bringt. Ich erinnere nur an den tödlichen Unfall in Johannisthal Anfang des Jahres zwischen einem BVG-Bus, der mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet war, und einer Radfahrerin. Technik alleine reicht eben nicht aus. Es muss vielmehr eine Kombination aus unterschiedlichen Hilfsmitteln sein, um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten. Da bietet sich unter anderem das preiswerte und durchaus hilfreiche Hilfsmittel in Form eines konvexen Rundspiegels an – ob nun, wie gesagt, Trixi-Spiegel oder ein anderes Fabrikat, sei dahingestellt. Es geht um den konvexen Rundspiegel an sich, der ein 100-Grad-Blickfeld eröffnet. Der Fahrzeugführer sieht darin sein eigenes Fahrzeug und alles, was sich in dessen unmittelbarem Umfeld befindet. In der Schweiz sind schon einige Tausend Stück allein von diesem Fabrikat verbaut; in München sollen ebenfalls bis zu 8 000 Stück installiert werden, konkret an jeder Rechtsabbiegeampel einer. Auch andere Städte und Landkreise experimentieren mit diesen Spiegeln. Das Programm des Abbiegeassistenten, das wir hier schon beschlossen haben, greift allein aus unserer Sicht zu kurz, weil zum Beispiel kleinere Transporter im Bereich von 3,5 Tonnen gar nicht in die beschlossene Regelung des Abbiegeassistenten fallen. – Sie erinnern sich sicher noch an die Debatte hier im Haus. – Durch den Einsatz von Spiegeln, wie wir sie vorschlagen, gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Groß- und Kleinfahrzeugen: Dieses System funktioniert bei allen Fahrzeugen gleich. Aus unserer Sicht sind diese Spiegel die ideale Ergänzung im Berliner Straßenverkehr. Ich beobachte selber sehr oft, wie Kamikaze-Radfahrer in dem Irrglauben, ein Duell mit einem abbiegenden Lkw gewinnen zu können, sich direkt in den toten Winkel rechts neben das Fahrzeug hineindrängeln, und wenn die Lkw-Fahrer nicht schon sehr sensibilisiert wären, hätten wir allein durch dieses provokante Verhalten der Radfahrer wesentlich mehr schwerste Unfälle auf Berlins Straßen.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich finde ich – das ist jetzt kein Thema, wo Regierung und Opposition sich wegen eines Spiegels streiten müssen – sollte man alles unterstützen, was der Verkehrssicherheit dient – ich sage mal: außer Pop-up-Radwegen. Das Thema ist ein rhetorisch sehr vermintes, lieber Herr Schopf, das ist ein ganz anderes Thema. Aber den Trixi-Spiegel kennt der eine oder andere vielleicht noch aus Zeiten der DDR. Das war sicherlich damals Stand der Technik, aber die Technik ist heute weitergegangen. Ich muss Ihnen das deutlich sagen. Der Verkehr, der heute auf mehrspurigen Straßen zu erkennen ist, ist so gelagert – Herr Schopf hat es schon angedeutet –, dass eine ganz Vielzahl Schilder und Ähnliches, Bäume und andere Dinge rechts neben der Ampel sind, sodass man diesen Spiegel eigentlich nicht mehr so dominant wahrnimmt wie zu früheren Zeiten. Der heutige technische Stand wäre – das hat Ihnen die CDU-Fraktion schon mal vorgeschlagen; die Koalition hat es abgelehnt – der sogenannte Bike-Flash, der immer blinkt, wenn sich ein Objekt, ein Fahrrad oder ein Fußgänger von rechts nähert, geradeaus über die Straße möchte und das Fahrzeug rechts abbiegt. Des Weiteren ist der Abbiegeassistent in der Tat etwas, was wir als CDUFraktion unterstützen. – Das sind die technischen Möglichkeiten, die wir befürworten. Von daher sehe ich das noch skeptisch, sage aber gleich: zum Ablehnen reicht es auch nicht.

Herr Dr. Taschner! Sie haben eben erwähnt, dass mittlerweile schon viele Lkw Rundumspiegel haben, also vor dem Führerhaus, rechts, links, an allen möglichen Seiten. Das ist sicherlich bei neueren Fabrikaten so. Es ist aber noch ein großer Bestand an alten Fahrzeugen unterwegs. Sicherlich sind die Spiegel hilfreich, wenn sie denn richtig eingestellt sind, wenn sie vorhanden sind, wenn sie nicht verdreckt sind. Sie sind der Meinung, noch mehr Spiegel bringen uns da nicht weiter. Ich bin der Meinung, ein weiterer Spiegel – ein Rundspiegel wie der TrixiSpiegel – kann da durchaus sehr sinnvoll sein, weil eben der Spiegel in Front des Fahrers, des Fahrzeuges, hängt, er sich selber sieht mit seinem Fahrzeug, sieht, was rechts und links passiert, was er mit seinem sonstigen Spiegelkabinett, wenn er es an seinem Lkw dran hat, nicht unbedingt einsehen kann.