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Wir wissen aber, dass es in den beiden Großstädten absehbar dazu kommen wird und dass dann in einzelnen Straßenabschnitten gegebenenfalls die Zufahrt untersagt wird. Das heißt aber nicht, dass sie flächendeckend nicht mehr fahren. Das Problem ist so nicht da, wie Sie das aufbauschen. Deshalb muss ich hierauf auch keine Antwort haben. Ich kann Ihnen sagen: Ja, die allermeisten Handwerker werden unverändert mit ihrem Fahrzeug wie heute und bisher dorthin fahren.

Das muss durchgesetzt werden und darf nicht beim einzelnen Handwerker liegen. Sie können sich sicher sein, dass auch der Handwerker nicht in Zukunft genau dieses Fahrzeug, wie es jetzt ist, weiter fahren wird. Sie haben alle eine gewisse Abschreibungsdauer; das ist eine ganz normale Wirtschaft.

Es ist richtig, dass wir als Politik der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert beimessen. Wenn wir über die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger sprechen, dann reden wir unter anderem auch über saubere Luft, die wir alle zum Atmen brauchen. Auf der anderen Seite ist es natürlich wichtig, dass wir uns als Sachsen zur Industriepolitik bekennen. Wir wollen die vielen Tausend Arbeitspätze in Sachsen erhalten, und wenn wir ganz ehrlich sind, wollen wir noch mehr Industriearbeitsplätze in Sachsen. Wir sagen natürlich auch – und das ist mir als Sozialdemokrat immer wichtig –, dass es in diesem Land auch gerecht zugehen muss und dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich von ihrem hart erarbeiteten Geld einen Diesel kaufen, durch Betrugsskandale, durch inkonsequentes politisches Handeln dieser Diesel an Wert verliert und er Probleme hat, seinem Job mit diesem Fahrzeug weiter nachzugehen.

Dieser Konflikt wird nicht oder noch nicht im Gesetzentwurf geregelt, was dann in der Konsequenz bedeutet: Bäume roden für Radschnellwege ohne weitere Zielabwägung. Ein weiterer, ganz wesentlicher Zielkonflikt der Flächennutzung wird ausgeklammert, der ruhende Verkehr, also das Parken. Im Gesetzentwurf steht, dass der fließende Verkehr Vorrang hat. Das ist nicht falsch, aber irgendwie muss der fließende Verkehr ja auch mal das Fahrzeug abstellen. Er kann ja nicht 24 Stunden im Kreis fahren. In diesem Bereich besteht eine ganz entscheidende Flächenkonkurrenz, die dringend geregelt werden muss. Zahlreiche Parkplätze werden jetzt für den im Gesetz vorgesehenen Radwegebau in den Hauptstraßen entfallen. Der RBB schätzt diese Zahl auf 50 000 bis 60 000. Auch hier muss eine Abwägung stattfinden, Lösungen entwickelt werden. Wir können doch nicht in dieser Größenordnung Parkplätze wegrupfen und einfach abwarten, was dann passiert. Wie das die Anwohner finden, hat ja der Regierende Bürgermeister als Betroffener in seiner eigenen Wohnstraße am eigenen Leibe erlebt.

Hinzu kommen Rohstoff- und Entsorgungsprobleme - Kollegin Frederking, auch Sie können bei der Lösung dieser Probleme helfen - und Probleme bei den Akkumulatoren. Mal ehrlich: Wer unterbricht alle 200 bis 300 km für zwei Stunden seine Fahrt, um das Fahrzeug vollständig aufzuladen?

Aber die anderen 2,5 Millionen, bei denen auch die Nachrüs tung versprochen worden ist: Das ist sozusagen eine andere Form von Betrug. Das ist nämlich der Betrug, dass man bei dem Fahrzeug das Thermofenster, also die Abgasreinigung, öfter ausgeschaltet als eingeschaltet hat. Das ist ein zweiter Betrug. Genau dieser ist noch nicht behoben.

Viele haben gesagt: Beim Dieselgipfel hat man doch verspro chen, dies zu machen. Jetzt sind sieben Monate vergangen, und kein einziges Fahrzeug ist nach dieser Methode nachge rüstet worden, obwohl wir übrigens bei unserem Gerichtster min genau darauf Wert gelegt und gesagt haben: Wir wollen durch die Nachrüstungen Fahrverbote vermeiden – wenn sie denn gekommen wären.

die CO2 spart und der obendrein Zehntausende Familien im Land ihr Einkommen verdanken. Sie alle verlangen zu Recht eine Antwort auf die Frage, wie sie ihr Fahrzeug weiterfahren können und wie sich der Wertverlust begrenzen lassen kann.

Wir setzen eher auf Qualität als auf Kostenlosigkeit. Ich glaube, dass das die Menschen viel mehr überzeugt und dazu bringt, ein attraktives Angebot anzunehmen, das letztlich auch gerecht ist, weil ich so als Bürger letztlich selbst entscheiden kann, ob ich den ÖPNV oder mein Fahrzeug nutze oder ob ich das Fahrrad nehme oder zu Fuß gehe. Es bleibt auf jeden Fall meine freie Entscheidung.

Wir brauchen aber auch die Videoüberwachung. Man sollte das nicht unterschätzen. Dass man Vandalismus in den Fahrzeugen hatte, hat in der Vergangenheit große Probleme bereitet. Man könnte die Videoüberwachung im fahrenden Fahrzeug möglich machen. Dafür benötigt man dieselbe Struktur wie für den WLAN-Nutzer, der ins Internet will.

Die eigenen Initiativen der Landesregierung bleiben dabei aus. Sie stellen nämlich nicht die Frage, wie das automatisierte und autonome Fahren im ländlichen Raum eine Chance dazu bieten kann, dass Fahrzeuge auch ohne Fahrer klarkommen können und ein ÖPNV im ländlichen Raum überhaupt noch angeboten werden kann. Kollege Frankenberger hat heute auch schon darauf hingewiesen: Im ländlichen Raum geht es oftmals nicht darum, in welcher Taktung ein Fahrzeug fährt, sondern ob überhaupt noch ein Fahrzeug fährt und man noch weiterkommt. Frau Kollegin Knell hat das in diesen Tagen klargemacht.

Aber wollen wir einmal von den Verlierern sprechen. Verlierer sind die Diesel-Fahrer. Unendliche viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich ein solches Fahrzeug in dem guten Glauben gekauft, etwas Gutes zu tun. Verlierer sind letzten Endes auch die Kommunen, die wir natürlich unterstützen wollen und unterstützen müssen. Verlierer sind natürlich auch und ganz deutlich die Hersteller. Die Unternehmen müssen jetzt unbedingt die Chance ergreifen, an der Stelle nachzusteuern.

Fahrverbote würden zur Unterbrechung von Wertschöpfungsketten führen und damit einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen. Sie hätten nicht zuletzt gewaltige Auswirkungen auf die zahllosen Pendler in Nordrhein-Westfalen, die sich im Vertrauen auf die Industrie Dieselfahrzeuge gekauft haben und auf ihrem Weg zur Arbeitsstätte auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Ein junger Feuerwehrmann hat mir in seiner wöchentlichen Übungsstunde gesagt: Ich bin gerne Feuerwehrmann, aber ich bin auch gleichzeitig Schiedsrichter für den Hessischen Fußball-Verband. Wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich mich für die Tätigkeit als Schiedsrichter entscheiden. – Ich habe ihn dann gefragt: Warum? – Er sagte: Ich bekomme eine kleine Aufwandsentschädigung. Zudem habe ich, wie übrigens alle Schiedsrichter in Hessen, die gleichen Vorteile mit einem günstigen Leasingangebot für ein Fahrzeug. Zusätzlich komme ich in die Fußballstadien der Bundesliga hinein.

Mit flächendeckenden Fahrverboten, Herr SchulzHendel, würde im Flächenland Niedersachsen den Handwerksunternehmen, der mittelständischen Wirtschaft, den Zehntausenden Berufspendlern, die in den letzten Jahren ein solches Fahrzeug gekauft haben im Vertrauen auf das, was die Politik ihnen vermittelt hat, nämlich dass das womöglich auch noch dem Klimaschutz dient, am Ende Unrecht getan. Dies halten wir für falsch.

Berlin wird in der Tat von Politikern regiert, die den linken Extremismus nicht nur heimlich dulden, sondern offensichtlich in ihrem demokratiefeindlichen Handeln zumindest rhetorisch unterstützen. Lieber Herr Senator Geisel! Wie waren Ihre Worte noch mal, als man meine Wohnungstür eintrat, als ich mit einem Polizeiwagen von einer Wahlparty eskortiert werden musste, was sagten Sie da hier im Plenum? „Wer austeilt, muss auch einstecken können.“ Was ist im Nachgang passiert? Drei Tage später ein Angriff auf meinen Kollegen Pazderski, das Fahrzeug wurde kurz und klein geschlagen, Farbbeutel ans Haus geschmissen. Und Sie sagten – das möchte ich auch noch mal zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –, Sie unterstützen diese Proteste ausdrücklich. Wissen Sie, wer der Anmelder dieser Demonstration war? Das war die Antifa Nordost. Sie haben also sinngemäß Proteste der Antifa Nordost ausdrücklich unterstützt. Herr Senator, das ist ein Skandal!

Danke sehr, Frau Präsidentin. – Deshalb gibt es die Weiterschreibung der Luftreinhaltepläne. Das war eine Forderung, der wird dadurch nachgekommen, dass wir in den nächsten Jahren, wenn die Luftreinhaltepläne greifen, keine Überschreitungen mehr haben. 2020/2021 werden wir keine Überschreitungen mehr bei den NO2-Grenzwerten haben. Warum? – Weil die Flotten getauscht werden. Lkw-Flotten werden massiv getauscht. Ich sage es einmal ganz einfach: Euro-6-Fahrzeuge reinigen die Luft. Eigentlich müssten wir so ein Fahrzeug die Landshuter Allee permanent hinauf- und hinunterfahren lassen, weil es die Luft reinigt.

Da können Sie lachen, Herr Kollege von Brunn. Das, was so ein Fahrzeug abgibt, ist wesentlich weniger als das, was so ein Fahrzeug einsaugt.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN] Wer jemals in einem Lkw-Fahrerhaus gesessen hat, weiß, wie herausfordernd es ist, in einer dynamischen Situation die gefährliche Gesamtlage zutreffend zu überblicken. Mögliche Fehler sollen in Zukunft besser angezeigt und vermieden werden. Wir fordern daher mittels einer Bundesratsinitiative die verpflichtende Einführung eines elektronischen Abbiegeassistenten. Dieser Assistent erfasst mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Fahrzeug und warnt den Fahrer beim Anfahren oder während des Abbiegevorgangs, sofern sich ein Fußgänger oder Radfahrer dem Lkw nähert. Dies geschieht durch akustische und optische Signale. Für einen solchen Assistenten, der Gefahren zuverlässig erkennt, hat eine Studie ergeben, dass rund 60 Prozent dieser schweren, oft tödlichen Unfälle vermieden werden könnten. – Es geht uns mit diesem Antrag ausdrücklich nicht darum, Spediteure zu einer Anschaffung zu drängen, ihnen zusätzliche Kosten aufzuerlegen oder gar Schuldzuweisungen an LkwFahrer zu richten. Diese sind pro Jahr im Schnitt 110 000 bis 125 000 Kilometer unterwegs, meist über Jahre unfallfrei und mit einem besonderen Maße an Verantwortung. Wir wollen eine europäische, einheitliche Regelung anregen. Um keine Zeit zu verlieren, bis eine europäische Regelung geschaffen wird, soll Berlin mit gutem Beispiel vorangehen. Alle Lkw-Neubeschaffungen für das Land und die Bezirke sollen mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Darüber hinaus fordern wir die Senatsverwaltung auf zu prüfen, welche Erfahrungen und positiven Beispiele aus anderen europäischen Ländern oder auch aus Deutschland dazu beitragen können, Abbiegeunfälle zu minimieren. Und letztlich werden wir mit dem Mobilitätsgesetz insgesamt für eine bessere und sicherere Infrastruktur sorgen: Die Beseitigung von Sichthindernissen, die Einrichtung von Haltebuchten, das Anbringen von Spiegeln an Ampeln bzw. getrennte Ampelsignale an Kreuzungen und ein Netz von neuen Radverkehrsanlagen sorgen für eine Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wir wollen, dass der Abbiegeassistent nicht mehr Seltenheit, sondern fester Bestandteil aller Neufahrzeuge wird und nachgerüstet wird, wo es (Oliver Friederici)

Wir fordern den Senat dazu auf, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr bei abbiegenden Lkws zu erhöhen, denn grundsätzlich gehören diese Situationen – also die Begegnung von Lkws mit Fußgängern und Radfahrern – zu den gefährlichsten Situationen im Straßenverkehr. Wenn es dazu kommt, dass beim Abbiegen Fußgänger oder Radfahrer übersehen werden, dann kann das schwerwiegende Folgen haben, schwere oder sogar tödliche Verletzungen. Wir dürfen die Augen vor diesem Problem nicht verschließen, sondern müssen bereits existierende technische Lösungsansätze weiter befördern, um künftig die Gefahr von Unfällen und damit auch potenzielles Leid von Unfallopfern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen zu minimieren. Was hilft nun am besten? – Wir sagen, dass wir endlich als einen ersten Schritt verbindliche Vorschriften zur technischen Optimierung der Fahrzeuge selbst brauchen. Als Gesetzgeber sind wir da eindeutig in der Pflicht. Wir brauchen den Pflichtabbiegeassistenten, und wir brauchen auch optimierte Fahrerhäuser, um potenzielle, lebensgefährliche Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern zu reduzieren. Damit unterstützen wir auch die Kraftfahrer selbst. Ihnen wird in ihren Jobs sehr viel abverlangt. Wir brauchen auch in ihrem Sinne unbedingt bessere Sichtbeziehungen und diese technischen Einrichtungen, die die Anwesenheit von anderen Verkehrsteilnehmern den Fahrern vor dem Fahrzeug und an den Seiten anzeigen. Sehen und gesehen werden – das ist auch das oberste Gebot im Straßenverkehr. Da herrscht beim Abbiegen eine große Gefahr, und noch mehr Spiegel für die Lkw-Fahrer, um den toten Winkel zu reduzieren, werden grundsätzlich das Problem nicht lösen können. Durch weitere Spiegel kann der tote Winkel letztendlich reduziert, aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Wirksamkeit von Spiegeln ist also begrenzt, und letztlich schaffen sie in manchen Fällen auch direkt Probleme: Sie können die Sicht versperren und führen auch nicht gerade zur Übersichtlichkeit in der Fahrerkabine. Es bleibt also eine latente Gefahr. Wir müssen bei alledem natürlich immer die Verkehrsinfrastruktur mitdenken, beispielsweise bei Kreuzungen, und durch den entsprechenden Umbau müssen wir diese Kreuzungen in Berlin sicherer machen. Aber was wir in jedem Fall brauchen, ist auch die technische Optimierung der Fahrzeuge. Wir fordern also die verpflichtende Einführung des Abbiegeassistenten. Verschiedene Hersteller entwickeln hier Systeme, mit deren Hilfe mit Radarsensoren die gesamte Länge des Lkws sowie die Bereiche hinter und vor dem Fahrzeug überwacht werden können. Unfallforscher gehen davon aus, dass damit jeder zweite Unfall zwischen Lkws, Fußgängern und Radfahrern vermieden werden kann. Außerdem wollen wir auch prüfen, ob die Nachrüstung von Bestands-Lkws mit Abbiegeassistenten möglich ist und inwiefern dort auch Fördermöglichkeiten geschaffen werden können. Die Anschaffung eines Abbiegeassistenzsystems bewegt sich ungefähr im Rahmen von 1 500 Euro pro Lkw. Das sind also Kosten, die eine kluge und nachhaltige Investition beinhalten. Sie würden den Arbeitsalltag von Kraftfahrern deutlich erleichtern und wären ein Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit. Wichtig ist, das Problem natürlich grenzüberschreitend zu betrachten. Wir brauchen die Unterstützung auf europäischer Ebene. Wir brauchen feste, international einheitliche Kriterien für die Prüfung von Abbiegeassistenzsystemen, um sie dann über EU-Typgenehmigungsvorschriften verbindlich einzuführen. An dieser Stelle sei die Bemerkung erlaubt, dass den Überlegungen, die gerade auf europäischer Ebene zur künftigen Regelung der Ruhezeiten von Fahrern im Fernverkehr kursieren, deutlich widersprochen werden muss. Ihnen sollen künftig statt nach zwei Wochen nunmehr erst nach vier Wochen 48 Stunden zusammenhängende Ruhezeit zur Verfügung stehen. Das ist ein Skandal, und da kann ich sagen, dass wir als Linke da ganz klar auch an der Seite der Gewerkschaften stehen. Die Sicherheit im Straßenverkehr muss immer vorgehen.

dann – das darf ich Ihnen sagen – müssen Sie auch erwähnen, dass dieses Produkt – es gibt eine wunderbare Untersuchung der Universität Stockholm – bereits 13 Tonnen CO2-Ausstoß für die Batterien verursacht hat, ohne dass das Fahrzeug gefahren ist.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Rettungsdienste, Küstenschutz und nicht zuletzt die Feuerwehr sind mit Fahrzeugen der Klasse N2 und N3 unterwegs. Wir sprechen hier von den Brummis unter den Einsatzfahrzeugen, die mehr als 3,5 t beziehungsweise mehr als 12 t schwer sind. Diese Fahrzeuge werden im Einsatz unbedingt benötigt. Da sie aber selten genutzt werden, halten sie länger als Lkw, die tagtäglich im Einsatz sind. Darum ist die Neuanschaffung für eine Feuerwehr zum Beispiel immer eine ganz besondere Angelegenheit. Nach 20 oder mehr Jahren ein neues Fahrzeug anzuschaffen, ist für einige Wehren der Grund, ein Fest zu feiern. Manchmal findet sich sogar eine Gruppe, die das neue Fahrzeug direkt am Werk abholt. Das zeigt die starke Verbundenheit mit der Technik, die im Einsatzfall Leben zu retten hilft.

Der Sachverhalt, um den es hier geht, ist hinlänglich ausgetauscht worden. Es ist in der Tat eine Expertendebatte. Es gab vor Einführung der EuroNorm 6 Befürchtungen, dass es zu Problemen mit der neuen Technologie zur Abgasbehandlung kommen könnte. Damals vermuteten einige Betroffene, dass sogenannte Regenerationsfahrten für die Einsatzfahrzeuge erforderlich würden oder dass, wenn man diese Regenerationsfahrten nicht durchführen würde, eine computergesteuerte Leistungsreduzierung im Fahrzeug ausgelöst würde, die dazu führen würde, dass man ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatzfall gegebenenfalls nur noch mit 40 km/h betreiben könnte.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich danke ausdrücklich der Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Stunde, denn öffentlicher Nahverkehr ist für uns Grüne eine Herzensangelegenheit. Es ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge. Ohne Mobilität geht es nicht. Und Mobilität ohne eigenes Fahrzeug geht nur mit ÖPNV. Damit dieser auch für möglichst viele nutzbar ist, brauchen wir eine durchgängige Verfügbarkeit, Barrierefreiheit und verständlich gestaltete soziale Preise. Dafür haben wir bereits viel getan. Mit der Einführung der Förderung von landesbedeutsamen Buslinien haben wir erreicht, dass kreisüberschreitende Buslinien in hoher Qualität gesichert und neu geschaffen wurden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Euro6-Norm für Dieselfahrzeuge ist eine vernünftige und angesichts der aktuellen Debatte auch notwendige und richtige Regelung. Bei Rettungsfahrzeugen sieht das allerdings ganz anders aus. Bei einer üblichen Einsatzfahrt, die in der Regel keine Langstrecken umfasst, erreichen weder Motor noch das komplexe Abgasreinigungssystem die notwendigen Temperaturen, um überhaupt eine Abgasreinigung herbeizuführen. Dieser Umstand macht der Industrie immer noch Kopfzerbrechen. Selbst der bei Feuerwehrfahrzeugen führende deutsche Hersteller produziert und optimiert weiterhin Euro-5-Feuerwehrfahrgestelle, weil Euro 6 eben nicht für jedes Fahrzeug geeignet ist. Nach Angaben dieses

Eine Erlaubnis, das Fahrzeug im Ehrenhof abstellen zu dür fen, wird nur sehr wenigen Personen gewährt. Selbstverständ lich dürfen etwa Personen, die wegen einer Behinderung auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe angewiesen sind, das Fahrzeug im Ehrenhof abstellen.

Sollte ein Asylbewerber Fahrer sein, dann hat er ohnehin über das Fahrzeug eine Haftpflicht. Das heißt, wir reden hier über eine sehr kleine, spezielle Fallkonstellation, wo jemand als Fußgänger einen solchen Schaden verursacht.

Nun kann man sagen, dass es spezifische Beförderungsbedingungen vor Ort braucht, die unterschiedlich sein müssen. Da widerspreche ich Ihnen ja nicht grundsätzlich. Aber gerade beim Thema Fahrradbeförderung muss man auf die Kapazitätsgrenzen in den einzelnen Regionen schauen. Da ist es sinnvoll, dass es unterschiedliche Regelungen gibt. Aber es kann nicht sein, dass ich in ein und demselben Fahrzeug, zum Beispiel im Regionalexpress Leipzig – Dresden – es handelt sich dabei übrigens um die erfolgreichste Strecke in Sachsen – zwischen Leipzig und Oschatz mein Fahrrad kostenlos mitnehmen darf, aber wenn ich von Oschatz weiter nach Riesa fahren möchte, auf einmal eine Fahrradkarte benötige. Das kann man keinem Kunden erklären.

Auf der anderen Seite müssen wir sagen, auf dieses Anhö rungsverfahren kann natürlich nur unter bestimmten Bedin gungen verzichtet werden. Die Transporte müssen bestimm te Bedingungen einhalten: Sie dürfen nicht länger als 25 m sein, und zwar insgesamt als Transporter nicht länger als 25 m. Wenn vorn der Kran noch zwei Meter herausragt, kann das noch obendrauf kommen. Wenn aber der Kran nicht vorhan den ist, kann hinten nicht verlängert werden. 25 m ist also für das Fahrzeug die Begrenzung. Man kann jetzt nicht sozusa gen das Fahrzeug auf 27 m verlängern und auf den Kran ver zichten oder ihn einklappen. Das geht nicht, weil das Fahr zeug natürlich ein anderes Fahrverhalten hat, als wenn ein Kran vorn herausragt, wenn hinten die Stämme länger sind. Ich glaube, das können Sie nachvollziehen.

Wissen Sie was? Mein Auto ist 15 Jahre alt. Ich habe keinen Partikelfilter. In der Zwischenzeit haben sich andere Leute fünfmal ein neues Auto gekauft. Jetzt fragen Sie einmal, was ökologisch wertvoller ist: ein Fahrzeug, das vielleicht keinen Filter hat, 15 Jahre zu fahren, oder in der Zwischenzeit für ein und die gleiche Person fünf neue Fahrzeuge zu produzieren? Daran sollten Sie vielleicht einmal denken.

Meine Damen und Herren! Hier dürfen und werden wir nicht aufhören. Es sind die Tausenden haupt- und ehrenamtlichen Helfer da draußen im Land, die unser Leben, unsere Kinder und Eltern retten, wenn wir diejenigen sind, denen das Wasser bis zum Halse steht, wenn wir diejenigen sind, die eingeklemmt im Fahrzeug sitzen, weil uns jemand die Vorfahrt geschnitten hat, wenn es unsere Eltern oder Großeltern sind, denen ein ehrenamtlicher Kamerad und seine Tochter, die zufällig vor Ort sind, auf der A 9 bei Münchberg Erste Hilfe in der schwersten Stunde geben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch genau an meine ersten Fahrten, die ich als Führerscheinneuling absolviert habe - ich weiß nicht, wie es Ihnen ging -: Absolut stolz, aber auch mit absolut fehlender Fahrpraxis wurde man eigentlich eher gefahren, als dass man den Eindruck hatte, man steuere das Fahrzeug wirklich eigenhändig.

Gemeint ist: Bei einer Drückjagd muss man schnell handeln bzw. den Ort schnell wechseln. Gemeint sind z. B. Ansitze auf einem Pickup oder auf einem Anhänger, die schnell von Fläche zu Fläche fahren - nehmen wir jetzt einmal einen Maisschlag -, um den Ort schnell wechseln zu können. Natürlich hält das Fahrzeug an, natürlich schießt niemand, der das Fahrzeug führt, vom Lenkrad aus. So ist das nicht gemeint. Es geht also wirklich um einen leichten Ansitz auf einem Pickup oder einem Hänger bei haltendem Fahrzeug, um dann schnell weiterzufahren. Die Jäger fahren - Sie selber werden das kennen - jedes Mal wieder mit dem Anhänger zum nächsten Schlag, oder sie müssen von einem Ansitz herunter zum nächsten Ansitz herauf. Gerade bei Drückjagden muss man schnell handeln. Deswegen ist das eine Überlegung.

Ich glaube, dass viele von denen, die heute gesprochen haben, die Struktur noch nicht so ganz verstanden haben. Wenn man das einmal verstanden hat, dann sieht man auch, dass wir die Eigentumssicherung sehr gut geregelt haben. Auf der anderen Seite haben wir uns nicht die Belastung der Wartung der Fahr zeuge ans Bein gebunden. Dafür ist der jeweilige Betreiber zuständig. Es ist vertraglich genau geregelt, was sie alles tun müssen, damit am Ende das Fahrzeug nicht runtergefahren ist und wir dann Schrott bekommen. Es ist ganz wichtig, dies so in aller Klarheit festzuhalten.

batteriebetriebenen Fahrzeug lässt sich der Kraftstoff hier einfacher transportieren. Es lässt sich mehr Energiemenge speichern. Der Pferdefuß dabei ist, dass es noch sehr teuer ist. Vielleicht aber setzt sich diese Variante langfristig durch. In der bereits erwähnten KPMG-Umfrage sehen zumindest 75 % der Befragten in Brennstoffzellen die Lösung, die sich langfristig durchsetzen wird. Das sind Techniker und Manager der Autoindustrie, nicht Politiker.

Beim Baden-Württemberg-Modell können sich die Unterneh men die günstigen Kreditkonditionen des Landes erschließen und tragen dabei auch kein Restwertrisiko mehr, da Fahrzeug eigentümer und -verpächter die SFBW ist. Die SFBW trägt auch Verantwortung für die Wartung der Fahrzeuge.

Bei der Elektroenergie ist es nämlich so: Ja, vielleicht wird man ein Auto zu einem erträglichen Preis kaufen können; aber der Strom, der von diesem Auto genutzt wird, ist schon heute erheblich teurer. Es geht doch darum, dass am Ende die Kombination von Fahrzeug und eingesetzter Energieleistung für unsere Volkswirtschaft stimmen muss, und das muss sich im Ergebnis der Forschung und der Wissenschaft in den kommenden Jahren zeigen. Zu glauben, dass die AfD solche mittelalterlichen Dinge fordert, das können Sie ganz vergessen. Das ist einfach nur Unsinn, albern, Blödsinn.

Ich sage dies nur, um Ihnen deutlich zu machen, was gemeint ist. Ich habe jetzt einen Smart, weil ich wenig verbrauchen will, und ich werde mir wahrscheinlich irgendwann einen Elektro-Smart besorgen, und zwar genau für die 20 km, die ich vielleicht ab und zu zu Hause fahre, um einzukaufen oder sonst etwas. Wenn ich aber hierherkomme, benutze ich mein Fahrzeug, mit dem ich durch schweres Wetter fahren kann, nach Kroatien fahren kann usw.

Bei allem Ernst, der mit der Sache verbunden ist, die Berechtigung, ein Mofa zu führen, setzt eine Prüfbescheinigung voraus. Die Fahrerlaubnis ist eine ganz andere Kategorie, das heißt, dass jemand eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung und ebenso eine Prüfung ablegen muss. Das ist schon eine große Herausforderung für die jungen Leute. Sie werden also nicht sehenden Auges oder blind in den Verkehr geschickt, sondern mit einer grundlegenden rechtlichen und theoretisch-praktischen Vorbereitung auf die Erfordernisse, am Straßenverkehr teilzunehmen, mit der Berechtigung ausgestattet, so ein Fahrzeug zu führen, wenn sie die Prüfung bestanden haben. Von daher freue ich mich auf die breite Zustimmung zu diesem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es geht auch um die Frage der Nutzung der E-Mobilität im ländlichen Raum. Es kann gut sein, dass die Gemeindeverwal tung ein Elektroauto vorhält. Aber warum soll dieses abends, nachts und am Wochenende in der Gegend herumstehen, wenn es die Verwaltung nicht braucht? Eine der Gemeinden, die sich an dem Versuch beteiligt haben, stellt ein solches Fahrzeug außerhalb der Dienstzeit den Bürgern zur Verfügung, die dann im Prinzip unproblematisch quasi Carsharing betreiben kön nen.

Gerade eben habe ich auf meinem Gerät gesehen, dass um halb sechs eine Pressemitteilung von Mann+Hummel über ein neues Kooperationsprojekt kam. Mann+Hummel macht den Elektroscooter, den ja die Post entwickelt hat, noch besser und zum wahrhaft emissionsfreien Fahrzeug.

Zu Ihren Fragen 2 und 3: Es erfolgt keine dauerhafte Aufzeichnung. Das Betreiben der Anlage findet zeitlich begrenzt und durch speziell ausgebildete und zertifizierte Messbeamte der Autobahnpolizeiinspektion statt. Während des Messzeitraums werden Übersichtsaufnahmen der Fahrstreifen der betreffenden Fahrtrichtung per Video aufgezeichnet. Bei diesen ist kein Heranzoomen möglich, sodass weder die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen noch die Identität der Fahrzeuginsassen erkennbar sind. Erst das Programm Modul VKS Select berechnet durch einen Videoanalyseprozess das Geschwindigkeits- und Abstandsverhalten von Kraftfahrzeugen in einem dauerhaft markierten Messstellenbereich auf der Fahrbahn und generiert daraus Verdachtsfälle. Als Verdacht gilt für das Programm ein Über- bzw. Unterschreiten eines vorgegebenen Grenz- bzw. Schwellenwerts. Soweit dies bekannt wird, erfolgt die automatisierte Feststellung eines Geschwindigkeits- und Abstandsverstoßes und die Aufnahme von Einzelbildern auf einer sogenannten Fahreridentkamera. Dabei werden das vorselektier- te Kraftfahrzeug mit Kennzeichen und Fahrzeugführer erkennbar erfasst, in der Datenbank gespeichert und zur weiteren Auswertung und Bearbeitung der Zentralen Bußgeldstelle zugeleitet. Die Auswertung der Daten in der Zentralen Bußgeldstelle erfolgt durch zertifizierte Mitarbeiter. Die vorgenannten Übersichtsaufnahmen, welche die Anlage während des gesamten Messzeitraums fertigt, stellen die Grundlage für die Vermessung und Verstoßsequenz dar. Sie sind Beweismittel, um darzustellen, wie sich der Verkehrsvorgang insgesamt zugetragen hat, um eine eindeutige Zuordnung der selektierten Einzelbilder – der sogenannten Fahreridentkamera – zu dem betreffenden Fahrzeug bzw. beweissicher zu gewährleisten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dafür bedarf es zusätzlicher Fahrzeuge; das ist klar. Für die derzeit 238 im Einsatz befindlichen S-BahnTriebwagen der Baureihe ET 423, die mittlerweile bis zu 17 Jahre alt sind – die Inbetriebnahme war bekanntlich zwischen 2000 und 2004 –, ist eine grundlegende Modernisierung vorgesehen, die im Übrigen im Einklang mit und unter Beteiligung von Fahrgastverbänden umgesetzt werden wird. Es geht um eine technische Überholung und um die Erschließung zusätzlicher Platzkapazitäten. Jeder Triebzug soll statt den derzeit 544 Plätzen künftig 612 Steh- und Sitzplätze je Fahrzeug aufweisen, um die prognostizierten Fahrgastzuwächse zu bewältigen.

Als ich schon überlegte, die Rufnummer 110 anzurufen, fiel mir das Schild „Im Auftrag der Deutschen Post“ ins Auge, das am Fahrzeug befestigt war. Tatsächlich öffnete der Mann den Briefkasten, ließ die Briefe in den mitgeführten Sack fallen und entschwand.

Man wollte Wettbewerbsnachteile durch Lohnkosten wettmachen und hat damit die Abwärtsspirale bespielt, denn in der Tat liegt selbst der niedrigere DHL-Tarif von 13,00 Euro brutto die Stunde vielfach weit über dem der Konkurrenz. Eine Vielzahl von Lieferunternehmen wie DPD, Hermes, UPS oder GLS arbeiten ohnehin nur zum Teil oder gar nicht mit festangestellten Mitarbeitern, sondern mit Subunternehmern. Diese Subunternehmen stellen wiederum Leute ein und zahlen einen geringen Stundenlohn, der mitunter bei 3,00 Euro brutto plus Stücklohn liegt – ja nach gelieferter Paketzahl. Da geht beispielsweise ein Paketzusteller, dessen Arbeitstag um 5.00 Uhr beginnt und um 19.00 Uhr endet, der ohne Pause tonnenweise ein- und auslädt, mit maximal 1 400 Euro brutto nach Hause. Das Tagessoll für einen DPDPaketboten beträgt übrigens 150 bis 200 Pakete – oder die Subunternehmer sind Soloselbstständige, die auch noch ihr eigenes Fahrzeug stellen und nach der Zahl der zugestellten Pakete bezahlt werden. Da bleibt u. U. noch weit weniger und sie stehen finanziell im Risiko und tragen die Verantwortung. Da braucht es lange Arbeitszeiten, um ein Einkommen zu erreichen, von dem man leben kann.

Kriminelle werfen Steine auf Polizisten. Kriminelle bewerfen Mitarbeiter von RWE mit Steinen. So wurden im letzten Jahr auch Steine auf ein fahrendes Auto von RWE geworfen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach. Vier Insassen wurden verletzt. Ein RWE-Mitarbeiter hat nur mit sehr viel Glück sein Augenlicht behalten, weil die Glassplitter sein Auge zum Glück nicht getroffen haben, sondern ihn nur im Gesicht getroffen haben.

Jeder, der meine Biografie kennt, weiß, dass ich aus einem großen Konzern komme, der Automobile herstellt. Jetzt versuche ich auch einmal, ein wenig polemisch zu sein: Die Welt hat sich dort ebenfalls weitergedreht. Das erfolgreichste Auto des Konzerns war nicht der Käfer, wie viele glauben. Es war der Golf, und zwar der Golf 1. Aber ich bin froh, dass der Konzern nicht mehr den Golf 1 produziert, sondern mittlerweile den Golf 7, dass er die Werte des Fahrzeugs beibehalten und das Fahrzeug konkurrenzfähig entwickelt und weiterentwickelt hat, sodass es an den Märkten auch morgen noch zukunftsfähig absetzbar ist. Ich will vielleicht auch einmal in diesen Konzern zurück.

Ich habe das Entwicklungszentrum angesprochen. Warum ist das Entwicklungszentrum aus unserer Sicht so wichtig? – Weil auch die Zukunftsfähigkeit einer Marke mit der Kompetenz einhergehen muss, ein Fahrzeug von Grund auf zu entwickeln. Das hat eine ganz besondere Bedeutung, Herr Kollege Lenders. Denn – Sie haben die Antriebe angesprochen – Opel muss auch bei neuen Antrieben auf der Höhe der Entwicklung bleiben.

Ein Widerspruch ergibt sich auch aus der Feststellung der Staatsregierung, dass die Dienstfahrzeuge als unabdingbar betrachtet werden. In der Realität nämlich sieht es ganz anders aus. Anlage 10 zeigt, dass ein Großteil der Kontrolleurinnen und Kontrolleure das eigene Fahrzeug nutzen muss. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure fahren mit ihrem eigenen Pkw zum Betrieb und laden sich die Proben in den Kofferraum, zum Beispiel ein totes Tier aus dem Schlachthof. Nehmen wir einmal an, es ist ein Schwein. Sie fahren das tote Schwein dann viele Kilometer ins Labor zur Untersuchung. Dort lädt man das tote Tier aus, fährt nach Hause und packt das Reisegepäck der Familie in den Kofferraum, in dem gestern noch die Proben lagen. Nun können Sie sich einmal kurz verinnerlichen, wie Sie eine solche Fahrt finden würden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Foerster! Die Landesregierung hat das Thema „familienfreundlichere Dienst-Kfz-Regelung“ bereits mehrfach in den Jahren 2015 und 2016 einer intensiven Prüfung – im Übrigen bis hin zur Landtagsbefassung in der 121. Landtagssitzung am 9. Juni 2016, das ist wiederum nachzulesen auf der Landtagsdrucksache 6/5442 – unterzogen. Aus den schon damals besprochenen Gründen, vor allen Dingen in der Landtagssitzung, wurde die Änderung der Dienst-Kfz-Richtlinie nicht umgesetzt. Da eine Reihe von rechtlichen Fragen bisher nicht abschließend geklärt werden konnte, haben wir, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell helfen zu können, die Dienstwagenentschädigung über die Zuschläge beim Schlechtwegegeld umgesetzt. Mit der Änderung des Landesreisekostengesetzes in diesem Hause vom 27. Mai 2016 ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr privates Fahrzeug im Rahmen ihres Dienstes einsetzen, dafür auch angemessen entschädigt werden.