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Brandschutz und der allgemeinen Hilfe erfüllt. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass es bis zur Presseberichterstattung keine Kenntnis von den Problemen mit dem Feuerwehrfahrzeug im Ortsteil Stedten hatte. Es bestand daher auch kein Anlass zum rechtsaufsichtlichen Tätigwerden. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld hat nach einem Gespräch mit der Wehrführung nunmehr mitgeteilt, dass einerseits das vorhandene Fahrzeug technisch überprüft wird und – soweit realisierbar und wirtschaftlich – notwendige Reparaturen schnellstmöglich beauftragt werden. Andererseits wurden Gespräche hinsichtlich einer Übergangslösung bis zur Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs geführt. Daraus hat sich die Option ergeben, der Ortsteilfeuerwehr Stedten bis auf Weiteres ein gebrauchtes Löschfahrzeug einer anderen Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Auch wurden weitergehende Gespräche zwischen dem Landratsamt und dem Bürgermeister der Stadt Kranichfeld zur Abstimmung der Verfahrensweise vereinbart. Das Landesverwaltungsamt hat den Landkreis Weimarer Land gebeten, den Vollzug der Übergangslösung mitzuteilen.

und älter, weil gerade in den vorangegangenen Legislaturperioden immer wieder entschieden worden ist, dass die Fahrzeuge noch weiter fahren können. Gerade deshalb ist es notwendig, viel Geld in die Hand zu nehmen und neue Fahrzeuge zu beschaffen. Sie wissen sehr genau, weil Sie sich bei der Situation der Berliner Feuerwehr auskennen, dass zwischen dem Beschaffungsauftrag und dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug tatsächlich da ist, etwa ein Jahr vergeht. Die Beschaffungsaufträge sind jetzt ausgelöst worden. Das muss sich in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen, damit der Fuhrpark Stück für Stück erneuert werden kann, damit wir eine leistungsfähige Feuerwehr haben. Zwei Bemerkungen sind mir aber noch einmal wichtig. Die erste Bemerkung: Die Berliner Feuerwehr hat im vergangenen Jahr 458 000 Einsätze gefahren. Das ist wieder ein neuer Rekord. Seit Jahren stellt die Feuerwehr neue Rekorde hinsichtlich der Einsatzzahlen auf. Das ist problematisch. Ich habe das im Zusammenhang mit den Notrufen schon benannt. Das zeigt auch, dass die Berliner Feuerwehr einsatzfähig und handlungsfähig ist. 458 000 Einsätze muss man erst einmal fahren. Das heißt, der öffentlich erweckte Eindruck, auch von dieser Initiative „BerlinBrennt“, die Berliner Feuerwehr sei nicht handlungsfähig, ist falsch. Ich sage Ihnen: Die Situation bei der Berliner Feuerwehr werden wir auf Dauer nur verbessern können, wenn wir neue Menschen dafür gewinnen, bei der Berliner Feuerwehr tätig zu werden. Denn es ist ein hervorragender Beruf, der öffentlich sehr wertgeschätzt wird, und auch der Senat wertschätzt diese Arbeit sehr. Der öffentlich erweckte Eindruck, die Situation bei der Berliner Feuerwehr, die Arbeitsbedingungen dort seien extrem schwierig, führt aber dann womöglich dazu, dass sich weniger Menschen bei der Berliner Feuerwehr bewerben. Und deshalb schätze ich diese Initiative, die jetzt stattfindet, ausdrücklich nicht, weil sie auch dazu führen kann, dass wir weniger Bewerber bekommen, und das verschlechtert die Situation bei der Berliner Feuerwehr. Deshalb stehe ich zu den getroffenen Vereinbarungen vom 30. April dieses Jahres – und wir setzen sie um.

Herr Ministerpräsident, am 26. Oktober letzten Jahres sagten Sie doch allen Ernstes in der „Aachener Zeitung“: Das Beste ist, wenn die Leute neue Diesel kaufen. Das ist die umweltfreundlichste Technologie. – Herr Laschet, sagen Sie das auch den jungen Eltern in Köln, die sich vor zwei Jahren ein neues Auto gekauft und die Raten noch nicht abbezahlt haben, aber in einem halben Jahr vielleicht nicht mehr ihre Kinder zur Schule und sich selbst mit dem Fahrzeug zur Arbeit bringen können? Sagen Sie denen das?

Ich kann aus Zeitgründen nicht mehr auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu sprechen kommen. Nur so viel: Im Zuge der Einführung der Telematik-Infrastruktur auf der Grundlage der elektronischen Gesundheitskarte eröffnet sich eine Reihe von Möglichkeiten. Wir haben gleichzeitig einen Rettungswagen des Zweckverbandes für Rettungs- und Feuerwehralarmierung zur EKG-Übermittlung ins Leben gerufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieses Fahrzeug kommt, dann fährt nicht der Notarzt mit Ihnen in irgendein Krankenhaus, in dem man zuerst einmal versucht, rauszukriegen, was Ihnen fehlt. Nein, man weiß schon im Notarztwagen, wo es hingeht. Man weiß genau, er oder sie hat einen Herzinfarkt oder eine anderweitige Schädigung am Herz. Dann ist der Kathetertisch schon fertig, wenn der Notarztwagen kommt, es fehlen nicht wichtige Minuten.

Es wird sicherlich noch eine Weile dauern, bis vollautomatisierte Lkw auf hessischen Straßen zum Alltag werden. Allerdings wissen die meisten Menschen dies nicht: Hessen Mobil betreibt schon heute auf den Autobahnen A 3, A 5 und A 661 das größte digitale Testfeld für automatisiertes Fahren bzw. für die Anwendung der sogenannten Car-to-X-Kommunikation. Wir haben inzwischen das erste in Deutschland zugelassene vollautomatische Fahrzeug, nämlich eine automatisch fahrende Absperrtafel, die allein im fließenden Verkehr unterwegs ist. Das ist bislang bundesweit einmalig.

Dies ist uns besonders wichtig. Ich habe damals in meiner Rede aufgeführt, wie viele Menschen in den letzten Jahren durch Abbiegevorgänge im Straßenverkehr schwer oder sogar tödlich verletzt worden sind. Künftig sollen diese Assistenten mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Fahrzeug erfassen und den Fahrer beim An- fahren oder während des Abbiegevorgangs warnen, sofern sich ein zu Fuß Gehender oder Radfahrender dem Fahrzeug nähert. Dieses geschieht über akustische und optische Signale. Mögliche Verhaltensfehler sollen in Zukunft besser angezeigt und vermieden werden. Mit diesem ersten Antrag soll und muss ebenso eine einheitliche europäische Regelung erreicht werden, die im Sinne des internationalen Wettbewerbs allen Firmen gleichermaßen auferlegt, den elektronischen Abbiegeassistenten einzurichten. Der Fokus des nun vorliegenden Antrages liegt explizit auf dem landeseigenen Fuhrpark. Durch ein entsprechendes Maßnahmenpaket soll die Verkehrssicherheit von Lkws im Fuhrpark von Behörden und Landesbetrieben erhöht werden. Wichtig bleibt neben der Nachrüstung und dem Dialog über technische Entwicklungen und Möglichkeiten mit den Fahrzeugherstellern insbesondere auch die Schulung von Berufskraftfahrern. Das Thema Verkehrssicherheit muss regelmäßiger Bestandteil von Schulungen werden. Künftig sollen das Land und die Bezirke zudem bei Ausschreibungen von Leistungen auf die Bereitstellung von Fahrzeugen mit Assistenzsystemen verpflichtend achten, denn aus unserer Sicht haben nicht nur die Fahrzeughersteller eine Verantwortung gegenüber den Verkehrsteilnehmern, sondern auch die Verwaltung und die landeseigenen Betriebe. Sie können hier in Sachen Verkehrssicherheit mit Vorbildfunktion vorangehen. Die Forderung nach Assistenzsystemen reiht sich in unsere Vorhaben gemäß Mobilitätsgesetz ein. Alle Menschen sollen unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel sicher an ihrem Ziel ankommen. Wir wollen, dass sich im Berliner Stadtgebiet keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen. Lassen Sie uns uns gemeinsam für die schrittweise, flächendeckende Einführung von Assistenzsystemen einsetzen und so für ein deutliches Mehr an Verkehrssicherheit in unserer Stadt sorgen. – Herzlichen Dank!

Abbiegeassistenten in Form von Kamera-MonitorSystemen sind inklusive Einbau relativ preiswert, schon ab etwa 1 300 Euro verfügbar. Ich habe solche Systeme auf der Nutzfahrzeugmesse in Hannover selber ausprobiert und fand sie durchaus überzeugend. Allerdings stellt sich die Frage, ob auch bei Leasingfahrzeugen im Bestand der öffentlichen Hand einfach so ein Abbiegeassistent nachgerüstet werden kann. In der Regel hinterlässt so ein Einbau ja Spuren am Fahrzeug, die zu erheblichen Wertverlusten aus der Sicht der Leasingunternehmen führen können. Was ist, wenn die Verträge auslaufen, dann eventuell ein anderes Modell angeschafft wird, ein anderes Fabrikat? Ist die Technik dann problemlos am neuen Fahrzeug einsetzbar? Das sind alles Dinge, die sollten vorab geklärt sein. Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, glauben Sie tatsächlich an das perfekte technische System, das fehlerlos arbeitende technische System? – Ich ehrlich gesagt nicht. Und Sie offenbar auch nicht, und das bestätigen Sie in einem weiteren ausgesprochen skurrilen Satz Ihres Antrags, nämlich mit der Forderung nach verstärktem Einsatz von Beifahrern,

Ein weiterer Unterschied ist, dass wir nicht von oben irgendeinen schicken Wagen verordnen, sondern die Praktiker in den Behörden fragen, was für ein Fahrzeug sie eigentlich brauchen. Denn sie wissen das am besten. Sie müssen täglich in dem Auto sitzen und damit arbeiten. Das ist genau der richtige Weg, wie man so etwas machen muss.

Was ist die Schlussfolgerung, meine Damen und Herren? Hilft es den Jugendlichen in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt, wenn sie früher mobiler werden? - Selbstredend. Können 16-Jährige ein Fahrzeug führen? - Ja, selbstverständlich. Das können sie sogar ab 15 Jahren mit dem Moped. Können sie auch selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen? - Ja, selbstverständlich. Das können sie sogar ab 15 Jahren mit dem Moped. Ist es sicherer, wenn noch zwei Jahre lang ein Erwachsener daneben sitzt? - Ja, selbstverständlich.

Punkt 2. In Sachsen-Anhalt ist Mobilität im ländlichen Raum ohne eigenes Fahrzeug kaum noch möglich. Das ist für Menschen, die aus ökologischen Gründen auf ein Fahrzeug verzichten wol- len, für Menschen, die aus ökonomischen Gründen darauf verzichten müssen, und für Menschen, die noch nicht oder nicht mehr ein eigenes Fahrzeug nutzen können, besonders bitter.

Wir haben dort aber das FunkstreifenwagenManagement an die Voraussetzungen der Technik des 21. Jahrhunderts angepasst, indem wir in bestimmten Bereichen im Land - man muss es sich vorstellen wie kleine Bierdeckel, die über diese Landkarte gelegt werden - Fahrzeuge fahren lassen, die GPS-gesteuert sind, sodass man in den Lagezentren genau erkennen kann, an welcher Stelle welches Fahrzeug ist. Damit sind wir in der Lage - das ist zumindest bei Blaulichtfahrten statistisch erwiesen -, in weniger als 20 Minuten an jedem Tatort oder Einsatzort zu sein. Diese Zeiten werden dann, wenn wir mehr Polizeibeamte bekommen werden, noch besser werden.

In der Tat ist die Umstellung auf Elektromobilität als eine weitere Antriebskonzeption zwingend und wichtig, gerade wenn man das Marktsegment in China und die Entwicklung, die es dort gibt, betrachtet. Ich kann aber, Herr Ministerpräsident, nur davor warnen, dass man auch in der eigenen Darstellung Elektromobilität am Ende als das Allheilmittel für die Mobilität, als einziges Instrument der Zukunft, betrachtet. Denn E-Mobilität ist nicht, so wie Sie es gesagt haben, per se eine saubere Mobilität. Es kommt ganz darauf an, welches Fahrverhalten man hat, wie viele Kilometer man fährt, welche Motorisierung das Fahrzeug hat. In einigen Fällen - sogar in den überwiegenden Fällen - ist ein Dieselauto der gleichen Marke - auch von Volkswagen -, was die Ökoeffizienz und den CO2Ausstoß angeht, wesentlich besser als ein E-Auto. Das dürfen wir bei der ganzen Geschichte nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben hier den e-Crafter gesehen. Wir haben die Verkaufszahlen gesehen, die prognostiziert waren. Wir haben beim e-Crafter gesehen, dass er mit einem Batteriesatz rund 150 000 km Laufleistung bringen kann. Das wurde von einem Malerbetrieb in Hannover getestet, im letzten Jahr sogar unter Winterbedingungen, und man hat gesagt: Ja, für den Stadtbetrieb ist das Fahrzeug relevant; 150 km durchschnittliche Reichweite.

Aber dafür brauchen wir natürlich eine ehrliche Überprüfung von Messverfahren. Wir brauchen eine Überprüfung der europäischen Vergleichbarkeit von Messverfahren sowie der Ergebnisse dieser Messungen. Und wir brauchen bessere Lösungen zur Entschädigung der Bürgerinnen und Bürger als diejenigen, die nun in Berlin vorgelegt wurden. Die aktuellen Lösungen sind nicht praktikabel. Zum Beispiel sagt der Wohnsitz eines Fahrzeughalters nichts darüber aus, wo das Fahrzeug eingesetzt wird.

Während früher in den Produktionshallen von VW das Fahrzeug, kurz bevor es auslieferungsreif war, erst angehoben werden musste, um sowohl die Räder als auch das Fahrzeug auf die Höhe der Fertigungsbahn zu bringen, nimmt der Mitarbeiter heute nur noch das Rad, hängt es mit einem Roboterarm an das Chassis, und dann helfen unterstützende Robotik-Systeme beim Anschrauben der Räder.

In Hannover-Stöcken ist die Produktion des I.D. BUZZ vorgesehen. Dieser ist ein wesentliches Element der neuen Produktgeneration von Volkswagen. Es handelt sich um ein Fahrzeug - vielleicht haben Sie es sich im Internet schon anschauen können -, das gewisse Assoziationen mit dem Bulli weckt, der ja auch einmal in HannoverStöcken produziert worden ist. Es ist aber schon, das darf man sagen, ein Auto neuen Typs.

Man muss noch etwas eingestehen: Wir alle sind auch kommunalpolitisch aktiv und wissen, dass in jeder kleinen Gemeinde oder Samtgemeinde, die Träger einer Feuerwehr ist, die Fahrzeuge in Ordnung sein müssen. Egal, ob am Abend ein Osterfeuer stattfindet oder nicht - das Fahrzeug muss in Gang sein und laufen. Bei der Bundeswehr ist das offenbar nicht der Fall. Das Löschfahrzeug, das zur Verfügung stand, war defekt, und das Ersatzfahrzeug hatte einen Kettenschaden. Ich sage Ihnen: Ich betrachte das als ein Stück aus dem Tollhaus und als nichts anderes.

Laut der vorliegenden Zahlen wurden 2017 180 000 Passagiere und 58 000 Fahrzeuge transportiert. Ob dies für einen rentablen Betrieb ausreicht, ist fraglich. Das sind die letzten Zahlen, bevor der letzte Fährbetrieb in die Pleite ging. Daher muss die Attraktivität erhöht werden, sodass sich eine solche Verbindung auch ohne eine Unterstützung mit Mitteln der Gemeinde und des Landes tragfähig betreiben lässt. Der Hintergrund ist: Ich muss ein Fahrzeug haben, das schnell genug ist, um auf die andere Seite zu gelangen, und das den Querverkehr sicher und schnell passieren kann. Dafür braucht man Geschwindigkeit.

Jetzt noch zum Thema „Autonomes Fahren und Digitalisie rung“. Herr Sänze hat gemeint, dass ein autonomes Auto nur dann fährt, wenn es G5 gibt. Da wäre es ja merkwürdig, dass schon autonome Fahrzeuge auf der Welt herumfahren. Sie ha ben offensichtlich noch nicht gemerkt, dass man auch vom Auto her die Sensorik einstellen kann, dass das Fahrzeug so zusagen sieht, hört und fühlt – alles technologisch umgesetzt –, den Straßenrahmen erkennt und dementsprechend fährt, und zwar direkt kommunizierend und nicht über G5-Satelli ten, wenngleich auch dies eine Rolle spielen könnte.

Wenn man sich vor drei Jahren ein nagelneues Dieselfahrzeug gekauft hat in der Hoffnung, etwas für den Umweltschutz zu tun, indem man sozusagen den CO2-Ausstoß minimiert, aber nach drei Jahren dann nicht mehr mit diesem Fahrzeug her umfahren darf, dann ist das kalte Enteignung; ich habe das hier schon gesagt. Die zentrale Frage ist doch die nach den Übergangsfristen, nicht die Frage des Ob, sondern die Frage des Wann. Das ist das Entscheidende.

Noch schlimmer ist das Geschwätz vom autonomen Fahren, wenn man etwa die Netzabdeckung ansieht. Unterhalb eines Bereichs zwischen 50 Mbit/s und 100 Mbit/s werden Sie über haupt kein autonomes Fahren gestalten können. Während die Automobilindustrie in der Zwischenzeit über die Kommuni kation in der Verkehrsinfrastruktur Car-to-Car nachdenkt, fehlt bei uns jegliche Übertragungsmöglichkeit, um das autonome Fahrzeug überhaupt zu steuern bzw. mit ihm zu kommunizie ren.

Herr Dr. Schütte, da müssen Sie ein greifen. Das geht schon allein rechtlich in der Position nicht, und Sie haben keine Abdeckung. Sie müssen sofort eingrei fen, und dann gibt es auch Signale in diesem Fahrzeug, damit es sofort lernt. Es kann nicht autonom fahren, und es kann auch nicht um die Ecke sehen.

Zum anderen ist es aber auch wenig zielführend, Mitarbeiter anderer Organisationen kurzfristig in einem Notarzteinsatz fahrzeug einzusetzen. Zunächst einmal ist es natürlich sehr schwer, den Notarzt an den Einsatzort zu bringen, wenn der Mitarbeiter oder der Rettungsassistent nicht aus dem Ort ist und sich deswegen geografisch nicht auskennt. Zum anderen ist es mit Problemen verbunden, weil die Ausrüstungen in den Fahrzeugen – Herr Staatssekretär, das wissen Sie – unter schiedlich sind. Wenn da jetzt kurzfristig jemand einspringen muss, dann tut er sich eben auch dementsprechend schwer, den Notarzt zu unterstützen.

Wenn Sie die Konditionen anschauen, die diesen Organisati onen oder Firmen zur Verfügung gestellt werden, und hoch rechnen, wie lange so ein Transport dauert, für den Sie zwei Mitarbeiter brauchen und ein Fahrzeug, dessen Anschaffung den Betrag X kostet, erkennen Sie: Da kann irgendetwas nicht stimmen. Das muss irgendwo zulasten der Qualität gehen. Das haben einzelne Kostenträger erkannt und die Reißleine gezo gen.

Dies bedeutet doch, dass, wenn ein Mitarbeiter vom Notarzt einsatzfahrzeug ausfällt, dieses Fahrzeug stillsteht, solange ir gendjemand das Telefon in die Hand nimmt und versucht, Per sonal von anderen Organisationen oder anderen Rettungs dienstbezirken zu bekommen. So lange steht das Fahrzeug still – wenn man das wirklich so auslegt, wie Sie es schreiben. Das ist wertvolle Zeit. Hingegen könnte das Fahrzeug aber von einem erfahrenen Rettungssanitäter sofort besetzt wer den.

Deshalb möchte ich Sie noch einmal fragen: Können Sie sich vorstellen, dass Sie gerade in diesem Bereich der Kurzfristig keit – es geht also um all das, was in Abschnitt III steht – Ih re Position überarbeiten, sodass dann eben kurzfristig, ohne dass erst telefoniert werden muss, dieses Fahrzeug sofort wie der besetzt werden kann und sofort wieder klar zum Einsatz ist?

Frau Wagner-Bockey, vielen Dank für die doch sehr sachliche Darstellung. Ich freue mich darüber, wenn wir die Diskussion über dieses Thema tatsächlich mit der gebotenen Sachlichkeit starten können. Sie haben erwähnt, dass die deeskalierende Wirkung nicht erwiesen sei. Tatsächlich gibt es inzwischen sogar videodokumentierte Polizeieinsätze, in denen eine Person, die sich gegen den Willen der eingesetzten Polizeibeamten in einem Streifenwagen eingeschlossen hatte und unter Vorhalt von Schusswaffen eben nicht aus diesem Fahrzeug herauszubekommen war - davon einmal abgesehen, dass der Schusswaffeneinsatz an dieser Stelle auch rechtlich kaum zu erklären wäre und erst aufgrund des Vorhalts des Tasers und des Aussendens des Signals; es entsteht dann vorne ein kleiner Lichtbogen - dazu bewegt wurde, tatsächlich herauszukommen. Zumindest dieser eine Fall ist videodokumentiert nachzuvollziehen und sehr beeindruckend.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde gern kurz die Gelegenheit nutzen, da ich noch einmal persönlich angesprochen wurde, hierzu Stellung zu nehmen. Herr Schaffer, ich finde es sehr interessant, dass Sie dieses Video von einem polizeilichen Gegenüber nennen, der sich in ein Fahrzeug eingeschlossen und sich weder von der Schusswaffe noch von gutem Zureden hat beeinflussen lassen, sondern von einem Taser. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Form sich dieser im Kfz eingeschlossen hatte, aber ich glaube, es ist kein exemplarischer Nachweis für die Deeskalationsmöglichkeit durch einen Taser, weil jeder normale Mensch, der eingeschlossen im Auto sitzt, doch wohl eher davon ausgehen kann, dass man durch dieses Elektroschockgerät eben nicht getroffen werden kann, weil die Scheiben hochgekurbelt sind.

Neulich fuhr das Team von „Panorama“ durch Städte und hat die Belastungen außerhalb des Fahrzeugs im Echtverkehr gemessen. Dabei stellte das Team erstaunt fest, dass im Fahrzeug höhere NOx-Belastungen waren als außerhalb des Fahrzeugs. Eigentlich hätte das Team das Fahrzeug sofort verlassen müssen, um sich hinter den Aus- puff zu stellen. Das kann eigentlich nicht richtig sein. Im Arbeitsschutzrecht sind für den Arbeitsplatz deutlich höhere Grenzwerte festgelegt. In Kalifornien, dem Musterstaat für NOX-Exposition, liegt der Grenzwert bei 100 µg. Vor diesem Hintergrund muss man die Frage stellen, ob der EURichtwert richtig ist.

Aber ganz so einfach, wie sich die Grünen das vorstellen, ist es nicht. Denn Energie wird bei den Autos nicht nur fürs Fahren, sondern auch für die Herstellung, für das spätere Recycling, für die Bereitstellung von Kraftstoffen usw. angewendet. Die Batterietechnik muss also insgesamt betrachtet werden. Beim elektrifizierten Fahrzeug kommt ein nicht unerheblicher Energieaufwand für die Batterie hinzu. Alles das wirkt sich auf die CO2-Bilanz und auch auf das Klima aus.

Außerdem findet sich dort die Regelung, dass Nachrüstsysteme eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten. Ich will nur daran erinnern, dass ich schon vor anderthalb Jahren gesagt habe: Wenn wir das Ganze vereinfachen wollen, brauchen wir eine allgemeine Betriebserlaubnis, wie wir sie früher auch beim Katalysator hatten. Dann könnte man sehr leicht Nachrüstungen vornehmen, weil nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Einzelabnahme erforderlich wäre. So weit ist die Bundesregierung jetzt glücklicherweise auch. Wir wären sicherlich einen Schritt weiter, wenn das schon vor anderthalb Jahren passiert wäre.

Viertens schließlich. Das Schießen aus einem Fahrzeug wurde nun konkretisiert. Es ist zukünftig weder erlaubt, aus einem fahrenden Fahrzeug heraus zu schießen, noch ist es erlaubt, dass der Fahrersitz besetzt ist oder sogar vom Fahrersitz aus geschossen wird. Bei der sorgfältigen Prüfung der einzelnen Änderungen haben wir die Verhältnismäßigkeit stets im Blick gehabt. Weder wollen wir bisher verbotene Jagdmethoden durch die Hintertür zulassen, noch wollen wir gar den Elterntierschutz unverhältnismäßig einschränken.

Die Frage ist also: Wie viele private Autokäufe kann man durch ein gutes Carsharingangebot vermeiden? - Etwa 53 Personen nutzen im Schnitt ein stationsbasiertes Carsharingfahrzeug. Das sind die Angebote, bei denen man das Fahrzeug an einem festen Punkt abholt und dorthin zurückbringen muss.

Insofern werden auch die jungen Kolleginnen und Kollegen mit neuen Dienstwaffen ausgestattet, die im Übrigen in einem umfangreichen Test im Vorfeld gemeinsam ausgesucht wurden und nicht irgendeinem den Zuschlag erteilt haben. Auch mit den neuen Bodycams machen wir den Einsatz für die Polizei sicherer. Nachdem wir im Frühjahr das SOG entsprechend angepasst haben, werden jetzt in Anklam, Schwerin und Rostock-Reutershagen die Kameras erprobt. Wir haben den Fuhrpark erweitert, wir haben ein gesichertes Fahrzeug, also ein gepanzertes Fahrzeug für besondere Lagen angeschafft, die Einsatzkräfte werden neue Überziehwesten erhalten, die besser schützen und praktischer sind, die Wasserschutzpolizei ist mit Jetskis ausgestattet worden, um den Motorbootrasern auf den Binnenseen Paroli bieten zu können, und schon bald werden wir auch den Einsatz von Drohnen testen. Ich könnte noch viele, viele Maßnahmen aufzählen, die dazu führen, dass wir hier vorankommen, aber auch das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Stück Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn man sie mit vernünftiger Technik, vernünftiger Bekleidung und vernünftigen Gerätschaften ausstattet. Denn nur so konnten wir gemeinsam den Pakt für Sicherheit und Ordnung auf die Beine stellen, weil unsere Landespolizei auch einen sehr guten Ruf genießt. Wer gute Arbeit leistet, soll und muss auch gerne unterstützt werden, meine Damen und Herren. Ich bedanke mich an der Stelle nochmals ganz herzlich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben für das Land, wir haben insbesondere für die Landespolizei vieles bewegt, aber wir sind auch dabei, das, was man Bauchgefühl nennt, mit zu schaffen und nicht nur ausschließlich die Statistik zu bedienen. Es hat uns wieder gezeigt, Statistiken sind wichtig, aber Statistiken sind nicht alles. Deswegen ist es gut, wenn das Parlament dementsprechend den Weg geebnet hat, dass wir in Zukunft auch wieder zwei Streifenwagen nachts im Einsatz haben können in allen Revieren, dass wir mehr vor Ort präsent sind, sodass der Bürger dieses Landes seine Polizei auch sehen kann. – Herzlichen Dank.

Die Erlegung von Wild aus einer Ansitzeinrichtung, die auf der Ladefläche eines Pkws fest montiert ist und die Höhe des Fahrzeugs deutlich überschreitet, damit man einen Kugelfang hat, oder die auf landwirtschaftlichen oder sonstigen Anhängern montiert ist, wird erlaubt. Das Fahrzeug muss stehen, und man darf natürlich nicht aus dem Pkw schießen.

Mit Blick darauf, wie das die Kunden sehen und was wir hier und heute diskutieren, will ich auf eine Studie hinweisen. Wir haben gesagt, wir müssen sicherlich auf den einzelnen Strecken schauen, wo der Bedarf ist und wie man letztendlich reagieren muss. Immerhin gibt es eine nicht ganz unwesentliche Studie, deren Ergebnis uns zeigt, dass das Sicherheitsempfinden der Kunden im Fahrzeug im Grunde genommen sehr hoch ist. Ich finde, das ist zunächst sehr erfreulich. Das sollten wir den Saarländern sagen, ehe wir möglicherweise ein Zerrbild zeichnen. Das ist nicht von irgendjemandem gesagt worden, sondern es war eine Kundenbefragung. Nach dieser Kundenbefragung liegt das Sicherheitsempfinden im Fahrzeug bei 85 Prozent.

ca. 1 500 bis 3 000 Euro pro Fahrzeug. Das – bitte – sollen die Konzerne auch bezahlen, denn sie haben ein schadhaftes Produkt ausgeliefert, ganz einfach. Das ist möglich. Es geht übrigens darum: Sie haben die Dieselbeschaffung – und auch die Busbeschaffung – angesprochen. Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass ein moderner, heute fahrender Bus der BVG,

Tempo 30, angeordnet – mit fragwürdigem Ausgang. Ergänzend wurde eine neue mobile Messstation an der Leipziger Straße platziert, und es wurden 30 Elektrobusse gekauft. Dazu gab es viele Diskussionsrunden und den Berliner Dieselgipfel, bei dem beschlossen wurde, Taxiunternehmern einige Tausend Euro Abwrackprämie pro Fahrzeug zu zahlen, wenn sie von Diesel auf Hybridfahrzeuge wechselten. Allerdings sind es gerade die Taxen, die schon im hohen Maße, nämlich zu mehr als 50

Aber wie wir ja gehört haben, haben Hersteller sofort gesagt: „Das machen wir nicht; das wollen wir nicht.“ Es gibt auch das Problem, dass nicht die Hersteller nachrüsten, sondern dass das Nachrüstungsfirmen tun sollen, und die Nachrüs tungsfirmen sollen nach dem Koalitionsbeschluss die Garan tie übernehmen – also nicht die Hersteller, sondern die Nach rüster. Das halte ich für eine problematische Hürde; denn das sind zum Teil kleine Firmen, die dann die Verantwortung über nehmen, ob der Motor das aushält und ob das Fahrzeug auch in ein paar Jahren noch funktioniert.

Für den Transport lebendiger Tiere trifft die Tierschutztransportverordnung daher auf europäischer Ebene umfangreiche Regelungen, vor allem im Hinblick auf die Versorgung mit Futter und Wasser, die Temperatur im Fahrzeug, die Ladedichte, Ruhepausen usw. Sofern aber bei Tiertransporten, insbesondere zu Zielen, die außerhalb der EU liegen, schwerwiegende Missstände aufgefallen sind, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf. Wenn hier keine tiergerechten Transporte sichergestellt werden können, müssen die Transporte von Schlachttieren in letzter Konsequenz unterbleiben.

Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass ein Teil des Deals zum Thema Diesel u. a. Umtauschprämien sind. Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass Um tauschprämien aus dem Grund, dass viele Menschen sich eben kein neues Fahrzeug leisten können, keine adäquate und wirk same Maßnahme sein können. Auch das Thema Rabatte ha ben Sie angesprochen.

Ich denke, der Schlüssel liegt in der Hardwarenachrüstung. Hier sehen wir die Automobilindustrie in der Pflicht, weil Menschen, die sich vor einigen Jahren ein Euro-4-Fahrzeug gekauft oder die vor Kurzem noch ein Euro-5-Fahrzeug neu zugelassen haben, sich an vielen Stellen in ihrem Vertrauen in die Technik und auch in die Zusagen der Automobilindustrie getäuscht sehen.

Eine Sache stört mich übrigens auch noch bei der Umtausch prämie: Wenn ich als Kunde das Gefühl habe, ein Hersteller hat mich mit einem Fahrzeug geprellt, muss ich trotzdem bei dem, den ich für einen Preller halte, ein neues oder ein ande res Auto nehmen.

Sie bringen Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, in ernsthafte Schwierigkeiten. Sie treffen in erster Linie die, die sich nicht mal eben ein neues Auto leisten können. Sie treffen die, die vielleicht gerade noch mitten in der Darlehensrückzahlung für ein Auto sind, das sie sich erst vor drei oder vier Jahren gekauft haben. Wenn Sie unbedingt wollen, dass die Menschen auf ihr Fahrzeug verzichten, dann bieten Sie doch erst einmal attraktive Alternativen an.

Fahrverbote wiederum gehören nicht zu diesen innovativen Maßnahmen. Sie sind weder innovativ noch wirksam. Die Schadstoffbelastung sinkt allenfalls in der betroffenen Straße, in den angrenzenden Stadtgebieten steigt sie dagegen an. Viele Menschen sind auf ihr Fahrzeug angewiesen und lassen ihr Auto nicht einfach nur stehen, weil eine einzelne Straße gesperrt wird. Nein, die Leute umfahren die Strecke, und durch die längeren Strecken kommt es in der Summe letztendlich zu einem höheren Schadstoffausstoß. Das haben auch die ersten Ergebnisse der Fahrverbote in Hamburg gezeigt. Die ersten Ergebnisse auf der Stresemannstraße zeigen, dass zwar auf der Stresemannstraße selbst ganz knapp der Grenzwert unterschritten wird, dafür sorgt der Umgehungsverkehr dafür, dass in den umliegenden Straßen die Grenzwerte überschritten

Zweitens - auch ein moderner Ansatz -: Fahrzeuge teilen. 95 % der Zeit ist ein Fahrzeug ein „Stehzeug“. Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzen bis zu zehn private Pkw. Das schafft Platz in unseren Städten. Übrigens gibt es eine Generation von jungen Leuten, für die Nutzen viel wichtiger ist als Besitzen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wir freuen uns, dass eine starke Infrastruktur für „grünen“ Wasserstoff hier in Schleswig-Holstein im Entstehen ist, um der Sektorkopplung intensiv Vorrang zu geben. Netzdienliche Elektrolyseanlagen mit Abwärmenutzung sind ideales Bindeglied zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Auch bei der Effizienz haben wir im Blick, dass die erste Wahl immer zunächst der Akku ist. Je leichter ein Fahrzeug, je kürzer der Weg ist, desto mehr ist dies eine Sache für den Akku. Das wissen wir. Je größer und je schwerer es wird, desto mehr werden Wasserstoff, werden Treibstoffe zur Anwendung kommen.

Meine Damen und Herren, wir dürfen beim Diesel-Thema eines nicht vergessen. Es geht nicht einfach um eine Antriebstechnologie, es geht um Menschen und Verbrauchertäuschung. Es geht um Autofahrer und Pendler, die sich im Vertrauen auf Grenzwerte und zum Kaufzeitpunkt geltender Rechtslage ein Diesel-Fahrzeug angeschafft haben.

Ich erinnere an das Feindbild Auto. Damals waren unsere Straßen, gerade die Überlandstraßen, für Pferdehufe mit Kies ausgelegt. Das erste Fahrzeug hat diesen Kies zerstört. Trotzdem haben 1886 Carl Benz und Gottlieb Daimler das erste Auto gebaut. Die Folge war ein Kleinkrieg. Kommunen haben quer über die Fahrbahnen Gräben gezogen, um diese reichen Autofahrer auszubremsen. Einige kämpfen ja heute noch gegen das Auto.

Die müssen technisch wirksam und rechtlich zulässig sein. Was technisch bei welchem Fahrzeug geht, muss das Kraftfahrzeugbundesamt feststellen. Der ADAC hat da schon beachtliche Resultate vorgelegt. Und es muss sichergestellt sein, dass die Betriebserlaubnis erhalten bleibt. Auch dafür kann und muss der Bund sorgen.