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Komischerweise zeigt sich ein völlig unterschiedliches Bild bei den Automobilkonzernen. Ein großer deutscher Automobilkonzern ging in Amerika nämlich mit den Verbrauchern vollkommen anders um. Hören Sie sich an, wie man dort mit der Krise und dem Thema umgegangen ist: Man hatte Sorge vor langen Klagewegen und vor drakonischen Strafen. Deshalb hat man sich mit den Käufern der Fahrzeuge geeinigt. 7,5 Milliarden, 7.500 Millionen wurden an die Käufer in Amerika zurückgezahlt. Wissen Sie, welcher Betrag das ist? – Das sind 22.000 Euro pro Fahrzeug. In Amerika wurde jeder Käufer mit 22.000 Euro durch Kraftfahrzeugkonzerne entschädigt. Was aber machen wir hier in Deutschland? – Wir diskutieren nur Software-Lösungen. Das ist eine ganz schlanke Lösung für die Automobilindustrie, aber das ist sie nicht für den Verbraucher, nicht für unsere Umwelt. Wir sprechen hier von Reduktionen von 20 % durch die Softwarelösung. Würden wir aber über einen SCR-Kat die Emissionen reduzieren, dann wäre ein Einbaupreis von 1.500 bis 3.500 Euro die Regel. Danach hätten wir aber 75 % weniger Schadstoffe am Auspuff. Das haben sowohl der TÜV als auch der ADAC nachgewiesen. Es wurde auch vom Kraftfahrzeugverband nachgewiesen, dass diese Lösungen vorhanden, marktfähig und einbaubar sind.

Gelegentlich wird, heute zwar nicht so sehr, aber bei der Diskussion draußen, der Eindruck erweckt, es wäre überhaupt nichts passiert, überhaupt nichts geschehen. Gemessen an den Emissionswerten, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden, ist der zulässige Emissionswert von 1992 bis heute pro Kilometer Dieselfahrzeug um 98 % zurückgegangen. Um 98 %! – Das heißt, ein Fahrzeug, das heute in Verkehr gebracht wird, reduziert den NOX-Ausstoß gegenüber dem von 1992 um 98 %.

Sie kommen mit einem Antrag für saubere Luft. Sie wollen nachrüsten. Sie wollen die Industrie bestrafen. Der Regierende Bürgermeister fährt zwei Fahrzeuge der automobilen Luxusklasse, die steuerfinanziert sind. Unlängst war er völlig überrascht, dass er mit 480 PS einen solchen Ausstoß pro Fahrzeug hat.

[Beifall bei der FDP und der SPD] Das ist umso wichtiger, als jetzt in vielen Städten Fahrverbote verhängt werden oder bedrohlich im Raume stehen. Wer in gutem Glauben als Kunde ein Fahrzeug (Kristian Ronneburg)

Das Prinzip hat aber Grenzen: Autos, die ohne Schummelei die Werte nicht erfüllt haben – da kann man nicht nachträglich die Hersteller zwingen, diese nachzurüsten. Es geht auch technisch nicht überall, und natürlich gilt allgemein, wenn man es immer weiter verschärft: Wenn die Politik die Grenzwerte runterdreht, muss sie auch faire, zumutbare Übergangszeiten zulassen. Es kann ja schlecht sein, dass ein Fahrzeug, das noch vor kurzer Zeit die Grenzwerte erfüllt hat, jetzt nicht mehr überall fahren darf. Auch hier haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht darauf, dass ihre für viele Familien hohe Investition in ein Auto vor allzu willkürlichen Eingriffen der Politik geschützt wird.

Ich habe das als Prüfauftrag verstanden und würde gerne mal folgende Hinweise zumindest an die Hand geben. Erstens. Echte Standardpakete für Nachrüstungen kriegen Sie momentan nicht so leicht, dass Sie sagen – jetzt muss ich aufpassen, dass ich keine Marke nenne, aber dass Sie zu großen Händlern gehen, bei denen Sie Kraftfahrzeugersatzteile erwerben können –, ich gehe ans Regal und suche zwischen sieben angebotenen Produkten was aus, nehme das Standardmodell raus und lasse es installieren, sondern es sind noch sehr spezielle Anschaffungen, die Sie dann machen müssen. Sie gingen von Preisvolumina aus, die Kolleginnen und Kollegen bei uns im Haus sagen, irgendwo zwischen 1.500 und 3.000 Euro gäbe es solche Nachrüstkits, und zwar solche, die nicht nur im toten Winkel ein Stück weit digital ausleuchten, sondern die dann zusätzlich über entsprechende Kopplungen im Fahrzeug auch tatsächlich eine Notbremsung herbeiführen, wenn der Fahrer erkennbar nicht reagiert. Sie sind dann aber nicht in allen Fahrzeuggenerationen, auch das gehört der Ehrlichkeit und Vollständigkeit halber dazu. Es gibt, wie gesagt, ein internationales Fahrerfeld in Deutschland, weil wir einfach ein Transitland, eine Export- und Importnation sind. Wir haben eine Vielzahl von Fahrzeugtypen, die auch mit solchen Nachrüstkits, weil Sie eben in eine Steuerung eingreifen müssen, dafür brauchen Sie quasi wenigstens einen Windows-486Rechner, dass Sie sagen, ich habe so eine Aktualität im Fahrzeug, auf die eine Steuerung...

Wer fährt denn ab 1. Februar in Frankfurt den Müll weg? – Kein einziges Fahrzeug der Müllentsorgung darf mehr fahren. Wer fährt denn ab 1. Februar den Müll in Frankfurt weg? – Tragen den dann die GRÜNEN in Biotüten irgendwohin?

Das ist nicht ganz konfliktlos, weil es bei vielen Kameradinnen und Kameraden die größte Freude war, wenn sie sich ihr neues Fahrzeug zusammenstellen konnten.

Jetzt kommen aus diesem Haus hier Vorschläge für eine unmittelbare Kostenbeteiligung der Bürger an dieser Umrüstung. Der Herr Wirtschaftsminister Dr. Buchholz hielt im August ein Drittelbeteiligung der Autobesitzer für vermittelbar, so sagte er, obwohl diese Kosten nach zwei vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zwischen 3.000 und 5.000 € je Fahrzeug betragen. Das ist wahrlich kein Pappenstiel, gerade wenn man bedenkt, dass ältere Dieselfahrzeuge oft von Menschen mit geringem Einkommen genutzt werden. Darauf hat der ADAC, der Allgemeine Deutsche Automobilclub, ganz aktuell hingewiesen.

Wenn man jetzt sagt, man nimmt Geld in die Hand, kriegt zwei Drittel aus einem Förderprogramm und kann mit einem weiteren Drittel sein Fahrzeug im Zweifel wieder zu einem umweltgerechten Fahrzeug machen, stellt das eine Lösung dar.

Jetzt ist der Vorschlag zu sagen: Wir machen kein Muss daraus, es ist keine Soll-Regelung, die wir hier vorschlagen. Wir bieten an: Wenn du dich dafür entscheidest, bezahlt 1.000 € der Staat, 1.000 € bitte schön - die Automobilindustrie - das können und dürfen wir auch erwarten, die haben sehr viel Vertrauen verspielt -, und es entsteht ein Betrag von bis zu 1.000 €, den du selbst tragen kannst. Dafür hast du aber auch ein ökologisches Auto, eine Wertsteigerung für dein Fahrzeug, und du kannst dieses Fahrzeug noch weiter fahren.

Dieses ist nicht zu vermischen mit einer viel entscheidenderen Frage, es geht nämlich um viel mehr Fahrzeuge. Da haben Sie durchaus recht, es geht nämlich nicht nur um ganz alte Fahrzeuge, sondern es geht durchaus auch um Fahrzeuge, die in den letzten zwei oder drei Jahren zugelassen worden sind - und zwar um eine Fülle solcher Fahrzeuge -, die aber typengerecht zugelassen worden sind. Dafür gibt es nun weder eine Schädigungsgrundlage, auf der man sagen könnte, hier müsste die Industrie herhalten, noch gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, die bei einem typengerecht zugelassenen Fahrzeug eine Verpflichtung erzeugen könnte, dass der Hersteller allein auf seine Kosten eine Fahrzeugnachrüstung oder eine Veränderung des Zustandes vornehmen müsste. Warum? - Das ist ganz logisch. Stellen wir uns einmal vor, in der Küche steht ein alter Kühlschrank, und wir sagen: „Energieeffizienter wäre es aber, wenn der als Energieeffizienzklasse A+++ hätte, das wollen wir, die Hersteller haben das nachzurüsten“, dann würde jeder zu recht sagen: Das ist mit dem Eigentumsgarantierecht des Grundgesetzes nicht vereinbar, das geht nicht.

Damit wird man nicht jedem gerecht. Es werden Automobilhersteller zur Kasse gebeten, die nicht betrogen haben, deren Fahrzeuge mittlerweile aber nicht mehr den Anforderungen gerecht werden. Gleiches gilt für die Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug besitzen, das zum Zeitpunkt des Kaufs alle

Deshalb ist der Vorschlag gewesen, genau da zu versuchen, zwischen Bundesregierung und Industrie einen Deal hinzubekommen und zu sagen: Leute, ihr habt durch euer schädigendes Verhalten mit dazu beigetragen, dass der Diesel so in Verruf gekommen ist. Wenn ihr als Industrie ein Drittel der Nachrüstungskosten übernehmt, dann übernimmt der Steuerzahler ein Drittel, und zwar, weil auch die Politik die Menschen dahin gebracht hat, Dieselfahrzeuge zu kaufen in dem Glauben, ein umweltfreundliches Fahrzeug gekauft zu haben. Deshalb ist eine Beteiligung des Steuerzahlers daran aus meiner Sicht sehr wohl gerechtfertigt.

Wenn dann ein Halter - jetzt kommt es zu der entscheidenden Frage - sagt: „Pass einmal auf, das kostet 6.000 €, 4.000 € davon würden andere übernehmen, 2.000 € müsste ich bezahlen, ich mache das nicht, ich verschrotte das Ding und kaufe mir ein neues Auto nach ganz anderen Standards“, dann ist das seine Entscheidung. Aber wenn er dann die Chance hat, für 2.000 € Zuschuss ein Fahrzeug zu bekommen, mit dem er nicht nur durch Innenstädte fahren kann, sondern wieder einen Verkaufs- und Gebrauchswert hat, dann bekommt er mit diesen 2.000 €, die er selbst zahlt, ein Vielfaches davon. Herr Stegner, zugegebenermaßen ist das für viele viel Geld.

Die Alternative - darauf hat Sie der Kollege Tobias Koch eben zu Recht hingewiesen - ist, dass diejenigen, die so ein Fahrzeug vor zwei Jahren im besten Glauben gekauft haben, jetzt vor folgender Situation stehen: Zum Beispiel vertritt Andreas Scheuer die Meinung, man solle da gar nichts machen, die Dieselfahrzeuge sollten alle vom Markt, da solle es eine Kaufprämie geben, und dann müsse bitte schön ein Neufahrzeug her. Die Alternative dazu, 2.000 € zu geben, damit der normale Halter sagt: „Jetzt habe ich ein vollwertiges Fahrzeug“, ist, noch einmal 10.000, 15.000 oder 20.000 € draufzulegen, um ein neues Auto zu kaufen. - Wer kann sich das denn leisten? - Das ist unsozial!

Deshalb ist es aus meiner Sicht sowohl ökologisch wie sozial verantwortbar, den Beteiligten zu sagen: Menschenskinder, es gibt die moralische Pflicht der Industrie, jawohl - die Pflicht der Industrie zur Schadenersatzbegleichung sowieso -, ein Drittel der Kosten für all die anderen Fahrzeuge zu übernehmen, aber auch die Pflicht der Politik und des Steuerzahlers, zu sagen: „Das ist uns auch wichtig und sollte uns ein Drittel wert sein“, und die Möglichkeit für den Halter, dann zu sagen: Okay, ich gebe das Geld aus, weil meine Entscheidung ist, dass ich ein ökologisch besseres, wertvolleres Fahrzeug fahren will. - Ich halte den Vorschlag für ausgesprochen sinnvoll. Ich bedanke mich für die Unterstützung, und ich glaube, dass es schön ist, dass diese Debatte zur Verklarung des Vorschlags beigetragen hat.

Zu Punkt 2: Baby-Rettungswagen. Dieser soll verpflichtend werden; diese Verpflichtung existiert derzeit nicht. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen in Schleswig-Holstein Baby-Notfallrettungswagen in der Notfallrettung eingesetzt und vorgehalten werden. Die Fahrt in einem normalen Rettungswagen birgt für ein Neugeborenes ein zusätzliches Risiko. Die Erschütterungen auf unebener Straße können zu erheblichen Folgen führen. Das können wir uns alle vorstellen. Der Baby-Rettungswagen ist nicht nur in besonderem Umfang gefedert, sondern er hat auch speziell auf die Patienten ausgerichtete Sicherheitspakete, zum Beispiel einen Brutkasten, der quer zur Fahrtrichtung in der Fahrzeugmitte platziert ist; denn dort ist der ruhigste Platz im Fahrzeug.

Insofern haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die eng mit dem Landesfeuerwehrverband und mit den Feuerwehren abgestimmt sind. Es vergeht nahezu keine Woche, in der nicht irgendwo ein Fahrzeug übergeben wird.

Diesbezüglich stellt sich mir die Frage - diese Frage stellt sich auch in vielen Feuerwehren -, was es mit diesem Antrag auf sich hat; denn es gibt oftmals einen ablehnenden Bescheid, was zur Folge hat, dass die Feuerwehren keine Fördermittel bekommen und nicht planmäßig zu bauen anfangen können. Die betreffende Feuerwehr hat dann das Problem, dass das Fahrzeug eher kommt, als die Gerätehalle fertig ist, weil der Antrag auf vorläufigen Maßnahmebeginn nicht bewilligt worden ist. Können Sie mir erklären, warum das erforderlich ist. Das habe ich wirklich nicht verstanden.

Die Situation, die Sie schildern, dass jemand ein Fahrzeug beantragt und gefördert bekommt und gleichzeitig eine Förderung für ein Gerätehaus erhält, das nicht fertiggestellt ist, wenn das Fahrzeug kommt, ist mir so nicht erinnerlich.

Vielen Dank, Herr Erben, dass Sie auf die vorzeitige Maßnahmebewilligung eingegangen sind. Es ist eben nicht so, wie es der Innenminister gesagt hat, dass die Investitionskosten auch für große HLF immer 1 Million € betragen müssen. Es gibt nämlich auch Stellplätze, die gebaut werden. Dann gibt es dazu logischerweise Stadtratsbeschlüsse, die beispielsweise aussagen, egal ob es Fördermittel gibt, die Halle wird gebaut, weil das Fahrzeug bestellt ist. - So.

s geht nicht, dass man einen Stadtratsbeschluss fasst und festlegt, wir bauen jetzt einen neuen Stellplatz, und daraus den Anspruch ableitet, dass die Gemeinde ihr Fahrzeug in dem Jahr gefördert bekommt, in dem der Stellplatz fertig wird. Das geht natürlich nicht.

Ich kenne Ihren Fall nicht. Aber es kann mannigfaltige Gründe dafür geben, dass das in Ihrem konkreten Fall nicht genehmigt worden ist. Einer davon ist möglicherweise der, dass es insgesamt nicht genug Geld gibt. Es kann auch sein, dass sie in dem Jahr gar nicht förderfähig sind, weil beispielsweise im Rahmen der zentralen Beschaffung ein Fahrzeug anderer Konfiguration angeschafft wird als das, was Sie gern in die neu gebaute Halle stellen wollen.

Am 7. August 2018 hat Minister Lies die Forderung aufgestellt, den Anteil von Elektrofahrzeugen im Landesfuhrpark deutlich zu erhöhen Bis 2022 soll demnach jedes fünfte und bis 2030 mindestens jedes zweite Fahrzeug des Landes mit einem alternativen Antrieb fahren.

Meine Damen und Herren, wir werden so nicht weiterkommen, wenn wir den ländlichen Raum nicht modern denken. Die Frage des ÖPNV im ländlichen Raum ist nicht die Frage der Größe des Gefäßes, das dort durch die Gegend fährt. Es lasten erhebliche Kosten auf dem ÖPNV, deswegen lässt er sich im ländlichen Raum kaum noch darstellen. Sie müssen beispielsweise den Mann bezahlen, der dieses Fahrzeug fährt.

In Amerika hat Präsident Eisenhower nach dem SputnikSchock 1958 reagiert. Das Resultat kennen Sie alle. Etwa 200 Mitarbeiter verantworten hier ein Budget in Höhe von 3 Milliarden Dollar. Die Agentur hat federführend an der Entwicklung von Technologien wie dem Navigationssystem GPS, dem autonom fahrenden Fahrzeug sowie der Spracherkennungssoftware, den Computerchips und anderem mitgewirkt.

Aber das kann nicht alles gewesen sein. Deswegen hat die Landesregierung völlig zu Recht weitere Ideen entwickelt, zumal man an der einen oder anderen Stelle auch bei mir im Werra-Meißner-Kreis schon einen Bürgerbus hatte, der aus Eigeninitiative weniger Bürger betrieben worden ist. Man kann dieses Modell zum Vorbild nehmen und sagen: Wenn sich Gruppierungen – Vereine, Kommunen oder Bürger – zusammenschließen, besteht immer das große Hindernis, ein solches Fahrzeug überhaupt zu bekommen. Oft ist man auf Spenden von Autohäusern angewiesen.

Soweit ich informiert bin, hat der Rechnungshof einen Bus gegengerechnet. Die Straße ist dann natürlich nicht berechnet worden; denn die Straße ist ja schon da, daher kann man nur das Fahrzeug berechnen. Aber bei der Schiene wurde die Schiene mitberechnet, und deswegen glaube ich, man sollte noch einmal überlegen, ob zum einen die Verkehrsbeziehungen zwischen dem RheinMain-Gebiet und der Region bei Limburg durch die Aartalbahn verbessert werden können. Die Finanzierung wäre gesichert, und – ich glaube, das haben Sie auch nicht mitberechnet – es wäre auch eine Verbesserung der Umweltverhältnisse. Dort muss man Faktoren wie die Luftverschmutzung etc. miteinberechnen, denke ich. Ich glaube, wenn das geschieht, können wir uns noch einmal gern über Kosten und Nutzen von verschiedenen Fahrzeugarten und verschiedenen Fahrzeugwegen unterhalten.

Laut einer Studie der Verkehrswacht verursachten die Teilnehmer am begleiteten Fahren mit 17 rund 30 % weniger Unfälle und begingen 20 % weniger Verkehrsverstöße als klassische Fahranfänger. Zusätzlich gab es nur halb so viele Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wie in der Vergleichsgruppe. Ein erfahrener Beifahrer kann dem Fahranfänger in Stresssituationen helfen sowie ihm eine realistische Einschätzung seiner eigenen Fähigkeiten vermitteln. Dies ist wichtig, da sich viele Führerscheinanfänger überschätzen und dann z. B. in scharfen Kurven oder bei unvorhergesehenen Situationen die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, sich und andere gefährden und schwere Unfälle verursachen. Gerade die ersten 5 000 km sind für Anfänger mit einem extrem hohen Unfallrisiko verbunden, da der Fahranfänger noch keine Routine beim Einlegen z. B. von Gängen oder für die Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen entwickelt hat, was ihn vom Verkehrsgeschehen um ihn herum immer wieder ablenkt.

Die Fahrzeug- und die BND-Affäre zeigten doch, welche Probleme es mit sich bringt, wenn Geheimdienst und Parlament zu eng miteinander verknüpft sind. Auch der aktuelle AfD-Skandal im Bundesamt für Verfassungsschutz wirft doch hier im Saarland ganz neue Fragen auf.

Konnte man noch vor Jahrzehnten unbeschwert in die Innen städte fahren, dort parken, einkaufen, so wird es heute bereits schwierig, mit dem eigenen Fahrzeug in die Innenstadt zu kommen – von der anschließenden Parkplatzsuche ganz zu schweigen. Verantwortlich ist hier nicht nur der zunehmende Verkehr, wie man uns oft glauben zu machen versucht, son dern sind undurchdachte Verkehrskonzepte, die – man könn te manchmal fast den Eindruck gewinnen: absichtlich – zu Verkehrsstaus führen.

wollen den Menschen vorschreiben, wie sie sich fortbewegen sollen, die anderen sind nicht in der Lage, diesem Treiben Ein halt zu gebieten, und sie interessiert auch nicht, dass viele Menschen nicht 30 000 € auf dem Konto haben, um sich ein neues Fahrzeug zu kaufen. Diese Landesregierung macht kei ne Politik für die Menschen, sondern diese Landesregierung macht Politik gegen die Menschen in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Warum fragen Sie nicht, warum Mercedes-Benz für 1 Milli arde € in Ungarn, in Kecskemet, das modernste Fahrzeug werk, ein Full-Flex-Pkw-Werk für sämtliche Baureihen und Modelle baut? Diese Wertschöpfungen gehen unserem Länd le verloren.

Insgesamt sind Sie dem eigentlichen Thema ausgewichen, Herr Ministerpräsident. Sie haben dem Bürger nicht erklären können, warum er ab Januar nicht mehr mit seinem Fahrzeug in die Städte fahren kann und warum sein Auto, das heute noch 30 000 € wert ist, morgen nur noch 3 000 € wert sein wird. Das müssen Sie erklären, wie Sie das wissenschaftlich belegen.

Wir hatten die Fälle beim Katalysator, wir hatten sie beim Rußpartikelfilter. Wir hatten da immer Lösungen gefunden unter Einbeziehung der Automobilindustrie – die hier schon viel mehr hätte machen können – und auch unter Einbezie hung des Staates und der Betroffenen. Ich glaube, sie sind be reit, einen Teil der Last zu tragen. Denn es ist ein bedeuten der Unterschied, ob man ein Fahrzeug nicht mehr nutzt oder aber wenige Hundert Euro aufzuwendet, damit das Fahrzeug noch für mehrere Jahre nutzbar ist. Das beschreibt die Fragen, die wir hier diskutieren sollten, aber nicht Ihre Scheindebat ten über „Rechtsstaat oder nicht Rechtsstaat?“.

Dann noch einige Sätze zur Geeignetheit des Maßnahmenpa kets: Meine sehr geehrten Damen und Herren, 430 Millionen € für das Maßnahmenpaket sind sehr viel Geld. Schauen Sie sich aber einmal an, was in diesem Maßnahmenpaket steht. Ich kann Ihnen sagen: Darin sind Dinge, die aus meiner Sicht geeignet sind, auf mittlere und lange Sicht auch im Mobili tätsverhalten der Menschen eine Veränderung zu erreichen – wenn es z. B. um die Absenkung der Tarife geht, um einfache Tarifstrukturen. Dann wird die SPD-Fraktion die Erste sein, die sagt: Es ist richtig, dass Mobilität nicht eine Frage des Geldbeutels wird, sondern dass sich Menschen, die sich ein neues Fahrzeug nicht leisten können, doch Mobilität leisten können. Das ist der richtige Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aber, lieber Kollege Schwarz – da werden Sie sich den Glo rienschein wieder umlegen wollen –: Allein durch den Wech sel in der Fahrzeugflotte, allein durch die anderen Maßnah men im Bereich der Schadstoffreduzierung wird ein Jahr spä ter diese Schwelle von selbst erreicht – ohne die Menschen zu drangsalieren, ohne den Menschen zu sagen: „Dein Fahrzeug ist nichts mehr wert.“ Wer so handelt, der handelt gegen vie le Menschen in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sehr geehrter Kollege Schnurrbusch, ich war überrascht, dass Sie in Ihrer Begründung mit Lärm und Geschwindigkeit argumentieren. Wer schon einmal gesehen hat, wie elektrische Kinder-Quads abzischen, hat eine Vorstellung von der Leistung eines 900-W-Motors. Mein erster Gedanke war, dass es mir egal ist, ob mir ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder mit E-Antrieb beim Schwimmen seine Schraube in den Rücken jagt; die Wirkung dürfte die gleiche sein.

Insofern ist es erst einmal folgerichtig, dass nicht jedes Fahrzeug automatisch zugelassen wird, sondern man anhand von Kriterien Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das ist deswegen wichtig, weil darauf läuft es ja hinaus, und das finde ich auch völlig richtig - die Beratungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeswassergesetzes durchgeführt werden und man nicht das private Einzelinteresse, sondern das allgemeine Interesse, das sich in diesem § 15 Landeswassergesetz abbildet, als Leitkriterium zugrunde legen sollte.

Fakt ist doch unstrittig, wir führen die Kontrollen durch, und das ist das Entscheidende. Das erfolgt zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder zur Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts im Grenzgebiet. In der Praxis stellt sich das so dar, dass die Polizisten der grenznahen Polizeireviere als Teil ihrer täglichen Arbeit Kontrollmaßnahmen durchführen, vor allem natürlich die Inaugenscheinnahme von Fahrzeugen. Das ist das, was aktive „Nordmagazin“-Zuschauer im zwei-/drei- monatigen Abstand immer wieder mal im Fernsehen sehen können. Ob zum Beispiel das Anhalten einer Person mit einem Fahrzeug im grenznahen Raum im Einzelfall aufgrund des Paragrafen 27a SOG oder aber nach Paragraf 36 der StVO erfolgt, ist aber zweitrangig, da beide Normen im polizeilichen Verhalten das Anhalten gestatten und aus einer ursprünglichen Verkehrskontrolle nach dem Paragraf 36 bei entsprechendem Verdacht eine Kontrolle nach dem Paragraf 27 werden kann. Auch das ist die Realität. Und das sollten Sie dann bitte wissen, wenn Sie hier einen solchen Antrag stellen. So etwas einzeln statistisch zu erfassen, macht also keinen Sinn, sondern schafft wirklich nur unnötige Arbeit. Darüber hinaus führt die Landespolizei mit anderen Sicherheitsbehörden gemeinsame Einsätze – Sie sprachen es schon kurz an – zur Bekämpfung der grenzüberschreiten Kriminalität durch. Es finden monatlich sogenannte Verbundberatungen unter Führung der Polizeiinspektion Anklam statt, an denen Mitarbeiter der Polizeiinspektion Anklam, der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, des Hauptzollamtes Stralsund sowie des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow teilnehmen. Auch Mitarbeiter der polnischen Polizei nehmen bei Gelegenheit daran teil. Gemeinsam wird ein Einsatzkalender mit abgestimmten Kontrollmaßnahmen erstellt, die dann entweder mobil erfolgen oder an bestimmten Kontrollpunkten. Aber auch hier gilt, die Kolleginnen und Kollegen haben noch andere Aufgaben zu bewerkstelligen. Deshalb schwankt je nach Einsatzbelastung die Zahl dieser gemeinsamen Kontrollmaßnahmen natürlich. Im Mai waren beispielsweise 15 Verbundstreifen mit der Bundespolizei zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität geplant. Und auch die im Antrag der BMV erwähnten größeren Kontrollmaßnahmen werden durchgeführt. Der erwähnte Einsatz im Oktober 2017 wurde durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg trotz der Größenordnung und des Planungsaufwandes geplant und durchgeführt. Das wird auch zukünftig geschehen. Im Übrigen wissen wir, Mitarbeiter von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll wissen immer noch am besten, auch gemeinsam mit ihren jeweiligen Führungen, wo, wann und wie man am besten kontrolliert. Das sollte Politik denjenigen, die was vom Fach verstehen, auf gar keinen Fall vorschreiben, weil dann wird es definitiv nicht funktionieren, dass die Aufgabe, die die Polizei wahrnehmen soll, realisiert werden kann. Es kann nicht praktische Aufgabe der Politik sein, vorzuschreiben, was und wann der Polizist, die Zollbeamten oder der Bundespolizist wo am besten tun.

Das muss der Beamte erst mal beurteilen. Niemandem ist es ja verwehrt, in sein Auto zu steigen, dort zu telefonieren, ob er nach Hause zu Fuß gehen oder überhaupt kommen darf, oder ob er seinen Rausch in seinem Auto ausschlafen will. Das war schon immer ein Knackpunkt. Also die präventive Ansprache gab es auch vorher schon von der Polizei, aber wenn der Bürger mit dem Polizisten nicht sprechen will, dann hört er eben nicht hin, setzt sich in sein Auto, liest oder schläft. Wo beginnt jetzt die konkrete Gefahr? Gut, meistens hat man gesagt, dann, wenn er seine Handbremse löst oder den Zündschlüssel nimmt, aber heute hat keiner mehr einen Zündschlüssel. Wo beginnt sie? Und wenn die neue Situation eintrifft, dass das Fahrzeug mit dieser Person dort parkt, dieser Fahrer in alkoholisiertem Zustand ist, bei Großveranstaltungen, vielleicht noch mit politischem Charakter oder andere und noch undefinierbare Schwierigkeiten dazukommen, die allein der Polizeibeamte beurteilen muss, wann soll er dann einschreiten? Ich könnte Ihnen noch ein anderes Beispiel nennen, wo drei Schüsse auf einen Polizisten in Neubrandenburg vor 15 Jahren abgegeben wurden, aber dafür reicht jetzt die Zeit nicht. Also wo beginnt die präventive Maßnahme der Polizei bei terroristischer Abwehr oder zumindest bei dem Verdacht? Wir müssen der Polizei auch Handwerksmaterial in die Hand geben, damit sie den Bürger vor solchen Angriffen präventiv schützen kann und auch muss. Sicherlich, das wurde ja auch gesagt, werden die Dinge, bei denen immer gerade bei der Onlineüberwachung natürlich alle politischen Alarmglocken läuten, übersehen und es wird gar nicht gesagt, dass zum Beispiel bei verdeckten Ermittlungen, Telefonüberwachung und Onlinedurchsuchung auf den Richtervorbehalt abzustellen ist und dass eine – das muss natürlich auch gesagt werden, im BKA-Urteil nachzulesen, dass das bei solchen Erkenntnissen über Telefonüberwachung mit präventivem Charakter festgestellt werden muss – unabhängige Stelle überhaupt prüfen muss, ob die Polizei diese weiterverwenden darf. Also Sie müssen nicht immer so tun, als wenn der Bürger irgendwelchen Maßnahmen ausgeliefert ist. Das ist er eben im Rechtstaat nicht, und deshalb ist Panikmache hier vollkommen fehl am Platze. Ich glaube einfach, diese Wahnvorstellungen, dass wir durchleuchtet werden, sind nicht angebracht. Wenn es um diese Maßnahmen geht, die besagte Onlinedurchsuchung von Briefen oder auch Paketen, dann geht es doch darum, dass Menschen sich auf bestimmten Plattformen Drogen und Sprengmittel besorgen sowie andere Dinge. Das muss man vorher mal durchschauen können. Und wer sich damit nicht beschäftigt, mit Waffenbeschaffung und Drogen, ist auch hier nicht bedroht. Das muss man dem Bürger eindeutig sagen. Das ist eine präventive Maßnahme, die im BKA-Gesetz und vom Verfassungsrichter auch so dargestellt wurde. Alles andere wurde hier schon mal diskutiert. Über Bodycams und Pre-Recording ist weiter zu diskutieren und da wird man sicherlich auch noch grundsatzkonforme Regelungen finden. Ich glaube einfach, dass wir gut beraten sind, ohne Hektik nüchtern über dieses Verfassungsurteil nachzudenken und unser SOG anzureichern. Und dann will ich noch mal betonen, zumindest von der SPD aus: Das, was wir da reinschreiben wollen, hat keine Ewigkeitsklausel, auf keinen Fall. Einer Ewigkeitsklausel würden wir nie zustimmen. Das war in den vergangenen 50 Jahren so, dass Gesetze, Polizeigesetze geändert wurden, und das wird auch hier der Fall sein. Wenn die Terrorgefahr nachlässt oder verändert wird, werden diese Maßnahmen auch nicht mehr gelten. Wir haben die Verantwortung, das SOG so auszugestalten, dass die Balance zwischen Freiheit, Persönlichkeitsrechten und den Grundrechten der Bürger für ihre Sicherheit, das, was sie von uns auch erwarten, gewährleistet wird. – Danke schön.

Ich fürchte, dass für die Ministerfahrzeuge Ähnliches zutrifft. Ich glaube auch, dass nach den heute geltenden Vorschriften eigentlich die Beschaffung dieser Ministerfahrzeuge schon gar nicht mehr zulässig ist, weil die letzte Anfrage dazu ergeben hat, dass sie im realen Betrieb mehr als zehnmal so viel emittieren wie laut Typenzulassung genehmigt. Ein solches Fahrzeug sollte man künftig tunlichst meiden.

Carsharing setzt voraus, dass wir ein Angebot vorhalten, dem eine geringere Nachfrage gegenübersteht. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist bisher nicht der Fall. Tatsächlich ist es heute oftmals so, dass tagsüber die Nachfrage das Angebot des eigenen Fahrzeug-Pools übersteigt. Ja, es muss sogar auf externe Fahrzeuge zurückgegriffen werden, um die Nachfrage zu sättigen. Es gibt also eher eine Unterversorgung an Fahrzeugen im Landesbetrieb. Dennoch bin ich bei Ihnen, die Möglichkeiten des Carsharings auszubauen, wie es hier bereits in der letzten Legislatur beschlossen wurde.

Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir über die Infrastruktur reden. Natürlich ist klar: Es geht um bessere Infrastruktur, auch bei der Elektromobilität. Auch dazu haben wir jetzt ein neues Programm. Wir fördern jetzt die Unternehmen, wenn sie Ladeinfrastruktur für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände anbieten. Schaut man sich an, wo sich Autos die meiste Zeit befinden, stellt man fest, das normale Auto fährt nicht 24 Stunden. Das Auto müsste eigentlich eher „Stehzeug“ als „Fahrzeug“ heißen.

Exemplarisch sei nur einmal auf die Unwetter der vergangenen Wochen verwiesen. Gibt es hier einen Notfallplan? Gibt es zum Beispiel größere Notstromaggregate, um nötige Infrastruktur und nicht nur das eigene Fahrzeug zu versorgen? Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg sind hier bereits ein ganzes Stück weiter.

Verhältnismäßigkeit heißt auch, dass wir überlegen müssen, was dem Ziel einer sauberen Luft am effektivsten dient: Sind das wirklich die Nachrüstungen für das allerletzte Fahrzeug? Kann es uns nicht passieren, dass wir mit diesem Zwang der Autoindustrie die Kraft nehmen, die wir so dringend brauchen, um technische Neuerungen für ein Vorankommen einer ökologisch ausgerichteten Automobilindustrie zu erhalten?

Meine Damen und Herren, deshalb gilt es selbstverständlich auch, den Kunden, den Verbraucher in den Blick zu nehmen. Millionen von Kunden haben einen Pkw mit Dieselantrieb in gutem Glauben erworben, dass sie ein modernes, effizientes und umweltverträgliches Fahrzeug gekauft haben. Einen Pkw kauft man nicht nebenbei, für viele Haushalte und Familien ist das eine außerordentliche Anschaffung, die im Schnitt nur alle sieben oder acht Jahre erfolgt. Deshalb gilt hier besonders: Jeder Kunde, der einen Diesel-Pkw und eine rechtswidrige Abschaltvorrichtung mit erworben hat, muss vom Hersteller ein Fahrzeug bekommen, das rechtskonform ist und der Typengenehmigung entspricht.

Kollege Neve hat es schon ausführlich erläutert: Unsere Freiheit hört dort auf, wo wir anderen schaden könnten. Das gilt nun einmal auch im Straßenverkehr. Auch wenn es schwierig sein könnte, die Einhaltung des Verbots zu überprüfen beziehungsweise die Nichteinhaltung nachzuweisen, ist es richtig, dass wir gesetztliche Bestimmungen bekommen, um zu verhindern, dass in einem Fahrzeug geraucht wird, wenn Kinder mitfahren.

Wir haben uns also wirklich sehr intensiv mit der Frage befasst, wie wir am besten dahin gelangen, Kinder und Jugendliche zu schützen. Klar, wir haben uns auch angesehen, wie es in anderen Ländern aussieht; denn in anderen Ländern gibt es schon das wurde hier mehrfach erwähnt - solche Verbote. Wir kennen das von Österreich, Frankreich, England, Wales, Schottland, Irland oder Griechenland. Die Verbote variieren in der Höhe des anfallenden Bußgeldes bei Verstößen dagegen. In Griechenland wird Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Fahrzeug anwesend ist, während Sie rauchen. In Italien dürfen Sie auch dann nicht rauchen, wenn Schwangere im Auto mitfahren. In England und Wales gilt das Verbot nicht, wenn sie im Cabrio mit offenem Verdeck fahren. Es gibt also viele verschiedene Varianten.