Ute Pape
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Statt die Hamburger Jugend schlechtzureden, unternehmen wir alle Anstrengungen, um sie stark zu machen.
Unser Ziel ist es, möglichst junge Menschen in Hamburg den für sie erfolgreichsten Schulabschluß auch machen zu lassen. Leistungsstarke wie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler müssen in unseren Schulen gefördert und gefordert werden. Für den Weg in die Wissensgesellschaft gibt es für die Hamburger Schülerinnen und Schüler ein Fitneßprogramm, zum Beispiel mit der bundesweit vorbildlichen Medienausstattung, mit der bundesweit besten Unterrichtsversorgung in Grundschulen, mit erstmalig eingeführtem Englisch ab Klasse 3, mit der qualitativen Weiterentwicklung der Schulen und Schulprogramme, mit der Sprachförderung von Kindern mit anderen Herkunftssprachen, durch die Förderung sozial benachteiligter Standorte durch besondere Ressourcenzuweisung, durch besondere schulische Maßnahmen, durch Ganztagsschulangebote und nachmittägliche Betreuung, durch Hausaufgabenhilfe, Mittagstische und Angebote der Jugendhilfe und übrigens auch mit sehr vielen Lehrern. Wir haben mehr Lehrer als 1996, Herr Jobs, von einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen kann insofern überhaupt keine Rede sein.
Richtig ist aber, daß wir bundesweit in allen Großstädten vor besonderen Herausforderungen stehen, nämlich vor der besonderen Herausforderung, eine Spaltung des Arbeitsmarkts für Jugendliche zu verhindern. In Hamburger Schulen wird deswegen gemeinsam von Schulen und Betrieben viel geleistet, um gerade Schülerinnen und Schüler mit schwächeren Abschlüssen einen besseren Übergang von der Schule in das Berufsleben, in die Ausbildung zu ermöglichen, denn Hauptschüler sind besser als ihr Ruf. Und das sagen nicht nur der Bürgermeister und ich, das sagen auch Unternehmer wie Herr Dr. Otto und Herr Wrede. Ich darf Herrn Otto zitieren, der am 18. Juni im Rathaus gesagt hat – und er weiß, wovon er spricht, weil er sich sehr in einer Initiative zugunsten der Hauptschüler engagiert hat –:
„Alle werden feststellen, was wir in unserer Schulpartnerschaft erlebt haben, daß Hauptschüler besser sind als ihr Ruf. Es ist ein Gewinn für Unternehmer und Betriebe, wenn sie frühzeitig in die praxisnahe Berufsorientierung ihres Nachwuchses aus den Hauptschulen investieren.“
Soweit Herr Dr. Otto. Das sagte aber zum Beispiel auch der Ausbilder der Firma „case-factory“, Oleg von Cube, gestern in der „Bergedorfer Zeitung“. Auch ihn darf ich zitieren:
„Wir waren erstaunt: Die Schüler sind besser als ihr Ruf.“
Das ist die Wahrheit in dieser Stadt, meine Damen und Herren. Um dieses zu erreichen, wurden in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen initiiert und durchgeführt; einige sind schon genannt worden. Ich darf noch einmal hinzufügen das Programm Schule, Wirtschaft, Arbeitsleben mit dem Berufswahlpaß, die Kooperation von 20 Schulen mit jeweils einem Unternehmen im Netzwerk Schule und Industrie, die Produktionsschule, ein Schulversuch, bei dem zwei Tage in der Woche in einem Betrieb und drei Tage in der Schule gelernt wird. Da gibt es erste Erfolge, und die
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Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler zeigt, daß dies ein außerordentlich motivierendes Projekt ist. Es ist so gut, daß sogar Herr Beuß es übernehmen möchte; so hat er das jedenfalls der „Welt am Sonntag“ am vorigen Wochenende gesagt.
Und schließlich das Kooperationsprojekt der Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung und das Netzwerk der Initiative für Beschäftigung, das seit Beginn dieses Schuljahrs nicht mehr nur zehn, sondern 30 Schulen eingebunden hat. Durch die Systematisierung der Berufsorientierung und die Vermittlung in Ausbildungen sollen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler neue Anschlußperspektiven in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet werden, und das Bündnis hat zugesagt, jährlich 30 weitere Schulen einzubeziehen.
Meine Damen und Herren! Nicht zuletzt hat die Ausweitung des Arbeitsweltbezuges im Hamburger Schulgesetz vom 16. April 1997 einen Platz gefunden und ist auch in den Bildungsplänen verankert worden. Wir brauchen beim Übergang von Schule in Ausbildung einen Paradigmenwechsel von der Abschlußorientierung zur Anschlußorientierung. Es wird einfach zu kurz gedacht, wenn immer nur bis zum Schulabschluß gedacht wird und nicht über die Frage nachgedacht wird, was die jungen Leute für die Ausbildung brauchen.
Wir werden deswegen zur Unterstützung und zur Bündelung dieser Entwicklung zusammen mit Partnern aus dem Bereich der Arbeitgeber und -nehmer noch im Herbst dieses Jahres ein neues Bildungs- und Beratungszentrum für den Bereich Berufsorientierung gründen. Schließlich hat auch der Bürgermeister zugesagt, daß er sich persönlich darum kümmern wird, Hauptschüler in Ausbildung zu bringen.
Wir werden leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen durch moderne Formen des Lernens und durch mehr Kooperationen mit Hochschulen und Wirtschaft, durch mehr bilinguale Angebote je nach Schulform und Alter, durch den Ausbau schülergerechter Angebote, das Abitur nach zwölf Jahren zu machen, Kinder anderer Herkunftssprachen durch gezielte Sprachförderung sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen durch die neuen Bildungspläne, die auch zu einer besseren Standardvergleichsmöglichkeit führen werden, fördern und fordern.
Natürlich gibt es immer Jugendliche, die mehr beziehungsweise weniger aus ihren Möglichkeiten machen. Richtig ist deswegen auch – wie es ein Vertreter vom Metallhandwerk am Montag im „Hamburger Abendblatt“ sagte –, daß es wichtig ist, was den Schülerinnen und Schülern vom Elternhaus mitgegeben wird. Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule kann viel, dies aber nicht allein bewirken. Deswegen sieht die Realität auch viel differenzierter aus, als das Schwarzweißbild, das die CDU gerne malt.
Wir stellen uns den vielschichtigen Hamburger Realitäten, und das tun wir mit den besten Bündnispartnern. Das soll im Interesse der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt auch so bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die jetzt in Gang gekommene öffentliche Diskussion ist zu begrüßen, denn sie schafft Aufmerksamkeit für eine Entwicklung, die viele Eltern besorgt und verunsichert. Durch die Gegenüberstellung von Pro und Kontra der Ritalin-Vergabe und die zum Teil sehr unterschiedlichen Aussagen von Fachärzten hat sich auch gezeigt, daß die Frage nach den Folgen bisher aus medizinischer Sicht keineswegs eindeutig zu beantworten ist. Aufgabe meiner Behörde kann es aber nicht sein, die medizinische Fachdiskussion zu führen. Die muß schon dort geführt werden, wo sie wirklich hingehört. Aufgabe meiner Behörde ist es vielmehr, die Fachdiskussion zu verfolgen und die Ergebnisse kritisch zu bewerten und verantwortungsvoll in bezug auf die Möglichkeiten schulischen Handelns zu setzen. Insofern gebe ich Frau Dr. Freudenberg vollkommen recht, daß es wichtig ist, diese Diskussion gemeinsam zu führen, und die Zuordnung zu dem einen oder anderen Ausschuß würde ich auch für falsch halten. Da gibt es unterschiedliche Anteile, und wichtig ist, gemeinsam diese Diskussion zu führen.
Hier ist schon darauf hingewiesen worden, wie Ritalin wirkt, daß es nämlich nicht eine Krankheit heilt, aber Symptome lindern kann. Wichtig ist deswegen, es nicht isoliert zu verabreichen, sondern im Rahmen einer multimodalen Therapie, um die Aufnahmefähigkeit der Kinder für geeignete pädagogische, psychologische und sozialtherapeutische Maßnahmen zu erhöhen. Deswegen sollten auch Lehrerinnen und Lehrer in der Schule Kenntnis davon haben, wenn Kinder ihrer Klasse sich in einer solchen Therapie befinden.
Hier ist schon darauf hingewiesen worden, daß die für die Behandlung erforderliche ärztliche Diagnose des sogenannten Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms ADS nur dann erstellt werden darf, wenn Verhaltensweisen wie erhöhte Ablenkbarkeit, Impulsivität und in vielen Fällen Hyperaktivität dauerhaft und in den verschiedenen sozialen Situationen auftreten. Gerade hat Herr Beuß plastisch dargestellt, daß häufig aggressives Verhalten und Lernschwierigkeiten zusätzlich auftreten. Aber es kommt natürlich immer darauf an, eine intensive Differentialdiagnose durch
zuführen, denn solche Auffälligkeiten können auch durch viele andere Faktoren wie emotionale, familiäre und soziale Belastungen hervorgerufen werden. Und nicht in allen Fällen, wo man das Gefühl hat, das Kind sei unruhig, darf ein entsprechendes Präparat verordnet werden.
Das Amt für Schule beschäftigt sich seit längerem mit der Frage des angemessenen pädagogischen Umgangs mit ADS. Das Amt für Schule hat sich aber nicht an dem beteiligt, was im nachhinein Arbeitsgruppe genannt worden ist. Es sind vielmehr zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Gesprächskreis eingeladen worden, und diese haben den wahrgenommen. Das ist dann später als Gruppe definiert worden. Aber als bekannt wurde, daß die Zusammenkünfte in diesem Zusammenhang zu sehen sind und von der Firma gesponsert werden, was diesen Mitarbeiterinnen vorher nicht bekannt war, haben wir nicht mehr mitgemacht.
Die Beratungslehrer erhalten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung Informationen zum Umgang mit ADS. Auch die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Schulen im Umgang mit unaufmerksamen und impulsiven Kindern unterstützen, und es gibt eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen des pädagogischen Umgangs mit Schülerinnen und Schülern mit Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten beschäftigt.
Geplant ist weiterhin eine interdisziplinäre Fachtagung, die medizinische, therapeutische und pädagogische Aspekte einer wirksamen Prävention thematisieren soll. Außerdem wird zur Zeit ein Auftrag zur Erstellung eines Leitfadens zur pädagogischen Diagnostik vorbereitet, der auch eine Beschreibung der notwendigen schulischen und außerschulischen Maßnahmen bei ADS-Kindern enthalten soll.
Meine Damen und Herren! Es gibt keine Patentrezepte im Umgang mit Kindern mit Aufmerksamkeitsstörungen, und deswegen müssen sich Eltern und Schule den pädagogischen Herausforderungen stellen und nach Antworten suchen. Die jetzt begonnene Diskussion halte ich in diesem Zusammenhang für hilfreich und hoffe sehr, daß sie uns voranbringen wird. Den Vorschlag, den Antrag an den Gesundheitsausschuß zu überweisen, halte ich auch für sinnvoll, denn dort wird man in Ruhe prüfen können, ob der Vorschlag, eine hamburgspezifische Untersuchung anzustellen, Sinn macht. Ich kann es nicht beurteilen, darüber kann man in Ruhe noch einmal reden, und deswegen halte ich das auch für einen guten Vorschlag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit der ersten Lesung dieses Gesetzes in der Bürgerschaft hat sich einiges getan. Es ist für mich jedenfalls eine Freude, daß zusätzlich 22 Millionen DM für die Bildung ausgegeben werden, denn diese kommen den Schülerinnen und Schülern in dieser Stadt zugute.
Herr Beuß, wenn die Watschen nur immer so süß wären. Ich bin heilfroh darüber, denn diese 20 Millionen DM werden eben nicht anderen aus dem Bildungsbereich weggenommen oder umverteilt, sondern sie werden zusätzlich für die Bildung ausgegeben.
Es zeichnet die Regierungskoalition aus, daß wir – weder die Fraktionen, der Bürgermeister noch ich – den Dialog mit den Beteiligten trotz unterschiedlicher Standpunkte und der Proteste nicht abgebrochen haben. Der Dialog hat Nachdenklichkeit erzeugt und in den vergangenen Wochen zu dieser Vereinbarung zwischen Senat und Trägern geführt.
Ich kann es verstehen, daß es Ihnen nicht recht ist, daß der Streit beigelegt werden konnte. Aber Sie haben es den Erklärungen aller Beteiligten entnehmen können, daß der Streit über den Umfang der Förderung der Schulen freier Trägerschaft in Hamburg durch diese Vereinbarung zunächst beigelegt wurde.
Diese Vereinbarung hat zwei Teile. Ein Teil beinhaltet das Investitionsprogramm; der zweite Teil enthält die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Senat und Trägern, die die weitere Entwicklung sowie die Kostenentwicklung sowohl der staatlichen als auch der privaten Schulen analysieren wird. Zum Schuljahresbeginn 2004/ 2005 soll auf dieser Grundlage die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu abgestimmt werden.
Damit wurde der Streit zunächst beigelegt, so daß einer Verabschiedung dieses Gesetzes durch die heutige zweite Lesung nichts im Wege steht.
Die Ernsthaftigkeit der Verhandlungsbereitschaft haben alle Vertragspartner nicht nur bei der Unterzeichnung festgestellt und betont, sondern auch bei der gemeinsamen Veranstaltung in der vergangenen Woche in der WichernSchule. Wir befinden uns bereits jetzt wieder mit den Schulträgern, insbesondere mit dem Verband der römischkatholischen Kirchengemeinde in Hamburg, in intensiven und vertrauensvollen Gesprächen.
Ortwin Runde und der Hamburger Senat stehen zu ihrem Wort. Wir sind und bleiben verläßliche Partner der Schulen in freier Trägerschaft, auch über die Wahl hinaus. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dr. de Lorent! Für das Schuljahr 2001/2002 ergibt sich ein Personalüberhang von insgesamt 68 Stellen. Für die einzelnen Schulformen ergibt sich dabei folgender Überhang: Grund-, Haupt- und Realschulen 13 Stellen, das entspricht 0,28 Prozent. Für Sonderschulen vier Stellen, das sind 0,4 Prozent. Für Gymnasien zwölf Stellen, das sind 0,4 Prozent. Für Gesamtschulen 15 Stellen, das sind 0,57 Prozent. Für berufliche Schulen 24 Stellen, das entspricht 0,87 Prozent. Damit ist die Personalversorgung aller Schulformen für das kommende Schuljahr gesichert.
Die zweite Frage, bezüglich der Neueinstellung, will ich auch gern beantworten. Diese Zahl ist erfreulich. Insgesamt können 356 Planstellen besetzt werden. Das kann bei der Wahl von Teilzeitbeschäftigungen einer ganzen Reihe von Einzustellenden ein Volumen von circa 500 Personen ergeben – damit rechnen wir –, vielleicht sogar eher einige mehr, die auf diese Stellen eingestellt werden können.
Die Verteilung auf die Schulkapitel gebe ich jetzt wieder in Stellen an. Davon entfallen auf die Grund-, Haupt- und Realschulen 102 Planstellen, auf Sonderschulen 35 Planstellen, auf Gymnasien 74 Planstellen, auf Gesamtschulen 66 Planstellen und auf berufliche Schulen 79 Planstellen. Hinzu kommen befristete und unbefristete Einstellungsmöglichkeiten auf Ersatzstellen von insgesamt 117 Einstellungen.
Zum Verfahren der Einstellungen und zum Stand der Abarbeitungen läßt sich folgendes sagen. Personalreferenten hatten in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, etwa 400 Bewerbern bereits ab Februar 2001 eine Einstellung verbindlich zuzusichern. Mit dieser Maßnahme konnten beste Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig für den Hamburger Schuldienst gesichert werden. Die Feinabstimmung, das heißt die Verteilung der konkret eingestellten Personen auf die einzelnen Schulen, ist aber heute noch nicht abgeschlossen, sondern wird in den nächsten Tagen fortgesetzt werden.
Eine Antwort darauf gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. Wenn wir über diese Informationen verfügen, werde ich Sie Ihnen aber gern zur Verfügung stellen.
Sie ist sehr weit fortgeschritten.
Ob es noch Einzelfälle gibt, kann ich hier jetzt nicht beantworten. Ich habe darüber aber schon sehr lange nichts mehr gehört, es muß nahezu abgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren! Wir führen die Debatte über das neue Gesetz zum Privatschulwesen in Hamburg das erste Mal heute hier in der Bürgerschaft. Das hat seinen Grund darin, daß dieses Gesetz bereits im Juli vorigen Jahres der Bürgerschaft überwiesen worden ist. Ich hatte die Präsidentin gebeten, es sofort in den Schulausschuß zu überweisen, damit das Parlament sich sofort damit befassen kann. Wenn man sieht, wie die Debatte gelaufen ist, erweist sich das im nachhinein eher als kein glücklicher Umstand. Man wäre besser beraten gewesen, schon damals das Gesetz in der Bürgerschaft zu debattieren, aber so haben wir heute eine erste Debatte über das Modernisierungsvorhaben zum hamburgischen Privatschulrecht, womit auch den Neuregelungen des Hamburgischen Schulgesetzes von 1997, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie den Anregungen des Rechnungshofes nach mehr Gerechtigkeit unter den privaten Schulträgern Rechnung getragen werden soll.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und den Versuch nicht ungenutzt lassen, etwas zur Versachlichung dieser Debatte beizutragen, die in den vergangenen Wochen innerhalb und auch außerhalb des Parlamentes mit sehr viel Emotionen geführt worden ist.
Der Rechnungshof hatte bei seiner Prüfung Regelungen im geltenden Privatschulgesetz moniert, die einzelne Träger nach seiner Auffassung unangemessen begünstigt, nämlich – ich darf sie noch einmal nennen – den Berechnungsmodus für die Beobachtungsstufe und für die Klassen 11 und 12 der Rudolf-Steiner-Schule, die Berechnung des Schülerkostensatzes für Integrationsklassen, das so
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genannte Beamtenprivileg und die Anerkennung von 10 Prozent für sogenannte sonstige Lehrertätigkeiten.
Diese Monita des Rechnungshofes wurden vom Senat umgesetzt, aber – und das wird zur Zeit gerne verschwiegen – sie belaufen sich auf ein Fördervolumen von zusammen 6 Millionen DM und wären eigentlich zu Lasten der betroffenen Schulträger gegangen. Es ist in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht selbstverständlich, es ist kein Selbstgänger, daß der Senat die nicht eingespart hat, sondern den finanziellen Handlungsspielraum benutzt hat, um neue zusätzliche Akzente zum Wohle der Privatschulen zu setzen. Hierzu hat der Senat der Bürgerschaft nach umfänglichen, ausführlichen Erörterungen mit allen Schulträgern, die dem Gesetzentwurf vorausgegangen sind, im vergangenen August diesen Gesetzentwurf zukommen lassen, in dem das Fördervolumen beibehalten wird und den Schulen neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden. Die möchte ich gerne an dieser Stelle nennen.
Erstens: Soweit private Schulträger Schüler aus sozial schwachen Familien aufnehmen, von denen kein Schulgeld erwartet werden kann oder auch keine nennenswerte Kirchensteuer zu erwarten ist, beteiligt sich der Staat mit einem Betrag von 1200 DM jährlich. Diese Mittel sind nicht gedeckelt, sondern mit jedem Schüler mehr, der dieser Gruppe zugehört, steigt auch entsprechend die Finanzhilfe für die Schulen.
Zweitens: Wir modernisieren das Hamburger Privatschulgesetz und bringen nicht nur in dem Titel des neuen Gesetzes unsere Anerkennung für die pädagogische Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft zum Ausdruck. Hier unterscheiden wir uns allerdings ganz klar von dem, was eben die Abgeordnete des REGENBOGEN geäußert hat. Das ist im übrigen auch nicht konform mit unserer Verfassung. Unsere Verfassung schreibt nämlich vor, daß das Privatschulwesen in unserem Lande gesichert sein muß, und dem fühlen wir uns allerdings verpflichtet. Wir finden es richtig, daß es auch die Möglichkeit für Menschen mit pädagogischen Innovationen gibt, neben dem staatlichen Schulwesen weitere Schulen zu gründen und, wenn sie denn entsprechend Zustimmung finden, diese Schulen zu betreiben.
Drittens: Wir ergänzen die Schülerkostensätze um einen Baukostenzuschlag, so wie es das Gericht gefordert hat, um damit die Finanzhilfen noch gerechter für die unterschiedlichen Schultypen zu machen. Wie bisher – und daran ändert sich nichts – bilden die Schülerkostensätze den Aufwand für das pädagogische Personal an einer entsprechenden hamburgischen Schule zu 100 Prozent ab. Wer also sagt, na ja, in Hamburg sind die Lehrer auch teurer, dem darf man auch sagen, genau das bildet sich aber auch in dem höheren Satz ab.
Viertens: Wir erkennen den Beitrag an, den auch private Schulen in Hamburg für die Erziehung von Kindern nicht deutscher Muttersprache leisten, und werden solche Unterrichtsangebote fördern, so wie es in dem Gesetzentwurf geschildert wird. Übrigens
auch hier: Mit jedem Schüler mehr, auf den das Merkmal zutrifft, kommt auch die entsprechende Unterstützung.
Seit den Vorberatungen des Gesetzes mit den Privatschulverbänden bis zur Einbringung des Senatsentwurfes in die Bürgerschaft hat nie ein Zweifel darüber bestanden, daß dieser Entwurf das Förderniveau nicht grundsätzlich verändern wird und soll, und zwar weder nach oben noch nach unten. Das ist niemals anders hier angekündigt worden. Das ist, meine Damen und Herren, auch keine Selbstverständlichkeit, sondern eine durchaus geldwerte Geste gegenüber den Privatschulen. Dabei heißt Festhalten am Förderniveau selbstverständlich nicht, daß die Finanzhilfen auf einen bestimmten Betrag, etwa die 127 Millionen DM, die dafür zur Zeit gezahlt werden, eingefroren würden, sondern wir haben einen Mechanismus, der sicherstellt, daß die Privatschulen mit jedem neuen Schüler, bei jeder Verbesserung der personellen Ausstattung an staatlichen Schulen, bei jeder Besoldungserhöhung für die Lehrer an staatlichen Schulen und über den neu eingeführten Baukostenaufschlag auch in Zukunft bei jeder Kostensteigerung in der Bauunterhaltung mit einer höheren Finanzhilfe rechnen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis für Eltern, Lehrer, Schüler, Familienangehörige, wen auch immer, privater wie staatlicher Schulen, die sich für mehr finanzielle Investitionen in die Bildung engagieren. Aber gerade, weil ich auch für die Zukunft die schulpolitischen Handlungsspielräume sichern möchte, halte ich an den Haushaltszielen dieses Senats fest. Die von den privaten Schulträgern gewünschte Erhöhung der Finanzausstattung in einem erheblichen Umfang ist für die privaten Schulen ebenso wie für die staatlichen Schulen unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht finanzierbar. Deswegen war und kann sie auch nicht Gegenstand unserer Gesetzesreform sein.
Kein Zweifel besteht daran, daß die privaten Schulen eine gleichberechtigte Alternative zum staatlichen Schulwesen darstellen und entsprechend auch eine gleichberechtigte Förderung erhalten. Bei der Bemessung der gerechten Finanzhilfe für private Schulen sind aber auch Unterschiede zum staatlichen Schulwesen zu beachten.
Erstens: Private Schulen können ihre Schüler auswählen.
Der Staat muß jeden Schüler fördern, wie schwierig er auch immer im Einzelfall sein mag, und ein entsprechendes schulisches Angebot darstellen.
Aber, verehrter Herr Engels, wir haben eine Schulpflicht, und das beinhaltet auf der anderen Seite auch die Pflicht des Staates, für jeden Schüler ein Angebot zu machen.
Zweitens: Private Schulen können ihre Größe und ihre Standorte betriebswirtschaftlich planen. Der Staat hat eine Infrastrukturverantwortung für jeden, egal, ob Kinder in einem aufwachsenden Neubaugebiet wohnen, wo also die Schule nicht ausgelastet ist, oder in einem Stadtteil mit abnehmender Kinderzahl oder auf Neuwerk. Wir haben eine Gewährleistung einer staatlichen Infrastruktur zu finanzieren.
Drittens: Private Schulträger sind und wollen mehr sein als nur Ersatz für staatlichen Unterricht. Sie machen deswegen in der Regel zusätzliche pädagogische Angebote, die unter Umständen aber auch erhebliche zusätzliche Kosten
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auslösen. Daraus ergibt sich keine Pflicht für Steuerzahler, diese zusätzlichen Angebote zu finanzieren, so wie sie sich auch nicht für Eltern ergibt, die ihre Kinder in staatliche Schulen schicken und zusätzliche pädagogische Angebote, zum Beispiel Musikerziehung, wünschen. Sie müssen hierfür auch extra bezahlen.
Vor diesem Hintergrund sind in den Bundesländern sehr unterschiedliche Systeme der Bemessung der Finanzhilfen entwickelt worden. Vielfach scheitern Vergleiche daran, daß man sich nicht auf die Zahlenbasis verständigen kann, daß Zahlen nicht akzeptiert und angenommen werden. Die vielen Zahlen, die in der letzten Zeit hier in der Debatte genannt worden sind, sind ein beredtes Beispiel dafür, daß es ganz schwierig ist, sich irgendwie auf die Zahlen zu verständigen, weil es so schwierig ist festzustellen, wieviel DM eigentlich den 100 Prozent zugrunde gelegt worden sind.
Hamburg orientiert sich an den tatsächlichen Betriebskosten, die auf der Basis des Gutachtens der Beratungsfirma Arthur Anderson 1999 einvernehmlich – das betone ich an dieser Stelle noch einmal – mit den Trägern der freien Schulen festgestellt wurden. Das wäre auch gar nicht anders gegangen. Wenn nämlich die Träger freier Schulen nicht ihre Kosten dargelegt hätten, wüßten wir sie gar nicht genau. Es ist also gelungen, sich jedenfalls hier in Hamburg auf eine Datenbasis zu verständigen. Das sind tatsächliche Betriebskosten, die das Gutachten ausweist. Und nach diesen einvernehmlich festgestellten Grundlagen beträgt das Förderungsniveau durchschnittlich – Sie kennen das jetzt inzwischen alle – 67,4 Prozent.
In absoluten Zahlen zahlt Hamburg damit Schülerkostensätze, die im oberen Drittel der Länder der Bundesrepublik Deutschland liegen. Um das einmal zu präzisieren und einen Blick auf den Vergleich mit Baden-Württemberg zu werfen, das zugegebenermaßen das Land mit den niedrigsten Schülerkostensätzen ist: Nach Mitteilung der christlich-liberalen Landesregierung an den Landtag vom 27. Dezember 2000, dessen Feststellungen allerdings von den Privatschulverbänden als schönfärberisch bezeichnet werden, zahlte das Land Baden-Württemberg im Jahre 1999 einen Schülerkostensatz von 3765 DM für einen Grundschüler und entsprechend höhere Beträge für Schüler anderer Schulformen; ich will mich einmal auf diesen Vergleich beschränken.
Zum Vergleich: Hamburg hätte nach dem neuen Gesetz für einen Grundschüler etwa 5600 DM gezahlt, das sind knapp 2000 DM mehr, als Baden-Württemberg pro Schüler zahlt. Dazu ist noch die Möglichkeit des Zuschlags von 1200 DM für Kinder aus sozial schwachen Familien zu rechnen. Dann käme man auf 6800 DM, ein Betrag, der fast doppelt so hoch ist wie in Baden-Württemberg, nicht ganz, aber fast doppelt so hoch.
Es spricht nichts dafür, daß der in Baden-Württemberg gezahlte Betrag von aufgerundet 3800 DM das Existenzminimum sichert, auskömmlich und damit verfassungsgemäß ist. Daß aber ein Betrag von 5600 DM oder 6800 DM in Hamburg das nicht sein soll, daß ein fast doppelt so hoher Betrag unter dem Existenzminimum liegen
und nicht auskömmlich sein soll, das kann nicht plausibel sein.
Deswegen sage ich an dieser Stelle: Der Blick auf das Hamburger Privatschulwesen, auf die Schulen in freier Trägerschaft in dieser Stadt zeigt eine blühende Landschaft. Wir haben nach Bayern mit 8,3 Prozent den höchsten Anteil von Schülerinnen und Schülern in diesen freien Schulen. Wir freuen uns darüber, und das soll auch so bleiben. Deswegen bin ich der Auffassung, daß die Fortschreibung des bestehenden Hamburger Niveaus, so wie ich es eben dargestellt habe, rechtlich in Ordnung und schulpolitisch ein faires Angebot an die Schulen in freier Trägerschaft ist, und wir freuen uns, wenn es bei dieser blühenden Landschaft bleibt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Beuß, ich finde das Bild von den blühenden Landschaften sehr schön. Es ist natürlich gewagt, wenn man es als Zukunftsvision sieht. Auf die Landschaft der hamburgischen Privatschulen in freier Trägerschaft trifft es meines Erachtens zu.
Sie selber haben vorhin ein beredtes Bild davon gemalt, daß dies zutrifft und Sie das durchaus unterstützen. Wir haben allerdings nie gesagt, daß man so etwas aus der Portokasse finanzieren kann, sondern wir finanzieren es mit viel Geld, und das soll auch so bleiben; ich habe das eben in Einzelheiten dargelegt.
Blühende Landschaften oder Landschaften überhaupt muß man aber pflegen. Auch wenn das Gesetz in erster und sicherlich auch in zweiter Lesung beschlossen ist, wird es weiterhin darum gehen, in dieser Stadt, wie auch in der Vergangenheit, mit den Schulen in freier Trägerschaft gut zusammenzuleben. Ich habe vorhin eine sehr nette Einladung von der Wichern-Schule bekommen, die ich angenommen habe. Ich werde die Eltern, die Ihnen, aber auch mir einen Brief geschrieben haben, zum Gespräch
einladen. Wir werden uns in einer etwas ruhigeren Atmosphäre an einem Runden Tisch noch einmal in die vielen Zahlen vertiefen, über die man sich so schwer verständigen kann. Und ich werde auch in diesem Kreise noch einmal darlegen, warum ich diesen Gesetzentwurf für gut und auch für zukunftsfähig halte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Förderung begabter, besonders begabter, hochbegabter Kinder ist über lange Zeiträume ein wenig beachtetes Thema gewesen, wenn man es freundlich formuliert. Wenn man es weniger freundlich und ein bißchen schärfer formuliert, dann kann man sagen, daß das ein Tabuthema gewesen ist.
Herr Engels, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, die Schlachten der Vergangenheit nicht zu schlagen, aber dann will ich doch mit einem Satz auf Ihren Beifall eingehen. Wenn man allerdings bedenkt, daß es in den siebziger und achtziger Jahren eine Bildungsexpansion gegeben hat, in einem heute kaum verständlichen Ausmaß, dann muß man sagen, daß da natürlich auch unendlich viele Be
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gabungsreserven dadurch gefördert worden sind, die in früheren Zeiten überhaupt nie eine Chance gehabt hätten.
Insofern ist auch die Bildungsexpansion eine Begabungsförderung.
Aber ich will gerne zugeben, daß wir in der Vergangenheit unser Augenmerk zuwenig auf ganz besonders begabte, hochbegabte Kinder gelegt haben. Ich bin deswegen sehr froh darüber, daß wir sagen können, daß wir heute wirklich einen Paradigmenwechsel haben, aber der ist auch nicht vom Himmel gefallen, sondern hier in Hamburg jedenfalls ist er ein Ergebnis konsequenter Schulpolitik. Ein wesentlicher Meilenstein in diesem Zusammenhang ist das Hamburger Schulgesetz 1997 gewesen, das einen erweiterten Förderbegriff festgeschrieben hat. In unserem Schulgesetz heißt es in Paragraph 3 Absatz 3, daß Unterricht und Erziehung so gestaltet werden sollen,
„daß Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten und Begabungen, Interessen und Neigungen gestärkt und bis zur vollen Entfaltung ihrer Leistungsfähigkeit gefördert und gefordert werden“.
Danach ist das Fördern nicht ausschließlich ausgerichtet auf das Aufholen von Lernrückständen und Lernbeeinträchtigungen, sondern es geht auch um die Gestaltung von lernförderlichem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler.
Nun wissen wir natürlich aus der LAU-Untersuchung, daß wir hier immer noch einen erheblichen Handlungsbedarf für die Zukunft haben. Wir wissen, daß insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen bemerkenswert und mit bemerkenswerten Erfolgen gefördert worden sind. Das soll man auch nicht kleinreden, und das soll auch in Zukunft so bleiben, daß wir Schwache natürlich fördern werden. Aber wir wissen aus der LAU-Untersuchung auch, daß besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler bisher etwas weniger gut, zuwenig gefördert worden sind. Das allerdings ist keine Hamburgensie. Das ist ein Ergebnis der Schulforschung, auch bundesweit.
So richtig und wichtig es ist, schwache Schülerinnen zu fördern, so können und sollten wir es uns aber auf der anderen Seite nicht leisten, die besonders begabten Jugendlichen dabei aus den Augen zu verlieren. Oder anders gesagt, auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler haben es bisweilen nötig, auf jeden Fall aber verdient, in ihren Stärken unterstützt zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist hier ein ganzes Bündel von flächendeckenden Maßnahmen in Hamburg auf den Weg gebracht worden, die ich nicht noch einmal besprechen möchte. Es ist zu verschiedenen Maßnahmen auch schon einiges gesagt worden. Ich möchte mich deswegen gerne auf drei Aspekte beschränken.
Erstens: In meinen Augen sind Wettbewerbe ungeheuer wichtig. Hier ist in den vergangenen Jahren sehr viel von seiten der Schulen, von seiten der Lehrerinnen und Lehrer geschehen, auch von seiten der Schulbehörde, dieses zu unterstützen: das Engagement und die Neugier von Kindern zu fördern, aber auch das Engagement von Kolleginnen und Kollegen, das sicherlich immer dazu kommen muß, um Kinder dazu zu bringen, sich einer solchen Situation zu stellen, und sie auch entsprechend darauf vor
zubereiten. Wir können sehen, daß die Teilnahme an Wettbewerben in einem wirklich beachtlichen und, ich finde, erfreulichen Maß zugenommen hat. Ich würde mir wünschen, daß das in dieser steilen Kurve weiter nach oben gehen möge.
Zweitens eine Bemerkung zum Springen. Ich finde es richtig, daß wir diese Form des Springens in Gruppen hier ermöglicht haben, denn jeder Mensch weiß, daß Springen für Kinder eine Sache ist, die sie nicht gerne tun, aus guten Gründen, weil sie sich aus ihrer sozialen Gruppe lösen müssen, aber auch, weil sie natürlich in eine Gruppe von Älteren kommen und immer in der Gefahr stehen, ein Außenseiter zu bleiben. Mir hat ein hochintelligenter Mann, der heute nicht hier ist, aber sonst häufig da ist, gestanden, daß er in seinem Leben zweimal gesprungen ist. Das hat ihn intellektuell befriedigt, aber emotional leidet er eigentlich bis heute darunter. Das sollten wir Kindern ersparen und es ihnen trotzdem möglich machen, in ihrem Lerntempo weiter voranzukommen.
Richtig finde ich aber, den Aspekt zu prüfen, ob wirklich die Klasse 6 oder 7 der einzig mögliche Zeitpunkt sein und bleiben muß, um diese Maßnahme anzusetzen. Ich kann mir sehr gut vorstellen – wie das Frau Koppke hier auch gesagt hat –, daß natürlich auch spätere Zeitpunkte noch geeignet sein können, etwa Kindern, die sich nach der Pubertät richtig berappelt haben, auch noch eine Chance zu geben, doch dann ein bißchen schneller den Rest zu erledigen. Ich kann mir eine Ausweitung des Springens auch für Schülerinnen und Schüler in höheren Klassen sehr gut vorstellen.
Drittens: Ich möchte noch eine Bemerkung zu der Beratungsstelle machen, die hier schon mehrmals genannt worden ist. Ich denke, sie hat anläßlich ihres fünfjährigen Bestehens wirklich einen Grund zum Feiern. Ihre Erfolge sind hier dargestellt worden. Ich kann das nur noch einmal unterstreichen. Insbesondere freue ich mich darüber, daß diese Stelle durchaus auch in die Breite wirkt, indem sie Modelle und Pilotprojekte in Szene setzt, die es dann ermöglichen, dieses auch an vielen Schulen durchzuführen, etwa – das ist hier, glaube ich, schon genannt worden – philosophieren mit Kindern, Kunstschule für Kinder und „Jugend-forscht-Cafés“.
Wichtig ist, daß man Lehrerinnen und Lehrer dazu ertüchtigt und ihnen die entsprechenden diagnostischen Kompetenzen ermöglicht. Das aber geht nicht ohne Forschung. Ich freue mich deswegen, daß wir in Kooperation mit dem Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg dieses bereits erwähnte Projekt „PriMa“ gestartet haben, in dessen Rahmen neue diagnostische Verfahren entwickelt und erprobt werden. Wir werden in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule auch ein weiteres Kooperationsprojekt durchführen.
Meine Damen und Herren! In dieser Debatte ist sehr deutlich geworden, daß Hamburg ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht hat. Meine Anstrengung wird dahin gehen, die erfolgreichen Maßnahmen fortzuführen, auszuweiten und mit Kreativität weitere Fördermaßnahmen in der Zukunft zu suchen, zu finden und umzusetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei der Rednerin und
den Rednern für diese sehr sachliche, detaillierte und qualifizierte Debatte bedanken, die vielleicht ein bißchen wenig in die Ohren all derer dringen konnte, die hier sitzen. Das finde ich sehr bedauerlich, und ich würde mir deswegen wünschen, dieses Thema in einer weiteren Diskussion zu vertiefen. Wir haben über Teile dieser Fragen auch in der letzten Schulausschußsitzung schon diskutiert.
Die Berufsfachschule ist ein bedarfsgerechtes, maßgeschneidertes und ausgesprochen flexibles Bildungsangebot, und deswegen wird sie in dieser Stadt auch immer eine Zukunft haben. Das muß sie auch haben, denn sie macht in Teilen außerordentlich sinnvolle und auch notwendige Angebote – ich kann mich auf Stichworte beschränken, weil vieles hier schon ausgeführt worden ist. Sie erhöht die Durchlässigkeit des Schulsystems, indem sie Schülern mit Hauptschulabschlüssen weitergehende Schulabschlüsse ermöglicht, sie vermittelt berufliche Teilkompetenzen, die die Chancen eines Teils von Jugendlichen mit schwachen Schulabschlüssen durchaus verbessern und ihnen eine Chance bieten, doch einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließen zu können, und es ist zum Teil auch eine Pufferfunktion, wie es hier schon beschrieben worden ist. Gesamtgesellschaftlich gesehen ist es natürlich nicht erfreulich, daß wir eine solche Pufferfunktion brauchen, aber für den einzelnen und die einzelne ist es ein Vorteil, daß es diese Möglichkeit gibt, weil sich dadurch die individuellen Chancen verbessern können. Zum anderen bietet die Berufsfachschule voll qualifizierende Ausbildung in Bereichen, in denen noch niemals dual ausgebildet worden ist. Es ist überall dort sinnvoll, voll qualifizierende Bildungsgänge auszubauen, wo es Chancen auf dem Arbeitsmarkt für die Absolventinnen und Absolventen gibt.
Ich will noch auf eine weitere, aus meiner Sicht ausgesprochen vorteilhafte Funktion von Berufsfachschulen eingehen, und da stimme ich mit Herrn Drews so gar nicht überein. Berufsfachschulen können nämlich sehr wohl die Fehlentwicklung in einzelnen Sektoren des Ausbildungsmarkts kompensieren. Ich will Ihnen mal ein Beispiel nennen, das auch Herr Drews hier aufgegriffen hat, nämlich die Ausbildung in Medienberufen. Was stellen wir fest? Wir stellen fest, daß im dualen Bereich eine ganze Menge Plätze mit so hohen Voraussetzungen angeboten werden, daß sie für etliche Schülerinnen und Schüler nicht erreichbar sind.
Man kann sich sehr wohl fragen, ob eigentlich dieses hohe Anforderungsniveau im Verhältnis zu dem steht, was tatsächlich nachher im Beruf gebraucht wird. Auf der anderen Seite haben wir ein großes Interesse von jungen Leuten an Ausbildung in diesem Bereich, und wir wissen auch, daß es für Jugendliche mit weit weniger hohen Qualifikationen durchaus möglich ist, nach Absolvieren dieser Bildungsgänge sehr gute Jobs zu bekommen. Insofern sind die voll qualifizierenden Bildungsgänge, die wir eingerichtet haben, erstens keine Konkurrenz, weil sie nämlich ein Ausbildungsange
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bot für diesen Bereich für Jugendliche sind, die die dualen Ausbildungsplätze nicht bekommen könnten. Zweitens sind sie eine gute Möglichkeit für viele, in diesem Bereich einen sehr guten Übergang ins Berufsleben zu bekommen. Und drittens würden auch Sie, Herr Drews, feststellen, daß die Schnittmenge gering ist, wenn Sie einmal gucken würden, welche Qualifikationen in den dualen Ausbildungsgängen, die wir schon haben, und welche Art von Ausbildung und Kompetenzen in den von uns schulisch eingerichteten Ausbildungsgängen vermittelt werden. Insofern stimmt unsere Aussage: Dies ist ein zusätzliches Angebot, ein Nischenangebot, das dem dualen Bereich keine Konkurrenz macht.
Wenn sich das eines Tages ändern sollte, würde ich es außerordentlich begrüßen, wenn die Firmen für alle diese Jugendlichen solche Ausbildungsplätze im dualen Bereich zur Verfügung stellen würden.
Deswegen erfüllen Berufsfachschulen eine wichtige Qualifizierungsfunktion, müssen aber laufend überdacht und weiterentwickelt werden. Ich würde mich aber außerordentlich freuen, wenn es in den nächsten Jahren bei einem steigenden Angebot dualer Ausbildungsplätze gelingen würde, die Angebote im Berufsfachschulbereich auf die Größenordnung zurückzuführen, die sinnvoll und notwendig ist. Aber bis es so weit ist, ist das Berufsfachschulangebot auch ein Angebot an alle Jugendlichen in dieser Stadt, die keinen dualen Ausbildungsplatz bekommen. Wir lassen niemanden im Regen stehen, wir bieten allen jungen Leuten in dieser Stadt eine berufliche Qualifikation, um ihnen einen Einstieg ins Berufsleben und damit eine Lebensperspektive zu bieten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Erhöhung des Kindergeldes von 200 DM auf bald 300 DM, die Senkung des Einkommensteuersatzes und die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums sind finanzpolitische Kraftakte historischen Ausmaßes. Die Verdoppelungen, Frau Sudmann, der Ausgaben für Kindertagesbetreuung in den letzten zehn Jahren in Hamburg sind Markenzeichen rotgrüner Regierungen für Familienpolitik in Berlin und Hamburg.
Während das Bundesverfassungsgericht der vorherigen Regierung unter christdemokratischer Regentschaft gravierendste Mängel bei der Familienfinanzierung bescheinigt hat, sind seit dem Regierungswechsel in Berlin insgesamt 36 Milliarden DM zugunsten von Familien umverteilt worden. Deshalb sind viele Menschen nun froh, daß in Berlin und Hamburg Rotgrün regiert und auch weiter re
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gieren wird. Denn diese Regierung steht für eine moderne zukunftsweisende Politik für die Familien und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für Frauen und Männer.
Fakt ist, so die jüngste statistische Erhebung des Statistischen Landesamtes, daß heute jedes vierte der insgesamt 273 000 minderjährigen Kinder in der Hansestadt in einer Ein-Eltern-Familie aufwächst. Bei 51 Prozent der Ehepaare mit Kindern sind beide Partner berufstätig.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Erwerbstätigkeit von Frauen nur unwesentlich erhöht. Eines aber hat sich gravierend verändert, nämlich die Erwerbstätigkeit von Müttern von schulpflichtigen Kindern; die hat deutlich zugenommen. Bei schulpflichtigen Kindern sind 59 Prozent der Mütter berufstätig, bei Kindern unter sechs Jahren sind es 47 Prozent der Mütter; das waren 1990 erst 39 Prozent.
Diesen veränderten Rahmenbedingungen von Familien hat Politik Rechnung zu tragen. Das tun wir hier in Hamburg in beispielgebender Weise. Erstens haben wir zunächst gegen den Widerstand der CDU die Verläßliche Halbtagsgrundschule eingeführt. Sie ist eine große frauen- und familienförderliche Maßnahme, die sich einer sehr hohen Akzeptanz der Eltern, die dieses in allen Befragungen bestätigt haben, erfreut.
Zweitens haben wir in Hamburg zum Wohle der Kinder, aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsangebote der Kinder ein vergleichbar hohes Angebot an Ganztagsschulen, und wir werden uns auch in Zukunft von niemandem etwas vormachen lassen, sondern mittelfristig für alle Familien, die das brauchen oder möchten, in Hamburg eine Ganztagsschule, eine warme Mittagsmahlzeit und ein nachmittägliches Betreuungsangebot in zumutbarer Entfernung anbieten.
Drittens: Die Kindertagesbetreuung in Hamburg wurde im vergangenen Jahr in beispielloser Weise ausgebaut, nämlich durch Verdoppelung der Mittel, die wir einsetzen, und 20 000 Plätze zusätzlich. Damit haben wir Versorgungsgrade – Frau Pawlowski, das haben Sie offensichtlich in Ihrer Rede übersehen –, die so hoch sind, daß die Bundesfamilienministerin kaum wagt, es für andere als Richtgröße zu empfehlen. Das ist ein Angebot, das quantitativ und qualitativ besser ist als das jeder anderen westdeutschen Großstadt. Nur Berlin hat aus historischen Gründen ein höheres Angebot.
Das kostet allerdings auch etwas. Ich habe hier bereits vor vierzehn Tagen gesagt, daß bei uns das Prinzip gilt: starke Schultern werden stärker belastet als schwache.
Unser Leistungsangebot ist gut, aber wir wollen hier in Zukunft auch noch besser werden. Ein kinder- und familienfreundliches Hamburg hat viele Gesichter. Kinderfreundliches Hamburg heißt auch, daß man Tempo-30-Zonen dort einrichtet, wo Kinder gegen eine Autofahrerlobby zu schützen sind.
Kinderfreundliches Hamburg heißt ebenfalls, daß wir Wohnraum für Familien schaffen wollen. Kinderfreundliches Hamburg heißt beispielsweise, Kinder bei der Gestaltung von Spielplätzen, Jugendclubs und Skaterbahnen
oder Jugendliche im Bereich von Jugendparlamenten als Anwälte in eigener Sache einzubeziehen.
Wie kinderfreundlich eine Stadt, eine Gesellschaft ist, zeigt sich an der Wertschätzung den Kindern gegenüber. Kinder sind zuerst eine menschliche Bereicherung. Hierfür entscheiden sich Menschen, die Mütter und Väter werden. Das kann aber nicht heißen, daß der Staat deswegen alle finanziellen, erzieherischen und sozialen Aufgaben für die Kinder wahrnimmt. Keine Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule kann das Elternhaus ersetzen. Wir werden aber im Rahmen des Möglichen alles dafür leisten, daß Kinder zu keinem Armutsrisiko werden und daß die Familien in Hamburg Zukunft und Perspektive haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich auf wenige Bemerkungen beschränken, weil der Inhalt unserer Senatsmitteilung schon ausreichend zur Sprache gekommen ist. Es ist deutlich geworden, daß der Erwerb von Medienkompetenz von allen hier vertretenen Fraktionen und Sprechern für außerordentlich wichtig gehalten wird und im Mittelpunkt steht.
Herr Beuß, wenn Sie beklagen, wir hätten zu spät angefangen, dann frage ich Sie: Warum haben wir eine Greencard-Diskussion in diesem Lande? Wir haben in diesem Land insgesamt alle zu spät angefangen. Das ist keine Entschuldigung, aber eine Feststellung.
In Hamburg sind wir aber keineswegs hintendran. Während andere Länder darum ringen, ihre Schulen ans Netz zu bekommen, sind in Hamburg Schulen seit dem vorigen Jahr am Netz. Woran messen Sie eigentlich Geschwindigkeit?
Alle fachlich wichtigen Auskunftsgeber bestätigen Hamburg eine Spitzenstellung. Die Internet-Zeitschrift „Tomorrow“ hat gesagt, Hamburg hat eine Spitzenstellung. Die „Wirtschaftswoche“ hat uns bestätigt, daß in Hamburg doppelt so viel Geld wie in dem nächst nachfolgenden Bundesland Baden-Württemberg für die Ausstattung der Schulen mit Computern ausgegeben wird. Wir sind im dritten Jahr eines Ausstattungsprogramms, das sich sehen lassen kann. Wir sind nicht am Ziel, aber wir sind auf einem sehr guten Wege. Andere Länder beneiden uns um die Position, die wir uns hier erarbeitet haben.
Entscheidend ist, daß Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz erwerben. Dafür wird es allerdings einer großen Kraftanstrengung bedürfen. Wir sind auf didaktischem Neuland, was die Implementierung angeht. Es stellt sich die Frage, wie Schüler in der Schule Medienkompetenz erwerben und dort von den Lehrern entsprechend unterstützt werden können. Das ist bis heute ein didaktisches Neuland, das wir betreten. Deswegen freue ich mich dar
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über, daß wir sagen können, es gibt in Hamburg in den Schulen bei der Lehrerschaft ein Rieseninteresse daran, dieses Neuland zu beschreiten, zu füllen und sich am Entwickeln von didaktischen Konzepten zu beteiligen. Das messe ich daran, daß wir im vergangenen Jahr ein erstes Medienforum gemacht haben. Da war der Stadtteil rund um das Institut für Lehrerfortbildung zugeparkt.
Wir werden dieses Jahr ein zweites Medienforum machen können. Das wird wegen des großen Interesses in den Messehallen stattfinden. Wir haben über 40 Schulen, die dort ihre „Best-Practice-Beispiele“ zeigen werden. Es ist ein ermutigendes Zeichen. Wir investieren massiv in Fortbildung. Die Lehrer sind sehr begierig, ihre Kompetenzen auszuweiten. Das sind gute Zeichen. Wir sind auf einem guten Wege.
Schule hat heute die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Herkunft, Medienkompetenz erwerben können. Schule hat hier in großem Maße eine kompensatorische Aufgabe, der wir nachkommen, indem wir eine Ausstattung für alle Schulen sicherstellen, so daß Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler
herstellen können. Das ist für unsere Schülerinnen und Schüler ganz besonders wichtig. Hamburg ist eine große Medienmetropole. Wir eröffnen damit den Schülerinnen und Schülern hervorragende Berufs- und Zukunftschancen. Das ist gut für Hamburg, das ist gut für unsere Schülerinnen und Schüler, das ist eine gute Situation für alle. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kita-Card gehört zu den umfassendsten Modernisierungsvorhaben, die wir in dieser Stadt betreiben. In der Drucksache berichtet der Senat eben nicht über abschließende Ergebnisse. Insofern, Frau Sudmann, sind auch Ihre Interpretationsversuche einfach nicht auf festem Boden. Der Senat berichtet hier – wie von der Bürgerschaft gewünscht – über den gegenwärtigen Stand dieses Projektes.
Ich bin sehr froh darüber, daß dieses Projekt eine ausgesprochen positive Resonanz bei der überwiegenden Mehrheit der großen Träger gefunden hat. Ich möchte deswegen an dieser Stelle festhalten, daß der erreichte Stand auch der sehr konstruktiven, engagierten Mitarbeit vieler Menschen aus diesen Verbänden der Träger zu verdanken ist.
Herr Harlinghausen, es ist bezeichnend, daß Sie sich auf eine Stellungnahme von vor Jahren, bevor es überhaupt losgegangen ist, beziehen. Das zeigt allerdings auch, daß Sie anscheinend keine neueren Informationen haben,
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denn sonst müßten Sie eigentlich wissen, in welchem Umfang sich auch die Träger darauf eingestellt haben, inwiefern sie dieses Projekt auch zu ihrem machen und sich darauf vorbereiten. Ich finde das sehr positiv. Das zeigt, daß, wenn man sich zusammen auf einen Weg macht, man auch gute Chancen hat, auf diesem Weg voranzukommen.
Kita-Card hat nicht nur innerhalb unserer Stadt, sondern auch außerhalb hohe Aufmerksamkeit. Wir haben immer wieder Anfragen aus Länderministerien, aus zahlreichen Großstadt-Jugendämtern und vor allen Dingen auch aus dem zuständigen Bundesministerium. Das freut uns natürlich, denn in all diesen Stellen wird der hamburgische Reformansatz für zukunftsweisend gehalten. Man möchte, daß er möglichst schnell in die Praxis umgesetzt wird, damit man davon lernen kann. Ich darf Ihnen versichern: Hamburg ist hier Vorreiter.
Die Kindertagesbetreuung hat in Hamburg im vergangenen Jahrzehnt einen beispiellosen Ausbau erfahren. Der Platzbestand wurde um 40 Prozent erweitert. Wir verfügen über ein besseres Leistungsangebot als alle anderen westdeutschen Bundesländer und Großstädte. Wie überregionale Vergleiche zeigen, gilt das nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht.
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagesbetreuung hält sich in Hamburg – auch im Bundesvergleich – in einem vernünftigen Rahmen. Richtig ist, daß Hamburg hohe Maximalbeiträge erhebt. Richtig ist aber auch, daß der überwiegende Teil der Eltern nur die Mindestbeiträge bezahlt, nämlich zwischen 55 und 68 Prozent, denn starke Schultern können mehr tragen als schwache. Wenn Sie von der CDU von diesem Prinzip abrücken und das Beitragssystem zu Lasten der Schwächeren ändern wollen, dann müssen Sie das sagen oder Sie müssen sagen, daß Sie Plätze abbauen wollen. Deswegen haben Sie das anscheinend vorhin auch nicht so deutlich vertreten wie voriges Mal. Ich stelle fest, daß Sie sich offensichtlich ein ganzes Stück verändert haben in dieser Position.
Interessant finde ich die Ankündigung, einen Antrag einzubringen, nach dem das Bundessozialhilfegesetz nicht die Basis für die Zugrundelegung der Einkünfte sein soll. Das finde ich hochinteressant von einer Partei wie der Ihrigen, denn es handelt sich bei diesem System um eine Bezuschussung von Eltern. Daß Sie, die Sie sonst immer die Gefahr des Sozialmißbrauchs wittern, ausgerechnet hier den Bezug auf das Bundessozialhilfegesetz nicht haben wollen, finde ich hochinteressant. Ich bin ganz sicher, daß Sie darüber noch einmal nachdenken werden, ehe Sie den Antrag hier vorlegen.
Meine Damen und Herren! Unser Leistungsangebot ist insgesamt sehr gut, aber wir wollen noch besser werden. Für berufstätige Eltern und Alleinerziehende wollen wir die Kinderbetreuung schrittweise sicherstellen, auch für Kinder bis zum dritten Lebensjahr und für Schulkinder. An dieser Stelle darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß das Programm des Senats nicht mit dem Wahlprogramm der SPD identisch ist. Die SPD – das darf man an dieser Stelle auch noch einmal sagen – muß ja zunächst auch einmal die Wahl gewinnen.
Insofern haben wir an dieser Stelle unsere Absichten hineingeschrieben, die wir zu diesem Zeitpunkt garantieren können.
Meine Damen und Herren! Kita-Card steht auch für moderne Steuerungsinstrumente, damit die finanziellen Ressourcen effizienter eingesetzt werden. In Zukunft steht die Förderung von Kindern im Mittelpunkt und nicht die der Leistungsanbieter. Die zentrale Planung und Steuerung bis ins Detail wird abgelöst von der nachfrageorientierten Anpassung. Die Träger erkennen hierin keineswegs nur Risiken, sondern auch viele Chancen der Profilierung.
Bei der Komplexität des Gesamtprojektes ist es nicht verwunderlich, daß die Erörterung und Entwicklung Zeit braucht und manche Differenzen, aber – das soll an dieser Stelle auch nicht verschwiegen werden – auch manche Interessengegensätze durch Versachlichung ausgeräumt werden müssen. Bis zum angestrebten Starttermin, dem Kindergartenjahr 2003, sind noch einige offene Fragen zu bearbeiten und die notwendigen technischen Neuerungen so gründlich vorzubereiten, daß Umstellungsprobleme möglichst vermieden werden können. Schon heute wird an konkreten Vorbereitungen gearbeitet. Das betrifft die Präsentation der Kitas, die Fortbildung und die Fachberatung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im nächsten Monat geht ein neues EDV-gestütztes Bewilligungsverfahren in Betrieb. Das Abrechnungs- und Controllingsystem wird darauf aufgebaut werden.
Meine Damen und Herren! Wir wollen die verbleibende Zeit für eine intensive, sachorientierte Diskussion der noch zu klärenden Fragen nutzen, die in der Drucksache im einzelnen dargelegt werden. Ich bin zuversichtlich, daß es gelingen kann, auch in diesen noch schwierigen offenen Fragen gemeinsam mit den Trägern weiter nach Antworten zu suchen. Ich bin sicher, daß das Projekt ein Erfolg wird. Wir sind auf einem guten Wege dahin.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Daß Hamburg in Sachen Ausstattung der Schulen in der Bundesrepublik eine Spitzenposition einnimmt, hat sich inzwischen bis zur Opposition herumgesprochen. Allerdings ist das Gutachten des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung zum selben Ergebnis gekommen wie beispielsweise auch die Statistiken der Kultusministerkonferenz. Auch der Bericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft sieht Hamburg ebenso vorne wie die Handelskammer.
(Glocke Vizepräsident Berndt Röder (unterbrechend): Meine Damen und Herren! Damit wir die Rednerin verstehen können, bitte ich die Technik, das Mikrofon so einzuregeln, daß die Senatorin überall verständlich wahrgenommen werden kann.
Die anderen Abgeordneten bitte ich, ihre Reden einzustellen. Das braucht nicht bis morgen zu dauern, das kann sofort geschehen.
Bitte fahren Sie fort, Frau Senatorin.
Vielen Dank. Ich habe gerade ausgeführt, daß uns alle bestätigen, Hamburg ist in der Ausstattung der Schulen Spitze. Das mag die Opposition nicht gern hören, obwohl es verblüffend ist, und dafür, daß das so ist, müßten Sie eigentlich Beifall klatschen. Noch unverständlicher ist es aber, daß Sie dem Institut für Internationale Pädagogische Forschung, das über jeden Zweifel erhaben ist, unterstellen, es würde nicht nach objektiv wissenschaftlichen Prinzipien gearbeitet haben. Das ist ungeheuerlich.
Hamburg liegt bei allen Schulformen in der Ausstattung mit Lehrerwochenstunden in der Spitzengruppe. Würden Frankfurter oder Berliner Vergleichsschulen rechnerisch nach Hamburg versetzt, erhielten sie deutlich höhere Lehrerstundenzuweisungen. Hamburg ist ebenfalls Spitze in der Lehrerversorgung. Hamburg erreicht die höchste Abiturientenquote und liegt damit im Bundesvergleich mit 32,3 Prozent dem von der OECD empfohlenen oder angestrebten Anteil von 40 Prozent am nächsten. Die gute Ausstattung kommt den Schülerinnen und Schülern zugute.
Die Gutachter sind den Ausstattungsunterschieden zwischen den Schulformen akribisch nachgegangen. Auch hier bestätigt das Ergebnis der Gutachter die Hamburger Praxis. Die Unterschiede zwischen den Schulformen sind aufgrund der unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungsaufgaben, aufgrund der unterschiedlichen Schülerschaften und aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Systeme gerechtfertigt. Hier ist im einzelnen schon darauf hingewiesen. Der Gutachter bestätigt dieses auch für die Ausstattung der Gesamtschulen, was in der politischen Diskussion häufig angezweifelt worden ist. Die Gesamtschule hat aber die besondere Aufgabe, Schulabschlüsse lange offenzuhalten, und sie trägt die Aufgabe der Integration sehr heterogener Schülerschaften und auch einen Großteil der Integration der ausländischen Schülerinnen und Schüler.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf die Konsequenzen eingehen, die aus dem Gutachten gezogen werden können. Zu Recht weisen die Gutachter darauf hin, daß die Unterschiede zwischen den Schulen ein- und derselben Schulform zunehmend höheres Gewicht bekommen, mehr als die Unterschiede zwischen den Schulformen. Dieses Ergebnis hat LAU dargestellt. So konsequent es vor diesem Hintergrund ist, die Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule zu stärken, so notwendig wird es aber andererseits sein, dem auf die spezifischen Merkmale der Schülerschaften ausgerichteten pädagogischen Programm auch bei der Mittelzuweisung Rechnung zu tragen. Hierzu schlägt das DIPF vor, einen gesonderten Stellenpool für innovative Vorhaben einzurichten. Richtigerweise binden die Gutachter diesen Vorschlag an eine Evaluationspflicht der Schulen. Wer für zusätzliche Leistungen zusätzliche Mittel erhält, soll künftig nachweisen, daß er die damit verbundenen Ziele tatsächlich erreicht. Dieser Vorschlag paßt sich ein in die mit dem Schulgesetz eingeleitete Entwicklung, die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in Schulprogrammen festzulegen und deren Erfolg mit dem Instrument der Evaluation zu überprüfen.
Hierzu passen auch die weiteren Empfehlungen der Gutachter. Mit den veränderten Aufgaben der Schulleitung verlieren die schulformspezifischen Unterschiede zunehmend an Gewicht, so daß hier mittelfristig eine Neubemessung geboten scheint. Der Senat hat der zuständigen Behörde zu den genannten Punkten Prüfaufträge erteilt, die wir in den kommenden Monaten bearbeiten werden.
Sie sehen, daß wir das DIPF-Gutachten keineswegs zum Anlaß nehmen, uns zufrieden zurückzulehnen. Es geht darum, insbesondere die Rechenschaftslegung weiter zu verbessern und die Frage der Zielgerechtigkeit der eingesetzten Mittel in den Mittelpunkt der Weiterentwicklung unseres Schulwesens zu stellen, aber wir fühlen uns darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete!
Zu Frage 1: Es wurde im Oktober 2000 eine Expertise zur Studie der ISKA Nürnberg zur Kinderbetreuung und Berufstätigkeit in Hamburg in Auftrag gegeben. Der Bearbeiter war Herr Dr. Burkhard Gusy von der Freien Universität Berlin. Bei dem Auftrag ging es um eine fachliche Bewertung der der ISKA-Studie zugrunde liegenden Methodik.
Zu Frage 2 lautet die Antwort: Keine.
Frau Sudmann, wenn Sie Interesse an der Zusammenfassung des Ergebnisses haben, dann kann ich Ihnen diese auch jetzt zur Kenntnis geben.
Der Gutachter ist zu der Auffassung gekommen, daß das von uns beauftragte Institut ISKA sehr gut gearbeitet hat und daß es den Anforderungen, die an Telefonumfragen zu stellen sind, in vollem Ausmaß nachgekommen ist. Aber wenn Sie darüber weitere Informationen wünschen, werden diese im Rahmen der Anhörung gern gegeben.
Herr Abgeordneter Harlinghausen, dazu habe ich schon ausführlich im Rahmen einer Ausschußsitzung Stellung genommen. Dort habe ich dargelegt, daß die Beauftragung eine telefonische Umfrage vorgesehen hat, die lediglich ein Nachfragepotential abzuschätzen oder aber einen Bezug für entstehende Kosten von Nutzern herzustellen hat. Insofern beschränkt sich die Aussagekraft immer auf das, was erhoben wurde. Darüber hinaus ist eine Beantwortung der zweiten Frage anhand der Studie nicht möglich.
Die Frage, ob das Institut seinem Auftrag nachgekommen ist, muß man eindeutig mit Ja beantworten. Das Institut hat eine methodisch korrekte Studie vorgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, daß ich nicht die restliche Redezeit des Senats ausnutzen werden, die vermutlich eine halbe Stunde beträgt. Da meine Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich zu einer großen Zahl von Vorschlägen der Kommission Stellung genommen haben, werde ich mich auf Anmerkungen dazu beschränken. Im übrigen steht auch alles in diesem ausführlichen Bericht.
In den nächsten 15 Jahren werden zwei Drittel aller zur Zeit im hamburgischen Schuldienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ausscheiden. Das heißt, wir stehen vor einem großen Generationenwechsel. Das bietet natürlich für uns auch die Chance und die Verpflichtung, ihn zu nutzen. Eine der Chancen, die sich daraus ergeben, ist, in den nächsten Jahren verstärkt Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, die eine zeitgemäße, moderne, auf die Erfordernisse der Gegenwart, aber auch auf die an den Lehrerberuf zu richtenden Erfordernisse der Zukunft ausgerichtete Ausbildung haben. Darauf zielen im Kern auch die Vorschläge ab, die die Kommission so zügig vorgelegt hat.
Ich möchte an dieser Stelle – das kann ich jetzt wohl tun – denjenigen vom Senat ein Lob aussprechen, die das so auf die Reihe bekommen haben. Vorausgegangen ist der Einsetzung der Hamburger Kommission – davon war auch hier schon die Rede – eine Kommission, die für die Kultusministerkonferenz gearbeitet hat. Wir alle kennen den Spruch: Hast du ein Problem, gründe eine Kommission. Jeder weiß, daß es Jahre über Jahre dauert.
Die Kommission hat für mich in einem optimalen Zeitrahmen gearbeitet, in zwölf Monaten ein schwieriges und komplexes Thema bearbeitet und ist zu sehr guten, umsetzungsfähigen Vorschlägen gekommen. Dem Kommissionsvorsitzenden, aber auch den beiden Senatorinnen – meiner Vorgängerin und der Kollegin Sager – sowie der Kommission insgesamt ist für diese zügige Arbeit zu danken, die ein rasches Aufgreifen dieser Vorschläge zur Lehrerbildung ermöglicht haben. Allen ist dafür zu danken.
Ich will mich auf nur wenige Anmerkungen beschränken und mich nicht mehr zu den Kerncurricula äußern, die hier schon ausführlich gewürdigt worden sind. Vielmehr möchte ich etwas zu den prioritären Themen sagen, weil ich den Eindruck hatte, daß es hier unter Umständen ein Mißverständnis gibt.
Frau Buitrón, das ist gerade das besondere, daß hier Querschnittsthemen, die keinem Fachstudium zuzuordnen sind, auch zur Ausbildung zugehörig angesehen werden.
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Man wird lange über die einzelnen Themen diskutieren können, aber daß die neuen Medien und die Schulentwicklung in Zukunft Bestandteile der Lehrerausbildung sind, macht deutlich, daß wir zukünftig keine Lehrer mehr in den Schulen gebrauchen können, die sich nicht für die Entwicklung von Schule und von Schulen insgesamt verantwortlich fühlen. Das ist ein ausgesprochen positiver und guter Ansatz. Deswegen halte ich gerade diesen Vorschlag der Querschnittsthemen für außerordentlich gut.
Gut ist auch, daß der Versuch unternommen wird, die Studienzeit real zu verkürzen. Es soll möglich sein, in der Regelstudienzeit auch ein Studium abschließen zu können. Es soll keine Verkürzung der vorgeschriebenen Zeiten geben, aber es soll das möglich gemacht werden, daß die Zeiten, die wir schon immer als Regelstudienzeit vor uns hertragen, wirklich die Studienzeit der Studenten sein wird und nicht 50 oder 70 Prozent mehr.
Ich möchte noch zum Thema Verkürzung des Referendariats Stellung nehmen. Ich halte es für möglich, wenn wir die Ausbildung um die Berufseingangsphase ergänzen. Was das Datum angeht, ist es ein angestrebtes Datum. Es sind noch eine Reihe juristischer Hürden beiseite zu räumen, ehe tatsächlich ein Versprechen gegeben werden kann. Insofern hat der Senat dies auch nicht versprochen, sondern angekündigt, daß er dies anstreben wird. In diesem Sinne arbeiten wir daran.
Als positiv empfinde ich den Vorschlag, dem Lehrerstudium eine Berufseingangsphase hinzuzusetzen, denn wer dieses Stadium hinter sich gebracht hat – das habe ich getan –, der weiß, daß dies wirklich eine schwierige Phase ist. Eine Unterstützung in dieser Frage erscheint mir sehr sinnvoll. Wir kennen dies auch aus anderen Berufsgruppen. Es führt auch dazu, daß lebenslanges Lernen und lebenslange Fortbildung zu einer Selbstverständlichkeit wird. Das kann dem Lehrerberuf gut tun.
In den nächsten Wochen werden die beiden zuständigen Behörden konkrete Ziel-Leistungs-Vereinbarungen mit den Trägern der Lehrerbildung – den Hochschulen, dem Studienseminar und dem Institut für Fortbildung – abschließen. Wir wollen sicherstellen, daß die Umsetzung dieser Vereinbarungen umgehend in Angriff genommen wird.
Insgesamt haben wir mit diesem Vorschlag der Lehrerbildung einen zukunftsweisenden Schritt in Richtung Schule der Zukunft gemacht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem diesjährigen Bericht zur Ausbildungssituation sowie über Maßnahmen zur Sicherung der beruflichen Bildung 2000 informiert der Senat die Bürgerschaft zum vierten Mal in dieser Legislaturperiode, aber insgesamt zum 25. Mal. Auch das zeigt sehr wohl, daß der Senat diesem Politikfeld eine hohe Wichtigkeit beimißt.
Angesichts der nachweislichen Erfolge tut der Senat das natürlich gerne, denn die positive Entwicklung auf dem
Hamburger Ausbildungsmarkt ist ein wichtiges Signal für die Zukunftsperspektiven der Jugend. Sie signalisiert nämlich den jungen Leuten: Wir brauchen euch! Dieses Signal ist wichtig für Hamburg und für unsere Zukunft.
Der Ausbildungs- und der Arbeitsmarkt haben sich in den letzten Jahren erholt. In Hamburg ist die Zahl der Arbeitslosen im Zeitraum von 1997 bis zum Jahre 2000 von knapp 96 000 auf rund 70 000 gesunken. Zugleich hat sich die Zahl der offenen Stellen erhöht, es gibt kaum noch Kurzarbeit, und die Teilzeitarbeit hat erkennbar zugenommen.
In diesem Zusammenhang ist besonders das Engagement der Handelskammer begrüßenswert. Ihr ist es nämlich gelungen, die Ausbildungsbereitschaft in vielen Unternehmen erheblich zu steigern. Das hat bewirkt, daß wir im fünften Jahr in Folge – das ist wirklich erfreulich – einen Zuwachs an Ausbildungsverträgen zu verzeichnen haben.
Hamburg ist eine Metropole, das ist richtig. Als Metropole haben wir auch die Funktion, Ausbildungen in hochwertigen, anspruchsvollen Berufen anzubieten. Natürlich wird diese Chance von Jugendlichen aus dem gesamten Einzugsbereich Hamburgs wahrgenommen. Ich glaube, das ist ein Faktum, das man feststellen, aber nicht beklagen kann. Hamburg ist eine Metropole mit einem umfangreichen Umland. Wir wissen alle, daß es gerade die einkommensstärkeren Bevölkerungsgruppen waren, die in den vergangenen zehn, 20 Jahren in das Umland weggezogen sind. Ich glaube, wir haben keinen Grund, zu beklagen, daß deren Kinder als Ausbildungspendler wieder in unsere Stadt kommen, wobei die Zahl der Ausbildungspendler deutlich unter der der Berufspendler liegt.
Aber es bedeutet natürlich auf der anderen Seite, daß – auch bei wachsenden Ausbildungsplatzzahlen im fünften Jahr hintereinander – die Situation für die Jugendlichen in unserer Stadt damit nicht automatisch für alle besser geworden ist. Das muß man konstatieren.
Wir schreiben auch keine schwarzen Zahlen, denn die Angebots-Nachfrage-Relation von 97,6 Prozent weist auch darauf hin, daß es weiterhin Handlungsbedarfe für den Hamburger Ausbildungsmarkt gibt.
Die insgesamt positive Entwicklung ist aber auch ein Ergebnis der Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung. Hier ziehen alle Beteiligten zum Wohle Hamburgs an einem Strang, in eine Richtung. Die Verfolgung gemeinsamer Ziele über ein abgestimmtes Handeln führt zum gemeinsamen Erfolg. Die Verabredung zu einem differenzierten Vorgehen ist der Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt förderlich. Das bestätigt sich zum Beispiel auch bei den Informationswegen der Berufsvorbereitung in Form des QUAS-Programms und den gemeinsamen Aktionen in den Regionen wie auch bei den Regionalkonferenzen.
Herr Hackbusch, ich kann nur feststellen, daß es in Hamburg fünf Jahre hintereinander gelungen ist, einen Zuwachs an Ausbildungsplätzen zu erzielen. Das ist zunächst einmal insbesondere für die Jugendlichen ausgesprochen erfreulich, die auf diese Art und Weise Ausbildungsplätze gefunden haben.
Wir wollen die Zusammenarbeit aber auch dafür nutzen, um auch solche Fragen anzugehen und möglichst die zu klären, bei denen die Lösungsvorstellungen noch divergieren.
Eine dieser Fragen heißt – wie in anderen Großstadtregionen auch –: Wie können wir der sogenannten Spaltung des Ausbildungsmarktes entgegenwirken? Denn, obwohl sich die allgemeine Lage auf dem Ausbildungsmarkt kontinuierlich entspannt, nehmen die Schwierigkeiten für leistungsschwächere Jugendliche eher zu, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden. Vor allem sind Jugendliche ausländischer Herkunft sowie Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen ohne und mit schwachem Schulabschluß betroffen.
Herr Drews, ich empfinde es als positiv, daß Sie sich dem Projekt Arbeit und Leben in Schule und Stadtteil zuwenden – wo ist er hin?
Er ist verschwunden. – Es ist aber nicht so, daß dieses ein Solitär beziehungsweise zwei einzelne Maßnahmen wären, sondern wir haben eine große Zahl von Schulen und Betrieben in dieser Stadt, die sich auf diesen Weg gemacht haben, den Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die betriebliche Ausbildung zu helfen. Ich will sie an dieser Stelle nicht aufzählen, weil das auch nicht unser Thema ist. Aber ich freue mich trotzdem für jeden, der diese Wege unterstützt, denn dies wird nicht einheitlich positiv gesehen. Es freut mich auch, Herr Drews, auch wenn Sie nicht da sind, daß Sie das positiv sehen, und ich hoffe, daß Sie dies auch entsprechend kommunizieren werden, denn das würde dem Projekt und vielen anderen helfen, die auf diesem Weg nachfolgen wollen.
Die Steigerung der Ausbildungsbeteiligung dieses Personenkreises bildet deswegen im Aktionsprogramm 2000 der Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung einen Schwerpunkt. Die Partner der Initiative haben sich im letzten Jahr auf das Ziel der arbeitsmarktgerechten Ausbildung Jugendlicher mit – wie wir es nennen – eingeschränktem Qualifikationspotential verständigt. Das heißt, die Initiative hat sich genau diese Gruppe zum Schwerpunkt gesetzt; wir arbeiten hier gemeinsam an Verbesserungen.
Wir sind uns einig, daß sich die alternativen Ansätze an bestimmten Grundsätzen auszurichten haben, nämlich an der Nutzbarkeit der Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt, der Akzeptanz der Tarifvertragspartner, der Durchlässigkeit in weiterführende Qualifizierungsschritte und an der Ausrichtung am Berufsbildungsgesetz.