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daran arbeiten, zu einer zügigeren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer zu kommen. Das sieht man z. B. sehr eindrucksvoll daran, dass wir in den aktuellen Haushaltsberatungen die LAB NI mit 38 zusätzlichen Stellen ausstatten, um den Abschiebevollzug zu stärken.

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„Der Norden schiebt weniger Flüchtlinge ab als der Süden und Westen Deutschlands. Eine erzwungene ‚freiwillige Ausreise‘ ersetzt oft die Abschiebung.“

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Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Konsequente Abschiebung von Gefährdern, Syrien-Rückkehrern und Salafisten - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/598 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/2255

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Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Waren Sie dieses Jahr schon auf dem Weihnachtsmarkt? Haben Sie sich einmal gefragt, warum dort Betonpoller aufgebaut sind und Polizisten mit Maschinenpistolen für Sicherheit sorgen? - Die AfD-Fraktion fordert die konsequente Abschiebung von Gefährdern, Syrien-Rückkehrern und Salafisten, um die Bürger Niedersachsens zu schützen und zudem den hiesigen Steuerzahler zu entlasten. Laut Welt waren bereits 2017 mehr als 600 000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt, weitere 260 000 Syrer sind 2018 zurückgekehrt. So schreibt die Welt.

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Ich sagte es bereits, doch Sie, meine Damen und Herren, wollen noch nicht einmal die hier in Niedersachsen lebenden oder sich aufhaltenden neuen islamistischen Gefährder mit einer ausschließlich ausländischen Staatsbürgerschaft abschieben - einer Staatsbürgerschaft, die die Abschiebung ermöglichen würde. Stattdessen wollen Sie 70 Punkte für Mord verteilen, wenn diese Personen einen Anschlag verüben. Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen abgeschoben werden, und zwar bevor sie töten und nicht erst, wenn sie ihr Punktekonto voll haben! Ich erinnere an Anis Amri und auch an Safia S.

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Ich sagte es schon einmal: Abschiebung kann Leben retten. Und hier geht es um das Leben der Niedersachsen. Es ist unsere oberste Verantwortung, die Niedersachsen, die Bürger in diesem Land, zu schützen. Dafür wurden auch Sie gewählt.

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Ich möchte allerdings an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen, dass es sich weder die Ausschussmitglieder noch alle anderen Fraktionen einfach gemacht haben und gegen diesen Antrag gestimmt haben, nur weil er von der AfD kommt. Man hat auch nicht gegen diesen Antrag gestimmt, weil man gar gegen eine konsequente Abschiebung beispielsweise von Gefährdern ist. Das muss man hier leider immer wieder so deutlich herausstellen, da wir nach mittlerweile einem Jahr die Argumentationsketten und Inszenierungen Ihrer sogenannten Alternative - oft auch mit alternativen Fakten garniert - zur Genüge kennenlernen durften.

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Dazu würde ich auch gerne die Justizministerin hören. Ich möchte wissen, was sie davon hält, dass plötzlich die Polizei Sanktionen in Form der Abschiebung verhängen soll. Das ist schon mehr als bedenklich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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das ist Selbsttäuschung der reinsten Art. Wenn man sich anschaut, was der Staatsminister bei seiner Pressekonferenz geäußert hat, was Sie, Herr Kollege Hartmann, in dem Interview gesagt haben, dann darf ich eines sagen: Ihre Kernkompetenz ist nicht innere Sicherheit, sondern Ihre Kernkompetenzen sind Repression, Überwachung, Abschiebung und Personalabbau.

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Ja, die innere Sicherheit ist die Kernkompetenz der CDU. Repression, Überwachung und Abschiebung sind Instrumente von innerer Sicherheit.

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Zum Dritten: Wir brauchen die Inhaftierung von Straftätern möglichst schnell sowie die Abschiebung von ausländischen Straftätern, sofern sie hier straffällig geworden sind – und das zeitnah, nicht irgendwann. Die Bekämpfung der Mehrfach-Intensivstraftäter unter den Ausländern ist eigentlich ein Trauerspiel, wenn gerade einmal 80 Personen von weit über 600 in Haft sitzen. Das ist für mich absolut unverständlich.

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Inneres: In den letzten zwölf Monaten forderten wir eine konsequente Altersfeststellung bei sogenannten UMA. Die mögliche Ersparnis: 125 Millionen Euro. Des Weiteren forderten wir die konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Die mögliche Ersparnis: bis zu 765 Millionen Euro bei 67 000 abgelehnten Asylbewerbern in Niedersachsen.

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Das eine, meine Damen und Herren, ist, dass wir Rechtssicherheit schaffen und bei denjenigen, die keinen Anspruch haben, hierzubleiben, auch zu einer schnellen Abschiebung kommen wollen. Das andere ist, dass darunter auch alle anderen Verfahren leiden. Es ist ja nicht nur so, dass die Asylverfahren länger dauern. Vielmehr müssen auch alle anderen, die bei den Verwaltungsgerichten Recht suchen, sich auf längere Wartezeiten einstellen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort, z. B. weil Baugenehmigungs- oder andere Genehmigungsverfahren länger dauern, weil die Entscheidung der Verwaltungsgerichte noch aussteht.

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nenministerkonferenz den Vorschlag des Bundeskriminalamts, ein Punktesystem einzuführen. Auch unser Innenminister hat das begrüßt. Das fand ich schon bemerkenswert. Das wurde ja mit dem Punktesystem vermischt, das es in Niedersachsen für junge Straftäter gibt. Dieses System findet schon Anwendung. - Herr Uwe Schünemann nickt. - Dem ist tatsächlich so. Aber die Stoßrichtung ist hier eine völlig andere. Bei dem System, das schon Anwendung findet, werden Punkte vergeben, um frühzeitig jungen Menschen Hilfestellung geben zu können, damit sie erkannt werden und damit sich daraus keine kriminelle Karriere entwickelt. Hier hingegen soll jetzt plötzlich die Abschiebung als Sanktion, als neues Strafmaß eingeführt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das halte ich in der Gesamtdebatte für äußerst schwierig.

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Ich sage Ihnen an dieser Stelle sehr, sehr klar: Auch ich bin froh, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und dass man nicht einfach sagen kann: Der gefällt mir nicht; wir fangen mal an, den abzuschieben. - Sondern bei der Person, die einem nicht gefällt, muss ganz klar nachgewiesen und belegt werden, was sie getan hat. Wenn das nachgewiesen werden kann, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann habe ich das Vertrauen in die niedersächsische Polizei, dass sie genau das tut, dass sie dann, wenn es nachweisbar und gerichtsfest nachweisbar ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, den § 58 a zieht und dass dann eine Abschiebung durchgeführt wird, so wie es in den beiden Fällen geschehen ist.

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Verwaltungsgerichte: Trotz einer Steigerung der Personalausgaben für die Verwaltungsgerichte um über 3 Millionen Euro auf insgesamt 27,8 Millionen Euro wird eine Verlängerung der Verfahrensdauern für Asylverfahren prognostiziert. Diese sollen im Hauptverfahren von zehn auf elf Monate und im Eilverfahren von zwei auf drei Monate steigen. Das zeigt, dass die von der Landesregierung vorgesehene Ausgabenerhöhung nicht genügt. Deswegen fordern wir eine weitergehende Erhöhung der Personalausgaben um 1 Millionen Euro, um mehr Richter für den Verwaltungsrechtsweg einstellen zu können. Durch eine Beschleunigung der Verfahrensdauern, verbunden mit der von uns geforderten zügigen Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, wird sich diese Ausgabenerhöhung an anderer Stelle einsparen lassen.

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(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Abschiebung als Normalität!)

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(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Abschiebung war völlig normal, Herr Bellino!)

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(Beifall bei der CDU – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Am Anfang war Abschiebung völlig normal! Sagen Sie das doch einfach!)

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(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Aber Abschiebung!)

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Zur sowieso harten Hand bei der Abschiebung von Menschen ins Ungewisse, in Not, in Ausgrenzung und auch in Verfolgung soll nun auch ein Abschiebegefängnis light hinzukommen. Daraus kann nur geschlussfolgert werden, dass die Koalition beweisen will, dass Sachsen vor nichts zurückschrecken will, nicht vor der Inhaftierung von Menschen, ganz besonders auch nicht von Familien, von Kindern und schutzbedürftigen Menschen.

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Schauen wir uns den Gesetzentwurf konkret an, so stoßen wir an vielen Stellen auf Probleme und Leerstellen, die auch der Änderungsantrag nicht aufheben kann. Wie auch in der Anhörung im Innenausschuss ausführlich von zwei Sachverständigen kritisiert, führt der im Gesetzentwurf vorgenommene Generalverweis auf das Strafvollzugsgesetz – wohlgemerkt des Bundes und nicht des Freistaates Sachsen – zu Problemen und verwischt die von der EURückführungsrichtlinie vorgegebene und vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte notwendige wesentliche Unterscheidung zwischen der Haft zum Zwecke der Abschiebung und der Strafhaft. Diese Vorgabe ist zwingend und hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass in Sachsen das Ende der Praxis, Ausreisepflichtige in normalen Justizvollzugsanstalten zu inhaftieren, vollzogen wurde. Nun machen wir rein nominell in diesem Bereich eine Rolle rückwärts.

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Die Themen Flucht und Asyl, aber eben auch Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen beschäftigen uns hier im Landtag immer wieder. In den letzten beiden Plenarrunden gab es jeweils Anträge dazu. Es wird immer wieder deutlich, dass es kein leichtes Thema ist, was sowohl auf einer sachlichen oder juristischen als auch auf

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Wenn im jetzigen Tempo weiter abgeschoben wird, dann dauert die Abschiebung all derer, die heute in Sachsen bereits ausreisepflichtig sind, circa drei Jahre. Durch das Anwachsen der Ablehnungen in der nächsten Zeit müssen wir aber mindestens mit einer Verdopplung rechnen, und das heißt, wir wären schon im Jahr 2023, bis alle das Land verlassen haben – vorausgesetzt, es kommt kein neuer Asylbewerber dazu.

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schen den Weg nach Deutschland und damit nach Sachsen finden. Die EU-Rückführungsrichtlinie verlangt für die Verhängung von Abschiebungshaft – nichts anderes ist letztlich Ausreisegewahrsam – die zuvor festgestellte Fluchtgefahr. Die Kriterien für die Fluchtgefahr müssen objektiv und in einem Gesetz definiert sein. Das ist im § 62 b Aufenthaltgesetz nicht passiert. Es gibt zwar die Formulierung „wenn der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird“, aber diese Formulierung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist schwammig und kann keine Rechtsnorm begründen.

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Natürlich werden wir weiterhin versuchen, ausreisepflichtige Personen bei der Erfüllung ihrer Ausreisepflicht zu unterstützen und sie zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen. Aber klar ist und bleibt in jedem Fall: Wenn auch ausreiseunterstützende Maßnahmen, wie die entsprechenden Programme, nicht greifen, wenn unsere Rückkehrberatung nicht den gewünschten Erfolg hat, dann ist die Abschiebung nun einmal die notwendige Konsequenz. Nach meinem Verständnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist alles andere Rechtsbruch.

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Warum ist das so? Das habe ich bereits mehrfach gesagt; es gibt vielfältige Gründe: Personen tauchen unter, werden nicht angetroffen, Familienmitglieder werden versteckt und Meldeauflagen nicht eingehalten. Kurz gesagt: Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die es als Ultima Ratio notwendig machen, die betreffenden Personen – wir sprechen ausdrücklich von solchen Leuten, die sich rechtswidrig verhalten – bis zu ihrer Abschiebung festzuhalten, nachdem – das sei nochmals gesagt – mildere Mittel wie die angesprochenen Förderungen oder auch Leistungseinschränkungen wirkungslos geblieben sind.

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Unsere Ablehnung aus tiefster Überzeugung beruht im Grunde auf zwei Argumentationslinien, die teilweise schon genannt worden sind. Ich möchte sie noch einmal darlegen: Zunächst bezieht sich unsere Ablehnung natürlich auf die bundesrechtliche Grundlage in Form des § 62 b Aufenthaltsgesetz. Hier teilen wir – das haben wir mehrmals deutlich gesagt – die Auffassung des Jesuiten- Flüchtlingsdienstes, dass dieser Paragraf gegen Europa- und Bundesrecht verstößt. Alle bisher vorgebrachten Argumente für das Gesetz – das haben wir in der heutigen Debatte auch von Kollegen Pallas gehört – beziehen sich letztlich im Kern darauf, Erleichterungen bei der Durchsetzung der Abschiebung zu schaffen. Damit steht die Zulässigkeit einer solchen Haftform infrage; denn der Eingriff in die Freiheit als persönliches Rechtsgut ist nicht mit dem reibungslosen Ablauf von Verwaltungsvorgängen zu rechtfertigen, und nichts anderes sind Abschiebungen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2015 hat der Bund eine Regelung in das Aufenthaltsgesetz eingefügt, wonach alternativ zur Abschiebungshaft ein Ausreisegewahrsam von maximal vier – geplant sind zehn – Tagen Dauer verhängt werden kann. Er macht also vor allem bei anstehenden Abschiebungen Sinn und darf nur auf Anordnung eines Richters erfolgen, und zwar auch nur dann, wenn der Ausreisepflichtige versucht, sich der Abschiebung zu entziehen. Damit ist auch klar: Die Betroffenen können dem Ausreisegewahrsam einfach dadurch entgehen, indem sie ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachkommen.

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Bereits mit dem vorliegenden Gesetz wird es Möglichkeiten geben, in Sachen Abschiebung handlungsfähiger zu werden. Aber mit dem geplanten Abschiebungshaftgesetz werden wir in Sachsen auch bei Gefährdern, wie zum Beispiel Ben Harder, eine entsprechende Möglichkeit zur Verfügung haben, damit in Zukunft solche Leute nicht frei herumlaufen können. Deshalb bitte ich Sie abschließend um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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Jetzt geht es doch etwas konkreter in Richtung des Debattentitels, deshalb will ich zumindest teilweise etwas dazu sagen. Ich finde es mit Blick darauf, was die Innenminister diskutiert haben, richtig, dass wir zur Verhinderung von Anschlägen sogenannte Gefährder stärker in den Blick nehmen, und zwar länderübergreifend. Wir müssen zum Schutz unserer Bevölkerung konsequent gegen terroristische Gefährder vorgehen. Das beinhaltet die sichere Identifizierung, eine geeignete und wirksame Form der Überwachung sowie, dass diesen Menschen gezielte Präventionsangebote an die Hand gegeben werden. Aber ich sage auch deutlich: Auch eine Abschiebung solcher Personen kann dazugehören, wenn es möglich und nötig ist.