stateParl

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gern noch erläutern, wie das bei der Feuerwehr nor- malerweise funktioniert, wenn sie an einen Unfall- ort kommt. Da rennt niemand sofort los, sondern zunächst sondiert die Einsatzleitung die Lage. Dazu gehört in jedem Fall die Feststellung des Fahrzeug- typs. In der Regel wird dann die sogenannte Ret- tungskarte herangezogen, die entweder im Fahr- zeug ist, heruntergeladen wird oder mit dem QR- Code vom Tankdeckel gescannt wird. Aus der erge- ben sich für die Einsatzkräfte alle wichtigen De- tails. Fast alle Hersteller und Importeure bieten mittlerweile diese standardisierten Karten an, und für Gas-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge liegen zum Teil auch erweiterte Karten vor, welche den Ein- satzkräften vor Ort praktische Informationen für die neuen Technologien bereitstellen, etwa wo die hy- draulischen Scheren angesetzt werden müssen, um Verunfallte aus dem Fahrzeug zu schneiden, wo die Gastanks für die Airbags sitzen, die noch nicht ex- plodiert sind, und wo die Elektroleitungen verlau- fen. Spätestens jetzt wissen die Einsatzkräfte also, mit was für einem Fahrzeug sie es zu tun haben. Er- hebliche Gefahren, wie Sie sie nennen, für Einsatz- kräfte gehen von allen Fahrzeugen aus, denen sich Einsatzkräfte unvorbereitet nähern, nicht nur von Elektroautos.

Es ist nachgewiesen worden, dass über 40 Autos gewendet haben. Diese 40 Fahrer sind mit 400 € Bußgeld bestraft worden. Da die Betroffenen mit einem Fahrzeug unterwegs waren, das viel mehr als 400 € kostet, haben sie darüber nur gelächelt. Ein Fahrverbot hätte sie zu besserem Handeln gezwun- gen. Deswegen fordern wir das. - Vielen Dank.

Wir von der FDP und von Jamaika möchten die Einsatzkräfte umfassend unterstützen. Deswegen bitten wir die Landesregierung zu prüfen, ob und in welchem Umfang die für die Rettungskräfte not- wendigen Informationen am oder im Fahrzeug vor- gehalten werden können beziehungsweise abrufbar sind.

Grundsätzlich gehört zu einem Fahrzeugbrand auch, dass sich die eintreffenden Rettungskräfte erst ein Bild von der Lage machen, bevor sie anfangen zu retten, löschen oder bergen. Das gehört zur Grundausbildung bei jeder Feuerwehr. Zur Ein- schätzung der Lage gehört dann auch, herauszufin- den, um was für eine Art Fahrzeug es sich handelt.

Wenn wir also davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine entsprechende E-Kennzeichnung auf dem Nummernschild hat, wissen wir dennoch, dass die meisten Fahrzeuge auf der Heckklappe oder an der Seite eine Typenbezeichnung haben, die einen ent- sprechenden Hinweis zur Antriebsart gibt.

Die spezifischen Dinge, die technisch hinter jedem einzelnen Fahrzeug stecken können, sind bei ben- zingetriebenen, bei dieselgetriebenen, bei elektro- getriebenen, bei Hybriden, bei Wasserstofffahrzeu- gen oder anderen so spezifisch, dass es für die Ein- satzkräfte ganz wichtig ist, genau zu wissen, an welcher Stelle welche Leitung sitzt, an welcher Stelle welches Aggregat wie verarbeitet worden ist.

Das Beispiel in Moorkaten - in der Tat, der Kollege Tietze hat es genannt - hat in der Öffentlichkeit et- was für Furore gesorgt. Es ging um das Löschen ei- nes hybridgetriebenen Fahrzeugs, was den Einsatz- kräften vor Ort nicht unmittelbar möglich war. Das hat dazu geführt, dass man das Fahrzeug in einem Wassercontainer geflutet hat. Das ist übrigens eine der durchaus vorgesehenen Maßnahmen, wenn es bei einem Brand tatsächlich dazu kommt, dass eine Batterie auf diese Art und Weise brennt. Das ist nichts Unübliches. Das ist die notwendige und ganz normale Löschart.

Wenn man hingegen in der Schweiz unterwegs ist, bemerkt man sofort, dass sich fast alle Fahrzeug- nutzer akribisch an die dortigen Regelungen halten, weil die drakonischen Strafen, die dort drohen, da- zu führen, dass sich die Autofahrerinnen und Auto- fahrer an das halten, was vorgeschrieben ist. Es läuft doch etwas falsch, wenn das bei uns in Deutschland nicht so ist.

Man sollte hier in der Tat alle Möglichkeiten nutzen, damit das ein attraktives Instrument wird und vielleicht auch Vorbildcharakter hat. Jeder, der mal Taxi fährt, überlegt sich dann vielleicht auch, dass er, wenn er selbst umstellt, auf ein emissionsarmes Fahrzeug für den Privatgebrauch geht. Vielleicht kann man auch im eigenen Umfeld dafür werben, dass jemand, wenn er sich ein Auto kauft, auch einmal etwas anderes anschaut, sodass dort eine entsprechende Begeisterung in den Markt kommt.

- Ich bin sofort fertig, letzter Satz! - Man hat dort eine Umfrage gestartet und festgestellt, dass die Leute vorher den öffentlichen Nahverkehr genutzt haben. Aber bei einem so günstigen Angebot sind sie doch auf das Fahrzeug zurückgekommen. Ich glaube, das ist ein falscher Anreiz.

Wir sollten aber technologieoffen bleiben. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass gerade hinsichtlich der Herstellungskette bei einem vollelektrisch betriebenen Fahrzeug auch andere Fragen, Ressourcenfragen, mit in den Blick genommen werden müssen, z. B. zur Herstellung der Batteriezelle, die sehr energieintensiv ist. Wir beziehen Batteriezellen zumindest für die Pkw-Verkehre zurzeit aus dem Ausland, und zwar überwiegend aus China, wo sie sehr häufig mit Kernenergie oder Kohleverstromung hergestellt werden.

Zudem soll § 12 des Haushaltsgesetzes, der sich unter anderem mit Veräußerungen von Landeseigentum und Vermögensgegenständen wie landeseigenen Fahrzeugen oder Gebäuden befasst, Abs. 8 hinzugefügt werden. Schauen wir uns Abs. 8 einmal genau an: Strom soll an Landesbedienstete verschenkt werden, obwohl es sich um keinen Vermögensgegenstand handelt. Zu welchem Gegenwert? In Bezug auf die Gleichstellung stellt sich die Frage, mit welcher Berechtigung Bedienstete bis 31. Dezember 2020 kostenlos ihren Strom beziehen können, Privatleute jedoch auf eigene Kosten ihr Fahrzeug aufladen müssen.

Frau Abg. Ravensburg, da ist die Lage sehr klar: Alle ERoller, die in den nächsten Wochen ihre Zulassung bekommen, müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Das hat z. B. etwas mit den Bremsen oder der Beleuchtung zu tun. Dementsprechend muss man darauf achten, dass es sich wirklich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt, ein Elektrokleinfahrzeug, wie es jetzt heißt.

Das war nur möglich, weil wir den Umfang des Angebots gesteigert haben, zunächst durch Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken, später durch Verdichtung der Takte, längere Züge und mehr Busverkehr. Damit lautet das Fazit: Wir haben mehr Fahrzeuge im Einsatz, und in jedem Fahrzeug sitzen mehr Fahrgäste, als das früher der Fall war.

Nein, nein. – Größere Mengen an Rauschgift wurden sichergestellt, und Schleuserbanden wurde das Handwerk gelegt. Eine entführte und vergewaltigte Frau konnte durch den Einsatz einer AKE, die das Täterfahrzeug ausgefiltert hatte, befreit werden, und der Täter konnte festgenommen werden. Ein Mann, der einen Suizid angekündigt und vorbereitet hatte, konnte mit seinem Fahrzeug gesichtet und angehalten werden. Und damit konnte der Suizid verhindert werden. Das sind nur einige Beispiele von vielen, vielen Erfolgen.

Der neue Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit bei der Umwidmung von Daten der AKE für weitere Nutzungen. Das muss man an einem Beispiel erklären: Ein im Inland kurz zuvor gestohlenes Fahrzeug wird im Rahmen der automatisierten Kennzeichenerkennung erfasst, kontrolliert und sichergestellt. Der Fahrer wird einer Straftat dringend verdächtigt. Das kann Kfz-Diebstahl sein, eine betrügerische Anmietung oder auch Hehlerei. Jetzt erfolgt die Datenumwidmung, nämlich dadurch, dass die Daten, die bei der AKE festgestellt worden sind, auch für die Strafverfolgung hergenommen werden. Das schafft Sicherheit. Dieser Passus wurde im neuen PAG auch umgesetzt.

Ich sage: Die automatische Kennzeichenerfassung ist ein Erfolgsmodell. Kollege Grob hat Zahlen genannt. Ich sage: Die automatische Kennzeichenerfassung dient der Sicherheit der Bürger Bayerns; sie dient aber auch der Sicherheit unserer bayerischen Polizeibeamten, die Verkehrskontrollen durchführen; denn sie werden von den Einsatzzentralen schon im Vorgriff informiert: Da kommt ein Fahrzeug; in diesem Fahrzeug könnten eventuell Straftäter sitzen, die bewaffnet sind. Die Beamten, die dann die Kontrolle durchführen, können sich auf diese Kontrolle wesentlich besser einstellen. Die automatische Kennzeichenerfassung schont auch Polizeiressourcen. Keine Polizeikräfte des Landes Bayern könnten im Monat 8,5 Millionen Fahrzeuge einer Kontrolle unterziehen.

Damit nicht einfach irgendein Bus oder ein Fahrzeug fährt, das vielleicht beschädigt, kaputt oder zu klein ist oder stinkt oder nicht barrierefrei ist, wollen wir auch, dass es bestimmte Mindestqualitätskriterien gibt, die diese Fahrzeuge haben müssen. Also es sollen emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge sein. Wir wollen komfortable Fahrzeuge. Wir wollen im 21. Jahrhundert WLAN in den Fahrzeugen. Wir wollen natürlich auch eine Klimatisierung. Und wir wollen natürlich das Ganze nicht nur in den Bussen haben, sondern auch in den Zügen und in den Haltestellen.

Im Jahr 2013 wurden durch das Security-Personal Drogendealer aufgegriffen und der Polizei übergeben. Das Personal durchsuchte auch die Zelte der Dealer. Ermittlungen vor Ort lehnte die damalige Sicherheitschefin jedoch rigoros ab, mit der ziemlich dreisten Begründung, dass sie angeblich selbst bei der Durchsuchung dabei war, und das sei schließlich ausreichend. Erst zwölf Stunden später konnten die Einsatzkräfte – übrigens mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss – auf das Gelände. Diese stellten fest, die Zelte waren doch nicht so gründlich durchsucht und ein flüchtiger Tatverdächtiger nutzte offenbar die Zeit, um sein Fahrzeug vom Gelände zu schaffen. Das sind doch inakzeptable Vorgänge,

Wir sitzen alle gemeinsam in diesem Fahrzeug, das in voller Fahrt auf eine Wand zurast. Am Steuer sitzen hier in Sachsen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, denn Sie sind diejenigen, die den Auftrag haben zu handeln – oder eben auch nicht. Und auf dem Rücksitz melden sich jetzt die Kinder: Mama, Papa, seid ihr verrückt? Bremsen, dort kommt eine Wand! Und Sie antworten: Schaut in eure Bücher, Kinder, wir wollen für einen wunderbaren letzten Moment den Fahrtwind im Haar genießen.

Über den Führerscheinentzug entscheidet aber nicht die Polizei, sondern andere Behörden. Aber wenn man den Nachweis führt, dass jemand nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, kann man über Führerscheinentzug ernsthaft nachdenken. Es haben schon ganz andere Fälle zum Führerscheinentzug geführt.

Damit die Pflichtaufgabe auch einen Sinn macht, möchten wir bestimmte Anbindungsgarantien daran festschreiben, damit nicht nur irgendein Bus irgendwann kommt, sondern ganz klar formuliert wird, dass der Freistaat den Kommunen sagt: Wir wollen, dass jede Kommune ab 500 Einwohnern mindestens im Zweistundentakt von einem Bus oder von einem SPNV-Fahrzeug angefahren wird oder ab 1 000 Einwohnern im Stundentakt und ab 10 000 Einwohnern im Haltstundentakt, dass das Ganze vom Ortskern in die umliegenden Gemeindeteile geht und dass vor allem noch eine Zugstrecke damit verknüpft ist, damit Leute auch umsteigen können in überregionale Verbindungen. Dafür ist auch die Schweiz das Vorbild.

Das müsste gerade bei den GRÜNEN und bei der LINKEN auf Wohlwollen stoßen; denn es betrifft nicht nur diejenigen, die noch unter 18 Jahre alt sind und kein eigenes Fahrzeug haben, sondern auch diejenigen, die schon älter als 18 Jahre alt sind und ein motorisiertes Fahrzeug haben. Sie können aufgrund niedrigerer Kosten, die sie durch das Azubi-Ticket haben - es kostet 50 € bis 60 € im Monat -, natürlich günstiger fahren. Dadurch werden die Straßen durchaus entlastet. Das heißt, sie wechseln von ihrem Auto in den ÖPNV, um ihre Fahrten durchzuführen.

Sinnvoll wäre es nämlich, wenn man im Konsens miteinander, Land und kommunale Ebene gemeinsam, an solchen Leitfäden arbeitet und diese dann, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, anwendet und umsetzt. Womit wir beim Thema Waldwege wären: Ja, die sinnvollste Lösung für einen Radweg im Wald wäre in der Tat ein befestigter Weg. Dass ein forstwirtschaftliches Fahrzeug nach ausgiebigem Regen den Radfahrern nicht eine Kraterlandschaft auf dem Radweg hinterlässt, da sind wir dran, da werden wir mit dem Genossen Backhaus hoffentlich bald auch eine gute Lösung finden, die beide Seiten ausreichend berücksichtigt. Kommen wir zum Radnetzplaner M-V. DIE LINKE fordert, viel Geld in die Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes zu stecken. Und ich frage Sie: Wozu? Es gibt zahlreiche andere Angebote auf dem Markt, die der passionierte Radfahrer überall nutzen kann, die den Radfahrern einen Mehrwert geben, außer der zu fahrenden Route. Die App Komoot zum Beispiel gibt dem Radelnden Informationen zu Streckenprofil,

Denken wir doch z. B. an das Thema der Dieselfahrverbote. Das hätte potenziell Hunderttausende Fahrzeuge allein in Hessen betroffen. Wer fährt denn diese alten Fahrzeuge? Das sind ja keine Oldtimer; diese wären davon nicht betroffen. Das sind also sicherlich keine Liebhaberfahrzeuge, sondern das betrifft auch und gerade Familien, die sich erst recht keinen schicken Elektrohobel leisten können und auch kein modernes Fahrzeug mit Verbrenner.

Wie kommt der Mensch also von A nach B, wenn er kein Fahrzeug hat? Wie hat sich die Mobilität in den größeren Ballungsräumen unseres Landes geändert?

Es ist doch heutzutage Realität, dass wir in den Städten ganz viele Menschen haben, die selbst überhaupt kein Fahrzeug mehr besitzen und die alle Mobilitätsarten, die zur Verfügung gestellt werden, nutzen. Deshalb ist es richtig, dass die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums nun in einer Findungskommission weiterentwickelt werden, dass man das gesetzliche Regelwerk für plattformbasierte Angebote weiterentwickelt, aber auch einen rechtlichen Rahmen unterlegt. Wir haben doch den rechtlichen Rahmen, mit dem wir jetzt schon darauf einwirken können, dass Fahrerinnen und Fahrer ordnungsgemäß bezahlt werden und dass dort auch ordnungsgemäß Sozialabgaben geleistet werden. Man muss das eben nicht nur fordern, man muss es auch umsetzen und kontrollieren.

Bei Dienstwagen ist es übrigens üblich, das Fahrzeug nach einem Jahr zurückzugeben, sodass dies schon wesentlich ökologischer ist. Es ist auch günstiger, das Fahrrad am Ende zu kaufen, anstatt es zurückzugeben.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE spricht gleich unter Nr. 1 von Erhaltung, Entwicklung, Erweiterung und Neugründung des Alleenbestandes. Das führt dazu, dass Flächen benötigt werden, um den geregelten Abständen gerecht zu werden. Wenn das nicht möglich ist, müssten gemäß der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, die RPS 2009, Leitplanken eingerichtet werden. Das wird sehr viel Geld kosten. Darüber wird zu reden sein.

Im Bereich der Fahrzeug- und Ausrüstungsförderung wurden deshalb verstärkte Anstrengungen durch Priorisierungen und Erhöhungen der Verpflichtungsermächtigung unternommen, um die Zahl der Bewilligungsbescheide für die Gemeinden zu steigern.

Genau darum geht es auch hier zum Teil. Wir haben hier eine Branche, die nicht schwach ist. Es gibt dort etwa 500.000 Beschäftigte und 3 Milliarden Pakete. Wenn man sich die konkrete Situation genau anschaut, dann sieht man, dass diejenigen, die die Pakete transportieren, egal ob sie angestellt oder selbstständig sind, im Regelfall unter großem Druck stehen. Sie müssen schnell abliefern, sie müssen alles genau einhalten. Sie tragen das Risiko für ihr Fahrzeug, sie haben sich mit dichtem Verkehr herumzuschlagen, und sie haben eigentlich bescheidene Verdienstmöglichkeiten.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Warum sind die Folgen der Abbiegeunfälle besonders schlimm? - Nun, ein Lkw-Fahrer bekommt es nicht unbedingt sofort mit, wenn er einen Unfall mit einem kleineren Fahrzeug hat. Das hat zur Folge, dass Personen überrollt oder mitgeschleift und erheblich verletzt werden. Es kommen sehr schlimme und dauerhafte Verletzungen zustande.

So weit, so gut, aber mir geht das ehrlich gesagt zu langsam. Statt bis 2024 zu warten, sollte meines Erachtens bereits heute jedes Fahrzeug, das vom Band rollt, mit einem Warnsystem ausgerüstet werden.

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Vorgehensweise in der Schweiz. Die schüttet die Einnahmen aus der Abgabe wieder an die Bürger aus. Das ist aktuell eine Summe von umgerechnet 67 Euro pro Person. Wenn man das komplett ausschütten würde - ein Drittel geht in andere staatliche Töpfe -, dann wären es etwa 100 Euro pro Person pro Jahr und dann könnte ein vierköpfiger Haushalt direkt mit 400 Euro pro Jahr rechnen. Wenn wir dann einen langfristigen Pfad hätten, wie wir hier die Umstellung gestalten können, dann weiß eine Familie genau, in drei oder vier Jahren wird es für sie teuer, und dann kann sie, wenn sie ein neues Auto kauft, zum Beispiel mit einem emissionsfreien Fahrzeug hier besser fahren.

Nicht selten kommt es bei den neuen Korsos auch zu sehr gefährlichen Situationen, so z. B. in Herten. Eine türkische Hochzeitsgesellschaft Ende April: 15 Autos lieferten sich eine Art von Autorennen. Ein 18-jähriger Radfahrer wurde verletzt. Weder der Unfallverursacher noch ein anderes Fahrzeug aus dieser Gruppe hielt an, um Hilfe zu leisten. Aus dieser Gruppe wurden später auch noch Schüsse berichtet.

Anders als Sie sehe ich, dass unsere Ordnungsbehörden und die Polizei sehr wohl gegen dieses Phänomen angehen und auch konsequent einschreiten. Unser Rechtssystem hält ausreichend Möglichkeiten bereit - im OWi-Bereich wie auch im strafrechtlichen Bereich -, um konsequent vorzugehen. Nicht selten ist am Ende derjenige, der meint, er wäre ein ganz Großer, nicht nur seine Fahrerlaubnis, sondern auch sein Fahrzeug los.

Stand der internetbasierten Fahrzeugzulassung – iKfz – in Thüringen Laut einem Bericht der Zeitschrift „Kommune 21“ – Ausgabe 04 aus dem Jahr 2019 – mit dem Titel „Auf dem richtigen Weg“ hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung – i-Kfz – umzusetzen. Erstmals wird es möglich sein, den vollständigen Lebenszyklus von Fahrzeugen sowie die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen webbasiert abzubilden. Die Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Verwaltungsdienstleistungen online nutzen oder, wie bisher, die Kfz-Zulassungsstellen persönlich aufsuchen. Voraussichtlich im Spätsommer oder Frühherbst 2019 soll der Wirkbetrieb starten und die praktische Umsetzung der in der Stufe 3 definierten Geschäftsvorgänge in den dezentralen Portallösungen verfügbar sein.

Es ist richtig: Elektrokleinfahrzeuge können – möglicherweise – einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wobei ich sage: wahrscheinlich nur einen bescheidenden Beitrag. Denn sie schaffen die Möglichkeit, dass man beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV ein solches Kleinstfahrzeug einklappt und mitnimmt und sich dann die letzte Meile damit fortbewegen kann. Das ist eine Möglichkeit; insofern sollte es zugelassen werden. Allerdings ist klar: Wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, muss es auch Regeln geben – genau das wurde jetzt mit dieser Verordnung versucht –; technische Anforderungen müssen ebenso geklärt werden wie die Fragen hinsichtlich einer Versicherungspflicht. Deshalb ist es auch völlig klar, dass diese Fahrzeuge nicht auf Fußwegen fahren können und dürfen, denn das sind Schutzräume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es dort, wo diese Fahrzeuge auf Fußwegen zugelassen waren, vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist. Deshalb ist es gut, dass das jetzt beendet wurde. Es macht aber auch noch etwas anderes klar: Wenn man sich heute auf den Berliner Straßen umsieht, stellt man fest, dass die Radinfrastruktur – das wissen wir seit geraumer Zeit – an ihren Grenzen angekommen ist. Mittlerweile haben wir bei den Fahrradfahrern auf bestimmten Strecken Staus vor Ampeln und dergleichen, weil mittlerweile zig Fahrradfahrer unterwegs sind, was positiv ist, aber auch zeigt, dass die Infrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Wenn jetzt hier mit Elektrokleinstfahrzeugen noch ein neuer Fahrzeugtyp für die Fahrradwege zugelassen wird, dann heißt das nur umso dringlicher, dass wir hier vorankommen müssen mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur, damit für alle Verkehrsteilnehmer zügiges und sicheres Fortkommen möglich ist, und nicht zusätzliches Chaos durch die Zulassung eines neues Fahrzeugtyps entsteht. Deshalb: Ausbau der Infrastruktur – das ist das Gebot der Stunde! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das, was Sie daran finden, als Leitplanken für die Gestaltung einer Förderrichtlinie, ist sehr nah angelehnt an das, was die bayerischen Kolleginnen und Kollegen vorbereitet haben und, noch mal, erfolgreich bei der EU notifizieren konnten, sodass man, wenn man in diesem Fahrwasser bleibt, bei der EU gut argumentieren und sagen kann, das, was in Bayern recht ist, wird bei uns wohl billig sein, oder umgekehrt. Es ist also ein Stück weit bereits ein Präjudiz da, sodass man darauf hoffen darf, dass wir eben kein ganzes Jahr warten, sondern mit wenigen Monaten Notifizierung bei der Europäischen Union durchdringen werden. Zu der Frage, warum wir es brauchen, hat Herr Waldmüller alles gesagt und auch die letzten Diskussionen haben es deutlich betont. Wir sind überzeugt, dass Mobilfunk wenigstens „daseinsvorsorgegleich“ ist. Ich habe während der Diskussionen zu dem Bundesratsantrag mit 15 anderen Bundesländern spannende Diskussionen darüber gehabt, wie rechtlich gebunden der Begriff „Daseinsvorsorge“ sei. Ich habe, offen eingestanden, mir immer angewöhnt, bei politischen Beschlüssen auch politische Begriffe zu verwenden. Und dann, glaube ich, ist Daseinsvorsorge etwas, was Menschen symbolisiert, dass wir davon ausgehen, dass nahezu jede und jeder sagt, jawohl, das verstehe ich als etwas, das der Staat sicherstellen muss. Wenn Sie es aber sehr juristisch verstehen und sagen, aber „Daseinsvorsorge“ ist in Paragraf soundso definiert, und da steht „Mobilfunkausstattung“ nicht dabei, dann benutzen wir einfach den Begriff „daseinsvorsorgegleich“. Zumindest die Menschen, da bin ich überzeugt – und genau das Gleiche haben Sie dann sogar teilweise auch betont –, die Menschen begreifen das weitgehend so, dass sie sagen, Wasser, Gas, Abwasser und selbstverständlich Breitbandanschluss und natürlich auch Mobilfunkversorgung müssen sichergestellt sein. Wenn wir in die aktuelle Ausschreibung hineinschauen, dann ist es eben auch nicht so, dass sich unsere Idee für ein Förderprogramm überholt hat, sondern dass man sagen muss, jetzt erst recht. Denn das Bemühen im Bundesrat war ja nicht nur, den Daseinsvorsorgebegriff bewusst zu verwenden, sondern die Idee war, bei der aktuellen Ausschreibung der Mobilfunkfrequenzen, die die Bundesnetzagentur gerade durchführt, nicht nur 98 oder 99 Prozent der Haushalte als Versorgungsverpflichtung aufzugeben, sondern zu sagen, in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch wunderschöne Flächen ohne Haushalte. Und genau das ist im Übrigen etwas, was wir in diesem Land genießen, was viele andere Menschen dazu treibt, bei uns Urlaub zu machen. Wenn ich mich also auf Haushalte kapriziere, heißt das, dass ich größere Teile der Fläche unseres Bundeslandes gar nicht im Blick habe bei der Versorgung mit Mobilfunk. Wenn Sie aber anschauen, dass künftig irgendwann autonomes Fahren vermutlich sehr nachhaltig von solchen Mobilfunkversorgungsmöglichkeiten abhängig ist, dass die Landwirtschaft schon heute eine der digitalisiertesten Unternehmensformen ist, die Sie haben – jedes landwirtschaftliche Fahrzeug, das heute mäht, drischt oder arbeitet, ist im Regelfall schon mit einem Permanentkontakt zu den entsprechenden Anlagen versehen, da wird auf einem sehr hohen Niveau heute schon mit Daten gearbeitet –, wenn Sie das zur Grundlage machen, wird klar, dass gerade im ländlichen Raum, dort, wo keine Haushalte sind, gleichwohl die Mobilfunkversorgung erforderlich ist, zur Daseinsvorsorge gehört. Und wenn Sie ernsthaft Wirtschaftsleistung darauf aufbauen wollen – und das wollen europäische Länder –, dann werden Sie gerade auch in diese Beritte vordringen müssen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen geprüft haben, inwieweit ein rechtlicher Regulierungsrahmen für den Bereich der Kurzzeitvermietung geschaffen werden kann. Wir wollen somit die Zweckentfremdung originären Wohnraums differenziert ausschließen, denn wie es oftmals im Leben ist, sind die Dinge um uns herum nicht per se gut oder schlecht. Genauso ist es auch beim Thema „Kurzzeitvermietung von Wohnraum“. Dabei ist aber zu unterscheiden zwischen einer temporär befristeten Vermietung von privatem Wohnraum und einer gewerblich orientierten Vermietung von Wohnungen, die oftmals unzulässig und ohne Genehmigung erfolgt. Sprechen wir davon, dass einzelne Zimmer einer Wohnung oder temporär begrenzt auch einmal eine ganze Wohnung an Dritte vermietet werden, die Wohnung an sich aber dem originären Wohnzweck weiter dient, so ist das durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, denn eine temporär begrenzte Vermietung, beispielsweise, wenn man für eine Tätigkeit zwei Monate nicht in der Stadt ist oder es sind Semesterferien, würde nicht zu den Effekten für den Wohnungsmarkt führen. Meine Damen und Herren, sprechen wir aber davon, dass eine Kurzzeitvermietung eben nicht aus privater Hand und temporär begrenzt erfolgt, sondern ganzjährig und gewerbsmäßig, dann wird es schon schwieriger, denn dann steht die potenzielle Wohnung dem Wohnungsmarkt eben nicht mehr zur Verfügung und verschärft in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Probleme. Bei uns im Land habe ich da vor allem die Städte Rostock und Greifswald im Auge, die nicht umsonst die Mietpreisbremse eingeführt haben. Wir leben im Zeitalter der Plattformökonomie, sprich, digitale Plattformen vertreiben Dinge, die ihnen gar nicht gehören. So bietet Uber beispielsweise Mobilität an, besitzt aber kein einziges Fahrzeug, und mit dem Siegeszug von Internetplattformen wie Airbnb, die der Kurzzeitvermietung, sprich der Vermittlung von Ferienzimmern oder -wohnungen, zu einem Aufschwung verholfen haben, ergibt sich gerade in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein neuer Handlungsdruck. Dabei besitzt Airbnb keine einzige Wohnung, bietet aber Kurzzeitvermietung von Wohnraum an.

Herr Präsident! Ich möchte ebenfalls mein Nein bei der Abstimmung begründen. Ich komme auf § 58 Kennzeichenerkennung zurück. Wenn man die Begründung des Gesetzentwurfs liest und die Debatte von heute verfolgt, dann kann man eigentlich nur mit Nein stimmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht unter anderem zu Abs. 1: „Die hier geregelte automatisierte Kennzeichenerkennung stellt gerade keinen Eingriff dar, der unterschiedlich jeden trifft, der mit dem Fahrzeug eine ohne besonderen Anlass oder dauerhaft eingerichtete Stelle passiert.“ – Ich denke, die Debatte hat genau das Gegenteil gezeigt.

Wir haben mit dem Landkreis darüber diskutiert, ob wir den bisherigen Saisonbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb ausdeh nen; das haben wir im Zusammenhang mit dem Fontanejahr getan und werden das anschließend prüfen. Wir können derzeit dort keine Frühverbindung realisieren, weil das Fahrzeug mor gens im Berufsverkehr auf der Linie RB 26 eingesetzt wird. Das würde also den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges, das wir nicht haben, bedeuten.

Deswegen meine Frage: Wann können Sie auch diese Bedarfs meldungen - nicht nur die des Kreises, sondern explizit der Stadt und der umliegenden Orte - stärker in Ihre Berücksichti gung einbeziehen, wenn dann vielleicht irgendwann ein weite res Fahrzeug zur Verfügung steht? Das heißt, wann erfolgt eine Betrachtung auch unter dem Gesichtspunkt der Bedarfe von Berufspendlern?

Die einzelnen Erhebungsmerkmale der Statistik dienen dazu, eine möglichst umfassende Darstellung des Wirkungsgefüges Fahrer - Fahrzeug - Umwelt abzubilden. Das ist der Dreiklang. Erhebungsmerkmale sind beispielsweise Unfallstelle, Datum, Uhrzeit, Hergang, Umstände des Unfalles sowie allgemeine Unfallursachen. Auch die beteiligten Verkehrsteilnehmer, die Unfallfolgen, die Art und Höhe des Schadens sowie fahrzeugbezogene Merkmale wie Zulassungsdaten und die Gefahrenklasse beim Transport gefährlicher Güter werden erfasst. Die an Verkehrsunfällen beteiligten Verkehrsmittel - Pkw, Kraftrad, Lkw - werden durch die Aufnahme des Kfz-Kennzeichens als Hilfsmerkmal der statistischen Aufbereitung differenziert dargestellt.

Zu guter Letzt ist an einem Verkehrsunfall mit einem Tiertransporter nicht Rudi schuld, sondern hauptsächlich der Mensch als Unfallverursacher. Die Ursachen sind vielfältig, seien es Lenkzeiten, technische Mängel am Fahrzeug, Geschwindigkeitsüberschreitung und andere Ursachen, die es aber auch bei jedem anderen Lkw-Unfall gibt. Genau da ist auch der Ansatz. Um schwere Lkw-Unfälle mit oder ohne Tiere in Zukunft zu minimieren, sind intensive Kontrollen durchzuführen. Aber dafür brauchen wir Beamte auf der Straße und nicht in irgendwelchen sinnlosen Statistikarbeitsgruppen, werte AfD. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

Am Morgen war bereits ein Fahrzeug mit einem Strafzettel versehen. Was ist denn das?

Genau dieser Zickzackkurs ist doch das Problem für viele Menschen in diesem Land. Die haben nicht das Geld – das mag Grüne und CDU überraschen –, um für 30 000 € ein neu es Fahrzeug zu kaufen. Diese Leute brauchen Antworten auf ihre Mobilitätsprobleme und nicht Verbote, wie sie die Grü nen von Anfang an wollten.

10 %, 12 % der Betroffenen mussten ihr Fahrzeug stehen las sen. Jetzt tun Sie so, als hätten Sie mit diesen Regeln nichts zu tun.

Um Ihnen anhand eines Beispiels unsere Fahndungserfolge zu veranschaulichen, möchte ich eine Festnahme wegen Einbruchdiebstahls erwähnen. So wurde im Rahmen eines Fahndungstages ein Fahrzeug auf einer Rastanlage in Südhessen kontrolliert. Bei der Durchsuchung des Kofferraums konnte hochwertiges zahnmedizinisches Gerät aufgefunden werden. Dieses konnte im Nachgang einem Einbruchdiebstahl in einer Zahnarztpraxis mit einer Schadenshöhe von insgesamt ca. 130.000 € zugeordnet werden. Die beiden Täter wurden festgenommen. – Derlei Beispiele aufgrund dieser Maßnahme gibt es viele.

Wir fordern drei einfache Maßnahmen, die diese Felder abdecken sollen. Erstens, der Sanitärbereich muss über fließend Wasser verfügen. Zweitens, das Fahrzeug muss über ein Notrufsystem verfügen, bei dem durch einen einzelnen Knopfdruck Hilfe geholt werden kann. Und drittens, es muss eine ausreichende Heizung vorhanden sein.