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Bei der Kostenregelung der Tragehilfe Rettungsdienst in § 55 standen die Abgeordneten des Ausschusses ein Stück weit zwischen den Stühlen, auf der einen Seite waren da nämlich die Feuerwehren und die Gemeinden und auf der anderen Seite die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Die Aufnahme der neuen Entgeltregelung des § 55 Abs. 3 Nr. 4 war eine zentrale Forderung der Feuerwehren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Wichtig ist hier, auch noch mal zu wissen, es geht hierbei nicht um die derzeitige Praxis, dass bei der Notwendigkeit einer Tragehilfe die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, wenn eine schwergewichtige Person von der Mannschaft des Rettungswagens allein nicht aus der Wohnung zum Fahrzeug gebracht werden kann. Es geht nicht um die Tragehilfe bei der Rettung von Personen aus einer lebensgefährlichen Situation, denn dann bleibt der Einsatz der Feuerwehr natürlich weiterhin kostenfrei, aber es geht um die Einsatzkosten, sprich die Freistellungszahlungen an die Arbeitsgeber der Feuerwehrangehörigen, die eigentlich die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes tragen müssten, aber dann auf die Gemeinden geschultert werden. Um das zu ändern, sieht das Verfahren nun eine Erstattung der Einsatzkosten von Durchzuführenden vor, die diese Kosten dann in den Jahresverhandlungen mit den Kassen klären. Wir haben wahrgenommen, dass sich die Freude darüber bei den Hilfsorganisationen – freundlich gesagt – etwas in Grenzen hält. Im direkten Gespräch mit der LAG haben die Organisationen das auch uns gegenüber noch mal deutlich erläutert. Herzlichen Dank auf jeden Fall auch an dieser Stelle dafür. Was dort bereitwillig geleistet wird, teils auf wenigen Schultern, verdient auch hier unsere allerhöchste Anerkennung. Gerade bei den Maltesern, beim ASB, beim DRK, bei den Johannitern und auch bei der DLRG gibt es bereits heute eine hohe Belastung. Hier schultern teilweise wenige Beschäftigte eine massive Arbeit und leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in Thüringen.

Die Forderung vieler Feuerwehren, auch gebrauchte Fahrzeuge zu finanzieren, um beispielsweise noch vorhandene Fahrzeuge aus DDR-Zeiten zu ersetzen, fand leider keine Zustimmung. Die meisten Anzuhörenden waren hier skeptisch. Jedoch sollte hier noch einmal darüber nachgedacht werden, denn es ist vielfach einfacher, ein solches Fahrzeug zu erwerben und zeitnah eine mögliche Verbesserung der konkreten Situation vor Ort zu erreichen, auch als Überbrückung, als mitunter mehrere Jahre auf eine Neuanschaffung hinzuarbeiten, die natürlich finanzielle Ressourcen und auch viel Vorbereitung braucht.

Die Frage, wie man mit diesem Thema umgeht, wird schon länger auch in Feuerwehren diskutiert. Es gibt die besagte Handreichung. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass wir diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen sollten und dass wir hier auch über die Fragen, die hier genannt sind, sprechen sollten. Es ist ja so, dass natürlich eine Handreichung gut und wichtig ist, damit die Kameraden wissen, was los ist, aber die Landesebene ist auch dafür zuständig, sich zu überlegen, welche Technik man denn braucht, um eben diese Brände zu löschen. Und natürlich – Herr Bilay – ist es nicht die Aufgabe der Feuerwehr oder der Kommunen, Autos zu entsorgen, das ist völlig richtig, aber man muss natürlich damit umgehen; wenn man ein solches brennendes Fahrzeug vor sich hat, muss man sich überlegen, wie man es aus bekommt. Dann ist natürlich das mit diesen Löschcontainern eine Frage, man konnte sie sich auch angucken auf den einschlägigen Fachmessen, beispielsweise in Hannover. Auch hier ist die Frage: Wer finanziert denn solche Dinge? Die Kommunen sind da natürlich auch allein gelassen, wenn man das jetzt einfach mal anschaffen möchte. Deshalb geht es schon allein darum, dass das Land – und hier würde ich das Innenministerium oder das LVA eben auch in der Pflicht sehen – sich Gedanken macht, gemeinsam auch mit den Verbänden, welche Lösungen man hier flächendeckend womöglich vorhalten muss.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Deutschland wird der Brandschutz und die allgemeine Hilfe durch ca. 97 Prozent ehrenamtlicher Frauen und Männer gewährleistet. Wie bereits genannt, bilden sich die Rettungskräfte zwar immer weiter, um Leben zu retten oder größere Gefahren abzuwenden, dennoch müssen auch hier – und auch das hatten meine Vorredner bereits erwähnt – die Grenzen der Aufgaben in den Blick genommen werden. So gehört die nach der Löschung erforderliche Überwachung von Elektrofahrzeugen oder das Heben dieser Fahrzeuge in wassergefüllte Container nicht zu deren Aufgaben. Hier gilt es, die Anschlussprozesse – Sie hatten es bereits vorgetragen, Herr Bergner – weiter zu klären und, wie der Antrag ausführt, zum Beispiel bei Abschlepp- und Bergeunternehmen entsprechende Flächen zur Verwahrung zu definieren. All dieses ist aber nicht Aufgabe unserer meist ehrenamtlichen Rettungskräfte; so ist es in der Handlungsempfehlung beschrieben. Ein brennendes Fahrzeug kann nicht sofort in einen wassergefüllten Container gehoben werden, zuvor muss es unmittelbar abgelöscht werden. Nur Letzteres ist Aufgabe der Feuerwehr.

Ebenfalls gilt es, unsere Einsatzkräfte vor Fehleinschätzungen zu bewahren. So gab es bereits mehrere Fälle, wo sozusagen präventiv Elektrofahrzeuge in wassergefüllte Container verlagert wurden. Im Nachgang stellte sich dies als nicht erforderlich heraus. Am Fahrzeug lag dann ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Frage stand im Raum: Wer hat dies mit welcher Fachkompetenz veranlasst und muss dafür haften?

Der Schwarzmarkt für Drogen aller Arten, aber auch für Cannabis speziell, wird sich nicht von diesem Gesetz beeindrucken lassen, sondern wird im Gegenteil wachsen. Dafür gibt es zahlreiche gut dokumentierte statistische Beweise. Nicht nur in Colorado, auch in den Niederlanden und anderen Ländern ist der Drogenkonsum angewachsen. Und die Mengen, die frei verkäuflich sind und die frei verfügbar mitgeführt werden dürfen, meine Damen und Herren, wenn Sie die einschlägigen Experten hören, wie zum Beispiel letzte Woche im Fernsehen die Frau Dr. Vanessa Graßnickel, die nachgerechnet hat, dass die erlaubte Menge für täglich etwa fünf Joints reicht. Wer mal in Kontakt war mit Jugendlichen, mit Erwachsenen, die viel rauchen, der weiß, dass man mit fünf Joints am Tag – im Volksmund genannt – dauerbreit ist. Das heißt, die betroffene Person ist weder in der Lage zu denken, noch zu arbeiten, noch ein Fahrzeug zu führen.

Anscheinend hat sich diese Innovation aber nicht durchgesetzt, denn von der Deutschen Post fahren bis heute nur rund 17.000 E-Postautos, und das trotz Subventionen in Höhe von 30.000 Euro pro Fahrzeug – ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung.

Ich bekam dann den Hinweis, dass die Bundestagsabgeordneten vom BKA um 17:30 Uhr in die Halle begleitet werden. Also fand ich mich um 17:30 Uhr an dem Treffpunkt ein, ab dem das BKA die Bundestagsabgeordneten, die an dem Abend auch sprechen sollten, zur Halle begleiten sollten. Leider wurde ich vorher von einer Polizeibarriere aufgehalten, die mir riet, mich mit meinem Fahrzeug nicht mehr in die Innenstadt zu begeben. Es gab eine kurze Diskussion – die dauerte in etwa fünf Minuten –, bis man mich dann doch in das Parkhaus zu dem Treffpunkt durchließ. Da hieß es allerdings bereits, und das sagte dann das BKA, dass es schlichtweg für Landtagsabgeordnete gar nicht zuständig sei. Es war also mit den Bundestagsabgeordneten abgezogen.

2024! – In Brokdorf hat bereits die Dekontamination des Primärkreislaufes stattgefunden. Das ist irreversibel. So ein Kraftwerk müsste, wenn es neu genehmigt werden sollte, dem Stand der Technik nach genehmigt werden. Das würde im Prinzip bedeuten, einen Oldtimer zu einem hochmodernen, neuen Fahrzeug zu machen. Völlig unrealistisch! Insofern ist das eine komplett theoretische Diskussion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Aufgrund der massiven Angriffe von Aufzugsteilnehmenden musste eine weitere Einsatzhundertschaft in den Einsatzraum verlegt werden, um die Lage dort zu beruhigen. Nachdem dies gelang, setzte sich der Aufzug wieder in Bewegung und erreichte ohne weitere Vorkommnisse den Endplatz. Im Nachgang zu den Versammlungen mussten Polizeikräfte vormalige Versammlungsteilnehmende abdrängen, da diese versuchten, ein Fahrzeug der Polizei am Wegfahren zu hindern.

Zweitens. Technik nutzen, und zwar konsequent an und im Fahrzeug mit allem, was möglich ist. Der berühmte Abstandswarner, der Überwachungssensor für tote Winkel – all diese technischen Dinge helfen erheblich dabei, Unfälle zu vermeiden und natürlich auch, eine Infrastruktur zu schaffen, die Unfälle verhindert. Das kann man schlicht und ergreifend in einem Aktionsplan umsetzen.

Ehrlicherweise müssen wir auch feststellen, dass der Zeitablauf der größte Feind jeglicher Theorie ist, dass das alles anders hätte laufen können. Innerhalb von wenigen Minuten war alles passiert. Einer der Zeugen hat gesagt, dass das Opfer, welches den Notruf gerufen hat, immerhin vielfach beschossen worden ist. Projektile schlugen in das Fahrzeug ein, und er hat nicht abgelassen, hinterherzufahren. Auch das – so jedenfalls der Polizist und der Psychologe – spricht dafür, dass ein Einwirken sehr schwer möglich gewesen wäre. Unter optimalen Bedingungen bei entsprechender Verständnissituation wäre es natürlich möglich gewesen. Aber daraus abzuleiten, es wäre so gewesen, ist eigentlich falsch.

Wenn Sie mit den Mietwagen, Taxi und vielleicht mit den Plattformen von Uber einen Wettbewerb eröffnen wollen, dann ist das ein anderer Antrag. Sie helfen weder einer alten Dame, die auf ein Fahrzeug wartet, noch haben Sie gerade irgendeine Struktur entwickelt, wie wir den Rettungsassistenten helfen können. Wir brauchen über qualifizierte und unqualifizierte Transporte hier auch nicht wirklich zu sprechen.

Jetzt können Sie natürlich sagen: Die Leute wollen Auto fahren! – Aber ich sage es Ihnen: Wenn das immer mehr Menschen tun, dann werden die Straßen davon auch nicht freier. Deshalb ist es viel effizienter, dort zu investieren, wo ich viel mehr Menschen in einem Fahrzeug transportieren kann, und das ist dann mit Sicherheit besser eine U-Bahn oder eine S-Bahn, zumal – und das reklamieren Sie ja immer für sich, diese Menschen zu vertreten – sich auch gar nicht jede Person ein Auto leisten kann. Gerade dort ist es die bessere Investition zu sagen: Lasst uns die BVG und die S-Bahn stärken, denn davon haben alle Menschen in unserer Stadt etwas.

Die Kombination einer umfassenden BAföG-Reform und die Deckelung des KfW-Kredits sendet ein starkes Signal. Es zeigt, dass wir die Herausforderungen im Bildungsbereich ernst nehmen und uns aktiv für die Förderung von Chancengleichheit einsetzen. Bildung sollte ein Fahrzeug für persönliche und gesellschaftliche Entwicklung sein, kein Hindernis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch am Livestream, herzlich willkommen hier im Hohen Hause! Ein kurzer Ausflug in die Welt der Zahlen zur Anschaulichkeit des jetzigen Sachverhalts: In der selben Zeit, in der wir in dieser Woche hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags zusammenkommen, also innerhalb von drei Tagen, wurde durchschnittlich auf diese Zeit gerechnet zu über 300 verschiedenen Einsätzen eine Alarmierung von Feuerwehreinsatzkräften in Thüringen ausgelöst, die vor allem bei vielen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren zu einer Arbeitsunterbrechung führt. Die Kameradinnen springen hastig in ihre Stiefel und fahren los, um Menschen vor Gefahren zu schützen und Leben zu retten. In dieser Zeit also von drei Tagen, während wir hier beisammensitzen und mehrere Aktuelle Stunden, unterschiedliche Gesetze und Anträge beraten, werden durchschnittlich in Bezug auf die Gesamtzahl der Ereignisse in einem ganzen Jahr mehr als 212-mal Hilfeleistungseinsätze durch die Feuerwehren durchgeführt, zum Beispiel, um gefährliche Stoffe in der Umwelt oder Ölspuren zu dekontaminieren, Menschen aus verunfallten Fahrzeugen zu schneiden, schwerverletzte Personen nach einem Treppensturz abzutransportieren. Und in mehr als 44 Fällen werden in dieser Zeit auch Brände gelöscht, darunter zahlreiche Gebäude und Wohnungen, und je nach Wetterlage nun auch die anwachsenden Gefahren der Vegetationsbrände. In über 50 Fällen werden sich die Alarmierungen als Fehlalarm herausstellen, was natürlich besonders frustrierend für diejenigen sein kann, die alles stehen- und liegenlassen, gerade im Ehrenamt, und auch mindestens eine Feuerwehrkameradin oder ein Feuerwehrkamerad wird in dieser Zeit im Einsatz verletzt werden. Auch das gehört zur Wahrheit. An jedem einzelnen Plenartag muss mindestens ein brennendes Fahrzeug gelöscht werden, und dennoch wird es während der gesamten dreitägigen Plenarsitzungen gelingen, 37 Menschen bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen oder auch aus einer Lebensgefahr in Thüringen retten zu können. Insgesamt werden in diesen drei Tagen mehr als 3.500 Einsatzstunden für die Thüringer Feuerwehren anfallen.

Unverhofft kommt oft. Ja, liebe Frau Henfling, liebe Madeleine, Nein/Ja, die Frage will ich jetzt gar nicht beantworten. Ich kann nur sagen: Unverhofft kommt oft. Besser ist es, sich mental und auch innerlich darauf vorzubereiten. Das wird im Ausschuss weiter diskutiert werden. Wir müssen sehen, wie sich die Lage weiter entwickelt, was die Italiener diskutieren und am Ende auch beschließen. Unsere Schlitten- und Bobsportverbände mischen da ja schon mit, sowohl der Thüringer, der sächsische und auch der deutsche Verband. Die haben sich ins Gespräch gebracht. Wir werden schauen, was sich da weiterentwickelt. Ich bin mit den Verbänden im Austausch, bin auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder und dem Bund in weiteren Abstimmungen. Es kommt am Ende darauf an, die plötzliche Situation klug und vernünftig zu meistern. Das ist wichtig. Über Entfernung wurde schon gesprochen, ob 700 oder 750 Kilometer sei dahingestellt. Auf alle Fälle ist es weit, und unter 8 oder 10 Stunden ist das sicherlich mit einem Fahrzeug auf der Straße nicht leistbar. Es ist auch noch mal betont worden, ich habe es auch schon gesagt: Oberhof kann nicht alle Kufensportarten anbieten. Das ist alles wichtig, alles klar, aber eines will ich deswegen dick unterstreichen: Es wird autonom diskutiert durch den Sport. Die Entscheidung liegt beim Sport, nicht bei diesem Landtag, nicht bei dieser Landesregierung. Sport und Olympia ja, aber nicht zu jedem Preis. Megalomanie machen wir nicht mit. Das ist genau der Punkt, den ich abschließend noch mal sagen will. Ich habe keinen Zweifel, wenn es dann am Ende auf Oberhof hinausläuft, lieber Herr Voigt, dann würde es an der Thüringer Landesregierung – an Oberhof sowieso nicht – nicht scheitern. Dann würde es ein unvergessliches Olympiaerlebnis 2026 in Oberhof geben. Aber, ob das so sein wird, da warten wir mal ab, wie die Entscheidungen fallen, und dann sehen wir weiter. Auf alle Fälle steht Oberhof bereit, auch die Landesregierung steht bereit, anderen aus der Patsche zu helfen. Herzlichen Dank.

Damit sind wir auch bei der Frage angelangt, wie genau dieses Alarmsystem, das nach einem 1996 entführten und schließlich getöteten Kind benannt ist, funktioniert. Alles beginnt mit der Meldung des Vorfalls. Wird ein Kind als vermisst oder entführt gemeldet, informiert die örtliche Strafverfolgungsbehörde, in der Regel die Polizei, das örtliche AMBER-System. Dann wird geprüft, ob der Vorfall bestimmt Kriterien erfüllt, um für einen AMBER-Alert infrage zu kommen. Diese Kriterien können je nach Region variieren, um sicherzustellen, dass das System wirklich nur für Fälle höchster Dringlichkeit genutzt wird. Zu typischen Kriterien gehört beispielsweise, dass das Kind jünger als 18 Jahre ist, sich in unmittelbarer Gefahr befindet und es glaubwürdige Informationen über das Fahrzeug oder den möglichen Entführer gibt. Ist das geklärt, erfolgt die sofortige Alarmierung der Öffentlichkeit. Diese Warnung kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Rundfunkdurchsagen, Fernsehwarnung, Mitteilungen auf digitalen Werbetafeln, SMS-Alarmen und Benachrichtigungen auf Mobiltelefonen. Die Öffentlichkeit wird darin aufgefordert, bei der Suche nach dem vermissten Kind zu helfen, indem sie nach relevanten Informationen Ausschau hält, beispielsweise nach dem beschriebenen Fahrzeug oder anderen erkennbaren Merkmalen. Die Zusammenarbeit einer möglichst großen Gemeinschaft soll dazu beitragen, das Kind so schnell wie möglich sicher zu lokalisieren und zu retten.

Ab 1. Januar 2035 – so im Gesetz verankert – sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge inklusiv Sonderfahrzeugen genutzt werden, soweit nach dem Stand der Technik verfügbar. Insgesamt befinden sich heute 661 Straßenfahrzeuge, die für eine Umstellung infrage kommen, im Bestand der Landesverwaltung. Während es vor 2015 in der Landesverwaltung noch kein einziges E‑Fahrzeug gab, sind es inzwischen 82 emissionsfreie Elektrofahrzeuge und 96 emissionsfreie Fahrzeuge, wenn wir Hybrid hinzurechnen. Das entspricht einer Quote von 12,4 Prozent beziehungsweise 14,5 Prozent.

Das ist für die Mobilitätswende wichtig, ist aber auch eine Frage von Selbstbestimmung und Teilhabe. Denn die neuen Alten wollen mobil sein. Klar, es ist erst mal für alle Generationen gewöhnungsbedürftig, in ein Fahrzeug einzusteigen, das von keiner Person mehr gesteuert wird, sondern komplett allein fährt. Aber die Älteren sind nicht grundsätzlich abgeneigt. Das höre ich immer wieder bei meinen vielen Beteiligungsveranstaltungen zur altersfreundlichen Stadt. Wenn dann noch der Einund Ausstieg in den Shuttle leicht möglich ist und die Sitzhöhe nicht zu niedrig, wenn alles einfach zu bedienen ist, wenn das, was angezeigt, auch deutlich angesagt wird, und zwar auf Deutsch, und ein Hilfeund Notrufsystem selbstverständlich ist und wir das gut kommunizieren, dann können wir auch die Älteren begeistern.

Aber die Welle kommt, sie ist da, das ist überall in der Erprobung, und wir werden diese Welle nicht wieder zurückschubsen können. In Bergedorf gab es schon im Oktober 2021 solch einen Versuch, sechs Wochen lang, der tadellos gelaufen ist. Das Fahrzeug sei bloß immer etwas langsam gefahren, wurde von Autofahrern, die dahinter standen, beanstandet – aber sonst alles prima, alles gut, kein Unfall. Jetzt wird ein Versuch in Harburg durchgeführt, in anderen Städten gibt es auch Versuche, und es funktioniert.

Außerdem stellt sich langfristig die Frage, wie der Zugverkehr dekarbonisiert wird. Da gibt es, grob gesagt, zwei Möglichkeiten: Entweder spannt man einen Fahrdraht über die Gleise, um die Strecke zu elektrifizieren, oder man stellt die Elektrifizierung anderweitig sicher. Der Einsatz von Wasserstoff bedeutet ja eigentlich nichts anderes, als mit einer Brennstoffzelle Strom aus im Fahrzeug mitgeführtem Wasserstoff zu erzeugen. Inzwischen gibt es zudem Antriebsmöglichkeiten über Batterien, wofür man sogenannte Elektrifizierungsinseln einrichten muss, um die Züge zwischendurch zu laden.

Zum Zweiten – auch das ist andiskutiert worden –: Wir haben noch einen Änderungsantrag mit eingebracht. Ich denke, dazu besteht auch breiter Konsens – ich danke auch der FDP, dass sie diesen Änderungsantrag mitträgt –, dass wir eben sagen, wir haben einen höheren Aufwand für Bedienstete in der Forstwirtschaft, weil schlicht und einfach das Fahrzeug, wenn es auf unbefestigten Wegen fährt, einer höheren Abnutzung unterliegt. Wir wollen dem Rechnung tragen, indem wir diese höhere Abnutzung auch vergüten.

Wir sind uns aber in dem Ziel einig, dass wir dabei eigentlich emissionsfrei unterwegs sein sollten. Das ist ja in absehbarer Zeit wahrscheinlich zu schaffen, weshalb, Kollege Dirschauer, schon der erste Satz der Begründung Ihres Antrages so nicht zutrifft. Denn der Satz: „Je schneller ein Fahrzeug fährt, desto höher ist der Schadstoffausstoß“, gilt eben für den Tesla nicht, wenn er mit regenerativer Energie betrieben ist.

Seien Sie mir nicht böse, wenn ich sage, dass aus Ihren persönlichen Anmerkungen ein klein bisschen Neid sprach, vielleicht, weil man kein Fahrzeug hat, mit dem man so schnell fahren kann.

Ich jedenfalls kann sagen: Mein Fahrzeug emittiert deutlich weniger Schadstoffe als so manches Fahrzeug, das hier unten in der Garage steht und einem grünen Abgeordneten oder einer grünen Abgeordneten gehört. Dafür ist es deutlich schneller; das schadet an der Stelle nichts.

Ich kenne Ihr Fahrzeug nicht, Herr Kollege Dr. Buchholz. – Darum fordern wir die Landesre gierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu initiieren mit dem Ziel, die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen auf 130 Kilometer pro Stunde zu begrenzen.

Auch das von den Gegnern mantraartig ins Feld geführte Argument, dass die Autobahnen durch ein Tempolimit nicht sicherer würden, ist schlicht falsch, denn je höher die Geschwindigkeit eines Autos bei einem Unfall, desto größer auch die Schäden an Fahrzeug und Insassen. Das ist reine Physik, und das kann man auch durch Starrsinn nicht aufheben. Wenn wir die Umsetzung der Vision Zero, also null Verkehrstote, perspektivisch wirklich ehrlich meinen –im Grunde haben wir hier, so glaube ich, einen Konsens, wir alle wollen Vision Zero erreichen –, dann kommen wir an einem Tempolimit nicht vorbei.

Zum einen ist es das Thema Verkehrssicherheit. Wie bei Alkohol ist es verboten, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu führen. Bei Alkohol erinnert sich der ein oder andere vielleicht noch an seine Fahrschulausbildung. Es gab gewisse Berechnungsformeln, und man konnte relativ sicher selbst einschätzen, wann man nach dem Genuss von Alkohol, nach einem Bier wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ohne unter Alkoholeinfluss zu stehen. Den Grenzwert lasse ich mal weg. Am besten ist es, ohne Alkohol zu fahren. Das ist, denke ich, der gesunde Menschenverstand.

Aber bei Cannabis sieht es ganz anders aus, weil der THCGehalt – der Wirkstoff, der für den Rausch verantwortlich ist – nicht einer linearen Abbaukurve unterliegt, wie es bei Alkohol der Fall ist. Er unterliegt einem ganz anderen, relativ komplexen Verhalten, sodass es nicht nachgewiesen ist oder verlässliche Zahlen darüber gibt, wann man wieder imstande ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank. Sie haben zwar schon ein wenig fortgeführt, aber ich muss trotzdem noch einmal nachfragen. Sie haben gesagt, man könne bei Alkohol relativ gut selbst einschätzen, wann man wieder ein Fahrzeug führen kann. Ich habe bei meiner Führerscheinausbildung gelernt, dass ich das nicht selbst einschätzen kann

Es ging mir rein um den Aspekt, wann ich wieder in der Lage bin, ein Fahrzeug zu führen. Der Punkt, an dem ich ganz sicher bin, ist, dass ich weder unter dem Einfluss von Alkohol noch unter dem Einfluss von Drogen stehe.

Na ja, die Frage ist doch, ob wir in einer Digitalisierungsstrategie gemeinsam vorangehen wollen. Deswegen, um auch einmal ein Beispiel zu nennen, bei dem man intensiv über Digitalisierung und Daten redet: Wir werden morgen zusammen mit der HOCHBAHN ein Fahrzeug vorstellen, von dem wir uns vorstellen könnten, dass es in der Zukunft ein autonomes Fahrzeug im öffentlichen Nahverkehr für Hamburg sein könnte. Wenn es fährt, funktioniert dieses ganze Fahrzeug im Innenraum nur über Digitalisierung und über die Frage …

Aber das Ganze funktioniert nur, wenn wir das sozusagen autonom machen, wenn wir die Daten haben, sie digitalisieren und digital zusammenführen, und zwar im Fahrzeug selbst, im Innenraum, aber eben auch über die Buchungsplattform und ein Frontend für unsere Kunden. Genau das ist doch etwas, bei dem man sieht, dass der öffentliche Nahverkehr beispielsweise massiv von dieser Digitalisierungsstrategie profitiert. Es wurde hier so ein bisschen lakonisch gesagt: sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Natürlich sind wir – damit meine ich die HOCHBAHN – Teil des nationalen Datenraums für Mobilität, genau wegen solcher Projekte. Denn wir wollen daran mitarbeiten, dass diese Mobilitätsdaten diskriminierungsfrei, anbieterübergreifend und nach Möglichkeit deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden. Daraus entstehen doch die Geschäftsmodelle, die eigentlich alle – nur vielleicht nicht gleichermaßen – gut finden.

Ich nenne mal ein Beispiel: 70 % des 911er von Porsche sind noch immer auf der Straße. Die fahren jedes Jahr als Oldtimer durch die Gegend. Und wenn die Besitzer sich irgendwann jetzt auch „reFuels“ kaufen, um das Fahrzeug ein paar Tage durch die Gegend zu fahren, was ist denn dagegen einzuwenden?

Die Reduzierung der Unfallfolgen durch niedrigere Geschwindigkeiten ist enorm und sehr beeindruckend. Prallt ein Fahrzeug mit 50 km/h auf einen Fußgänger, entspricht der Unfall einem Sturz aus 10 m Höhe und die Überlebenschancen des Fußgängers liegen bei 30 %. Fährt das Auto hingegen 30 km/h, entspricht die Kollision einem Sturz aus 3,5 m Höhe und die Überlebenschance steigt sofort auf 90 %. Dies ist eine sachlich begründete Tatsache. Die Frage zwischen Tempo 50 und Tempo 30 ist tatsächlich eine Frage zwischen Leben und Tod.

Ferner fördern wir selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie bei spielsweise Kehrmaschinen, um sozusagen auch Betriebshö fe in dieser Weise mit Elektromobilität ausstatten zu können. Die Fahrzeuge, die wir fördern, müssen überwiegend in Ba den-Württemberg unterwegs sein, und wir haben eine Förder summe zwischen 2 000 und tatsächlich 60 000 €, je nachdem, wie groß das Fahrzeug ist.

Es gibt eine neue Studie des Fraunhofer-Instituts – jetzt gera de vom März. Danach erreicht ein Mittelklassewagen, bei dem es sich um ein E-Mobil handelt, bereits nach drei Jahren eine Kostengleichheit gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrenner motor. Bei Kleinwagen dauert es ungefähr fünf bis acht Jah re, bis diese Kostengleichheit erreicht wird.

Wir haben allerdings das Wort „grundsätzlich“ drin. Daher, wenn irgendetwas ist, wenden Sie sich gern noch mal an uns, denn „grundsätzlich“ lässt ja einen gewissen Handlungsspiel raum, weil man dann einfach begründen kann, warum man vielleicht dieses Fahrzeug angeschafft hat, das jetzt nicht zu 100 % hineinpasst, es aber trotzdem ein gewerblich genutz tes Fahrzeug ist, so, wie wir uns das vorstellen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Was erwartet eigentlich der Bürger von Politik? – Er erwartet, dass Politik funktioniert. Er erwartet, dass die Politik es schafft, dass diese Stadt wieder funktioniert. Das war übrigens auch der Grund der Wahlergebnisse vom 12. Februar 2023. Und wenn wir das Thema Mobilität haben, dann erwartet er, dass Mobilität wieder funktioniert, dass Berlin mobiler wird, dass die Berliner wieder beweglicher werden, Blockaden gelöst werden und es endlich wieder funktioniert. Wenn wir uns überlegen, welche Maßnahmen dafür richtig und wichtig sind, dann schauen wir doch mal kurz in die Problemlagen hinein: Da haben wir einen Individualund Wirtschaftsverkehr, der bewusst ausgebremst wird, Dauerbaustellen, auf denen kaum arbeitende Menschen zu sehen sind, verkehrsflussbehindernde Ampelschaltungen, weil man grüne Wellen zurückgebaut hat, temporäre Sommer-, Herbst-, Winter-, Mondwendestraßen, die künstlichen Umgehungsverkehr produzieren. Da haben wir Lieferanten, Handwerker und Pflegedienste, die nicht mehr arbeiten können, weil man ihr dringend benötigtes Fahrzeug, das Auto, nicht parken lässt, weil Parkplätze entweder abgeordnet oder durch überdimensionierte Fahrradanlagen vernichtet worden sind. Da haben wir (Tino Schopf)

Das heißt, Parkplätze der Anwohner werden nebensächlich und können für den Wirtschaftsverkehr einfach mal weggenommen werden. Das ist doch die typische grüne Ideologie, die Menschen gegeneinander ausspielt. Ja, wir haben ein Problem bei den Handwerkern, die teilweise in bestimmten Kiezen keine Aufträge mehr annehmen können, weil sie mit ihrem notwendigen Fahrzeug nicht dort parken können, und wir haben Pflegedienste, die ihre Kunden nicht vollständig besuchen können, weil die Suche nach Parkplätzen zu viel Zeit kostet, und Supermärkte, die nicht angemessen beliefert werden können. Aber es darf doch nicht der Wirtschaftsverkehr gegen den Anwohnerbereich ausgespielt werden!

doch! –, dass sich immer weniger Bürger ein eigenes Fahrzeug leisten können oder wollen. Neben den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten sind es vor allem die Kraftstoffsteuern, die den Fahrzeughaltern zu schaffen machen. Ihr habt diese Preise erhöht. Viele steigen daher gelegentlich oder auch öfter oder auch für immer auf das Fahrrad um.

Wir haben für 6 Euro in der Stunde gearbeitet, 14 Stunden am Stück ohne Pause; denn wir könnten theoretisch ja irgendwelche Organe transportieren, die zu transplantieren sind. Es gab keine Arbeitsschutzverordnung. Wir haben 40und 50-kgPakete getragen. Ich hatte einen Kollegen, der als Sub-Sub-Subunternehmer für 3 Euro gefahren ist. Er ist auf einer Laderampe gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Er hatte ein neu geleastes Fahrzeug, was Pflicht war. Am nächsten Tag war sein Vertrag aufgelöst, weil es keinen Kündigungsschutz gibt.

Sie haben auf den Unfall am Dienstag bei Calbe hingewiesen. Der ist nicht passiert, weil jemand überholt hat, sondern genau deshalb, weil LkwFahrer hintereinander hergefahren sind, jemand aufgrund der hohen Belastung unaufmerksam war und einen Auffahrunfall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug verursacht hat. Das ist dramatisch, vor allem wenn Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber der Aspekt muss schlicht und ergreifend berücksichtigt werden.

Aber jedes Überholverbot muss klar begründet werden. Denn Lkw-Fahrer haben wie die übrigen Verkehrsteilnehmer das Recht, ihr Fahrzeug so zu fahren, wie sie es wollen, wenn sie es beherrschen, auch bei hoher Geschwindigkeit. Dazu gehört eben auch, langsamere Fahrzeuge zu überholen.

Warum wir auch in diesem Fall keine Verbote wollen, möchte ich kurz erklären. Vieles ist von meinen Vorrednern gesagt worden. Auch ohne entsprechende Verkehrszeichen stellt ein langwieriger Überholvorgang eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 5 der Straßenverkehrsordnung darf nämlich nur überholen, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug unterwegs ist.

Frau Simon-Kuch hat es erwähnt: Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Das Fahrzeug muss 10 km/h schneller sein und der Überholvorgang muss eigentlich in 45 Sekunden abgeschlossen sein. Der Fahrer eines überholten Lkw ist zwar nicht unbedingt verpflichtet, kurz vom Gas zu gehen, aber kollegial wäre das in jedem Fall.

Grundsätzlich aber haben auch Lkw-Fahrer wie die übrigen Teilnehmer am Straßenverkehr im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsregeln das Recht, ihr Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit zu bewegen, in der sie dieses ständig beherrschen.

Natürlich muss es möglich sein, dass man, wenn man bedeutend schneller unterwegs ist als derjenige, den man überholen will, dieses Fahrzeug überholen kann. Doch wenn man auf dieser Strecke unterwegs ist, stellt man fest, dass ständig teilweise mit 1 km/h oder mit 2 km/h schneller überholt wird.

Ich weiß nicht, wie man auf die Idee kommt, das zu tun; das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Ich würde auch nicht mit 120 km/h überholen, wenn das Fahrzeug vor mir mit einer Geschwindigkeit von 119 km/h fährt, weil ich dann so viel schneller bin, und nehme in Kauf, dass sich der Verkehr auf der linken Spur bis zum Geht-nicht-mehr zurückstaut. Das ist rücksichtslos, meine sehr geehrten Damen und Herren, und widerspricht auch dem Grundsatz im Straßenverkehr, nämlich der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das ist das eine, was man dabei beklagen muss.