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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 63. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2001 an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur federführenden Beratung sowie an die Ausschüsse für Inneres und für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen worden.

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Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses zu dem Gesetzentwurf fand am 30. Januar 2002 statt. In der Beratung haben das Kultusministerium und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf aufmerksam gemacht, dass der Rechtsausschuss angestrebt hatte, alle Paarformeln „Präsidentin oder Präsident des Landgerichts“ durch den Verweis auf § 2 zu ersetzen, das aber an einigen Stellen nicht berücksichtigt hatte. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung aufgegriffen und auch an den vom Kultusministerium angemahnten Stellen eine entsprechende Änderung vorgenommen. Zudem befürwortete der Ausschuss eine vom Kultusministerium erbetene redaktionelle Korrektur in § 5 Abs. 2 Nr. 4. Das betraf ebenfalls eine Paarformel.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde in der 33. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2000 eingebracht und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht und Verfassung, für Inneres, für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen überwiesen.

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Der Landtag hat den Antrag der CDU-Fraktion und den Änderungsantrag der PDS-Fraktion federführend in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie mitberatend in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen.

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Im Ergebnis der Anhörung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet, die in der 43. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 29. November 2001 einstimmig verabschiedet und an den mitberatenden Ausschuss für Bildung und Wissenschaft weitergeleitet wurde.

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Kontrovers wurde zwischen dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem mitberatenden Ausschuss für Bildung und Wissenschaft der Antrag auf Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass weder beabsichtigt sei, eine konkrete Auflage zur Finanzierung eines Lehrstuhls für Geriatrie zu machen, noch dass diesbezüglich in die Autonomie der Hochschulen eingegriffen werden solle.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Stiftung für Technologie und Innovation Sachsen-Anhalt wurde in der 65. Sitzung des Landtages am 15. November 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten zur federführenden Beratung sowie an die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft zur Mitberatung überwiesen.

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Zum Abschluss der Beratung wurde der vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und diese den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet. Der Finanzausschuss als mitberatender Ausschuss stimmte mit Beschluss vom 27. Februar 2002 der vorläufigen Beschlussempfehlung zu. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sah sich lediglich in der Lage, Absatz 1 zuzustimmen. Der zweite Absatz fand keine Mehrheit.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat die Landesregierung in der 36. Sitzung am 10. März 2000 aufgefordert, in den Ausschüssen für Kultur und Medien, für Bildung und Wissenschaft, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie in der Enquetekommission darzulegen, welche Maßnahmen und Schritte vorgesehen sind, um die Rahmenbedingungen auf dem Weg in die Informationsgesellschaft und die Multimedia-Wirtschaft zu gestalten.

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In der ersten Beratung des Wirtschaftsausschusses am 27. September 2000 wurde eine Anhörung der beteiligten Unternehmen, Verbände, Institute und Universitäten vorbereitet. An der in der 47. Sitzung am 29. November 2000 durchgeführten Anhörung beteiligten sich die Regiocom GmbH Magdeburg, das ISW Halle, die Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg, die Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg, die RFT Staßfurt Global GmbH, das Softwarehaus Ruppach GmbH Halle, die Inforegio Sachsen-Anhalt Management GmbH Magdeburg und die Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Darüber hinaus nahmen Mitglieder der Enquetekommission sowie der Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Kultur und Medien an der Anhörung teil.

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Die PDS-Fraktion hat in Drs. 4/52 einen Antrag an den Landtag eingereicht und die Fraktionen der CDU und der FDP haben dazu in Drs. 4/100 einen Änderungsantrag eingebracht. Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 statt. Von dort wurden der Antrag und der Änderungsantrag in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen.

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Fraktionen im Ausschuss auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung verständigen, die einstimmig angenommen wurde. Diese Beschlussempfehlung wurde dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft vorgelegt, welcher mitberatend war. Der Ausschuss nahm die vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig an.

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Im Einzelplan 06 - Kultusministerium - Bereich Wissenschaft und Forschung - wurden bei dem Kapitel für Studentenwerke und Ausbildungsförderung neu formulierte Haushaltsvermerke ausgebracht, um den Mehrbedarf für das so genannte Meister-Bafög im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus dem Studenten-Bafög erbringen zu können. Dies hatte der mitberatende Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung dem Finanzausschuss im Grundsatz empfohlen. Der Finanzausschuss ist dem einstimmig gefolgt.

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Dieser Gesetzentwurf ist in der 4. Landtagssitzung am 21. Juni 2002 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden. Die Koalitionsfraktionen betonten, dass sie die Absicht haben, dieses Gesetz am heutigen Tag zu verabschieden und bereits am 1. August 2002 in Kraft treten zu lassen.

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Dieser Intention nachkommend, haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft auf eine zügige Beratung über den Gesetzentwurf verständigt und dafür die Sitzungen am 3. und am 10. Juli 2002 vorgesehen.

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In der Sitzung am 10. Juli 2002 führte der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft die Anhörung von Interessenvertretungen, Institutionen und Sachverständigen durch. Einige der benannten Anhörungsteilnehmer hatten die Teilnahme an der Anhörung abgesagt, jedoch in schriftlichen Stellungnahmen ihre Positionen dargelegt.

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Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.