Ich danke nochmals für die Aufmerksamkeit und bin zuversichtlich, dass das vertrauensvolle Verhältnis, die vertrauensvolle Arbeit im Ausschuss natürlich fortgesetzt werden. Das haben wir bei dem Beispiel der afghanischen Flüchtlinge gemerkt.Es gab einen Beschluss in der letzten Legislaturperiode zu dieser Personengruppe, und wir haben es gemeinsam geschafft, uns die afghanischen Flüchtlinge immer ganz genau anzuschauen und von einer Abschiebung abzusehen. Das ist ein Erfolg. Das möchte ich festhalten. – Herzlichen Dank.
Im Gegensatz zur Opposition halten wir einen generellen Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige nicht mehr für erforderlich.Wir sind der Ansicht,dass man auch hier den Einzelfall prüfen sollte. Sowohl das Auswärtige Amt als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof haben eine existenzielle Gefährdung alleinstehender junger Männern verneint. Es gibt ohnehin keine Abschiebung von Kindern, von alleinstehenden Frauen und Familien. Es ist aber nicht einzusehen, warum beispielsweise junge Straftäter nicht zurückgeführt werden sollten. In dem Zeitraum, um den es hier geht, wurden insgesamt neun afghanische Staatsangehörige abgeschoben, allesamt im Alter von 22 bis 42 Jahren. Deswegen finden wir, dass ein genereller Abschiebestopp nicht mehr erforderlich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, zum wiederholten Male weise ich Sie darauf hin:Wir haben eine klare Rechtslage, die anzuwenden ist und die genau zu dem richtigen und von uns gewünschten Ergebnis führt,dass nämlich dann eine Abschiebung schlicht unzulässig ist, wenn dies im Einzelfall unzumutbar ist, und zwar auch unter Berücksichtigung der aktuellen Verhältnisse. Das heißt, die Verhältnisse, die heute im Iran herrschen, sind entsprechend zu berücksichtigen. Das ist geltendes Recht, zumindest seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Öztürk.
Gehen wir nicht in diese Falle.Verhängen wir einen generellen Abschiebestopp. Denn wenn zurzeit in Hessen über 600 Menschen von einer Abschiebung in den Iran bedroht sind, dann bedarf es dringend einer generellen vorsorglichen Regelung eines solchen Abschiebestopps.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einrichtung eines runden Tisches zur Reform der Bologna-Reform statt Abschiebung der alleinigen Verantwortung auf die Hochschulen – Drucks. 18/1809 neu zu Drucks. 18/1642 –
Ich will mich hier vor allem auf den dritten Punkt der Änderung konzentrieren, der aus Sicht meiner Fraktion erhebliche Einschnitte für die betroffenen Menschen bedeuten wird. Den Weg für diese landesgesetzliche Regelung ebnete eine von zahlreichen Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre, nämlich das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Damit wurde die längere Wohnsitzverpflichtung für Geflüchtete aus den vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten bereits eingeführt. Diese müssen seit diesem Zeitpunkt bis zur Ausreise oder Abschiebung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen bleiben. Das wird in Sachsen schon so praktiziert.
Dann können wir uns bei der Abschiebung endlich auf diejenigen konzentrieren, die sich beharrlich nicht integrieren wollen, allen voran die Mehrfach- und Intensivstraftäter.
Das bedeutet aber auch, dass die Unterscheidung zum Zweck der Abschiebung von sich hier illegal aufhaltenden Personen total auf Sand gebaut ist. Warten Sie noch einmal zehn Jahre ab, dann wird von Ihrem Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht mehr viel übrig sein. Aber Sie haben es so gewollt.
frage erläutern.Wir alle wissen, welche menschlichen Tragödien sich bei manch einer Abschiebung abspielen. Wir wissen auch, dass Abschiebungen möglicherweise rechtens sind, dennoch nicht gerecht sein müssen. Wir wissen, dass seit der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 ein Asylbewerber geradezu vom Himmel fallen muss, um eine Chance auf Aufnahme zu haben.
Vor genau diesem Hintergrund stellt DIE LINKE im Bundestag und in den Länderparlamenten jedes Jahr Anfragen nach den aktuellen Zahlen und Verfahren zur Abschiebung. Diese fallen in dieser Antwort zu Hessen recht dürftig aus, weil immer wieder auf Bundesdaten verwiesen werden muss.
Ich möchte noch auf die Abschiebung in den Kosovo eingehen, mit dem die Bundesrepublik ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hat. Im Kosovo werden die Menschenrechte fundamental verletzt, zumindest für kosovarische Staatsangehörige, die zur Volksgruppe der Roma oder zu anderen Minderheiten gehören. Für sie liegen die Duldungsvoraussetzungen nun nicht mehr vor, und sie können abgeschoben werden. Roma-Familien, die trotz langjährigen Aufenthalts nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen,gibt es viele.In Deutschland leben ca.23.000 Menschen seit zehn Jahren und länger hier.In Hessen lebten im letzten Jahr 283 ausreisepflichtige Roma. 97 davon waren unter 18 Jahre alt.
Auch am zweiten Jahrestag der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar hat UNICEF auf die extrem schwierige Lebenssituation und die mangelnde Integration von Roma-Kindern in dem noch immer vom Bürgerkrieg gezeichneten Land aufmerksam gemacht. Wir fordern die Landesregierung auch angesichts der Ergebnisse der Großen Anfrage daher auf: Stoppen Sie Abschiebungen in Not und Elend. Sorgen Sie in der Innenministerkonferenz für eine dauerhafte Perspektive für die hier lebenden Roma-Flüchtlinge. Helfen Sie, ein Asylrecht zu schaffen, das Menschen Schutz vor einer Abschiebung in Länder gewährt, die die Menschenrechte verletzen.
ten, wäre jede Entscheidung über eine Abschiebung Willkür: einmal so, einmal so.
Jede Entscheidung – ich weiß, wovon ich als Mitglied des Petitionsausschusses und als Mitglied der Härtefallkommission rede – über eine Abschiebung ist, wenn man sich mit dem menschlichen Schicksal auseinandersetzt, eine Zerreißprobe.
Ich komme zu den Abschiebungen auf dem Luftweg nach Griechenland im Jahr 2008. Sowohl Flüchtlingsverbände als auch DIE LINKE lehnen Abschiebungen nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung ab, da dort zurzeit kein faires Asylverfahren gewährleistet werden kann. Einstweilen verhindern auch bundesweit zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen den Vollzug von Rückführungen dorthin, z. B. die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, das im Juli 2009 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtete, ein Asylverfahren für einen aus Griechenland kommenden iranischen Asylbewerber durchzuführen. Gegen Griechenland-Rückführungen kann man also klagen – vorausgesetzt, die Betroffenen sind anwaltlich gut vertreten und müssen nicht mit gegebenenfalls nächtlicher unangekündigter Abschiebung rechnen. Ein Abschiebestopp nach Griechenland wäre konsequent, wird aber weiterhin vom Innenministerium verweigert. Das nennen wir eine inhumane Abschiebungspraxis.
Rein kommt man da nicht heraus. Da muss man Entscheidungen treffen.Die Kollegin der LINKEN,Frau Cárdenas, die mit im Ausschuss sitzt, weiß, dass man in der einen oder anderen Situation für eine Abschiebung stimmen muss, weil wir nach Prüfung vieler Punkte zu keinem anderen Ergebnis kommen. Das ist dann aber nicht inhuman.
Gleichwohl, das Thema Abschiebung ist ein wichtiges Thema. Insofern ist es auch lohnenswert, dass wir in diesem Rahmen einmal über dieses Thema diskutieren.
Über das Thema Abschiebung kann man meines Erachtens nicht diskutieren, ohne auch über die gesetzlichen Grundlagen zu sprechen, d. h. über das Bleiberecht, das Aufenthaltsrecht und das Ausländerrecht.
Ich sage Ihnen das als zuständiger Staatssekretär für die hessische Polizei, aber auch als Vertreter der obersten Landesbehörde für die Ausländerbehörden. Keinem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden und keinem der hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten fällt es leicht, eine Abschiebung zu vollziehen. Keiner derer ist sich nicht der schwierigen Lage bewusst,die die Betroffenen haben,die abgeschoben werden.
An keinem dieser Mitarbeiter und keinem Polizisten geht es spurlos vorüber, insbesondere dann nicht, wenn Kinder an einer solchen Abschiebung beteiligt sind. Deswegen möchte ich mich ausdrücklich an dieser Stelle im Hessischen Landtag bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden bedanken. Ich möchte mich bei der hessischen Polizei dafür bedanken, dass sie einen schwierigen Dienst ganz tadellos in unserem Land leistet.
Auch da stimme ich Herrn Roth zu: Ja, jeder einzelne Fall einer Abschiebung ist ein Fall mit sehr vielen Facetten, denn es geht dabei immer wieder um existenzielle Fragen.
Diese Menschen sind größtenteils von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie haben Angst vor der Entdeckung und Abschiebung. Wenn sie auch noch Kinder haben, wird diese Situation umso dramatischer.
Denn wer hier in diesen Berufen arbeiten will, wo wir den Bedarf haben, von dem erwarten wir als AfD aktive Mitwirkung und Transparenz. Es ist nicht schwer, eine beglaubigte Zeugniskopie auf den Weg zu bringen und sie mit einzureichen. Es gibt das Informationssystem, mit dem sie nachreichen können. Aber wir sehen, wie in vielen anderen Bereichen, dass der Informationsaustausch mit den anderen EU-Ländern nicht funktioniert. Wir hatten letzte Woche in meinem Kreis in Mittelsachsen das Problem der Abschiebung, weil kein Austausch stattfindet. Meine Damen und Herren, das kann nicht die Lösung sein.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen konsequente Maßnahmen. Wir brauchen die Abschiebung von Gefährdern aus diesem Land in deren Land oder in ein Drittland, mit dem wir ein Abkommen haben. Wir brauchen für diese Personen, solange sie noch hier sind, die Abschiebehaft oder eine Internierung – wie es Nicolas Sarkozy in Frankreich bereits gefordert hatte.
Ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention liegt hier auch nicht vor, denn dort ist die Abschiebung von Gefährdern auch in gefährliche Staaten durchaus vorgesehen. Die Sicherheit des eigenen Volkes muss immer Vorrang vor dem Schutz von Verbrechern haben.
Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden. – Der Präsident des Landeskriminalamtes, Herr Kleine, hat es auf den Punkt gebracht: Die Tat wäre zu verhindern gewesen, wenn es eine Abschiebung oder eine Ausweisung gegeben hätte.
Es ist keine Tatsache, dass es in Syrien keine Ansprechpartner gäbe, mit denen man eine Abschiebung organisieren könnte. Deutschland hat nur im Moment keinen Kontakt zu einem möglichen Ansprechpartner, mit dem man das realisieren könnte. Genau dort liegt das Versäumnis des Bundesaußenministeriums, hier entsprechend nachzuarbeiten.
Das bedeutet: Die Einstufung von mindestens einem Teil von Syrien in ein sicheres Gebiet – bei dem wir sagen, wir verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, wenn wir jemanden abschieben – ist zwingende Voraussetzung, damit die Abschiebung durchgeführt werden kann. Ich habe es bereits gesagt: Auch ein Aufheben dieses generellen Abschiebestopps führt nicht dazu, dass jeder nach Syrien abgeschoben werden kann, sondern es hat in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung zu erfolgen.
Seit 2011 befindet sich Syrien in einem Bürgerkrieg. Seit 2012 gilt in Deutschland ein Abschiebestopp nach Syrien. Diese Regelung wird regelmäßig überprüft und ist bislang immer wieder verlängert worden, zuletzt bis zum Ende dieses Jahres. Für die Zeit danach soll im Dezember auf der Innenministerkonferenz anhand aktueller Lageberichte aus dem Auswärtigen Amt neu entschieden werden. Der Freistaat Sachsen tritt seit 2018 – nicht erst jetzt – für die Abschiebung von Gefährdern und schweren Straftätern ein.
Die zweite Frage lautete, ob wir Minderjährige abgeschoben haben, und Sie beziehen das auf einen konkreten Fall. Der von Ihnen genannte Fall ist in der Tat mit Abschiebung gelöst worden. Nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz ist die Person, die Sie genannt haben, in die Heimat zurückgebracht worden. Sie lebt dort in der Heimat – inzwischen, glaube ich, sogar wieder mit der Mutter, die mittlerweile auch dort lebt.
Auch hier gilt, dass wir auf Berliner Ebene jeden Spielraum nutzen, der uns möglich ist. Es gibt eine entsprechende Weisung des Innensenators, die, soweit es die gegenwärtige Rechtslage ermöglicht, eine großzügige Ermessensausübung vorgibt. In der Antigewaltarbeit ist das oberste Gebot, dass sich Männer in Berlin Frauen mit drohender Abschiebung nicht gefügig machen dürfen. Die Aufenthaltserlaubnis kann gegen häufig geäußerte Ängste auch bei Sozialhilfebezug verlängert werden. Für die Linke gilt, der Opferschutz steht an erster Stelle. – Danke!