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Gilt er auch für Menschen, die einfach nur mitgelaufen sind und als Rentner, wie ich selbst erleben musste, von der Polizei in den Straßenstaub gestoßen wurden? Sind das auch Opfer, die zu akzeptieren sind, weil sie sich nicht der Allgemeinverfügung der Polizei Magdeburg gefügt und eher den Artikel 8 des Grundgesetzes für sich in Anspruch genommen haben? Gilt das für Opfer von Clan-Kriminalität, obwohl wir damals noch vom alten Innenminister gehört haben, es gibt keine Clan-Kriminalität in Magdeburg? Vor einigen Wochen gab es einen gezielten Kopfschuss in der Halberstädter Straße in Verbindung mit Shisha-Bars. Wir haben schon sehr oft Stürmungen von Shisha-Bars in Magdeburg erleben dürfen. Gilt das für diese Opfer auch? Gilt das auch für Opfer von Kriminalität von Jugendbanden mit Migrationshintergrund? Das haben wir gerade in Halle öfters erleben dürfen. Oder ist das vielleicht auch nicht ganz so zu sehen?

Wenn ich mir dann die Länder und Gebiete anschaue, in denen diese Fahrräder bei der Polizei bereits übermäßig eingesetzt werden; z, B. sind in Berlin schon über 600 Polizei- bzw. Dienstfahrräder im Einsatz, auch Lastenfahrräder. In Berlin, muss ich Ihnen ganz klar sagen, sprießt ja das Verbrechen in ungeahnten Ausmaßen. Clans sind dort unterwegs, arabische Clans. Ist ja auch logisch. Stellen Sie sich einmal vor, wenn ich so ein Clan-Mann wäre und fahre in meinem Lamborghini oder Ferrari die Straße entlang und mich will ein Polizist mit einem Lastenfahrrad aufhalten. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Na klar sind die dann der Meinung, das ist jetzt ein richtiger Freibrief. Auch aus diesem Grund, um dieses Zeichen in unserem Land nicht zu setzen, dürfen wir so etwas erst gar nicht zulassen. Wir müssen diesen Antrag ablehnen.

Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverhältnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.

(Ulf Thiele [CDU]: Deswegen heißt das ja „Clan“! - Weiterer Zuruf: Un- glaublich!)

Zusätzlich ist anzumerken, dass wir allein schon die in dem Antrag verwandte Sprache „Angehörige krimineller Familienclans“ für problematisch halten, weil sie suggeriert, dass der gesamte Clan kriminell sei, und eben nicht die Möglichkeit eröffnet, dass man als einzelner Angehöriger aus dieser Vorverurteilung herausfallen kann.

(Bernd Busemann [CDU]: Es heißt „Clan“! - Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Alptekin Kirci stellt die Frage, was ein Clan ist. Ich habe acht Geschwister. Insofern gibt es bei uns zu Hause auch einen ZinkeClan. Aber das nur am Rande.

Der „Zinke-Clan“ ist, glaube ich, noch ein bisschen zu klein.

Wir werden in Osnabrück in 2022 eine interdisziplinäre „Sicherheitspartnerschaft Clan“ einrichten. Ziel dieses behördlichen Netzwerkes ist die Bekämpfung der örtlichen Clankriminalität durch ein gemeinsames Vorgehen auf allen Ebenen. Zur Unterstützung der „Sicherheitspartnerschaft Clan“ werden bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück zwei neue Staatsanwaltsstellen geschaffen. Diese werden sich mit der Polizei und den anderen Behörden eng vernetzen.

Sexuelle Gewalt, Kinderpornografie, Terrorismusbekämpfung, politischer oder religiöser Extremismus, Clan-, Cyber- oder Wirtschaftskriminalität.

Oder nehmen wir den gut integrierten türkischstämmigen Taxifahrer. Der ist mal ein paar Kilometer zu schnell gefahren und wird geblitzt, dann wird vollstreckt. Seinen Nachbarn, der für irgendeinen Clan unterwegs ist, den lässt man allzu häufig davonkommen.

Wenn nun so getan wird, also ob deutsche Bürger und Steuerzahler, als ob der deutsche Staat diesen Ortskräften und sogar noch ihrem Clan- und Stammesanhang irgendetwas schuldig wären, so ist das offenbar grundfalsch. Da sie als Kollaborateure bekannt, eingebettet, geduldet und nützlich für die Taliban waren, droht ihnen jetzt offenbar nicht mehr und nicht weniger als allen anderen, die sich mit der neuen Herrschaft arrangieren müssen.

Über das klägliche Scheitern des Westens in Afghanistan, über die letztliche Flucht aus diesem Land, über die Schlafmützigkeit unseres Außenministers werden sicher noch Bücher geschrieben. Aber jetzt noch eine Masseneinwanderung aus diesem Land nach Deutschland und Europa zu organisieren, würde diesem Scheitern die Krone aufsetzen. Von 40.000 Ortskräften inklusive Familien, Clan- und Stammesangehörigen, die da geholt werden sollen, ist die Rede. Wie viel Treue zu unseren Werten und unserer Verfassung von solchen Leuten im Ernstfall zu erwarten wäre, darüber sollte man sich keine Illusionen machen. Bei der genannten Zahl müsste man alleine im Saarland 500 der zu versorgenden Menschen aufnehmen. Wer das will, soll es den Bürgern vor der Wahl sagen, damit sie sich ein Urteil bilden können. Wir wollen es nicht!

Es geht dieser Kritik nicht darum, eine spezifische Form der organisierten Kriminalität zu leugnen. Es geht auch nicht darum, sie herunterzuspielen. Es geht um die nüchterne Betrachtungsweise, dass wir feststellen müssen, es gibt weder eine Klarheit darüber, was einen sogenannten Clan von einer Familie unterscheiden soll und weshalb entsprechende Verbindungen bei weißen organisierten Kriminellen, vielleicht sogar mit Verwandtschaftsgrad – –. Es gibt auch keine Klarheit darüber, was Clankriminalität überhaupt genau sein soll.

Das sind biografische Dilemmata, die ernst zu nehmen und nicht einfach zu überwinden sind, denn Kinder und Jugendliche mögen ihre Eltern meist, lernen, der Innenwelt zu vertrauen und der Außenwelt zu misstrauen, und setzen ihre ganze Existenz auf das Spiel, wenn sie sich dem großen Clan ihrer relevanten Welt widersetzen.

Wenn Sie also mit der strukturellen Benachteiligung Ihre eigene Bildungspolitik meinen, bin ich insoweit bei Ihnen, denn in der Tat fehlt es in Elternhäusern mit Migrationshintergrund öfter an den Ressourcen, um die Defizite des Bildungssystems zu kompensieren. Der Verweis auf eine strukturelle Benachteiligung ist aber nicht nur falsch, sondern er liefert notorischen Integrationsverweigerern und -versagern auch noch ganz offiziell ein billiges Alibi. Es ist genau das Opfernarrativ, dessen sich alle, die Integration von vornherein ablehnen, allzu gerne bedienen – Islamisten, Clan-Kriminelle, Bildungsversager und die Mitglieder von Parallelgesellschaften. Sie alle haben es jetzt quasi amtlich: An allen Problemen, die sie auf dem Arbeitsmarkt, bei der Bildung, beim Spracherwerb sowie mit der Akzeptanz der hiesigen Werte- und Rechtsordnung haben, ist ausschließlich die Aufnahmegesellschaft schuld. Welch eine billige Ausrede, die allerdings von Drogenhändlern im Görlitzer Park bis hin zum Clan-Boss nur allzu gern aufgegriffen wird.

Das ist zum einen das Thema „Lagebild Clankriminalität“: Wir haben im Ausschuss an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass wir als Grüne damit ein Problem haben, denn der Begriff „Clankriminalität“ suggeriert, dass alle Familienmitglieder, die einem sogenannten Clan zugerechnet werden, in kriminelle Aktivitäten verwickelt seien.

Wir wissen, dass das nicht stimmt. In einer Vorlage vom Juni 2020 steht: „… der Einstieg in den Clan ist in der Regel die Geburt.“ Das lässt aber völlig außer Acht – und ich finde, da entsteht auch ein falsches Bild –, dass die überwiegende Mehrheit der Angehörigen polizeilich überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Ich finde solche Begrifflichkeiten sehr schwierig, weil sie falsche Bilder erzeugen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Grund, warum sich meine Fraktion in der 6. – letzten – und in der diesjährigen Legislaturperiode mehrfach mit dem Phänomenbereich „Organisierte Kriminalität“ beschäftigt hat. Ich habe noch mal nachgeschlagen. Ich werde die Zeit nutzen, das vorzustellen. Insgesamt neunmal haben wir das Thema auf die Tagesordnung gehoben. Bei den anderen Fraktionen habe ich da wenig gefunden, deswegen will ich es noch mal erläutern. In der 6. Legislatur waren es das Thema „Mafiastrukturen in Erfurt – organisierte Kriminalität auf dem Vormarsch“ oder auch „Organisierte Kriminalität – Aufstellung und Ermittlungsarbeit des Thüringer Landeskriminalamts“, ein weiterer Punkt und Antrag „Observation des LKA durch armenische Mafia“ und der letzte Punkt aus der Legislatur „Mafiastrukturen in Erfurt – Messerstecherei am 26. Juni 2016 in Erfurt“ und in dieser Legislatur die Punkte „Razzien im tschetschenischen Milieu“, „Organisierte Kriminalität – Clan- und Mafiastrukturen als Gefahren für die Innere Sicherheit“ oder auch „Organisierte Kriminalität in Thüringen“. Zwei weitere Anträge, die auf unsere Initiative hin behandelt wurden: „Ermittlungen zum organisierten Verbrechen in Thüringen: Ist Thüringen ein Zentrum mafiöser Strukturen?“ und als letzten Antrag „Organisierte Kriminalität in Thüringen“, der im September 2019 aufgerufen wurde.

Wir brauchen eine echte Zukunftsorientierung, wir brauchen klare politische Aussagen über den Stellenwert der Sicherheitspolitik – so wie wir das in Nordrhein-Westfalen machen. Da war zur Ihrer Regierungszeit Fehlanzeige, Stichworte „Clan-Kriminalität“, „Sozialleistungsmissbrauch“, „organisierte Kriminalität“ und „Kindesmissbrauch“. Wir brauchen vor allen Dingen viel mehr den Einsatz von künstlicher Intelligenz, gerade in dem Bereich, der sich rund um das Internet und in der virtuellen Welt abspielt.

Ich freue mich daher auch persönlich sehr, dass Sie unserem Antrag „Konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Familien-Clans“ endlich gefolgt sind. Sie haben schon sehr lange gebraucht, um sich unserer Meinung anzuschließen, dass die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sinnvoll ist, um dem Phänomen Clan entgegenzuwirken. Herr Calderone hat es eben noch einmal ganz deutlich erwähnt. Aber ich sage an dieser Stelle: Das hätten Sie auch schon zwei Jahre früher haben können, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären. Jetzt ist natürlich von entscheidender Bedeutung, dass diese neuen Strukturen mit ausreichend Personal unterlegt werden.

Stattdessen geschieht das genaue Gegenteil. Wir wissen seit Jahren, dass die neuen, die nächsten Clan-Strukturen im Kommen und im Wachsen sind. Das heißt, das Problem wird größer und nicht kleiner. Aufgrund Ihrer falschen Politik muss die Polizei diese Arbeit erledigen.

Auch aus diesem Grunde wollen und müssen wir nicht nur repressiv, sondern auch präventiv gegen Extremismus vorgehen. Deshalb sprechen wir uns für die Weiterführung des Ausstiegsprogramms für Rechtsextremisten aus und setzen uns für ein Deradikalisierungsprogramm für Islamisten sowie für ein Ausstiegsprogramm für Linksextremisten und Clan-Kriminelle ein. Ich meine, in diesem Punkt hat die AfD ein Alleinstellungsmerkmal und gibt hier die politische Zielrichtung vor.

In dieselbe Richtung geht die Broschüre des Innenministeriums gegen Clankriminalität. Da heißt es zum Beispiel: „Natürlich sind keineswegs alle Mitglieder, die einem Clan zuzuordnen sind, kriminell. … weil grundlegende Denkmuster häufig auch bei Familienmitgliedern verankert sind, die nicht kriminell auffällig sind und zum anderen weil auch bei Kenntnis über Kriminalität einzelner Familienmitglieder der Rest schweigt.“

In Deutschland haben wir mittlerweile Betonpoller um Weihnachtsmärkte, eine eventorientierte PartyPeople-Szene, die mal gerne ganze Straßenzüge kurz und klein schlägt, und ebenfalls eine Clan-Kriminalität, der unsere Polizei kaum noch Herr wird. In Thüringen sind nichtdeutsche Tatverdächtige beim Diebstahl viermal, bei der gefährlichen Körperverletzung sechsmal und bei den sexuellen Übergriffen fast achtmal überrepräsentiert. Heute entnahmen wir der Presse, dass sich die Zahl der islamischen Gefährder im Freistaat deutlich erhöht hat. Trotzdem tönte der Herr Ministerpräsident vor Kurzem in der „ZEIT“, dass wir Platz hätten und die Deutschen die Verteilung der Immigranten aus Moria wollen. Nein, sehr geehrter Ministerpräsident, wir haben Wohnungsnot, wir haben explodierende Mietpreise, wir sind eines der dicht besiedelten Länder der Welt, wir haben keinen Platz!

Dabei wird auf Schmiergelder verwiesen. Das Portal „Der Westen“ berichtet – ich zitiere –: „Bei der Razzia gegen Clan-Kriminalität in NRW hat ein Polizist Widerstand gegen andere Beamte geleistet. Wie die Polizei Essen bestätigt, wurde gegen ihn deshalb eine Strafanzeige geschrieben.“

(Christian Meyer [GRÜNE]: Zum Tön- nies-Clan!)

Natürlich stellt sich meinetwegen die Frage, wie wir „Clan“ definieren. Das mag ein Clan sein. Auch die Familie Deichmann wurde in einer Fernsehsendung jetzt als Clan präsentiert.

Damit sind wir mal wieder bei der Frage des Framings, meine sehr verehrten Damen und Herren, das dann wieder dazu führt, dass man auf einmal alles Mögliche, was sich - wie die Familie Deichmann - völlig bewährt hat und in den letzten Jahrzehnten eine große Leistung erbracht hat, auf einmal als Clan darstellt, um dann diesen Begriff zu verwässern,

(Wiard Siebels [SPD]: Denver-Clan! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Clan in Osnabrück nützt nichts, wenn in Quakenbrück bei Falschparkern, Kleinkriminalität oder illegalen Autorennen nicht hinreichend hingeschaut wird. Die Null-Toleranz-Strategie nützt nichts, wenn am Ende die Familie des zuständigen Mitarbeiters in der öffentlichen Verwaltung bedroht wird.

Aufseiten der Justiz soll eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ eingerichtet werden. Sie soll eine enge und lückenlose Zusammenarbeit mit den zentralen Ermittlungsgruppen gewährleisten.

Die Minimierung der Abstandsflächen zwecks Komplementierung der Nachverdichtung, das ist Ziel dieses Gesetzentwurfs. Das bringt Nachteile für die Wohn- und Lebensverhältnisse der Menschen, die davon betroffen werden, und es werden immer mehr. Warum? – Die Flächenversiegelung schreitet fort. Dahinter verbirgt sich alles, was Sie schon wissen. Darüber hinaus ist sie schlecht für Flora und Fauna. Kleinbiotope gehen verloren. Die Luftzirkulation und das Luftklima, die Sauerstoffzufuhr leiden. Vor allem aber leiden in solchen Verdichtungsräumen das soziale Klima und die Lebensqualität. Verdichtung in der Stadt und neuerdings auch in den Dörfern und in den Kleinstädten führen zu einer Gentrifizierung, das heißt zu einer Verteuerung und zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung. Sie führt auch zur Ghettobildung. Was uns die Erfahrung in den Verdichtungsräumen von Großstädten lehrt, das sehen wir anhand von Medienberichten tagtäglich. Wir haben eine Verslumung. Dazu gebe ich Ihnen das Stichwort Broken-Windows-Theorie aus den Neunzigerjahren zu bedenken. Wir haben eine kriminelle Homogenisierung in diesen Großstadtmolochen. Es entstehen soziale Subkulturen. Denken Sie an die Clan-Welten, die immer mehr zum Vorschein kommen. Es kommt zu einer Konzentration der Asozialität. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer verdichtet, nimmt das alles in Kauf, auch die Gewaltentwicklung gegen Polizei und Hilfskräfte ist damit verbunden.

Die gute finanzielle Unterstützung des Bollwerks bedrängter Balkanstaaten ist vermutlich mit dem Hebel zehn gesegnet, im Vergleich zur teuren Verwaltung und Alimentation Geduldeter hierzulande. Zudem gelten Hilfen an Drittstaaten zur Grenzsicherung als wirklich wirksames Instrument zur Steigerung unserer inneren Sicherheit und weit über die illegale Migration hinaus als guter, ja als bester Schutz vor Clan- und Bandenkriminalität. Unsere Sicherheit wird nämlich nicht, wie viele behaupten, am Hindukusch, sondern an den Hängen des Balkangebirges verteidigt.

Duisburg, Stadtteil Marxloh, 19. Mai 2020: Ein per Haftbefehl gesuchter 18-jähriger Verbrecher versucht, sich einer polizeilichen Kontrolle durch Flucht zu entziehen. In einem Hauseingang angekommen leistet er massiven Widerstand gegen seine Festnahme. Anwohner des vom Clan bewohnten Hauses versuchen bereits im Hausflur, die polizeiliche Maßnahme zu stören. Zeitgleich versammelt sich auf die Schnelle ein Mob aus über 200 Personen mit dem Ziel, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen. Nur durch die Anforderung der vor Ort auf sich gestellten Einsatzkräfte nach Unterstützung in Truppenstärke lässt sich die Festnahme des Gesuchten überhaupt noch bewerkstelligen. Ein Einzelfall?

Ich persönlich und auch Mitglieder meiner Partei warnen seit Jahren davor, dass sich die Sicherheitslage in diesem Land verschlechtert. Die zunehmende Zahl von Islamisten, Gefährdern, Salafisten, die Clan-Kriminalität und die Notwendigkeit, dass wir mehr Polizei brauchen, deuten darauf hin, dass wir nicht ganz falsch liegen.

Der AWO-Clan dachte, dass er die Regeln setzt, alle im Griff hat, auch die Kontrolleure. Mutige Mitarbeiter der Kommunen, der AWO und vieler weiterer Bereiche haben sich widersetzt. Sie hatten wenig Vertrauen in Politiker, die wegschauten, übersahen und duldeten. Erst als klar wurde, dass es doch weitere ehrliche Menschen gibt, die dieses Unrecht nicht dulden, endete das Schweigen. Ich spreche meinen höchsten Respekt für diesen Mut aus.

Sehen wir uns einmal die Täter und damit auch die Erfolge der Integrationspolitik der alten Parteien an. Da ist zum Beispiel Valentino P. Er ist 1994 in Köln geboren, aber die Familie zog es vor, in die Hauptstadt des europäischen Telefonbetruges zu ziehen, nämlich nach Posen, dorthin, wo auch Arkadiusz Lakatosz residiert und von wo aus er den Clan samt dessen kriminellen Aktivitäten führt. Nach vier Jahren bricht Valentino die Schule ab. Er verlobt sich mit seiner Cousine und steigt ins Enkeltrickgeschäft ein – eine Karriere, wie sie typisch ist.

Bereits im kommenden Jahr werden wir - wir haben es eben bereits gehört - zusätzlich zu den sogenannten Ansprechpartnern Clan an einigen ausgewählten Standorten der Staatsanwaltschaften Stellen für Staatsanwälte schaffen, die speziell Verfahren aus dem Bereich Clan bearbeiten. Dadurch werden wir die Strategie des nieder- schwelligen und konsequenten Einschreitens noch effektiver umsetzen können.

Bisher haben Sie immer behauptet, die Landesrahmenkonzeption würde ausreichen, und es gebe überhaupt keinen Verbesserungsbedarf. Ein kleiner Erkenntnisgewinn ist bei Ihnen also immerhin erkennbar, so auch bei dem Punkt Schwerpunktstaatsanwaltschaften Clan, auf den ich ja in meiner Rede zum Haushalt des Justizministeriums bereits eingegangen bin. Meine Fraktion hat aus den genannten Gründen auch im Jahr 2020 Mittel für 200 zusätzliche Polizeianwärter in den Haushaltsentwurf eingestellt.

Man kann manchmal auch international lernen. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Situation der Republik Irland in den 90er-Jahren, als Irland im Zangengriff verschiedener Clans war - übrigens durchaus mit irischem Hintergrund. Irland ist es erst dann wirksam gelungen, diese clan- und mafiaähnlichen Strukturen zu bekämpfen, als die Verfassung geändert und das Recht der Vermögensabschöpfung deutlich verschärft wurde. Das hat innerhalb weniger Jahre zum Austrocknen dieses Sumpfes geführt. Das ist ein ganz wichtiger und zentraler Baustein, den wir hier bedenken müssen.

Aus besagtem Grund haben wir am 1. März 2018 eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen in Kraft gesetzt. Entsprechend dieser Konzeption haben mittlerweile alle Staatsanwaltschaften des Landes sogenannte Ansprechpartner Clan bestellt. Das ist also nichts Neues. Dabei handelt es sich um Staatsanwälte aus den Spezialabteilungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, und diese Ansprechpartnerinnen und -partner agieren als Netzwerkpartner im Zusammenwirken mit der Polizei und als behördeninterne Berater, also sozusagen als Wissensmittler. Dadurch hat sich die Sensibilität gegenüber dem Thema Clankriminalität sowohl bei der Polizei als auch innerhalb der Staatsanwaltschaften bereits spürbar erhöht.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden, unsere Polizei, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit. Damit das so bleibt, investieren wir 7 Millionen Euro in die Sachausstattung sowie in Aus- und Fortbildungen bei der Polizei. Mit den zusätzlichen Mitteln aus unserer politischen Liste haben wir u. a. weitere 2,5 Millionen Euro für polizeiliche Sachmittel und 2,1 Millionen Euro für ballistische Schutzhelme bereitgestellt. Weitere 3 Millionen Euro sind für Einsatzmittel- und Fahrzeugbeschaffungen im Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr eingestellt. Sicher in Niedersachsen: Das ist eine Säule unserer politischen Liste. Deshalb ge- hört auch die Bekämpfung der Clan- und Hasskriminalität mit rund 1,1 Millionen Euro dazu.

Trotz des anhaltenden Personalmangels an unseren Gerichten war für das Jahr 2020 keine einzige neue Stelle für Staatsanwälte eingeplant. Über die politische Liste werden nun immerhin neun neue Stellen für Staatsanwälte zur Bekämpfung der Clan- und Hasskriminalität geschaffen.

Wir freuen uns insoweit, dass man unserem Antrag „Konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Familien-Clans“ gefolgt ist, nachdem sich dieser nun über ein Jahr im Ausschuss befindet und zunächst auf sehr viel Ablehnung gestoßen ist. Mittlerweile hat man sich offenbar unserer Meinung angeschlossen, dass die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sinnvoll ist, um dem Phänomen „Clan“ Herr zu werden.

Wir reden heute aktuell über die Clans. Wir haben vor fünf Jahren schwerpunktmäßig über die Rocker geredet. Wir haben über die Mafia geredet. Das, was heute der Clan ist, sind morgen wieder die Rocker oder die Mafia. Es gibt keine singuläre Clankriminalität, das ist Teil der Organisierten Kriminalität. Das sagt Ihnen jeder Fachmann und jede Fachfrau.

Fragen haben wir aber zum Umgang mit der Begrifflichkeit. Da kann ich nur den Lagebericht selbst zitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darin steht: „Der Begriff ‚Clankriminalität‘ ist nicht legal definiert. Auch auf polizeifachlicher Ebene besteht weder im Bund noch in den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber, welche Kriterien einen – sogar hier in Anführungszeichen – ‚Clan‘ ausmachen, ab wann eine Gruppierung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und Sachverhalte unter ‚Clankriminalität‘ zu subsumieren sind.“

Wovor wir immer warnten und wofür wir uns dann von Ihnen regelmäßig als Populisten und Angstmacher beschimpfen lassen mussten, bestätigt Ihnen nun der Chef des Bundeskriminalamtes. Im Bereich der Clan-Kriminalität ist ein stetig anwachsender Teil der seit 2015 ins Land gekommenen Zuwanderer zu beobachten. Momentan ist diese Personengruppe schon bei etwa einem Drittel aller in diesem Zusammenhang eröffneten Strafverfahren involviert. Aber weder eine befugnislose Bayerische Grenzpolizei noch öffentlich wirksame Hauruck-Aktionen à la Seehofer werden illegale Migration nachhaltig verhindern können.

Wer sich jedoch mit dem Lagebild Clan aus NordrheinWestfalen auseinandergesetzt hat, der wird wissen, dass insbesondere sogenannte Shisha-Bars und bestimmte Men-Only-Herrenfriseure ein Indiz für Organisierte Kriminalität und Geldwäsche darstellen können. Ladengeschäfte beider Art lassen sich auch immer häufiger in rheinlandpfälzischen Stadtbildern antreffen.

Erstens, die Polizeiliche Kriminalstatistik auf mögliche Or- ganisierte Kriminalität sowie auf Clan- und Familienclanstrukturen zu sichten und auszuwerten, zweitens die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und die präventive Bekämpfung von Clan- und Familienclankriminalität sowie drittens die Bekämpfung von Geldwäsche.