Volker Okun

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2012 ist eine faszinierende Idee, die allerdings – und das ist bei den Vorrednern deutlich geworden – sorgfältig und seriös entwickelt werden muß, damit bis zum Zeitpunkt der Entscheidung im Jahre 2003 eine Optimierung der Chancen Hamburgs zu erreichen ist. Zweifellos – das ist absehbar – wird es einen großen internationalen Metropolenwettbewerb geben, und da ist es gut für Hamburg, sich rechtzeitig zu positionieren. Es gibt – darauf ist ebenfalls hingewiesen worden – geeignete Mitwettbewerber aus Hamburg gegenüber Düsseldorf, Leipzig, eventuell Berlin, die Namen sind genannt worden, und diese liegen alle nicht weiter zurück als Hamburg auch.
Die CDU – um das klar zu sagen, Herr Schmidt, und das irritiert mich schon, was Sie hier ausführen – ist ohne Wenn und Aber für eine Bewerbung Hamburgs,
sofern die vorzulegende Machbarkeitsstudie, die man auch Masterplan nennen kann, die Spiele für grundsätzlich durchführbar hält. Das ist das, was ich mit seriös und anständig formuliert habe.
Nichts anderes habe ich gestern beim Hamburger Sportbund erklärt,
und nichts anderes hat der kommende Bürgermeister dieser Stadt, Ole von Beust, erklärt, wenn er öffentlich gesagt hat, daß die Olympia-Planungen weiterbetrieben werden, auch nach dem Regierungswechsel.
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Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Die Handelskammer Hamburg hat dem Senat mit einem hervorragenden Konzept dankenswerterweise eine Steilvorlage gegeben und die Vorteile der Olympischen Spiele in diesem Konzept deutlich aufgezeigt.
Erstens: Umfangreicher Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der Sportstätten.
Zweitens: Einen enormen Imagegewinn internationaler Art für Hamburg.
Zugleich wissen wir von den letzten Spielstätten – und das reicht zurück bis München –, daß Olympia alle Lebensbereiche einer Stadt durchdringt, nicht nur die Verkehrspolitik und Stadtentwicklung, sondern darüber hinaus gibt es durch die Olympischen Spiele in einer Region auch wichtige Impulse für den Schul- und den Hochschulbereich, für den Wissenschafts- und Forschungsbereich sowie für den Bereich der Wirtschaft mit einer anhaltenden Förderung der Arbeitsplätze.
Aber was müssen wir erleben? Wie geht der Senat mit der Steilvorlage der Handelskammer um? Zunächst hat der Bürgermeister abgewiegelt und die IGA für wichtiger erklärt als die Olympischen Spiele. Das hat er zwischenzeitlich dankenswerterweise korrigiert. Herr de Lorent, eine große Einmütigkeit, die Sie hier für den Senat erklären, überrascht mich schon sehr. Es gibt ein Senatsmitglied aus Ihrer Fraktion, nämlich die Bürgermeisterin, das sich noch nicht erklärt hat, das aber früher, 1988, die Olympischen Spiele als „eine perfide Geschichte“ bezeichnet hat. Ich denke, dies sollte in Ihrer Fraktion noch einmal aufgeklärt werden oder die Bürgermeisterin sollte erklären, wie sie heute dazu steht. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, daß es eine große Gemeinsamkeit in dieser Frage im Senat gibt, solange diese Dinge nicht nachdrücklich ausgeräumt worden sind.
Was ist also passiert? Im August wird der Sportsenator Scholz beauftragt, ein Konzept zu entwickeln. Statt dessen erscheint aber verblüffenderweise im August schließlich ein Konzept des Stadtentwicklungssenators für Olympia unter dem Motto: „Im Herzen Hamburgs“, von dem aber keiner etwas weiß. Deswegen sind Anfragen mitunter wichtig und richtig, Herr Kollege Schmidt, ob es ein Behördenentwurf ist, ein abgestimmtes Senatskonzept oder was es sonst eigentlich ist. Das weiß doch in der Öffentlichkeit keiner.
Diese Vorgehensweise vermittelt nicht den notwendigen Ablauf eines professionellen Vorgehens.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von offenen Fragen, Herr Schmidt, Sie haben es ja eingeräumt. Für uns sind die Fragen für die Ja-Nein-Entscheidung von existentieller Wichtigkeit, wovon ich Ihnen vier aufzeigen will. Sie sind nämlich die wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung, und meine Sorge ist, daß es daran hapert.
Erstens: Wie ist der Stand zur Gründung einer Planungsgesellschaft für die Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen. Wir wissen aus Düsseldorf, daß Nordrhein-Westfalen in dieser Frage längst weiter ist.
Zweitens: Wer soll eigentlich der Senatsbeauftragte für eine Bewerbung werden, und wie erfolgt die Findung?
Das ist eine ganz wichtige Frage, und da Sie das fragen, macht es mir deutlich, daß Sie sich mit den Inhalten einer Vorgehensweise gar nicht vertraut gemacht haben.
Drittens: Wer übernimmt die Koordinierungsfunktionen für die erforderliche Vernetzung von Politik und Wirtschaft mit Finanzierungen der Verkehrsinfrastruktur und dem Sportstättenbau?
Viertens: Wir wissen alle, daß am 3. November das NOK in Hamburg tagt. Wie ist die Planung für ein Rahmenprogramm? Jeder, der sich in Sport und Events auskennt, weiß, wie wichtig das ist.
Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von offenen Fragen.
Ich komme zum Schluß, Herr Präsident. Es kommt entscheidend darauf an, daß Sport und Politik mit der Wirtschaft ein gemeinsames Konzept entwickeln. Ich habe den Eindruck, daß der Senat dazu noch tüchtig seine Schularbeiten machen muß. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ich frage den Senat, ob der Begriff Arena rechtlich und/oder moralisch im Sinne der Gespräche und der Verhandlungen, die ja sehr langwierig, aber letztlich erfolgreich gewesen sind, nicht auch für die eigentliche Arena und nicht für das Stadion immer bestimmt und geeignet gewesen sind.
Herr Staatsrat, ich frage den Senat, ob er zu irgend einem Zeitpunkt an Gesprächen über eine etwaige Namensgebung des Stadions beteiligt gewesen ist, entweder dadurch, daß er diese Gespräche selbst gesucht hat, oder dadurch, daß er an Gesprächen beteiligt worden ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht an zur Beratung die Drucksache 16/5827 zum Inline-Skating, die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Nun will ich eingangs einräumen, daß meine beiden Vorredner, insbesondere der Kollege von der GAL, Herr de Lorent, bereits ausgeführt haben, daß es in den letzten Jahren seitens der Stadt einige Bewegung ge
geben hat. Der Druck ist groß und immer größer geworden. Die Stadt mußte handeln. Es ist nicht zu verkennen, sie hat es auch in einigen wichtigen Bereichen getan. Insofern ist das nur die Wiederholung. Ich kann und will mich aber in meinen Ausführungen auf eine Frage konzentrieren, die seit längerer Zeit Gegenstand der Anträge im Parlament gewesen und die nach wie vor ungelöst ist. Es ist wert, sich darauf zu konzentrieren.
Es ist richtig, daß die Bürgerschaft den Senat im November 1999 bereits ein zweites Mal – das ist bei den Ausführungen des Kollegen Schmidt deutlich geworden – aufgefordert hatte zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen in Hamburg ein Rundkurs für Skater eingerichtet werden kann. Die Etablierung eines Rundkurses ist die entscheidend ungelöste Frage. Mit der Antwort hat sich der Senat eineinhalb Jahre Zeit gelassen. Das ist auch für eine gründliche Prüfung dieser Frage eindeutig zu lange. Das muß kritisch angemerkt werden. Bereits im September 1996 hatte der Senat auf eine entsprechende Initiative der Bürgerschaft diesem Hause mitgeteilt, daß gelegentliche Sperrungen von Straßen im Rahmen einer Sondernutzung möglich seien. Er hatte sich aber bereits zu dem Zeitpunkt in seiner Formulierung vor der Entscheidung gedrückt, wo auf Dauer für die Inline-Skater ein Rundkurs eingerichtet und wo Skating ausgeübt werden kann.
Für uns steht fest, Inline-Skating ist und bleibt eine wesentliche Bereicherung des Freizeitsports und fördert überdurchschnittlich gesundheitliche Werte. Die Zahl der aktiven Skater weiß keiner genau, es handelt sich eben um Freizeit- und Individualsport. Zwischen 100 000 und 300 000 liegt sicherlich die Wahrheit. Von kompetenter Stelle wird eine Zahl von 200 000 genannt. Es muß insoweit allerdings insgesamt von einer stabilen Bedeutung dieses Freizeitsports für Hamburg ausgegangen werden.
Auch im Hinblick auf den von uns kritisierten Mangel im Schulsport ist das Projekt Safer-Skating ein Ansatz – ich habe bereits früher darauf hingewiesen – zum Ausgleich fehlender Sportstunden, den es zu nutzen gilt und der auch genutzt wird.
Die CDU-Fraktion hatte deswegen den von den Koalitionsfraktionen eingereichten Antrag grundsätzlich unterstützt. Uns ging er – ich habe das damals ausgeführt – nicht weit genug, denn er war vom Inhalt her lediglich ein Prüfungsauftrag an die Verwaltung, der leider nicht aufgezeigt hat, wie die hinlänglich bekannten Probleme einer geeigneten Flächenbereitstellung für einen Rundkurs gelöst werden können. Heute stellen wir fest, der Senat drückt sich anhaltend und hält krampfhaft an der schon 1996 geäußerten Auffassung fest, wonach offensichtlich Sperrungen von Straßen oder Sondernutzungen nur aufgrund von Initiativen ausrichtender Veranstalter erlaubt werden sollen. Die aber – das wissen wir, das ist nichts Neues – gibt es offensichtlich nur sehr eingeschränkt und vor allem nicht im organisatorischen Bereich des Hamburger Sportbundes. Wenn sie da sind, verfügen sie weder über finanzielle Mittel noch über hinreichende organisatorische Erfahrungen, um die Veranstalteranforderungen erfüllen zu können. Im übrigen ist das Problem ungelöst, daß der öffentliche Straßenraum den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unterliegt und Inline-Skating prinzipiell nur auf Gehwegen ausgeübt werden darf. Dies ist ein wichtiger Punkt, der dem Senat bekannt ist, weil er wiederholt darauf hingewiesen worden ist. Er nimmt dazu keine Stellung.
Ich frage deswegen den Senat heute ein weiteres Mal und hoffe, eine Antwort zu bekommen, ob er initiativ werden
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will, um die Straßenverkehrsordnung zu ändern, oder ob er die Variante sucht, über die Änderung des Paragraphen 41 Straßenverkehrsordnung ein Schild „Skaten erlaubt“ aufzustellen.
Herr Schmidt, mit dem Abwarten ist das so eine Sache. Der Senat ist ja ewiglich, aber wir sind nicht ewiglich, und auch die Skater können nicht ewig darauf warten, daß in dieser Frage endlich etwas passiert.
Die Legalisierung des Inline-Skating auf öffentlichen Straßen ist ein Punkt, mit dem sich der Senat befassen muß. Er muß dazu eine Stellungnahme abgeben, und davor drückt er sich. Er hatte lange genug Zeit – fast fünf Jahre –, darüber nachzudenken. Da muß man nun einmal zu Potte kommen.
Gemäß der Mitteilungsdrucksache, die heute zur Beratung ansteht, stelle ich fest, der Senat unterstützt prinzipiell gar nicht den Antrag der Bürgerschaft für einen Rundkurs. Ich frage mich, warum er nicht sagt, daß er keine Möglichkeit sieht, ihn dauerhaft zu etablieren. Er zieht sich dabei auf eine teilweise fadenscheinige Ablehnung zurück, zum Beispiel die Kostenschätzung. Warum ermittelt er nicht die Kosten? Er nennt sie nicht. Warum sagt er nicht, wie die Straßen gewidmet werden können? Warum macht er nur vage Andeutungen zu entsprechenden Verkehrseinrichtungen? Damit sind wir gegenüber 1999 leider keinen Schritt weitergekommen.
Die CDU bleibt bei ihrer Auffassung, die ich anläßlich der Debatte im November 1999 erläutert habe. Es wäre besser gewesen, der zuständige Sportausschuß hätte zusammen mit kompetenten Einrichtungen – zum Beispiel dem Hamburger Sportbund, der Hamburger Sportjugend oder auch der Hamburger Inline-Skating-Schule – Rundkursvorschläge beraten, um einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.
Herr Schmidt, das haben Sie abgelehnt.
Deswegen sind wir heute nicht weiter. Sie hätten diesem Vorschlag folgen sollen, dann hätten wir möglicherweise dem Senat auch etwas vorschlagen können, zu dem er nach sorgfältiger Prüfung hätte ja sagen können. Sie haben das abgelehnt, obwohl ich Ihnen damals das Ergebnis der Senatsbehandlung prognostiziert hatte. Ich habe recht behalten. Ich sage das nicht, um recht zu haben oder recht zu bekommen, aber es war absehbar, daß der Senat uns mit seiner Mitteilung keinen Vorschlag unterbreiten wird. Das ist der Mangel dieses politischen Vorgehens. Wir haben viel Zeit bei der Umsetzung eines an sich unstrittigen Vorhabens verloren, nämlich eine möglichst hohe Vielfalt von Angebotsformen für Inline-Skating einschließlich eines verkehrsgünstig gelegenen Rundkurses von rund 8 bis 10 Kilometer Länge. Auch die von Ihnen zu Recht geforderte Einforderung wirtschaftlicher Beteiligung von Sponsoring, die ich nachvollziehen kann und die ich unterstütze, weil sie richtig ist, wird nur dann realistischerweise vernünftig umsetzbar sein, soweit wir auch in der Lage sind, ein entsprechendes Streckenangebot zu machen. Sie können nicht ernsthaft erwarten, daß sich ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Sponsoring-Frage befaßt, wie es bei
„Teetje mit de Utsichten“ geht. Da bitte ich nun wirklich um Ihr Verständnis.
Wir sind bereit, mit Ihnen zusammen im Sportausschuß neu darüber zu beraten, und bieten unsere Unterstützung an, erwarten aber, daß wir vernünftig und konkret über Streckenvarianten beraten. Die Entwicklung und das heutige Ergebnis dieser Mitteilungsdrucksache zeigen, mit diesen gutgemeinten Showanträgen kommen wir in der Sache nicht weiter. Nolens volens, last, but not least, verehrter Herr Kollege de Lorent, außer Spesen nichts gewesen. Keiner bedauert das so wie Sie. Das haben Sie deutlich gemacht.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat im Hinblick auf den sich abzeichnenden Schwebezustand hinsichtlich der zeitlichen Realisierung eines Neubaus.
Wie beurteilt der Senat den gegenwärtigen baulichen Zustand des vorhandenen Stadions im Hinblick der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung?
Frau Präsidentin! Dann stelle ich die Zusatzfrage: Droht aus Sicht des Senats gegebenenfalls eine Sperrung des Stadions zur Durchführung von Veranstaltungen, falls baulich nicht aktuell nachgebessert wird?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Olympia-Stützpunkt in Hamburg muß unbedingt erhalten bleiben, wenn Hamburg nicht in die Bedeutungslosigkeit im Bereich des Leistungssports zurückfallen will. Der Erste Bürgermeister – Herr Schmidt hat darauf hingewiesen – hat dies bekräftigt und beim Sportempfang im November des vergangenen Jahres gesagt:
„Der Schaden, der durch eine Schließung eintreten würde, wäre nicht wieder gutzumachen.“
Wir unterstützen diese Position des Ersten Bürgermeisters voll und ganz und sind uns – davon gehe ich, nach dem, was Herr Schmidt gesagt hat, aus – zwischen den Fraktionen in der Zielsetzung einig. Nicht einig sind wir uns, Herr Schmidt – das hat Ihr Beitrag deutlich gemacht –, in der Analyse des Zustandes und in der weiteren Entwicklung. Da liegt die Crux. Ihr Antrag, den Sie heute eingebracht haben, scheint mir bei unserer gemeinsamen Zielsetzung wenig hilfreich. Der Antrag ist schlichtweg substanzlos, weil er keinerlei sportkompetente Handlungsrahmen an die Hand gibt, die aber für den Erhalt des Olympia-Stützpunkts von entscheidender strategischer Bedeutung sind. Bekanntlich ist nicht der Senat sportpolitisch für die Aufrechterhaltung entscheidend, sondern die Entscheidung, ob der Stützpunkt erhalten bleibt oder nicht, wird in der Eigenkompetenz des Sports getroffen. Der Senat, und das ist wichtig – darauf muß immer wieder hingewiesen werden –, ist aber zuständig und verantwortlich für die Rahmenbedingungen.
Eine der wesentlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sind die Finanzen. Da ist es bekanntlich nicht so gut bestellt. Der Sport – das gilt für Bund und Land gleichermaßen – ist in den finanziellen Würgegriff von rotgrünen Regierungen gekommen.
Wenn man sich die Entwicklung der Sportförderung an Zahlen verdeutlicht, ist das auch plausibel. Die rotgrüne Bundesregierung hat bereits im Jahre 2000 – also in einem olympischen Jahr – die Sportförderung um 8,2 Millionen DM reduziert; drastisch gekürzt allein um 2,1 Millionen DM für Olympia-Stützpunkte. Diese Kürzungspolitik schlägt Jahr für Jahr durch, insbesondere bei der sportmedizinischen Betreuung und den leistungsdiagnostischen Untersuchungen. Das kann vom Sport in Eigenverantwortung natürlich nicht aufgefangen werden. Das haben Sie auch gesagt.
Die Sportministerkonferenz hat dies übrigens bundesweit sehr früh auf ihre Fahnen geschrieben und die drastischen Kürzungen kritisiert. Genau deswegen drohen jetzt möglicherweise sechs Streichungen von 20 Olympia-Stützpunkten. Hamburg ist Kandidat, weil der drohende Wegfall von rund 900 000 DM Bundeszuschuß zur Zeit nicht alternativ darstellbar ist.
Zur Landesentwicklung. In den letzten Jahren hat Hamburg im Bereich der Sportförderung im Titel 8200 im Etat der Innenbehörde kontinuierlich eingespart. Gleichwohl, das will ich bestätigen, hat Hamburg seinen Kofinanzierungsanteil, die Komplementärmittel, in Höhe von 298 000 DM laufend, auch für das Jahr 2001 eingebracht und seinen Anteil an den Gesamtkosten erbracht. Mit diesem Anteil, der allerdings bundesweit vergleichsweise nur Mittelmaß ist, ist das Olympia-Stützpunkt-bezogene finanzielle Soll – wenn man so will – erfolgt. Dieses darf aber grundsätzlich nicht davon ablenken, daß der Leistungssport in anderen Bundesländern auch in der Politik eine deutlich höhere Priorität hat. Andere Länder sind nicht der Auffassung, daß die finanzielle Förderung der A- und B-Kader, um die es im wesentlichen geht, ausschließlich Bundesangelegenheit ist. Darüber muß in Hamburg neu nachgedacht werden.
Zu beklagen ist darüber hinaus – da wird es grundsätzlich schwierig –, daß die Förderung des Sports in Hamburg im Ländervergleich am Ende rangiert. Nach einer Datenüber
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sicht des Bundes von 1993 bezahlt Hamburg pro Einwohner und pro Jahr 14 DM und liegt damit noch hinter Berlin mit 25 DM und Bremen und nur ganz knapp vor NordrheinWestfalen mit 12 DM und dem Saarland mit 6 DM.
Ich muß deswegen feststellen – Herr Schmidt, was Sie hier ausgeführt haben, macht dies auch deutlich –, Senat und Koalitionsfraktionen haben die Zusammenhänge zwischen Einrichtung, dem laufenden Betrieb und der Entwicklung eines Olympia-Stützpunkts offensichtlich nicht richtig verstanden. Ursächlich für die aktuelle Entwicklung und die Gefährdung dieses Stützpunkts – das wird latent so bleiben, wenn der Senat für die Rahmenbedingungen nicht rasch andere Prioritäten setzt – sind neben den durch Kürzungen entstandenen finanziellen Engpässen primär strukturelle oder auch konzeptionelle Rahmenbedingungen dieser Stadt, die internationale sportliche Spitzenleistungen in einer anderen Zahl, als wir uns das alle wünschen, nicht erwarten lassen können. Deswegen spricht der DSB in bezug auf Hamburg – das haben Sie leider nicht ausgeführt, Herr Schmidt – im Zusammenhang mit der Frequentierung durch die Athleten von Stützpunkten, die nicht hinreichend von Athleten frequentiert werden.
Die anstehende drohende Schließung hat vorrangig etwas mit anderen Dingen zu tun, nämlich mit einer jahrelangen Geringschätzung des Sports durch den Senat und die ihn tragenden Fraktionen.
Ich will das an drei Beispielen deutlich machen.
Wer erstens konsequent, Herr de Lorent, über Jahre den Schulsport an allgemeinbildenden Schulen aushöhlt, wer zweitens den Berufsschulsport konsequent abgeschafft hat und wem es drittens nicht gelingt, Leistungssport und Wirtschaft mit der Stadt Hamburg zu identifizieren und zu vernetzen und deutliche Akzente zu setzen, der hat sein sportpolitisches Soll verfehlt.
Der darf sich nicht wundern, neben den mittelmäßigen Zuwendungen auch nicht nur als Mittelmaß bezeichnet zu werden.
Herr de Lorent, seien Sie doch ein bißchen zurückhaltender mit Ihren Äußerungen. Sie gehören einer Fraktion an, die den Spitzensport als Luxus bezeichnet, an dem kräftig gespart werden soll.
Diese Debatte gibt Gelegenheit, über solche Bezeichnungen und Ausführungen ernst nachzudenken. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das bei dieser Debatte korrigieren würden.
Der Sport braucht in dieser Stadt einen anderen Stellenwert, und zwar sowohl der Breiten- als auch der Spitzenund Leistungssport, denn sie bedingen sich wechselseitig. Statt auf gutgemeinte, sportbetonte Klassen zu setzen, die wir haben, die wir unterstützen und mit entwickelt haben, die primär von den Verbänden alimentiert werden, braucht Hamburg wie in Berlin, was ein gutes Beispiel ist, gesetzlich verankerte sportbetonte Schulen mit einer sachgerechten Ausstattung. Wir brauchen Leistungskursförde
rung im Fachbereich Sport und entsprechende ausreichende Bereitstellungen von Lehrer-Trainer-Stellen, die Mädchen und Jungen – entsprechend ihren sportlichen Neigungen – konsequent unterstützen und fördern.
Wenn diese innerbehördliche Vernetzung, Sportamt und Schulbehörde mit bestimmten geeigneten Schulen einerseits und dem HSB zusammen mit bestimmten Vereinen und Verbänden andererseits, auf der fachlichen Ebene und die konsequente Förderung nicht erfolgt, dann brauchen wir den Senat mit diesem hohlen Antrag, Herr Schmidt, wie Sie ihn gestellt haben, nicht länger antragsweise aufzufordern, sich für den OSP-Erhalt einzusetzen. Dann erledigt sich dieser Stützpunkt in aller Kürze von ganz alleine. Wer das will, meine Damen und Herren, sollte den CDU-Antrag ablehnen, andererseits zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will, was Herrn de Lorent und den Berufsschulsport betrifft, dasselbe. Deswegen bin ich sehr überrascht, daß er einem Überweisungsantrag zustimmt. Was er hier ausgeführt hat, spricht eher dafür, daß dieser
Antrag angenommen werden kann.Das ist das, was ich politisch unter „schnell“ verstehe.
Wenn Einigkeit demonstriert wird, dann kann man das auch tun.
Man darf eines nicht vergessen, insofern nur einen Satz zu dem Berufsschulsport. Herr de Lorent hat schon das Wichtigste gesagt. Es ist von den Berufsschulen bekannt, daß es mindestens drei gibt, in denen der Antragstext, so wie wir ihn formuliert haben, sofort umgesetzt werden kann. In der G 13, in der G 19 und in der G 20, Frau Senatorin, wäre es ohne eine einzige Stundenkürzung der betrieblichen Verweildauer technisch möglich, durch eine Anweisung der Schulbehörde dort unverzüglich wieder Sportunterricht zu erteilen. Das Geld ist da, die Lehrstellen sind da, es müßte durch den Senat nur verwaltungsmäßig gehandelt werden, dann hätten wir diesen Punkt erreicht.
Natürlich ist es für die Wirtschaft problematisch, von einer solchen Vereinbarung, wie sie geschlossen worden ist, zurückzuweichen, aber auch das ist angesprochen worden. Es gibt nach Kenntnis aus vielen Gesprächen mit den Betroffenen organisatorische Möglichkeiten – auch mit den Kammern, den Innungen und den Verbänden –, daß durch Beibehaltung der Wochenstundenzahl von zwölf, ohne Kürzung der betrieblichen Verweildauer, der Berufsschulsport wieder eingeführt werden kann, und zwar in der Form, wie es im Antrag steht und wie es vom GAL-Sprecher bestätigt worden ist. Das sollten wir tun. Sie sind gut beraten, dem Antrag heute zuzustimmen.
Wir haben den ersten Antrag bereits im April gestellt, debattiert sowie auch die Anhörung beantragt und durchgeführt.Dieses hat auch etwas mit Geschwindigkeit zu tun.Da sieht man, daß manche Dinge auch länger dauern, als sie eigentlich dauern müßten. Der Sportausschuß hat in der Anhörung bei den Sachverständigen helle Empörung entgegennehmen müssen hinsichtlich der sogenannten Flexibilisierungs- und Organisationsrichtlinie.Frau Schilling, das ist in der Tat so gewesen. Die Gründe sind hinreichend diskutiert worden. Es sind vor allem gesundheitserhaltende Gründe. 60 Prozent der Schulanfänger haben Haltungsschäden, 35 Prozent der Schulanfänger haben Übergewicht.
Insofern ist die Forderung nach der dritten Wochenstunde Sport – es geht nicht um Bewegung, sondern um Sport – von den Sachverständigen pädagogisch gerechtfertigt und aus den genannten gesundheitlichen Gründen erforderlich. Der Sport hat dabei auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das erfordert gewisse Pflichtstunden.
Was das Umfeld dieses zweiten Antrags von uns deutlich machen wird, möchte ich noch einmal betonen. Die Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen – es sind zwölf gewesen, ich glaube, zehn oder elf sind persönlich da gewesen – hat folgendes deutlich gemacht – das hat auch etwas mit Organisation und mit Statistik zu tun –:
Erstens: Es gibt keine statistische Erfassung von ausgefallenen Sportstunden.
Zweitens: Es gibt keine statistische Erfassung von sogenannten wegflexibilisierten Sportunterrichtsstunden durch Beschluß von Schulkonferenzen, Frau Schilling.Und da unterscheiden wir uns politisch. Wir wollen nicht, daß die Schulkonferenzen darüber entscheiden, sondern es muß eine Vorgabe des Senats sein, daß die dritte Sportstunde eine Pflichtstunde ist.
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Drittens: Es gibt keine Erfassung von Sportunterrichtsausfällen und der Auswirkung auf die geistige und körperliche Entwicklung von Schülern.
Viertens: Es gibt auch keine statistische Erfassung – das hat wieder etwas mit dem hier bekämpften Sparpotential zu tun – der Anzahl fachlich nicht für den Sportunterricht geeigneter Grundschullehrer.
Das ist wohl wahr.
Die Schätzungen des Deutschen Sportlehrerverbandes bewegen sich mit einer Zahl von 80 Prozent sicherlich in einem richtigen Rahmen. Das macht deutlich, daß wir hier einen Fehlweg beschritten haben.
Im Bundesvergleich übrigens – auch das ist sehr interessant, meine Damen und Herren – hat nur Bremen von Klasse 1 bis 13 durchgängig drei Wochenstunden Schulsport. Hamburg steht nach der Erhebung des Deutschen Sportlehrerverbandes an drittletzter Stelle vor dem Saarland und vor Bayern.Allerdings hat Bayern – das ist hier angeführt, allerdings nicht richtig – nicht Bewegungssport, sondern eine sogenannte Zwei-plus-zwei-Regelung, und zwar zwei Sportstunden und zwei zusätzliche Sportstunden. Sie werden aber nicht von Lehrern gehalten und sind keine Bewegungsstunden, was im Ergebnis zu einem höheren Sportunterricht führt. Es ist darauf hingewiesen, daß schulische Sportwettkämpfe und Meisterschaften mehr und mehr verkümmert sind.
Herr Schmidt, Sie haben noch auf der Flurstraße mit mir Schlagballweitwurf gemacht. Es hat früher andere Arten und Formen des sportlichen Angebots und des Unterrichts gegeben. Wir müssen auf diesem Weg einen Schritt zurückgehen, was im Ergebnis ein Schritt mehr ist für den Schulsportunterricht. Wir brauchen zusätzlich schulformübergreifende Leistungsvergleiche, die in den letzten Jahren eingeschlafen sind.Vor allem brauchen die betroffenen Schulkinder dieses.
An Schulen in sozialen Brennpunkten, das wissen wir, meine Damen und Herren, sind besonders negative Entwicklungen festzustellen. Wir haben diesen Antrag vor einem halben Jahr debattiert und fordern deswegen unverändert, daß die durch Anwendung der Umgestaltungs- und Flexibilisierungsrichtlinie erfolgten Kürzungen der Unterrichtsstunden an Grund-, Sonder-, Haupt- und Realschulen zurückzunehmen sind.
Wir denken, daß es auch organisatorisch möglich ist, die bestehende Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von drei Wochenstunden Schulsport über geeignete Pilotprojekte konsequent umzusetzen.Wir wissen, daß für den sich ergebenden Bedarf notwendige Sportlehrerausbildung sicherzustellen ist; 70 Prozent der Sportlehrer sind über 50 Jahre. Ich denke, dieses macht deutlich, daß Handlungsbedarf besteht.
Insofern appelliere ich noch einmal an Sie, dem einen Antrag sofort zuzustimmen. Dieses ist aus den Worten des GAL-Vertreters deutlich geworden; ich frage mich, wie er sich tatsächlich verhält. Das andere ist behandelt worden, hier besteht Handlungsbedarf;denken Sie daran, wenn Sie den Antrag überweisen, und spielen Sie nicht wieder auf
Zeit, wir brauchen es im Interesse unserer jungen Menschen. – Danke schön.
Herr Senator, die von Herrn Hesse beschriebene Situation nördlich des Tunnels läßt sich analog auf die Situation südlich des Tunnels übertragen, zumindest bis Marmstorf und im weiteren Verlauf.
Ich frage Sie deswegen erstens:Wann rechnen Sie mit der zeitlichen Fertigstellung des durchgängigen dreispurigen Ausbaus?
Zweitens: Warum macht der Senat keinen Gebrauch von der technischen Möglichkeit, die Ein- und Ausführung des Tunnels vierspurig im Sinne einer weiteren Reduzierung der Stausituation auszubauen?
Herr Senator, anläßlich der Debatte über die Abschaffung der 1. Klasse der S-Bahn haben Sie unter anderem erklärt, daß die zeitliche Taktfolge der Züge unverändert bleiben soll. Ich frage Sie deswegen: Gilt dieses auch für die Zuglängen? Wenn nein, warum nicht? Unter welchen Voraussetzungen würde man Zuglängen verkürzen wollen?
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Frau Präsidentin! Seit mehreren Jahren antwortet der Senat auf Anfragen, daß notwendige Investitionen und neue Betreiberkonzepte auf der Trabrennbahn Bahrenfeld an dem Mangel der Übertragung von Eigentümerrechten scheitern.
Herr Staatsrat, gleichwohl stelle ich die Zusatzfrage, ob Aussagen im „Hamburger Abendblatt“ vom 14. Juni demzufolge falsch sind, wonach die Verhandlungen zwischen der HaTrab und dem Senat in einer Sackgasse stecken und mit anderen Kandidaten, zum Beispiel einer Gruppe aus dem Galoppsport um Herrn Darboven und der Investorengruppe Wegner/Kluth, verhandelt beziehungsweise gesprochen wird.
Meine zweite Frage, Herr Staatsrat, lautet:
Wie hat der Senat sichergestellt, daß auch nach dem 31. August 2000, bekanntlich das ins Auge gefaßte Ende hinsichtlich der Probleme mit dem asbestverseuchten Tribünengelände, ein reibungsloser Ablauf von Trabrennsportveranstaltungen erfolgen kann?
Eine Zusatzfrage, Herr Staatsrat, ich unterstelle, Sie meinten redaktionell nicht die Horner Rennbahn, sondern die Trabrennbahn. Aber ich komme dann zu meiner Zusatzfrage.
Sind Sie der Auffassung, Herr Staatsrat, daß abweichend von den bauordnungsrechtlichen Verfahren ein bestimmter Verhandlungsstand zum 31. August alleine ausreicht, den Abriß der asbestverseuchten Tribüne zu verhindern und eine Sanierung einzuleiten? Ist das ausreichend?
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat im Hinblick auf angeblich fehlende Rechenschaftsunterlagen: Ist die Wirtschaftsbehörde als aufsichtführende Behörde ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, auf der regelmäßigen Einreichung von Jahresabschlüssen zu bestehen, und ist das auch regelmäßig erfolgt?
Herr Staatsrat! Die Zusatzfrage betrifft die Wirtschaftsprüfertätigkeit und den Abschluß 1998 und 1999.Sind diese Abschlüsse mit einem Volltestat versehen und uneingeschränkt vorgelegt worden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist über die Drucksache 16/4134
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zur Errichtung eines Gewerbehofes „Ökozentrum“ auf dem städtischen Grundstück Gaußstraße zu befinden. Da teile ich die Einschätzung der SPD- und der GAL-Vertreter über die Qualität der Drucksache und über deren Umsetzung überhaupt nicht, Herr Schmidt. Wenn Sie Zustimmung genannt haben, dann wundert mich der Überweisungsantrag. Ich glaube, da haben Sie etwas durcheinandergebracht, aber das kann mal passieren.
Die Drucksache, meine Damen und Herren, ist mängelbehaftet und in der Sache nicht entscheidungsfähig. Das sehen Sie offensichtlich genauso, denn sonst hätten Sie nicht zwei Ausschüsse im Wege der Überweisung damit befaßt, und die Überweisung ist auch wichtig und richtig.
Ich kann Sie schlecht verstehen, Frau Sudmann, vielleicht sprechen Sie von hier vorne.
Es ist seit rund 20 Jahren geboten, das städtebaulich negative Erscheinungsbild dieser Gewerbebrache an der Ecke Bahrenfelder Straße/Gaußstraße zu beseitigen. Die Fläche, die ursprünglich einmal für Schulerweiterung vorgesehen gewesen ist, haben der Senat und die ihn tragenden Fraktionen trotz mehrfacher langjähriger Anträge der CDU – auch in der Bezirksversammlung Altona – über eine wirtschaftliche Nutzung verweigert.
Das gilt es noch einmal festzustellen. Die zuständigen Behörden haben anhaltend dabei versagt, durch konsequentes Handeln die Fläche bauwagenfrei zu machen, um sie einer notwendigen, wirtschaftlich vertretbaren Nutzung zuzuführen. Es ist doch völlig klar, daß sich die Stadt das überhaupt nicht leisten konnte und kann, diese wertvolle innerstädtische Lage vor sich hin gammeln zu lassen. Insoweit allerdings – und das will ich auch feststellen – ist diese Senatsmitteilung ein erster vertretbarer Versuch, ein Nutzungs-, Betreiber- und Marketingkonzept zu entwickeln und umzusetzen – das ist nämlich das Entscheidende –, was sich an den Grundsätzen wirtschaftlichen Handelns orientiert.Das begrüßen wir nachdrücklich, auch wenn wir an der seit Jahren geforderten Vermarktung für das sogenannte klassische Gewerbe festhalten, insbesondere unter fiskalischen Gesichtspunkten.
Konzeptionell ist darauf hinzuweisen, daß der angestrebte Branchen-Drittel-Mix aus Einzelhandel, Dienstleistung und Handwerksbetrieben neben üblichen Risiken bei der Ansiedlung, über die ich von den Vertretern der beiden vorgenannten Fraktionen leider nichts gehört habe, darüber hinaus eine Reihe von unüblichen, das heißt nicht objektbezogenen Risiken enthält, die dringend einer kritischen Überprüfung in den Ausschüssen bedürfen, insbesondere auch im Haushaltsausschuß.
So besteht zum Beispiel erstens der Verdacht, daß das Vorhaben lediglich als Türöffner bei den Bauwagenbewohnern dient, um den friedlichen Abzug auf zwei Drittel der Fläche zu erzielen, so daß man in diesem Falle dann von einem hohen politischen Preis sprechen muß, um die Bauwagenszene zu verkleinern. Wenn das so ist, sollte man das ehrlicherweise auch sagen.
Zweitens: Die zu beauftragende HaGG verfügt meiner Kenntnis nach über nicht hinreichende Erfahrungen bei der
Entwicklung solcher, zugegebenermaßen schwieriger Projekte und hat bisher auch kein Betreiberkonzept vorlegen können.
Drittens kommt eine gutachterliche Stellungnahme – das ist in der Drucksache deutlich geworden – in der Standortanalyse zu dem Ergebnis, daß das geplante „Ökozentrum“ – so heißt es ja auch ganz bewußt – nur dann erfolgreich sein kann – ich zitiere –:
„... wenn es konsequent als qualitativ hochwertiges Kompetenz- und Innovationszentrum realisiert wird.“
Das scheint mir bei den den Senat tragenden Fraktionen bisher nicht annähernd verinnerlicht zu sein.Jedenfalls geben das die Drucksache und auch die Beiträge der Vorredner inhaltlich nicht wieder.
Ihr Hinweis, Herr Schmidt, auf die Rolle der Handwerkskammer ist richtig, daß diese das Projekt mit entwickelt und unterstützt hat. Das gilt aber für das Ziel und nicht für den Weg, und soweit sind wir noch nicht. Die Handwerkskammer sieht den Branchenmix sehr kritisch, ob er in der notwendigen Form auch tatsächlich erreichbar ist.Das ist nicht die Frage, die heute ansteht, sondern möglicherweise in einem oder eineinhalb Jahren.Also warten wir das einmal ab. Da helfen auch die wohlklingenden Formulierungen nicht weiter – ich zitiere aus der Grundlagenstudie –:
„Gegenüber anderen vergleichbaren Ansätzen in der Bundesrepublik sehen die Gutachten die Einmaligkeit und spezifische Qualität des Hamburger Projekts in seiner engen Verknüpfung von Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistung und seiner gleichzeitigen Koppelung mit einer Kompetenz- und Innovationsentwicklung für nachhaltiges Wirtschaften.“
Mit anderen Worten:Teetje mit de Utsichten ist ungefähr so platt wie Ihr Beitrag, den Sie hier gegeben haben.Papier ist eben geduldig, und das ist in der Sache gar nichts und wenig Konkretes.
Diese Auffassung, meine Damen und Herren, wird gestützt durch Formulierungen aus dem Grobkonzept, in dem der angestrebte Branchenmix angeblich präzisiert wird. Dort heißt es zum Einkaufszentrum – auch das ist lohnenswert, zitiert zu werden –:
„Bündelung zahlreicher Angebote rund um den ökologischen Konsum durch einen attraktiven Branchenmix, zum Beispiel Lebensmittel, Textilien, Wohnen und Bauen, Gesundheit, Freizeit, Information und Bildung, Technik und Mobilität.“
Oder zum Dienstleistungszentrum – ich zitiere –:
„Verbraucherberatung in allen ökologischen Bereichen.“
Was ist denn daran attraktiv oder neu oder innovativ? Diese Antwort auf die gestellte Frage sind Sie schuldig geblieben.
Wie jemand mit den hier gemachten Formulierungen jemals seine Miete selbst finanzieren und bezahlen soll, das bleibt das Geheimnis des Senates.
Zusammenfassend ist – jedenfalls aus heutiger Sicht – folgendes festzustellen:
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Erstens: Mit 28,4 Millionen DM Fördermitteln – das hat bisher keiner von Ihnen gesagt – ist das angedachte Projekt in der vorgelegten Fassung wirtschaftlich hoch unvernünftig.
Zweitens: Selbst als politischer Preis für das Verschwinden von zwei Dritteln der besetzten Bauwagenfläche bleibt für die Stadt und für den Bezirk Altona ein Restkrebsgeschwür auf einem Drittel der Fläche erhalten, womit auch eine notwendige und gewünschte Eintracht zwischen Gewerbe und Bauwagenbewohnern latent gefährdet bleibt.
Das inhaltliche Gesamtkonzept, angefangen über die Frage der Betreiber und des Betreiberkonzeptes bis hin zur Struktur der Einzelhandelsnutzer sowie die Akzeptanz im Stadtteil stimmt hinten und vorne nicht
beziehungsweise liegt gar nicht vor. Auch in Ihrem Beitrag ist dazu inhaltlich nichts rübergekommen.
Schließlich ist auch Skepsis angebracht, meine Damen und Herren, weil dadurch bei zu erwartenden Pleiten private Interessenten, die sich möglicherweise interessieren könnten, mit Investitionen anzuschließen, davon abgehalten werden, dann nämlich, wenn die hohen Subventionen abgelaufen und ausgelaufen sind.
Ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage. – Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren.
Es gilt, im Rahmen der stattzufindenden Ausschußberatungen die Inhalte so aufzubereiten, daß bei der Wiederbefassung hier im Plenum eine vernünftige Ja-/Nein-Entscheidung getroffen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das nicht der Fall. Wir schließen uns insoweit der Überweisung an.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, daß die CDU-Fraktion den Petita der Drucksache 16/3906 zustimmen und auch die heute vorgelegte ergänzende Änderung der Regierungsfraktionen unterstützen wird.
Diese grundsätzliche Zustimmung resultiert aus der Überzeugung, daß für uns heute auch noch die Chancen für eine Realisierung der Arena deutlich größer sind als die
Risiken. Wir haben im Plenum und auch in den Fachausschüssen immer deutlich gemacht, daß wir die Arena wollen, weil sie für Hamburg wichtig und richtig ist.
Allerdings gilt zu vermerken, daß die Risiken nicht kleiner, sondern im Zeitablauf eher größer geworden sind.Ich gehe über den von Herrn Dr. Schmidt genannten unverzüglichen Zeitraum hinaus und erinnere an den initiierenden CDUAntrag 15/3639 aus 1995, den ich seinerzeit für meine Fraktion begründet habe. Die Ausgangssituation hat sich nicht geändert. Damals wie heute ist die Erkenntnis richtig. Es gibt keine Alternative zu einer privatwirtschaftlich finanzierten Arena.
Die vom Senat der Bürgerschaft vorgelegte Drucksache enthält allerdings Ungereimtheiten und wirft Fragen auf, die ich an drei Bereichen deutlich machen möchte.Das sind die bereits angesprochenen Bereiche Finanzen, Verkehr und die Konkurrenznutzung.
Erstens zu den Finanzen. Wir halten es nach wie vor für einen entscheidenden strategischen Fehler – unabhängig von der Frage des Verschuldens, Herr Senator Mirow –, daß das ursprüngliche Gesamtpaket aus dem Jahre 1997 – Stadion, Arena und Mantel – hinsichtlich der Finanzierung und der Betreiberkonzeption mehrfach geändert worden ist und in der jetzigen Fassung zwar vorläufig, aber auch im Ergebnis gleichwohl komplett auf eine Mantelbebauung verzichtet. Ob das richtig ist, wird sich noch herausstellen müssen. Dadurch werden bei allerdings unveränderter städtischer Unterstützung im übrigen – das ist für die Stadt von Bedeutung – aus den restlichen 354 Millionen DM lediglich noch 144 Millionen DM Investitionskosten für den Arenakomplex.
Risikoträger des Finanzierungskonzeptes – das ist bereits angeklungen – sind die veranschlagten 99 Millionen DM; das sind 68,75 Prozent aus kapitalisierten Mieten der Logen und Business-Seats, deren Verkauf in hohem Maße von der Aufnahmebereitschaft durch Kapitalgeber, also von Investoren, abhängig ist.Dieser Verkauf soll allerdings – wir begrüßen das – sehr gut angelaufen sein, so daß dieses Finanzierungskonzept zu einem guten Ende kommen wird.
Es stellt sich insoweit erstens die Frage, was passieren wird, wenn die restlichen 45 Millionen DM, immerhin 31,25 Prozent, nicht anschlußfinanziert werden können. Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung der Investoren, nachzuschießen. Für die CDU – das will ich hier deutlich erklären – scheidet eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt, gleich welcher Art, in jedem Fall aus.
Ich habe es wohl vermerkt, Herr Schmidt. Gleichwohl ist es kein Fehler, dieses für meine Fraktion zu erklären, damit es auch bei Ihnen ohne jeden Zweifel angekommen ist.
Zweitens stellt sich die Frage nach der realistischen Erwartung eines jährlichen Überschusses von rund 300 000 DM aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ihnen ist aus der jahrelangen Behandlung bekannt, daß es bislang weltweit keine Arena in dieser skizzierten Größenordnung gibt, die rentabel betrieben wird.Notwendige Zuschüsse – auch das ist bekannt – erfolgen immer quersubventioniert aus den Überschüssen des Mantels, auf den hier – darauf habe ich hingewiesen – verzichtet worden ist.
Der Eishockey- und der Basketballsport sollen im übrigen in das Konzept mit einbezogen werden; eine notwendige vertragliche Anbindung dieser Sportarten liegt nach meiner Kenntnis noch nicht vor. Das hat allerdings zusätzlichen
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Einfluß auf die Rentabilität oder die Wirtschaftlichkeit. Auf diese Frage hat auch der Senator im Haushaltsausschuß meines Erachtens bisher nicht plausibel antworten können.
Ich möchte zu dem bereits angesprochenen Verkehrsbereich kommen.Es ist richtig formuliert worden, daß die Bürgerschaft mit der Drucksache 16/905 aus 1998 einstimmig ein stadtteilverträgliches Gesamtverkehrskonzept gefordert hat, das immer noch nicht vorliegt. Die Stadt verlagert ihre Zuständigkeit konzeptionell auf den Investor und fordert von ihm die Vorlage einer Verkehrsuntersuchung. Der Bausenator hat sich hier dazu geäußert; darauf möchte ich nicht weiter eingehen, denn das war enttäuschend.
Der Investor verzögert zumindest in dieser Frage eine Lösung und hat kein tragfähiges Konzept vorgelegt beziehungsweise beruft sich auf seine mit der Stadt geführten Verhandlungen, wonach er gar kein Konzept vorlegen muß. Der Senat muß sich meines Erachtens hier fragen lassen, ob er die Beschlüsse der Bürgerschaft ernst nimmt.
Wenn – das ist meine Antwort auf diese Vorgehensweise – zum Beispiel kein mit den Anwohnern abgestimmtes Konzept mit den notwendigen Änderungen des Verkehrslenkungskonzeptes vorgelegt würde, gibt es bekanntlich große Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung, die es für die Anwohner in Bahrenfeld, Lurup, Stellingen und Eidelstedt zu vermeiden gilt.
Für die CDU sind aus diesem Komplex darüber hinaus drei Punkte besonders wichtig.
Erstens: Die Überprüfung eines notwendigen vierspurigen Ausbaus der Elbgaustraße; der Ring 3 verlangt dies schon längst in seiner Komplexität.
Zweitens: Die angemessene Parkplatzversorgung ist bereits angesprochen worden.
Drittens ist eine vernünftige Buslinienanbindung über verschiedene Linienführungen – zum Beispiel durch die Linie 190 aus Blankenese – erforderlich.
Die Stadt hat für die Bürger eine auf der Beschlußlage der Bürgerschaft interessewahrende Sorgfaltspflicht, auch die Verwendung der Erschließungskosten in Höhe 12,38 Millionen DM im Sinne einer Optimierung zu begleiten. Insoweit – das stelle ich fest – ist es bedauerlich und auch peinlich, daß in diesem Bereich die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsbehörde, der Baubehörde und dem Investor nicht funktioniert hat.
Herr Dr. Schmidt, der zur Nachbesserung heute von den Regierungsfraktionen vorgelegte Antrag reicht uns nicht aus. Es fehlt nach wie vor ein zwischen ÖPNV und Individualverkehr abgestimmtes Gesamtverkehrslenkungskonzept. Sie selbst haben anläßlich einer Anhörung bei der Siedlung Damaschke versprochen – Kollege Schmidt von der SPD war ebenfalls dabei –, ein verkehrliches Gutachten zu initiieren, und darüber hinaus zugesagt, den Inhalt zu publizieren und mit den Anwohnern vor Ort zu diskutieren. Sie haben Ihr Wort nicht gehalten, Herr Dr. Schmidt.
Diese offene Flanke wird heute durch Ihren ergänzenden Antrag nicht geschlossen; es bleibt von Ihnen eine Bringeschuld gegenüber der Siedlung und den Bürgern vor Ort. Ich darf nebenbei bemerken, daß Ihnen das vor 20 Jahren in der Bezirksversammlung Altona nicht passiert wäre.
Zum dritten Punkt der Konkurrenznutzung:Herr Dobritz hat recht, wenn er auf die Vielfältigkeit des breiten sportlichen Angebotes auch im internationalen Spitzensport hinweist. Ich möchte das nicht wiederholen. Es ist nicht immer Spitzensport, den wir uns natürlich immer wünschen, Herr Dobritz. Aber es gibt allerdings auch heute schon in Hamburg eine Reihe von großen und interessanten Veranstaltungsorten mit konkurrierender Nutzung; deswegen ist der Bestand des Volksparkstadions, der Arena und des Heiligengeistfelds – ich möchte das nicht alles wiederholen – nicht ganz unproblematisch.
In diesem Zusammenhang haben wir den Senat zu einer Untersuchung aufgefordert. Für die Antwort haben wir kein Verständnis, weil er nicht untersucht und geprüft hat, ob es eine Gesamtnachfrage für diese Angebotsstrukturen gibt, die bei einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung die Existenzberechtigung sichert. Eine Plausibilitätsantwort auf diese Frage liegt bisher nicht vor. Das kann zukünftig ein gewisses Ungemach für die eine oder andere Anlage bedeuten. Es geschieht insbesondere dann, wenn das Projekt in Wandsbek tatsächlich konkretisiert werden sollte.
Ich stelle fest: Einerseits gibt es für die Stadt noch eine Reihe von Schularbeiten zu machen; Senator Mirow hat diese auch auf unsere Bitte hin im Haushaltsausschuß zugesagt. Andererseits – insofern ist der Meilenstein von Herrn Dobritz eingeschränkt zu bewerten – entscheiden wir heute nicht über die Realisierung der Arena, sondern wir geben freie Fahrt bis zur nächsten Station am 30. September 2000. Das ist ein Datum, dem meines Erachtens eine letztlich höhere Bedeutung zukommt als dem 10. Mai, da dann über die Einhaltung der formulierten Essentials tatsächlich befunden und bewogen werden muß. Insofern tragen wir die heute zu entscheidenden Petita mit. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen zu unserem Antrag ausdrücklich hervorheben, daß die CDU seinerzeit nach den tödlichen Vorfällen im Jahre 1979 das Verbot vom Alkoholausschank sehr unterstützt hat und nach den tragischen Ereignissen des Spie
les HSV gegen Bayern München im Juni 1979 auch das vom Senat entwickelte Gesamtkonzept mitgetragen hat. Wer, wie ich, damals Zuschauer im Stadion war, konnte im Hinblick auf die Ereignisse zu überhaupt keinem anderen Ergebnis gekommen sein.
Dieses Gesamtkonzept allerdings sah neben dem Alkoholausschankverbot im Stadion weitere sogenannte flankierende Maßnahmen vor. Ich will einige Beispiele geben.
Erstens: Kein Zutritt generell für alkoholisierte Besucher. Zweitens: Keine Mitnahme von alkoholischen Getränken ins Stadion. Drittens: Keine Zulassung von fliegenden Händlern um das Stadion herum.
Dieses Konzept galt für das gesamte Stadion und für alle Veranstaltungen im Stadion. Das war zu der Zeit und auch in den weiteren Folgejahren eine richtige Maßnahme, die wir auch mitgetragen haben.Übrigens hatte auch der Deutsche Fußballbund auf Vorfälle in und um Fußballstadien reagiert und in seinen Bestimmungen zum Lizenzspielerstatut, was diese Dinge regelt, entsprechend festgelegt – ich zitiere –:
„Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spieles innerhalb der Platzanlage untersagt.“
Diese Bestimmung, meine Damen und Herren, galt übrigens bis zum 31. Dezember 1999 ausnahmslos für alle DFB-Vereine und -Spiele.Hier, denke ich, ist es richtig, einzuhalten und festzustellen, daß es eine erste Ungereimtheit gibt.Trotz dieses DFB-Bierverbotes hat der Senat in Kenntnis dieser Bestimmung eine erste Ungleichbehandlung zugelassen und den FC St.Pauli sozusagen die ganzen Jahre für Vollbier konzessioniert, indem er sich über diese DFBBestimmung hinwegsetzte und den HSV insoweit benachteiligt hat.Dies ist, denke ich, doch unverständlich, und man muß feststellen, daß diese ungleiche Behandlung in der Vergangenheit auch ungerecht war, insbesondere auch deswegen, weil der Senat seine Beweggründe dafür nicht im Zeitablauf überprüft hat und auch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.
Soweit zunächst zur Historie.Nun gilt in der Tat mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres eine neue DFB-Bestimmung – ich zitiere –:
„Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind grundsätzlich untersagt.Mit ausdrücklicher, vom Verein nachzuweisender, Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter Einbindung der Polizei, können hiervon je nach örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen zugelassen werden.“
Für den FC St. Pauli soll eine Genehmigung der Stadt vorliegen. Seit wann eigentlich und mit welcher Begründung? Das weiß keiner so ganz genau. Das muß man sicherlich noch einmal hinterfragen. Der HSV hat allerdings auf Antrag eine Ablehnung erhalten, und das hat zu den bekannten Irritationen geführt, wobei nach öffentlicher Berichterstattung und Antworten des Senates auf hier im Hause gestellte Anfragen von Abgeordneten als Begründung für diese ungleiche Behandlung primär zwei Argumente genannt worden sind, und zwar erstens: das unterschiedliche Fanverhalten, und zweitens: die unterschiedlichen baulichen Situationen.
Bei der kritischen Überprüfung dieser Argumente, meine Damen und Herren, sind meines Erachtens weitere Ungereimtheiten festzustellen.
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Erstens: Zum Fanverhalten. Unstrittig hat Alkohol enthemmende Wirkung auf Menschen ganz allgemein und natürlich auch auf die Zuschauer bei Sportveranstaltungen und dann auch beim Fußball.
Herr Dr. Schmidt, Sie haben völlig recht, aber daß diese Wirkung sozusagen differenziert nach Zugehörigkeit, nicht zur GAL oder CDU, sondern HSV und St. Pauli, also nach Sympathie oder Mitgliedschaft zu einem Verein, sich entfalten soll, das ist nicht belegt und ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich denke, das ist schlicht falsch.
Wer übrigens regelmäßig, meine Damen und Herren, auch Heimspiele beim FC St. Pauli am Millerntor besucht – auf mich trifft das ja zu –, wird feststellen, daß es durchaus Parallelen in der Entwicklung des Fanverhaltens gibt.Ich meine heute feststellen zu müssen und zu können, daß das Geld, das übrigens gemeinsam durch Senat, Bürgerschaft, den Hamburger Fußballverband und auch den HSV in eine Reihe von Fanprojekten über viele Jahre gesteckt worden ist, zur deutlichen Reduzierung der Gewaltbereitschaft beigetragen hat. Insofern sind das richtige Maßnahmen gewesen. Man muß dann auch nur bereit sein, die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen.
Zweitens: Zur baulichen Situation. Das Volksparkstadion mit rund 40 000 Sitzplätzen und rund 10 000 Stehplätzen ist eines der schönsten und modernsten Stadien Deutschlands.
Zugegeben, die Niedergänge und die Tribünen sind steiler und höher als auf dem Heiligengeistfeld, aber ein Alkoholverbot auf den baulichen Zustand im Vergleich der beiden in Rede stehenden Stadien zurückzuführen, müßte eigentlich zu einem umgekehrten Ergebnis führen, und ich will Ihnen auch sagen, warum.
Das St.-Pauli-Stadion ist baufällig und hat gravierende bauliche Probleme, und dazu möchte ich Ihnen einige Beispiele geben.
Erstens: Die Aufgänge zur Nordkurve sind sturzrelevant.
Zweitens: Es gibt ausgewaschene Stehtraversen mit Vertiefungen in dieser Nordkurve.
Drittens: Daß noch keine Zuschauer aus den Bäumen in der Nordkurve heruntergefallen sind, Herr Dr. Schmidt, wenn sie nach der Halbzeit mit der Bierdose wieder raufgeklettert sind,
grenzt an ein kleines Wunder.Wenn Sie sich das bei Gelegenheit einmal anschauen.