Außerdem möchte ich Ihnen noch folgenden Beschluss der staatlichen Deputation für Wissenschaft vom 30. Juni 2000 mitteilen: „Die Deputation für Wissenschaft schließt sich dem Beschluss des Rechtsausschusses an. Sie bittet den Senator für Bildung und Wissenschaft und die Universität Bremen um eine Evaluation der Erfahrungen mit der Gesetzesnovelle und um die Implementation von Maßnahmen in den Studienverlauf, die flankierend zur Gesetzesänderung geeignet sind, die Prüfungsergebnisse zu verbessern.“ — Soweit die Deputation für Wissenschaft!
Aktuelle Beispiele dafür sind die Expertenkommissionen der Bundesbildungsministerin, dort haben die Gewerkschaften Beobachterstatus, oder die Vertretung der Gewerkschaften in Landeshochschulräten, z.B. in Brandenburg. Im Übrigen gab es während der großen Koalition im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur einen Beirat für Wissenschaft und Forschungspolitik unter Beteiligung der genannten Gewerkschaften. Da waren wir offensichtlich schon einmal ein Stückchen weiter, mindestens auf dieser Ebene. Wir erwarten deshalb, dass die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die ihr bzw. dem Ministerium mit § 109 Abs. 3 und 4 des Thüringer Hochschulgesetzes übertragenen Rechte nutzt, um mit den Hochschulen das Problem zu erörtern, damit ein wichtiger gesellschaftlicher Bereich in Thüringen nicht weiter ausgegrenzt und eine größere Ausgewogenheit in der Besetzung der Kuratorien erreicht wird. Mindestens vier gesellschaftliche Bereiche sind aus unserer Sicht zu berücksichtigen in dieser Erörterung: der Wissenschaftsbereich mit auswärtigen Wissenschaftlern, da kämen auch die internationalen in Betracht; Abnehmer; Unternehmen und ich erwähne hier auch ausdrücklich die Schule, Herr Schwäblein, das muss ja nicht der Lehrer aus dem Ort sein. Aber wenn ich vorhin die Frage des Ausbildungsbedarfs im Lehrerbereich angesprochen habe, da gibt es schon Impulse von dieser Seite für die Gestaltung der Hochschulen. Ich möchte die Kirchen- und Religionsgemeinschaften und natürlich die Gewerkschaften erwähnen; die Liste ließe sich verlängern. Das würde die Öffnung der Hochschulen in die Gesellschaft weiter befördern, zugleich zu größerer Transparenz der Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistung führen sowie die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle verstärken. Wenn dies nicht gewollt ist, sollten die Verantwortlichen, in erster Linie das Ministerium und die Vertretungen der Hochschulen, dies der Öffentlichkeit unter der Angabe der Gründe auch deutlich sagen. Seltsam mutet nach unserer Auffassung, und da komme ich auf Ihre Presseerklärung zu sprechen, Herr Schwäblein, jedoch an, dass Sie bekunden, die Kuratorien sollten nicht zu Gremien von Lobbyisten gemacht werden. Die gesellschaftlichen Interessenvertreter, internationale Experten, ich habe es vorhin schon gesagt, da bin ich völlig Ihrer Meinung, gehören in die Kuratorien. Aber nun kann es ja sein, dass Sie, Herr Schwäblein, für sich festgestellt haben, derartigen Aufgabenstellungen nicht gewachsen zu sein. Wir haben wenigstens Diskussionsbedarf, deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion, den Antrag der SPD an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu überweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es kommt hinzu, und das möchte ich auch noch erklären, dieses Landesbreitbandnetz ist eine Kommunikationsplattform. Das heißt, die dazugehörige Gesellschaft, die zwar erst später gegründet worden ist, verwaltet eine Telekommunikationsplattform, und diese Telekommunikationsplattform ist ein Weg für Bremens Zukunft und dient auch der Regionalentwicklung in diesem Bundesland. Es integriert Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Diese lange bestehende Forderung, Wirtschaft und Wissenschaft zu verbinden, Wirtschaft und Wissenschaft kooperieren zu lassen, wird nun wirklich erst mit diesem Landesbreitbandnetz und mit dieser Infrastruktur erfüllt.
Es wurde gerade mal ein einziges Gutachten vergeben. Der Oberstaatsanwalt hat gesagt, der behandelnde Staatsanwalt habe schließlich noch andere Dinge zu tun. Auf diese Staatsanwaltschaft hat sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung verlassen. Bezeichnend war auch die Antwort des Oberstaatsanwalts auf meine Frage, ob denn die Behörde für Wissenschaft und Forschung, die gesagt hatte, daß die Staatsanwaltschaft alles richten werde, überhaupt einmal nachgefragt hat. Die Antwort des Staatsanwalts lautete: Nein, das hat sie nicht. Erst nachdem es die Presseveröffentlichungen gegeben hat, hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung überhaupt bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie denn der Gang der Dinge sei.
Herr Minister! Nachdem Pressemeldungen zu entnehmen war, dass sich das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einem Arbeitskreis aus Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft getroffen hat, um den Bedarf an Computerspezialisten in Bayern zu ermitteln, frage ich die Staatsregierung, welche Zahlen bei dem Treffen genannt wurden, ob das Staatsministerium glaubt, dass die Expertenlücke trotz gegenlautenden Äußerungen aus der Wissenschaft aus eigener Kraft geschlossen werden kann bzw. wie die Staatsregierung diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage schließen will, um die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns nicht nachhaltig zu schädigen?
Es geht um 18 Hochschulen und über 120 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und es geht um die Zukunft dieser Stadt, deren künftige Unternehmen allein wissenschaftsbasierte Unternehmen sein werden. Im Vorgriff auf die Haushaltsdebatte in der kommenden Woche setzt das Abgeordnetenhaus mit dieser Aktuellen Stunde zur „Zukunft Wissenschaft“ einen politischen Akzent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigen auch Sie Flagge für die Zukunft unserer Stadt und für die „Zukunft Wissenschaft“ und stimmen Sie unserem Thema „Zukunft Wissenschaft für Berlin“ für die Aktuelle Stunde zu. – Vielen Dank!
Das Zweite, was ich sagen will: Es ist unter uns sicherlich auch unstrittig, dass wir gemeinsam für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung eintreten. Es gibt meines Erachtens aber niemals eine Freiheit ohne Bindung. Das heißt, die Freiheit von Wissenschaft und Forschung kann weder ungezügelt grenzenlos sein, noch kann sie ohne eine ethische Bindung, ohne eine Orientierung an ethischen Grunddaten völlig bezugslos sein. Das, glaube ich, müssen wir uns vergegenwärtigen. Das heißt, die Freiheit von Wissenschaft und Forschung muss
Im Rahmen der Förderprogramme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Wirtschaftsministeriums sind die ausgereichten Fördermittel wirtschaftsorientiert eingesetzt und haben neben neuen grundlegenden Erkenntnissen in der Wissenschaft zu marktfähigen Produkten geführt sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beigetragen. Als Beispiel sei nur das Förderprogramm..Verbundforschung" des Ministeriums für Wissenschaft. Forschung und Kultur genannt, durch das im Zeitraum von 1997 bis 1999 mehr als 60 Verbundprojekte als Kooperationen von Forschungseinrichtungen. Hochschulen und Unternehmen in Höhe von 10,6 Millionen DM gefördert wurden. Die Ergebnisse erbrachten wirtschaftlich bisher ein Mehrfaches der Fördersumme und schufen zusätzliche Arbeitsplätze.
In diesem Jahr wird im Rahmen der bundesweiten Initiative „Wissenschaft im Dialog“ erstmals der Wissenschaftssommer Bonn 2000 im Kontext zu dem von der Bundesministerin für Bildung und Forschung angekündigten Jahr der Physik veranstaltet. Für 2001 ist das Jahr der Lebenswissenschaften und der Wissenschaftssommer Berlin 2001 geplant. In den Folgejahren sind ebenfalls Wissenschaftssommer und darüber hinaus weitere Veranstaltungen zu jährlich wechselnden Leitthemen vorgesehen. Trägerin des Vorhabens ist die gemeinnützige GmbH Wissenschaft im Dialog, die vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, den großen Wissenschaftsorganisationen und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gegründet worden ist.
Meine Damen und Herren, Erziehen heißt Vorleben, alles andere ist höchstens Dressur. Die Mehrheitsfraktion der CDU trägt die volle Verantwortung für die Schulentwicklung in Thüringen auf der Grundlage des Doppelhaushalts. Wir weisen heute erneut eindringlich und rechtzeitig auf die Gefahren schwer wiegender Fehlentwicklungen hin, die durch den Haushalt 2001/2002 drohen. Wir haben konstruktive Alternativen vorgelegt. Bedenken Sie bei Ihren Entscheidungen das, was Bundespräsident Johannes Rau im Juli dieses Jahres auf dem Kongress Wissenschaft Zukunft sagte: "Die öffentlichen Ausgaben für Bildung und Wissenschaft sind geringer, als wir uns das leisten können. Bildung und Wissenschaft sind die beste und wichtigste Investition in unsere Zukunft, in die Zukunft unserer ganzen Gesellschaft. Zeigen wir, was unsere Zukunft uns wert ist." Zeigen Sie es, meine Damen und Herren! Wir sind gespannt. Danke.
Aber nun konkret zum Verhalten unserer Fraktion zu dem Verbraucherausschuss: Wir würden - weil es so viel Bedarf gibt, Sie bitten, diesen Antrag in der Weise, weil es eben auch so wichtig ist mit dem Verbraucherausschuss, weil die Verbraucher sind unsere ersten Partner in allen Fragen, und das müssen und können wir nicht einfach so vom Tisch weg, obwohl ich Fontanes kurzen Ausspruch dargebracht habe - den Antrag gern an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überweisen. Denn wir haben - schütteln Sie nicht den Kopf - Wissenschaft und Forschung, alle diese Punkte sehr, sehr vernachlässigt. Da nehme ich überhaupt niemanden aus. Ich hatte damals von der Erblast gesprochen. Das können wir heute nicht allen anlasten. Also an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Ich muss aber sagen, sollte die Mitte hier vor mir unsere politisch, sage ich einmal, anders Denkenden, ich kann auch etwas ganz anderes sagen, aber ich will es auch moderat betrachtet wissen - das hier ablehnen, dann müsste sich meine Fraktion - so hatten wir geredet und diesmal haben wir eigentlich viel geredet in der Fraktion zu diesem Punkt mehrheitlich enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu Frage zwei: Das Angebot der Herstellerfirma, die den Zuschlag erhalten soll, beläuft sich in der Summe auf 3,994 Millionen DM. Das Gerät soll im Rahmen einer HBFG-Maßnahme finanziert werden, so dass 50 Prozent der Anschaffungskosten vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und 50 Prozent vom Senator für Bildung und Wissenschaft zu finanzieren sind, die aber voraussichtlich noch um eine Million DM gemindert werden, weil der Rektor des Hanse-Wissenschaftskollegs in Aussicht gestellt hat, dass sich das Hanse-Wissenschaftskolleg an den Beschaffungskosten für das Gerät mit dieser Summe beteiligt. Für die räumliche Unterbringung des Gerätes werden zusätzlich noch Baukosten anfallen, über deren Höhe erst nach Abschluss von Alternativuntersuchungen – Container oder bauliche Lösungen – berichtet werden kann. Der von Bremen zu tragende Anteil der Finanzierung wird aus dem ISP-Anteil des Senators für Bildung und Wissenschaft getragen werden.
Neben der Kultur ist die Wissenschaft das traditionelle Standbein einer attraktiven Hauptstadt. Wissenschaft zahlt sich aus. Die hohe Qualität der Berliner Wissenschaft und Forschung bringt Geld in die Kassen der Stadt. Wissenschaftsförderung lohnt sich in der angewandten Forschung genauso wie in der Grundlagenforschung. Die Hochschulverträge sind ein wichtiges Element moderner Hochschulpolitik, nicht zuletzt wegen der für eine eigenverantwortliche Arbeit der Berliner Hochschulen erforderlichen Planungssicherheit. Sie sollen noch vor den Wahlen fortgeschrieben werden. Strukturelle Sparpotentiale in der Hochschulmedizin werden noch geprüft.
Unter dem ersten Gliederungspunkt „Identität und Ziel der Universität Zürich“ formulieren die Züricher unter dem Stichwort „Wissenschaft“ folgende Grundsätze: „Die Universität hat ihre Einheit und Identität in der Wissenschaft als einer Form von Rationalität. Wissenschaft ist definiert als Erwerb, Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Erkenntnissen in methodisch überprüfbarer und kritisch diskutierbarer Weise. Die Universität leistet wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre und erbringt Dienstleistungen. Sie ist auf hohe Qualität verpflichtet und sorgt für eine regelmäßige Evaluation.“ Zu dieser meines Erachtens sehr treffenden und in seiner knappen Form sehr überzeugenden Definition der Existenzgrundlage von Hochschulen könnte und müsste eigentlich sehr viel ausgeführt werden. Ich will mich hier darauf beschränken, dass diese Wesensbestimmung zur Folge hat, dass
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch die Politik – hier sind wir alle quer durch die Parteien gefordert – müssen die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft wesentlich deutlicher machen. Sonntagsreden sind es nicht allein. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind. Denken Sie an die künftige „Lange Nacht der Wissenschaft“, sehen Sie „Wissenschaft im Dialog“ und die Anstrengungen auch einzelner Institute, sich zu öffnen und zu verdeutlichen, dass hier etwas geschieht, das nicht einem Leben im Elfenbeinturm gleicht, sondern Wirklichkeit und Zukunft von uns allen betrifft. Es geht uns alle an. Wir sollten auf diesem Weg weitermachen und uns nicht versagen, auch noch mehr Geld oder – wenn schon ohne Geld – zumindest unsere „öffentlichen Meinungen“ einzubringen.
Vorhin ist gefragt worden, wo wir denn stünden, wenn die Wissenschaft nicht immer wieder Tabus gebrochen hätte. Wir kommen da aber nur immer wieder zurück auf die alte Diskussion, dass man ein Messer zum Brotschneiden und zum Morden benutzen kann. Selbstverständlich hat die Wissenschaft Tabus gebrochen und das war auch zum Segen der Menschheit, aber selbstverständlich hätten wir ohne den Tabubruch der Wissenschaft Hiroshima und Nagasaki nicht gehabt und wir hätten nicht Tonnen von hochbelastetem, hochverseuchtem Atommüll, von dem wir nicht wissen, wie wir damit umgehen sollen. Das betrifft noch zig Generationen - nicht nur die nächste oder übernächste, die wir noch selbst erleben können. Es sind unglaubliche Zeiträume, um die es sich hier handelt.
Benjamin Hoff, ich muss mit einem gewissen Bedauern oder Augenzwinkern feststellen, dass wir manchmal doch gleicher Meinung sind. Ich halte es für mindestens ebenso schade wie Sie, dass wir entscheidene Zukunftsfelder wie Wissenschaft und Kultur zu so später Stunde hier aufrufen müssen. Ich hoffe, dass wir uns in der Bedeutung dieser Einrichtungen trotzdem einig sind und es lediglich der Haushaltssystematik des Einzelplans 17 geschuldet ist, dass wir erst jetzt dran sind. Oder sehen wir es umgekehrt so: Wir setzen zum Schluss der Debatte eben doch ein Zeichen für eine Prioritätensetzung zugunsten von Wissenschaft und Kultur. Das sind doch immerhin die wichtigsten Zukunftsfelder des Landes Berlin auch in Zeiten knapper Finanzen. Heutzutage wird ja leider jede politische Entscheidung zugunsten der Wissenschaft, auf die wie stolz sind, erkauft mit unerlässlichen Opfern auch in diesem sensiblem Bereich.
Recht gibt uns dabei neuerdings, wie Sie wissen, die Wissenschaft. Seit Anfang des Monats hat Frau Prof. Schüttemeier von der Universität Potsdam in ihrer Studie wissenschaftlich festgestellt: Bevor es Konsens gibt, muss es Konflikte geben; keine Politik ohne Streit. Diese Hochschullehrerin hat uns unterstellt, wir wären insgesamt zu harmoniesüchtig. Also, ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, der Wissenschaft Genüge zu tun.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 3/2763 und 3/2808. Es ist auf der einen Seite ein Änderungsantrag vorgetragen worden, nämlich den SPDAntrag in den PDS-Antrag zu integrieren. Gleichzeitig ist aber die Überweisung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport beantragt worden. Wenn dem so ist, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen. Damit wären beide Anträge in den genannten Ausschüssen. Federführend soll der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft beraten.
Im Programm zu den Fachhochschulen wird angesprochen, dass es um die Entwicklung des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geht. Und hier sprechen wir natürlich das in der letzten Zeit heiß diskutierte Thema der Veränderungen im Dienstrecht an den Hochschulen an. Ich will hier nur soviel sagen: Ich begrüße ausdrücklich, dass der Minister den in der Öffentlichkeit und intern noch viel stärker heftig umstrittenen Entwurf der Verordnung zu diesem Thema zurückgezogen hat. Ich sage aber genauso deutlich, in den bevorstehenden Diskussionen um das neue Landeshochschulgesetz müssen wir uns diesen Problemen zuwenden und wir müssen nach einem Einstieg in diesem Bereich suchen, der den Bedingungen des Landes und den Bedingungen der Hochschulen sowie ihren Aufgaben in Lehre und Forschung gerecht wird. Es geht nicht mit einer Rundumlösung, aber wir brauchen einen Einstieg, gerade auch im Hinblick auf den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an den Fachhochschulen.
Jetzt kommen weitere Punkte, die in das gesellschaftliche Leben eingreifen. Zuerst haben wir die Freiheit der Wissenschaft. Die müssen wir auch hochhalten. Die Wissenschaft muss in der Lage sein, Forschungen durchzuführen, die weiterbringen, die das Ziel haben, unsere Gesundheit zu verbessern, Krankheiten zu heilen und unser Leben zu verlängern. Das muss das Ziel sein. Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut. Wir dürfen hier keine Tabus haben und eigentlich auch keine Grenzen, außer den beiden, die ich am Anfang genannt habe.
Es ist ganz klar: Forschung und Wissenschaft sind nach unserer Verfassung grundsätzlich frei – das ist keine Frage –, und sie sind nicht nur frei, sondern sie werden bei uns im Land auch deutlich materiell unterstützt und gefördert. Das ist von uns gewollt. Auf der anderen Seite ist aber auch ganz klar, dass der Freiheitsraum der Wissenschaft nicht grenzenlos sein kann. Nicht alles, was machbar ist, darf auch gemacht werden. Das ist ganz klar.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5. Dezember 2000 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 3/1209 unverändert anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/1311 einstimmig angenommen.
In den Bildungsausschuss. Wer ist für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei zwei Gegenstimmen auf Seiten der PDS-Fraktion und zwei Enthaltungen auf Seiten der PDS-Fraktion angenommen.
Heute, meine Damen und Herren, geht es um eine Beschlussempfehlung. Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen vor. Er betrifft den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat den genannten Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 29. März abschließend behandelt. Änderungsanträge wurden von keiner Fraktion eingebracht. Das wäre auch nicht möglich; denn es handelt sich um einen Staatsvertrag, der zwischen allen deutschen Ländern. den Freien Hansestädten und den Freistaaten abgeschlossen worden ist. Es gäbe also nur die Möglichkeit, den Staatsvertrag insgesamt abzulehnen oder noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, was aber keiner wollen kann.
Zweitens. Ausgangspunkt für das Gesetz ist die veraltete Datenbasis zur patientenorientierten Bedarfsermittlung sowie zur Planung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Das Gesetz basiert auf einer Studie des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik. Untersucht wurden der patientenorientierte Bedarf und die daraus resultierende notwendige ambulante psychotherapeutische Versorgung. Schön, könnte man meinen, selbst die Wissenschaft wurde bemüht. Doch auch Wissenschaft muss sich Kritik gefallen lassen, es sei denn, sie haben eine darauf ausgerichtete konkrete Aufgabenstellung durch die alte Bundesregierung erhalten. Die Studie und deren Schlussfolgerungen gehen zum großen Teil von Daten aus den 80er Jahren beziehungsweise vom Anfang der 90er Jahre aus, also zum Teil von einer Grundlage noch vor der Vereinigung. Das ist unfassbar! Ostdeutsche Psychotherapeutinnen und -therapeuten wurden bei der Erstellung der Studie überhaupt nicht beteiligt.
Zu eins: Bisher hat noch keine Schule im Land Bremen die angefragte Förderung in Anspruch genommen. Zu zwei: Zwischenzeitlich hat der Senator für Bildung und Wissenschaft die Schulen auf dieses Programm aufmerksam gemacht. Im Rahmen des Projekts „3/4plus“ ist ein Hinweis auf die Fördermöglichkeit im Internet veröffentlicht worden. Zu drei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft weist mit Rundschreiben an alle Schulen im Land Bremen auf die Förderungsmöglichkeit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hin und bietet eine Beratung der Schulen bei der Antragstellung an. Zugleich wird aber deutlich gemacht, dass die Gesamtfinanzierung einer Photovoltaikanlage aus Mitteln der Schule sichergestellt werden muss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 15. März 2000 ist der soeben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 7. April 2000 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner 36. Sitzung am 10. März dieses Jahres hat der Landtag die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat sich dann in seiner 35. Sitzung am 22. März 2000 den beiden Anträgen zugewandt. Dabei ging es allerdings weniger um die inhaltliche Beratung als um eine Beratung darüber, wie mit den Anträgen umgegangen werden soll.
Sehr geehrte Kolle ginnen und Kollegen. gestern Abend mussten wir uns alle entscheiden. oh wir zum Empfang der Jäger und Angler gehen oder zu einem Empfang der Stadt Potsdam anlässheh des Tages der Wissenschaft oder zu sonsti gen wichtigen Terminen. Wir sind 88 Abgeordnete. Drei - drei! - waren beim Empfang der Wissenschaft. Ist das nur eine Ressortangelegenheit?