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Sie führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, wenn sich der Unternehmer damit auch noch einen günstigeren Mautsatz erschleicht, als er eigentlich zahlen müsste. Obendrein begeht er eine weitere Ordnungswidrigkeit. Beides können und wollen wir nicht gutheißen.

Wir können sagen: Wir schauen, dass das dort, wo wir etwas zu sagen haben, kundenfreundlich gemacht wird. Das machen wir übrigens auch bei den Regionalbussen, bei den Regional schnellbussen. Wir glauben, dass das heute dazugehört. Wenn wir wollen, dass die Menschen mit den öffentlichen Verkehrs mitteln fahren, dann sollen sie auch Vorteile haben, die sie so übrigens im Auto nicht nutzen können, sofern sie noch kein autonomes Fahrzeug haben. Aber da kenne ich auch noch nie manden, der eines hat.

Die Festsetzung zusätzlicher Fangmengen wird dann im Oktober 2017 festgelegt, und dafür sind die europäischen Fischereiminister zuständig. Wir werden das begleiten, ich habe das auch immer getan. Gegenwärtig ist es völlig unklar, ob fünf oder zehn Dorsche je Angler angemessen sind. Auch eine Erhöhung des europäischen Mindestmaßes für Dorsch ist ausdrücklich zu hinterfragen. Die Erhöhung des Mindestmaßes für Dorsche auf 45 Zentimeter hätte bestandsbiologisch sicherlich eine positive Wirkung. Ob diese jedoch ausreichend ist, um auf eine Tagesfangbegrenzung zu verzichten, erscheint fraglich und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Bestandssituation im Mai wirklich beurteilt werden. Deswegen ist zu berücksichtigen, dass die Anhebung des europäischen Dorschmindestmaßstabes nicht jährlich, sondern langfristig festgesetzt worden ist. Und da sind wir tatsächlich bei den 35 Zentimetern. Ich sage nach wie vor, wir wollen zu einem größeren Dorschmindestmaß kommen, aber die Sicht ist unterschiedlich. Bei den Fischern gilt dieser 35-ZentimeterDorsch, um für den Handel auch gelistet zu werden. Das müssen Sie einfach wissen. Der Angler muss ihn mit zweifelhafter Überlebenschance nach Ihrer Auffassung zurücksetzen. Dieses dürfte dem Angler letztlich schwer zu vermitteln sein. In der Freizeitfischerei wären außerdem erhöhte Rücklaufraten zu verzeichnen. Das spricht für ein einheitliches Dorschmaß in der Freizeitfischerei als auch in der Erwerbsfischerei. Das ist unser Ziel. Das heißt, sowohl für die Berufsfischerei als auch für die Freizeitfischerei muss das Dorschmindestmaß erhöht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein die vorgenannten Argumente stellen den vorliegenden Antrag, was die AfD anbetrifft, sowohl zeitlich als auch in inhaltlichen Fragen tatsächlich auf die Rote Liste. Aus der Sicht der Landesregierung sollte zunächst die Bekanntgabe der aktuellen Bestandssituation des Dorschbestandes der westlichen Ostsee abgewartet werden. Eine jährliche Tagesfangbegrenzung für Dorschangler scheint ein geeignetes Mittel für das Bestandsmanagement zu sein. Ob es fünf oder zehn sind, ich betone es noch mal, darüber werden wir in der Zukunft zu reden haben. Sofern die Bestandssituation es zulässt, beabsichtige ich jedenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Tagesfangbegrenzung bereits für 2018 angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hat auch in der Vergangenheit schon ausdrücklich dafür plädiert, die Begrenzung nicht unterhalb von sieben, sondern auf acht oder zehn Dorsche festzusetzen. Für Boots- und Kutterangler sollte sich das auf das Fahrzeug und nicht auf den einzelnen Angler begrenzen. Durch die sogenannte Vergabe von Fahrzeugquoten, die sich an der Anzahl der Angler je Boot orientiert, hat der einzelne Angler im Rahmen der Bootsquote die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Dorschen anzulanden, ohne dass damit das Bewirtschaftungsziel infrage gestellt wird. Ich denke, Ihnen wird das klar. Ich habe natürlich in den letzten Wochen und Monaten insbesondere noch mal mit den Anglern und den Fischern geredet. Ich glaube, dass wir während der Schonzeit in den Monaten Februar und März nicht nur die Erwerbsfischerei auf Dorsch, sondern auch das Kutter- und Bootsangeln in Wassertiefen von mehr als 20 Metern untersagen. Auch da habe ich mit dem Landesanglerverband einen intensiven Diskurs, denn die Dorschlaichgebiete liegen in tieferen Bereichen, dadurch würde eine erhebliche Schonung des Bestandes erfolgen und wir würden damit hoffentlich unserem Dorschbestand, der nachweislich ziemlich standorttreu ist, weiter auf die Beine helfen. Insofern hoffe ich, dass mit diesem Beitrag deutlich geworden ist, die Dorschfischerei und -angelei ist bei uns in guten Händen. – Herzlichen Dank.

Hier, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ist bei den Konzepten der Landesregierung aus Grü nen und CDU eben Fehlanzeige. Wir haben keine Diskussion darüber, wie wir tatsächlich den öffentlichen Personennahver kehr leistungsfähiger machen können. Aber wir müssen Men schen, denen wir möglicherweise das Recht nehmen, mit ih rem Fahrzeug in die Stadt Stuttgart zu fahren, Alternativen an bieten.

nativen auch die Nachrüstoption in den Blick nehmen, dass nämlich Menschen, die ein Fahrzeug teilweise erst vor zwei, drei Jahren mit viel Geld gekauft haben, die Möglichkeit ha ben, dieses Fahrzeug auch nachrüsten zu lassen.

Aber nicht jeder Mensch hat 20 000 € auf dem Konto, wie das vielleicht in einer grünen Welt angenommen wird, um ein neu es Fahrzeug kaufen zu können, liebe Kolleginnen, liebe Kol legen.

Das Land braucht eine Landesre gierung, die in der Lage ist, heute die richtigen industrie- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen zu treffen, um Ba den-Württemberg – gerade auch, was die Themen Fahrzeug bau und Automobilindustrie angeht – in der Erfolgsspur zu halten. Wer aber wie Verkehrsminister Hermann in seiner grü nen Verbotsideologie die Ächtung des Individualverkehrs und damit der Pkws betreibt,

Herr Dörflinger, Sie sagten, es gebe eine nachhaltige Entlas tung, wenn man Neufahrzeuge, beispielsweise nach Euro6-Norm, einsetzt. Rechnen wir dies einmal durch: Nehmen wir ein Mercedes-Fahrzeug der B-Klasse, 160 CDI. Dort ha ben Sie eine Entlastung – also die Differenz zwischen Infra strukturabgabe und der Minderung der Kfz-Steuer – von 9,75 €. Beim VW Polo sind es 7,80 € und beim Fiat 500 8,45 €. – Ich vermute, dass man damit auch die Nachrüstprämien unter stützt, die die CDU fordert; denn sie ist ja nun mitverantwort lich für die Fahrverbote in Baden-Württemberg. Bei dieser Geschichte hat doch alles keinen Sinn.

Trifft es demzufolge nicht zu, dass die herausnehmbaren Sperren mit Vorhängeschlössern gesichert sind, die da langsam vor sich hin rosten, und trifft es nicht zu, dass bereits ein Fahrzeug rückwärts wieder rausfahren und das Ziel erst durch die Fahrt um den Block erreichen konnte?

100.000 Fahrzeuge sofort zu beschaffen bedeutet – wir haben einmal 20.000 € pro Fahrzeug angesetzt – eine Ausgabe von 2 Milliarden €. Das entspricht dem zweifachen Jahresetat des SPNV in NordrheinWestfalen. Das ist absolut an dieser Stelle unmöglich! Ich empfehle den Piraten etwas mehr Realismus. Dieser Antrag ist surreal. – Vielen Dank.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorgeschlagen wird die Anschaffung von 100.000 autonom fahrenden Fahrzeugen. Es gibt aber keinen einzigen Vorschlag zur Finanzierung, und es wird nicht einmal nachgewiesen, dass ein einziges Fahrzeug davon heute praxistauglich ist. Insofern kann man den Antrag leider nur ablehnen. – Danke.

Soll also jeder sein eigenes autonomes Fahrzeug haben?

Deshalb möchte ich Sie fragen: Wenn ein Lehrer – für die gesamte Schulgemeinde ersichtlich – mit einem umgedrehten Kennzeichen an seinem Fahrzeug auf dem Schulparkplatz vorfährt und der Pädagoge – ausweislich von Zeugenaussagen – dieses Vorgehen auch seinen Schülern ausdrücklich als Zeichen des Protests gegen Ordnungsbehörden zur Nachahmung empfiehlt: Was sagt Ihnen dieses Verhalten über die Einstellung der Lehrkraft? Und welche Maßnahmen des Landes sind in diesem Zusammenhang zu ergreifen?

Mensch, wenn Sie zuhören würden, dann könnten wir uns auch in der Sache streiten! Das wäre leichter, Herr Borschke. Sie erwarten doch von mir auch, dass ich zuhöre. Zu diesen Regelungen zählt im Übrigen auch der Paragraf 12 der Landesbauordnung, der über die Standsicherheit von Windenergieanlagen entsprechende Anordnungen trifft, aber alle diese Regelungen erfordern klare Erkenntnisse, die einen solch weitreichenden Eingriff des Staates rechtfertigen. Da geht es nicht um Bauchgefühl, da geht es nicht um Vermutung und da geht es erst recht nicht, so schwer Ihnen das fällt, um politische Treibjagdinstinkte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich gern wiederholen: Es liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor, dass von den Anlagen vom Typ „DeWind D4/48-600“ in Bütow/Zepkow eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Um das mal zu übersetzen: Es werden nicht alle Fahrzeuge einer gewissen Marke stillgelegt, weil ein Fahrzeug dieser Marke in einer Fahrzeugflotte erhebliche Schwierigkeiten bereitet hat.

Die Stadt Wien beispielsweise hat das Ganze einmal genau untersucht. Das sollte man in Baden-Württemberg vielleicht auch einmal durchführen. Da kommt jetzt noch einmal klar zum Ausdruck, dass eher Menschen mit höherem Einkommen die neuen Dieselfahrzeuge fahren und insbesondere die Fra ge, ob man sich ein neues Fahrzeug leisten kann, eben auch vom Einkommen abhängt, vor allem wenn man mit dem jetzt vorhandenen Fahrzeug einen enormen Wertverlust zu verkraf ten hat. Sie bringen mit dieser Entscheidung in Baden-Würt temberg im Prinzip also auch eine soziale Härte in diese schwierige Diskussion hinein.

Vielen Dank für die Fragen. – Da muss man jetzt unterscheiden. Wir setzen uns dafür ein, dass es endlich eine blaue Plakette gibt. Wir ha ben immer gesagt: Wir wollen die blaue Plakette, um den Stickoxidausstoß einzuschränken und damit die Flotte moder nisiert wird, weil die alten Diesel das Problem sind, während es die neuen Diesel nicht sind. Diese Plakette wollen wir et wa 2020 einführen, wobei wir davon ausgehen, dass dann ca. 80 % aller Fahrzeuge sie bekommen. Dann ist die Kontrolle relativ einfach; denn dann muss man nur auf die Scheibe schauen. Wenn man eine blaue Plakette sieht, weiß man: Das Fahrzeug ist zugelassen.

Wenn er Zweifel hat, muss er ein Fahrzeug stichprobenhaft herausholen und muss sich die Fahrzeugpapiere zeigen las sen.

Ich versuche einmal, diesen Sachverhalt bildlich darzustellen: Der Besitzer eines 80 Jahre alten heruntergekommenen Oldtimers richtet diesen sehr aufwendig her. Er steckt viel Geld und viel Zeit hinein. Der Zustand ist nun fast besser als das Original. Nun kommt ein schlauer Interessent, der das Fahrzeug nach der Restauration geschenkt bekommen möchte. Aber nicht nur das: Er verlangt noch vor dem Kauf eine Komplettrestauration des Innenraums. Nach dem Kauf trägt der Erstbesitzer alle weiteren Kosten für weitere Verschleißarbeiten an dem Oldtimer. Wer von Ihnen hält dieses Geschäft für lohnenswert? - Denken Sie darüber nach!

Im Jahr 2014 hat die Gemeinde entschieden, dass das Fahrzeug, was bis dato in Hornburg vorhanden war, nach Erdeborn verbracht wird. Der Landkreis hat der Feuerwehr Hornburg leihweise ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, um überhaupt mobil sein zu können. Seit dieser Zeit hat Hornburg nur noch dieses Leihfahrzeug, jedoch ohne feuerwehrtechnische Beladung. Im Einsatzfall heißt das also, dass sie immer auf andere Feuerwehrleute warten müssen. Die Leute sind vorhanden, können aber nicht helfen, weil ihnen das Material fehlt. Das ist doch absurd.

Für Seligenstadt bedeutet diese Regelung aktuell, dass die erste Anlage auf dem Fahrzeug in Seligenstadt bereits im ersten Quartal 2017 außer Dienst genommen werden muss, da danach das momentan in der Ersatzbeschaffung befindliche Fahrzeug in Dienst geht. Ursprünglich sollte die bestehende Anlage auf das neue Fahrzeug übernommen werden. Dies ist nun aufgrund des neuen Erlasses nicht mehr möglich.

Diese Regelung betrifft auch das Fahrzeug im Stadtteil Froschhausen, wenn dieses in ca. vier Jahren zur Ersatzbeschaffung ansteht. Somit gewährt der neue Erlass für das bestehende Sicherungskonzept der Feuerwehren der Stadt keine dauerhafte Lösung.

Wir erleben das immer wieder. Tatort Dortmunder Nordstadt – das ist noch gar nicht lange her, sondern passierte erst vor vier Tagen –: Auf die Bitte hin, das Fahrzeug für einen Einsatz zur Seite zu fahren, haben drei Männer einen Polizeibeamten brutal zu Boden geprügelt und getreten. Nur der Griff des Kollegen zur Dienstwaffe konnte das Ganze stoppen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sind die Täter nun wieder auf freiem Fuß. Ein Täter flüchtete unerkannt. Nun kommt der Fall in den dicken Stapel der Akten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Irgendwann – in einem Jahr oder noch später – passiert dann einmal etwas.

Die Lösung des Problems muss am Fahrzeug gefun den werden.

Wie kann eine Lösung aussehen? – Ich sage vorweg: Wir sprechen uns ganz klar gegen eine pauschale Verbannung von Dieselfahrzeugen aus Innenstädten aus. Dies würde den zahlreichen Besitzern von Die selfahrzeugen, die Sprit sparen wollen, und dem pri vaten Handel und Handwerk nicht gerecht werden. Die ganz alten Dieselstinker dürfen ohnehin nicht mehr in die Umweltzonen hineinfahren, weil sie keine grüne Plakette bekommen. Der für die blaue Plakette wichtige Euro6Standard ist technisch sehr aufwen dig. Falls überhaupt, können die Fahrzeuge nur mit sehr hohen Kosten auf den Euro6Standard nachge rüstet werden. Somit würden wir gerade die Halter noch nicht so alter Fahrzeuge treffen. Das sind neben mittelständischem Handel und Handwerk die Men schen aus München und Umgebung, die ihr Fahrzeug für den täglichen Weg in die Arbeit brauchen. Deshalb ist aus unserer Sicht ein pauschales Fahrverbot abzu lehnen.

Der Tourismus in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsge schichte. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeits plätze im Tourismus ist inzwischen höher als die im Fahrzeug bau, in der Fahrzeugbranche. Das sind nicht exportierbare Ar beitsplätze.

Der zweite Schritt wird immer stärker die Frage betreffen, wie wir mit alternativen Antrieben umgehen. Beim klassischen Busförderprogramm haben wir den Fördersatz erhöht, damit auch alternative Antriebe möglich sind. Das ist ein interessanter Gedanke, den man einen Schritt weitergehen kann. Dafür fehlen manchmal noch die geeigneten Fahrzeuge. Ich bin sehr zuversichtlich. Wer auf der Internationalen Automobilausstellung Nutzfahrzeuge in Hannover war, der hat den neuen Crafter, das neue Volkswagen-Modell, gesehen. Das wäre ein typisches Bürgerbusfahrzeug, das man als elektrifiziertes Fahrzeug auf den Weg bringen könnte. Ich meine, dass wir gut beraten sind, dann, wenn der Crafter in diesem Jahr oder im nächsten Jahr erscheint, in den nächsten Jahren Pilotprojekte auf den Weg zu bringen, bei denen man beides - das hohe Engagement vor Ort bei dem Thema Bürgerbusse und das Thema neuer und moderner Antriebstechnologien, wie z. B. die Elektrifizierung der Fahrzeuge - miteinander vernetzt. Ich glaube, das würde uns in Niedersachsen gut zu Gesicht stehen.

Selbst die Leitplanken stellen kein größeres Risiko dar als bei normalen 40-Tonnern. Sie sind allgemein auf 38 t ausgelegt und dementsprechend für jedes Fahrzeug angesagt. Das ist also nicht anders als bei den heutigen Lkw.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Innenminister Stahlknecht in Beantwortung einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Heiß richtig darstellte, ist die Pflicht zur Vorhaltung leistungsfähiger Feuerwehren eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Diese haben hierfür die Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten, unterzubringen und auszubilden. Angesichts klammer Kassen in vielen Dörfern, Gemeinden und Städten reicht es nicht, symbolisch ein neues Fahrzeug oder Gebäude öffentlichkeitswirksam an eine Feuerwehr zu übergeben.

Was passiert mit den Tätern? Ich gebe Ihnen ein aktuelles Beispiel aus den letzten Tagen, wie wir in Bayern damit umgehen: Sie werden erwischt, das Fahrzeug wird nicht beschlagnahmt. Das Fahrzeug hätte beschlagnahmt werden können; denn eine bestimmte Hundesorte, American Stafford, wurde eingeführt. Bei ihr ist die Einfuhr definitiv verboten. Das ist ein Straftatbestand. Es gibt dazu klare Aussagen des Gesetzgebers. Wir haben nämlich das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland, nach dem das klar eine Straftat ist. Man hätte das Fahrzeug durchaus einziehen können. Das hat man nicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat das nicht interessiert. 700 Euro Sicherheitsleistung sind ein Witz, wenn man sich das genauer betrachtet. Hier wäre das möglich gewesen; hier sind wir gefordert. Allein auf Prävention zu setzen und Kampagnen zu fahren, reicht nicht. Da frage ich Sie, Frau Umweltministerin: Mit welchem Erfolg? Zeigen Sie mir das doch einmal auf.

Gerät das alles in die Hände von Tätern, so hat man gleich die nötigen Personendaten praktisch zusammen, womöglich mit Schlüsseln in einer Tasche, und kann dann ohne Weiteres in die heimische Wohnung eindringen oder ein Fahrzeug entwenden. Darauf muss man auch reagieren.

Denn Busfahrer lenken nicht nur ein Fahrzeug mit Dutzenden Insassen durch oft dichten Verkehr, sie verkaufen nebenher noch Fahrscheine, sie geben Auskünfte, und sie müssen mit Konflikten umgehen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung verdient.

Die ersten Chargen der insgesamt rund 6.000 ballistischen Schutzwesten der Schutzklasse 1 + wurden noch im zurückliegenden Jahr an Streifenbeamte der Landespolizeiinspektion Erfurt übergeben. Ebenso konnte im vergangenen Dezember ein sondergeschütztes Fahrzeug für den unmittelbaren Personenschutz in Dienst gestellt werden. Die Auslieferung eines weiteren Fahrzeugs ist für das erste Halbjahr 2017 avisiert. Das Ausschreibungsverfahren für 2.270 neue ballistische Helme der Schutzklasse 1 wurde noch im vergangenen Jahr bezuschlagt, sodass noch in diesem Monat die ersten Helme ausgegeben werden können.

Da muss ich mich jetzt beeilen. Meine Damen und Herren, ich will einfach sagen, man muss vor Ort hinsehen. Sie haben alte Fahrzeuge von vor 20 Jahren. Da kann man sagen, da hätten doch die anderen welche anschaffen sollen. Das SEK hat kein gepanzertes Fahrzeug usw. und sie haben kein Personal, weil es auch keinen Anreiz gibt. Wenn sich jemand für diese Sondereinheit SEK entscheidet, kriegt er nicht mehr Geld als andere. Das kann doch nicht gehen. Ich muss doch Motivation verbreiten. Meine Damen und Herren, Fakt ist: Sollte tatsächlich im Freistaat eine große Gefahrenlage eintreten, gibt es keine hinreichenden Personalreserven. Auch das sage nicht ich, sondern polizeiinterne Kreise. Ich darf in diesem Zusammenhang auch an die Personal- und Dienstversammlungen des LKA erinnern. Es ist ein unausweichlicher Fakt, dass unsere Polizei gegenwärtig unter einer dauerhaften Überbelastung durch Mehrarbeit und Überstunden leidet und kaum noch leistungsfähig ist. Die Gründe sind vor allem die geänderte Sicherheitslage, gestiegene Einsatzzahlen, unbesetzte Dienstposten, Kündigungen, dramatische Krankenstände sowie die Tatsache, dass den jährlichen Altersabgängen nur noch unzureichende Neuanstellungen gegenüberstehen. Zur Verdeutlichung – Herr Innenminister, hören Sie bitte zu –: 2016 wurden von den 155 Anwärtern 87 eingestellt. Sie nennen immer so flott die Zahlen, da müssen Sie aber sich berichten lassen oder selbst wissen, dass davon nur 87 eingestellt wurden, bei 140 Pensionierungen. Wir haben also weder abgefedert, was abgeht, noch einen Zusatz geschaffen. 2017 werden circa 90 Einstellungen erwartet bei 146 Abgängen. Das hat damit etwas zu tun, dass bei der Ausbildung 20 bis 25 Prozent am Ende aus unterschiedlichen Gründen den Abschluss nicht machen, vorher aufhören etc. pp. So etwas müssten Sie eigentlich wissen. Es ist traurig, dass Sie dies noch nicht erkannt haben. Dramatisch ist auch, dass Thüringen im Gegensatz zu anderen Ländern und dem Bund bislang kein Konzept hat, wie das Personal bei der Polizei in den kommenden Jahren nachhaltig gestärkt und aufgestockt werden kann und soll.

Eine Anmerkung zum Thema Elektromobilität und Energiewende, lieber Herr Kollege Lafontaine. Selbstverständlich sind wir in der Speichertechnologie noch nicht so weit, das ist richtig. Aber wenn Sie sehen, welche Entwicklung insbesondere in Amerika genommen wird, wenn Sie sehen, dass Tesla in der Wüste von Nebraska ein mehrere Hektar großes Batteriewerk errichtet, um Elektromobilität zu gewährleisten für das Fahrzeug Tesla, wo man mittlerweile dabei ist, Reichweiten von 600 Kilometern zu ermöglichen, dann kann man sich nicht hierhin stellen und generell die Windkraft verteufeln. Bei allen Problemen, die es zugegebenermaßen dort geben mag, ist dies ein Weg, den wir gehen müssen.

Und ich versichere Ihnen, wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um zu verhindern, dass eine Gefahr von diesen Personen ausgeht. Fazit: Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht eine hohe abstrakte Terrorgefahr, Hinweise auf konkrete Anschläge liegen uns jedoch nicht vor. Wir sind für diese Situation vorbereitet. Polizei und Verfassungsschutz sind wachsam und sie sind handlungsfähig. Meine Damen und Herren, um die Sicherheitsdebatte im öffentlichen Raum in Deutschland gibt es seit Jahren eine intensive Diskussion. Doch erst in den letzten zwei Jahren ist wirklich Bewegung in diese gesamte Diskussion gekommen. Bundesweit werden mehr Polizisten eingestellt, Gesetze wurden verschärft, Kompetenzen der Sicherheitsbehörden sind erweitert worden. Diese Verbesserungen wurden teilweise gegen massive Widerstände umgesetzt. Angesichts des Anschlags von Berlin ist es ganz selbstverständlich, dass wir jetzt erneut eine Debatte darüber führen, was wir verändern können, was wir verändern müssen oder wo die Gesetzeslage ausreicht, aber sie auch dementsprechend ausgeschöpft werden muss. Die Landesregierung wird sich dieser Debatte stellen und an konstruktiven Lösungen mitarbeiten. Wichtig ist: In Mecklenburg-Vorpommern sind wir in dieser Frage auf einem guten Weg. Wir haben in den letzten Jahren hier schon viel erreicht. Die Kriminalität sank, die Aufklärungsquote ist gestiegen. Jetzt setzen wir gerade die ersten Maßnahmen der neuen Legislaturperiode um. Weitere Maßnahmen werden in den kommenden Monaten folgen. Im Zuge der Flüchtlingskrise haben wir die Polizei bereits entlastet. 100 zusätzliche Stellen wurden geschaffen. Diese haben wir genutzt, um Spezialisten einzustellen, darunter beispielsweise auch Islamwissenschaftler, um genau auf diese Tendenzen reagieren zu können, und IT-Experten. Außerdem haben wir zusätzliche Anwärterstellen geschaffen, um den Nachwuchsbedarf decken zu können. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir für mehr Präsenz in der Fläche noch mal 150 Polizisten zusätzlich einstellen. Die Zahl der Polizisten steigt damit von ursprünglich 5.800 auf 6.050. Weitere 150 Polizisten wollen wir durch Umorganisation innerhalb der Organisationsstruktur für den Einsatz in der Fläche gewinnen. Für ein bevölkerungsarmes Land wie Mecklenburg-Vorpommern ist das alles zusammen ein großer Schritt nach vorn. Hinzu kommt, wir werden unsere Polizei besser ausrüsten, damit sie bei Terrorlagen sofort handlungsfähig ist. Dazu gehören andere Schutzwesten und Helme, aber auch Langwaffen und ein gepanzertes Fahrzeug werden der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen. Wir haben unsere Einsatztaktiken und Handlungskonzepte angepasst und entsprechende Übungen durchgeführt. Die gemeinsame Übung von Bund und Ländern gemeinsam mit der Bundeswehr in diesem Jahr ist auch ein Ergebnis, was vor zweieinhalb bis drei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland noch unvorstellbar gewesen wäre. Es wäre unvorstellbar gewesen, dass wir solche gemeinsamen Übungen durchführen. Wir werden die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen stärker nutzen und wir planen deutliche Verbesserungen bei der IT-Ausstattung. Wir werden Verbrecher und Staatsfeinde im Internet stärker verfolgen und wir werden das Zusammenwirken von OK und Terrorismus stärker unter die Lupe nehmen. Mit all diesen Maßnahmen werden wir die Sicherheit im Land spürbar erhöhen.

Nicht nur, dass den Anwohnern an Kreuzungen schwer zu vermitteln ist, was man an einem Eurotrailer so toll finden kann, auch umwelttechnisch und selbst geografisch erschließt sich die Euphorie der Koalition gegenüber diesem Fahrzeug nicht.

Herr Kollege Lenders, wenn Sie sagen, der NVV wird demnächst das E-Ticket einführen, dann sehe ich darin keinen Nachteil. Auf Dauer ist das auch kein Thema von Mehrkosten. Die Einführung mag mehr kosten, aber auf Dauer ist das wohl eher ein Beitrag dazu, den ÖPNV effizienter zu machen und eine größere Akzeptanz der Menschen durch eine geringere Schwelle zu erreichen. Wenn Sie in vielen Städten im Ausland unterwegs sind, dann wissen Sie, dort ist es schon lange so, dass Sie eine elektronische Karte haben, mit der Sie ein Fahrzeug einfach betreten oder verlassen können. Sie bekommen dann entsprechende Abrechnungen. – Auch hier können die Verbünde noch einiges tun. Sie werden auch einiges tun. Sie machen es nur dann, wenn sie auch gewisse Klarheiten haben, wie es die nächsten Jahre weitergeht und welche Budgets sie haben werden.

Im Weser-Kurier heißt es hierzu: „Tarmstedt. Samtgemeindebürgermeister Frank Holle mag in diesen Tagen gar nicht mehr aus dem Fenster seines Dienstzimmers schauen. Es könnte nämlich passieren, dass ein bestimmtes Wohnmobil auf den Parkplatz des Tarmstedter Rathauses einbiegt. Dass dem Fahrzeug eine 14-köpfige Familie entsteigt, die von der Samtgemeinde Tarmstedt untergebracht werden will. Es wären alte Bekannte, die Holle und seiner Rathausmannschaft schon länger Schweißperlen auf die Stirn treiben. Ebenso wie anderen Rathaus-Chefs und ihren Leuten.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parkeisenbahnen sind relativ exotische Erscheinungen im Thüringer Verkehrswesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die früheren Pioniereisenbahnen der DDR. Parkeisenbahnen sind Schmalspurbahnen, die so groß sind, dass Fahrgäste im Fahrzeug mitfahren können.

Parkeisenbahnen sind Schmalspurbahnen, die so groß sind, dass Fahrgäste im Fahrzeug mitfahren können. Von der Größe her sind sie allerdings mit den eigentlichen Eisenbahnen nicht vergleichbar, sind aber dem äußeren Erscheinungsbild den Eisenbahnen ziemlich ähnlich. Eine wichtige Besonderheit ist, dass die Parkeisenbahnen die Einbeziehung von Kindern in den Betriebsdienst ermöglichen. Dies ist pädagogisch wertvoll, weil die Bahnen nicht nur eine Freizeitgestaltung für die Kinder darstellen. Ihnen wird auch eine Aufgabe gegeben, mit der sie sich identifizieren können und bei der sie auch persönlich viel lernen können.

Sie fahren zwar auf Männer ab, aber Sie werden garantiert das weibliche Fahrzeug bevorzugen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU und bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Woran erkenne ich es an dem Fahrzeug? Das war die Frage!)

Das Mobilitätsverhalten vieler Menschen verändert sich. So gibt es einen wachsenden Trend weg vom eigenen Fahrzeug, hin zum Carsharing, insbesondere bei Menschen, die jünger als 35 Jahre sind.

in zweiter Punkt ist wichtig. Wir müssen den Menschen zeigen, dass Elektromobilität praxistauglich ist. Elektromobilität ist alltagstauglich. Das belegen zahllose Studien und Projekte. Es gibt eine Vielzahl von Elektrofahrzeugen auf dem Markt vom Hybrid bis zum rein batteriebetriebenen Fahrzeug.

Abgesehen davon, dass viele Definitionen und Bezeichnungen auch in Deutsch hätten ausgedrückt werden können, beschreibt diese Studie eine Art Zukunftsvision. Zum Beispiel wird ein ganz normaler Ladezustand eines Elektrobusses als „state of charge“, der Lebenszyklus als „live cycle“, ein batterie-elektrisches Fahrzeug als „battery electric vehicle“, ein Fahrzeug mit Reichweitenverlängerung als „range extended electric vehicle“ usw. bezeichnet.

Hinzu kommen ökonomische Betrachtungen. Die „total cost of ownership“, die betriebswirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Diese wird auf der Basis der Kapitalwertmethode durchgeführt. Alle Investitionskosten für das Fahrzeug, die Traktionskomponenten, die Energiespeicher, die Ladeinfra- struktur, die Herstellung von Anschlüssen an das örtliche Energienetz bis hin zu den Betriebskosten, den Kapitalmarktzinsen usw. spielen dabei eine Rolle.

Tatsache ich auch - das wurde heute schon mehrfach genannt -: In Sachsen-Anhalt sind nicht einmal 250 Elektroautos zugelassen. Es gibt zu wenige Ladestationen. Die Anschaffungskosten sind hoch, sodass sich die Anschaffung nur für Besserverdienende lohnt, die sich das leisten können. Die stellen sich allerdings mit der Prämie einen Zweitwagen hin; sie ersetzen nicht ihr Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Hessen ist ein wirtschaftsstarkes Bundesland, und wir wollen das bleiben. Wir wollen unsere Wirtschaft in dem Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und damit möglichst klimafreundlichen Gesellschaft unterstützen. Wir wollen vor allen Dingen in den schnell wachsenden Märkten im Bereich des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien führend bleiben. Das heißt, auch unsere Wettbewerbsfähigkeit steht auf dem Spiel. Warum stimmen die Gewerkschaften der Automobilbranche inzwischen der Herstellung emissionsarmer Fahrzeug zu? Warum ist das so? Doch nicht deshalb, weil die Gewerkschaften gerne auf diesen Transformationsprozess setzen, der natürlich erst einmal auch Fragen bezüglich der Arbeitsplätze aufruft, sondern deshalb, weil sie wissen, dass die Automobilbranche sonst Standorte in Deutschland verliert, weil China, Japan und die USA uns vormachen, wie es gehen kann. Wir haben hier etwas zu verlieren, und deswegen ist es notwendig, dass man sich auch mit der Ökonomie des Klimaschutzes befasst. Das hat die FDP meines Erachtens nicht getan.

Herr Abg. Klee, ich will jetzt nichts Falsches sagen. Wie gesagt, es ist eine Machbarkeitsstudie der ESWE. Wenn ich das hier richtig sehe, kommt die Bahn über die Brücke zum Brückenkopf – im wahrsten Sinne des Wortes, so heißt das – und fährt dann über Wiesbaden-Ost in Richtung der Innenstadt. Ich will aber ausdrücklich sagen, es gibt ja in Wiesbaden leider eine lange Vorgeschichte der Auseinandersetzung um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, das sich auf Schienen fortbewegt.

Außerdem sagte uns der ADAC - ich kann es gar nicht glauben -, eine durch die Autohersteller direkt in die Pkw integrierte technische Lösung würde weniger als 1 Euro pro Fahrzeug kosten. Ob es nun 1 Euro, 10 Euro oder 50 Euro sind - es ist ein Bagatellbetrag im Vergleich zu den Gesamtkosten für ein Auto. Es ist also überhaupt kein finanzielles Problem. Der Datenabruf im Zusammenhang mit dem Car-Pass hingegen bedeutet Bürokratie und kostet Geld. Die Werkstätten müssten Gebühren bezahlen. Die Datenschützer sagen uns: Eventuell müsste sogar das Datenschutzgesetz überarbeitet werden, weil die Fahrgestellnummern privates Eigentum sind - oder wie auch immer.