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Die Kameraden in Wietzendorf haben dieses Fahrzeug seit einigen Monaten in ihrem Gerätehaus und üben fleißig mit diesem Fahrzeug, um bei einem erforderlichen Einsatz dieses Fahrzeug richtig einsetzen zu können. Es handelt sich hierbei um eines von den vier beschafften Fahrzeugen der Firma ITURRI. Wer in der letzten Woche auf der INTERSCHUTZ-Messe war, konnte sich dieses Fahrzeug auf dem Stand des Landesfeuerwehrverbandes ansehen. Sehr imposant! Die Kameraden in Wietzendorf haben uns erzählt, wie wunderbar dieses Fahrzeug bei Waldbränden tatsächlich eingesetzt werden kann.

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Demnach wurde die Feuerwehr um 12.08 Uhr von der bei der PI Eisenach eingerichteten Einsatzstelle über den Ausbruch eines Brandes im Wohnmobil unterrichtet. Beim Eintreffen am Einsatzort wurde das Löschfahrzeug von der Polizei zum Wohnmobil durchgewunken. Um 12.19 Uhr wurde mit den Löscharbeiten begonnen. Das Fahrzeug brannte zu diesem Zeitpunkt stark aus dem Dach im vorderen Drittel. Erst im Verlauf des Löscheinsatzes, so steht es im Einsatzbericht der Feuerwehr, wurde die Feuerwehr davon unterrichtet, dass man sich erstens vorsichtig verhalten solle, denn es habe eben noch geknallt, dass zweitens das Fahrzeug eventuell im Zusammenhang mit einem Raubüberfall stehe, drittens man darauf achten solle, ob silberfarbige Fahrräder im Fahrzeug aufgefunden werden und viertens sich im Fahrzeug eventuell Personen befinden würden.

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Es ist so - um bei dem Deubel-Gleichnis der Sichtweise durch die Frontscheiben zu bleiben -, dass sich das Fahrzeug des Landes und das Fahrzeug der kommunalen Familie auf der gleichen Straße befinden. Nicht immer kann man allen Schlaglöchern ausweichen, selbst wenn man diese vor sich liegen sieht, und jedes der Fahrzeuge wird im Regelfall auch durch größere Schlaglöcher hindurchfahren. Der Unterschied ist, dass das Fahrzeug des Landes dann auch noch für Reparaturen am Fahrzeug der kommunalen Familie zuständig ist und vor der Herausforderung steht, selbst fahrtüchtig zu bleiben.

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weisen, zu welcher Situation das führt: Als in der WM-Nacht in Bremen-Nord Beamte auf Streifenfahrt waren, mit ihrem Streifenwagen durch Bremen-Nord gefahren sind, wurden sie dort von einer größeren Gruppe junger Männer umstellt, und das Fahrzeug ist angegriffen worden. Es ist versucht worden, in das Fahrzeug zu gelangen und die Beamten aus dem Fahrzeug herauszuholen. Das ist aber nicht gelungen. Ich bitte Sie aber trotzdem, sich die Si tuation vorzustellen! Es sitzen zwei Polizeibeam te während einer Streifenfahrt im Streifenwagen und sind auf einmal umstellt von einer größeren Gruppe, die das Fahrzeug angreift. Am Ende ist ein Verfahren wegen einer Sachbeschädigung an dem Polizeifahrzeug eingeleitet worden, weil Paragraf 113 StGB aufgrund der Tatsache nicht einschlägig war, dass diese Beamten gerade nicht in Vornahme einer Vollstreckungshandlung waren.

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Wie kann ein Mensch dazu fähig sein, Brennsätze auf ein Fahrzeug zu schmeißen, in dem mindestens zwei Kolle gen sitzen? Das Fahrzeug brennt, die Kollegen befinden sich noch im Fahrzeug. Und es gibt trotzdem Leute, die brennendes Material auf das Fahrzeug schmeißen?... So etwas habe ich noch nicht erlebt.

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Das Fahrzeug ist in der Lage, eine Gruppe von Spezialkräften gepanzert und geschützt an ein Ziel heranzubringen und aus dem Fahrzeug heraus den Einsatz zu bestreiten. Das Fahrzeug kann auch genutzt werden, um unter Beschuss Personen zu bergen. Auch dazu gibt es Möglichkeiten in dem Fahrzeug selbst.

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Ich will das mal an einem Beispiel verdeutlichen für diejenigen, die vielleicht nicht so in der Materie drin sind. Wenn Sie die Presse verfolgt haben, dann ist jetzt gerade gestern oder vorgestern die Meldung rausgekommen, dass im Teilnetz Warnow – das ist der S-Bahn-Verkehr in Rostock – neue Bombardier-E-Talent-2-Züge eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge, das stand jetzt nicht in der Pressemitteilung, aber übern Daumen gepeilt kostet wohl ein Fahrzeug dafür ungefähr 4 Millionen Euro. Das können Sie mal so einschätzen. Wenn Sie dieses Fahrzeug, und das ist auf der Strecke durchaus möglich, durch entsprechende LNT-Fahrzeuge ersetzen – und das sind schwere, früher hat man gesagt, schwere Straßenbahnfahrzeuge, sie sehen etwas modifiziert aus, aber es ist für den Kunden im Grunde kein wahrnehmbarer Unterschied –, dann können Sie pro Fahrzeug ungefähr bis zu 1 Million Euro sparen. Bei einem einzigen Fahrzeug! Und wenn Sie sich das mal fürs ganze Land überlegen, dann wissen Sie, was Sie dort auch selbst über einen Verkehrsvertrag von 12 oder 15 Jahren gegebenenfalls einsparen können.

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Zweitens. Verwertbares Vermögen. Es gibt bis heute keine Definition von verwertbarem Vermögen in Gänze. § 90 SGB XII spricht bspw. bei einem angemessenen Fahrzeug von einem verwertbaren Vermögen. Was ist ein angemessenes Fahrzeug? Es ist nicht definiert. Ist ein Porsche Cayenne ein angemessenes Fahrzeug? - Ich glaube nicht. Deswegen brauchen wir eine genaue Definition. Und jedes Fahrzeug, das über diesem definierten Betrag liegt, ist zu veräußern und der Gewinn ist unserem Land zuzuführen, damit wir davon die entsprechenden Kosten decken können. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit.

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Stellen Sie sich vor, ein Autofahrer parkt sein Fahrzeug ordnungsgemäß am Straßenrand - alles völlig korrekt. Aufgrund eines Fehlers bei der Einsatzleitung ordnet die Polizei an, das Fahrzeug umzusetzen, weil es angeblich eine Rettungsgasse blockiert. Um das Fahrzeug zur Seite zu bewegen, kommen Polizeibeamte. Die haben eine Art Rollbretter und schieben das Fahrzeug an eine andere Stelle.

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Mitunter bekommt es der Petitionsausschuss aber durchaus mit skurrilen Beschwerden zu tun, so etwa in dem Fall eines Petenten, der die Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen beanstandete, nachdem er gegen einen Unfallgegner wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort Strafanzeige gestellt hatte. Dem Petenten war bei einem Verkehrsunfall in Erfurt ein Schaden an seinem eigenen Pkw entstanden. Das nach Angaben des Petenten unfallverursachende Fahrzeug mit einem Erfurter Kennzeichen hatte sich nach dem Vorfall vom Unfallort entfernt, ohne dass der Fahrer Angaben zur Person gemacht hätte. Wie der Petitionsausschuss im Rahmen seiner Ermittlungen feststellte, handelte es sich bei dem fraglichen Pkw möglicherweise um ein mit einem Tarnkennzeichen versehenes Zivilfahrzeug der bayerischen Polizei. Die zuständige Kriminalpolizeiinspektion bestätigte, dass das Kennzeichen zwar einem Fahrzeug ihrer Dienststelle zugeteilt sei, jedoch weder das Fahrzeug noch das Kennzeichen zur Unfallzeit in Erfurt eingesetzt worden sei. Der Einsatz solcher Tarnkennzeichen ist im Rahmen polizeilicher Ermittlungen nicht unüblich. Dabei handelte es sich um ein für zwei Fahrzeuge erteiltes Wechselkennzeichen. Auch anhand der zur Einsichtnahme angeforderten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte konnte der Petitionsausschuss letztendlich aber nicht eindeutig klären, ob es sich bei dem Unfallgegner des Petenten um ein Fahrzeug handelte, an dem das fragliche, der bayerischen Polizei zugeordnete Nummernschild mit Erfurter Kennzeichen verwendet wurde.

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Mir wurde mitgeteilt, dass das neue Fahrzeug sparsamer, kleiner und günstiger ist als das bisherige Fahrzeug, also der VW Touareg, der dem Staatssekretär Ripke gehört hat und den mein Staatssekretär sonst gefahren ist. Da ich nicht wusste, dass auch dieses Vorgängerfahrzeug möglicherweise einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellte, bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es dann, wenn es sich um ein kleineres, sparsameres - 149 g zu 220 g - Fahrzeug handelt, richtlinienkonform ist. Das war ein Fehler. Ich bin nicht darauf hingewiesen worden, dass dieses Fahrzeug einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellt. Als mir bekannt wurde, dass es einen Verstoß gegen die Richtlinie darstellt - das war deutlich, bevor mir der Vermerk bekannt geworden ist -, haben wir - wie Sie auch wissen - den Wagen zurückgegeben und die Fehlentscheidung korrigiert.

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Apropos verwertbares Vermögen: Es gibt bis heute keine Definition von verwertbarem Vermögen in Gänze, schon gar nicht bezüglich des geretteten Hab und Guts unserer Gäste. § 90 Sozialgesetzbuch XII spricht bei verwertbarem Vermögen beispielsweise von einem angemessenen Fahrzeug. Was ist ein angemessenes Fahrzeug? - Es ist nicht definiert. Ist ein Porsche Cayenne oder ein BMW 7er ein angemessenes Fahrzeug? - Ich glaube nicht. Deswegen brauchen wir eine genaue Definition und jedes Fahrzeug, das über diesem definierten Betrag liegt, ist zu veräußern. Der Gewinn ist unserem Land zuzuführen, damit wir davon die entsprechenden Kosten decken können. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie können sich die Punkte in unserem Antrag vielleicht durchlesen, bevor Sie ihn wegbügeln.

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Wir brauchen ein Fahrzeug, das einen optimalen Fahrgastwechsel erlaubt. Wir brauchen ein Fahrzeug, das im Gegensatz zu den vorhandenen Radschienefahrzeugen optimale Beschleunigungswerte, optimale Bremswerte hat. Und wir brauchen ein Fahrzeug, das im Gegensatz zur heutigen Radschienetechnologie einen besseren Lärmschutz hat. Dieser kann bei der Entwicklung des Fahrzeuges selber einsetzen. Die Lärmemission kann aber auch - dafür gibt es schon Beispiele - direkt bei den Schienen durch Einschalungen gedämmt werden.

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Sie dann jemanden haben mit einem Fahrzeug, einen jungen Fahrer und dann geht die Diskussion los, ist das nun ein zulässiges Fahrzeug oder ist es keines. Jedenfalls ist es außerordentlich schwierig. Dann die Verfügbarkeit: Was wollen Sie denn machen, wenn so ein Fahrzeug gar nicht da ist, wie soll dann der junge Mann oder das junge Mädchen zur Fahrpraxis kommen? Das ist nämlich das allerwichtigste, Fahrpraxis zu erhalten. Nur dadurch kann man Sicherheit gewinnen beim Führen von Fahrzeugen. Wenn man sie gar nicht erst gewinnen kann, dann kann man auch nicht sicherer werden beim Fahren. Deswegen wurden dann in Punkt 15 die Sätze 3 und 4 gestrichen.

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Ja, die Landesregierung unterscheidet zwischen den Begriffen "behindertengerechtes Fahrzeug" und "behindertenfreundliches Fahrzeug". Der Unterschied besteht darin, dass bei einem behindertengerechten Fahrzeug sämtliche für den behinderten Fahrgast gegebenenfalls in Betracht kommenden Nutzungsparameter durch diesen ohne fremde Hilfe nutzbar sein müssen. Zudem müssen behindertengerechte Fahrzeuge auch der Vielzahl verschiedenartig möglicher Behinderungen Rechnung tragen können. Von behindertenfreundlichen Fahrzeugen spricht man hingegen, wenn zumindest einige solche Nutzungsparameter den Anforderungen Behinderter entsprechen. Bei der Festlegung des in Thüringen zum Einsatz kommenden behindertenfreundlichen Fahrzeugmaterials unternimmt das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr alles, um besonders auch mobilitätseingeschränkten Personen einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr anbieten zu können.

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Die Betrachtung, meine Damen und Herren, der Gesamtbelastung von Transportunternehmen, die in den einzelnen Ländern herrscht, macht die dramatische Situation für die deutschen Transportunternehmen deutlich. Da amtliche Aufzeichnungen bewusst oder unbewusst in Berlin nicht erstellt werden, müssen nichtamtliche Vergleiche herhalten. Zahlen vom Bundesverband Spedition und Logistik für einen 40Tonnen-Lastzug mit einer jährlichen Fahrleistung von 135 000 Kilometern: Ein deutsches Fahrzeug hat Gesamtkosten bestehend aus Mineral-, Öko-, Autobahngebühr und Kfz-Steuer von 43 427 DM, ein niederländisches Fahrzeug von 28 974 DM, ein französisches oder belgisches Fahrzeug von ungefähr 30 800 DM. Das sind Unterschiede von über 30 Prozent.

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Erstes Beispiel: Ein Petent beklagt eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Parkens auf einem Sonderplatz für Schwerbehinderte. Er selbst ist schwer behindert und hatte dies durch die Hinterlegung seines Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug auch belegt. Sein Tun wurde durch die Bußgeldstelle aber nicht anerkannt. Das Wirtschaftsministerium führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Auslegung des Schwerbehindertenausweises im Fahrzeug nicht rechtmäßig war und Ausnahmen nur gelten, wenn Parkausweise gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt sind. Der Behindertenausweis allein ist noch kein Parkausweis und berechtigt nicht, auf diesem Sonderparkplatz zu parken.

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Weshalb soll es zum Beispiel nicht möglich sein, durch Carsharing ein heute zur Sicherung der Mobilität notwendiges Fahrzeug zu nutzen - wohlgemerkt ein Fahrzeug, nicht mein Fahrzeug -, zumal Fahrzeuge im Privatbesitz in der überwiegenden Zeit des Tages eher den Charakter von „Stehzeugen“ besitzen. Das heißt, die eigentliche Nutzungsdauer von Pkw reduziert sich auf einen zeitlich eng begrenzten Raum. Somit ist der Umschlag dieser Fahrzeuge äußerst gering.

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Es wurden Einsatzfahrzeuge angegriffen, es wurde auch versucht, ein Fahrzeug in Brand zu setzen. Scheiben wurden eingeschlagen, Reifen zerstochen. Und wenn Sie von einem speziellen Polizeifahrzeug sprechen, liebe Frau Tausendfreund, dann sollten Sie auch ansprechen, dass es nicht nur um das Fahrzeug ging, sondern dass versucht wurde, ein Fahrzeug in Brand zu setzen, in dem Polizeibeamte saßen. Meine Damen und Herren, das grenzt an Mordversuch. Das will ich ganz deutlich sagen.

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Beamten aufgehalten. Mehrere Augenzeugen beobachteten, wie die BGS-Beamten Jochen Stay nicht nur hinderten, seinen Weg per Auto fortzusetzen, sondern ihn auch nicht zu Fuß weitergehen lassen wollten. Mehrere Beamte des BGS wurden dabei beobachtet, wie sie körperliche Gewalt einsetzten, um Jochen Stay festzuhalten. Nachdem Augenzeugen des Vorfalls um Hilfe gebeten hatten, wurde ich Zeugin davon, wie die BGS-Beamten Jochen Stay, der inzwischen schon gefesselt war, weiter drangsalierten und ihn schließlich regelrecht in ein BGS-Fahrzeug hineinwarfen. Was im Wagen geschah, konnte nicht beobachtet werden, da weitere BGS-Beamte das Fahrzeug abschirmten. Ein BGS-Beamter filmte jedoch mit einer kleinen Digitalkamera in das Fahrzeug hinein und kommentierte das, was er sah, meiner Erinnerung nach mit den Worten: „jetzt fängt die Person an zu weinen“.

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Zurzeit muss die Zulassungsstelle eines Landkreises ein Fahrzeug zulassen, obwohl die beantragende Person für ein anderes Fahrzeug noch Gebühren und Auslagen offen hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Praxis abgeschafft werden. Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, einem Schuldner die neue Zulassung zu verweigern. Damit wäre der Schuldner gezwungen, seine offenen Auslagen gegenüber der Zulassungsbehörde zu begleichen, bevor er für ein anderes Fahrzeug eine Zulassung erhalten kann. Dies trägt nicht nur zu einer gerechteren Behandlung aller Fahrzeughalter bei, sondern würde auch die Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte positiv beeinflussen. Aus diesem Grunde stimmen wir einer Überweisung an den Fachausschuss zu und freuen uns auf die dortige Debatte.

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Dass ich hier nicht nur theoretisch diskutiere, darf ich an einem Beispiel klarmachen, das mich selbst betrifft. Ich habe mir im November ein Fahrzeug gekauft und habe mich auch dafür interessiert, wie hoch die CO2-Angaben für die einzelnen Automobile sind. Ich habe dann gesehen, dass der Diesel da bedeutend besser ist als der Benziner. Ich habe mich aber auch darum gekümmert, wie es mit den Stickoxid-Werten aussieht. Das Problem des Diesels besteht ja darin, dass er so hohe Stickoxid-Werte hat. Auch hier habe ich mich sachkundig gemacht und habe ein Fahrzeug gefunden entsprechend der Euronorm 6 mit AdBlue-Technologie, wo Harnstoff beigegeben wird, damit die Stickoxide auf die gesetzliche Norm gesenkt werden. Ich habe auch ein entsprechendes Fahrzeug bekommen. Leider konnte ich nicht die Marke weiterfahren, die ich vorher gefahren habe.

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len worden. Mit Hilfe dieses Bürgers gelang es der Polizei neun Minuten später, den flüchtenden Lkw mit dem ersten Funkstreifenwagen zu erreichen. Diesem Funkstreifenwagen war es jedoch nicht möglich, den flüchtenden Lkw zu überholen, da dieser mit hoher Geschwindigkeit die gesamte Fahrbahn nutzte und gefährliche Überholmanöver durchführte. Der Lkw-Dieb zeigte von Beginn an ein rücksichtsloses Fahrverhalten, mit dem er die Sicherheit der Teilnehmer im Straßenverkehr erheblich gefährdete. Er fuhr in Schlangenlinien und teilweise auch auf der Gegenfahrbahn durch das Stadtgebiet von Bad Salzungen. Selbst auf einer Kreuzung überholte er einen Pkw; unterwegs rammte der Amokfahrer im weiteren Verlauf Lichtmasten, Begrenzungen, ein Auto und sogar ein Haus. Eine erste reale Chance, den Amokfahrer zu stoppen, ergab sich für die Polizei, als dieser an einer Bahnschranke anhalten musste. Als sich die Polizeibeamten jedoch dem Fahrzeug näherten, fuhr der Amokfahrer unter großer Beschleunigung rückwärts und schob ein hinter ihm befindliches Fahrzeug rücksichtslos zurück. Die Polizeibeamten konnten sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, ebenso wie zwei weitere Personen aus einem weiteren Pkw. Die Polizeibeamten entschlossen sich nun, den Lkw durch Schusswaffeneinsatz zum Stehen zu bringen. Die Schüsse auf die Reifen blieben allerdings ohne Erfolg. Der Amokfahrer beschleunigte den Lkw wieder und flüchtete. Die Polizisten, die die Verfolgung wieder aufnahmen, verloren zunächst den Sichtkontakt zum Fluchtfahrzeug. Zu diesem Zeitpunkt erhielt der Funkstreifenwagen Unterstützung durch zwei weitere Funkstreifenwagen. Nach rund fünf Minuten Suche konnte der Sichtkontakt zwischen einem der drei Streifenwagenbesatzungen und dem flüchtenden Lkw wieder hergestellt werden. Ein Vorbeifahren oder Überholen war aus den bereits genannten Gründen nicht möglich. Zwischenzeitlich traf ein weiterer Funkstreifenwagen ein. Gegen 6.00 Uhr entschied sich die Besatzung, den Lkw durch eine Straßensperre an einem Weiterfahren zu hindern. Sie befanden sich zu diesem Zeitpunkt in geraumer Entfernung vor einer stark befahrenen Kreuzung, die unübersichtlich und nur über einen abschüssigen und kurvigen Streckenverlauf zu erreichen ist. Zur Zeit des Ereignisses herrschte starker Berufsverkehr. Aus Sicht der Polizisten galt es daher, diese Kreuzung vor einer unkontrollierten Fahrt des Tatfahrzeuges zu schützen. Auf dem Weg zur Kreuzung befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Lastzug auf der B 19. Die Funkwagenbesatzung überholte diesen und hielt ihren Wagen ca. 800 m vor der Kreuzung an. Sie beabsichtigten, den Lastzug des später getöteten Lkw-Fahrers als Hindernis einzusetzen. Auf diese Weise sollte die Flucht des gestohlenen Lkws beendet werden. Ein Beamter verließ den Streifenwagen und forderte den Lkw-Fahrer auf, sein Fahrzeug quer auf die Fahrbahn der B 19 zu stellen. Dieser Aufforderung

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Ich bin z. B. Pate, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, des ersten TÜV-zugelassenen Transportfahrzeugs von 3,5 t in vollem Elektrobetrieb. Das ist kein Fahrzeug – wie die Firma Daimler, Herr Stauch, vor zwei Tagen bei der Verleihung des Innovationspreises auf der Landesmesse sagte – mit einem 15-kW-Motor, der in der Lage ist, das Fahrzeug 2 km weit zu bewegen – ausschließlich zu Transportzwecken. Dieses Fahrzeug fährt schon heute von Kirchheim nach Stuttgart, von Stuttgart nach Kirchheim. Das ist ein Marktbeschickungsfahrzeug, ein Sprinter, völlig elektrobetrieben. Seine Leistung beträgt 90 kW bzw. 120 PS.

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Es geht darum, dass Menschen mit Behinderung selbstständig und selbstbestimmt mit dem ÖPNV von A nach B fahren können. Das bedeutet: Sie sollen an die Informationen über den Fahrplan und den Betrieb kommen, sie sollen dorthin gelangen, wo das Fahrzeug tatsächlich abfährt, sie sollen in das Fahrzeug hineinkommen, und sie sollen sich im Fahrzeug vernünftig aufhalten können. Das bedeutet konkret: Die Fahrscheinautomaten müssen vom Rollstuhl aus zu bedienen sein, man braucht Rampen und Fahrstühle, die Bahnsteige müssen hoch genug und die Fahrzeugeinstiege niedrig genug sein, und die Fahrzeuge müssen Platz für Rollstühle bieten.

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die auf Mobilität angewiesen sind, die sich vor zwei oder drei Jahren etwa als Handwerker ein neues Fahrzeug gekauft haben. Viele sind dringend auf ihr Fahrzeug angewiesen und können sich nicht alle sechs Monate ein neues Fahrzeug leisten, Herr Kollege Hartmann.

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Nachdem aufgrund des Hinweises eines Zeugen, der beobachtet hatte, wie zwei Männer zwei Fahrräder in ein Wohnmobil, dessen Kfz-Kennzeichen mit ‚V‘ (für Vogtland) begann, verladen hätten und eilig davongefahren seien, angeordnet worden war, Ausschau nach einem derartigen Fahrzeug zu halten, entdeckten“ zwei Streifenbeamte „ein derartiges Fahrzeug geparkt in Eisenach-Stregda. In der Fahrerkabine war keine Person sichtbar, der dahinterliegende Wohnbereich war durch einen zugezogenen Vorhang oder eine Decke nicht einsehbar. Ebenso waren die Vorhänge der Fenster zugezogen. Die beiden Beamten erhielten nach ihrer Meldung des Fundes und des Kennzeichens per Funk die Mitteilung, dass das Fahrzeug auf eine Verleihfirma zugelassen sei, und nach ihren Angaben erst nach der Halterfeststellung per Funk die Anweisung, sich dem Wohnmobil vorsichtig anzunähern und von außen festzustellen, ob sich Personen im Wohnmobil befänden. Der Zeuge“ - einer der Streifenbeamten - „gab an, man habe sich bereits zuvor auf dem Weg von Waltershausen nach Eisenach vorsorglich schusssichere Westen angezogen.“

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Nach der von der Polizei erbetenen Öffnung der Eingangstür zum Wohnmobil wurden dann zwei Personen im Fahrzeug entdeckt. Der Einsatzleiter der Feuerwehr wurde daraufhin von der Polizei angewiesen, das Fahrzeug selbst nicht zu betreten und die noch ausstehenden restlichen Löscharbeiten auf das Nötigste zu begrenzen. Der Einsatzleiter der Feuerwehr wurde aufgefordert, das Fotografieren des Einsatzes zu Dokumentationszwecken der Feuerwehr einzustellen. Die Kamera der Feuerwehr wurde herausverlangt und einbehalten. Über den Verbleib der Fotos bzw. deren Auswertung und Verwendung konnte keiner der angehörten Zeugen, auch nicht der Einsatzleiter, dem Untersuchungsausschuss Näheres angeben. In den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akten sind diese nicht enthalten. Nach der Beendigung des Löschvorgangs half die Feuerwehr der Polizei beim Anbringen von Abdeckplanen am beschädigten Wohnmobil und begleitete den Abtransport des Wohnmobils zur Großraumhalle eines beauftragten Abschleppunternehmens. Ein weiterer Zutritt zum Fahrzeug zum Zweck der Brandnachschau in der Halle des Abschleppunternehmens wurde der Feu

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Verehrter Herr Dr. Bernig, die Landesregierung hat bereits geholfen. Das verunfallte Fahrzeug war vom Typ HLF 16, und seit vergangener Woche wissen wir, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen wirtschaftlichen Totalschaden han delt. Die finanzielle Regulierung erfolgt über den Kommuna len Schadenausgleich. Um die Einsatzbereitschaft der freiwilli gen Feuerwehr in Kloster Lehnin aufrechtzuerhalten, haben wir der Gemeinde zunächst ein vergleichbares Fahrzeug aus dem Bestand unserer LSTE Eisenhüttenstadt ausgeborgt und jetzt verkauft. Das heißt, die Gemeinde Kloster Lehnin hat nunmehr im eigenen Fahrzeugbestand kein HLF 16, sondern ein LF 16. Es unterscheidet sich im Prinzip nur durch wenige Zurüstungsgegenstände, und es ist auch eine vergleichbare Fahrzeuggeneration, wenn auch nicht das gleiche Baujahr.

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Zu Eurocopter will ich nicht mehr sagen; wenn wir sagen "pacta sunt servanda", dann gilt das auch für Eurocopter. Das muss man so feststellen. Da sind schwache Momente bei der Auslieferung von Hubschraubern. Aber ich sage es einmal positiv. KMW Krauss-Maffei Wegmann - hat das 1989 erkannt. Die haben gewusst, dass Panzer nicht mehr in früherem Umfang gebaut werden können. Was haben sie gemacht? - Sie haben sich gefragt, wie sich die Bundeswehr entwickeln wird: Sie wird mehr Auslandseinsätze haben, wir müssen unsere Soldaten schützen. Sie haben das sicherste Fahrzeug der Welt entwickelt, den "Dingo". Der "Dingo" kann durch keine bekannte Panzermine in die Luft gesprengt werden. Die Insassen tragen höchstens Traumaschäden davon, wenn dieses Fahrzeug auf eine Mine auffährt. Dieses Fahrzeug bietet unseren Soldaten wirklich zu hundert Prozent Sicherheit. Was haben Sie beide gesagt? - "Wir müssen unsere Truppe bestmöglich ausstatten". Was ist passiert, als es um die Nachbestellung solcher Fahrzeuge ging? - Ihr Verteidigungsminister zu Guttenberg bestellte nicht den "Dingo", sondern den "Eagle" aus der Schweiz. Das Schweizer Unternehmen

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Ein solches Fahrzeug ist – ich beschreibe es einmal mit meinen Worten – ein gepanzertes Fahrzeug in einem zivilen Look. Sie erkennen nicht, dass das Fahrzeug diese Ausstattungsfähigkeiten hat.